SCHWEIZER CUP 2014/15 INFORMATIONEN UND WEISUNGEN FÜR DIE TEILNEHMENDEN KLUBS INHALTSVERZEICHNIS Vorbemerkungen / Inhalt ............................................................................................................................ 4 1. Spielbetrieb ......................................................................................................................................... 4 1.1. Übersicht .................................................................................................................................... 4 1.2. Teilnehmer ................................................................................................................................. 5 1.3. Modus ......................................................................................................................................... 5 1.4. Spieldaten und Anspielzeiten ..................................................................................................... 6 1.5. Karten und Suspensionen .......................................................................................................... 6 1.6. Infrastruktur ................................................................................................................................ 7 1.6.1. Spielfeld .............................................................................................................................. 7 1.6.2. Provisorische Zuschaueranlagen ....................................................................................... 7 1.7. Sicherheitsfragen ....................................................................................................................... 8 1.8. TV & Live-Streams ..................................................................................................................... 8 1.9. Pikett-Dienst ............................................................................................................................... 9 2. Finanzielles; Leistungen an die teilnehmenden Klubs ....................................................................... 9 2.1. Prämien ...................................................................................................................................... 9 2.2. Matcheinnahmen von der ersten bis und mit der dritten Runde ................................................ 9 2.3. Matcheinnahmen ab der vierten Runde ................................................................................... 10 2.4. Vergütung Partner-Tickets ....................................................................................................... 10 2.5. Abrechnung .............................................................................................................................. 10 3. Kommerzielle Rechte am Schweizer Cup ........................................................................................ 11 3.1. Vorbemerkungen ...................................................................................................................... 11 3.2. Die offizielle Bezeichnung: Würth Schweizer Cup ................................................................... 11 3.3. Corporate Design ..................................................................................................................... 12 3.4. Werbung im und um das Stadion ............................................................................................. 12 3.4.1. Spielfeldbanden ................................................................................................................ 12 3.4.2. Übrige visuelle Stadiongestaltung bzw. –werbung .......................................................... 13 3.4.3. Audio- und Video-Werbung im Stadion ............................................................................ 14 3.4.4. Schweizer Cup-Hymne ..................................................................................................... 14 3.4.5. Player Escort .................................................................................................................... 14 3.4.6. Referee Escort ................................................................................................................. 15 3.4.7. Ball Carrier........................................................................................................................ 15 3.4.8. Village ausserhalb des Stadions ...................................................................................... 15 3.5. Printproduktionen (inkl. Tickets, Parkkarten, Akkreditierungen, etc.) ...................................... 16 3.6. Trikotwerbung ........................................................................................................................... 17 3.7. Partner-Tickets ......................................................................................................................... 17 3.7.1. Kontingente Sitzplatz-Tickets ........................................................................................... 17 3.7.2. VIP-Zutritte inkl. Parkplätze .............................................................................................. 18 3.7.3. Verwendung der Tickets, VIP-Zutrittsberechtigungen und Parkkarten ............................ 18 3.7.4. Akkreditierungen .............................................................................................................. 18 3.8. Ticketing ................................................................................................................................... 18 3.8.1. Ticketverkauf .................................................................................................................... 19 3.8.2. Konditionen Ticketverkauf ................................................................................................ 19 3.8.2.1. Systembenutzungsgebühren............................................................................................ 20 2 / 22 3.8.2.2. Vorverkaufsgebühren (Fremdvertrieb über alle Ticketcorner-Kanäle) ............................. 20 3.8.2.3. Gebühren für den Ticketkäufer im Vorverkauf über Ticketcorner-Kanäle ....................... 21 3.8.2.4. Hardware-Miete für elektronische Zutrittskontrolle „ACCESS“ ........................................ 21 3.9. Signierte Artikel der Finalisten ................................................................................................. 21 4. Kontaktadressen ............................................................................................................................... 22 3 / 22 Vorbemerkungen / Inhalt Das vorliegende Dokument stützt sich auf das Schweizer Cup-Reglement des Schweizerischen Fussballverbandes (SFV), das in jedem Fall verbindlich bleibt (vgl. www.football.ch, Schweizerischer Fussballverband, SFV, Offizielle Dokumente, Würth Schweizer Cup). Ergänzend zum Schweizer-Cup-Reglement informiert es die teilnehmenden Klubs über verschiedene wichtige Punkte rund um den Schweizer Cup (Modus, Termine, Sicherheit, TV, etc.; vgl. nachfolgend Ziff. 1 „Spielbetrieb“). Weiter legt es gemäss Art. 9 Ziff. 4 des Schweizer Cup-Reglements den Verteilschlüssel der Einnahmen aus der zentralen Vermarktung der kommerziellen Rechte am Schweizer Cup fest (vgl. nachfolgend Ziff. 2 „Finanzielles; Leistungen an die teilnehmenden Klubs“). Last but not least enthält es gestützt auf Art. 9 Ziff. 1, 2, 3 und insb. 5 des Schweizer Cup-Reglements Weisungen über Rechte und Pflichten der teilnehmenden Klubs im Bereich der zentral vermarkteten kommerziellen Rechte am Schweizer Cup, zu welchen auch das Recht zur Bestimmung des Ticketingpartners für alle Schweizer Cup-Spiele gehört (siehe unten Ziff. 3 „Kommerzielle Rechte am Schweizer Cup“). 1. Spielbetrieb 1.1. Übersicht Runde 1 (1/32-Final) Teilnehmer 64 (20 Klubs aus der SFL; 18 aus der Ersten Liga; 26 aus der AL) 2 (1/16-Final) 32 Sieger der 1. Runde 3 (1/8-Final) 4 (1/4-Final) 5 (1/2-Final) 6 (Final) 16 Sieger der 2. Runde 8 Sieger der 3. Runde 4 Sieger der 4. Runde 2 Sieger der 5. Runde Spezielles · Heimrecht des Unterklassigen · Klubs der SFL treffen nicht aufeinander · Heimrecht des Unterklassigen · Klubs der Super League treffen nicht aufeinander · Heimrecht des Unterklassigen 4 / 22 1.2. Teilnehmer An der ersten Runde des Schweizer Cups nehmen 64 Teams teil. Gesetzt bzw. automatisch für die erste Runde qualifiziert sind die 20 Klubs der Swiss Football League (SFL; ohne allfällige Klubs aus dem Fürstentum Liechtenstein; faktisch sind es somit abzüglich dem FC Vaduz 19 Klubs der Swiss Football League). Aus der Ersten Liga nehmen 18 Klubs an der ersten Runde des Schweizer Cups teil (7 aus der Promotion League und 11 aus der 1. Liga). Zusätzlich steht der Ersten Liga der Platz des liechtensteinischen SFL-Klubs FC Vaduz zu. Die Erste Liga definiert die Modalitäten der Qualifikation und sie organsiert die entsprechenden Qualifikationswettbewerbe, wobei die in den Meisterschaften der Ersten Liga engagierten U21-Nachwuchsmannschaften der SFL-Klubs in jedem Fall von der Teilnahme ausgeschlossen sind. Die Amateur Liga stellt 26 Teilnehmer an der ersten Runde des Schweizer Cups, 10 aus der 2. Liga interregional und 16 aus den Regionalverbänden. Die Teams der 2. Liga interregional (wie in der Ersten Liga ohne U21-Nachwuchsmannschaften der SFL) tragen jeweils während der vorangehenden Saison drei Qualifikationsrunden im Cupsystem aus. Die Amateur Liga des SFV erlässt die entsprechenden Ausführungsbestimmungen und sie organisiert den Qualifikationswettbewerb der 2. Liga interregional. Die 13 Regionalverbände der Amateur Liga wiederum haben Anspruch auf je einen Teilnehmer, die drei grössten Regionen (FVBJ, FVRZ, OFV) melden zusätzlich je einen zweiten Vertreter. Die Regionalverbände ermitteln ihre Teilnehmer an der ersten Runde des Schweizer Cups im Regelfall in regionalen Cupwettbewerben, die bereits ein Jahr vor dem jeweiligen Schweizer Cup beginnen. Die Regionalverbände erlassen die notwendigen Regelungen und organisieren die jeweiligen Wettbewerbe. Unabhängig von ihrer Ligazugehörigkeit nicht teilnahmeberechtigt am Schweizer Cup und den verschiedenen Qualifikationswettbewerbe sind Klubs aus dem Fürstentum Liechtenstein. 1.3. Modus Der Gewinner des Schweizer Cups steht nach sechs Runden (1/32-, 1/16-, 1/8-, 1/4- und 1/2-Final, Final) fest. Alle Partien werden ausgelost. Es gibt keine gestaffelte Teilnahme, d.h. auch die Klubs der SFL nehmen schon ab der ersten Runde am Schweizer Cup teil. In der ersten Runde können die Klubs der SFL nicht aufeinander treffen. In der zweiten Runde sind Direktbegegnungen zwischen Klubs der Super League ausgeschlossen. 5 / 22 Bis und mit der dritten Runde hat die unterklassige Mannschaft Heimvorteil, was in Verbindung mit dem Umstand, dass die Klubs der SFL bereits ab der ersten Runde am Schweizer Cup teilnehmen und dort nicht aufeinander treffen können, möglichst viele Fussballfeste „auf dem Lande“ zwischen David und Goliath ermöglichen soll. 1.4. Spieldaten und Anspielzeiten Gemäss dem Schweizer Cup-Reglement (vgl. dort Art. 8) werden die Spieldaten und die Anspielzeiten durch den SFV (und nicht etwa durch den Heimklub) festgelegt. Selbstverständlich wird jedoch den diesbezüglichen Wünschen der Klubs soweit möglich Rechnung getragen. Daneben hat der SFV bei der Ansetzung der Spiele aber auch die Interessen der TV-Rechteinhaber und der an EuropacupWettbewerben teilnehmenden Klubs zu wahren und zudem sicherheitstechnische Überlegungen miteinzubeziehen. Bei Spielen ohne TV- und Live-Stream-Produktion (in der Regel alle Spiele der ersten und zweiten Runde ohne Beteiligung eines Klubs der Super League) ist der Heimklub in der Wahl der Anspielzeit grundsätzlich frei. Der jeweilige Heimklub hat die Anspielzeit dem SFV und dem Gastklub so rasch als möglich, spätestens aber drei Tage nach der Auslosung, zu melden. Bei Spielen mit TV- und/oder Live-Stream-Produktion (in der Regel alle Spiele mit Beteiligung von mindestens einem Klub der Super League und generell bei allen Spielen ab den Achtelfinals) setzt sich der SFV nach der Auslosung mit dem jeweiligen Heimklub in Verbindung. Für die Saison 2014/15 wurden folgende Termine festgelegt (Änderungen vorbehalten): 1. Runde (1/32-Final): 2. Runde (1/16-Final): 3. Runde (1/8-Final): 4. Runde (1/4-Final): 5. Runde (1/2-Final): 6. Runde (Final): 23./24. August 2014 20./21. September 2014 29./30. Oktober 2014 4. März 2015 (provisorisch) 8. April 2015 (provisorisch) 23. Mai 2015 (provisorisch) Die Anspielzeiten sowie die Nummern der einzelnen Spiele werden im Internet unter www.football.ch, Schweizerischer Fussballverband, Würth Schweizer Cup, Männer, Statistik und Resultate publiziert. 1.5. Karten und Suspensionen Verwarnungen aus Meisterschaft und Schweizer Cup werden nicht zusammengezählt. Zudem werden Verwarnungen in jedem Cup-Wettbewerb separat gezählt, wobei der eigentliche Schweizer Cup (erste Runde bis und mit Final), die Qualifikationswettbewerbe der Ersten Liga und der Amateur Liga (2. Liga interregional) zum Schweizer Cup sowie die Cupwettbewerbe der Regionalverbände je als separater Wettbewerb gelten. Mit anderen Worten starten die Spieler aller an der ersten Runde des Schweizer Cups teilnehmenden Mannschaften ohne „Gelb-Vorbelastung“. Allerdings: noch offene Suspensionen 6 / 22 aus Karten früherer Saisons des Schweizer Cups müssen zu Beginn des neuen Schweizer CupWettbewerbs abgesessen werden. Zudem können Karten aus Spielen früherer Qualifikationswettbewerbe in der neuen Saison noch Suspensionen im entsprechenden Qualifikationswettbewerb zur Folge haben. Die zweite, vierte, sechste, etc. Verwarnung in Spielen des Schweizer Cups haben je eine Suspension für ein Spiel des Schweizer Cups zur Folge. Gleiches gilt für eine gelb-rote Karte in einem Schweizer Cup-Spiel. Demgegenüber sind Suspensionen infolge direkter roter Karten in allen Wettbewerben abzusitzen. Eine direkte rote Karte in einem Meisterschaftsspiel kann daher eine Suspension im Schweizer Cup zur Folge haben und umgekehrt (vgl. zum Ganzen die Rechtspflegeordnung des SFV unter www.football.ch, Schweizerischer Fussballverband, SFV, Offizielle Dokumente, Rechtspflegeordnung; siehe dort „Dritter Teil: Vollzug“). 1.6. Infrastruktur 1.6.1. Spielfeld Für das Spielfeld wird auf die Statuten des SFV (Art. 59 Abs. 2; www.football.ch, Schweizerischer Fussballverband, SFV, Offizielle Dokumente, Statuten) und insbesondere auf die Richtlinien für die Erstellung von Fussballanlagen (insbesondere Ziff. 1 und 4; www.football.ch, Schweizerischer Fussballverband, SFV, Offizielle Dokumente, Sportplätze) verwiesen. 1.6.2. Provisorische Zuschaueranlagen Den Klubs, welche provisorische Zuschaueranlagen errichten wollen, wird dringend geraten, sich zu diesem Zweck ausschliesslich an fachlich ausgewiesene Firmen zu halten. Bei der Errichtung provisorischer bzw. temporärer Tribünen sind die folgenden einschlägigen Normen zu beachten: - SN EN 13200-6 (Zuschaueranlagen – Teil 6: demontierbare (provisorische) Tribünen) SIA Norm 260 (Grundlagen Projektierung von Tragwerken) SIA Norm 261 (Einwirkungen auf Tragwerke) Strafgesetzbuch Art. 229 (Gefährdung durch Verletzung der Regeln der Baukunde) Unter provisorische Tribünen fallen dabei alle Sitz- oder Stehgelegenheiten für Zuschauerinnen und Zuschauer, die aufgrund ihres Materials, ihrer Struktur und ihrer Konstruktion nur für eine sehr kurzzeitige Benutzung vorgesehen sind und nicht auf einem geeigneten, tragfähigen Unterbau befestigt sind. 7 / 22 1.7. Sicherheitsfragen In Sachen Sicherheit wird auf Artikel 12bis des Schweizer Cup-Reglements verwiesen. Ausserdem sind die Artikel 123 bis 130 des Wettspielreglements des SFV zu beachten (vgl. www.football.ch, Schweizerischer Fussballverband, SFV, Offizielle Dokumente, Wettspielreglement). Bei Spielen zwischen einem Klub aus dem Amateurbereich (Erste Liga und tiefer) und einem Klub der Super League (in Einzelfällen auch der Challenge League) wird dem unterklassigen Heimklub in jedem Fall unentgeltlich ein Coach zur Seite gestellt. Dieser berät den Amateur-Klub in allen Sicherheitsfragen. Bei Partien zwischen Klubs der Ersten Liga und tiefer und Klubs der Challenge League kann der unterklassige Platzklub beim SFV unentgeltlich eine entsprechende Beratung anfordern. Schliesslich werden alle Spiele mit Beteiligung eines Super-League-Klubs von einem Sicherheitsdelegierten inspiziert. Die Inspektion weiterer Spiele bleibt vorbehalten. Wichtig: Grundlage für eine auch im Sicherheitsbereich erfolgreiche Cuppartie ist die Zusammenarbeit von Fussball und Behörden. Die teilnehmenden Klubs sind deshalb gebeten, sich umgehend mit den politischen und polizeilichen Vertretern ihrer Gemeinde/Stadt zusammenzusetzen und die Bedürfnisse und Absprachen frühzeitig zu planen. Der SFV (Herr Dominique Huber) steht den teilnehmenden Klubs für Sicherheitsfragen (+41 31 950 83 00, [email protected]) gerne zur Verfügung. 1.8. TV & Live-Streams Bei den ca. 35 Spielen, von welchen TV-Bilder für die Verwertung durch die SRG SSR (LiveÜbertragungen oder Highlight-Zusammenfassungen) und/oder den SFV selber (z.B. Live-Stream auf www.cupplay.ch) produziert werden, haben die Heimklubs der Produktionsfirma die erforderliche Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. In der Regel betrifft dies alle Spiele mit Beteiligung eines Klubs der Super League sowie generell alle Spiele ab den Achtelfinals. Bei allen Spielen mit TV-Präsenz findet im Vorfeld eine Rekognoszierung durch den zuständigen Produktionsleiter oder Regisseur statt, bei der alle Details besprochen werden (z.B. Kamerapositionen, Kommentatoren-Plätze, ISDN-Leitungen, Akkreditierungen, etc.). Die Produktionsleiter/Regisseure nehmen mit den betroffenen Klubs Kontakt auf. Bei vorgängigen Fragen steht Robin Troxler/SRG SSR (+41 44 305 64 66, [email protected]) gerne zur Verfügung. Weiter haben sich Trainer, Spieler und Offizielle der am Schweizer Cup teilnehmen Klubs rund um die Cup-Spiele, welche von der SRG SSR bzw. vom SFV produziert werden, gemäss den spezifischen Anordnungen des SFV für Flash-Interviews, 1:1-Interviews, etc. zur Verfügung zu stellen. 8 / 22 1.9. Pikett-Dienst Bei Zweifeln über die Bespielbarkeit des Terrains oder anderen unvorhergesehenen Zwischenfällen steht den teilnehmenden Klubs rund um die Spieltage unter der Nummer +41 79 933 17 00 ein PikettDienst zur Verfügung. 2. Finanzielles; Leistungen an die teilnehmenden Klubs 2.1. Prämien Das Schweizer Cup-Reglement bestimmt in Art. 9 Ziff. 1, 2 und 3, dass die kommerziellen Rechte am Schweizer Cup mit bestimmten Ausnahmen zentral durch den SFV vermarktet werden (vgl. dazu im Einzelnen unten Ziff. 3). Die durch die zentrale Vermarktung erzielten Einnahmen ermöglichen es dem SFV, den am Schweizer Cup teilnehmenden Klubs eine Prämie als Anteil an den Vermarktungseinnahmen auszurichten (Art. 9 Ziff. 4 Schweizer Cup-Reglement). Die Höhe dieser Prämie hängt vom sportlichen Abschneiden eines Klubs ab: je weiter ein Klub im Schweizer Cup kommt, desto höher fällt seine Prämie aus. Sie beträgt für... - 2.2. Klubs, die in der ersten Runde ausscheiden (1/32-Final): Klubs, die in der zweiten Runde ausscheiden (1/16-Final): Klubs, die in der dritten Runde ausscheiden (1/8-Final): Klubs, die in der vierten Runde ausscheiden (1/4-Final): Klubs, die in der fünften Runde ausscheiden (1/2-Final): Cupfinalist und Cupsieger: je CHF je CHF je CHF je CHF je CHF je CHF 3‘000.00 7‘500.00 15‘000.00 75‘000.00 150‘000.00 300‘000.00 Matcheinnahmen von der ersten bis und mit der dritten Runde Im Schweizer Cup werden die Spiele von der ersten bis und mit der dritten Runde auf Rechnung und Gefahr der Heimklubs ausgetragen. Die Heimklubs können also die gesamten Einnahmen aus diesen Spielen für sich behalten. Sie tragen aber - mit Ausnahme der Reisekosten des Gastklubs, vgl. dazu sogleich - auch alle entstehenden Kosten (Entschädigung der Schiedsrichter, Sicherheitsdienst, etc.). Die von der ersten bis zur dritten Runde auswärts spielenden Klubs erhalten pro Spiel an Stelle einer Partizipation an den Einnahmen des Heimklubs vom SFV folgende Pauschalentschädigung, mit der auch die Reisekosten abgegolten werden: - Klubs der Super League: Klubs der Challenge League: Klubs der Ersten Liga: Klubs der Amateur Liga: CHF CHF CHF CHF 5‘000.00 3‘000.00 2‘000.00 2‘000.00 9 / 22 Von der vorstehenden Regelung ausgenommen sind Begegnungen zwischen zwei Klubs der SFL. Bei solchen Spielen werden die Nettoeinnahmen zwischen dem Heim- und dem Gastklub geteilt (dazu sogleich Ziff. 2.3). Entsprechend erhalten die Klubs der SFL, die auswärts gegen einen anderen Klubs der gleichen Abteilung anzutreten haben, auch keine Entschädigung. 2.3. Matcheinnahmen ab der vierten Runde Ab der vierten Runde des Schweizer Cups werden die Nettoeinnahmen (bzw. ein allfälliges Defizit) zwischen dem Heim- und dem Gastklub nach dem bekannten herkömmlichen System geteilt (vgl. Art. 18 bis 20 des Schweizer Cup-Reglements; ein entsprechendes Berechnungsformular kann auf www.football.ch, Schweizerischer Fussballverband, SFV, Offizielle Dokumente, Würth Schweizer Cup herunter geladen werden). Folglich werden ab der vierten Runde auch keine Entschädigungen an die auswärts spielenden Klubs mehr ausgerichtet. 2.4. Vergütung Partner-Tickets Die Partner des Schweizer Cups haben Anrecht auf bestimmte Kontingente an Eintrittskarten zu allen Cupspielen (vgl. dazu Ziff. 3.7). Die von den Partnern bezogenen Karten werden vom SFV zum regulären Preis bezahlt und in der Gesamtabrechnung (siehe Ziff. 2.5 unten) ausgewiesen. 2.5. Abrechnung Nach jeder Runde erhalten die betroffenen Klubs vom SFV eine Abrechnung über die fälligen Beträge (Prämie und/oder Gastentschädigung und/oder Partner-Tickets gemäss Ziff. 2.1, 2.2 und 2.4 vorstehend). Der resultierende Gesamtbetrag wird den Klubs vom SFV überwiesen. 10 / 22 3. Kommerzielle Rechte am Schweizer Cup 3.1. Vorbemerkungen Wie bereits mehrfach erwähnt werden die kommerziellen Rechte am Schweizer Cup mit bestimmten Ausnahmen zentral durch den SFV vermarktet (vgl. Art. 9 Ziff. 1, 2 und 3 des Schweizer-CupReglements). Der SFV freut sich sehr und ist stolz, dass bis und mit der Saison 2015/16 folgende Unternehmen den Schweizer Cup unterstützen: Würth als „Presenting Partner“, Helsana, local.ch, Suva und Ticketcorner als „Partners“ sowie die SRG SSR als „National Broadcaster“. Als Gegenleistung für ihr finanzielles Engagement, das direkt den am Schweizer Cup teilnehmenden Klubs zu Gute kommt (vgl. Ziff. 2 vorstehend), stehen den Partnern des Schweizer Cups bei allen Schweizer Cup-Spielen verschiedene kommerzielle Rechte zu. Die teilnehmenden Klubs sind daher verpflichtet, die nachfolgenden Weisungen betreffend die kommerziellen Rechte rund um den Schweizer Cup (siehe unten Ziff. 3.2ff.) zu befolgen. Bei Missachtung dieser Weisungen können die unter Ziff. 2 vorstehend erwähnten finanziellen Leistungen gekürzt oder gestrichen werden. Disziplinarmassnahmen bleiben vorbehalten (vgl. Art. 9 Ziff. 5 des Schweizer CupReglements). Der Anteil der durch den SFV zentral vermarkteten kommerziellen Rechte ist abgestuft zwischen den Runden 1 bis 3 (1/32- bis und mit 1/8-Final; Teilzentralisierung einzelner Rechte) einerseits und den Runden 4 bis 5 (1/4- und 1/2-Final; zentrale Vermarktung der gesamten kommerziellen Rechte rund um die Spiele; „Clean Stadium“) andererseits. Zudem ist Ticketcorner bei allen Schweizer Cup-Spielen von der ersten bis und mit der fünften Runde offizieller Ticketing-Partner (vgl. dazu unten Ziff. 3.8). Der Final (Runde 6) wird vom SFV selber organisiert und vollumfänglich zentral vermarktet. Für jedes einzelne Spiel wird ein Vertreter des SFV auf den Heimklub zukommen und mit diesem die konkret zu treffenden Massnahmen absprechen. Selbstverständlich steht der SFV auch jederzeit für Fragen in diesem Zusammenhang zur Verfügung. 3.2. Die offizielle Bezeichnung: Würth Schweizer Cup Der Wettbewerb heisst seit der Saison 2013/2014 nach seinem Presenting Partner offiziell „Würth Schweizer Cup“ („Würth Coupe Suisse“, „Würth Coppa Svizzera“). Die Klubs sind verpflichtet, in ihrer gesamten Kommunikation rund um die Cupspiele (Matchplakate, Matchprogramme, Lautsprecherdurchsagen, Werbung, etc.) die offizielle Bezeichnung „Würth Schweizer Cup“ („Würth Coupe Suisse“, „Würth Coppa Svizzera“) zu verwenden. 11 / 22 3.3. Corporate Design Der SFV hat für den Schweizer Cup ein spezielles Corporate Design (CD) mitsamt einem eigenen Schweizer Cup-Logo entwickelt. Feste Bestandteile dieses CD sind auch die Marken bzw. Logos der Partner des Schweizer Cups. Dieses CD erfasst alle sichtbaren Werberechte der Partner des Schweizer Cups, welche im Folgenden einzeln aufgelistet und erläutert werden. 3.4. Werbung im und um das Stadion 3.4.1. Spielfeldbanden Die Partner des Schweizer Cups haben bei allen Schweizer Cup-Spielen gemeinsam bzw. gesamthaft Anspruch auf die in der folgenden Darstellung definierten Anteile an der gesamten Spielfeldbanden-Werbefläche (bei Fixbanden) bzw. der gesamten Werbebanden-Spielzeit (bei Dreh- und LEDBanden). Runden 1-3 Die Aufteilung der Banden-Flächen erfolgt bei statischen Bandensystemen wie in der Grafik unten dargestellt. Bei Dreh- oder LED-Banden erhalten die Partner des Schweizer Cups 50% der Spielzeiten. Die Cam Carpets/Get Ups neben den Toren stehen in jedem Fall zu 100% dem Heimklub zu. 12 / 22 Bei Schweizer Cup-Spielen in den Runden 1 bis 3 (1/32- bis und mit 1/8-Final) verbleiben die Bandenwerbeflächen bzw. –spielzeiten, die nicht von den Partnern des Schweizer Cups belegt werden, beim jeweiligen Heimklub bzw. seinen Partnern. Die Bandenwerbung der Partner des Schweizer Cups wird dabei bei statischen Bandensystemen durch den SFV installiert und anschliessend an das Spiel wieder deinstalliert. Bei Spielen mit Dreh- oder LEDBanden ist der SFV berechtigt, die bestehenden Bandenwerbesysteme der Klubs für die anteilige Spielzeit unentgeltlich zu verwenden (ausgenommen Produktionskosten). Runden 4-5 In der vierten und fünften Runde (1/4- und 1/2-Final) ist Bandenwerbung der Klubs, ihrer Partner und von Dritten jeder Art vollumfänglich ausgeschlossen (sog. „Clean Stadium“). Der SFV installiert und betreibt für die Partner des Schweizer Cups dabei ein eigenes Bandensystem auf eigenen Kosten (LED-Banden sofern die infrastrukturellen Voraussetzungen gegeben sind). 3.4.2. Übrige visuelle Stadiongestaltung bzw. –werbung In den Runden 1 bis 3 (1/32- bis und mit 1/8-Final) verbleibt die gesamte Fläche auf den unten aufgelisteten und allfälligen weiteren Werbeelementen im Stadion beim Heimklub bzw. seinen Partnern. Ausgenommen davon sind die Interviewrückwände bei Flash-Interviews der SRG bei TV-Live-Spielen. Diese Werbefläche steht in solchen Fällen den Partnern des Schweizer Cups zu. In der vierten und fünften Runde (1/4- und 1/2-Final) haben die Partner des Schweizer Cups Anspruch auf die gesamte für Werbung zur Verfügung stehende Fläche, dies insbesondere auf folgenden Werbeelementen (sofern im jeweiligen Stadion vorhanden; Aufzählung nicht abschliessend): · · · · · · · · · · · · Zweiter und dritter Tribünenrang Spielerbank (Innen- und Aussenseite, Frontblende) Spielertunnel (Aussenseite) Stadionausgänge bzw. -tore (vom Platz aus) Giant-Screens (inkl. Werbeflächen rund um die Screens) und Stadion-TV-Bildschirme Mixed-Zonen und Presseraum (inkl. Interviewrückwände für SRG-Flash-Interviews) Mittelkreis (Plane vor und nach dem Spiel und in der Pause) Auswechseltafel des 4. Offiziellen Alle Beschilderungen innerhalb und ausserhalb des Stadions Verkaufsstände Display in VIP-Hospitality-Räumen Backdrop an Welcome-Desk in VIP-Hospitality-Räumen Bei Schweizer Cup-Spielen der vierten und fünften Runde (1/4- und 1/2-Final) ist sichtbare Stadionwerbung der Klubs, ihrer Partner und von Dritten jeder Art vollumfänglich ausgeschlossen („Clean Stadium“). 13 / 22 Alle Werbeelemente und das gesamte erforderliche Abdeckungsmaterial werden durch den SFV auf eigene Kosten produziert, installiert, betrieben und anschliessend an die Spiele wieder deinstalliert. Ausgenomen davon sind der Mittelkreis und die Interviewrückwand bei Flash-Interviews der SRG bei TV-Live-Spielen, deren Handling am Spieltag bei den Klubs liegt. Der SFV ist berechtigt, die bestehenden Werbeflächen der Klubs unentgeltlich zu verwenden. 3.4.3. Audio- und Video-Werbung im Stadion Bei Spielen der Runden 1 bis 3 (1/32- bis und mit 1/8-Final) verbleibt das gesamte Potential für Audio- und Video-Werbung rund um ein Spiel beim Heimklub bzw. seinen Partnern. Dagegen ist bei Spielen der vierten und fünften Runde (1/4- und 1/2-Final) Audio- und VideoWerbung der Klubs, ihrer Partner und von Dritten jeder Art vollumfänglich ausgeschlossen. Das Einblenden von Werbung und Logos von Partnern des Klubs oder Dritten auf den Giant-Screens und weiteren Bildschirmen im Stadion ist dementsprechend untersagt. 3.4.4. Schweizer Cup-Hymne In Stadien, in denen die erforderliche Infrastruktur für die Wiedergabe von Tonträgern (CD, MP3) vorhanden ist, wird diese beim Einmarsch der Spieler vor Spielbeginn für das Abspielen der offiziellen Schweizer Cup-Hymne (sobald vorhanden) verwendet. 3.4.5. Player Escort Bei Spielen der Runden 1 bis 3 (1/32- bis und mit 1/8-Final) verbleibt das Recht, die Player Escort (22 Kinder, welche die Spieler beim Einmarsch auf das Spielfeld begleiten) zu stellen, beim Heimklub bzw. seinen Partnern. Bei allen Schweizer Cup-Spielen der vierten und fünften Runde (1/4- und 1/2-Final) ist der Presenting Partner des Schweizer Cups berechtigt, die Player Escort zu stellen und deren Kleider zu branden. Die Koordination und die Durchführung der Player Escort am Spieltag obliegt dem SFV, der auch alle diesbezüglichen Kosten übernimmt. Der Heimklub hat hingegen für die teilnehmenden Kinder und ihre Betreuer total 66 Freikarten der 2. Kategorie sowie genügend Akkreditierungen gemäss Vorgaben des SFV für Helfer & Fotografen zur Verfügung zu stellen. Der Heimklub organisiert für die Player Escort ein kleines Catering (Sandwichs & Soft Drinks), die entsprechenden Kosten übernimmt der SFV. 14 / 22 3.4.6. Referee Escort Bei Spielen der Runden 1 bis 3 (1/32- bis und mit 1/8-Final) verbleibt das Recht, die Referee Escort (vier Kinder, welche das Schiedsrichterquartett beim Einmarsch auf das Spielfeld begleiten) zu stellen, beim Heimklub bzw. seinen Partnern. Bei allen Schweizer Cup-Spielen der vierten und fünften Runde (1/4- und 1/2-Final) ist ein Partner des Schweizer Cups berechtigt, die Referee Escort zu stellen und deren Kleider zu branden. Die Koordination und die Durchführung der Referee Escort am Spieltag obliegt dem SFV, der auch alle diesbezüglichen Kosten übernimmt. Der Heimklub hat hingegen für die teilnehmenden Kinder und ihre Betreuer total 12 Freikarten der 2. Kategorie sowie genügend Akkreditierungen gemäss Vorgaben des SFV für Helfer & Fotografen zur Verfügung zu stellen. Der Heimklub organisiert für die Referee Escort ein kleines Catering (Sandwichs & Soft Drinks), die entsprechenden Kosten übernimmt der SFV. 3.4.7. Ball Carrier Bei Spielen der Runden 1 bis 3 (1/32- bis und mit 1/8-Final) verbleibt das Recht, den Ball Carrier (ein Kind, welches den Spielball auf das Feld trägt) zu stellen, beim Heimklub bzw. seinen Partnern. Bei allen Schweizer Cup-Spielen der vierten und fünften Runde (1/4- und 1/2-Final) ist ein Partner des Schweizer Cups berechtigt, den Ball Carrier zu stellen und dessen Kleider zu branden. Die Koordination und die Durchführung der Aktion Ball Carrier am Spieltag obliegt dem SFV, der auch alle diesbezüglichen Kosten übernimmt. Der Heimklub hat hingegen für das teilnehmende Kind und seine Betreuer total 3 Freikarten der 2. Kategorie sowie genügend Akkreditierungen gemäss Vorgaben des SFV für Helfer & Fotografen zur Verfügung zu stellen. Der Heimklub organisiert für den Ball Carrier ein kleines Catering (Sandwichs & Soft Drinks), die entsprechenden Kosten übernimmt der SFV. 3.4.8. Village ausserhalb des Stadions Sofern der notwendige Platz dafür vorhanden ist, haben die Partner des Schweizer Cups gemeinsam Anrecht auf folgende Flächen zum Aufbau eines Zelts oder dergleichen zur Durchführung von Aktivitäten für Konsumentinnen und Konsumenten: - 2 Runden 1 bis 3: mindestens 32 m pro Spiel 2 Runden 4 und 5: mindestens 44 m pro Spiel Allfällige Bau- und/oder Organisationskosten gehen zu Lasten der Partner (Runden 1 bis 3; 1/32- bis und mit 1/8-Final) bzw. des SFV (Runden 4 und 5; 1/4- und 1/2-Final). Die restlichen Flächen im Village verbleiben beim Heimklub bzw. seinen Partnern. 15 / 22 3.5. Printproduktionen (inkl. Tickets, Parkkarten, Akkreditierungen, etc.) Die Partner des Schweizer Cups haben bei allen Schweizer Cup-Spielen gemeinsam bzw. gesamthaft Anspruch auf die in der folgenden Matrix definierten Anteile der auf den aufgelisteten Printproduktionen zur Verfügung stehenden Werbeflächen. Wichtig: die Heimklubs sind nicht verpflichtet, die verschiedenen Printproduktionen wie z.B. ein Matchplakat oder ein Matchprogramm zu produzieren bzw. zu verwenden. Es steht einem Klub somit z.B. frei, auf die Produktion eines Matchprogramms für ein Schweizer Cup-Spiel zu verzichten. Der SFV stellt den Klubs unentgeltlich elektronische Vorlagen zur Produktion aller aufgelisteten Printartikel im Corporate-Design des Schweizer Cups zur Verfügung. Diese Vorlagen sind nach Möglichkeit zur Herstellung aller Printproduktionen, bei welchen den Partnern des Schweizer Cups Anteile an Markenflächen gemäss nachfolgender Auflistung zur Verfügung stehen, zu verwenden. Verwendet ein Klub für die Produktionen eigene Layouts, so müssen zumindest die aufgelisteten Anteile an den Markenfläche den Partnern des Schweizer Cups zur Verfügung gestellt werden. Der SFV stellt zur Integration der Partner des Schweizer Cups entsprechende Logobalken zur Verfügung, die ebenfalls elektronisch abrufbar sind. Alle Layout-Vorlagen und Logobalken stehen auf football.ch zum Download bereit (www.football.ch, Schweizerischer Fussballverband, Würth Schweizer Cup, Männer, Dokumentationen) Artikel Matchplakat Matchprogramm Matchticket VIP-Kit (Bändeli, Tickettasche, Parkkarte) Akkreditierungs-Ausweis &- Poster Anteil Markenfläche der Schweizer CupPartner Runden 1 – 3 10% 10% 100% 0% Anteil Markenfläche der Schweizer Cup-Partner Runden 4 und 5 0% 100% 100% 100% (siehe Bemerkung unten) 100% 100% Bei Schweizer Cup-Spielen der Runden 1 bis 3 (1/32- bis und mit 1/8-Final) verbleiben die restlichen Flächen auf den erwähnten Printproduktionen beim Heimklub bzw. seinen Partnern. In der vierten und fünften Runde (1/4- und 1/2-Final) ist Werbung der Klubs, ihrer Partner und von Dritten irgendwelcher Art auf den genannten Printproduktionen vollumfänglich ausgeschlossen. Ausgenommen davon ist das Matchprogramm, in welchem Inserate und Werbungen von Partnern der Klubs und von Dritten nach Absprache mit dem SFV erlaubt sind, sofern diese die Branchen-Exklusivitäten der Partner des Schweizer Cups nicht verletzten. Sämtliche Printartikel sind dem SFV rechtzeitig im Voraus per E-Mail an [email protected] zum Gut zum Druck zu unterbreiten. 16 / 22 3.6. Trikotwerbung Bei Spielen um den Schweizer Cup ist Werbung von allfälligen Abteilungs- oder Liga-Partnern auf den Trikots der teilnehmenden Mannschaften ausgeschlossen. Der Presenting Partner des Schweizer Cups hat das Recht, bei Schweizer Cup-Spielen auf den Trikots aller teilnehmenden Klubs einen selbstklebenden Textilkleber mit dem Logo des Presenting Partners anzubringen. Diese Kleber werden den Klubs im Vorfeld jeder Cuprunde durch den SFV zugestellt. Sie sind von den Klubs an die Stelle zu kleben, an welcher in der Meisterschaft der Badge eines allfälligen Abteilungs- oder Liga-Partners figuriert. Sofern es keinen solchen gibt, sind die Kleber auf die Brustseite des Trikots zu kleben. Im Falle der Produktion eines speziellen Trikots für ein bestimmtes Cupspiel (bspw. für den Final) ist der Badge nach Möglichkeit direkt auf das Shirt zu drucken. Der SFV liefert den Klubs auf Wunsch entsprechende Druckvorlagen. 3.7. Partner-Tickets 3.7.1. Kontingente Sitzplatz-Tickets Als Gegenleistung für ihr Engagement stehen den Partnern des Schweizer Cups nebst den vorstehend erwähnten Werberechten auch bestimmte Kontingente an Tickets zu jedem Spiel des Schweizer Cups zu. Die von den Partnern bezogenen Tickets werden vom SFV bezahlt (vgl. Ziff. 2.4 oben). Sofern die entsprechenden Kapazitäten überhaupt bestehen und verfügbar sind, haben die Heimklubs bis zwei Wochen vor einem Schweizer Cup-Spiel folgende Mengen an Kaufkarten der besten Sitzplatzkategorie für den SFV zur Verfügung zu halten: - 1. Runde (1/32-Final): 2. Runde (1/16-Final): 3. Runde (1/8-Final): 4. Runde (1/4-Final): 5. Runde (1/2-Final): 80 Karten pro Spiel 120 Karten pro Spiel 160 Karten pro Spiel 470 Karten pro Spiel 520 Karten pro Spiel Alternativ haben die Partner auch die Möglichkeit, Steh- statt Sitzplätze zu bestellen, wobei ein Sitzplatz jeweils einer im Einzelfall zu definierenden Anzahl Stehplätzen entspricht. Wichtig: kein Klub ist gehalten, zur Sicherstellung dieser Kontingente in seinem Stadion bauliche Massnahmen zu treffen (etwa Zusatztribünen zu erstellen oder dergleichen). Die genaue Anzahl Partner-Tickets wird von den Partnern des Schweizer Cups spätestens zwei Wochen vor dem Spieltermin direkt bei Ticketcorner bestellt. Die Abwicklung dieser Tickets liegt bei Ticketcorner. Es besteht allerdings keine Garantie für die Abnahme des jeweiligen gesamten Kontingents. Über die erwähnten Kontingente hinaus können die Partner des Schweizer Cups nach Verfügbarkeit auch zusätzliche Tickets zu den offiziellen Verkaufspreisen bestellen. 17 / 22 3.7.2. VIP-Zutritte inkl. Parkplätze In Stadien, in denen ein VIP-Bereich besteht, haben die Schweizer Cup-Partner das Recht, bestimmte Kontingente an Zutrittsberechtigungen zu diesem Bereich zu erwerben. Diese Zutrittsberechtigungen verstehen sich als ergänzendes Angebot zu den oben unter Ziff. 3.7.1 erwähnten Partner-Tickets und nicht als zusätzliche Tickets. Soweit Parkplätze vorhanden sind, ist pro zwei VIP-Zutritte eine Parkkarte zu inkludieren. Die Kosten für die VIP-Zutritte werden in der Regel von den Partnern des Schweizer Cups selber getragen. Diese Zutrittsberechtigungen werden wiederum spätestens zwei Wochen vor dem Spiel gegen gesonderte Rechnung an den jeweiligen Partner durch den SFV bestellt. Es handelt sich dabei um folgende Kontingente: - 1. Runde (1/32-Final): 2. Runde (1/16-Final): 3. Runde (1/8-Final): 4. Runde (1/4-Final): 5. Runde (1/2-Final): 80 VIP-Zutritte pro Spiel (max. 40 Parkkarten) 120 VIP- Zutritte pro Spiel (max. 60 Parrkarten) 160 VIP- Zutritte pro Spiel (max. 80 Parkkarten) 470 VIP- Zutritte pro Spiel (max. 235 Parkkarten) 520 VIP- Zutritte pro Spiel (max. 260 Parkkarten) In Stadien ohne VIP-Area kann der SFV bei Bedarf und sofern der dafür notwendige Platz vorhanden ist in eigener Regie und auf eigene Kosten eine entsprechende Infrastruktur aufbauen und betreiben. 3.7.3. Verwendung der Tickets, VIP-Zutrittsberechtigungen und Parkkarten Die Partner des Schweizer Cups dürfen die oben erwähnten Tickets, VIP-Zutrittsberechtigungen und Parkkarten für Aktivierungskonzepte für Kunden und Konsumenten einsetzen. 3.7.4. Akkreditierungen Die Partner des Schweizer Cups haben Anrecht auf eine begrenzte Anzahl Akkreditierungen zu jedem Schweizer Cup-Spiel zur Umsetzung ihrer Aktivierungsmassnahmen und zur Erbringung von Dienstleistungen gegenüber ihren Gästen. 3.8. Ticketing Wichtige Vorbemerkung: die nachfolgenden Regelungen in Ziff. 3.8.1 und 3.8.2 gelten nur für Klubs, welche aktuell oder in Zukunft keinen eigenen Veranstaltervertrag mit Ticketcorner haben, der (auch) Schweizer Cup-Spiele erfasst. Anders formuliert: falls ein Klub aktuell oder in Zukunft über einen Vertrag mit Ticketcorner verfügt, der auch Heimspiele im Schweizer Cup erfasst, geht der betreffende Vertrag des Klubs den Regelungen von Ziff. 3.8.1 und 3.8.2 nachfolgend vor. 18 / 22 3.8.1. Ticketverkauf Die Firma Ticketcorner AG ist exklusiver Ticketing-Partner für alle Schweizer Cup-Spiele. Dies bedeutet, dass alle Tickets für alle Cupspiele über eine zentrale Ticketverkaufsplattform von Ticketcorner vertrieben werden. Nebst dem Vertrieb über die bekannten Ticketcorner-Verkaufskanäle (sog. Fremdvertrieb; z.B. www.ticketcorner.ch, Ticketcorner-Call Center, Vorverkaufsstelle SBB, etc.) bleibt dabei auch der Eigenverkauf von Tickets durch die Klubs möglich, wobei diese Tickets ebenfalls durch Ticketcorner gedruckt werden (sog. Eigenvertrieb über lokale Vorverkaufsstellen des Klubs und/oder die Tageskasse am Spieltag). Der jeweilige Heimklub eines Cupspiels hat innert fünf Tagen nach der Auslosung ein sog. Veranstaltungsanmeldungs-Formular (Anhang 1) auszufüllen und per E-Mail dem Ticketcorner zuzustellen (Adresse vgl. auf dem Formular selbst). Sobald Ticketcorner im Besitz dieses Formulars ist, profitiert der jeweilige Heimklub vom Druck über den Vertrieb der Tickets bis zur Abrechnung nach dem Spiel automatisch von den umfassenden Ticketdienstleistungen von Ticketcorner. Nach jeder Cuprunde erhalten die Heimklubs von Ticketcorner eine detaillierte Abrechnung über die verkauften Tickets und der entsprechende Erlös wird ihnen von Ticketcorner überwiesen. Die Kontaktkoordinaten von Ticketcorner finden sich ganz am Ende dieses Dokuments. Der jeweilige Heimklub hat auf bzw. in Werbemitteln für Schweizer Cup-Spiele (z.B. Flyer, Plakate, Inserate, Radio, TV-Spots, usw.) auf die zentrale Ticketverkaufsplattform von Ticketcorner für den Schweizer Cup aufmerksam zu machen. Das Ticketcorner-Logo kann unter www.ticketcorner.ch/logo heruntergeladen werden. Falls ein Hinweis auf den Ticketverkauf auf der Website des Heimklubs vorhanden ist, ist dieser verpflichtet, ab Vorverkaufsbeginn jedes Cupspiels eine direkte Verlinkung auf die zentrale Ticketverkaufsplattform von Ticketcorner für den Schweizer Cup (www.ticketcorner.ch/cup) zu machen. Ticketcorner stellt entsprechende Banner zur Verfügung. 3.8.2. Konditionen Ticketverkauf Wichtige Vorbemerkung: Ticketcorner erbringt für die Heimklubs von Schweizer Cup-Spielen umfassende Dienstleistungen (vgl. oben Ziff. 3.8.1). Diese werden mittels sog. Systembenutzungs- und Vorverkaufsgebühren (vgl. Ziff. 3.8.2.1 und 3.8.2.2 nachfolgend) bezahlt. Diese Gebühren sind bei der Festsetzung der Preise der Tickets der verschiedenen Kategorien unbedingt in den TicketEndverkaufspreis einzukalkulieren. Der gewünschte Nettoertrag für ein Ticket ist somit um die nachfolgenden Gebühren zu erhöhen, um den erforderlichen Endverkaufspreis zu ermitteln. Will ein Klub auf einem Ticket z.B. mindestens CHF 25.00 Ertrag erzielen, sollte er unter Berücksichtigung der nachfolgenden Gebühren mindestens rund CHF 30.00 dafür verlangen. Auf Wunsch stellt Ticketcorner den Klubs gerne Berechnungshilfen zur genauen Ermittlung der Preise zur Verfügung. Auszug eines Beispiels anhand einer solchen Berechnungshilfe (Gebühren inkl. MwSt.): 19 / 22 3.8.2.1. Systembenutzungsgebühren Für die Benutzung des Ticketsystems wird für jeden über das Ticketsystem abgewickelten Ticketverkauf (Fremd- und Eigenvertrieb) eine sog. Systembenutzungsgebühr gemäss folgender Auflistung fällig (Angaben jeweils exklusive Mehrwertsteuer): Ticketausdruck für Eigengebrauch (Eigenvertrieb) (z.B. Tages-/Abendkasse, lokale Vorverkaufsstellen) Bearbeitungs- und Versandkosten pro Bestellung von Tickets zum Eigenvertrieb (mind. Bestellmenge 100 Tickets) Verkauf über Ticketcorner-Vertriebskanäle (Fremdvertrieb) CHF 0.35 / Ticket CHF 25.00 / Bestellung CHF 1.00 / Ticket 3.8.2.2. Vorverkaufsgebühren (Fremdvertrieb über alle Ticketcorner-Kanäle) Bei jedem über die Ticketcorner-Vertriebskanäle (Fremdvertrieb) verkaufte Ticket fällt eine sog. Vorverkaufsgebühr gemäss nachfolgender Übersicht an. Die Vorverkaufsgebühr ist also immer dann geschuldet, wenn ein Ticket über die Ticketcorner-Kanäle gekauft wird (zentrale Internet-Ticketplattform „Schweizer Cup“; www.ticketcorner.ch, Ticketcorner-Call Center, SBB, etc.). Auf den Tickets, die im Eigenvertrieb abgesetzt werden (z.B. Tages-/Abendkasse, Geschäftsstelle Heimklub, lokale Vorverkaufsstellen wie Bäckereien, usw.) fallen dagegen keine Vorverkaufsgebühren an. Die Vorverkaufsgebühr ist direkt in den Ticketpreis einkalkuliert (vgl. oben Ziff. 3.8.2.2) und wird auf der Basis des Ticket-Bruttoverkaufspreises (Ticket-Endkundenpreis) berechnet. Die Preise für Konsumenten im Eigenvertrieb (Beispiel Tageskassenverkäufe) liegen somit nicht unter denjenigen im Fremdvertrieb. Bruttoverkaufspreis Ticket Bis CHF 10.00 Ab CHF 10.01 Gebühr (exkl. MwSt.) CHF 1.00 inkl. Kreditkarten-Paymentkosten 10% des Bruttoverkaufspreises inkl. Kreditkarten-Paymentkosten 20 / 22 3.8.2.3. Gebühren für den Ticketkäufer im Vorverkauf über Ticketcorner-Kanäle Je nach Kaufkanal (z.B. Vorverkaufsstelle SBB) bzw. je nach Versandart fällt beim Ticketkäufer eine Bearbeitungs- oder Versand-Gebühr an. Die genaue Übersicht der Gebühren ist auf der Website von Ticketcorner (www.ticketcorner.ch; Rubrik „Häufige Fragen“) zusammengefasst. Wir empfehlen den Heimklubs folgende Bemerkung in den Werbemitteln zu integrieren. Beispiel: Ticketpreise: Erwachsene Jugendliche ab 16 Jahre / Studenten / AHV CHF 30.00 * CHF 25.00 * * es können zusätzliche Gebühren anfallen. 3.8.2.4. Hardware-Miete für elektronische Zutrittskontrolle „ACCESS“ Der Heimklub hat die Möglichkeit, bei Ticketcorner Hardware zu mieten, um sogenannte elektronische Tickets (print@home) zu kontrollieren. Der Heimklub kann die Kontrolle auch manuell durchführen. Hierfür stellt Ticketcorner dem Veranstalter kostenlos Listen mit allen Print@Home-Käufern zur Verfügung. Hardware und weitere Dienstleistungen Ansatz Swisscom-Router (UMTS) & 1 Handscanner mit Ladestation, Kabel etc. (Lösung für 1 Eingang) Web-Login, um Liste mit Print@Home-Käufern zu ziehen Optional: Vor Ort-Support durch Ticketcorner Mitarbeiter Reisekosten für vor Ort-Support pro Einsatztag Preis (exkl. MwSt.) CHF 100.00 pro Stunde Bahn Auto pro Kilometer Tagespauschale Kostenlos CHF 160.00 2. Klasse Billett 0.70/Kilometer CHF 50.00 Verpflegung 3.9. Signierte Artikel der Finalisten Die beiden Finalisten des Schweizer Cups haben dem SFV vor dem Final 60 von allen Kadermitgliedern unterschriebene Nachbildungen des offiziellen Cupfinal-Trikots und 24 mit den gleichen Unterschriften versehene offizielle Finalbälle zu liefern. Von den 60 Trikots werden von den Finalisten 30 Stück kostenlos zur Verfügung gestellt, die restlichen 30 Trikots werden vom SFV bei den Klubs eingekauft. Die Bälle werden den Finalisten vom SFV rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Die Partner des Schweizer Cups dürfen die signierten Artikel für Aktivierungskonzepte für Kunden und Konsumenten einsetzen. 21 / 22 4. Kontaktadressen Allgemeine Fragen in Zusammenhang mit dem Schweizer Cup: Herr Daniel Eder Postfach 3000 Bern 15 Tel. +41 31 950 81 96 Fax +41 31 950 81 81 [email protected] Pikett-Dienst (vgl. Ziff. 1.9) Tel. +41 79 933 17 00 Sicherheitsfragen (vgl. Ziff. 1.7): Herr Dominique Huber +41 31 950 83 00 [email protected] Ticketing (vgl. Ziff. 3.8): Allgemeines / Vertrag – Sales-Abteilung: Tel. +41 44 818 35 02 Ticketcorner AG Herr David Airò Farulla Riedmatt-Center 8153 Rümlang Tel. +41 44 818 33 71 Fax +41 44 818 31 10 [email protected] Pikett-Dienst „Access/Zutrittskontrolle“: Tel. +41 44 818 33 24 22 / 22