Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI
DIE Aufsichtsbehörde ENSi
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Aufsicht durch den Bund
Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI ist die Aufsichts­behörde des Bundes im Kernenergiebereich. Es hat am 1. Januar 2009 seine
Tätigkeit als Nachfolgeorganisation der Hauptabteilung für die ­Sicherheit der
Kernanlagen HSK aufgenommen. Die Aufgaben und das ­Personal der HSK
sind dabei übernommen worden. Das ENSI ist eine unabhängige öffentlichrechtliche Anstalt – vergleichbar z.B. mit der SUVA. Es hat seinen Sitz in
Brugg im Kanton Aargau.
Das ENSI beaufsichtigt die schweizerischen Kernanlagen. Zu diesen Kern­anlagen zählen die Kernkraftwerke, die Zwischenlager für radioaktive Abfälle
sowie die nuklearen Forschungseinrichtungen des Paul Scherrer Instituts in
Villigen, der Ecole Polytechnique Fédérale de Lausanne­und der Universität
Basel. Der Aufsichtsbereich des ENSI reicht von der Projektierung über den
Betrieb und die Stilllegung der Anlagen bis zur Entsorgung der radio­aktiven
Abfälle. In den behördlichen Aufgaben eingeschlossen sind der Strahlenschutz von Personal und Bevölkerung sowie der Schutz vor Sabotage und
Terrorismus. Weiter beaufsichtigt das ENSI die Transporte radioaktiver
Stoffe von und zu den Kernanlagen und die Untersuchungen zur geologischen Tiefenlagerung der radioaktiven Abfälle. Das ENSI ist auch in
die Bewilligungsverfahren für neue ­Kernkraftwerke involviert und erstellt
entsprechende Sicherheitsgutachten.
Im Auftrag der Bevölkerung
Die schweizerischen Kernanlagen einschliesslich der zukünftigen
­T iefenlager für radioaktive Abfälle dürfen Mensch und Umwelt nicht
gefährden. Das ENSI setzt diese gesetzliche Forderung durch und
handelt als unabhängige staatliche Aufsichtsbehörde im Auftrag der
Bevölkerung. Es wacht darüber, dass die Betreiber ihre Verantwor­tung für den sicheren Betrieb wahrnehmen und dass die Anlagen in
einem sicheren Zustand sind. Wenn sicherheitsrelevante Defizite
bestehen, greift das ENSI frühzeitig ein, also bevor eine Gefahr für die
­Bevölkerung entsteht. Es würde in einem solchen Fall Massnahmen
bis hin zur Abschaltung verlangen.
Auf dem aktuellen Stand
von Wissenschaft und Technik
Das ENSI fördert die nukleare Sicherheitsforschung. Zudem ist es in über
70 internationalen Kommissionen und Fachgruppen für die Sicherheit der
Kernenergie vertreten und arbeitet aktiv an der Weiterentwicklung der
internationalen Sicherheitsvorgaben mit. Dank dieser Vernetzung bewegt
sich das ENSI stets auf dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik
und kann seine Aufsichtstätigkeit auf die weltweiten Erfahrungen mit der
Kernenergie abstützen. Das ENSI legt Wert auf den Wissenserhalt und
die Weitervermittlung des Wissens. Es ist ein Ansprechpartner für Fragen
zur Sicherheit der Kernenergie.
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Aufgaben
Das ENSI teilt seine Aufsichtstätigkeit in zwei Hauptaufgaben ein:
die Anlagenbegutachtung und die Betriebsüberwachung.
Zur Anlagenbegutachtung gehören folgende Schwerpunkte:
Grundlagen und Richtlinien
Die Begutachtung und Überwachung von Kernanlagen basiert auf Gesetzen,
Richtlinien und technisch-wissenschaftlichen Grundlagen. Darin sind die
Sicherheitsanforderungen und die Kriterien, nach denen sich die Beurteilung
des ENSI richtet, transparent dargestellt. Die Grundlagen und Richtlinien
werden vom ENSI nach dem Stand von Wissenschaft und Technik weiterent­
wickelt. In den Richtlinien werden zum Beispiel Strahlenschutzziele beim
Betrieb von Kernanlagen vorgegeben, die Berichterstattung über den Betrieb
oder die Organisation von Kernkraftwerken geregelt und die Anforde­rungen für die geologische Tiefenlagerung festgelegt.
Gutachten
Das ENSI erstellt Sicherheitsgutachten, wenn Betreiber von Kernanlagen
Anträge stellen, die über die bestehende Betriebsbewilligung hinausgehen
– beispielsweise werden die periodischen Sicherheitsüberprüfungen aller
Kernkraftwerke vom ENSI beurteilt und die Ergebnisse mit allfälligen
Auflagen in einem Gutachten festgehalten. Das Bewilligungsverfahren für
neue Kernkraftwerke und geologische Tiefenlager stützt sich auf die
Sicherheitsgutachten des ENSI ab.
Freigaben
Anträge für die Änderungen von Kernanlagen, die durch bestehende
Betriebsbewilligungen abgedeckt sind, behandelt das ENSI und erteilt bei
positivem Entscheid eine Freigabe. Beispiele dafür sind Änderungen an
sicherheitstechnisch klassierten Komponenten und Systemen oder Änderungen von technischen Spezifikationen.
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Die Betriebsüberwachung beinhaltet die folgenden Schwerpunkte:
Kontrolle, Inspektion und Zulassung
Das ENSI prüft die Berichterstattung der Betreiber, führt regelmässige
Aufsichtsgespräche durch und kontrolliert die Kernanlagen inklusive
deren Organisation und Betrieb durch Inspektionen vor Ort. Das ENSI
lässt für sicherheitsrelevante Positionen in Kernanlagen nur Personen
zu, die über die notwendigen Fähigkeiten und Ausbildungen verfügen.
Revision
Jedes Kernkraftwerk führt jährlich im Sommer eine mehrwöchige
Revision durch, während welcher Unterhaltsarbeiten und Repa­raturen
im Werk durchgeführt werden. Gleichzeitig wird Brennstoff erneuert.
Diese Revisionsstillstände der Kernkraftwerke werden vom ENSI
intensiv begleitet und überwacht.
Strahlenüberwachung
Das ENSI überwacht – zum Schutz des Personals, der Bevölkerung
und der Umwelt – die Einhaltung der Strahlenschutzvorschriften und
Dosislimiten. Es kontrolliert die Radioaktivitätsabgaben der Kernanlagen und die Einhaltung der Abgabelimiten. Es ermittelt die Strahlenexposition der Bevölkerung und des Werkpersonals.
Fernüberwachung und Prognose
Das ENSI betreibt um jede Kernanlage herum ein Messsystem für
die automatische Dosisleistungsüberwachung sowie ein System zur
Übermittlung von Anlageparametern aus den Kernkraftwerken.
Die Messungen dienen der Beweissicherung. Die Daten ermöglichen
es dem ENSI, bei einem Störfall Prognosen für dessen Entwicklung
und eine eventuelle Ausbreitung von Radioaktivität in der Umgebung
zu erstellen.
Aufgabenbereiche des ENSI
Anlagenbegutachtung
– Grundlagen und Richtlinien
– Gutachten
– Freigaben
Betriebsüberwachung
– Kontrolle, Inspektion und Zulassung
– Revision
– Strahlenüberwachung
– Fernüberwachung und Prognose
– Vorkommnisbearbeitung
– Notfallbereitschaft
– Sicherheitsbewertung
Vorkommnisbearbeitung
Vorkommnisse in schweizerischen und ausländischen Kernanlagen
werden systematisch hinsichtlich ihrer Bedeutung für die nukleare Sicherheit
ausgewertet. Mit der Beurteilung der vom Betreiber ergriffenen Massnahmen
wird zugleich überprüft, ob sich die Erkenntnisse auf andere Kernanlagen
in der Schweiz übertragen lassen. Wenn nötig fordert das ENSI Verbesserungen.
Notfallbereitschaft
Bei Vorkommnissen in Kernanlagen steht die Notfallorganisation des
ENSI für eine schnelle, fachlich fundierte und unabhängige Beurteilung der
Lage bereit. Das ENSI ist in eine landesweite Organisation für die Be­wältigung schwerer Störfälle eingebunden, der unter anderem die Nationale
Alarmzentrale angehört.
Sicherheitsbewertung
Das ENSI fasst alle im Laufe eines Jahres anfallenden Daten zu einer umfassenden Sicherheitsbewertung zusammen. Daraus leitet es allfällige Mass­
nahmen und seine künftige Aufsichtsplanung ab. In jährlichen Berichten
über die Sicherheit der Kernanlagen, den Strahlenschutz und die gesam­melten Erfahrungen aus Betrieb und eigener Forschung legt das ENSI
Rechenschaft gegenüber der Öffentlichkeit ab.
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3
5
Basel
1
4
Zürich
2
Bern
5
Genf
4
1
2
1 KKW Mühleberg, 2 KKw Gösgen, 3 KKW Leibstadt, 4 KKW Beznau, 5 PSI und Zwilag
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Gestern
Geschichte der
nuklearen Aufsicht
in der Schweiz
Als erste Aufsichtsbehörde der Schweiz im Nuklearbereich wurde 1960 die
Eidgenössische Kommission für Sicherheit der Atomanlagen (KSA) eingesetzt. Bis 1982 entwickelte sich aus dem Sekretariat dieser Kommission
in mehreren Schritten eine eigenständige Behörde, die Abteilung für die
­Sicherheit der Kernanlagen (ASK). In der Aufsichtsverordnung von 1982
definierte der Bundesrat die Aufgaben und Pflichten der Hauptabteilung für
die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) als eidgenössische Aufsichtsbehörde,
die bis Ende 2008 dem Bundesamt für Energie (BFE) unterstellt war.
Die Unterstellung der Sicherheitsbehörde HSK unter das BFE, das sich mit
der Energiepolitik und der Energieförderung befasst, widersprach den ­
Unabhängigkeitsforderungen des Kernenergiegesetzes von 2005 und des
internationalen Übereinkommens über die nukleare Sicherheit.
Mit dem Bundesgesetz über das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI-Gesetz) von 2007 wurde die gesetzliche Grundlage geschaffen,
um diese Forderungen zu erfüllen und die HSK vom BFE zu entkoppeln.
Anfang 2009 wurde diese Verselbstständigung mit der Gründung des ENSI
als öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes vollzogen. Überwacht wird
das ENSI von einem unabhängigen Gremium, dem ENSI-Rat. Die Mitglieder
dieses Rats werden vom Bundesrat gewählt; der ENSI-Rat rapportiert direkt
dem Bundesrat.
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HEute
international
anerkannte
Fachkompetenz
Das ENSI bearbeitet ein breites Aufgabenspektrum. Dies spiegelt sich in den
vielfältigen Berufen der rund 130 Mitarbeitenden wider. Eine grosse Mehrheit der Mitarbeitenden hat eine technische oder wissenschaftliche ­Ausbildung
absolviert und kommt aus den Bereichen Maschinen-, Elektro- und Bauinge­
nieur­wesen, Physik, Chemie, Geologie, Biologie, Psychologie etc.
Mit der Unterstützung von Forschungsprojekten in den Bereichen Reaktorsicherheit, Strahlenschutz, Entsorgung von radioaktiven Abfällen sowie
Mensch, Organisation und Sicherheitskultur gewinnt das ENSI neue Erkenntnisse für die Aufsichtstätigkeit und die Entwicklung des Regelwerks.
Gleichzeitig profitieren die ENSI-Mitarbeitenden fachlich vom Erfahrungsaustausch mit Forschenden aus der ganzen Welt. Die Zusammenarbeit mit
ausländischen Behörden und die konsequente Aus- und Weiterbildung sind
wichtige Voraussetzungen für die verantwortungsvolle Tätigkeit im Dienste
der Öffentlichkeit. Die Fachkompetenz des ENSI ist international anerkannt.
Aufsichtsbereiche des ENSI:
– Kernkraftwerk Beznau
– Kernkraftwerk Mühleberg
– Kernkraftwerk Gösgen
– Kernkraftwerk Leibstadt
– Nuklearanlagen, darunter ein Forschungsreaktor am Paul Scherrer Institut (PSI)
– Forschungsreaktor an der Ecole Polytechnique Fédérale de Lausanne (EPFL)
– Forschungsreaktor an der Universität Basel
– Zentrales Zwischenlager der
ZWILAG in Würenlingen
– Transporte nuklearer Stoffe von
und zu den Kernanlagen
– Behandlungsanlagen für radioaktive Abfälle
– Vorbereitende Arbeiten zur geologischen
Tiefenlagerung radioaktiver Abfälle
– Gesuche für neue Kernkraftwerke
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Mitglieder des ENSI-Rats:
1
2
1
r. Peter Hufschmied ­(Präsident),
D
dipl. Ing. ETH
2
r. Anne Eckhardt Scheck (Vize­präsidentin),
D
Biophysikerin
3
Dr. Hans-Jürgen Pfeiffer, Physiker
4
P rof. Dr. Horst-Michael Prasser,
Professor für Kernenergiesysteme ETHZ
5
Jürg V. Schmid, Pilot, Sicherheitsexperte
6
Pierre Steiner, Elektroingenieur
3
4
5
6
1
2
3
4
5
6
7
Geschäftsleitung:
Dr. Hans Wanner (Direktor)
1
Dr. Georg Schwarz (Stv. Direktor)
2
Dr. Peter Flury
3
Dr. Georges Piller
4
Dr. Felix Altorfer
5
Dr. Ralph Schulz
6
Jean-Claude Veyre
7
Nationale und internationale Kontakte
Das ENSI pflegt in der Schweiz Kontakte zu:
– Departement für Umwelt, Verkehr,
Energie und Kommunikation (UVEK)
– Bundesamt für Energie (BFE)
– Bundesamt für Gesundheit (BAG), Abteilung Strahlenschutz
– diverse Kommissionen des Bundes (wie KomABC, KNS, KNE etc.)
– Nationale Alarmzentrale (NAZ)
– Paul Scherrer Institut (PSI) mit spezifischen Forschungsgruppen
– beaufsichtigte Werke respektive deren Betreiber
– kantonale Behörden
– Organisationen (z.B. aus dem Bereich Umweltschutz)
– Medien und Öffentlichkeit
Das ENSI pflegt weltweit Kontakte zu:
– IAEA (International Atomic Energy Agency)
– OECD/NEA (Nuclear Energy Agency)
– bilaterale Kontakte der Schweiz mit den ­Nachbarländern,
den USA und weiteren Kernenergieländern
– WENRA (Western European Nuclear Regulators’ Association)
– EU (Europäische Union)
Bildnachweis
TitelseitePSI
S. 2/3 ENSI
S. 4
Catherine Wenger
S. 5ImagePoint.biz
S. 6/7 Luca Zanier
S. 8
KKL
S. 9
KKL, KKM, KKB, KKG, PSI,
http://de.wikipedia.org/wiki/Schweiz
S. 10/11 KKM
S. 13 ENSI
S. 14
ENSI
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Morgen
Zukünftige
Herausforderungen
Im Bereich der nuklearen Aufsicht zeichnen sich für das ENSI wichtige
Herausforderungen ab. Die bestehenden Kernkraftwerke werden älter,
trotzdem dürfen keine Abstriche bei der Sicherheit toleriert werden. Alterungsphänomene in den Anlagen müssen frühzeitig erkannt und wenn nötig
sicherheitsgerichtete Massnahmen ergriffen werden. Nachrüstungen sowie
betriebliche und organisatorische Verbesserungen zur Erhöhung der Sicherheit
erfolgten schon bisher und müssen auch in Zukunft von den Betreibern vorgenommen werden, wenn es angezeigt ist. Ein wirtschaftlicher Kostendruck
in der Industrie darf nie zur Minderung der nuklearen Sicherheit führen. Wir
wissen, dass der Mensch selbst ein wichtiger Sicherheitsfaktor der Kernenergie ist. Entsprechend hat die Beurteilung der Sicherheitskultur in Kernanlagen
einen hohen Stellenwert in der zukünftigen Aufsichtstätigkeit des ENSI.
Mit dem «Sachplan geologische Tiefenlager», der das Auswahlverfahren
festlegt, um geeignete Standorte für die in der Schweiz benötigten Tiefenlager
für radioaktive Abfälle zu finden, zeichnet sich eine Lösung für die lange Zeit
blockierte Entsorgungsfrage ab. Das ENSI spielt als verantwortliche Behörde
für die sicherheitstechnische Überprüfung und die Beurteilung der Standortgebiete eine zentrale Rolle im Sachplanverfahren.
Eine weitere Herausforderung insbesondere aus personeller Sicht sind die geplanten Neubauten von Kernkraftwerken in der Schweiz. Das Bewilligungsverfahren und der allfällige spätere Bau und Betrieb von Kernkraftwerken erfordern
zusätzliche Ressourcen. Gut ausgebildete Fachleute im Nuklearbereich sind rar
geworden. Entsprechend hat das ENSI seine Neugründung per 1.1.2009 zum
Anlass genommen, noch attraktivere Arbeitsbedingungen zu bieten. Mit dem
Umzug nach Brugg Anfang 2010 hat es an einem modernen und leicht erreichbaren Arbeitsort gute Voraussetzungen geschaffen, um auch die zukünftigen
Herausforderungen mit genügend kompetenten Fachleuten zu meistern.
Postadresse: Industriestrasse 19, CH-5200 Brugg
September 2010
Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI, CH-5200 Brugg
Telefon +41(0)56 460 84 00, Fax +41(0)56 460 84 99
[email protected], www.ensi.ch
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DIE AufSIchtSbEhörDE ENSI