XIV. Legislaturperiode
XIV legislatura
WORTPROTOKOLL
DER LANDTAGSSITZUNG
RESOCONTO INTEGRALE
DELLA SEDUTA DEL CONSIGLIO
PROVINCIALE
NR. 102
N. 102
vom 30.06.2011
del 30/06/2011
Präsident
Vizepräsidentin
Mauro Minniti
DDr.in Julia Unterberger
Presidente
Vicepresidente
WORTPROTOKOLL
DER LANDTAGSSITZUNG
RESOCONTO INTEGRALE
DELLA SEDUTA DEL CONSIGLIO
PROVINCIALE
NR. 102
N. 102
vom 30.06.2011
del 30/06/2011
Inhaltsverzeichnis
Indice
Beschlussantrag Nr. 221/10 vom 1.6.2010, eingebracht von den Abgeordneten Stocker Sigmar,
Egger, Leitner, Mair und Tinkhauser, betreffend öffentliche Institutionen/Werbemaßnahmen des Landes dürfen nicht in englischer Sprache betitelt/verfasst sein. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 1
Mozione n. 221/10 dell’1.6.2010, presentata dai consiglieri Stocker Sigmar, Egger, Leitner, Mair e
Tinkhauser, riguardante no a nomi e testi in inglese
per istituzioni pubbliche e pubblicità della Provincia
autonoma di Bolzano. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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Landesgesetzentwurf Nr. 91/11: "Änderung von Landesgesetzen in den Bereichen Innovation, Forschung und Förderung der gewerblichen Wirtschaft"
und
Disegno di legge provinciale n. 91/11: "Modifiche di
leggi provinciali nei settori ricerca, innovazione e sostegno dell’economia" e
Landesgesetzentwurf Nr. 90/11: "Errichtung einer
zusätzlichen Förderung für Forschung und Innovation: Der Technokredit". . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 8
Disegno di legge provinciale n. 90/11: "Istituzione di
un ulteriore finanziamento a ricerca e sviluppo: il credito per la tecnologia". . . . . . . . . . . . . . . . . . . . pag. 8
Beschlussantrag (Tagesordnung) Nr. 1 vom
23.6.2011, eingebracht vom Abgeordneten Pöder,
betreffend Unternehmensinnovation im Bereich Familie und Beruf – familiengerechte Unternehmensgestaltung und familiengerechtes Personalmanagement. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Seite 33
Ordine del giorno n. 1 del 23.6.2011, presentato dal
consigliere Pöder, riguardante l’innovazione organizzativa nelle aziende per quanto riguarda famiglia e
lavoro – organizzazione delle aziende a misura di famiglia – gestione del personale orientate alla famiglia. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .pag. 33
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Vorsitz des Präsidenten | Presidenza del presidente: Mauro Minniti
Ore 10.03 Uhr
Namensaufruf - appello nominale
PRESIDENTE: La seduta è aperta. Ai sensi dell’articolo 59, comma 3, del regolamento interno il processo
verbale della seduta precedente è messo a disposizione delle consigliere e dei consiglieri provinciali in forma cartacea. Su di esso possono essere presentate, per iscritto, richieste di rettifica alla Presidenza entro la fine della
seduta. Qualora non dovesse pervenire alcuna richiesta di rettifica, il processo verbale si intende approvato.
Copie del processo verbale sono a disposizione delle consigliere e dei consiglieri presso le collaboratrici e i
collaboratori addetti alla stesura del processo verbale stesso (ultimo banco).
Per la seduta odierna si sono giustificati il presidente della Giunta Durnwalder, gli assessori Laimer e
Theiner, e il consigliere Schuler.
Proseguiamo per 20 minuti con la trattazione delle proposte riservate all'opposizione.
Ha chiesto la parola il consigliere Dello Sbarba sull'ordine dei lavori, prego.
DELLO SBARBA (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Ricordo che avevamo concordato di
fare una riunione dei capigruppo. Credo che sia il momento di decidere quando la facciamo.
PRESIDENTE: Sono d'accordo con Lei, difatti dopo volevo sentire il vostro parere per valutare assieme. Se
si riesce, sarebbe meglio farla oggi pomeriggio. Vediamo come procedono i lavori.
Punto 18) dell'ordine del giorno: "Mozione n. 221/10 dell'1.6.2010, presentata dai consiglieri Stocker
Sigmar, Egger, Leitner, Mair e Tinkhauser, riguardante no a nomi e testi in inglese per istituzioni pubbliche
e pubblicità della Provincia autonoma di Bolzano".
Punkt 18 der Tagesordnung: "Beschlussantrag Nr. 221/10 vom 1.6.2010, eingebracht von den Abgeordneten Stocker Sigmar, Egger, Leitner, Mair und Tinkhauser, betreffend öffentliche Institutionen/Werbemaßnahmen des Landes Südtirol dürfen nicht in englischer Sprache betitelt/verfasst sein".
Dobbiamo constatare che sempre più spesso istituzioni altoatesine e anche la pubblicità della Provincia hanno nomi inglesi ovvero si servono di testi in inglese. Valga ad esempio il centro di guida sicura, che da noi di chiama Safety Park; inoltre soprattutto nelle campagne informative dell'assessorato alla mobilità, si usa esclusivamente l'inglese.
A giustificazione di questa scelta ci si sente spesso rispondere che così si rendono superflue le
traduzioni nelle lingue ufficiali della provincia. Ma è compito dell'amministrazione provinciale o dei
comuni altoatesini mettere in secondo piano le caratteristiche linguistiche della propria regione solo
per abbreviare la comunicazione e semplificare la pubblicità? Non si dimostra l'Alto Adige – in
opuscoli turistici o nel ricevere visitatori di altri Paesi – sempre orgoglioso proprio della straordinaria
varietà linguistica costituita dalla presenza di tedesco, italiano e ladino?
Ciò premesso,
il Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano
delibera
che le istituzioni pubbliche provinciali non possono avere denominazioni esclusivamente in inglese.
Nemmeno i testi pubblicitari della Provincia e delle sue istituzioni possono essere redatti in quella lingua. Nei casi in cui già ora è usata la sola lingua inglese, si dovrà provvedere alle necessarie correzioni.
---------Es ist vermehrt festzustellen, dass Südtiroler Institutionen und auch die Werbemaßnahmen des Landes nur in englischer Sprache betitelt bzw. verfasst werden. Als Beispiel kann man hier das Fahrsicherheitszentrum nennen, welches bei uns "Safety Park" heißt. Darüber hinaus sieht man vor allem
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bei den Informationskampagnen des Landesamtes für Mobilität, dass dort ausschließlich die englische Sprache verwendet wird.
Als Begründung dafür hört man, dass dadurch die Übersetzungen in die diversen Landessprachen
überflüssig würden. Ist es aber die Aufgabe einer Südtiroler Landesverwaltung oder einer Südtiroler
Gemeinde, dass man wegen werblicher, sprachlicher Gemütlichkeit die regionalen Gegebenheiten
des eigenen Landes in den Keller verbannt? Ist unser Land nicht ansonsten in touristischen Werbebroschüren oder bei Empfängen von Besuchern anderer Länder so stolz darauf, dass es gerade mit
dem Deutschen, Italienischen und Ladinischen eine so außerordentliche Sprachenvielfalt zu bieten
hat?
Dies vorausgeschickt,
beschließt
der Südtiroler Landtag,
dass öffentliche Institutionen des Landes Südtirol keine rein englischen Bezeichnungen tragen dürfen. Auch dürfen Werbemaßnahmen durch das Land und dessen Institutionen nicht in englischer
Sprache verfasst werden. Dort, wo bereits jetzt nur die englische Sprache verwendet wird, muss dies
korrigiert werden.
La parola al consigliere Leitner per l'illustrazione.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Diesen Beschlussantrag hätte eigentlich Kollege Stocker vorstellen sollen.
Er hat heute aber leider einen Termin und kommt etwas später. Somit werde ich diese Aufgabe übernehmen.
Wir leben in einem Land, in dem drei Sprachgruppen leben, wobei die Identität der einzelnen Sprachgruppen immer wieder als Charakteristikum dargestellt wird. Umso verwunderlicher ist es, dass die Landesverwaltung
bei der Bezeichnung von eigenen Einrichtungen von diesen Landessprachen Abstand nimmt und die englische
Sprache verwendet. Es wird kritisiert, dass einerseits der Einfluss von Anglizismen in unserem Sprachgebrauch
teilweise sogar zu einer Verhunzung der Sprache beiträgt. Auf der anderen Seite wird aber auch vermutet, dass
man die englische Sprache wählt, um nicht Deutsch und Italienisch verwenden zu müssen. Es ist, wie wenn dies
ein Ausweg wäre - das hört man manchmal -, dass man, um nicht Deutsch, Italienisch und Ladinisch verwenden
zu müssen, gleich Englisch wählt. Mich hat einmal ein Vater in einer Sprechstunde allen Ernstes gefragt, warum
man in Südtirol nicht auf Englisch kommunizieren würde, denn dann wäre der Streit zwischen Deutschen und
Italienern vorbei. Das wäre zwar eine Philosophie, der man sicherlich nicht unbedingt folgen sollte, aber, wie gesagt, die Leute machen sich auch über solche Dinge Gedanken.
Es fällt aber schon auf, dass bei Einrichtungen offensichtlich immer ein englischer Ausdruck verwendet
werden muss. Hier ist der "Safety Park" angegeben worden. Jetzt gibt es das "Klimahaus Vine" und die Bezeichnung "Klimahaus Wein" ginge ja nicht, denn es muss die Bezeichnung "Klimahaus Vine" auf Englisch sein usw.
Ich denke schon, ohne jetzt hier in den Verdacht zu geraten, reiner Sprachpuritaner sein zu wollen, dass gerade
eine Minderheit, die darauf Wert legt, dass die eigene Sprache verwendet wird, darauf achten sollte, dass auch in
diesen Begriffsbestimmungen bzw. Bezeichnungen vorweg die Landessprachen verwendet werden. Wir haben in
diesem Landtag bereits Beschlüsse gefasst, laut denen man Wert darauf legen sollte, die Hochsprache zu verwenden. Jetzt höre ich, man sollte in den Schulen Dialekt lernen. Bitte nicht, denn dann müssten sich ein Vinschger und ein Tölderer wahrscheinlich in einer Sprachschule treffen, um sich gegenseitig zu verstehen! Nichts gegen
Dialekte, aber bitte nicht in der Schule.
Ich denke, wir sollten wirklich alles daran setzen, dass wir anständig Deutsch lernen, denn dies ist ein
großes Problem nicht nur bei den Zweisprachigkeitsprüfungen. Das mag ein Gratmesser sein, den man auch relativieren kann, aber die Sprachkenntnisse an und für sich sind sicherlich nicht so, dass wir uns damit rühmen
könnten. Deshalb ist es für eine Minderheit wichtig, dass man auf den Gebrauch der Muttersprache Wert legt.
Auch in den Bezeichnungen wird die Identität des Landes nach außen hin sicherlich nicht mit dem Safety Park und
mit weiß Gott noch was allem dargestellt, sondern mit der Sprache. Deshalb haben wir die ganze Diskussion beispielsweise bei den Ortsnamen, weil sie identitätsstiftend sind. Welche Bedeutung Identität und Sprache und welche Wechselwirkung sie haben, das brauche ich hier nicht näher auszuführen. Es wäre schon wünschenswert,
dass die Landesregierung bei der Bezeichnung eigener Einrichtungen die deutsche Sprache verwendet und die
italienische umgekehrt und das Englische, so weit wie möglich, vermeidet, wennschon nur in Kombination, aber
nicht ausschließlich englische Bezeichnungen.
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Es mag sein, dass die Computersprache Englisch ist, aber das bedeutet nicht, dass man deshalb auch im
täglichen Sprachgebrauch darauf zurückgreifen sollte. Das wäre eine Verzerrung der Identität. Ich denke nicht,
dass die deutsche Sprache gegenüber dem Englischen minderwertig ist. Es gibt übrigens auch anderswo Bestrebungen, die deutsche Sprache zum Beispiel in der Europäischen Union wieder zu stärken, dass sie dort endlich
gleichwertig anerkannt wird wie die englische und französische Sprache. Die meisten Bewohner der EU sind
deutschsprachig. Wenn man die Schweiz dazu nimmt, dann kommen noch einige dazu. Diese sind zwar nicht bei
der EU, aber, wie gesagt, zumindest ein Teil davon. So leichtfertig auf die deutsche Sprache zu verzichten, finde
ich nicht nur fragwürdig, sondern zutiefst fahrlässig.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Der Beschlussantrag der Kollegen Freiheitlichen, namentlich von Sigmar Stocker, greift eine Frage auf, die sich natürlich öfter stellt. Es ist durchaus so, dass
eine oft übertriebene Neigung zu Anglizismen vorhanden ist. Das muss man aus zwei Gründen schon anerkennen. Zum einen sind wir eine kleine Provinz und deswegen wird die vermeintliche Weltläufigkeit natürlich besonders gepflegt und die Anglizismen finden daher einen gewissen Einklang, zum anderen geht es mitunter darum,
das Deutsch-Italienische zu vermeiden und diese Zweisprachigkeit gewissermaßen in eine höhere Ordnung aufzuheben. Diese beiden Gründe sind also sicher zwei Motive, die zum Tragen kommen, Motive, die zum Teil nur
nachvollzogen werden können. Wir sehen, dass mitunter eine überzogene Liebe zum Englischen besteht, wenn
wir an die ganzen Landesgesellschaften wie "Business Location", "TIS Innovation" usw. denken. Wir denken an
die ganzen Messen, die von der Messe Bozen ausgelobt werden. Wir hatten ein "Südtirol Convention Büro" und
die "SMG" ist ein Hybrid zwischen Deutsch und Englisch. Hier gibt es also eine gewisse Schlagseite, die durchaus
Kritik verdient. Man müsste sich ein wenig an Österreich oder auch an Frankreich orientieren, wo mit großem Engagement, mit großer Liebe gewissermaßen an den landestypischen Sprachen festgehalten wird, hier am Deutschen und am Italienischen. Mitunter wäre in dieser Hinsicht durchaus etwas Selbstbewusstsein angebracht.
Allerdings ist die puristische Stoßrichtung, Kollege Stocker, die rein puristische Ausrichtung dieses Beschlussantrages doch etwas zu überzogen. Zum einen kann ich die Haltung, die hinter Ihrer Kritik steht, sehr wohl
nachvollziehen. Ich glaube, hier müssten wir uns schon ein wenig selber einbremsen, um nicht den "Worst Case"
von zu starken Anglizismen zu produzieren, aber zugleich geht es doch ein wenig zu weit, wenn Sie sagen, dass
auch Werbemaßnahmen durch das Land und dessen Institutionen nicht in englischer Sprache verfasst werden
dürfen. Das ist, Landesrat Berger, etwas problematisch, denn wenn man den wichtigen englischsprachigen Markt
und auch andere Märkte beackern will, dann wird man auf das Englische nicht ganz verzichten können.
Aus dem Grund kann ich Euren Beschlussantrag in mancher Hinsicht nachvollziehen, keine Frage, aber in
den Schlussfolgerungen geht er mir doch ein wenig zu weit. Zu mehr Selbstbewusstsein ja, zur Betonung der
landesüblichen Sprach- und nicht Leitkultur ja, aber diese gänzliche Ausstoßung des Englischen würde ich doch
nicht mittragen wollen.
KNOLL (SÜD-TIROLER FREIHEIT): In Frankreich gibt es sogar ein eigenes Institut zur Reinhaltung der
französischen Sprache, auch wenn es ein bisschen eine ungute Wortkombination ist, die wirklich so weit geht,
dass Medien kontrolliert werden. Dort werden Zeitungen anhand ihres Inhaltes, der Ausdrücke, die sie verwenden,
überprüft und dann wird ein jährlicher Bericht veröffentlicht, in dem diese Medien auch öffentlich dafür gerügt werden, wenn sie es wagen sollten, nicht französische, sondern fast schon vulgäre Ausdrücke zu verwenden. In diese
Richtung stößt es also in Frankreich.
Grundsätzlich ist sicherlich anzuerkennen, dass die Sprache, auch die deutsche Sprache, über Jahrhunderte weg immer gewissen Modeeinflüssen ausgesetzt war. Wir hatten im 19. Jahrhundert hauptsächlich das
Französische, das auch, wenn man ein bisschen in der Sprache nachforscht, viele Spuren hinterlassen hat. Viele
sagen im deutschsprachigen Raum zur Brieftasche "Portemonnaie" und wenn man sich hier im Landtag gar zu
sehr aufregt, dann echauffiert man sich. Ich will damit sagen, dass es sicherlich immer Wellenbewegungen gegeben hat. Das hat mit politischen Umständen, mit Modeerscheinungen zu tun. Es war im 19. Jahrhundert einfach
schick und in, Französisch zu sprechen.
Der Unterschied besteht heute darin, dass vielleicht das Englische zu einer Sprache geworden ist, mit der
man sich international verständigt, auch was die digitalen Medien anbelangt. Wir sprechen in diesen Dingen in der
Regel ja auch von E-Mails und nicht von elektronischer Post. Es ist so, denn da nehmen wir uns selbst nicht aus,
obwohl ich jetzt für mich den Anspruch erhebe, durchaus Wert darauf zu legen, mich gepflegt auszudrücken und
auch die deutsche Sprache bewusst zu verwenden, aber nichtsdestotrotz bedienen wir uns dieser Dinge. Deswegen wird es, glaube ich, nicht möglich sein - vielleicht entspricht es auch nicht unbedingt den politischen und kultu-
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rellen Gegebenheiten - komplett völlig andere, in dem Moment Anglizismen, aus der Sprache rauszuhalten, nur
sehe ich, dass auch in Südtirol diese Anglizismen verwendet werden, um einem politischen Problem aus dem
Weg zu gehen, so quasi nach dem Motto: Wenn es keiner versteht, dann regt sich niemand auf, und das stört
mich schon auch ein bisschen.
Was ich vor allem immer wieder sehe - und hier die konkrete Frage an die Landesregierung -, ist die Tourismuswerbung. Ich erinnere – ich habe es hier im Landtag bereits einmal gezeigt – an die Weisung der Südtiroler
Marketinggesellschaft dahingehend, in der fremdsprachigen Werbung keine deutschsprachigen Ortsnamen mehr
zu verwenden. Da hätte ich die konkrete Frage an die Landesregierung, ob diese Weisung der SMG immer noch
aufrecht ist und wie die Landesregierung dazu steht.
Grundsätzlich befürworte ich diesen Beschlussantrag, weil man versucht, so viel als möglich die deutsche,
die italienische und ladinische Sprache zu verwenden, auch was die Darstellung des Landes in der Öffentlichkeit
anbelangt, aber diese konkrete Frage möchte ich von der Landesregierung gerne beantwortet haben.
URZÌ (Futuro e Libertà – Zukunft und Freiheit – Dagnì y libertè): Il documento presentato dai colleghi
pone all'attenzione del dibattito un tema già sufficientemente esplorato, già ampiamente discusso, che attiene il
diritto in questa provincia ad avere intitolazioni, dediche, denominazioni che corrispondano all'uso plurilingue, autoctono, quindi italiano, tedesco e ladino, limitando a queste lingue questo tipo di denominazione al fine di evitare
ulteriori contaminazioni di ordine culturale e linguistico. Esiste un substrato che condivido, che è quello di ordine
morale per cui ciascuna comunità, orgogliosa e consapevole della propria identità ha il dovere di incentivare l'uso
della propria lingua e il senso di appartenenza del proprio patrimonio culturale, e soprattutto una realtà plurilingue
come quella altoatesina ha in un certo qual modo il dovere di far crescere questo senso di appartenenza attraverso un uso completo della propria lingua in ogni espressione della società. Questo tipo di indirizzo deve essere
di ispirazione generale e anche di rispetto dei confronti del dettato dello Statuto di autonomia. Poi però c'è un'applicazione quotidiana, pratica di questo principio che ben si coniuga con il progresso della sensibilità culturale ad
un qualcosa di più grande rispetto al semplice territorio altoatesino. Esiste una lingua di comunicazione internazione ormai consolidata, ed è l'inglese. È la lingua più diffusa in termini di comunicazioni, non è la lingua più diffusa in assoluto che dovrebbe essere lo spagnolo, ma è la lingua più diffusa per le comunicazioni, come una volta
nel sistema postale lo era il francese piuttosto che altre lingue in altri ambiti.
Talvolta per superare determinati impasse in Alto Adige e anche per una semplificazione del linguaggio,
della comunicazione quando ci si riferisce non a comunicazione articolata ma a denominazioni, indicazioni di un
certo tipo, il ricorso alla lingua inglese può in un certo qual modo rappresentare tutti, e talvolta è un sistema per
riuscire a soddisfare diverse esigenze.
Credo che si debba avere oculatezza, rispetto per le lingue autoctone, ma nello stesso tempo non eccessiva rigidità rispetto ai tempi che cambiano e anche alle consapevolezze che si modificano.
STOCKER S. (Die Freiheitlichen): Zuerst möchte ich meinem Kollegen Pius Leitner dazu beglückwünschen, dass er den Beschlussantrag perfekt erläutert hat. Dies hätte ich nicht besser hinbekommen, aber ganz
kurz. Ich ärgere mich in Südtirol, weil wir zur Zeit immer von der Regionalität bei den bäuerlichen Produkten, von
der Regionalität bei der Landschaft predigen, also alles soll regional, bodenständig, authentisch sein, aber bei der
Sprache stelle ich einfach fest – diesbezüglich ist, glaube ich, Landesrat Widmann ein bisschen ein Fachmann -,
dass es auf Englisch sein muss und nach außen sollte es ein bisschen schick und sexy sein. Es sollte so sein,
dass wir nicht hinter dem Mond leben, nein, diesbezüglich müssen wir ein bisschen fortschrittlich sein, und das
ärgert mich. Man kann nicht auf einer Seite regional denken, regional propagieren und auf der anderen Seite nicht
imstande sein, die Typizitäten dieses Landes - und das sind drei Volksgruppen - zu zeigen, zu demonstrieren,
wobei vor allem das Ladinische total vergessen wird. Das Ladinische wird in Südtirol unter jeder Würde "demonstriert" und das ärgert mich ganz gewaltig.
Es gibt eben verschiedene Beispiele und das letzte Beispiel, weil der Landesrat für Landwirtschaft hier ist,
ist die neueste Klimahausplakette für die Kellereien, nämlich das "Klimahaus Vine". Ich war kürzlich im Piemont
und habe mir einige Kellereien angeschaut und mit Leuten von der Weinbranche gesprochen. Sie haben dieses
Südtirol in den Himmel hinauf gelobt, sie schätzen also, wie gearbeitet, vermarktet und zusammengehalten wird
usw., aber dies würden sie niemals schätzen. Wenn das bei uns italienische Kunden zum Beispiel sehen würden,
dann wäre es eine Bankrotterklärung. Das schätzen sie bei uns nicht. Dort schreibt man die drei Sprachen, die wir
haben und, von mir aus, als vierte Sprache noch das Englische hinauf, aber nicht nur Englisch. Das schätzt bei
uns sicherlich kein Weinkunde, denn dieser reagiert darauf besonders sensibel.
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Was die Werbemaßnahmen betrifft, Kollege Heiss, Folgendes. Ich habe jetzt nicht an touristische Werbemaßnahmen gedacht, sondern an jene Werbemaßnahmen, die damals Landesrat Widmann entlang der Straßen,
nämlich die Antialkoholkampagne, hat aufstellen lassen, und dies nur in Englisch. Das verstand ich unter dem
Begriff "Werbemaßnahmen". Ich verstehe schon, dass man sonst nicht alles nur auf Deutsch, Ladinisch oder Englisch machen kann. Es geht auch ein bisschen anders. Ich möchte nur ein Beispiel nennen. Die Recyclinghöfe
heißen in Südtirol zum Großteil Recyclinghöfe. Wir haben in der Gemeinde Terlan vor fünf Jahren oder noch früher, glaube ich, den Recyclinghof offiziell in "Wertstoffhof" umgetauft. Bei uns wird der Begriff "Recyclinghof" nicht
mehr verwendet, sondern "Wertstoffhof" genannt. Das zeugt auch von viel mehr Sensibilität in dem Sinn, dass der
Bürger weiß, dass er Wertstoffe und nicht nur Abfall zurückbringt. Auch der Abfall ist ein Wertstoff. Hier sieht man
auch, dass man mit der Sprache viel tiefer in einen Menschen hineingehen kann als man meint. In diesem Sinn ist
dieser Beschlussantrag gedacht. Man soll mehr auf das Eigene stolz sein, mehr Südtirol und weniger Englisch.
PICHLER ROLLE (SVP): In der deutschen demokratischen Republik sagte man zum Surfen auch
Brettsegeln, wenn ich es richtig in Erinnerung habe. Man findet also immer wieder durchaus deutsche Begriffe,
aber um es auf den Punkt zu bringen: Der Ansatz ist schon richtig. Auch mich stört häufig – dies habe ich auch bei
der Arbeit in den Gesetzgebungsausschüssen ein- oder zweimal versucht umzusetzen -, dass Begriffe aus der
englischen Sprache verwendet werden, deren Bedeutung dann nicht einmal teilweise richtig verstanden bzw. erkannt wird, aber es ist eben ein englischer Begriff. Man kombiniert etwas dazu und versteht, dass es in der deutschen oder italienischen Sprache auch diese Bedeutung haben könnte, und deshalb rezipiert man das Ganze
oder nimmt es eben auf. Deshalb ist es durchaus erzieherisch und hilfreich, nachdem es um die Pflege und um
den Erhalt der Sprache geht, gerade in einem mehrsprachigen Land wie es Südtirol ist, wenn wir schöne und korrekte Begriffe in der jeweiligen Landessprache haben. Kollege Stocker hat Recht, wenn er sagt, dass auch die
ladinische Sprache dazu gehört.
Der Antrag ist, so wie er formuliert ist, meines Erachtens, einfach schwer umsetzbar, denn diese Fesseln,
die hier als Verpflichtung festgelegt werden, sind doch zu eng und völlig unflexibel. Es gibt sicherlich auch graphische Überlegungen und auch Überlegungen in der Kommunikation, wo ich etwas auf den ersten Blick und nicht in
vier Sprachen mitteilen muss. Es gibt auch den Umstand, dass man manchmal in bestimmten Segmenten, in bestimmten Bereichen vielleicht ganz gezielt die englische Sprache verwendet, weil es eine Landesgesellschaft ist,
die ganz gezielt einen Markt anspricht. Was würde dies dann bedeuten? Dass dieser Text dann immer auch in
deutscher und italienischer Sprache mitproduziert werden muss, obschon eigentlich ein anderer Markt angesprochen wird, verstehe ich nicht.
Ich denke, der Ansatz, der Gedanke zu sagen, achten wir mehr darauf, dass diese Anglizismen oder diese
Fremdwörter nicht Überhand nehmen, dass wir auch schöne deutsche, italienische und ladinische Begriffe für
etwas finden können, weil dies auch ein Teil des Geschichts-, des Heimatbewusstseins, der Heimatkunde im weitesten Sinne ist, ist absolut zu unterstützen, aber daraus wieder kategorisch abzuleiten, dass alles andere nicht
sein darf, das kann ich nicht mittragen. Ich würde den Antrag dahingehend umformulieren, dass man sagt, man
sollte sich bemühen das, was ich eben formuliert habe und was auch andere Kollegen zum Ausdruck gebracht
haben, als dringende Empfehlung mitzugeben, aber man sollte keinesfalls so weit gehen, dass man jetzt taxativ
irgendwelche Richtlinien vorschreibt, weil dies einfach in der Praxis auf den ersten Blick, so wie ich es erkenne,
schwer umsetzbar ist.
BERGER (Landesrat für Tourismus, Landwirtschaft, Grundbuch und Kataster – SVP): Abgeordneter
Stocker! Auf der Suche nach Argumenten müssen Sie immer prüfen, was Sie selbst … Ich gehe davon aus, dass
Sie einen Carving-Ski fahren oder fahren Sie Snowboard? Gar nichts?
ABGEORDNETE – CONSIGLIERI: (unterbrechen – interrompono)
BERGER (Landesrat für Tourismus, Landwirtschaft, Grundbuch und Kataster – SVP): Beim Après-Ski
sind wir auch schon wieder da oder nicht? Aus dem Grunde, glaube ich, ist der Wunsch, dass wir versuchen, das,
was in der Praxis von uns allen anders praktiziert wird, nach außen zu bringen. Ich gebe Ihnen bezüglich Anglizismen Recht. Abgeordneter Leitner! Im europäischen Raum wäre die deutsche Sprache, laut Bevölkerungsanzahl, die wichtigste, sie verliert aber immer mehr an Gewicht, und zwar verliert sie zugunsten der englischen Sprache, weil die EU zuerst im deutschen und französischen Sektor stark angesiedelt war. In Brüssel möchte man
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meinen, dass Französisch die primäre Sprache ist, aber die englische bekommt immer mehr Oberhand und wir
wissen, dass es auf der ganzen Welt so ist. Ich glaube, dass wir bestimmte Dinge einfach zur Kenntnis nehmen
müssen, denn ansonsten müssen wir auch die "Südtirol Marketing Gesellschaft" umbenennen, denn beim Begriff
"Marketing" sind wir auch schon da. Der Begriff "Lifting" ist auch ein Ausdruck, bei dem wir alle wissen, was es ist
und für den es im Grunde nur diesen Ausdruck gibt, aber es ist kein deutscher Begriff. Wenn unsere Kinder sagen,
es ist "supercool", dann ist dies die heutige Umgangssprache der Jugendlichen. Ich glaube auch, dass dieser
Sprachgebrauch international verstanden wird.
Wir haben eine französische Welle gehabt, da wir speziell im Bereich der Hotellerie, der Gastronomie die
französischen Ausdrücke wie "consommé" als Basis von Kultur und gastronomischer Qualitätsentwicklung gebraucht haben oder wenn wir den Begriff "Portemonnaie" verwenden, dann reden wir von dem, was wir in der
Tasche tragen. Es gibt so vielfältige sprachliche Gebräuche, die nicht mit Deutsch, sondern mit anderen Sprachen
in Verbindung gebracht werden.
Herr Heiss hat in seiner Intervention bewusst den Begriff "Worst Case" verwendet. Wir müssen zwar regional sein, regional denken, aber global handeln. Aus dem Grunde, glaube ich, dürfen wir uns dieser Sprachentwicklung nicht verschließen, wir müssen aber sehen, dass es nicht Überhand nimmt. Es darf keine Italianisierung
der deutschen Sprache geben, genauso wie es keinen Einfluss anderer Sprachen geben soll, der unsere deutsche
Sprache in Verruf bringt oder Ursache dafür ist, dass sie als Muttersprache nicht so akzeptiert wird wie sie eigentlich akzeptiert werden sollte.
Aus dem Grund geht Ihr Antrag sicherlich einen Schritt zu weit, denn es geht darum, all diese Bezeichnungen zu verbieten, nichts zu bezuschussen. Dies ist in keiner Weise akzeptabel, sodass die Landesregierung diesem Beschlussantrag nicht zustimmen kann. Wenn wir aber sagen, dass wir sensibilisieren und die deutsche
Sprache möglichst in Reinkultur halten und den Einfluss von irgendwelchen anderen Sprachen auf unsere Sprache möglichst eindämmen oder verhindern wollen, und dies bereits im Schulbereich, dann können wir damit einverstanden sein. Wenn wir die Computersprache verwenden, dann finden wir dort den größten Einfluss auf den
täglichen Sprachgebrauch unserer Kinder. Das ist die Auswirkung, denn wenn man sagt "in Tilt gehen", dann weiß
jeder von uns, was es ist. Das stammt aus der Computersprache und ich finde, dass dieser Bereich den größten
Einfluss auf die Sprache ausübt, aber wir können uns dieser Entwicklung nicht verschließen. Wir sollen aber sehr
wohl sensibilisieren, dass man möglichst dort, wo es machbar ist, auf die deutschen Worte Wert legt. Wenn man
eine solche Maßnahme trifft, dann wäre ich damit einverstanden. Ich kann diesem so formulierten Beschlussantrag aber nicht zustimmen.
Herr Knoll! Mir ist diese Aussendung nicht bekannt, aber ich weiß, dass gesagt worden ist, dass die am
meisten gebräuchliche Bezeichnung der jeweiligen Ortschaften auch in der Werbung verwendet werden soll, damit
es eine Bezugsmöglichkeit zum Ort gibt, und dass man nicht aufgrund einer nichtgebräuchlichen Bezeichnung nur
der Sprache wegen nicht weiß, wo dieser Ort ist. Mir ist ein Schreiben der verpflichtenden Verwendung der italienischen Namen nicht bekannt, Herr Knoll. Wir können gerne darüber reden. Ich kann dahingehend mit der SMG
sicherlich in Kontakt treten, aber so dezidiert, wie Sie es behaupten, ist es sicherlich nicht.
KNOLL (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Zum Fortgang der Arbeiten! Um es nur protokollarisch festzuschreiben. Sie haben dieses Schreiben von mir selbst bekommen. Ich gebe es Ihnen noch einmal. Dort steht dezidiert
drinnen, dass in der fremdsprachlichen Werbung nur mehr die italienischen Ortsnamen verwendet werden sollen,
außer in Deutschland, aber das ist nicht fremdsprachlich.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Ich denke, dass Kollege Sigmar Stocker mit diesem Beschlussantrag bereits eine Sensibilisierung losgetreten hat. Ich hoffe, dass diese auch anhält. Ich würde vorschlagen, Herr Landesrat, dass man, um diese Definition zu entschärfen, im beschließenden Teil zwei ganz kleine Änderungen macht,
was auch Sie im Prinzip wollen. Ich habe es zumindest so verstanden. Wenn man schreibt "der Südtiroler Landtag
beschließt, dass öffentliche Institutionen des Landes Südtirol nach Möglichkeit keine rein englischen Bezeichnungen tragen und auch Werbemaßnahmen durch das Land und dessen Institutionen nicht ausschließlich in englischer Sprache verfasst werden dürfen", dann wäre die Absicht trotzdem klar und die Einschränkung nicht ein Verbot, sondern ein Gebot, und das, denke ich, wäre sicherlich im Interesse aller.
Ich muss aber eines noch dazusagen. Wir diskutieren hier als sprachliche Minderheit in einem fremden
Staat und das ist ein Unterschied. Ich denke nicht, dass die Politik dem Zeitgeist hinterherlaufen soll, sondern die
Aufgabe hat, in bestimmten Dingen Vorgaben zu machen. Was die Privatwirtschaft macht, ist natürlich etwas anderes. Wir können uns ja nur auf die öffentliche Hand berufen, aber wenn die öffentliche Hand nicht mit gutem
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Beispiel vorangeht, dann wird sie selbstverständlich Nachahmer in der Privatwirtschaft finden, denn dann wird es
heißen, das Land selber macht es ja auch. Das Land sollte das gute Beispiel geben und wenn wir sagen "nach
Möglichkeit" und "nicht ausschließlich", dann, glaube ich, hätte man das Ziel auch erreicht bzw. ein Ziel vorgegeben.
Noch einmal. Es geht uns nicht darum, als Puritaner aufzutreten. Hier ist schon gesagt worden, dass es
Einflüsse aus anderen Sprachen immer schon gegeben hat. Die deutschen großen Dichter haben sich auch teilweise auf Französisch ausgedrückt. Das wissen wir schon, aber ich glaube, dass es gerade in der heutigen Zeit
der Globalisierung auch wichtig ist, Fixpunkte, Orientierungspunkte zu erstellen und zu sagen, dass wir zu dieser
Kultur und Sprachgemeinschaft gehören.
Was die Europäische Union anbelangt, gibt es ja Bestrebungen aus Österreich und Deutschland, die deutsche Sprache als gleichwertig mit der englischen und französischen als Amtssprache anzuerkennen. Die meistgesprochene Sprache in der EU ist keine Amtssprache, das muss man sich einmal vorstellen, aber das hat wahrscheinlich mit der Geschichte Deutschlands des letzten Jahrhunderts zu tun, das wissen wir ja alle, aber es muss
nicht so bleiben und ich sage, das muss man sich auch nicht gefallen lassen. Ein bisschen mehr Selbstbewusstsein der eigenen Identität und Sprache gegenüber sollte man durchaus an den Tag legen.
Abschließend möchte ich vorschlagen, den beschließenden Teil dahingehend abzuändern, dass nicht das
Verbot, sondern das Gebot als Anregung herauskommt.
BERGER (Landesrat für Tourismus, Landwirtschaft, Grundbuch und Kataster – SVP): Ich kann jetzt in
Vertretung der Landesregierung diesen Vorschlag nicht annehmen. Wennschon müssen wir eine Formulierung
dahingehend finden, dass wir Folgendes sagen: "Maßnahmen zur Sensibilisierung zu ergreifen, dass die deutsche
Sprache nicht durch Einfluss von Fremdsprachen in ihrer Reinkultur negativ beeinflusst wird". Das ist das, was ich
akzeptieren kann, aber nicht mehr.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Ich schlage vor, die Behandlung des Beschlussantrages vorübergehend
auszusetzen, damit der Abgeordnete Stocker, Erstunterzeichner des Beschlussantrages, und Landesrat Berger
eine Formulierung des verpflichtenden Teils vornehmen können, die beide Seiten zufriedenstellt.
PRESIDENTE: Perfetto. Sono in piena sintonia. Il tempo dedicato ai temi presentati dalle minoranze politiche è concluso. Questa mozione verrà ripresa con l'inizio della prossima sessione.
Passiamo adesso alla terza parte del nostro ordine del giorno, i punti da trattare nel tempo riservato alla
maggioranza. Possiamo trattare il punto 30), mozione n. 325/11, presentata dal consigliere Pichler Rolle, che
chiede la parola sull'ordine dei lavori, prego.
PICHLER ROLLE (SVP): Zum Fortgang der Arbeiten! Ich beantrage eine halbstündige Unterbrechung der
Sitzung, um eine Besprechung innerhalb unserer Fraktion abhalten zu können.
PRESIDENTE: Accolgo la richiesta e sospendo la seduta.
ORE 10.43 UHR
---------ORE 11.19 UHR
PRESIDENTE: Riprendiamo la seduta.
La parola al consigliere Pichler Rolle sull'ordine dei lavori, prego.
PICHLER ROLLE (SVP): Herr Präsident! Ich ziehe den Beschlussantrag Nr. 325/11 zurück und ersuche
mit der Behandlung des Landesgesetzentwurfes Nr. 91/11 fortzufahren. Zudem sind wir mit einer gemeinsamen
Behandlung dieses Gesetzentwurfes mit dem Landesgesetzentwurf Nr. 90/11 einverstanden.
PRESIDENTE: La mozione n. 325/11 è stata ritirata.
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Punto 31) dell'ordine del giorno: Disegno di legge provinciale n. 91/11: "Modifiche di leggi provinciali nei
settori ricerca, innovazione e sostengo dell'economia" e
punto 158) dell'ordine del giorno: Disegno di legge provinciale n. 90/11: "Istituzione di un ulteriore finanziamento a ricerca e sviluppo: il credito per la tecnologia".
Punkt 31 der Tagesordnung: Landesgesetzentwurf Nr. 91/11: "Änderung von Landesgesetzen in den
Bereichen Innovation, Forschung und Förderung der gewerblichen Wirtschaft" und
Punkt 158 der Tagesordnung: Landesgesetzentwurf Nr. 90/11: "Errichtung einer zusätzlichen Förderung
für Forschung und Innovation: Der Technokredit".
La parola all'assessore Bizzo per la lettura della relazione accompagnatoria al disegno di legge n. 91/11.
BIZZO (Assessore al bilancio e finanze, al lavoro, allo sviluppo cooperativo, all'innovazione e all'informatica – Partito Democratico/Demokratische Partei): Il disegno di legge provinciale persegue due obiettivi principali:
unificare gli strumenti di sostegno all’innovazione in un’unica legge (LP 14/2006) al posto delle attuali
due, abrogando alcuni articoli della LP 4/1997, e con ciò semplificare i procedimenti;
istituire un Comitato consultivo di indirizzo per il Parco scientifico e tecnologico con il coinvolgimento
del mondo delle imprese, della ricerca e dell’amministrazione.
ART. 1
L’art. 1 apporta alcune modifiche alla LP 14/2006 per raggiungere gli obiettivi sopra delineati, ovvero:
1. Modifica dell’articolo 1, comma 3 per specificare che la promozione dell’innovazione riguarda sia
quella di prodotto che quella di processo, particolarmente sentita nel tessuto di PMI locali.
2. La modifica all’articolo 7, comma 1 riguarda l’introduzione del limite di cinque anni per il Comitato
tecnico, ora non previsto. La modifica all’articolo 7, della lett. a) regolamenta la valutazione dei progetti da parte del Comitato stesso. Poiché con questa legge provinciale oltre alle domande con procedura di selezione a bando anche le domande singole saranno valutate nell’ambito della LP
14/2006, è indispensabile, per le domande singole soggette a procedura valutativa, al fine di garantire tempi del procedimento amministrativo adeguati, regolamentare l’ambito di valutazione del Comitato tecnico e quello che continuerà a svolgersi all’interno dell’ufficio competente per l’innovazione.
3. Viene inserito un nuovo articolo 8-bis che introduce il “Comitato per il Parco scientifico e tecnologico”. La funzione è quella di proporre alla Giunta provinciale indirizzi e criteri per i soggetti della ricerca e per le imprese che si insediano nel Parco, e di monitorare il rispetto dei criteri ed il raggiungimento degli obiettivi prefissati.
4. L’integrazione all’art. 10 è funzionale a fare confluire ed uniformare nella LP 14/2006 i contributi
che ora sono concessi sencondo la LP 4/1997 per quanto riguarda i sistemi di management.
5. La modifica dell’art. 18 della LP 14/2006 è funzionale a fare sì che i contenuti tecnici per la concessione degli aiuti vengano determinati con deliberazione di Giunta provinciale e non più con Regolamento di attuazione come avviene ora.
6. Il comma 6 introduce una pura modifca terminologica all’art. 22 della LP 14/2006.
ART. 2
La stima del costo per il funzionamento del Comitato per il Parco scientifico e tecnologico è stimata
per eccesso in 20.000 annui. Il costo è già previsto nella UPB del bilancio 2011.
ART. 3
Con questo articolo si abroga tutto il capo IV della LP 4/1997 (artt. 7, 8, 9, 10) che si occupa di ricerca e sviluppo e l’articolo 13 sulle iniziative particolari. Tutte queste iniziative possono già essere
sostenute nell’ambito della LP 14/2006.
ART. 4
Per consentire l’accoglimento e la trattazione delle domande di ricerca e sviluppo fino all’esito positivo della notifica della LP 14/06 e del relativo Regolamento di esecuzione alla Commissione Europea, si rende necessario trattarle secondo la previgente disciplina, comprendente anche gli articoli
abrogati della LP 4/1997 ed i relativi criteri.
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---------Der Landesgesetzesentwurf verfolgt zwei wesentliche Ziele:
Vereinheitlichung der bestehenden Förderinstrumente in einem Gesetz (LG 14/06) anstelle von den
zwei derzeitig Gesetzen, und zwar durch die Abschaffung einiger Artikel des LG Nr. 4/97. Gleichzeitig wird auch das Verwaltungsverfahren vereinfacht.
Einrichtung eines beratenden Beirates für den Wissenschafts- und Technologiepark unter Einbindung der Unternehmen, der Forschung und der Verwaltung.
ART. 1
Der Artikel 1 sieht einige Abänderungen des LG 14/2006 vor, um die oben angeführten Ziele erreichen:
1. Die Abänderung des Artikels 1, Absatz 3, spezifiziert, dass neben der Produktinnovation auch die
Förderung der Prozessinnovation ausdrücklich vorgesehen wird, welche vor allem für die Südtiroler
KMU von Bedeutung ist.
2. Die Abänderung des Artikels 7, Absatz 1, sieht als Neuerung vor, dass das technische Komitee für
eine Dauer von fünf Jahren im Amte bleibt. Die Abänderung des Absatzes 1, Buchstabe a) regelt die
Bewertung der Projekte von Seiten des Technischen Komitees. Da das Landesgesetz zur Zeit vorsieht, dass sämtliche Projekte betreffend das Auswahlverfahren durch Ausschreibung im Rahmen
des LG 14/2006 vom Technischen Komitee bewertet werden und nun auch die Einzelgesuche hinzukommen, ist es für die Gewährleistung von annehmbaren Bearbeitungszeiten unerlässlich, mit Richtlinien festzulegen, welche Einzelgesuche zusätzlich dem genannten Komitee zur Bewertung unterbreitet werden und welche durch das zuständige Landesamt bewertet werden.
3. Es wird der neue Artikel 8-bis hinzugefügt, der die Einrichtung des „Beirates für den Wissenschafts- und Technologieparks“ vorsieht. Dieser hat die Aufgabe, der Landesregierung die Vorgaben
und Richtlinien für die Ansiedlung im Technologiepark von Forschungseinrichtungen und Unternehmen zu unterbreiten und die Einhaltung der Richtlinien und Zielvorgaben zu kontrollieren.
4. Die Ergänzung zum Artikel 10 dient dazu bestehende Inhalte des LG 4/97 wie die Vergabe von
Beihilfen für die Einführung von Managementsystemen im LG 14/06 zu übernehmen.
5. Die Abänderung des Artikels 18 des LG 14/06 dient dazu, dass technische Inhalte betreffend die
Vergabe von Beihilfen mit Beschluss der Landesregierung und nicht wie bisher mit Durchführungsverordnung festgelegt werden können.
6. Absatz 6 des Artikels 22 des LG 14/06 sieht ausschließlich eine sprachliche Anpassung vor.
ART. 2
Die Kosten für die Funktion des Beirates für den Wissenschafts- und Technologiepark werden jährlich auf maximal 20.000 Euro geschätzt. Die entsprechenden Kosten sind bereits auf der Haushaltsgrundeinheit des Haushaltsvoranschlages von 2011 vorgesehen.
ART. 3
Mit diesem Artikel werden der Abschnitt IV des LG 4/97 (Artikel 7, 8, 9 und 10) welche die Forschung
und Entwicklung behandeln und der Artikel 13 betreffend „Besondere Vorhaben“ abgeschaffen.
Diese Maßnahmen können durch das LG 14/2006 bereits gefördert werden.
ART. 4
Um die Entgegennahme und die Behandlung von Beihilfegesuchen im Bereich der Forschung und
Entwicklung bis zur Genehmigung des LG 14/06 und der diesbezüglichen Durchführungsverordnung
von Seiten der Europäischen Kommission zu ermöglichen, ist es erforderlich, diese mit den derzeitigen Gesetzesbestimmungen einschließlich der abgeschafften Artikel des LG 4/97 und diesbezüglichen Richtlinien zu behandeln.
PRESIDENTE: Prego il consigliere Tinkhauser di dare lettura della relazione accompagnatoria al disegno di
legge n. 90/11.
TINKHAUSER (Die Freiheitlichen): Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete!
Laut Wirtschaftsforschungsinstitut (WIFO) müssen Bedingungen für private Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen in der EU unbedingt verbessert werden. Südtirol ist dabei ganz besonders
gefordert, zumal die F&E-Ausgaben der Südtiroler Unternehmen klar unter dem EU- und auch unter
dem nationalen Durchschnitt liegen. Der Südtiroler Handelskammerpräsident sieht dabei viele An-
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satzmöglichkeiten indem die allgemeine Innovationskultur angehoben wird, was bereits mit einem
Forcieren der technischen Ausbildung beginnt. Es müsse die Wissenspartnerschaft zwischen Unternehmen und Forschungsinstitutionen mit dem Ziel der Kooperation und des Technologietransfers
gefördert werden. Es benötige gezielte und schnelle öffentliche Förderungen, am besten durch steuerliche Anreize.
Im strategischen Dokument "Europa 2020" hat die europäische Kommission in sieben Leitlinien die
wichtigsten Herausforderungen für das kommende Jahrzehnt auf den Punkt gebracht. Eine Leitlinie
nennt sich "Innovationsunion" mit der Zielsetzung vor allem auch die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in den Unternehmen anzuheben. Diese Herausforderung trifft Südtirol umso dramatischer,
wenn man die Vergleichsdaten liest: Laut ISTAT (indicatori di contesto chiave, luglio 2010) betragen
die Ausgaben der Südtiroler Unternehmen 0,4 % des Bruttoinlandsproduktes (BIP). Der italienische
Durchschnitt liegt bei 0,6 %, der EU-Durchschnitt ist gleich dreimal so hoch wie der Südtiroler Wert.
Die Italien weite Betrachtung ergibt die vergleichsweise größten Innovations- bzw. F&E-Aktivitäten im
Nordwesten Italiens. Laut ISTAT (Compendio statistico italiano 2009, edizione settembre 2010) sind
in Südtirols Unternehmen 533 Beschäftigte im Bereich F&E tätig (dies entspricht 0,23 % der Beschäftigten, der entsprechende italienische Durchschnittswert beträgt 0,34 %).
Da für das Land Südtirol spezielle steuerliche Förderungen schwer realisierbar sind, wird für Forschungsprojekte die Variante eines Technokredits nach Bayrischem Vorbild eingeführt. Dieser Technokredit soll Südtiroler Unternehmen mit Sitz in Südtirol zu Gute kommen. Die jeweils geltenden Kriterien der EU für kleine und mittlere Unternehmen (KMU-Kriterien) müssen erfüllt sein.
Förderfähig sind Vorhaben mit dem Ziel neue Technologien, deutlich verbesserte Produkte, Produktionsverfahren und wissensbasierte Dienstleistungen zu entwickeln. Ein Produkt bzw. ein Produktionsverfahren gilt dabei als neu, wenn es im Europäischen Wirtschaftsraum noch nicht auf dem
Markt ist. Es muss sich um Technologien handeln, die sich in der jeweiligen Branche noch nicht
durchgesetzt haben.
Der Technokredit wird vom ansuchenden Unternehmen bei einer Bank mit Sitz in Südtirol beantragt,
nachdem eine Expertenkommission (welche von der Landesregierung eingesetzt wird, wobei vorausgesetzt wird, dass sowohl Techniker, als auch Wirtschaftswissenschaftler in der Kommission sein
müssen) das Projekt als förderungswürdig eingestuft hat. Das ansuchende Unternehmen kann für
seine Förderungsanfrage für Machbarkeitsstudien und Kostenrechnungen auf bestehende Südtiroler
Strukturen wie Universität; EURAC und TIS zurückgreifen (die Bedingungen hierfür werden von der
Landesregierung festgesetzt). Förderungsfähig sind Vorhaben, welche von der zu ernennenden Expertenkommission als technisch machbar, von volkswirtschaftlichem Nutzen und von erheblichen
technischen und wirtschaftlichem Risiko sind. Das Vorhaben muss in seinen wesentlichen Teilen in
Südtirol umgesetzt werden. Voraussetzung ist ferner, dass die Vorhaben im Hinblick auf die Marktgegebenheiten zumindest mittelfristig wirtschaftlich erfolgversprechend sind und ohne öffentliche
Hilfe nicht oder nur erheblich verzögert durchgeführt werden könnten.
Der Technokredit kann zur Finanzierung von Personal- und Materialkosten, Fremdleistungen, Sondereinzelkosten, Beteiligungen an Technologiemessen, Lizenzen und Patenten, Verwaltungsallgemeinkosten, Investitionskosten bei Entwicklungsvorhaben von der Idee bis zum ersten, im Kern
funktionsfähigen Muster (Vorprototypen) bis zum alle Funktionen erfüllenden ersten Prototypen, sowie schlussendlich für Anwendungsvorhaben verwendet werden.
Der maximale Finanzierungsanteil am förderungsfähigen Vorhaben beträgt 80 %. Für den gewährten
Finanzierungsanteil bürgt das Land Südtirol, nachdem die Expertenkommission ein positives Urteil
abgegeben hat. Die Kriterien zur Darlehenstilgung werden individuell zwischen ansuchendem Unternehmen, Kreditinstitut und unter Begleitung der Expertenkommission vereinbart.
---------Gentili consigliere e consiglieri,
secondo l'Istituto per la promozione dello sviluppo economico (IPSE) bisogna assolutamente migliorare le condizioni per investimenti in attività di ricerca e sviluppo (R&S) nell'UE. Questo vale particolarmente per l'Alto Adige, tanto più che le spese per R&S delle aziende locali sono chiaramente sotto
la media dell'UE e anche sotto quella nazionale. Il presidente della Camera di commercio altoatesina
vede diverse possibilità di affrontare il problema: migliorare la cultura generale dell'innovazione, processo che inizia intensificando fortemente la formazione tecnica; promuovere la collaborazione sulle
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conoscenze, fra le aziende e con istituzioni di ricerca, a fini di cooperazione e del trasferimento di
tecnologie; agevolazioni pubbliche mirate e rapide, meglio se attraverso vantaggi fiscali.
Nel documento strategico Europa 2020 la Commissione Europea individua sette "iniziative faro" per
rispondere alle maggiori sfide dei prossimi decenni. Una di queste iniziative è "l'Unione dell'innovazione", per intensificare soprattutto le attività di R&S nelle aziende. Questa sfida è particolarmente
drammatica per l'Alto Adige, come emerge da un confronto dei relativi dati. Secondo L'Istat (indicatori di contesto chiave, luglio 2010) le spese delle aziende altoatesine costituiscono lo 0,4% del prodotto interno lordo (PIL). La media italiana è dello 0,6%, quella dell'UE è addirittura tre volte superiore al dato altoatesino. A livello nazionale le attività d'innovazione ovvero R&S si concentrano nel
Nordovest. Secondo l'Istat (Compendio statistico italiano 2009, edizione settembre 2010) nelle
aziende dell'Alto Adige le persone impiegate nell'ambito R&S sono 533 (dato corrispondente allo
0,23% degli occupati e occupate; la media nazionale è dello 0,34%).
Data la difficoltà di realizzare agevolazioni fiscali per la Provincia autonoma di Bolzano, per promuovere i progetti di ricerca si ricorre alla formula del credito per la tecnologia sul modello bavarese.
Questo credito per la tecnologia andrà a vantaggio delle aziende con sede in provincia. A questo fine
devono essere soddisfatti i vigenti criteri dell'UE per le piccole e medie imprese.
Possono usufruire dell'agevolazione progetti finalizzati a nuove tecnologie, al miglioramento essenziale di prodotti, a sviluppare tecniche di produzione e servizi basati su conoscenze specifiche. A
questo fine si considerano nuovi un prodotto ovvero una tecnica di produzione che non siano ancora
sul mercato nello Spazio Economico Europeo. Deve trattarsi di tecnologie che non si sono ancora
imposte nel relativo settore.
L'azienda che chiede un credito per la tecnologia si rivolge a una banca con sede in Alto Adige, dopo
che una commissione di esperti (istituita dalla Giunta provinciale, e di cui devono far parte sia tecnici
sia economisti) ha classificato il progetto come meritevole di promozione. Per la domanda l'azienda
richiedente può far svolgere studi di fattibilità e calcoli dei costi da strutture esistenti in Alto Adige
come Università, Eurac e TIS (a condizioni stabilite dalla Giunta provinciale). Possono usufruire dell'agevolazione progetti considerati tecnicamente realizzabili da una commissione di esperti da nominare a tal fine, che siano inoltre economicamente utili e comportino un notevole rischio tecnico ed
economico. Il progetto dev'essere realizzato in Alto Adige nelle sue parti essenziali. Un ulteriore requisito è che rispetto alla situazione di mercato i progetti siano economicamente promettenti almeno
nei tempi medi, e che senza aiuto pubblico non siano realizzabili o lo siano solo con grande ritardo.
Il credito per la tecnologia può essere utilizzato per il finanziamento di costi di personale, costi dei
materiali, prestazioni di terzi, per singoli costi straordinari, partecipazioni a fiere tecnologiche, per licenze e brevetti, spese amministrative generali, per investimenti nello sviluppo di progetti dall'idea al
primo modello essenzialmente già funzionante (pre-prototipi) fino ai primi prototipi con tutte le funzioni, e infine per progetti applicativi.
La quota massima di finanziamento per i progetti ammessi è dell'80%. Per la quota di finanziamento
concessa garantisce la Provincia autonoma di Bolzano, in seguito a giudizio positivo della commissione di esperti. I criteri per l'ammortamento del prestito sono concordati individualmente fra azienda
richiedente e istituto di credito con l'assistenza della commissione di esperti.
PRESIDENTE: Prego di dare lettura delle relazioni della terza commissione legislativa.
BAUMGARTNER (SVP): Bericht zum Landesgesetzentwurf Nr. 91/11
Die Arbeiten in der Kommission
Der Landesgesetzentwurf Nr. 91/11 wurde von der III. Gesetzgebungskommission in der Sitzung
vom 3. Mai 2011 behandelt. An den Kommissionsarbeiten nahmen folgende Personen teil: Ing. Roberto Bizzo, Landesrat für Innovation, Informatik, Arbeit, Genossenschaften und Finanzen, sowie
Herr Dr. Andrea Zeppa, Direktor des Resorts für Innovation, Informatik, Arbeit, Genossenschaften
und Finanzen, und Herr Dr. Maurizio Bergamini Riccobon, Direktor der Abteilung Innovation, Forschung, Entwicklung und Genossenschaften.
Die Einbringer der LGE Nr. 90/11 und Nr. 91/11, welche laut Artikel 41 Absatz 5 der Geschäftsordnung gemeinsam behandelt wurden, verzichteten auf die Verlesung des Begleitberichtes und gingen
direkt auf eine kurze Erläuterung der Gesetzentwürfe über.
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Landesrat Roberto BIZZO wies darauf hin, dass das Gesetz Änderungen in den Landesgesetzen Nr.
14/06 und 4/97 vornimmt, indem im letztgenannten Gesetz einige Artikel aufgehoben werden, welche
vom LG Nr. 14/06 aufgenommen werden. Insgesamt solle mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zum
einen diese Materie vereinheitlicht und durch ein einziges Gesetz geregelt werden, zum anderen
wird das Ziel verfolgt, verschiedenen Hinweisen und Ratschlägen der Wirtschaft nachzukommen. Es
sei wichtig, so der Landesrat weiter, dass zusätzlich zur Produktinnovation ein besonderes Augenmerk auf die Verfahrensinnovation gelegt werde. Die Verfahren sollten wirtschaftlicher und effizienter
werden.
Landesrat Bizzo erläuterte, dass mit der Änderung des Artikels 7 Absatz 1 des LGs Nr. 14/2006
durch Artikel 1 des LGEs 91/11 das technische Komitee nun für eine Dauer von fünf Jahren eingesetzt werde und die Auswahlverfahren der Projekte geändert werden.
Der Beirat für den Wissenschafts- und Technologiepark, der durch einen neuen Artikel 8-bis in das
Gesetz von 2006 eingefügt werde, hat die Aufgabe, die Kriterien und die Abwicklung der Ziele, welche für den Technologiepark vorgesehen sind, zu überwachen. Durch die Änderung des Artikel 18
des LG 14/06 werden die technischen Inhalte, welche die Vergabe von Beihilfen betreffen, nunmehr
mit Beschluss der Landesregierung festgelegt.
Am Ende seiner Ausführungen wies der Landesrat darauf hin, dass mit Artikel 3 des vorliegenden
Gesetzentwurfes, eine Reihe von Artikeln des LG 4/97 aufgehoben werden, welche die Forschung
und Entwicklung sowie "Besondere Vorhaben" behandeln.
Der Abg. Roland TINKHAUSER erklärte, den Gesetzentwurf Nr. 90/11 eingebracht zu haben, weil er
in erster Linie eine neue Finanzierungsform für Südtirol einführen wollte. Er habe diesen Entwurf,
aufbauend auf dem alten Entwurf zum Innovationsgesetz, verfasst. Als er in einer Unterredung mit
einem Vertreter des Industriellenverbandes die Möglichkeit gehabt hat, über sein Vorhaben zu sprechen, sei ihm ein großer Mangel in den Landesgesetzen aufgefallen: Es handle sich dabei meist nur
um Rahmengesetze, die effektiven Inhalten werden an die Landesregierung weiterdelegiert. Er hätte
zum alten Gesetzentwurf einiges anzubringen gehabt, nur sei dies nicht mehr möglich, weil die Landesregierung einzelne Punkte schon per Dekret geregelt habe. Damit sei den Abgeordneten die
Möglichkeit genommen worden Verbesserungen einzubringen. Dasselbe gelte auch für den Gesetzentwurf Nr. 91/11, wo seiner Meinung nach nur Absichtserklärungen gemacht werden würden.
Der Abgeordnete betonte, dass er verschiedene Förderungsmöglichkeiten untersucht habe und auch
vonseiten der Wirtschaft auf Mängel hingewiesen worden sei. Es gebe unterschiedliche Auffassungen zur Effizienz einer Finanzierung, er habe sich für den Technokredit entschieden. Bisher sei es
so, dass ein Unternehmen als Landesförderung einen gewissen Schenkungsbeitrag bekomme, dies
sei oft nur ein Bruchteil dessen, was ein Unternehmen an finanziellen Mittel benötige. Dieses System
würde v.a. denjenigen zugute kommen, die bereits seit längerer Zeit tätig sind und eine gewisse Betriebsgröße erreicht haben. Der Technokredit ziele darauf ab, dass die Projekte der Unternehmen
vom Rat für Wissenschaft, Forschung und Innovation begutachtet werden und den Unternehmen,
welche als förderungswürdig eingestuft werden, ein Kredit in der Höhe von 80 % der Investitionssumme zugesprochen werde. Für die Rückzahlung dieses Kredits sollte das Land bürgen. Die Zulassung zum Kredit sollte streng geprüft werden, aber wenn ein Unternehmen diese Hürde schaffe,
dann werde es das Unternehmen auch schaffen, den Kredit zurückzuzahlen. Der Unternehmerverband sei von dieser Idee auch nicht abgeneigt.
Der Abg. Elmar PICHLER ROLLE erkundigte sich, was passieren würde, falls ein Unternehmen, das
zum Technokredit zugelassen worden ist, nicht in der Lage ist, die Summe zurückzuzahlen. Wenn
ein Projekt nicht den gewünschten Erfolg habe, könnte es nämlich für ein Unternehmen sehr belastend sein, wenn er noch den Kredit zurückzahlen müsse. Bei einem Schenkungsbeitrag, wie er derzeit gewährt werde, sei klar, dass das vom Land zur Verfügung gestellte Geld nicht mehr zurückbezahlt werde, bei einem Kredit sei dies aber anders. Er verstehe, dass wenn man die Masse fördere,
dass dann alle losschwimmen, aber nur wenige ankommen. Wenn ein Beirat aber nur einige wenige
Projekte von Unternehmen aussuche, dann bedeute dies nicht, dass diese auch wirklich auf dem
Markt bestehen können. Auf dem Markt gelten nämlich viele Regeln, wie z.B. Entwicklung oder Konkurrenz.
Die Abg. Rosa THALER ZELGER zeigte auf, dass es sich auch um ein Mischkonzept handeln
könnte, wo man einen Verlustbeitrag bekommt oder einen Kredit. Sie warf zudem die Frage auf, ob
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es nicht eine zu große Einschränkung sei, wenn es am Ende des abgeänderten Artikels 12-bis des
LG Nr. 14/06 heißt, dass es sich um Produkte bzw. Produktionsverfahren handeln müsse, die im Europäischen Wirtschaftraum noch nicht auf dem Markt stehen, oder um Technologien, die in der jeweiligen Branche noch nicht wirtschaftlich verwendet wurden. An den Landesrat richtete sie die
Frage, ob es bereits eine Möglichkeit der Kreditgewährung in diesem Bereich gebe. Der Landesrat
bejahte diese Frage.
Der Abg. Hanspeter MUNTER meinte in seinen Ausführungen, dass die Diskussion um die Innovation so alt wie die Innovation selbst sei. Wenn es immer schon derartige Innovationsgesetze und Beiräte mit Entscheidungsbefugnis gegeben hätte, dann wäre man in der technologischen Entwicklung
noch nicht sehr weit gekommen und viele Ideen hätten nicht umgesetzt werden können. Als Beispiel
führte er die Idee für Großrechner des Unternehmens IBM an, welche von einem Komitee als nicht
erforderlich bzw. nicht notwendig befunden wurde. Man sei inzwischen der Meinung, dass man ruhig
mehr zulassen könne bzw. einen breiteren Zugang lassen solle, weil letztendlich der Markt entscheidet, wer oder was wirklich gebraucht werde. Wäre es wirklich der Fall, dass die Vertreter in einem
Komitee so weitsichtig wären, um solche Chancen zu erkennen, dann würden sie nicht im Komitee
bleiben, sondern selber tätig werden. Zum Schutz der öffentlichen Mittel könne es nicht freie Hand
geben, andererseits bedürfe es aber sicherlich einer breiten Streuung, um Raum für neue Ideen zuzulassen. Im Gesetzentwurf sei die Einschränkung zudem viel zu groß. Er fragte sich, was passieren
würde, wenn es ein Produkt schon in Amerika oder in Asien gebe. Er sei dafür, möglichst viele Köpfe
zu motivieren.
In seiner Replik wies der Abg. TINKHAUSER darauf hin, dass bei einem Schenkungsbeitrag das
Geld dem Land nicht mehr zurückgezahlt werde, egal ob das Unternehmen auf dem Markt erfolgreich ist oder nicht. Er ist der Meinung, dass ein Unternehmen, welches die Hürde schafft,– und die
Latte sollte hier hoch gelegt werden – vom Rat als kreditwürdig eingestuft zu werden, es auch
schaffen werde, den Kredit zurückzuzahlen. Das Land würde hier also nichts verlieren.
Zur Wortmeldung der Abg. Thaler Zelger sagte der Abgeordnete, dass die Einschränkung sicher ein
Punkt sei, den man auch abschwächen könne. Er sehe diese Einschränkung aber als Hürde, die
man den Unternehmen setzen solle. Man müsse nämlich zwischen Forschung und Entwicklung unterscheiden: die Entwicklung sei letztendlich die Umsetzung der Forschungstätigkeit, durch diesen
Gesetzentwurf solle man einen Anreiz zur Forschung schaffen. Eine Mischform in der Finanzierung
sei auch denkbar. Im Gesetzentwurf Nr. 91/11 des Landesrates sei die Gewährung einer Finanzierung wiederum an die Landesregierung delegiert, die Abgeordneten hätten somit keinen Einfluss
darauf. Am Ende bemerkte der Abg. Tinkhauser, dass es mehrere Sprüche zum Begriff Innovation
gebe, bspw. dass Innovation nicht verordnet werden könne, sondern von Unternehmen nur betrieben
werde, wenn sie unter starkem Druck von Passivzinsen oder Konkurrenz stehen. Seine Ausführungen beschloss der Abgeordnete mit der Frage, ob man ein Gesetz machen wolle, das es schon gibt,
oder ob man sich für etwas entscheiden wolle, was es noch nicht gibt.
Landesrat BIZZO verzichtete auf seine Replik.
Nach Abschluss der Generaldebatte wurde der Übergang zur Artikeldebatte des Landesgesetzentwurfs Nr. 91/10 von der Kommission mit 4 Ja-Stimmen (des Vorsitzenden Baumgartner und der
Abg.en Pichler Rolle, Thaler Zelger und Munter) und 4 Enthaltungen (der Abg.en Tinkhauser, Heiss,
Urzì, Artioli) genehmigt.
Die Kommission stimmte den vom Rechtsamt des Landtages, nach Absprache mit den zuständigen
Ämtern der Landesverwaltung, vorgeschlagenen sprachlichen und technischen Verbesserungen und
Korrekturen, die im beiliegenden Gesetzestext hervorgehoben sind, zu.
Die einzelnen Artikel wurden mit folgendem Abstimmungsergebnis genehmigt.
Artikel 1: Nach einer kurzen Debatte wurde dieser Artikel mit 4 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme und 3
Enthaltungen genehmigt.
Die Artikel 2 und 3: mit 4 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme und 3 Enthaltungen genehmigt.
Die Kommission folgte einem Vorschlag des Rechtsamtes, Artikel 3 aus gesetzgebungstechnischen
Gründen vor Artikel 2 zu setzen.
Artikel 4: mit 4 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen genehmigt.
Artikel 5: mit 4 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme und 3 Enthaltungen genehmigt.
Der Abg. Tinkhauser hat einen Minderheitenbericht angekündigt.
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Da keine Stimmabgabeerklärungen erfolgten, wurde auf die Schlussabstimmung übergegangen und
der Landesgesetzentwurf Nr. 91/11 wurde mit 4 Ja-Stimmen (des Vorsitzenden Baumgartner und der
Abg.en Pichler Rolle, Thaler Zelger und Munter) 2 Gegenstimmen (der Abg.en Urzì und Tinkhauser)
und 2 Enthaltungen (der Abg. Heiss und Artioli) genehmigt.
---------I lavori in commissione
La III commissione legislativa ha esaminato il disegno di legge provinciale n. 91/11 nella seduta del 3
maggio 2011. Ai lavori della commissione hanno partecipato anche ing. Roberto Bizzo, assessore all'innovazione, informatica, lavoro, cooperative e finanze nonché il dott. Andrea Zeppa, direttore del
dipartimento innovazione, informatica, lavoro, cooperative e finanze, e il dott. Maurizio Bergamini
Riccobon, direttore della ripartizione innovazione, ricerca, sviluppo e cooperative.
I presentatori dei disegni di legge provinciale n. 90/11 e n. 91/11, che ai sensi dell'articolo 41, comma
5 del regolamento interno sono stati esaminati congiuntamente, hanno rinunciato alla lettura della
relazione accompagnatoria e sono passati direttamente a illustrare brevemente le due proposte legislative.
L'ass. Roberto BIZZO ha dichiarato che il proprio disegno di legge introduce delle modifiche nelle
leggi provinciali n. 14/06 e n. 4/97, in particolare abroga alcuni articoli della legge n. 4/97 inserendoli
nella legge n. 14/06. Con il presente disegno di legge si vuole da una parte uniformare la materia disciplinandola con un'unica legge e dall'altra recepire svariate indicazioni e consigli provenienti dal
mondo economico. L'assessore ha inoltre spiegato che bisogna sostenere non solo i prodotti innovativi ma anche le procedure all'avanguardia, le quali devono diventare più redditizie ed efficienti.
Ha poi dichiarato che con la modifica dell'articolo 7, comma 1 della legge provinciale n. 14/2006 tramite l'articolo 1 del presente disegno di legge, il comitato tecnico resta in carica per cinque anni e
inoltre sono modificate le procedure per la selezione dei progetti.
Il comitato per il parco scientifico e tecnologico, che viene istituito inserendo un nuovo articolo 8-bis
nella legge del 2006, ha il compito di vigilare sul rispetto dei criteri e degli obiettivi stabiliti per il parco
tecnologico. In seguito alla modifica dell'articolo 18 della l.p. 14/06 i contenuti tecnici concernenti
l'erogazione degli aiuti sono definiti mediante delibera della Giunta provinciale.
Al termine della propria illustrazione, l'assessore ha dichiarato che con l'articolo 3 del presente disegno di legge viene abrogata tutta una serie di articoli della l.p. 4/97 riguardanti la ricerca e lo sviluppo
nonché le "iniziative particolari".
Il cons. Roland TINKHAUSER ha spiegato di aver presentato il disegno di legge provinciale n. 90/11
con l'intento primario di istituire in Alto Adige una nuova forma di finanziamento. Questa proposta legislativa è stata redatta sulla base del vecchio disegno di legge sull'innovazione. Quando durante un
colloquio con un rappresentante dell'assoimprenditori gli si è presentata l'occasione di esporre il suo
progetto, ha constatato una grande carenza nelle leggi provinciali: si tratta per lo più solo di leggi
quadro i cui contenuti effettivi vengono delegati alla Giunta provinciale. Egli avrebbe potuto integrare
il vecchio disegno di legge se la Giunta provinciale non avesse già regolamentato con decreto i singoli punti. In questo modo i consiglieri non hanno più la possibilità di apportare modifiche migliorative. Lo stesso vale per il disegno di legge provinciale n. 91/11, che a suo avviso contiene solo dichiarazioni d'intenti.
Il consigliere ha sottolineato di aver esaminato varie possibilità di incentivazione e di aver riscontrato
carenze segnalategli dagli stessi ambienti economici. In merito all'efficacia delle varie forme di finanziamento ci sono opinioni diverse, egli ha comunque optato per il credito alla tecnologia. Finora la
prassi era quella di concedere alle aziende un contributo a fondo perduto spesso consistente solo in
una frazione percentuale dei mezzi finanziari necessari. Un sistema di questo genere avvantaggia
soprattutto le aziende presenti da tempo sul mercato e con dimensioni abbastanza grandi. Il credito
per la tecnologia ha invece come obiettivo la concessione di un credito pari all'80% dell'investimento
ai progetti delle aziende valutati dalla Consulta per la ricerca scientifica e l'innovazione e da questa
giudicati meritevoli di sostegno. Il credito è garantito mediante una fideiussione della Provincia.
Prima di concedere il credito vengono effettuati rigorosi controlli ma, una volta superato questo
esame, l'azienda sarà anche in grado di restituire il prestito ricevuto. L'assoimprenditori non è sfavorevole a questa iniziativa.
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Il cons. Elmar PICHLER ROLLE ha chiesto che cosa succederebbe se un'azienda ammessa al credito per la tecnologia non fosse in grado di restituire il prestito. Quando un progetto non ha il successo sperato, un'azienda si trova in grosse difficoltà se deve anche restituire un prestito. Nel caso
dei contributi a fondo perduto, come quelli attualmente erogati, è chiaro che alla Provincia non bisogna restituire nulla, mentre nel caso di un prestito la situazione è ben diversa. Si rende conto che se
si danno aiuti a pioggia, partono tutti in quarta ma poi solo pochi arrivano. Ma anche se una consulta
seleziona solo alcuni progetti non si ha la garanzia che tutti riescano poi a sopravvivere in un mercato dove vigono molte regole, ad esempio lo sviluppo o la concorrenza.
La cons. Rosa THALER ZELGER ha fatto notare che si potrebbe avere anche un sistema misto con
contributi a fondo perduto e in alternativa una forma di credito. La consigliera ha poi sollevato la questione se non sia troppo limitativo specificare alla fine del nuovo articolo 12-bis della l.p. n. 14/06 che
si deve trattare di prodotti ovvero tecniche di produzione non ancora sul mercato nello Spazio Economico Europeo oppure di tecnologie non ancora utilizzate a fini economici nel relativo settore. Ella
ha chiesto all'assessore se esiste già la possibilità di concedere del credito in questo settore. L'assessore ha risposto affermativamente.
Il cons. Hanspeter MUNTER ha dichiarato che il dibattito sull'innovazione è antico tanto quanto l'innovazione. Se ci fossero sempre state leggi di questo tipo sull'innovazione e le relative consulte con
poteri decisionali non si sarebbe andati molto lontano con l'innovazione tecnologica e molte idee non
sarebbero state messe in pratica. A questo proposito ha citato l'esempio dei grandi calcolatori dell'IBM, che una consulta aveva ritenuto non necessari. Nel frattempo l'opinione corrente è che si potrebbe tranquillamente autorizzare di più, cioè si potrebbe permettere un più ampio accesso perché
tanto alla fine è il mercato a decidere chi o che cosa serve davvero. Se poi per caso in una consulta
ci fossero delle persone così lungimiranti da prevedere le prospettive di mercato di un prodotto, probabilmente abbandonerebbero la consulta per mettersi in proprio. Trattandosi di soldi pubblici non si
può dare carta bianca, ma d'altro canto serve una maggiore dispersione per fare strada a nuove
idee. Il disegno di legge contiene troppe limitazioni. Il consigliere si è chiesto che cosa succederebbe
se un prodotto esistesse già in America o in Asia. Egli preferirebbe motivare tante teste.
In sede di replica il cons. TINKHAUSER ha ricordato che un contributo a fondo perduto non viene restituito alla Provincia, a prescindere dal fatto che l'azienda abbia successo o meno sul mercato. Egli
ritiene che un'azienda che supera l'esame - e i requisiti dovrebbero essere severi - e viene ammessa
al credito da parte della consulta sarà anche in grado di restituire i soldi. La Provincia dunque non
perderebbe nulla.
In risposta alla cons. Thaler Zelger il consigliere ha dichiarato che le limitazioni previste potrebbero
pure essere allentate, anche se a suo avviso le limitazioni sono dei paletti che è giusto porre alle
aziende. Bisogna infatti distinguere tra ricerca e sviluppo: dopotutto lo sviluppo è la messa in pratica
dell'attività di ricerca, e con il presente disegno di legge si vuole incentivare la ricerca. Una forma mista di finanziamento è anche possibile. Nel disegno di legge n. 91/11 dell'assessore la concessione
del finanziamento è ancora una volta delegata alla Giunta provinciale, il che mette fuori gioco i consiglieri. Infine il cons. Tinkhauser ha osservato che ci sono molti luoghi comuni sull'innovazione, ad
esempio si dice che l'innovazione non può essere imposta in quanto viene attuata dalle aziende solo
quando sono sotto pressione a causa di interessi negativi o della concorrenza. Il consigliere ha concluso la replica chiedendo se si vuole fare una legge che già c'è o si preferisce optare per qualcosa
che ancora non esiste.
L'assessore BIZZO ha rinunciato alla replica.
Conclusa la discussione generale la commissione ha approvato con 4 voti favorevoli (del presidente
Baumgartner e dei conss. Pichler Rolle, Thaler Zelger, Munter) e 4 astensioni (dei conss.
Tinkhauser, Heiss, Urzì e Artioli) il passaggio alla discussione articolata del disegno di legge provinciale n. 91/10.
La commissione ha accettato le correzioni linguistiche e tecniche che sono state proposte dall'ufficio
legale del Consiglio provinciale sentiti gli uffici competenti dell'amministrazione provinciale e che nell'allegato testo di legge sono sottolineate.
I singoli articoli sono stati approvati con le seguenti votazioni:
Articolo 1: dopo una breve discussione l'articolo è stato approvato con 4 voti favorevoli, 1 voto contrario e 3 astensioni.
16
Articoli 2 e 3: sono stati entrambi approvati con 4 voti favorevoli, 1 voto contrario e 3 astensioni.
La commissione ha seguito il consiglio dell'ufficio legale, che per ragioni di tecnica legislativa ha
suggerito di anteporre l'articolo 3 all'articolo 2.
Articoli 4: è stato approvato con 4 voti favorevoli e 4 astensioni.
Articolo 5: è stato approvato con 4 voti favorevoli, 1 voto contrario e 3 astensioni.
Il cons. Tinkhauser ha annunciato la presentazione di una relazione di minoranza.
Siccome non sono state fatte dichiarazioni di voto, si è proseguito con la votazione finale del disegno
di legge provinciale n. 91/11, che è stato approvato con 4 voti favorevoli (del presidente Baumgartner
e dei conss. Pichler Rolle, Thaler Zelger e Munter), 2 voti contrari (dei conss. Urzì e Tinkhauser) e 2
astensioni. (dei conss. Heiss e Artioli).
Bericht zum Landesgesetzentwurf Nr. 90/11
Die Arbeiten in der Kommission
Der Landesgesetzentwurf Nr. 90/11 wurde von der III. Gesetzgebungskommission in der Sitzung
vom 3. Mai 2011 behandelt. An den Kommissionsarbeiten nahmen folgende Personen teil: Ing. Roberto Bizzo, Landesrat für Innovation, Informatik, Arbeit, Genossenschaften und Finanzen, sowie
Herr Dr. Andrea Zeppa, Direktor des Resorts für Innovation, Informatik, Arbeit, Genossenschaften
und Finanzen, und Herr Dr. Maurizio Bergamini Riccobon, Direktor der Abteilung Innovation, Forschung, Entwicklung und Genossenschaften.
Die Einbringer der LGE Nr. 90/11 und Nr. 91/11, welche laut Artikel 41 Absatz 5 der Geschäftsordnung gemeinsam behandelt wurden, verzichteten auf die Verlesung des Begleitberichtes und gingen
direkt auf eine kurze Erläuterung der Gesetzentwürfe über.
Landesrat Roberto BIZZO wies darauf hin, dass das Gesetz Änderungen in den Landesgesetzen Nr.
14/06 und 4/97 vornimmt, indem im letztgenannten Gesetz einige Artikel aufgehoben werden, welche
vom LG Nr. 14/06 aufgenommen werden. Insgesamt solle mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zum
einen diese Materie vereinheitlicht und durch ein einziges Gesetz geregelt werden, zum anderen
wird das Ziel verfolgt, verschiedenen Hinweisen und Ratschlägen der Wirtschaft nachzukommen. Es
sei wichtig, so der Landesrat weiter, dass zusätzlich zur Produktinnovation ein besonderes Augenmerk auf die Verfahrensinnovation gelegt werde. Die Verfahren sollten wirtschaftlicher und effizienter
werden.
Landesrat Bizzo erläuterte, dass mit der Änderung des Artikels 7 Absatz 1 des LGs Nr. 14/2006
durch Artikel 1 des LGEs 91/11 das technische Komitee nun für eine Dauer von fünf Jahren eingesetzt werde und die Auswahlverfahren der Projekte geändert werden.
Der Beirat für den Wissenschafts- und Technologiepark, der durch einen neuen Artikel 8-bis in das
Gesetz von 2006 eingefügt werde, hat die Aufgabe, die Kriterien und die Abwicklung der Ziele, welche für den Technologiepark vorgesehen sind, zu überwachen. Durch die Änderung des Artikel 18
des LG 14/06 werden die technischen Inhalte, welche die Vergabe von Beihilfen betreffen, nunmehr
mit Beschluss der Landesregierung festgelegt.
Am Ende seiner Ausführungen wies der Landesrat darauf hin, dass mit Artikel 3 des vorliegenden
Gesetzentwurfes, eine Reihe von Artikeln des LG 4/97 aufgehoben werden, welche die Forschung
und Entwicklung sowie "Besondere Vorhaben" behandeln.
Der Abg. Roland TINKHAUSER erklärte, den Gesetzentwurf Nr. 90/11 eingebracht zu haben, weil er
in erster Linie eine neue Finanzierungsform für Südtirol einführen wollte. Er habe diesen Entwurf,
aufbauend auf dem alten Entwurf zum Innovationsgesetz, verfasst. Als er in einer Unterredung mit
einem Vertreter des Industriellenverbandes die Möglichkeit gehabt hat, über sein Vorhaben zu sprechen, sei ihm ein großer Mangel in den Landesgesetzen aufgefallen: Es handle sich dabei meist nur
um Rahmengesetze, die effektiven Inhalten werden an die Landesregierung weiterdelegiert. Er hätte
zum alten Gesetzentwurf einiges anzubringen gehabt, nur sei dies nicht mehr möglich, weil die Landesregierung einzelne Punkte schon per Dekret geregelt habe. Damit sei den Abgeordneten die
Möglichkeit genommen worden Verbesserungen einzubringen. Dasselbe gelte auch für den Gesetzentwurf Nr. 91/11, wo seiner Meinung nach nur Absichtserklärungen gemacht werden würden.
Der Abgeordnete betonte, dass er verschiedene Förderungsmöglichkeiten untersucht habe und auch
vonseiten der Wirtschaft auf Mängel hingewiesen worden sei. Es gebe unterschiedliche Auffassun-
17
gen zur Effizienz einer Finanzierung, er habe sich für den Technokredit entschieden. Bisher sei es
so, dass ein Unternehmen als Landesförderung einen gewissen Schenkungsbeitrag bekomme, dies
sei oft nur ein Bruchteil dessen, was ein Unternehmen an finanziellen Mittel benötige. Dieses System
würde v.a. denjenigen zugute kommen, die bereits seit längerer Zeit tätig sind und eine gewisse Betriebsgröße erreicht haben. Der Technokredit ziele darauf ab, dass die Projekte der Unternehmen
vom Rat für Wissenschaft, Forschung und Innovation begutachtet werden und den Unternehmen,
welche als förderungswürdig eingestuft werden, ein Kredit in der Höhe von 80 % der Investitionssumme zugesprochen werde. Für die Rückzahlung dieses Kredits sollte das Land bürgen. Die Zulassung zum Kredit sollte streng geprüft werden, aber wenn ein Unternehmen diese Hürde schaffe,
dann werde es das Unternehmen auch schaffen, den Kredit zurückzuzahlen. Der Unternehmerverband sei von dieser Idee auch nicht abgeneigt.
Der Abg. Elmar PICHLER ROLLE erkundigte sich, was passieren würde, falls ein Unternehmen, das
zum Technokredit zugelassen worden ist, nicht in der Lage ist, die Summe zurückzuzahlen. Wenn
ein Projekt nicht den gewünschten Erfolg habe, könnte es nämlich für ein Unternehmen sehr belastend sein, wenn er noch den Kredit zurückzahlen müsse. Bei einem Schenkungsbeitrag, wie er derzeit gewährt werde, sei klar, dass das vom Land zur Verfügung gestellte Geld nicht mehr zurückbezahlt werde, bei einem Kredit sei dies aber anders. Er verstehe, dass wenn man die Masse fördere,
dass dann alle losschwimmen, aber nur wenige ankommen. Wenn ein Beirat aber nur einige wenige
Projekte von Unternehmen aussuche, dann bedeute dies nicht, dass diese auch wirklich auf dem
Markt bestehen können. Auf dem Markt gelten nämlich viele Regeln, wie z.B. Entwicklung oder Konkurrenz.
Die Abg. Rosa THALER ZELGER zeigte auf, dass es sich auch um ein Mischkonzept handeln
könnte, wo man einen Verlustbeitrag bekommt oder einen Kredit. Sie warf zudem die Frage auf, ob
es nicht eine zu große Einschränkung sei, wenn es am Ende des abgeänderten Artikels 12-bis des
LG Nr. 14/06 heißt, dass es sich um Produkte bzw. Produktionsverfahren handeln müsse, die im Europäischen Wirtschaftraum noch nicht auf dem Markt stehen, oder um Technologien, die in der jeweiligen Branche noch nicht wirtschaftlich verwendet wurden. An den Landesrat richtete sie die
Frage, ob es bereits eine Möglichkeit der Kreditgewährung in diesem Bereich gebe. Der Landesrat
bejahte diese Frage.
Der Abg. Hanspeter MUNTER meinte in seinen Ausführungen, dass die Diskussion um die Innovation so alt wie die Innovation selbst sei. Wenn es immer schon derartige Innovationsgesetze und Beiräte mit Entscheidungsbefugnis gegeben hätte, dann wäre man in der technologischen Entwicklung
noch nicht sehr weit gekommen und viele Ideen hätten nicht umgesetzt werden können. Als Beispiel
führte er die Idee für Großrechner des Unternehmens IBM an, welche von einem Komitee als nicht
erforderlich bzw. nicht notwendig befunden wurde. Man sei inzwischen der Meinung, dass man ruhig
mehr zulassen könne bzw. einen breiteren Zugang lassen solle, weil letztendlich der Markt entscheidet, wer oder was wirklich gebraucht werde. Wäre es wirklich der Fall, dass die Vertreter in einem
Komitee so weitsichtig wären, um solche Chancen zu erkennen, dann würden sie nicht im Komitee
bleiben, sondern selber tätig werden. Zum Schutz der öffentlichen Mittel könne es nicht freie Hand
geben, andererseits bedürfe es aber sicherlich einer breiten Streuung, um Raum für neue Ideen zuzulassen. Im Gesetzentwurf sei die Einschränkung zudem viel zu groß. Er fragte sich, was passieren
würde, wenn es ein Produkt schon in Amerika oder in Asien gebe. Er sei dafür, möglichst viele Köpfe
zu motivieren.
In seiner Replik wies der Abg. TINKHAUSER darauf hin, dass bei einem Schenkungsbeitrag das
Geld dem Land nicht mehr zurückgezahlt werde, egal ob das Unternehmen auf dem Markt erfolgreich ist oder nicht. Er ist der Meinung, dass ein Unternehmen, welches die Hürde schafft,– und die
Latte sollte hier hoch gelegt werden – vom Rat als kreditwürdig eingestuft zu werden, es auch
schaffen werde, den Kredit zurückzuzahlen. Das Land würde hier also nichts verlieren.
Zur Wortmeldung der Abg. Thaler Zelger sagte der Abgeordnete, dass die Einschränkung sicher ein
Punkt sei, den man auch abschwächen könne. Er sehe diese Einschränkung aber als Hürde, die
man den Unternehmen setzen solle. Man müsse nämlich zwischen Forschung und Entwicklung unterscheiden: die Entwicklung sei letztendlich die Umsetzung der Forschungstätigkeit, durch diesen
Gesetzentwurf solle man einen Anreiz zur Forschung schaffen. Eine Mischform in der Finanzierung
sei auch denkbar. Im Gesetzentwurf Nr. 91/11 des Landesrates sei die Gewährung einer Finanzie-
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rung wiederum an die Landesregierung delegiert, die Abgeordneten hätten somit keinen Einfluss
darauf. Am Ende bemerkte der Abg. Tinkhauser, dass es mehrere Sprüche zum Begriff Innovation
gebe, bspw. dass Innovation nicht verordnet werden könne, sondern von Unternehmen nur betrieben
werde, wenn sie unter starkem Druck von Passivzinsen oder Konkurrenz stehen. Seine Ausführungen beschloss der Abgeordnete mit der Frage, ob man ein Gesetz machen wolle, das es schon gibt,
oder ob man sich für etwas entscheiden wolle, was es noch nicht gibt.
Landesrat BIZZO verzichtete auf seine Replik.
Nach Abschluss der Generaldebatte wurde der Übergang zur Artikeldebatte des Landesgesetzentwurfes Nr. 90/11 von der Kommission mit 4 Gegenstimmen (des Vorsitzenden Baumgartner, der
Abg.en Pichler Rolle, Thaler Zelger und Munter), 3 Ja-Stimmen (der Abg.en Tinkhauser, Heiss und
Urzì) und 1 Enthaltung (der Abg.en Artioli) abgelehnt.
Der Kommissionsvorsitzende wird den Gesetzentwurf gemäß Artikel 42 Absatz 4 der Geschäftsordnung an die Landtagspräsidentin weiterleiten.
---------I lavori in commissione
La III commissione legislativa ha esaminato il disegno di legge provinciale n. 90/11 nella seduta del 3
maggio 2011. Ai lavori della commissione hanno partecipato anche l'ing. Roberto Bizzo, assessore
all'innovazione, informatica, lavoro, cooperative e finanze nonché il dott. Andrea Zeppa, direttore del
dipartimento innovazione, informatica, lavoro, cooperative e finanze, e il dott. Maurizio Bergamini
Riccobon, direttore della ripartizione innovazione, ricerca, sviluppo e cooperative.
I presentatori dei disegni di legge provinciale n. 90/11 e n. 91/11, che ai sensi dell'articolo 41, comma
5 del regolamento interno sono stati esaminati congiuntamente, hanno rinunciato alla lettura della
relazione accompagnatoria e sono passati direttamente a illustrare brevemente le due proposte legislative.
L'ass. Roberto BIZZO ha dichiarato che il proprio disegno di legge introduce delle modifiche nelle
leggi provinciali n. 14/06 e n. 4/97, in particolare abroga alcuni articoli della legge n. 4/97 inserendoli
nella legge n. 14/06. Con il presente disegno di legge si vuole da una parte uniformare la materia disciplinandola con un'unica legge e dall'altra recepire svariate indicazioni e consigli provenienti dal
mondo economico. L'assessore ha inoltre spiegato che bisogna sostenere non solo i prodotti innovativi ma anche le procedure all'avanguardia, le quali devono diventare più redditizie ed efficienti.
Ha poi dichiarato che con la modifica dell'articolo 7, comma 1 della legge provinciale n. 14/2006 tramite l'articolo 1 del presente disegno di legge, il comitato tecnico resta in carica per cinque anni e
inoltre sono modificate le procedure per la selezione dei progetti.
Il comitato per il parco scientifico e tecnologico, che viene istituito inserendo un nuovo articolo 8-bis
nella legge del 2006, ha il compito di vigilare sul rispetto dei criteri e degli obiettivi stabiliti per il parco
tecnologico. In seguito alla modifica dell'articolo 18 della l.p. 14/06 i contenuti tecnici concernenti
l'erogazione degli aiuti sono definiti mediante delibera della Giunta provinciale.
Al termine della propria illustrazione, l'assessore ha dichiarato che con l'articolo 3 del presente disegno di legge viene abrogata tutta una serie di articoli della l.p. 4/97 riguardanti la ricerca e lo sviluppo
nonché le "iniziative particolari".
Il cons. Roland TINKHAUSER ha spiegato di aver presentato il disegno di legge provinciale n. 90/11
con l'intento primario di istituire in Alto Adige una nuova forma di finanziamento. Questa proposta legislativa è stata redatta sulla base del vecchio disegno di legge sull'innovazione. Quando durante un
colloquio con un rappresentante dell'assoimprenditori gli si è presentata l'occasione di esporre il suo
progetto, ha constatato una grande carenza nelle leggi provinciali: si tratta per lo più solo di leggi
quadro i cui contenuti effettivi vengono delegati alla Giunta provinciale. Egli avrebbe potuto integrare
il vecchio disegno di legge se la Giunta provinciale non avesse già regolamentato con decreto i singoli punti. In questo modo i consiglieri non hanno più la possibilità di apportare modifiche migliorative. Lo stesso vale per il disegno di legge provinciale n. 91/11, che a suo avviso contiene solo dichiarazioni d'intenti.
Il consigliere ha sottolineato di aver esaminato varie possibilità di incentivazione e di aver riscontrato
carenze segnalategli dagli stessi ambienti economici. In merito all'efficacia delle varie forme di finanziamento ci sono opinioni diverse, egli ha comunque optato per il credito alla tecnologia. Finora la
prassi era quella di concedere alle aziende un contributo a fondo perduto spesso consistente solo in
19
una frazione percentuale dei mezzi finanziari necessari. Un sistema di questo genere avvantaggia
soprattutto le aziende presenti da tempo sul mercato e con dimensioni abbastanza grandi. Il credito
per la tecnologia ha invece come obiettivo la concessione di un credito pari all'80% dell'investimento
ai progetti delle aziende valutati dalla Consulta per la ricerca scientifica e l'innovazione e da questa
giudicati meritevoli di sostegno. Il credito è garantito mediante una fideiussione della Provincia.
Prima di concedere il credito vengono effettuati rigorosi controlli ma, una volta superato questo esame, l'azienda sarà anche in grado di restituire il prestito ricevuto. L'assoimprenditori non è sfavorevole a questa iniziativa.
Il cons. Elmar PICHLER ROLLE ha chiesto che cosa succederebbe se un'azienda ammessa al credito per la tecnologia non fosse in grado di restituire il prestito. Quando un progetto non ha il successo sperato, un'azienda si trova in grosse difficoltà se deve anche restituire un prestito. Nel caso
dei contributi a fondo perduto, come quelli attualmente erogati, è chiaro che alla Provincia non bisogna restituire nulla, mentre nel caso di un prestito la situazione è ben diversa. Si rende conto che se
si danno aiuti a pioggia, partono tutti in quarta ma poi solo pochi arrivano. Ma anche se una consulta
seleziona solo alcuni progetti non si ha la garanzia che tutti riescano poi a sopravvivere in un mercato dove vigono molte regole, ad esempio lo sviluppo o la concorrenza.
La cons. Rosa THALER ZELGER ha fatto notare che si potrebbe avere anche un sistema misto con
contributi a fondo perduto e in alternativa una forma di credito. La consigliera ha poi sollevato la questione se non sia troppo limitativo specificare alla fine del nuovo articolo 12-bis della l.p. n. 14/06 che
si deve trattare di prodotti ovvero tecniche di produzione non ancora sul mercato nello Spazio Economico Europeo oppure di tecnologie non ancora utilizzate a fini economici nel relativo settore. Ella
ha chiesto all'assessore se esiste già la possibilità di concedere del credito in questo settore. L'assessore ha risposto affermativamente.
Il cons. Hanspeter MUNTER ha dichiarato che il dibattito sull'innovazione è antico tanto quanto l'innovazione. Se ci fossero sempre state leggi di questo tipo sull'innovazione e le relative consulte con
poteri decisionali non si sarebbe andati molto lontano con l'innovazione tecnologica e molte idee non
sarebbero state messe in pratica. A questo proposito ha citato l'esempio dei grandi calcolatori dell'IBM, che una consulta aveva ritenuto non necessari. Nel frattempo l'opinione corrente è che si potrebbe tranquillamente autorizzare di più, cioè si potrebbe permettere un più ampio accesso perché
tanto alla fine è il mercato a decidere chi o che cosa serve davvero. Se poi per caso in una consulta
ci fossero delle persone così lungimiranti da prevedere le prospettive di mercato di un prodotto, probabilmente abbandonerebbero la consulta per mettersi in proprio. Trattandosi di soldi pubblici non si
può dare carta bianca, ma d'altro canto serve una maggiore dispersione per fare strada a nuove
idee. Il disegno di legge contiene troppe limitazioni. Il consigliere si è chiesto che cosa succederebbe
se un prodotto esistesse già in America o in Asia. Egli preferirebbe motivare tante teste.
In sede di replica il cons. TINKHAUSER ha ricordato che un contributo a fondo perduto non viene restituito alla Provincia, a prescindere dal fatto che l'azienda abbia successo o meno sul mercato. Egli
ritiene che un'azienda che supera l'esame - e i requisiti dovrebbero essere severi - e viene ammessa
al credito da parte della consulta sarà anche in grado di restituire i soldi. La Provincia dunque non
perderebbe nulla.
In risposta alla cons. Thaler Zelger il consigliere ha dichiarato che le limitazioni previste potrebbero
pure essere allentate, anche se a suo avviso le limitazioni sono dei paletti che è giusto porre alle
aziende. Bisogna infatti distinguere tra ricerca e sviluppo: dopotutto lo sviluppo è la messa in pratica
dell'attività di ricerca, e con il presente disegno di legge si vuole incentivare la ricerca. Una forma mista di finanziamento è anche possibile. Nel disegno di legge n. 91/11 dell'assessore la concessione
del finanziamento è ancora una volta delegata alla Giunta provinciale, il che mette fuori gioco i consiglieri. Infine il cons. Tinkhauser ha osservato che ci sono molti luoghi comuni sull'innovazione, ad
esempio si dice che l'innovazione non può essere imposta in quanto viene attuata dalle aziende solo
quando sono sotto pressione a causa di interessi negativi o della concorrenza. Il consigliere ha concluso la replica chiedendo se si vuole fare una legge che già c'è o si preferisce optare per qualcosa
che ancora non esiste.
L'assessore BIZZO ha rinunciato alla replica.
Conclusa la discussione generale, la commissione ha respinto il passaggio alla discussione articolata del disegno di legge provinciale n. 90/11 con 4 voti contrari (del presidente Baumgartner, dei
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conss. Pichler Rolle, Thaler Zelger e Munter), 3 voti favorevoli (dei conss. Tinkhauser, Heiss e Urzì)
e 1 astensione (della cons. Artioli).
Ai sensi dell'articolo 42, comma 4, del regolamento interno il presidente della commissione trasmette
il disegno di legge alla presidente del Consiglio provinciale.
PRESIDENTE: Ricordo che i due disegni di legge verranno trattati congiuntamente. È aperta la discussione
generale. Ha chiesto la parola il consigliere Tinkhauser, prego.
TINKHAUSER (Die Freiheitlichen): Ich bedanke mich beim Landesrat, auch wenn er jetzt nicht im Saal ist.
Jetzt kommt er aber herein. Somit können wir beide Gesetzentwürfe behandeln.
Wir haben in den vergangenen Monaten, in den vergangenen Jahren öfters, speziell von gewissen Unternehmerverbänden, aber auch von Medien, von der Handelskammer, vom Wirtschaftsforschungsinstitut und vielen
anderen gehört, dass die Innovation und Entwicklung in Südtirol dem Staatsgebiet, aber auch angrenzenden Regionen usw. hinterherhinkt. Ich habe mir die zwei vorhergehenden Gesetzentwürfe angeschaut und wollte bereits
dort einmal tätig werden. Dies ist aber sehr schwierig, weil die Gesetze, wie es auch hier der Fall ist, nur mehr als
Schachtel verabschiedet und dann mittels Dekret des Landeshauptmannes und mit Beschluss der Landesregierung gefüllt werden, sodass man dann als Landtagsabgeordneter nicht mehr die Möglichkeit hat, eigene Vorschläge vorzubereiten.
Mein Vorschlag, den ich eingebracht habe, betrifft den sogenannten Technokredit. Ich sage nicht, dass dieser Vorschlag allein auf meinem sogenannten "Mist" gewachsen ist, sondern ich habe mir angeschaut wie zum
Beispiel der Freistaat Bayern mit Forschung und Entwicklung umgeht.
Ich möchte zunächst zum Gesetzesvorschlag der Landesregierung Stellung nehmen. Hier muss man eindeutig feststellen und erkennen, dass drei Neuerungen enthalten sind, die ins Auge stechen. Es geht zunächst
einmal um die Prozessinnovation und um die Managementsysteme. Da frage ich mich, welchen Betrieben Prozessinnovation und Managementsysteme zugute kommen. Ich glaube, dass der Unternehmerverband mit seinen
großen Betrieben dieses Gesetz geschrieben hat, denn wer braucht heute Prozessinnovation? Dies brauchen
große Betriebe, die sich eine Unterstützung vom Land holen, wenn sie Prozesse optimieren und wenn sie diese
dann anpassen. Dies ist nicht unbedingt schlecht und in diesem Falle ist auch nichts dagegen einzuwenden, aber
die kleinen Betriebe werden irgendwo außen gelassen. Wenn es um Managementsysteme geht, dann kommen
sie in erster Linie nur und wirklich nur großen Betrieben zugute, denn ich als Kleinunternehmer mit 15 und 20 Angestellten kann noch so innovativ sein, aber ein Managementsystem muss ich in diesem Fall nicht unbedingt haben.
In diesem Gesetzentwurf wird auch über den Technologiepark befunden, wobei ich diesbezüglich schon eines anmerken möchte. Die Landesregierungen vergangener Zeiten, vergangener Jahre haben es verstanden, die
Betriebe in den Gemeinden, in den Dörfern draußen zu fördern und diese dort auch zu belassen. Es ist schade,
dass dies die heutige Landesregierung in diesem Sinne nicht mehr so erkennt und einen Wasserkopf erneut in
Bozen schaffen und dort den Technologiepark errichten will. Wenn ich heute in Bruneck ein Unternehmen und
eine Forschungsabteilung habe, dann wäre es mir viel lieber, wenn man dieses Geld – es geht um etliche Millionen Euro - nicht für diesen Technologiepark hernehmen würde, sondern ich könnte eine Förderung für mein Unternehmen an meinem Standpunkt in Anspruch nehmen. Dies zum Technologiepark. Ich sehe hier die Sinnhaftigkeit wirklich nicht. Man kann die Fäden der verschiedenen Forschungs- und Entwicklungsabteilungen auch über
das TIS, über die Eurak, über die Universität zusammenführen, um hier nicht erneut einen weiteren Wasserkopf
zu schaffen. Recht viel mehr sehe ich in diesem neuen Gesetz, leider Gottes, nicht. Das muss ich hier feststellen.
Wenn sich die Kollegen den Absatz 5 des Artikels 1 durchlesen, dann steht dort, dass mit Beschluss der
Landesregierung, der im Amtsblatt der Region zu veröffentlichen ist, die technischen Inhalte, die Förderungssätze
– wie und in welchem Umfang werden Unternehmen gefördert oder nicht gefördert -, die Begünstigten – wir entscheiden hier im Landtag nicht einmal mehr, wer die Begünstigten sind -, die Zugangsvoraussetzungen – wer in
den Genuss einer Förderung und wer nicht in den Genuss einer Förderung kommt - und die Strafen festgesetzt
werden. Wir verabschieden, leider Gottes, wiederum erneut – das haben wir bereits beim sogenannten Lichtverschmutzungsgesetz angeprangert und jetzt geht es beim Innovationsgesetz weiter – eine leere Schachtel, schieben alles zur Landesregierung hin und diese kann dann die Schachtel nach ihrem Belieben füllen. Ich hoffe, dass
zumindest dort irgendwo die Politik mitspricht und dass man sich hier nicht unbedingt … Herr Landesrat Bizzo! Sie
können zwar mit dem Kopf schütteln, aber hier steht es schwarz auf weiß. Ich hoffe, dass dort zumindest kleinere
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Betriebe mitreden können und nicht nur unbedingt die sehr guten Lobbyisten, muss ich sagen, der großen Betriebe des Unternehmerverbandes. Recht viel mehr kann ich aus diesem Gesetz nicht herauslesen.
Ich habe eigentlich im Sinn gehabt, einen Minderheitenbericht einzubringen, aber ich kann aus diesem Gesetz wirklich nicht mehr herauslesen. Wir können hier nicht über Inhalte reden, weil es keine Inhalte gibt. Wir können nicht über Förderungssätze reden, das heißt darüber, in welcher Höhe gefördert wird. Wir müssen ja im Verhältnis zu unseren Nachbarländern wettbewerbsfähig bleiben, und das ist irgendwo schade und auch eine Abwertung des Landtages im Allgemeinen.
Ich sehe meinen Gesetzentwurf nicht unbedingt nur als Gegenpart, sondern vielleicht irgendwo als Ergänzung und vielleicht als konkrete Maßnahme, wie man Förderung auch in Südtirol von der öffentlichen Hand effektiv
unterstützen könnte. Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass Forschung und Entwicklung nicht von der öffentlichen Hand in diesem Sinne delegiert oder angeschafft werden kann. Landläufig sagt man, dass Unternehmen in
Innovation und Entwicklung investieren. Wenn sie einmal einen großen Konkurrenzdruck verspüren und die Passivzinsen der Banken zu groß werden, dann müssen sie danach trachten, wie sie weiterkommen, wie sie Innovation usw. an den Mann bringen, wie sie diese entwickeln und weiterbringen.
Ich habe gemeinsam mit einem Südtiroler Unternehmer das Modell angeschaut, wie es in Bayern vonstatten geht. Er hat an der Technischen Universität in München studiert und hat sein Unternehmen in München. Er hat
mit dem Gedanken gespielt, hier in Südtirol sesshaft zu werden, nach Südtirol zurückzukehren. Wir haben erst
gestern über den Beschlussantrag der Kollegin Artioli dahingehend diskutiert, dass vor allem Ingenieure und jene,
die technische Berufe erlernt haben und von hier einmal weggezogen sind, nicht mehr nach Südtirol zurückkehren, weil sie, erstens, vielleicht in den Betrieben, die wir hier haben, keine Arbeitsplätze finden, und, zweitens, die
Voraussetzungen für eine Selbständigkeit, für ein Startunternehmen - Entschuldigung Kollege Stocker -, für ein
Gründerunternehmen, für ein Jungunternehmen hier in Südtirol, leider Gottes, nicht vorhanden sind, wie sie außen
herum vorhanden sind.
Mein Vorschlag läuft darauf hinaus, dass sich auch kleine Unternehmer mit einer Idee an den Beirat wenden und sagen können: Wir möchten gerne dieses Produkt hier in Südtirol verwirklichen. Könnt Ihr uns diesbezüglich eine Hilfestellung geben? Ich bin dafür und der Erste, der sagt: Fördern wir nur wenige Unternehmen, und
zwar 5 oder 6 Unternehmen pro Jahr, aber diese müssen eine sehr hohe Hürde bestehen und wenn sie diese
bestanden haben, dann können wir diese Jungunternehmer nicht alleine lassen, sondern müssen für sie bürgen.
Es muss nicht unbedingt nur das Land bürgen, sondern auch Bürgergenossenschaften wie die CONFIDI usw.
können eine Bürgschaft übernehmen – darüber wäre noch zu diskutieren -, aber bürgen wir im Ausmaß von 80
Prozent und geben dem Unternehmer einen Kredit! Wenn er die Hürden meistert, dann wird sich das Produkt am
Markt wahrscheinlich durchsetzen und dieser Kredit wird dann wieder zurückgezahlt. Es ist ja nicht so, dass man
das Geld verschenkt, sondern der Kredit wird wieder zurückgezahlt.
Auf der anderen Seite ist es leider so, dass über die Zugangsvoraussetzungen, Förderungssätze usw. nicht
diskutiert werden kann, weil nichts Konkretes da ist. Ich weiß nicht, was Sie planen, ob Sie planen, die Unternehmen über Kredite zu unterstützen, ob Sie planen, sie über Schenkungsbeiträge zu unterstützen, denn der Schenkungsbeitrag ist immer weg, ob sich das Produkt durchsetzt oder nicht. Der Beitrag kommt nie mehr zurück, das
muss man wissen. Bei einem Kredit käme das Geld jedenfalls wieder zurück. Es soll nicht so sein, dass wir nur
Beiräte schaffen, die danach keine Verantwortung übernehmen müssen. Wenn der Beirat sagt, dieses oder jenes
Unternehmen ist für uns förderungswürdig, weil es ein Produkt präsentiert, das sich durchsetzen kann, es dann
aber schief geht, dann kann man nicht nur dem Unternehmer allein die Schuld geben, sondern es ist auch der
Beirat da, der die Regeln festlegen soll, und dieser soll sie auch hoch stecken.
Ich habe vor zwei oder drei Tagen in der Tageszeitung "Corriere dell’Alto Adige" gelesen, dass dieses Gesetz europaweit das fortschrittlichste und beste Gesetz für Innovation und Entwicklung ist. Bitte sagen Sie mir, wo
wir hier in diesem Gesetz einen Vorsprung zu umliegenden Regionen finden? Bitte sagen Sie es mir, denn ich
sehe es hier, leider Gottes, nicht. Es kann nicht der Beirat sein, denn diesen hat es bisher schon gegeben. Es
kann nicht der Technologiepark sein, wenn ich als Unternehmen diesen Technologiepark nicht brauche. Es kann
nicht ein Managementsystem sein, denn Managementsysteme gibt es überall auf der Welt, und es kann auch
nicht die sogenannte Prozessinnovation sein. Wenn wir schon hergehen und sagen, dass wir Innovation und Entwicklung fördern, dann müssen wir auch konkret sagen, worin wir sie fördern und nicht allgemein und pauschal
bleiben, sonst können wir die Förderung, Forschung und Entwicklung auch ganz allein den Unternehmen belassen. Ich sehe hier leider nicht den großen Wurf und auch nicht den großen Sprung. Ich denke mir – und das wird
die Zukunft zeigen -, dass wir prozentuell zum Staat … Es macht mich schon etwas nachdenklich, wenn wir irgendwo auch einmal hinter dem Staat Italien herhinken. Ich glaube nicht, dass wir das aufholen werden und schon
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gar nicht zu Regionen wie Bayern, die sich den Laptop und die Lederhose auf die Fahne geschrieben haben. Ich
glaube, das werden wir, leider Gottes, mit diesem Gesetz nicht aufholen können.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Wir haben jetzt, Landesrat Bizzo, sozusagen
eine Neuauflage des Innovationsgesetzes bzw. eine Abänderung des Innovationsgesetzes vom Oktober 2006,
das wir damals unter großen Mühen erstellt haben. Kollegin Unterberger wird sich sicher noch daran erinnern, wie
damals an diesem Werk gefeilt wurde, das vor allem von Luisa Gnecchi erarbeitet wurde, ein ausführliches und
umfassendes Gesetz, auf dessen realen Gehalt wir noch ausführlich zurückkommen sollten. Vor fünf Jahren
wurde das Innovationsgesetz verabschiedet, Landesrat Bizzo, und das ist sozusagen eine Novelle, die darauf
abzielt, eine bestimmte Richtung, einen bestimmten Akzent zu setzen. Es ist nicht so, dass hier sozusagen eine
große umfassende Neuregelung dieses Bereiches kommt, sondern es ist vielmehr so, dass bestimmte spezifische
Zielrichtungen angesprochen werden. Darauf werden wir noch zu sprechen kommen.
Der Handlungsbedarf im Bereich Innovation ist nach wie vor da, das ist schon klar. Wir haben vergleichbare
Werte, die im italienischen Vergleich ziemlich desolat sind. Der italienische Vergleich, wie es Kollege Tinkhauser
gesagt hat, ist ja nicht sonderlich berauschend und im italienischen Vergleich sind wir laut "Sole 24 Ore" wirklich
nicht gut aufgestellt. Wenn wir uns die Zahlen kurz ansehen, dann liegt Südtirol italienweit an 15. Stelle mit Ausgaben für Forschung und Entwicklung von 0,57 Prozent am Bruttoinlandsprodukt. Die Lissabon- Strategie schlägt
3 bis 4 Prozent vor und wir sind bei 0,57 Prozent, also ein sehr niedriger Anteil. In Italien ist die Emilia Romagna
mit 1,33 Prozent Spitzenreiter, immer noch auf der Hälfte der EU-Ebene, und wir sind auf der Hälfte der Emilia
Romagna oder auch des Trentino, das 1,24 Prozent des Bruttoinlandsproduktes realisiert.
Noch trister schaut es aus, wenn man auf die Zahl der Forschenden in Südtirol achtet. Wir haben in Südtirol
auf 1.000 Einwohner 2,7 Forschende, das heißt 2,7 Promille, sozusagen ein erhöhter Alkoholspiegel, an Forschenden im Vergleich zum Trentino, das ja unser Referenzpunkt sein kann. Das Nachbarland Tirol ist mit 5,1
Prozent ähnlich hoch. Hier sind wir wirklich im Keller und die bedrückende Zahl der Universitätsabgänger im Bereich wissenschaftlicher Studiengänge … Diese Kategorie ist etwas schwammig, weil sie auch Architektur und
inzwischen andere Orchideenfächer umfasst. In diesem Bereich gehen 1,4 Prozent der Uni-Abgänger auf wissenschaftliche Studiengänge wie Naturwissenschaften, während es im Trentino 14,3 Prozent sind. Hier haben wir
eine Situation, die unsere Technologiewüste in vieler Hinsicht sehr deutlich charakterisiert.
Es ändert nichts daran, dass in vieler Hinsicht auf der Ebene des gehobenen Handwerks der Klein- und
Mittelbetriebe erstaunliche Leistungen erbracht werden. Auf dieser Ebene passiert durchaus einiges, aber in diesem Parameter der wirklichen Innovation, auf den noch Kollege Munter eingehen wird, passiert nach wie vor erstaunlich wenig. Das liegt zum einen natürlich an der Größe unserer Unternehmen, die auch im italienischen Nanismo relativ klein sind, zwar dynamisch als Familienbetriebe, keine Frage, sehr belastbar, relativ flexibel, aber
genau aus dem Grund, weil sie klein sind, Kollegin Hochgruber Kuenzer, haben sie nur begrenzte Möglichkeiten
der Innovation. Das müsste man eigentlich sehen, weil die Familienunternehmen von der Alltagsarbeit, von der
Bürokratie, von den ganzen Abwicklungen, die in größeren Unternehmen nach außen delegiert werden können,
aufgesogen werden. Für die Innovation bleibt relativ wenig Raum, also eine zwar insgesamt dynamische Wirtschaft, aber nicht sehr innovationsbereit. Das ist ein großes Defizit vor allem in Hinblick, wie Landesrat Bizzo weiß,
auf die Entwicklung der Wissensgesellschaft, die wir in Hinblick auf die Globalisierung haben, und das sieht nicht
besonders erfreulich aus.
Das Land Südtirol hat seit inzwischen zehn und fünfzehn Jahren versucht, diese Forschungslandschaft
durch sozusagen subsidiäre Organisationen und Institutionen aufzupäppeln. Denken wir etwa an die Universität
Bozen, von der nach wie vor gesagt wird, dass sie eine junge Universität sei, aber mit 14 Jahren ist sie längst in
der Pubertät angelangt und müsste inzwischen schon fast im Mannes- oder Frauenalter und entsprechend innovativ sein. Allerdings hält sich die Leistungskraft der Uni in dem Bereich nach wie vor in Grenzen im Vergleich zum
finanziellen Output. Ich erinnere daran, dass wir jedes Jahr zwischen 50 und 60 Millionen in die Universität Bozen
für etwa 3.200 bis 3.400 Studierende investieren, wirklich relativ wenig, und mit einer Forschungsleistung, die
relativ schwach ausgeprägt ist. Das muss man einfach sagen, auch wenn man auf die Unternehmer blickt. Die
Fragen sind letztes Jahr von der Handelskammer dahingehend gestellt worden: Haben Sie für ein Forschungsprojekt oder für den Zukauf von Know How schon einmal mit der Universität zusammengearbeitet? Es sind exakt 5
Prozent, die bisher mit der Uni zusammengearbeitet haben, eine wirklich lächerliche Zahl, ähnlich hoch wie jene,
die mit der Laimburg zusammengearbeitet haben, um einen Vergleich zu ziehen. Die Universität erfüllte bisher,
das muss man ganz klar und deutlich sagen, die in sie gesetzten Erwartungen und Investitionen auf dem Forschungsgebiet in keiner Weise – das muss man leider sagen – und daran hat auch bisher die Ära Bergmeister
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nicht viel geändert. Wenn Bergmeister heute erwähnt, dass er bereits die Hand auf das künftig frei werdende Gefängnis legen will, so wäre es wesentlich besser, wenn er die Hand auf die Forschungsleistungen der Universität
legen würde, denn da wäre wirklicher Handlungsbedarf.
Bei den Unternehmerinnen und Unternehmern findet, laut Umfrage, etwa die Eurac deutlich mehr Zuspruch, Landesrat Bizzo. Die Eurac ist klein, aber deutlich besser aufgestellt. Im Vergleich ist die Zusammenarbeit
der Unternehmer doch im erheblich höheren Ausmaß gegeben. Die Eurac hat sich inzwischen im Rahmen der
Forschungslandschaft in gewisser Weise gut eingespielt, sie erwirtschaftet auch einen erheblichen Teil ihrer Mittel
selber, sicher auch mit Landesaufträgen, aber zumindest wird sie nicht vom Mama Land grundsätzlich aufgepäppelt. Schließlich und endlich ist das TIS jener Forschungspool, der eigentlich sehr gute Akzeptanz findet. Die Unternehmerinnen und Unternehmer sagen zu 25 Prozent, dass sie bereits einmal mit dem TIS (Techno Innovation
System) zusammengearbeitet haben. In der Forschungslandschaft ist eine relativ gute Akzeptanz vorhanden. TISPräsident und Universitätsrat Tribus hat es vor kurzem sehr klassisch und schön definiert, dass die Hauptaufgabe
der Universität in der Ausbildung liege: Die Eurac bezeichne ich als bewaffneten Arm der Forschung in Südtirol.
Der TIS-Innovationspark unterstützt Unternehmen in der Innovationstätigkeit und forscht nicht, und schließlich gibt
es auch noch das Frauenhofer-Institut.
In der Hinsicht haben wir in den letzten zehn und fünfzehn Jahren ein gewisses Pflaster an Forschungseinrichtungen aufgebaut, aber es ist sehr notwendig, dass sie sich in ihrer Kompetenz entsprechend entwickeln, dass
sie ihre Kompetenz auch in Forschungsleistungen aufweisen, vor allem die Universität Bozen, und dass diese
Forschungsleistungen vor allem auch mit den Unternehmen in Verbindung gebracht werden, die diesem Planeten
der Forschungslandschaft hier im Lande eigentlich sehr skeptisch gegenüberstehen. Die Folge dieser relativ geringen Forschungsintensität ist jene, dass sehr viele exzellente Fachkräfte im Bereich Innovation außerhalb des
Landes sind und nicht mehr zurückkehren. Man müsste wirklich einmal erfassen, wie viele Südtiroler und Südtirolerinnen beider oder aller drei Landessprachen außer Landes und in technischen Fächern tätig sind, wie im Bereich der Hightech-Medizin, im Bereich der Ingenieurbereiche, der Biologie, der Mechatronik und anderer neuer
Forschungszweige der Informatik und des Wirtschaftsingenieurbereichs. Man müsste einmal wirklich sehen, wie
viele davon sich in Europa und Amerika herumtreiben. Das ist ein enormer Verlust, den unser Land verspürt, weil
es diese Leute nicht hier hat, und das ist dann wirklich ein tragischer Brain Drain, wie man es auf Englisch sagen
würde - Entschuldigung Kollege Stocker, wenn ich diesen Ausdruck hier eingefügt habe -, aber das ist ein wirkliches dramatisches Abwandern von Fachkräften in unserem Gebiet.
Nun haben wir mit diesem Gesetzentwurf, den wir heute hier behandeln, zum einen jenen von Landesrat
Bizzo und zum anderen jenen des Kollegen Tinkhauser, eine Änderung des geltenden Innovationsgesetzes, und
führen eigentlich zentral die vom Kollegen Tinkhauser genannten Änderungen ein, nämlich die Prozessinnovation
für industrielle Unternehmen. Die Prozessinnovation für Dienstleistung und Innovation gibt es bereits laut altem
Gesetz, laut den alten Durchführungsbestimmungen. Ich frage mich, Landesrat Bizzo, was im Bereich Prozessinnovation an News eingeführt wird. Ich bitte dies zu klären, denn die Durchführungsverordnung zum Landesgesetz
"Forschung und Innovation" – es ist die Durchführungsverordnung vom 30. Juli 2007 - sieht bereits die Prozessinnovation für Dienstleistungen im Tourismus vor, und jetzt soll sie wahrscheinlich auf die Industrie ausgedehnt
werden. Ich bitte um Erklärung, was hier an Neuem hinzukommt.
Wir führen jetzt noch den technischen Rat für den Technologiepark, Landesrat Bizzo, in dieser Zusammensetzung ein. Diesbezüglich habe ich zugleich eine Frage: Soll dieser Rat für den Technologiepark eingesetzt werden? Wir haben jetzt, wenn wir über dieses Gesetz abstimmen, spezifisch einen neuen Rat für den neuen Technologiepark. Ich möchte aber noch etwas fragen. Es gibt bereits mehrere Räte laut diesem Innovationsgesetz von
2006. Es gibt zum Beispiel laut Artikel 5 des Innovationsgesetzes von 2006 einen zwanzigköpfigen Rat für Wissenschaft, Forschung und Innovation mit dem Landeshauptmann als Vorsitzendem. Frage an Sie Landesrat
Bizzo: Gibt es diesen Rat? Ist er eigentlich ständig tätig? Nimmt er regelmäßig seine Kompetenzen wahr und hat
er bereits im Laufe der letzten Jahre den sogenannten mehrjährigen Landesplan für Forschung und Innovation
erlassen? Kollege Leitner hat gestern mahnend auf die Planwirtschaft des Ostens verwiesen. Im alten Innovationsgesetz von 2006 ist dieser mehrjährige Landesplan für Forschung und Innovation angeführt. Meine Frage an
Landesrat Bizzo: Gibt es laut dem alten Gesetz den Rat für Wissenschaft, Forschung und Innovation? Gibt es den
mehrjährigen Landesplan für Forschung und Innovation? Ich habe eine weitere Frage. Laut dem alten Gesetz gibt
es laut Artikel 7 auch noch einen sogenannten technischen Beirat, der bestimmte Projekte bewertet und gleichfalls
aus 7 Personen besteht. Diesbezüglich frage ich nach der Zusammensetzung dieses technischen Beirates. Hier
soll nun laut dem neuen Gesetzentwurf ein zusätzlicher Beirat für den Wissenschafts- und Technologiepark kommen. Wir haben in diesem Bereich der Innovation sozusagen drei Räte, also eine Art von – wie soll man es sa-
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gen? – Planetensystem, Kollege Munter, das hier zirkuliert, also das Dreirad, wenn man es so will, und meine
Frage ist: Gibt es die bisherigen Räte und funktionieren sie? Jetzt soll dieser neue Rat noch dazukommen. Meine
Frage geht in diesem Zusammenhang auch über die Zusammensetzung und Funktion dieser Räte hinaus. Wenn
alle diese Räte errichtet werden oder errichtet worden sind, dann frage ich, ob es hier personelle Verflechtungen,
personelle Zusammenhänge gibt. Ich erinnere auch daran, dass Universitätspräsident Bergmeister und die Landesregierung vor wenigen Wochen beschlossen haben, die Verwaltungsräte von Uni und Eurac stärker aufeinander abzustimmen und gemeinsam Zweifachbesetzungen vorzunehmen, dass eben Bergmeister und Borgo (BB)
zugleich im Univerwaltungsrat und im Verwaltungsrat der Eurac sind. Da gibt es aus der Sicht der Landesregierung den Vorteil der Synergie. Ich habe hier gewisse Bedenken, aber dieses Prinzip der Landesregierung, dass
man sozusagen Synergien im Bereich der Räte suchen soll, wird auch hier angewandt. Wird es also konkret mit
der "Consulta per la ricerca scientifica e l’innovazione", dem "Comitato tecnico" und diesem dritten Rat gemeinsame Besetzungen geben, damit wir nicht ein völliges Chaos haben werden? In diesem Zusammenhang bitte ich
um klare Auskunft. Das erscheint mir wesentlich, damit man dieses Planetensystem etwas vereinfacht. Schließlich
meine Frage, Landesrat Bizzo: Was ist mit der Stiftung für Forschung und Innovation, die laut Gesetz auch vorgesehen ist? Ist diese aktiv, operativ? Sie hat offenbar auch ein erhebliches Kapital zur Verfügung. Was ist mit dieser
Stiftung für Innovation?
Unsere Sorgen – sie sehen es –, unsere Befürchtungen sind, dass hier ein gesetzlicher Rahmen, der bereits im Großformat aufgeblättert ist – wir haben 2006 versucht, dies ein wenig zumindest zu strafen -, noch weiter
ausufert und in diesem Bereich des ganzen Rätesystems eine Art von Gremienwesen installiert wird, was vor
allem Innovationen im Bereich der Bürokratie, aber nicht unbedingt im Bereich der Unternehmerschaft nach sich
zieht. Entschuldigen Sie diese etwas spitze Bemerkung. Das ist nämlich unsere Sorge in diesem Zusammenhang.
Eine Frage, Herr Landesrat, in dem Zusammenhang, nachdem dieser Rat für den Technologiepark eingesetzt wird. Sie wissen, dass der Widerstand gegen den Technologiepark - das hat Kollege Tinkhauser erwähnt seitens der Unternehmerschaft im letzten Jahr relativ hoch war. Daraufhin wurde das Investitionsvolumen für den
Technologiepark etwas reduziert. Jetzt ist die Akzeptanz vielleicht zwar etwas größer, aber können Sie uns im
Zuge Ihrer Replik sagen, in welcher Form der Technologiepark sich in den kommenden Jahren entwickeln soll?
Auch hier der Hinweis auf diese Studie über Forschung und Entwicklung, die sehr klar macht, dass dieser Technologiepark von der Unternehmerschaft nur eine sehr geringe Akzeptanz findet. Die Unternehmer haben sich im
letzten Herbst nur zu 53 Prozent dafür ausgesprochen. Wenn sie über den Technologiepark informiert waren,
dann war die Ablehnung des Technologieparks noch größer. Dann haben sie sich, wenn Sie informiert waren, zu
58 Prozent dagegen ausgesprochen. Hier ist die Akzeptanz nach wie vor eine Frage, und natürlich auch die Umsetzung. Wie Kollege Tinkhauser gesagt hat, ist der Technologiepark nicht doch eine Zentralisierung von Ressourcen, die peripher vielleicht besser genützt werden könnten? Das ist eine Frage. Wir stehen dem Technologiepark nicht prinzipiell ablehnend gegenüber, aber er bereitet uns schon Sorgen, und zwar als eine Art von zusätzlicher Forschungseinrichtung und anwendungsorientierter Einrichtung, die unter Umständen, wenn sie nicht gut
funktioniert, eine Art von Geldvernichtung nach sich ziehen könnte. Das könnte durchaus ein Risiko darstellen.
Dies ist unsere Frage in diesem Zusammenhang.
Die Vorschläge des Kollegen Tinkhauser in diesem Zusammenhang, der Vorschlag der Gewährung eines
Technologiekredits sind relativ gut artikuliert. Der Gesetzentwurf hat seine Stoßrichtung klar formuliert. Der Technokredit soll vor allem kleinen und mittleren Unternehmen als eine Art Vorfinanzierung dienen und nicht als eine
Art von fond perdu als Kapitalbeitrag, sondern Vorfinanzierung über diesen Technokredit mit erleichterten Rückzahlungs- und Zinsbestimmungen. Dies ist sicher ein Weg, um an Mittel heranzukommen. Wir können diesem
Vorschlag durchaus zustimmen. Es ist eine Form der überschaubaren handfesten Förderung, während die bisherige Innovationsförderung in einem erheblichen Ausmaß das Risiko läuft, größeren Unternehmen zuzukommen.
Wenn man sich die Durchführungsverordnung zum Innovationsgesetz 2006 - das Innovationsgesetz ist vom 13.
Dezember 2006 und die Durchführungsverordnung vom 30. Juli 2007- durchsieht, so sieht man relativ deutlich,
dass die Kriterien, die die Beihilfen vorsehen, die Kriterien für Innovationsförderung sehr deutlich in Richtung industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung und anderes mehr gehen und dementsprechend größeren Unternehmen zugute kommen. Sie sind in der Lage, die entsprechenden Anträge zu formulieren, die entsprechenden
Projekte auszuarbeiten und dann diese Präsentationen aufweisen, die größere Unternehmen leichter als kleine
Unternehmen realisieren können. Hier gibt es sicher eine erhebliche Lastigkeit der bisherigen Förderung hin zu
größeren Unternehmen oder, in unserem Fall, mittelständigen Unternehmen im Vergleich zu Deutschland oder
Oberitalien. Der Technokredit, wie ihn Kollege Tinkhauser vorschlägt, wäre, aus unserer Sicht, sicher eine Möglichkeit, vor allem den Kleinen ein wenig auf die Sprünge zu helfen.
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Insgesamt sieht man hier sehr deutlich, dass die Innovation nach wie vor Sufferenzen aufweist, dass das
bisherige Gesetz, der bisherige Rahmen extrem komplex und in der Anwendbarkeit sehr schwierig, sehr bürokratisch aufgebläht ist, dass die bisherige Förderung vor allem größeren Unternehmen zugute kommt. Ich habe hier
einen Beschluss vom Dezember 2008, in dem Ausgaben für Forschung und Entwicklung in der Höhe von 1,7 Millionen Euro ausgewiesen sind, und davon fallen allein 700.000 Euro der MEMC in Meran zu. Da sieht man sehr
deutlich, wie solche Großunternehmen eher in der Lage sind, den Rahm von der Milch abzuschöpfen, während die
Magermilch dann eher den kleinen Unternehmen bleibt. Hier sieht man es schon sehr deutlich. Man müsste jedes
Jahr vor allem auch ein Monitoring dahingehend entwickeln, wie viel an Mitteln in Richtung kleine Unternehmen,
mittlere Unternehmen, "größere Unternehmen" geflossen ist. Das wäre wichtig, also jährlich eine Art von Bericht
darüber, welche Formen der Innovationen realisiert worden sind. Es gibt die Forschungsberichte des TIS, der
Eurac und anderer, aber man müsste es wirklich in eine Übersicht, in einen jährlichen Forschungsbericht bringen,
damit man sehen kann, in welche Richtung der Zug fährt, denn sonst ist man immer auf die Handelskammerstudien und andere mehr angewiesen, die doch eine bestimmte Stoßrichtung haben. In der Hinsicht wäre es schon
wichtig, diese jährliche Evidenz nach vorne zu schieben, nicht um eine weitere Statistik zu haben, sondern um ein
wirkliches Evaluationsinstrument in den Händen zu haben, die bisher fehlen. Im alten Innovationsgesetz ist laut
Artikel 14 ein gewisses Monitoring und eine Evaluierung vorgesehen.
Insgesamt, Landesrat Bizzo, stehen wir dieser Neuerung mit dem zentralen Element des technischen Beirates der Prozessinnovation eher skeptisch gegenüber, die zum Teil mit den eher kosmetischen Änderungen am
bisherigen Gesetzesartikeln möglich ist, wo wirklich Wörter ohne tieferen Sinn ausgebessert werden. Diesbezüglich sind wir skeptisch, trotz unserer sehr positiven Einstellung gegenüber erhöhter Innovation. Frage an Sie, wie
wir bereits gesagt haben, was mit dem Technologiepark ist, was sich hier entwickeln wird. Den Gesetzentwurf des
Kollegen Tinkhauser, der zielführend und praktikabel erscheint, werden wir in seiner sehr unideologischen, sehr
bürgernahen Stoßrichtung natürlich unterstützen.
MUNTER (SVP): Südtirol hat 500.000 Einwohner, davon arbeiten zirka 175.000 in Unternehmungen, und
zwar in zirka 40.000 Betrieben. Das scheinen große Zahlen zu sein. Wenn man sie aber in einen größeren Zusammenhang stellt, so sehen wir, dass es eigentlich sehr kleine Zahlen sind und Südtirol wirklich ein sehr kleiner
Punkt in der insgesamten Wirtschaftslandschaft ist. Umso mehr ist deshalb die Notwendigkeit zu unterstreichen,
dass Innovation, Technologieführerschaft, Weiterentwicklung laufend unterstützt und gepflegt werden. Südtirol hat
seit fünf Jahren ein Innovationsgesetz. Bereits im Jahre 2006 waren wir uns einig und auch überzeugt, dass es
nach einigen Jahren der Anwendung eine Überarbeitung brauchen würde, denn auch das Innovationsgesetz war
für Südtirol eine Innovation und bei Innovationen muss man klarerweise auch laufend nachregeln. Lieber Kollege
Heiss! In diesem Saal haben wir damals gemeinsam eine große Innovationstagung mit internationaler Beteiligung
organisiert. All diese Erfahrungen sind in unser derzeit bestehendes Gesetz eingeflossen.
Nun ist es an der Zeit, an diesem Gesetz wieder etwas nachzustellen, es mit der Zeit mitgehen zu lassen
und auch entsprechend anzupassen, wobei wir die Schattenseiten beachten sollen, aber auch die Sonnenseiten
nicht außer Acht lassen dürfen. Südtirol verfügt trotz dieser Kleinheit, trotz dieser relativ wenigen Betriebe in einigen Bereichen über Weltmarktführer, ob es nun die Photoelektronik, der Bereich des Transports, der Bereich der
Erzeugung von Schnee, der Bereich der Lagertechnik oder der Bereich des Kälteschutzes ist, denn wenn man die
Nische eng genug stellt, dann finden wir in vielen Bereichen Spitzenunternehmen auch im internationalen Vergleich. Das heißt also, dass einiges funktioniert hat und einiges auch gut gemacht worden ist.
Heute stellen wir fest, dass wir im Bereich Forschung, Entwicklung und im Bereich der technischen Berufe
Nachholbedarf haben. Das ist auch ganz klar. Die Universität ist bekannterweise noch ein Jugendlicher und wir
wissen, dass Universitäten im Gegensatz zu Menschen eine viel längere Lebensdauer haben. Große Universitäten sind Hunderte von Jahren alt, haben eine sehr lange Tradition, sind tief verwurzelt und haben sich auch dementsprechend gefestigt. Das alles muss unsere Universität im Zeitraffer leisten, weil wir keine übrige Zeit haben,
und sie bemüht sich sicherlich, wenn auch diese Nähe zur Wirtschaft oder dieser Rückfluss an Ergebnissen in die
Arbeits- und Wirtschaftswelt noch sehr stark anwachsen muss, denn derzeit ist sie erst in ersten Ansätzen erkennbar. Diesbezüglich haben wir in der letzten Legislaturperiode in diesem Saal eine große Tagung veranstaltet,
in der die Wirtschafts- und Arbeitswelt gemeinsam mit der Universität dahingehend beraten haben, wie diese Zusammenarbeit verbessert werden kann. Es ist aber auch klar, dass eine Struktur wie eine Universität, die noch
jung ist, sich einmal finden und festigen muss. Sie muss ihren eigenen Weg festlegen und sie kann dann, wenn
eine gewisse Festigung vorhanden ist, sich auch mit den lokalen Partnern, mit den großen, kleinen und mittleren
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Betrieben auseinandersetzen und eine Zusammenarbeit finden. In der jüngsten Zeit sehen wir immer mehr solche
Initiativen, die sehr begrüßenswert sind und auch in die richtige Richtung weisen.
Rund um die Universität herum haben wir als Vorläufer die Eurac, begleitend dazu als Bindeglied in die
Wirtschaft hinein das TIS. Manche könnten sagen, dass wir jetzt zu viele Einrichtungen hätten. Andere wiederum
beklagen, dass zu wenig getan wurde. Ich glaube, dass wir unseren Weg suchen und dass eine laufende Optimierung all dieser Organisationen notwendig ist, um die Effizienz dementsprechend weiter steigern zu können.
Südtirols Betriebe oder Unternehmenslandschaft schaut ungefähr so aus, dass in zirka 90 Prozent der Betriebe weniger als zehn Mitarbeiter beschäftigt sind und dass 10 Prozent der Betriebe größer sind bis zu mittleren
europäischen Dimensionen. Von großen Dimensionen können wir gar nicht reden, denn große europäische Konzerne beschäftigen alleine mehr Menschen als Südtirol überhaupt Arbeitskräfte, arbeitende Menschen hat. Deshalb dürfen wir hier auch nicht Äpfel mit Birnen vergleichen, sondern uns als das sehen, was wir sind, nämlich
eine kleine feine Region mit Spitzenleistungen, die ihr Profil schärft und die nun auch mit diesem Innovationsgesetz, mit der Verbesserung, mit der Weiterentwicklung dieser Innovationserfahrung einen weiteren Schritt macht.
Der vorliegende Gesetzentwurf hat zum Ziel, eine bessere Koordinierung und Abstimmung zu erreichen.
Wir haben bisher festgestellt, dass aufgrund verschiedener Gesetzesgrundlagen Innovation betrieben werden
konnte. Nun wird das gebündelt, um effizienter und auch spitzer tätig sein zu können. Besonders wichtig in diesem
Gesetzentwurf ist, dass der Fokus auf Klein- und Mittelbetriebe gerichtet wird, denn gerade dies ist die Stärke
Südtirols. Wir können ganz ohne Bedenken sagen, dass es in Südtirol eigentlich nur Klein- und Mittelbetriebe gibt,
wenn wir den EU-Maßstab ansetzen. Kleinbetriebe laufen laut europäischer Dimension bis zu 50 Beschäftigten. In
Südtirol ist ein 50-Mann-Betrieb bereits ein Großunternehmen. Da reden wir beinahe schon von Mittel- oder
Großindustrie und die Mittelbetriebe. Die EMS in der KMU weisen laut europäischer Dimension bis 250 Mitarbeiter
auf und alle Unternehmen, die 250 Mitarbeiter und mehr haben, werden in der europäischen Definition zu den
Großbetrieben gerechnet. Um die GES, die wirklichen großen Betriebe, zu zählen, reicht schnell eine Hand. Da
braucht man die zweite gar nicht, um Betriebe in dieser Größenordnung in Südtirol zu finden. Auch das zeigt wiederum eine Besonderheit, die eigentlich keine ist, wenn man es statistisch betrachtet, denn in der Proportion zu
einer halben Million Einwohner, auch wieder europäisch umgelegt, gibt es auch anderswo nicht mehr solch große
Betriebe. Das heißt also, wir müssen unsere effektive Situation genau im Auge behalten, um, auf diese aufbauend, die Maßnahmen zu setzen, und das wird jetzt mit diesem Entwurf, mit dieser Maßnahme getan.
Es ist wichtig, dass es verstärkt Gremien gibt, die Bindeglied zwischen Forschung und Praxis sind, zwischen Forschung, Entwicklung und praktischer Umsetzung, denn nicht nur in Südtirol, sondern auch anderswo,
rund um den Globus, liegt das größte Problem in der Forschung, in der Entwicklung, dass es dann zu effektiven
marktgängigen Innovationen kommt. Nur eine gute Idee zu haben, ist intellektuell sicherlich wertvoll, bewegt aber
in der Substanz nichts. Erst wenn diese Idee eine praktische Umsetzung erfährt, wenn sie in Produkten, Dienstleistungen, Prozessveränderungen oder auch Managementprozessen mündet, erst dann gibt es eine konkrete
Auswirkung. Ich glaube schon, dass es unsere Aufgabe ist mitzuhelfen, dass konkret mehr Auswirkungen passieren. Jetzt könnte man sagen, okay, machen wir dieses konkrete Umsetzungskomitee und lassen nur jene Projekte
zur Förderung zu, die konkrete Ergebnisse erzielen. Ein solches Vorhaben wäre umgekehrt sofort zum Scheitern
verurteilt, denn ich darf nochmals das Beispiel aus der Kommission zitieren, als damals dem Herrn Watson von
IBM das Projekt des Großrechners vorgelegt wurde, worüber dann in der Runde diskutiert wurde. Daraufhin wurde
der Weltbedarf auf 2 bis maximal 3 solcher Produkte geschätzt. So können sich sogar höchste Experten verschätzen! Wenn man damals gesagt hätte, für zwei Produkte lohnt sich der Entwicklungsaufwand nicht, dann hätten es
vielleicht die Chinesen oder jemand anderer gemacht, oder wir wären heute immer noch computerlos, wer weiß.
Das heißt also in der Schlussfolgerung, dass ein System der Innovationsförderung, der Forschungs- und Entwicklungsunterstützung breit aufgestellt werden muss, wo man auch bereit ist, ein Risiko zu gehen, wo man auch bereit ist, Projekte zu unterstützen, die scheitern, denn wenn man Neues wagt und nie scheitert, dann hat man nie
was riskiert, dann wird man nie etwas wirklich Neues erreichen können. Deshalb sagt auch die internationale Innovationsforschung: Wenn von zehn eingereichten Projekten jeweils eines den Durchbruch erzielt, dann hat man
bereits einen sehr hohen Effizienzgrad erreicht. Deshalb müssen wir gerade in diesem Bereich auch den Mut zum
Fehler, den Mut zur falschen Entscheidung im Einzelfall aufbringen und sagen, dass es in diesen Bereichen keine
letzte Sicherheit gibt, denn es geht darum, zukünftige Marktentwicklungen einzuschätzen, vorwegzunehmen und
sie durch innovative Produkte auszufüllen, nur, so einfach ist der Markt auch nicht einzuschätzen. Diese Einschätzung gelingt beim Wetter heute zunehmend besser als bei Marktentwicklungen, aber in beiden Fällen ist es nach
wie vor schwierig, vor allem wenn es die fernere Zukunft betrifft. Da gibt es dann die Aussage, die vielen Leuten
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unterschiedlich in den Mund gelegt wird, dass Prognosen immer schwierig sind, besonders dann, wenn sie die
Zukunft betreffen.
Deshalb, glaube ich, tun wir mit diesem neuen ergänzten Innovationsgesetz gut daran, die Basis breiter zu
legen, den Zugang für kleinere und mittlere Betriebe noch mehr zu öffnen, zu erleichtern durch die Bündelung der
Maßnahmen, Einrichtungen zu schaffen, dass kleinere Betriebe sich auch in Kooperationsformen an diese neuen
Strukturen wenden können. Dazu gehört vor allem auch die Idee des Technologieparks, dazu gehört natürlich das
TIS, dazu gehört auch die Eurac und dazu gehört in Zukunft verstärkt auch die Universität.
Eines dürfen wir aber sicherlich nicht aus den Augen verlieren: Innovation muss sich ein Betrieb auch leisten können. Es wäre deshalb falsch zu sagen, jeder Betrieb muss jetzt mit Gewalt Innovation machen, denn dann
würden wir sehr viele Betriebe, deren Inhaber, Mitarbeiter und deren Familien unglücklich machen. Innovation
heißt, dass man auf Risiko etwas Neues versucht, Zeit, Geld, Mittel und Kompetenz investiert. Das heißt aber
auch, dass das Grundgeschäft so stark sein muss, dass ich imstande bin, eine solche Innovation dauerhaft aufrechtzuerhalten. Das heißt auch, dass Forschungsprojekte eher in mittleren Unternehmungen stattfinden, dass
kleinere Unternehmen dies verstärkt in Gemeinschaftsaktionen und Kooperationsformen machen müssen, denn
ansonsten würden wir jemanden überfordern. Genauso wie man auch in anderen Bereichen des Lebens, ob es
nun im Bereich der Mobilität oder auch in jenem des Sport ist, jemandem zum Beispiel beim Wintersport nicht
sagt, dass er jetzt als Erster die Streif hinunterfahren muss, genauso dürfen wir einem kleinen Betrieb nicht sagen,
dass er sich auf die Innovation konzentrieren und sein Tagesgeschäft, seine Kunden, seine Kosten, sein Inkasso
vergessen solle, denn dann kann er entwickeln was er will, aber er wird die Früchte seiner eventuellen geglückten
Innovation gar nicht mehr erleben.
Ich glaube, dass wir deshalb auch als Politiker, als Landtag, als Landesregierung die Aufgabe haben, auf
diese Aspekte hinzuweisen, um nicht falsche Erwartungen zu wecken, um nicht die Innovation als Allheilmittel, als
Allzweckwaffe und als ein Rezept zu sehen, das immer dann, wenn man anderswo nicht mehr weiter weiß, halt
mal angewandt wird. Innovation ist sicher nicht das Aspirin der Wirtschaft, sondern eine maßgeschneiderte Tätigkeit, die, gezielt eingesetzt, gute Ergebnisse bringt, die das Risiko beinhaltet, das gerade die Natur der Innovation
ausmacht. Deshalb bedarf es einer breiten Unterstützung durch die öffentliche Hand, denn letztendlich investieren
wir ja in diesen Bereich, um dadurch Wertschöpfung in der Zukunft zu erzielen. Diese Wertschöpfung in der Zukunft wird wiederum den Steuerfluss aufrechterhalten, und so dreht sich das Rad weiter, damit auch unsere
Nachfolger der Bevölkerung weiterhin reiche Landeshaushalte zukommen lassen können. Deshalb, glaube ich, ist
es wichtig, dass jetzt dieses Gesetz erlassen wird, und es ist auch wichtig, dass es nicht überschätzt, falsch eingeschätzt, aber auch nicht unterschätzt wird, und dass vor allem die Anliegen der kleinen und der mittleren Unternehmen, die die Gesamtheit der Südtiroler Unternehmen ausmachen, weiterhin im Mittelpunkt stehen. Danke
vielmals!
PÖDER (BürgerUnion): Es ist sicherlich richtig, Kollege Munter, dass man von den Betrieben nicht erwarten kann, dass sie sich alltäglich mit der Erfüllung der Lissabon-Strategie befassen und dies zum Hauptunternehmenszweck machen, ganz sicher nicht. Es ist richtig, dass die Politik die Rahmenbedingungen schaffen muss, es
ist auch klar, dass die Betriebe, wenn sie Innovation brauchen, auch die richtigen Voraussetzungen finden müssen, um zu sehen, ob ein Technologiepark, wie er vorgesehen oder geplant ist, der richtige Weg ist; ob es ein
zentralisierter Technologiepark sein soll oder nicht, das sei dahingestellt. Es gibt Unternehmensvertreter, Unternehmervertreter, Verbandsvertreter, die sich dagegen aussprechen. Es wird wahrscheinlich wiederum einen Widerstreit zwischen großen, mittleren und kleinen Unternehmen dahingehend geben, was die kleinen Betriebe
brauchen, denn die großen brauchen sicherlich andere Voraussetzungen. In Japan ist man, früher zumindest,
einen anderen Weg gegangen, den man auch heute noch beschreitet, dass man nur sehr wenige Rahmenbedingungen aufstellt und vor allem die Unternehmen selbst unterstützt. Diesbezüglich geht es natürlich auch um große
Unternehmen und um Konzerne, denn bei uns ist die Struktur der Betriebe in der Regel wesentlich kleiner.
Der Technologiepark als zentralisierter Technologiepark scheint mir zumindest nicht der richtige Weg zu
sein. Vielleicht wären dezentrale Strukturen in den Bezirken wesentlich interessanter. Ob dort dann auch Strukturen errichtet werden sollen, muss man hinterfragen. Was hilft es, einen Betrieb irgendwo im Lande zu haben, der
das Problem hat, dass die Internetverbindung noch nicht richtig funktioniert, obwohl in Broschüren der Landesregierung die Breitbandinternetverbindung- bzw. -anbindung groß gepriesen wird? Was hilft es, wenn in Bozen ein
Technologiepark für 120 Millionen Euro steht? Gar nichts hilft es, denn dieser lebt im kommunikationspolitischen
Mittelalter und hat durchaus einen Standortnachteil, und das ist in Südtirol, leider Gottes, immer noch alltäglich.
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Innovation ist jetzt nicht Ihr Gebiet, aber Innovation wäre schon, wenn in Südtirol die Kommunikationsverbindungen einmal richtig funktionieren würden. Es gibt, leider Gottes, immer noch Talschaften und Ortschaften, in
denen sie nicht funktionieren. Auch das wäre ein kleiner Schritt, der jetzt nicht unbedingt in Ihr Ressort fällt, aber
vielleicht könnten Sie als Innovationslandesrat den zuständigen Landesrat - ich glaube, in diesem Fall ist es Landesrat Mussner - noch einmal darauf drängen, dass abseits der 100.000 Broschüren, die verschickt werden, in
denen die Kommunikationsebene in Südtirol als innovativ bezeichnet wird, vielleicht dennoch geschaut wird, dass
die Betriebe in Südtirol wenigstens nicht mehr über ISDN kommunizieren müssen, sondern an die kommunikationspolitische Gegenwart – ich rede nicht von der Neuzeit, denn diese ist schon weiter – angeschlossen werden.
Im Gesetzentwurf der Landesregierung finden sich insgesamt einige durchaus interessante Ansätze.
Problematisch ist, wie leider Gottes mittlerweile üblich, dass sehr vieles offen gelassen und sehr vieles der Landesregierung übertragen wird. Was den Beirat anbelangt, muss man sich fragen, ob es der richtige Weg ist. Ich
verstehe nicht ganz, wie man dazu gekommen ist, den Beirat in dieser Form zu besetzen. Wie gesagt, der Technologiepark scheint für die Landesregierung ein wichtiges Projekt zu sein, für die Unternehmerschaft nicht unbedingt. Ich weiß nicht, ob es nicht besser wäre, diese Struktur, wie gesagt, dezentral zu organisieren. Vielleicht
bräuchte es in Bruneck, Brixen, Meran oder wo auch immer dezentrale Strukturen. Wenn man zum Beispiel nach
Nordtirol schaut, dann gibt es dort dezentrale Strukturen. Es gibt nicht nur ein Technologiezentrum in Innsbruck,
sondern eines sehr erfolgreich auch im Westen, und zwar in Landeck. Da ist man einen anderen Weg gegangen
oder geht man einen anderen Weg, zum Teil einen anderen Weg. Ich kann nachvollziehen, dass man sagt, man
will alles, was mit Innovation zu tun hat, nämlich all diese Entwicklungen, auch die Bereitstellungen für Forschung
und Innovation, für Technik, in einem Technologiepark zusammenfassen. Ob es dann letztlich der richtige Weg ist
oder der Park überdimensioniert ist, sei dahingestellt.
Der Gesetzentwurf des Kollegen Tinkhauser ist absolut nachvollziehbar und eine gute Idee, denke ich. Ich
kann auch nicht nachvollziehen, wenn man sagt, dass damit der Druck auf Unternehmen besteht dahingehend,
dass man den Kredit noch zurückzahlen müsse. Der Druck soll schon auch bestehen, denn heute in Südtirol ist
die Mentalität jene, dass es, wenn ich etwas mache, einen Beitrag gibt. Manchmal richten sich die Aktivitäten auch
an den Beitragskriterien aus und nicht umgekehrt. Man sagt, ich möchte eigentlich das tun, dafür gibt es aber
keinen Beitrag. Ich hätte eigentlich eine gute Idee, aber dafür bekomme ich nichts. Deshalb muss ich etwas anderes tun, damit ich einen Beitrag bekomme. Hier gibt es schon auch einen Beitrag, aber diesen muss man irgendwann einmal zurückzahlen. Man bekommt richtigerweise eine Leistung und diese muss man irgendwann einmal
wieder zurückzahlen. Ich denke, das ist sicherlich sinnvoll. Mancherorts gibt es zum Beispiel die Studienkredite,
die man auch zurückzahlen muss. Ich denke schon, dass sich hier schon jemand überlegt, ob die Idee wirklich gut
ist. Man bremst damit, glaube ich, die unternehmerische Tätigkeit nicht ein, sondern man hat eine gewisse Selektion bereits von vornherein. Wer eben ein gutes Konzept hat, wer einen guten Businessplan hat, wer von dem
Konzept überzeugt ist, der kann sich dran wagen und sagen: Nachdem ich einen Technokredit bekomme, kann
ich damit Innovationen finanzieren. Danach muss ich schauen, dass sich dies rentiert, und dann muss ich den
Kredit auch zurückzahlen, denn rein um der Innovation willen ist dies ja auch nicht unbedingt im Unternehmerbereich gefragt; es sollte aber nicht das Konzept oder Ziel sein. Die Innovation soll letztlich dazu führen, dass entweder Produktions-, Vermarktungs- oder Verteilungsprozesse optimiert oder durch Innovation natürlich ausgebaut
werden.
Insgesamt halte ich dies für eine sehr gute Idee. Warum man hier eine Problematik daraus konstruiert, die
ich aus dem Bericht der Kommission gelesen habe, kann ich absolut nicht nachvollziehen, denn eher schläfert
man, um es vorsichtig zu formulieren, unternehmerischen Innovationsgeist dadurch ein, dass man dem Unternehmer etwas schenkt, und damit hat es sich dann. Hier muss er immer dran bleiben, wenn er es irgendwann
einmal auch vergüten muss.
Was den Gesetzentwurf der Landesregierung anbelangt, Folgendes. Wenn ich jetzt sagen müsste, ich bin
dagegen, dann täte ich mich schwer, diesbezüglich etwas zu finden, aber, wie gesagt, dafür zu sein ist in diesem
Moment auch schwer, wenn nicht klar ist, für was es einen Technologiepark überhaupt braucht. Dies ist schon
recht schwierig nachvollziehen. Diesbezüglich hat die Landesregierung noch nicht erschöpfend erklärt, welcher
nicht nur wirtschaftliche, sondern volkswirtschaftliche Nutzen aus einem Technologiepark erwachsen soll, denn
darum geht es. Vor allem wäre das die Aufwertung des Wirtschaftsstandortes Südtirol oder würde es die Unterstützung der Betriebe brauchen. Wo besteht die Nachfrage? Besteht diese Nachfrage überhaupt über das derzeitige TIS hinaus?
Noch einmal. Warum nicht dezentrale Strukturen? Wenn man das Geld über die Jahre hinweg offensichtlich
auch aufbringen würde, … Die 120 Millionen oder zumindest einmal die Summen, die im Gespräch waren, sollen
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nicht von heute auf morgen ausgegeben werden, sondern es wäre ein längerer Prozess. Es ist sicherlich auch
nicht von der Hand zu weisen, dass Strukturen zusammengefasst werden - auch wenn sie sich heute wehren,
zum Beispiel die Universität, Eurac usw. -, dass hier also nicht Zwei- oder Mehrgleisigkeiten unterstützt werden,
sondern dass man durch eine Zusammenfassung entsprechende Synergien schafft oder auch Kosten einspart
und natürlich auch eine Effizienzsteigerung erfährt. All das ist sicherlich nachvollziehbar.
Nur noch einmal unter dem Strich folgende Frage: Welchen volkswirtschaftlichen Nutzen zieht Südtirol aus
einem Technologiepark? Hat man sich das wirklich so überlegt oder wäre das nur wieder eine Ansammlung, eine
Struktur, die man irgendwo schafft? Zum Schluss bräuchte es in Wirklichkeit nicht eine zentrale Struktur in Bozen,
sondern eine vielleicht kleinere Struktur irgendwo in Schlanders, Meran, Bruneck oder Brixen. Ich denke schon,
dass man auch die Wünsche, die Vorstellungen der Unternehmerschaft berücksichtigen sollte, aber auch diese ist
natürlich nicht homogen. Es gibt ja große Unterschiede, selbstverständlich. Ein großes Unternehmen, das auf dem
Weltmarkt operiert, wie zum Beispiel die Firma Durst, hat andere Erfordernisse, denn diese wird sagen, dass sie
keinen Technologiepark, sondern die eine oder andere finanzielle Unterstützung brauchen würde, damit sie ihren
Innovationsprozess noch weiter intensivieren kann. Eine Firma wie die Memc oder wie auch immer wird sich sicher nicht mit einem Technologiepark befassen, denn diese hat Innovationsprozesse, technologische Forschungsprozesse. Diese wird sich sicher nicht in die Karten schauen lassen, das ist selbstverständlich klar. Für
kleinere Betriebe gibt es ganz andere Erfordernisse, aber auch größere Betriebe, die auf dem Weltmarkt operieren, auch Entwicklungsbetriebe wie zum Beispiel die Leitner Gruppe usw., haben andere Erfordernisse und werden sicherlich nicht mit einem Technologiepark in irgendeiner Form zusammenarbeiten oder dort operieren können. Die Frage ist, was es den kleinen Betrieben nützt. Ich kann es noch nicht nachvollziehen. Ich bin jetzt nicht
unbedingt der Meinung, dass es die Landesregierung als Jux oder Tollerei vorschlägt, wenn sie hergeht und sagt,
wir schlagen einen Technologiepark vor, weil wir den Namen so toll finden. Es stecken auch Überlegungen dahinter und auch im Gesetz stecken durchaus Überlegungen dahinter, warum man so etwas macht, selbstverständlich, aber, wie gesagt, die großen Betriebe, die wirklich Forschung, Innovation und Technologieentwicklung brauchen, um auf dem Weltmarkt irgendwo weiter operieren zu können oder in den Weltmarkt einsteigen zu können,
werden einen Technologiepark nicht brauchen. Ob die kleinen es in dieser Form in einer zentralen Struktur in
Bozen brauchen, weiß ich nicht.
Die Innovation geht übrigens auch über die Frage der Technologie und der Forschung im Produktionsbereich hinaus, denn Innovation berührt natürlich alle Bereiche, wie es auch die Lissabon-Strategie vorgegeben hat,
also nicht nur technologischen Fortschritt, sondern auch im Wissensbereich, im Marketingbereich, in der Produktion, in der Betriebsstrukturierung an sich, selbstverständlich auch, also eine ganze Reihe von Punkten, die nicht
nur an einen Standort gebunden sein können, sondern vor allem auch eine Entwicklung innerbetrieblich am Betriebsstandort vorsehen und mit sich bringen werden.
Wie gesagt, es ist schade, wenn man eine gute Idee nicht aufgreift oder aufgreifen will. Vielleicht kommt sie
irgendwann einmal aus einer anderen Feder. Man hat auch schon ab und zu … Im Südtiroler Landtag wäre es
kein Novum, dass das Urheberrecht nicht berücksichtigt wird, das ist klar, aber man hätte diese Idee durchaus
auch aufgreifen können. Es wäre wahrscheinlich niemandem ein Zacken aus der Krone gefallen, weil die Idee
wirklich gut und nachvollziehbar ist. Ich denke, sie ist wirklich nachvollziehbar. Vor allem braucht es sie auch in
diesem Bereich der Gesetzgebung, die nachvollziehbar ist und nicht, dass man sich fragt, warum dies getan wird
und im Landtag nach einer längeren Erklärung und längeren Debatte immer noch die Frage im Raum bleibt, warum man dies tut und warum es den Technologiepark, dieses Technologiezentrum in Bozen braucht. Das wurde
bisher nicht ausgeräumt, aber im Gesetzentwurf des Kollegen Tinkhauser ist die Idee recht klar und nachvollziehbar. Da braucht man nicht mehr sehr lange und sehr intensiv, sagen wir mal so, nachdenken und auch nicht unbedingt ein Wirtschaftsstudium hinter sich zu haben, um zu verstehen, dass es nachvollziehbar ist.
PRESIDENTE: Visto che mancano dieci minuti, possiamo interrompere la seduta. Ricordo che alle ore 15
verrà fatto l'appello e poi ci sarà una riunione dei capigruppo fino alle ore 16, però l'appello deve essere fatto,
perché abbiamo convocato il Consiglio per le ore 15.
La seduta è interrotta fino alle ore 15.
ORE 12.51 UHR
---------ORE 15.03 UHR
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Appello nominale – Namensaufruf
PRESIDENTE: Riprendiamo la seduta.
Come anticipato prima della pausa pranzo, sospendiamo la seduta per la riunione dei capigruppo fino alle
ore 16.
ORE 15.03 UHR
---------ORE 16.00 UHR
Vorsitz der Vizepräsidentin | Presidenza della vicepresidente: DDr.in Julia Unterberger
PRÄSIDENTIN: Die Sitzung ist wieder aufgenommen.
Das Wort hat die Abgeordnete Klotz, bitte.
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Ich muss sagen, dass mich die Ausführungen von Roland Tinkhauser
mehr überzeugt haben als jene von Landesrat Bizzo, und zwar in mehrfacher Hinsicht.
Wir sehen hier die Einsetzung dieses neuen Beirates für Wissenschafts- und Technologiepark. Mit der Abschaffung von Artikel 7 des bisherigen Landesgesetzes wird der technische Beirat abgeschafft. Wenn der Artikel 7
aufgehoben wird, dann ist der Beirat abgeschafft, aber dafür gibt es einen neuen Beirat. Kollege Tinkhauser bezieht sich auf den bestehenden Beirat für Wissenschaft, Forschung und Innovation gemäß Artikel 5. Dieser trägt
bereits diesen Titel. Warum sollte nicht, wennschon, dort Beratung angesiedelt werden? Mich hat das Argument
überzeugt, dass man alles tun sollte, um nicht wieder Geld in Umwegkanäle fließen zu lassen, um nicht wieder
bürokratischen Aufwand zu betreiben, sondern das zu fördern, was man fördern will. Das Gesetz trägt den Titel
"Änderungen im Bereich Innovation, Forschung und Förderung der gewerblichen Wirtschaft", weil dort wirklich
etwas Neues entstehen soll und wo jemand etwas Neues wagt. Es ist auch einleuchtend, dass man es nicht zuerst über einen Technikerbeirat laufen lässt, wo wieder Zeit verloren geht, wo vielleicht Theoretiker entscheiden.
Ich kann es mir mit meinem Hausverstand vorstellen, dass da wieder sehr viel in Kanäle fließt, was nicht direkt mit
dieser Förderung zu tun hat. Man will ja Innovation, man will ja nicht weiß Gott wie viel Beratung ringsherum, sondern es sind die Betriebe, die Innovation betreiben, die in innovative Projekte investieren wollen, und darum geht
es ja, oder nicht?
Aus der Rede vom Kollegen Munter haben wir gehört, dass es gerade um die Stärkung des diesbezüglichen Marktes, Stärkung der Betriebe in Südtirol für den Weltmarkt geht. Kollege Munter ist leider nicht im Saal,
sonst hätte ich ihm sagen müssen, dass im Kommissionsbericht etwas ganz anderes, was er heute gesagt hat,
drinnen steht. Er hat nämlich gesagt, dass der Entwurf von Landesrat Bizzo der bessere sei, man müsse bündeln,
um effizienter zu sein. Wo soll man effizienter sein, wenn alles wieder über einen neuen Beirat zu laufen hat? Wo
ist da die Effizienz, die direkte Förderung, von der die innovativen Firmen, die Betriebe etwas haben? Auf Unwegen, Herr Landesrat! Aber wie viel ist dann schon wieder für technische Gutachten, für dies und jenes abgezweigt? Was hat dann bis zum Schluss die gewerbliche Wirtschaft davon? Wahrscheinlich wieder einen Teil davon. Ich sage jetzt nicht den Kleineren, denn das kann ich nicht beurteilen, aber der Hausverstand sagt einem,
dass es dann nicht treffsicher - das haben wir hier immer wieder gehört - sein kann. Wenn ich die Aussagen des
Kollegen Munter lese, dann frage ich mich, was er denn heute hier gesagt hat. Ich lese im Kommissionsbericht
Folgendes: "Hanspeter Munter meinte in seinen Ausführungen, dass die Diskussion um die Innovation so alt wie
die Innovation selbst sei. Wenn es immer schon derartige Innovationsgesetze und Beiräte mit Entscheidungsbefugnis gegeben hätte, dann wäre man in der technologischen Entwicklung noch nicht sehr weit gekommen und
viele Ideen hätten nicht umgesetzt werden können." Entweder ist er falsch zitiert worden oder er hat sich nicht
mehr erinnert, was er in der Kommission gesagt hat. Er hätte dazu Stellung nehmen können.
Was den breiteren Zugang anbelangt, wird dieser schon ganz in Ordnung sein, aber wenn mit dem breiteren Zugang dann wieder gemeint ist, dass ein Beirat entscheidet, wie breit dieser Zugang ist, dann ist dies, meines
Erachtens, auch nicht zielführend, denn es geht auch ums Risiko. Es geht ja nicht um die Garantie, dass diese
Innovation tatsächlich ein Schlager auf dem Weltmarkt wird. Man muss sicher auch damit rechnen, dass das eine
und andere fehl schlägt. Bei der Innovation kann man das nicht unbedingt immer im Voraus wissen, sonst ist es
keine Innovation und keine Forschung, weil man auch bei einer Forschung nachher nicht weiß, ob das Ergebnis,
das man sich gewünscht oder erwartet hat, herauskommt. Dann ist es eben ein Schlag ins Leere gewesen, aber in
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diesem Bereich passiert es halt, weil es eben Neuland ist. Sonst brauchen wir nicht ein Gesetz zur Innovation
schaffen, denn dann kann man es auch "Beratung der gewerblichen Wirtschaft" betiteln. Mich haben die Argumente des Kollegen Tinkhauser, mit Verlaub, mehr überzeugt als Ihre Ausführungen.
BIZZO (Assessore al bilancio e finanze, al lavoro, allo sviluppo cooperativo, all'innovazione e all'informatica – Partito Democratico/Demokratische Partei): Iniziamo col dire che quando si parla di innovazione
non partiamo da zero, partiamo già da una legge e da un regolamento esistenti che finora hanno funzionato abbastanza bene. C'è da aggiungere un'altra cosa molto importante: tutte le normative che riguardano l'innovazione a
livello europeo non sono identiche ma sono molto simili, perché le linee guida devono rispettare criteri e parametri
europei. Non a caso noi qui approdiamo alla legge, ma contemporaneamente il regolamento di attuazione, i criteri
sono spediti a Bruxelles per un visto e un parere, sui quali peraltro ci siamo già attivati prima per avere delle indicazioni dagli uffici competenti su che cosa era possibile aggiungere. Diciamo quindi che non partiamo da zero, ma
cerchiamo di migliorare una legge che funzionava abbastanza bene.
Il sistema con il quale abbiamo voluto aggiornare questa legge è già una novità, perché l'abbiamo fatto
chiedendo il confronto continuo con tutte le associazioni dell'economia e delle forze sociali, ai quali abbiamo chiesto di indicare i punti di forza e di debolezza dell'attuale legge e di indicare le leggi che a livello europeo, quindi
quelle già validate, che potevano essere introdotte nella nostra legge allo scopo di migliorarla e fare una sorta di
raccolta di ciò che a livello europeo sta funzionando meglio. Ne è uscita questa legge e il regolamento di attuazione che in questo momento è al visto e per il parere a Bruxelles.
Tra le varie cose che sono state indicate, alcune meritano di soffermarsi in particolare. Un punto su cui i
colleghi si sono maggiormente soffermati riguarda la consulta del comitato tecnico, prevista dall'art. 5, che è la
cosiddetta "Consulta per la ricerca e l'innovazione" composta da oltre 20 persone che rappresentano non solo
esperti ma anche rappresentanti istituzionali di interessi diversi che afferiscono al mondo dell'economia. Riguarda
non solo l'innovazione ma anche la ricerca, ed ha il compito di mettere a sistema due aspetti importanti della crescita economica, la ricerca di base che viene svolta in particolare dall'università e dall'Eurac e l'innovazione che
viene svolta soprattutto dal TIS, in parte anche dall'università e molto meno dall'Eurac e molto dalle aziende. Il
rapporto tra la ricerca di base e di innovazione è un rapporto di continuità, ma ovviamente vi deve essere tra la
ricerca e l'innovazione una stessa impostazione di base per evitare che si faccia la ricerca in settore, ad esempio
nel settore medico, e l'innovazione nel settore tecnologico. Bisogna che i due aspetti siano ricondotti ad una
stessa visione.
La consulta, composta anche da vari rappresentanti dell'amministrazione provinciale, in particolare del
mondo dell'innovazione e della ricerca, elabora gli indirizzi strategici, cioè definisce quelle che sono le linee di
sviluppo fondamentali per i prossimi anni, ha il compito di raccordare la ricerca e l'innovazione e si trova circa un
paio di volte all'anno. Per quest'anno ha già approvato il programma annuale sia per la ricerca che per l'innovazione, è già stata fatta anche una seconda riunione e la consulta ha già approvato circa tre anni fa il piano pluriennale che poi è stato pubblicato.
All'art. 7 è previsto un comitato, che è una cosa completamente diversa, composto da 7 persone di livello
accademico, quindi ricercatori e professori universitari, che hanno il compito di valutare dal punto di vista tecnico i
progetti che sono presentati all'interno di bandi per la ricerca e per l'innovazione. Questa commissione ovviamente
si riunisce circa una decina di volte all'anno, perché ogni volta che c'è un bando i progetti vanno esaminati, valutati
e definiti in conformità con le linee che esprime la consulta. La consulta esprime delle linee di crescita, il comitato
tecnico valuta la qualità tecnica. Sono due cose diverse. Una è una commissione di indirizzo, questo è invece un
comitato composto da 7 professori universitari/ricercatori e ha un compito completamente diverso.
Alcune domande sono state fatte per quanto riguarda la Fondazione per la ricerca e l'innovazione. È già attiva ed è dotata di un apposito consiglio di amministrazione, ha un nuovo presidente, si riunisce trimestralmente e
in questo momento sta facendo due cose. Come probabilmente sapete il compito della Fondazione per la ricerca
era quello di gestire un patrimonio di 150 milioni di euro che deriva dal ritorno delle somme dal fondo di rotazione.
Il 50% delle somme che ogni anno rientrano nel fondi di rotazione vanno travasate nella Fondazione per la ricerca
e hanno l'obiettivo di creare degli interessi i quali vanno poi ad alimentare i settori della ricerca e l'innovazione.
Attualmente non siamo ancora arrivati alla massa critica dei 150 milioni, quest'anno siamo a circa 80-100 milioni.
Attualmente il consiglio di amministrazione della Fondazione sta stendendo un regolamento per l'individuazione
della banca depositaria e il relativo bando. Visto che transitano somme significative è assolutamente indispensabile avere la chiarezza di dove vanno e di come funziona il meccanismo di gestione da parte della banca. Sta
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facendo anche un regolamento per la gestione dei fondi il quale si concretizzerà in un bando di gare attraverso il
quale verrà individuato l'ente/la società che gestirà i fondi per trarne gli interessi.
Il collega Heiss chiedeva delucidazioni per quanto riguarda il comitato per il parco. Il parco nasce con una
parte pubblica e una privata. Nella parte pubblica c'è la sinergia anche fisica dei più importanti centri di ricerca che
abbiamo sul territorio, primi fra tutti università, Eurac, TIS, Laimburg, Eco Resource, CsaClima, ecc. perché è assolutamente indispensabile che questi istituti che sono presenti operino a contatto l'uno con l'altro cercando di fare
sinergie, evitando sprechi, doppioni e soprattutto per fare in modo che l'innovazione sia congruente e conseguente
alla ricerca di base. Il parco però non riassumerà in sé tutta la ricerca, ma dovrà essere un istituto che è in rete
con il territorio, primo fra tutti con Laimburg e con le altre strutture, soprattutto quelle universitarie, che da Brunico,
Bressanone e a Bolzano sono presenti sul territorio. Tutto funziona tanto meglio tanto più è in grado di mettere in
rete quanto esiste sul territorio con lo snodo centrale che è il parco.
Arriviamo adesso al discorso dell'innovazione di processo. Qualcuno diceva prima che non ha senso parlare dell'innovazione di processo, tanto c'è già. Di innovazione di processo innanzitutto se ne è parlato all'interno
del regolamento ma non all'interno della legge. È una innovazione che solo recentemente anche a livello europeo
si è deciso di sostenere anche in maniera estremamente decisa e l'innovazione di processo viene richiesta soprattutto dalle piccole e medie aziende. Aggiungo che anche se all'interno del regolamento era citata l'innovazione
di processo e non nella legge, allo stato attuale sarebbero escluse l'industria, l'artigianato e l'agricoltura, e non a
caso sottolineo l'agricoltura che è uno dei settori che nella nostra terra ha il più alto tasso di innovazione tecnologico. Basti pensare come i settori ortofrutticolo e vitivinicolo sono cambiati negli ultimi 20 anni proprio grazie a
massicci investimenti di innovazione. Ora anche in questi settori è possibile introdurre l'innovazione di processo
che è fondamentale per continuare a crescere. Quindi l'innovazione di processo non è, come si è sentito dire,
solamente a vantaggio delle grandi imprese, ma è indispensabile per la crescita delle piccole e medie imprese
che, come ricordava il collega Munter, sono il 90% delle aziende presenti in Alto Adige.
Passo ad alcune osservazioni sul disegno di legge presentato dal collega Tinkhauser. Il comma 1 parla del
credito alla tecnologia. Su questo punto c'è da dire una cosa: già l'art. 12 della legge provinciale n. 14 del 2006,
intitolata "Ricerca e innovazione", contiene tutte le forme di agevolazione che la Provincia concede alle imprese
per le diverse iniziative ammesse a contributo. La lettera b) prevede i contributi in conto interessi e la lettera c) i
finanziamenti a tasso agevolato, e consentono già oggi la possibilità per le imprese di ottenere credito agevolato a
fronte dei progetti di ricerca e di sviluppo e di altre iniziative dell'innovazione.
Il comma 2 che parla del credito per la tecnologia che può essere utilizzato per finanziare una serie di cose,
riporta un elenco abbastanza generico peraltro di alcune spese riconosciute ammissibili dalla disciplina europea
sugli aiuti di stato. Il regolamento della legge n. 14 già oggi comprende tutte queste voci di spesa suddivise negli
articoli dedicati a ciascuna iniziativa ammissibile; articolo 7: progetti di ricerca e sviluppo; articolo 10: studi di fattibilità tecnica; articolo 11: diritti di proprietà industriale; articolo 12: sistemi di management anche questi importantissimi soprattutto per le piccole e medie imprese che spesso sono gestite in maniera estremamente positiva fino
ad oggi ma in modo più volontaristico che professionale qualche volta; l'articolo 13: servizi di consulenza in materia di innovazione e servizi di supporto all'innovazione; articolo 14: innovazioni di processo o di organizzazione;
art. 15: creazione di sviluppo di cluster o centri di competenza; articolo 16: messa a disposizione di personale
qualificato.
Passo al comma 5 che parla delle aziende che chiedono il credito di tecnologia. L'azienda dovrebbe, secondo quanto previsto da questo articolo, chiedere una fideiussione a fronte del tecnocredit. I mutui agevolati, che
sono erogati dalla Provincia a fronte di progetti di ricerca e sviluppo in base alla legge 4/97 e all'attuale legge n.
14, non richiedono fideiussione bancaria, perché questa diventa un onere eccessivo anche per le imprese che lo
richiedono. Noi valutiamo il progetto, valutiamo che venga realizzato e portato a termine. Non chiediamo la fideiussione, altrimenti alla fine dobbiamo dare i contributi sulle fideiussioni richieste.
Per quanto riguarda il tetto di spesa, nelle leggi attuali non è previsto un ammontare massimo per i mutui
erogati, mentre qui viene proposto un tetto di 800 mila euro. Faccio un'ulteriore valutazione che riteniamo estremamente importante. Nei criteri attuativi che accompagnano il nuovo disegno di legge, che attualmente sono in
valutazione a Bruxelles, a favore dell'innovazione sono anche previsti i voucher per l'innovazione. Significa che
soprattutto per le piccole e medie imprese e per evitare ricorso a burocrazia ecc. alle piccole e medie imprese
possono essere consegnati dei buoni da spendere per somme fino a 10-15 mila euro al massimo per consulenza,
pareri, predisposizioni di progetti di massima ecc. È un modo che va incontro alle piccole e medie aziende che
fanno fatica ad approntare dettagliati progetti di ricerca e che hanno bisogno invece di ricorrere in maniera chiara,
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trasparente e certificata ai consulenti che possano avviare i processi di innovazione anche all'interno delle piccole
aziende.
Vorsitz des Präsidenten | Presidenza del presidente: Mauro Minniti
PRESIDENTE: La parola al consigliere Tinkhauser, prego.
TINKHAUSER (Die Freiheitlichen): Ich halte mich kurz. Ich möchte mich bei den Kolleginnen und Kollegen für die Stellungnahmen zu meinem Vorschlag bedanken und möchte nur noch einen Schwerpunkt darlegen.
Ich denke mir, dass es vor allen Dingen darum geht, sehr viele Unternehmen mit wenig Geld zu fördern. Wenn ich
mir die Ansuchen aus dem Jahr 2008 – jetzt soll es ja erneuert werden – ansehe, dann ist es sicher so, dass eine
Firma sehr viel bekommen hat. Das ist, wie bereits vom Kollegen Heiss angesprochen, die MEMC, aber es gibt
sehr viele Unternehmen, die sehr wenig bekommen. Man sagt, dass man in der Wirtschaftsförderung vom eigentlichen Gießkannensystem wegkommen möchte, bei dem man sehr viele Betriebe mit sehr wenig Geld fördert. Ich
denke mir aber, dass die Landesregierung dieses System schon aufrechterhalten möchte, denn es gibt sehr viele
Unternehmen, die dann wiederum bei der Landesregierung anklopfen und um einen kleinen Beitrag ansuchen
müssen.
Im effektiven Wirtschaftsleben wird es aber so sein, dass man hergeht und sagt – ich erlaube mir, im Dialekt zu sprechen -: "Hoscht keart, es gibt an Beitrog vom Lond für Innovation. Wos hobm mir im Betrieb, wos mir
onmeldn könntn?" Effektiv wird es dann so sein, dass man schaut, welchen Produktionsprozess man hat, und
dann geht man zum Land und fragt um einen Beitrag an und denkt dabei, dass dieser vielleicht 10, 12 oder 13
Prozent der Investition ausmacht. Zum Unterschied, um es noch einmal zu unterstreichen, geht mein Vorschlag
dahin, dass man sich wenige Unternehmen aussucht und diese dann effektiv fördert und für den Kredit, geschätzter Landesrat, muss dann das Land bürgen und nicht das Unternehmen selbst. Hier haben wir uns wahrscheinlich nicht ganz verstanden. Das Land soll den Kredit geben und soll dann für diesen Kredit auch bürgen und
nicht umgekehrt.
PRESIDENTE: Al disegno di legge n. 91/11 è stato presentato un ordine del giorno che esaminiamo
adesso.
Ordine del giorno n. 1 del 23.6.2011, presentato dal consigliere Pöder, riguardante l'innovazione organizzativa nelle aziende per quanto riguarda famiglia e lavoro – organizzazione delle aziende a misura di famiglia –
gestione del personale orientata alla famiglia.
Beschlussantrag Nr. 1 vom 23.6.2011, eingebracht vom Abgeordneten Pöder, betreffend UnternehmensInnovation im Bereich Familie und Beruf – familiengerechte Unternehmensgestaltung und familiengerechtes Personalmanagement.
Al giorno d'oggi nel concetto di innovazione rientrano anche una concezione dell'azienda a misura di
famiglia nonché una gestione del personale e dei tempi che consentano di conciliare famiglia e lavoro.
Aziende che tengono conto della famiglia incrementano la loro produttività, accrescono il loro potenziale di personale specializzato e inoltre ottengono un chiaro ritorno di immagine.
Offerte che vanno incontro alla necessità di conciliare famiglia e lavoro, per esempio per quanto riguarda gli orari di lavoro e il prendersi cura di figli e famigliari, fanno parte del processo di innovazione di un'azienda allo stesso modo dello sviluppo tecnologico o di quello del marketing.
La Provincia autonoma di Bolzano ha già compiuto degli sforzi a tal fine, tuttavia le misure aziendali
non dovrebbero "limitarsi" alle politiche della famiglia, ma dovrebbero formare parte del processo innovativo sostenuto dalla Provincia per contribuire a garantire il futuro delle aziende altoatesine e con
ciò dell'economia altoatesina nel suo complesso.
Anche in materia di politica aziendale nell'ottica della famiglia e della conciliabilità di famiglia e lavoro
resta un potenziale di innovazione non ancora sfruttato, per esempio per quanto riguarda l'analisi del
bisogno, la consulenza e il coaching nel management del personale, l'informazione, la consulenza e
l'offerta nell'assistenza ai figli o modelli di organizzazione aziendale.
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Ciò premesso,
il Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano
delibera quanto segue:
1. Il Consiglio provinciale considera l'organizzazione delle aziende a misura di famiglia e i processi evolutivi ai fini di conciliare famiglia e lavoro facenti parte del processo di innovazione
di un azienda, che vanno favoriti allo stesso modo di altri processi di innovazione.
2. Si incarica la Giunta provinciale, eventualmente anche in collaborazione con altri dipartimenti, di pianificare adeguati sostegni a processi di innovazione in questo campo specifico
nell'ambito della promozione dell'innovazione, provvedendo anche alla loro applicazione.
---------Zur Innovation gehört heute auch ein familiengerechtes Unternehmenskonzept, ein familiengerechtes Personal- und Zeitmanagement.
Familienbewusste Unternehmen steigern ihre Produktivität, erhöhen ihr Potential an Fachkräften und
erleben zudem deutliche Imagegewinne.
Bedarfsgerechte Angebote für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zum Beispiel im Bereich der
Arbeitszeiten, der Kinderbetreuung, der Pflege von Angehörigen gehören ebenso zum Innovationsprozess eines Unternehmens wie die technologische Entwicklung oder die Entwicklung im Marketingbereich.
Das Land Südtirol hat diesbezüglich bereits Anstrengungen unternommen, die Unternehmensmaßnahmen sollten jedoch nicht allein auf dem familienpolitischen Bereich "beschränkt" bleiben, sondern
sollten Teil des vom Land unterstützten Innovationsprozesses und der Zukunftssicherung der Südtiroler Betriebe und somit der Südtiroler Wirtschaft insgesamt sein.
Auch im Bereich familienbewusster Unternehmenspolitik und im Bereich Vereinbarkeit von Familie
und Beruf gibt es ungenutzte Innovationspotenziale, unter anderem in den Bereichen Bedarfsanalyse, Beratung und Coaching im Personalmanagement, Information, Beratung und Angebot im
Bereich der Kinderbetreuung oder hinsichtlich betrieblicher Organisationsmodelle.
Dies vorausgeschickt,
beschließt
der Südtiroler Landtag:
1. Der Landtag sieht die familiengerechte Unternehmensorganisation und Entwicklungsprozesse im Bereich Vereinbarkeit von Familie und Beruf als Teile des Innovationsprozesses
eines Unternehmens, die ebenso wie andere Innovationsprozesse zu unterstützen sind.
2. Die Landesregierung wird beauftragt, evtl. auch in Zusammenarbeit mit anderen Ressorts
entsprechende Unterstützungen für Innovationsprozesse in diesem spezifischen Bereich im
Rahmen der Innovationsförderung zu planen und umzusetzen.
La parola al consigliere Pöder per l'illustrazione.
PÖDER (BürgerUnion): In den Bereich der Innovation soll etwas eingefügt werden, das bisher eher in den
Bereich der Familienpolitik gehörte. Es soll verbunden werden, es soll nicht das Rad neu erfunden werden, denn
es gibt bereits Initiativen, was ich auch in der Prämisse erwähnt habe, die ausbaufähig sind bzw. eine ganze
Reihe von Initiativen in diesem Bereich, die noch hinzugefügt werden können. Zum Beispiel gibt es bereits seit,
glaube ich, drei Jahren, nämlich seit 2008, die Förderung betrieblicher Tagesstätten. Da werden zum Beispiel im
Ausmaß von etwas über 30 Prozent betriebliche Kindertagesstätten gefördert. Es gibt das Familien-Beruf-Auditing,
auch in Zusammenarbeit mit der Handelskammer, das Audit Familie und Beruf. Es ist schon ein sehr wichtiger
Bereich, der ein Teil - wenn man sich zum Beispiel auf europäischer Ebene in Deutschland, aber auch auf italienischer Ebene und in Frankreich umschaut - dieses Prozesses ist, der anderswo sehr wohl als unternehmerischer
Innovationsprozess verstanden wird. Es gilt also, wie gesagt, nicht, etwas neu zu erfinden, sondern diesen Bereich auch als Auftrag an die Landesregierung voll und ganz auch in den Innovationsprozess bzw. in den Innovationsbereich mit einzufügen. Damit soll natürlich auch unterstrichen werden, wie gesagt, dass Versuche unternommen wurden, dass es bereits eine ganze Reihe von Projekten gibt, dass vieles auf den Weg gebracht wurde.
Dies ist sehr lobenswert, denn es gibt die Problematik, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch davon
abhängt, dass im Personalmanagement, im Zeitmanagement eines Betriebes verschiedene Versuche oder auch
Schritte unternommen werden, um diese Vereinbarkeit zu gewährleisten. Der Innovationsprozess in diesem Sinne
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muss auch dahingehend gefördert werden, dass Betriebe die Möglichkeiten, die es gibt, nutzen und damit neue
Möglichkeiten und neue Unterstützungen geschaffen werden. Es geht nämlich ja nicht nur um die "Vereinbarkeit
von Familie und Beruf", sondern auch darum, dass man daraus nicht nur für die Gesellschaft oder für die jeweils
Angestellten und Familien, sondern auch für das Unternehmen im Rahmen eines vernünftigen Innovationsprozesses imagemäßig einen Gewinn erzielen und die Bindung der Arbeitskräfte, die Bindung von Fachkräften, die Personalzufriedenheit selbstverständlich, auch in der Arbeitsorganisation, und eine ganze Reihe von anderen Punkten mit einbinden kann.
Es ist Standortpolitik, wenn man es so will. Es gibt hier die familienbewusste Personalpolitik, die ja auch
schon im Rahmen des Audits Familie und Beruf angeboten wird und die Bestandteil ist. In Deutschland gibt es
zum Beispiel mittlerweile über 500 Bündnisse für Familie - so heißen diese - in Zusammenarbeit mit Unternehmen,
mit öffentlichen Stellen, mit Behörden. In Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmerorganisationen und zuständigen
Verbänden und Vereinigungen werden Bündnisse für Familien geschaffen, um diesen betrieblichen Innovationsprozess zu fördern. Es gibt bereits, wie gesagt, über 500 solche Bündnisse für Familie in Deutschland zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Familienfreundlichkeit eines Betriebes lohnt sich auch, muss sich auch lohnen.
Auch dahingehend soll dieser Innovationsprozess unterstützt werden, nicht nur sozusagen als Gabe für die Familie, sondern vor allem auch als Prozess, in dem ein Betrieb selbst einen Gewinn daraus erzielen kann.
"Kostenersparnis" ist auch ein Thema. Es gibt eine ganze Reihe von Punkten, die man noch anführen
könnte, die hier in Südtirol noch nicht umgesetzt sind und die Bestandteil dieses Prozesses sein sollten, indem
man sagt, dass dies auch ein Bereich der Innovation und des Fortschrittes insgesamt ist, familienbewusste Unternehmer im Unternehmensimage, zum Beispiel Bewerbungen, eine hohe Rückkehrquote aus der Elternzeit ist
dabei mit enthalten, dann natürlich die Frage der Unternehmernetzwerke. Auch hier gibt es eine Entwicklung, die
anderswo bereits weit fortgeschritten ist - bei uns noch nicht - Netzwerke von Unternehmen, die sich diesem Ziel
verschreiben und daraus auch eine ganze Reihe von Vorteilen für sich, für die Beschäftigten, für die Familien holen - innovative Modelle, Beschäftigungsmodelle selbstverständlich, Informationsportale – und das Audit ausbauen. Das Audit ist nicht der Innovationsprozess oder der Prozess zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern ein Teil davon. Dieser Teil war oder ist in Südtirol bereits in Umsetzung.
Familienbewusstsein im Betrieb und Effizienz des Betriebes ist kein Widerspruch. Es wird heute noch als
Widerspruch gesehen, ist aber kein Widerspruch, im Gegenteil, denn man kann daraus eine ganze Reihe von
Vorteilen ziehen. Wenn man anschaut, welche Konflikte zum Beispiel häufig von Männern und Frauen, vor allem
aber von Frauen, im Zusammenhang mit der Berufstätigkeit genannt werden, dann geben sehr, sehr viele an,
dass es die Probleme bei der Suche nach Kinderbetreuung gibt und die Konzentration bei der Arbeit in diesem
Zusammenhang darunter leidet. Die Arbeitswelt beeinflusst die Familie negativ und man sagt auch, dass man
einerseits für die Familie und andererseits auch für sich selbst nicht ausreichend Zeit habe. Hier gibt es sicherlich
Nachhol- und Aufholbedarf bei allem, was schon im Gange und schon geschehen ist.
Mit diesem Antrag soll versucht werden, diesen Bereich noch mehr aufzuwerten und noch mehr, wie gesagt, zum Bestandteil einer unternehmerischen Entwicklung, einer zukunftsorientierten Entwicklung zu machen,
nicht nur als Signal, aber auch als Signal.
STOCKER M. (SVP): Dieser Beschlussantrag unterstreicht Prinzipien, Überlegungen, die wir, denke ich, in
verschiedenen anderen Zusammenhängen auch schon vorgebracht haben und teilweise auch in Gesetze einfließen haben lassen. Es widerspricht natürlich nicht dem Prinzip, dass man sagt, Dinge, die man schon einmal
untergebracht, dargelegt und einmal auch in gesetzlicher Form festgelegt hat, noch einmal beschließt, um sie
dadurch natürlich in ihrer Wichtigkeit zu unterstreichen. So würde ich diesen Beschlussantrag gegebenenfalls
auch sehen.
Wir haben – vielleicht darf ich es noch zusätzlich zu dem, was Kollege Pöder in Bezug auf das Audit Familie und Beruf, in Bezug auch auf die Kindertagesstätten in den Betrieben und deren Finanzierung gesagt hat, sagen - im Gleichstellungsgesetz den familienfreundlichen Betrieben einen ziemlich großen Raum eingeräumt. Wir
waren damals eigentlich der Meinung, dass man es noch etwas schärfer fassen sollte. Wir hatten ursprünglich
einen Vorschlag dahingehend eingebracht, dass Betriebe, die eine ausreichende, größere öffentliche Förderung
bekommen, verpflichtet werden könnten, zum Beispiel Teilzeitstellen zur Verfügung zu stellen. Das hat dann aber
doch sehr viel Staub aufgewirbelt und teilweise sind uns dann auch die Frauen der jeweiligen Verbände an den
Hals gehetzt worden, sodass wir diesen Vorschlag zurückziehen mussten. Deshalb haben wir es im Gleichstellungsgesetz versucht mit Förderungen, mit zusätzlichen Möglichkeiten der Unterstützung, mit einer Reihe von
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Maßnahmen, die die Familienfreundlichkeit gewährleisten bzw. die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen könnten.
Wir haben damals in das Gesetz ganz konkret neben dem Audit Familie und Beruf mit hineingenommen,
dass eine Reihe von Voraussetzungen erbracht werden müssen, wenn man dieses Audit bekommen will, das
dann auch mit 5 Prozent mehr finanziert wird. Die Beiträge sind um 5 Prozent höher, wenn man dieses Audit erwirbt, und das Erwerben des Audits ist auch entsprechend unterstützt. Gleichzeitig haben wir vorgesehen, dass
Betriebe, wenn sie vier von sieben ganz konkret eingeführten Kriterien einhalten, die Zertifizierung als familienfreundliche Betriebe bekommen. Somit erhalten sie auch höhere Beiträge oder kommen schneller zum Zug. Das
ist der Geist des Gleichstellungsgesetzes. Damals war es uns selbstverständlich wichtig, dies nicht nur als Förderung und Unterstützung der Familienfreundlichkeit zu sehen, sondern wir haben natürlich auch gesehen, dass
diese Unterstützung der Familienfreundlichkeit eine innovative Idee ist, weil sie gleichzeitig diese Zukunftssicherung mit beinhaltet, die auch in diesem Beschlussantrag angeführt ist.
Als Kriterium haben wir unter anderem vorgesehen, dass ein Betrieb zum Beispiel Teilzeitstellen anbietet,
flexible Arbeitszeiten anbietet, die Möglichkeit bietet, dass jemand noch länger zu Hause bleiben kann, das heißt,
dass der Arbeitsplatzerhalt noch länger als gesetzlich vorgesehen erhalten wird, wenn man ein Kind bekommt,
oder auch die Berücksichtigung der Notwendigkeit, jemanden pflegen zu müssen. Das alles sind Kriterien, die wir
hier hineingenommen haben und wo wir sagen, wenn vier von diesen verschiedenen Kriterien eingehalten werden, dann sollen Betriebe auch entsprechend unterstützt werden.
Dies noch einmal die Unterstreichung dessen, was uns auch wichtig war, nämlich dass die im Beschlussantrag enthaltene Forderung, aus unserer Sicht, auf jeden Fall zukunftssichernd ist und auch den innovativen
Ansatz noch einmal unterstreicht.
BIZZO (Assessore al bilancio e finanze, al lavoro, allo sviluppo cooperativo, all'innovazione e all'informatica – Partito Democratico/Demokratische Partei): Gran parte delle politiche che abbiamo in questo momento a sostegno della conciliazione si trovano assolutamente in linea con quanto presentato in questo ordine del
giorno. Aggiungo due valutazioni: di recente abbiamo proprio presentato anche i nuovi criteri per l'imprenditoria
familiare, e aggiungo una mia considerazione: soprattutto in una piccola realtà come la nostra dove sono presenti
piccole e medie imprese, gran parte delle quali sono a conduzione familiare, la famiglia non solo svolge compiti di
impresa ma anche quella fondamentale funzione di ammortizzatore sociale senza la quale sarebbe impossibile
riuscire a fare impresa. I genitori si appoggiano ai nonni per avere aiuto, e via cosi. È una catena estremamente
importante. In questo senso formalizzo la proposta di una modifica al punto 2, anziché "si incarica la Giunta provinciale" scrivere "si impegna" e in lingua tedesca "Die Landesregierung wird angehalten". Con questa modifica
ritengo condivisibile l'ordine del giorno n. 1 del collega Pöder.
PRESIDENTE: Il consigliere Pöder accetta la modifica. Pongo in votazione l'ordine del giorno n. 1 con la
modifica nel testo tedesco. Al punto 2 si dice "wird verpflichtet", e nel testo in lingua italiana "si impegna": approvato all'unanimità.
Metto in votazione il passaggio alla discussione articolata del disegno di legge n. 90/11: respinto con 13 voti
favorevoli e 15 voti contrari.
Metto in votazione il passaggio alla discussione articolata del disegno di legge n. 91/11. approvato a maggioranza con 15 voti favorevoli, 6 voti contrari e 6 astensioni.
Art. 1
Modifica della legge provinciale 13 dicembre 2006, n. 14, “Ricerca e innovazione”
1. Il comma 3 dell’articolo 1 della legge provinciale 13 dicembre 2006, n. 14, è così sostituito:
“3. La Provincia promuove una strategia di sviluppo territoriale basata sulla conoscenza, riconoscendo nella promozione, nello sviluppo e nella diffusione della ricerca e dell’innovazione di prodotto
e di processo uno strumento fondamentale per:
a) l’incremento del valore aggiunto delle imprese e il rafforzamento della competitività
dell’economia;
b) la valorizzazione delle risorse umane e dell’occupazione in un contesto orientato al rispetto delle pari opportunità e alla promozione della responsabilità sociale delle imprese in una prospettiva di sviluppo sostenibile ed ecocompatibile.”
2. Il comma 1 dell’articolo 7 della legge provinciale 13 dicembre 2006, n. 14, è così sostituito:
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“1. L’assessore/L’assessora competente o gli assessori/le assessore competenti in materia istituiscono d’intesa il comitato tecnico, nel quale sono nominate persone di comprovata qualificazione ed
esperienza, di cui almeno una su proposta delle associazioni di categoria. Il comitato tecnico è composto da un massimo di sette membri e resta in carica per cinque anni. Il comitato tecnico ha i seguenti compiti:
a) valutazione di tutti i progetti presentati in base alla presente legge, compresi quelli
finanziati dalla fondazione di cui all’articolo 8, ad eccezione dei progetti esaminati secondo le procedure automatiche e valutative per domande singole previste dal regolamento di esecuzione sulla promozione dell’innovazione;
b) supporto nella predisposizione del piano pluriennale provinciale per la ricerca scientifica e l’innovazione;
c) supporto nell’elaborazione dei programmi annuali di cui all’articolo 6, comma 2;
d) supporto nel riferire annualmente alla Giunta provinciale sul raggiungimento degli
obiettivi di programma e dei progetti messi a bando.”
3. Dopo l’articolo 8 della legge provinciale 13 dicembre 2006, n. 14, è inserito il seguente articolo:
“Art. 8-bis (Comitato per il parco scientifico e tecnologico) - 1. La Provincia istituisce il Comitato per il
parco scientifico e tecnologico.
2. Il Comitato svolge le seguenti funzioni:
a) elabora gli indirizzi e i criteri per l’insediamento nel Parco scientifico e tecnologico di
organismi ed istituti di ricerca e di imprese innovative;
b) definisce gli obiettivi di collaborazione tra gli organismi di ricerca e le imprese;
c) vigila sul rispetto dei criteri e degli obiettivi, monitorizza i relativi effetti in termini
economici ed occupazionali e redige al riguardo una relazione annuale;
d) propone gli indirizzi generali delle attività di ricerca da svolgersi nel parco scientifico e
tecnologico;
e) esprime pareri e proposte alla Giunta Provinciale sulle funzioni menzionati alle lettere
a), b), c) e d).
3. Il Comitato è composto da un massimo di otto membri. Esso è nominato dalla Giunta provinciale
tra persone di comprovata qualificazione ed esperienza professionale, che garantiscano un’adeguata
rappresentanza degli interessi degli organismi della ricerca, delle organizzazioni dei diversi settori
economici e dei dipartimenti competenti. Il Comitato rimane in carica per la durata della legislatura.
4. Le funzioni di segreteria del Comitato sono affidate alla ripartizione provinciale competente per
l’innovazione. Il Comitato può avvalersi dell’assistenza tecnica della società TIS (Techno Innovation
Südtirol Alto Adige) e può emanare un proprio regolamento di gestione.”
4. Dopo la lettera l) del comma 1 dell’articolo 10 della legge provinciale 13 dicembre 2006, n. 14, è
aggiunta la seguente lettera:
“m) iniziative rivolte all’introduzione di sistemi di management.”
5. L’articolo 18 della legge provinciale 13 dicembre 2006, n. 14, è così sostituito:
“Art. 18 (Criteri) - 1. Con deliberazione della Giunta provinciale, da pubblicarsi nel Bollettino Ufficiale
della Regione, sono determinati i contenuti tecnici, l'entità degli aiuti, i beneficiari, i requisiti d'accesso
e le sanzioni.“
6. Al comma 1 dell’articolo 22 della legge 13 dicembre 2006, n. 14, le parole: “articoli 87 e 88 del
Trattato che istituisce la Comunità europea” sono sostituite dalle parole: “articoli 107 e 108 del Trattato sul funzionamento dell’Unione Europea.”
----------Art. 1
Änderung des Landesgesetzes vom 13. Dezember 2006, Nr. 14, „Forschung und Innovation“
1. Artikel 1 Absatz 3 des Landesgesetzes vom 13. Dezember 2006, Nr. 14, erhält folgende Fassung:
„3. Das Land verfolgt eine Strategie der territorialen Entwicklung, die auf der Wissensgesellschaft
gründet; es betrachtet die Förderung, die Entwicklung und die Verbreitung der Forschung sowie der
Produkt- und Prozessinnovation als grundlegendes Mittel für:
a) die Steigerung der Wertschöpfung der Unternehmen und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft,
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b)
die Aufwertung der Arbeitskraft und der Beschäftigung in einem Umfeld, das auf die
Achtung der Chancengleichheit und die Förderung der sozialen Verantwortung der
Unternehmen im Hinblick auf eine nachhaltige und umweltverträgliche Entwicklung
abzielt.“
2. Artikel 7 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 13. Dezember 2006, Nr. 14, erhält folgende Fassung:
„1. Der zuständige Landesrat/Die zuständige Landesrätin oder die zuständigen Landesräte/Landesrätinnen errichten einvernehmlich den technischen Beirat, in welchen Fachleute mit nachgewiesener
Qualifikation und Erfahrung ernannt werden, darunter mindestens eine Person auf Vorschlag der
Wirtschaftsverbände. Der technische Beirat ist aus höchstens sieben Mitgliedern zusammengesetzt
und bleibt für fünf Jahre im Amt. Der technische Beirat hat folgende Aufgaben:
a) Bewertung aller laut diesem Gesetz vorgelegten Projekte, einschließlich jener, die
von der Stiftung laut Artikel 8 finanziert werden, mit Ausnahme jener, die nach dem
automatischen Verfahren und dem Bewertungsverfahren für die Einzelgesuche wie
von der Durchführungsverordnung über die Förderung der Innovation vorgesehen,
bewertet werden,
b) Unterstützung bei der Erstellung des mehrjährigen Landesplans für Forschung und
Innovation,
c) Unterstützung bei der Ausarbeitung der Jahresprogramme laut Artikel 6 Absatz 2,
d) Unterstützung bei der jährlichen Berichterstattung an die Landesregierung über das
Erreichen der Ziele der Programme und der ausgeschriebenen Projekte.“
3. Nach Artikel 8 des Landesgesetzes vom 13. Dezember 2006, Nr. 14, wird folgender Artikel eingefügt:
„Art. 8-bis (Beirat für den Wissenschafts- und Technologiepark) - 1. Das Land errichtet den Beirat für
den Wissenschafts- und Technologiepark.
2. Der Beirat hat folgende Aufgaben:
a) Ausarbeitung der Vorgaben und Richtlinien für die Ansiedlung im Wissenschafts- und
Technologiepark von Forschungseinrichtungen und –instituten sowie innovativen Unternehmen,
b) Ausarbeitung der Ziele für die Zusammenarbeit zwischen den Forschungseinrichtungen und
Unternehmen,
c) Überwachung der Einhaltung der Richtlinien und Ziele, Monitoring der Auswirkungen auf die
Wirtschaft und die Beschäftigung sowie Erstellung eines diesbezüglichen Jahresberichts,
d) Einbringung von Vorschlägen für die allgemeine Vorgabe der im Wissenschafts- und
Technologiepark durchzuführenden Forschungstätigkeit,
e) Abgabe von Stellungnahmen und Vorschlägen für die Landesregierung über die Aufgaben
laut den Buchstaben a), b), c) und d).
3. Der Beirat setzt sich aus maximal acht Mitgliedern zusammen. Die Landesregierung ernennt
Fachleute, die über eine nachgewiesene Qualifikation und Erfahrung verfügen und welche eine angemessene Interessensvertretung der Forschungseinrichtungen, der verschiedenen Wirtschaftsorganisationen sowie der zuständigen Ressorts sind. Der Beirat bleibt für die Dauer der Legislaturperiode im Amt.
4. Die für Innovation zuständige Landesabteilung übernimmt das Sekretariat des Beirates. Der Beirat
kann auch die technische Unterstützung des TIS (Techno Innovation Südtirol Alto Adige) in Anspruch
nehmen und er kann eine eigene Geschäftsordnung erlassen.”
4. Nach Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe l) des Landesgesetzes vom 13. Dezember 2006, Nr. 14, wird
folgender Buchstabe hinzugefügt:
„m) Maßnahmen zur Einführung von Managementsystemen.“
5. Artikel 18 des Landesgesetzes vom 13. Dezember 2006, Nr. 14, erhält folgende Fassung:
„Art. 18 (Kriterien) - 1. Mit Beschluss der Landesregierung, der im Amtsblatt der Region zu veröffentlichen ist, werden die technischen Inhalte, die Förderungssätze, die Begünstigten, die Zugangsvoraussetzungen und die Strafen festgesetzt.“
6. In Artikel 22 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 13. Dezember 2006, Nr. 14, werden die Worte
„Artikel 87 und 88 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft“ durch die Worte
„Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union“ ersetzt.”
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A questo articolo sono stati presentati 3 emendamenti.
Emendamento n. 1, presentato dall'assessore Bizzo e dal consigliere Munter che dice: Prima del comma 1
è inserito il comma 01: "01. Il comma 1 dell'articolo 1 della legge provinciale 13 dicembre 2006, n. 14, è così sostituito:
"1. La Provincia autonoma di Bolzano, di seguito denominata Provincia, vede nella scienza, nella ricerca,
nello sviluppo tecnologico e nell'innovazione un importante motore per uno sviluppo sostenibile e sociale e per
migliorare la competitività e l'attrattività del territorio, con particolare riguardo alle PMI."
Vor dem Absatz 1 wird folgender Absatz 01 eingefügt: "01. Artikel 1 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 13.
Dezember 2006, Nr. 14, erhält folgende Fassung: "1. Die Autonome Provinz Bozen, in der Folge als Land bezeichnet, sieht in Wissenschaft, Forschung, Technologieentwicklung und Innovation einen wichtigen Motor für eine
nachhaltige und soziale Entwicklung und für die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und der Attraktivität des
Standorts, mit besonderem Augenmerk auf die KMU."
Emendamento n. 2, presentato dal consigliere Pöder: "Il comma 2 è soppresso". "Absatz 2 wird gestrichen."
Emendamento n. 3, presentato dal consigliere Pöder: "Il comma 3 è soppresso". "Absatz 3 wird gestrichen."
Ha chiesto la parola il consigliere Heiss, prego.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Nur einen Kommentar zum Änderungsantrag
von Landesrat Bizzo und vom Kollegen Munter. Man merkt wiederum das wohltätige Zusammenwirken des Kollegen Munter mit der Landesregierung. Nach jahrelanger Unterbrechung kann das endlich wieder einsetzen. Hier ist
eigentlich nichts Wesentliches verändert, bis auf den kleinen Schlussanhang mit besonderem Augenmerk auf die
KMU, sozusagen auf die kleineren und mittleren Unternehmen. Man könnte sagen, das ist eigentlich überflüssig,
ein Pleonasmus, denn in Südtirol gibt es nach europäischen Standards eigentlich nur KMU, nämlich kleine und
mittlere Unternehmen. Auch Unternehmen mit 1.000 und 2.000 Angestellten könnten als KMU durchgehen. Von
daher ist es relativ überflüssig, aber dieser Zusatz gewinnt schon seine Bedeutung, wenn man bedenkt, dass hier
ganz klar ausgesagt wird, dass Innovation künftig vor allem im Bereich der sehr kleinen Familienbetriebe greifen
soll. Es ist sicher eine zum Teil erwünschte Entwicklung, wir hoffen allerdings nicht, dass daraus wieder die obsolete Gießkanne wird, und dass es sich wirklich um Innovation handelt, zumal jetzt auch noch der Begriff "Prozessinnovation" erfolgreich eingeführt werden soll und damit auch sozusagen ein etwas schwammiger Begriff, denn
"Prozessinnovation" kann sehr vieles bedeuten. Bei einem Produkt kann man wirklich sagen, das ist innovativ,
aber beim Prozess lässt sich sehr vieles mit hineinnehmen. Von daher sehen wir sehr deutlich, wie dieses Innovationsgesetz versucht, in ein Stück weit reguläre Wirtschaftsförderung hinzubiegen. Es spricht nichts dagegen, dass
man in Richtung der Kleinen und der Kleinsten geht, wie es auch der Technokredit, der abgelehnte Gesetzentwurf
des Kollegen Tinkhauser, versucht hat, aber hier wird deutlich, dass eine bestimmte Richtung, Landesrat Bizzo,
vorgegeben wird. Wir sind gespannt, wie sich das in den nächsten Jahren entwickeln wird.
MUNTER (SVP): Wie bereits heute Vormittag besprochen, zeichnet sich die Südtiroler Unternehmerlandschaft vor allem durch KMUE, also durch kleine und mittlere Unternehmen aus, wobei es eigentlich die KKMU,
nämlich die Kleinst- und Kleinunternehmen sein müssten. Eine solche Unterscheidung ist in der offiziellen EUGesetzgebung derzeit aber noch nicht verankert, aber in den einzelnen Anwendungsbereichen wird dieses KKM
jetzt laufend verstärkt, weil auch die EU gerade aufgrund der Wirtschaftskrise, der Schwierigkeiten der letzten
Jahre festgestellt hat, dass vor allem die KK diejenigen waren, die in den letzten Monaten, in der letzten Zeit besonders für Stabilität gesorgt haben.
Kleinstbetriebe werden heute als Unterkategorie der Kleinbetriebe gesehen, und zwar im Ausmaß von 0 bis
9 Beschäftigten und dann von 10 bis 50. Das wären dann die Kleinen, also die Kleinsten sind eine Unterstufe. Es
ist nicht nur in Südtirol so, dass 90 Prozent aller Unternehmungen in diese kleinstbetriebliche Struktur hineinfallen,
sondern auch der Italien- und EU-weite Schnitt liegt, was die Anzahl der Betriebe anbelangt, je nach Staat zwischen 85 und 93 Prozent. In Spanien ist der Schnitt etwas höher als in Italien, in Deutschland etwas geringer, aber
die Bandbreite ist sehr, sehr gering. Man kann also sagen, auch auf europäischer Ebene sind 9 von 10 Unternehmungen, die irgendwo in einer Kammer registriert sind und offiziell einer Tätigkeit nachgehen, Betriebe mit weniger als 10 Mitarbeitern oder bis maximal 10 Mitarbeitern. Deshalb glaube ich, dass der Hinweis in diesem Gesetz
auch richtig angebracht ist, dass der Fokus speziell auf diese Klein- und Mittelbetriebe, auf die Kleinstbetriebe
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gerichtet wird, weil sie es sind, die durch dieses Gesetz animiert werden sollen, sich verstärkt diesem Innovationsgedanken zu öffnen, und zwar in dem Sinne, dass sie bewusst und aktiv Innovation betreiben, denn Innovation ist
gerade die Auszeichnung der kleinen Betriebe. Tagtäglich haben sie aufgrund von Kundenbedürfnissen neue
Produkte, leichte kleine Verbesserungen, Evolutionen an ihrer Tätigkeit weitergeführt, die sich erst im Markt behaupten lassen. Die ganz großen Betriebe brauchen echte Innovationsabteilungen, in denen die Führungsspitze
relativ weiter vom Markt weg ist und wo dann jede andere Tätigkeit in einem größeren Betrieb von eigenen Spezialisten durchgeführt wird. Grundsätzlich ist es aber so, dass Innovation eigentlich keine delegierbare Aufgabe ist.
Innovation ist so etwas wie Unternehmensstrategie, Unternehmensvision, eine Hauptaufgabe des Unternehmers,
der Führungsspitze des Führungsmanagements selber unterschiedlich je nach Betriebsgröße. Deshalb bin ich
auch froh, dass Landesrat Bizzo das nötige Verständnis für die vielen kleinen und mittleren Betriebe in unserem
Lande aufbringt und gemeinsam mit der Landesregierung und mit uns hier im Landtag auch diesen Schwerpunkt
auf die Südtiroler Realität lenkt, nämlich auf die kleinen, kleinsten und mittleren Unternehmungen.
PÖDER (BürgerUnion): Den Änderungsantrag zu Absatz 2 ziehe ich zurück, weil sich das mittlerweile geklärt hat. Das heißt aber nicht, dass ich verstehe, warum diese Maßnahme getroffen werden soll.
Zum Absatz 3, in dem es um die Errichtung des Beirates für den Wissenschafts- und Technologiepark geht,
Folgendes. Nachdem immer noch eine gewisse Skepsis gegenüber dem Wissenschafts- und Technologiepark
besteht, halte ich es für nicht unbedingt angebracht, einen Beirat einzurichten. Deshalb, denke ich, sollte dieser
Absatz gestrichen werden, denn die Errichtung dieses Beirates impliziert ja schon, dass der Technologiepark so
errichtet wird, wie er geplant ist, oder zumindest in dem Umfang, wie er geplant ist, denn sonst bräuchte es keinen
solchen Beirat.
BIZZO (Assessore al bilancio e finanze, al lavoro, allo sviluppo cooperativo, all'innovazione e all'informatica – Partito Democratico/Demokratische Partei): Non aggiungo molto all'emendamento all'articolo 1
presentato da me e dal collega Munter. È tutto il pomeriggio che parliamo della legge sull'innovazione e in particolare ci soffermiamo sulle piccole e medie imprese che rappresentano oltre il 90% delle imprese della nostra
terra.
Per quanto riguarda invece il secondo emendamento all'articolo 2 che ho presentato, si rende necessario,
per poter dare applicazione a quanto previsto in particolare dai nuovi criteri di concessione per le agevolazioni e la
promozione…
PRESIDENTE: Scusi assessore, stiamo parlando dell'articolo 1. Quando arriveremo all'articolo 2 potrà
spiegare il Suo emendamento.
BIZZO (Assessore al bilancio e finanze, al lavoro, allo sviluppo cooperativo, all'innovazione e all'informatica – Partito Democratico/Demokratische Partei): Chiedo scusa. Ovviamente per quanto riguarda
l'emendamento n. 3 il parere è negativo.
PRESIDENTE: Metto in votazione l'emendamento n. 1: approvato a maggioranza con 15 voti favorevoli e
12 astensioni.
L'emendamento n. 2 è stato ritirato dal presentatore.
Metto in votazione l'emendamento n. 3: respinto a maggioranza con 9 voti favorevoli, 12 voti contrari e 3
astensioni.
Chi chiede la parola sull'articolo 1? Consigliera Klotz, prego.
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Ich habe eine Frage im Zusammenhang mit Absatz 5, mit dem der Artikel 18 geändert wird. Wieso diese Änderung, also bisher mit Durchführungsverordnung? Was hat Sie dazu veranlasst? Ich frage danach, was dadurch anders wird, denn auch die Durchführungsverordnung ist eine Maßnahme
der Landesregierung. Was ist der eigentliche Grund gewesen, das jetzt abzuändern?
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Ich habe auch mehrere Fragen an den Landesrat. Eine Frage betrifft die Amtsdauer der beiden Gremien, die hier angeführt worden sind. In Absatz 2 ist angeführt, dass der technische Beirat aus höchstens sieben Mitgliedern zusammengesetzt ist und für fünf Jahre im Amt
bleibt. Diese fünf Jahre sind, im Vergleich zum älteren Gesetz, neu eingeführt. Ab wann laufen diese fünf Jahre?
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Auf der anderen Seite haben wir den Beirat für den Wissenschafts- und Technologiepark. Dort ist die Amtsdauer des Beirates auf die Dauer der Legislaturperiode festgelegt. Wir haben offenbar zwei unterschiedliche Kriterien, die sich zum Teil decken könnten, also fünf Jahre und die Legislaturperiode. Warum dieses uneinheitliche
Handling, also fünf Jahre. Ab wann läuft dieser Zeitraum, muss man natürlich fragen. Ab Ernennung durch den
zuständigen Landesrat bzw. die zuständige Landesrätin im Bereich dieses technischen Beirates? Ab wann? Das
ist die Frage. Sonst gibt es gewisse Widersprüchlichkeiten, einmal fünf Jahre und das andere Mal die Dauer der
Legislaturperiode. Das ist auf jeden Fall klärungsbedürftig.
Ich habe noch eine weitere Frage, die gleichfalls im Absatz 2 den Buchstaben a) betrifft. Hier ist der letzte
Halbsatz neu hinzugekommen. Bisher hat es bei den Aufgaben des technischen Beirates geheißen: "Bewertung
aller laut diesem Gesetz vorgelegten Projekte, einschließlich jener, die von der Stiftung finanziert werden." Der
Beirat hat diese Begutachterfunktion und nun ist Folgendes neu hinzugekommen: "… mit Ausnahme jener, die
nach dem automatischen Verfahren und dem Bewertungsverfahren für die Einzelgesuche, wie von der Durchführungsverordnung über die Förderung der Innovation vorgesehen, bewertet werden." Was sind hier für Gesuche
ausgenommen? Für uns Nicht-Techniker ist es nicht klar, was dies bedeuten soll. Was ist das für ein automatisches Verfahren, das hier sozusagen dem technischen Beirat entzogen worden ist? Das sind die Fragen, die wir
haben, einerseits die Amtsdauer der Beiräte und andererseits das automatische Verfahren.
Schließlich ist im Absatz 4, Landesrat Bizzo, Folgendes neu hinzugekommen: "Maßnahmen zur Einführung
von Managementsystemen, die gefördert werden sollen." Was sind Managementsysteme? Fällt dies nicht unter
die anderen förderungswürdigen Kategorien hinein oder was von der ganzen Auflistung von Innovationstechnik ist
besonders förderungswürdig?
BIZZO (Assessore al bilancio e finanze, al lavoro, allo sviluppo cooperativo, all'innovazione e all'informatica – Partito Democratico/Demokratische Partei): Per quanto riguarda la possibilità di modifica da parte
della Giunta, è dato per dare maggiore velocità e maggiore flessibilità, quindi più velocità di risposta nel modificare
i criteri eventualmente si dovesse presentare il caso.
Per quanto riguarda l'articolo 1, comma 1.1 al termine della lettera a) è previsto il caso eccezionale in cui al
comitato tecnico possono essere sottoposti progetti particolarmente grandi o particolarmente complessi.
Per quanto riguarda la durata in carica della Consulta e del Comitato, noi abbiamo una Consulta che è in
carica e quindi prosegue fino alla fine della legislatura. Il Comitato invece durerà cinque anni dal momento in cui
verrà insediato ed è un comitato che ha funzioni prettamente tecniche.
Rispondo alla collega Klotz: lo scopo è di avere più velocità e più flessibilità di risposta, per poter rispondere
in tempi rapidi nel caso ci fosse la necessità di fare delle modifiche.
PRESIDENTE: La parola al consigliere Heiss sull'ordine dei lavori, prego.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Assessore Bizzo! Zwei Fragen sind noch unbeantwortet. Eine Frage betrifft das automatische Verfahren. Im Absatz 2 geht es um die Bewertung der vorgelegten
Projekte. Dort geht es um die Frage, was das automatische Verfahren ist, und um die Frage des Bewertungsverfahrens für die Einzelgesuche, das dem technischen Beirat entzogen ist.
Die zweite Frage betrifft die Maßnahme zur Einführung von Managementsystemen.
Chiedo che venga data una breve spiegazione.
BIZZO (Assessore al bilancio e finanze, al lavoro, allo sviluppo cooperativo, all'innovazione e all'informatica – Partito Democratico/Demokratische Partei): Per quanto riguarda i sistemi di management è abbastanza semplice: sono tutti sistemi di condizione delle aziende. Noi abbiamo soprattutto le piccole e piccolissime
aziende che sono a conduzione familiare. In particolare le aziende sono sottopatrimonializzate, vengono impiantate e gestite con il ricorso al patrimonio familiare e personale. Molte di queste fanno pochissimo ricorso ai servizi
di tipo bancario. Attualmente stiamo facendo anche dei corsi per la gestione delle cooperative, in particolare quelle
sociali che sono anch'esse nelle stesse condizioni. Il problema del management delle aziende è fondamentale,
serve per avere aziende più capaci di stare sul mercato, più pronte a reagire anche alle modifiche di mercato.
Per quanto riguarda le procedure automatiche e valutative si tratta sostanzialmente di sportelli d'ufficio, una
risposta allo sportello. Ci si presenta allo sportello, il quale dà risposte immediate.
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PRESIDENTE: Metto in votazione l'articolo 1: approvato a maggioranza con 15 voti favorevoli, 8 voti contrari e 4 astensioni.
Art. 2
Abrogazioni
1. Gli articoli 7, 8, 9, 10 e 13 della legge provinciale 13 febbraio 1997, n. 4, e successive modifiche,
sono abrogati.
---------Art. 2
Aufhebungen
1. Die Artikel 7, 8, 9, 10 und 13 des Landesgesetzes vom 13. Februar 1997, Nr. 4, in geltender Fassung, werden aufgehoben.
È stato presentato un emendamento sostitutivo dall'assessore Bizzo che dice: L'articolo 2 è così sostituito:/Artikel 2 erhält folgende Fassung:
Art. 2
Abrogazioni
1. Gli articoli 7, 8, 9 comma 1, nonché gli articoli 10 e 13 della legge provinciale 13 febbraio 1997, n.
4, e successive modifiche, sono abrogati.
---------Art. 2
Aufhebungen
1. Die Artikel 7, 8, 9 Absatz 1, sowie Artikel 10 und 13 des Landesgesetzes vom 13. Februar 1997,
Nr. 4, in geltender Fassung, werden aufgehoben.
La parola all'assessore Bizzo per l'illustrazione dell'emendamento.
BIZZO (Assessore al bilancio e finanze, al lavoro, allo sviluppo cooperativo, all'innovazione e all'informatica – Partito Democratico/Demokratische Partei): L'emendamento viene presentato per poter dare applicazione in particolare per quanto previsto dai nuovi criteri di concessione di agevolazioni per la promozione
dell'imprenditoria femminile appena approvati con deliberazione della Giunta provinciale del 6.6.2011. In tali nuovi
criteri si prevede, fra il resto, la concessione di premi una tantum per l'elaborazione di temi di laurea universitarie e
post universitarie sul tema dell'imprenditoria femminile. In questo modo l'art. 9, comma 2, della legge provinciale
4/97, che riguarda i premi di specializzazione e di aggiornamento, resterebbe in vigore nel testo e reciterebbe
così: "La Provincia concede premi in favore di laureandi/e che svolgono tesi fondamentali su problemi di interesse
locale.
PRESIDENTE: Chi chiede la parola? Nessuno. Metto in votazione l'emendamento sostitutivo all’articolo 2:
approvato con 15 voti favorevoli e 12 astensioni.
Art. 3
Disposizione finanziaria
1. Alla copertura della spesa per gli interventi a carico dell’esercizio 2011 derivanti dalla presente
legge e stimati nella misura massima di 20.000 euro si fa fronte con le quote di stanziamento ancora
disponibili sulle unità previsionali di base (UPB) 16100, 17100, 19105 e 19215 del bilancio provinciale 2011, già autorizzate per gli interventi disciplinati dalle disposizioni di legge abrogate
dall’articolo 2.
2. La spesa a carico dei successivi esercizi finanziari è stabilita con la legge finanziaria annuale.
---------Art. 3
Finanzbestimmung
1. Die Deckung der Ausgaben, die sich aus den Maßnahmen dieses Gesetzes zu Lasten des Haushaltes 2011 ergeben und auf maximal 20.000 Euro geschätzt werden, werden durch die noch ver-
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fügbaren Anteile der Bereitstellungen der Haushaltsgrundeinheiten (HGE) 16100, 17100, 19105 und
19215 des Landeshaushaltes 2011 gedeckt, die für die Maßnahmen des durch Artikel 2 aufgehobenen Landesgesetzes autorisiert waren.
2. Die Ausgabe zu Lasten der folgenden Haushaltsjahre wird mit jährlichem Finanzgesetz festgelegt.
Chi chiede la parola sull’articolo 3? Nessuno. Lo pongo in votazione: approvato a maggioranza con 15 voti
favorevoli e 11 astensioni.
Art. 4
Notifica alla Commissione Europea
1. Le domande di contributo sono trattate secondo la previgente disciplina fino alla comunicazione
dell'esito positivo dell'esame da parte della Commissione Europea sulle deliberazioni adottate ai
sensi degli articoli 18 e 22 della legge provinciale 11 dicembre 2006, n. 14, e successive modifiche.
---------Art. 4
Notifizierung an die Europäische Kommission
1. Die Ansuchen für die Beiträge werden nach der vorhergehenden Regelung behandelt bis die Mitteilung über das positive Ergebnis der Überprüfung der Beschlüsse laut den Artikeln 18 und 22 des
Landesgesetzes vom 11. Dezember 2006, Nr. 14, in geltender Fassung, vonseiten der Europäischen
Kommission vorliegt.
Chi chiede la parola sull’articolo 4? Nessuno. Lo pongo in votazione: approvato con 16 voti favorevoli e 12
astensioni.
Art. 5
Entrata in vigore
1. La presente legge entra in vigore il giorno successivo a quello della sua pubblicazione sul Bollettino Ufficiale della Regione.
----------Art. 5
Inkrafttreten
1. Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Kundmachung im Amtsblatt der Region in Kraft.
Chi chiede la parola? Nessuno. Pongo in votazione l’articolo 5: approvato con 16 voti favorevoli, 8 voti contrari e 3 astensioni.
Ci sono dichiarazioni di voto? Ha chiesto la parola la consigliera Klotz, prego.
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Ich möchte es schnell sagen, damit es nachher nicht irgendwelche
Mutmaßungen gibt. Konsequenterweise haben wir gesagt, dass wir den Entwurf des Kollegen Tinkhauser für
zielführender halten. Wir haben dem Gesetzentwurf von Landesrat Bizzo beim Übergang zur Sachdebatte die
Zustimmung verweigert und werden deshalb auch jetzt dagegen stimmen.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): In aller Kürze. Das ist eine Gesetzesnovellierung, die versucht, auf zwei Schultern Wasser zu tragen, wenn man es so will. Zum einen wird der Technologiepark auf diese Weise implementiert, durch diesen Fachbeirat sozusagen wird hier grünes Licht gegeben. Auf der
anderen Seite wird deutlich, dass für die kleinen und mittleren Unternehmen, sprich für die Nano-Unternehmen es ist wie bei den Feinstaubpartikeln -, für die Kleinstunternehmen eine neue Schiene eröffnet wird, vor allem im
Hinblick auf die Prozessinnovation, ein durchaus schwammiger Begriff, der hier angesprochen ist, und auf die
zusätzlichen Fördermöglichkeiten, wie etwa im Bereich der Managementsysteme. Es wird deutlich, dass eine Art
von Kompromiss da ist. Man muss sehen, was das Ganze bringt. Wir sind skeptisch, ob diese klassische Form
des Spagats zwischen den Interessen zu einem Ergebnis führt. Wir werden uns deshalb bei der Abstimmung der
Stimme enthalten.
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LEITNER (Die Freiheitlichen): Es ist schade, dass der Gesetzentwurf unseres Kollegen Roland
Tinkhauser nicht angenommen wurde, der mit dem Investitionskredit eine konkrete Maßnahme vorgesehen hätte.
Jetzt genehmigen wir ein Gesetz, das weder Fisch noch Fleisch ist. Man hat halt versucht, das Prinzip der Gießkanne fortzusetzen. Was man hier als Innovation ausgibt, ist schlussendlich ein bisschen Förderung, wie wir sie in
diesem Land immer haben, und das ist eigentlich schade. Wir werden nicht dagegen stimmen, auch um uns nicht
dem Vorwurf auszusetzen, dass wir, weil unser Gesetzentwurf nicht durchgegangen ist, automatisch dagegen
stimmen würden. Wir würden uns aber erwarten, dass man sich künftig auch mit Anträgen der Opposition inhaltlich mehr auseinandersetzt und sie nicht einfach, wie wir es gewohnt sind und wie wir es auch in dieser Woche
mehrmals erlebt haben, ablehnt. Der Inhalt dieser Anträge ist offensichtlich zweitrangig. Das ist eigentlich schade.
Wir werden uns bei der Abstimmung trotzdem der Stimme enthalten, weil wir nicht nachtragend sind und wir es
nicht als Eifersüchtelei verstehen. Aber noch einmal, Herr Landesrat: Ich würde Ihnen wirklich raten, die Anträge
der Opposition, in diesem Fall den Gesetzentwurf des Kollegen Tinkhauser, künftig genauer unter die Lupe zu
nehmen, um zu werten, was für die Betriebe in diesem Land schlussendlich wichtiger ist: Ein klares Konzept oder
das Fortschreiben des Gießkannenprinzips, das Ihr übrigens sonst auch immer wieder kritisiert. Im Ernstfall aber
feiert es fröhliche Urständ.
PÖDER (UFS): Es ist schade, dass die Anregungen des Kollegen Tinkhauser nicht auch aufgegriffen, nicht
mit eingebaut wurden. Ich kann nicht gegen ein Innovationsgesetz stimmen, weil die Innovation an sich und auch
die im Gesetz enthaltenen Grundsätze natürlich richtig sind. Ich werde mich bei der Abstimmung der Stimme enthalten, weil ich hinsichtlich des Technologieparks nach wie vor skeptisch bin, aber ansonsten, wie gesagt, sind die
grundsätzlichen Aussagen hinsichtlich der Innovation unterstützenswert. Auf jeden Fall, aber, wie gesagt, geht es
hier in die Richtung, dass zu viel offen gelassen, wieder zu viel der Landesregierung überantwortet wird, wobei
bezüglich des Technologieparks immer noch Skepsis besteht.
PRESIDENTE: Chi chiede ancora la parola? Nessuno. Prego fare l'appello per la votazione finale a scrutinio segreto.
(Votazione a scrutinio segreto – geheime Abstimmng)
Comunico l'esito della votazione: schede consegnate 30, sì 16, no 8, schede bianche 6. Il disegno di legge
n. 91/11 è stato approvato.
Ha chiesto la parola il consigliere Leitner, prego.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Zum Fortgang der Arbeiten! Angesichts der Tatsache, dass die Mehrheit
der Regierungsmitglieder keine Mehrheit mehr hat, beantrage ich die Sitzung zu schließen. Wir haben jetzt ein
Gesetz mit den Stimmen der Opposition verabschiedet. Wir hätten auch die Feststellung der Beschlussfähigkeit
verlangen können, haben es aber nicht getan. Ich glaube, dass es nicht ganz richtig ist, dass die Minderheit der
Mehrheit die Gesetze machen muss. Ich denke, dass morgen in der Früh alle wieder da sind und die Möglichkeit
nutzen, an der Gesetzgebung mitzuwirken. Infolgedessen ersuche ich, dass die Sitzung geschlossen wird.
URZÌ (Futuro e Libertà – Zukunft und Freiheit – Dagnì y libertè): Sono contrario alla sospensione dei lavori, anche perché io ho all'ordine del giorno un disegno di legge che attende da tempo di essere discusso. Credo
sia dovere di questo Consiglio lavorare. Siamo stati già oggetto, in modo particolare la maggioranza, oggetto di
una intensa iniziativa di critica per non essere nella condizione di poter garantire lo svolgimento dei lavori. Sarebbe sorprendente che la maggioranza trovasse, in questa circostanza, avvocati difensori nella minoranza politica. Mi piacerebbe piuttosto sentire che cosa ne pensa la maggioranza politica.
PICHLER ROLLE (SVP): Gewähren Sie mir bitte eine Auszeit von 5 Minuten, damit ich mich mit meiner
Fraktion besprechen kann.
PRESIDENTE: Accolgo la richiesta e sospendo brevemente la seduta.
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ORE 17.38 UHR
---------ORE 17.50 UHR
PRESIDENTE: Riprendiamo la seduta.
La parola al consigliere Pichler Rolle sull’ordine dei lavori, prego.
PICHLER ROLLE (SVP): Ich beantrage eine vorzeitige Schließung der laufenden Sitzungsfolge, weil wir
das Gesetz zur Volksanwaltschaft gegebenenfalls auch im Juli behandeln können, sollte dort die nötige Zeit vorhanden sein. Wir haben mittlerweile fünf oder sechs mehr oder weniger kleine Gesetzentwürfe der Mehrheit, die
zur Behandlung anstehen. Im Juli gibt es eine außerordentliche Sitzungswoche. Wir wollen daher die Behandlung
dieses Themas auf diese Sitzungswoche vertagen.
URZÌ (Futuro e Libertà – Zukunft und Freiheit – Dagnì y libertè): Ho già affermato la mia contrarietà alla
sospensione dei lavori, ma volevo anche chiarire alcune questioni. C'è stato un ampio dibattito dell'opinione pubblica e sulla stampa e in modo particolare di lingua tedesca sul fatto che per mesi non sono stati utilizzati gli spazi
riservati alla maggioranza politica per occuparli con dibattito di merito su iniziative di legge. Ora abbiamo all'ordine
del giorno anche una nutrita serie di iniziative di legge della maggioranza politica, c'è lo spazio per poterne discutere oggi e domani e la maggioranza politica si ritira dall'assunzione delle proprie responsabilità. Questo lo ritengo
gravissimo.
Abbiamo deciso, dopo un articolato dibattito in capigruppo, che si sarebbe tenuta la sessione di luglio proprio per discutere i disegni di legge della maggioranza, cioè di occupare ogni ora, ogni minuto disponibile per discutere di iniziative di legge anche della maggioranza politica, superato quel vuoto di iniziativa durato alcuni mesi.
Oggi ci troviamo di fronte ad una giornata e più di disponibilità di lavoro per la lettura delle relazioni, per iniziare un
dibattito, per entrare nell'articolato ecc. e si rinuncia ad esercitare questo dovere, perché non è più solo un diritto
della maggioranza politica, ma un dovere a produrre iniziativa legislativa nell'interesse della nostra società.
Sono assolutamente contrario a questo tipo di modus operandi. Non capisco peraltro sul piano procedurale,
ma mi verrà spiegato. Abbiamo fatto una riunione dei capigruppo poco fa e abbiamo stabilito un ordine del giorno
dei lavori di luglio. Oggi sento dire dal collega Pichler Rolle che a luglio si discuterà come primo disegno di legge
quello della Difesa civica: no, si rispetterà l'ordine stabilito dai capigruppo di oggi, da quello che capisco io! Quindi
inizieremo con la discussione del disegno di legge che attiene il GECT, dopodiché si discuteranno li altri. È corretto questo? Credo che qualcuno ce lo possa dire. Allora cosa significherà, presidente, tutto questo? Che il diritto
da parte nostra di poter entrare nel dibattito sulla Difesa civica per introdurre le argomentazioni che abbiamo prodotto e raccolto in un disegno di legge, che è questo in cui sosteniamo determinate tesi, sarà negato. Eravamo
arrivati al momento della discussione di merito sul principio della rotazione dei gruppi linguistici per quanto attiene
la Difesa civica. Ora questo diritto verrà negato. Un doppio sgarbo istituzionale alla nostra comunità, al Consiglio e
anche all'opposizione politica!
Questo volevo dire, e attendo il chiarimento che ho richiesto.
PRESIDENTE: Ovviamente i lavori della sessione di luglio andranno avanti così come stabilito nella conferenza dei capigruppo in precedenza.
PICHLER ROLLE (SVP): Zum Fortgang der Arbeiten! An und für sich wären diese Diskussionen überflüssig, wenn man den nötigen gegenseitigen Respekt aufbringen würde. Wir haben, glaube ich, über Anträge der
politischen Minderheit sehr gut gearbeitet. Gestern war es übrigens Kollege Urzì, der eine vorzeitige Aussetzung
der Arbeiten verlangt hat, obwohl der Landtag bis 19.00 Uhr einberufen war. Wir haben aber weitergearbeitet. Ich
habe bereits gesagt, dass die vielen kleinen Gesetzentwürfe, die aber wichtig sind, wie jene zum EVTZ, zu den
Treuhandgesellschaften, zum Gleichstellungsgesetz, zum Einheitsschalter für gewerbliche Tätigkeiten erst auf die
Tagesordnung der Sitzungsfolge des Monats Juli gesetzt werden können, ansonsten wären sie erst im September
zur Behandlung gekommen. Ich erinnere daran, dass auf Ersuchen des Kollegen Urzì der Gesetzentwurf über die
Toponomastik vorerst ausgesetzt worden ist, obwohl er bereits seit Wochen und Monaten auf der Tagesordnung
ist. Ich erinnere ebenso daran, dass wir in Absprache der politischen Minderheit vereinbart haben, das Einwanderungsgesetz im Juli nicht zur Behandlung aufzurufen. Deshalb verstehe ich diese ganze Aufregung überhaupt
nicht. Wir haben die Gesetze auf der Juli-Tagesordnung. Wir werden die Gesetzentwürfe der Mehrheit dort be-
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handeln. Ob wir dann zustimmen werden, dass wir, wenn wir unseren Gesetzentwurf zur Volksanwaltschaft behandeln, auch jenen der Minderheit mit behandeln oder ob der Kollege Urzì eines Tages die Behandlung seines
Gesetzentwurfes vorziehen wird, kann ich jetzt noch nicht sagen. Ich glaube, es ist unser gutes Recht, wenn wir
aus Gründen, die wir uns sehr wohl überlegt haben, sagen, dass wir den Antrag stellen, die Arbeiten nach Genehmigung des Innovationsgesetzes zu vertagen.
PRESIDENTE: Metto in votazione la richiesta fatta dal consigliere Pichler Rolle di chiudere la seduta: approvata a maggioranza con 15 voti favorevoli, 5 voti contrari e 7 astensioni.
Prima di chiudere l’odierna seduta Vi comunico che in ordine al processo verbale della seduta precedente,
messo a disposizione all’inizio dell’odierna seduta, non sono state presentate durante la seduta richieste di rettifica, per cui lo stesso, ai sensi dell’articolo 59, comma 3, del regolamento interno, si intende approvato.
La seduta è tolta.
ORE 17.57 UHR
Es haben folgende Abgeordnete gesprochen:
Sono intervenuti i seguenti consiglieri/le seguenti consigliere:
BAUMGARTNER (11)
BERGER (5, 7)
BIZZO (8, 31, 36, 40, 41, 42)
DELLO SBARBA (1)
HEISS (3, 22, 39, 40, 41, 43)
KLOTZ (30, 40, 43)
KNOLL (3, 6)
LEITNER (2, 6, 7, 44)
MUNTER (25, 39)
PICHLER ROLLE (5, 7, 44, 45)
PÖDER (27, 34, 40, 44)
STOCKER M. (35)
STOCKER S. (4)
TINKHAUSER (9, 20, 33)
URZÌ (4, 44, 45)
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Wortprotokoll - Südtiroler Landtag