SÜDTIROLER LANDTAG
CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA
DI BOLZANO
SITZUNG 19. SEDUTA
10.6.2009
INHALTSVERZEICHNIS
INDICE
Begehrensantrag Nr. 3/09 vom 5.2.2009, eingebracht von den Abgeordneten Leitner, Egger,
Mair, Stocker S. und Tinkhauser, betreffend die
Senkung der MwSt. auf Produkte zur Befriedigung von Grundbedürfnissen der Bürger. . . . . . .
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Voto n. 3/09 del 5.2.2009, presentato dai consiglieri Leitner, Egger, Mair, Stocker S. e
Tinkhausser, concernente la riduzione dell’IVA
sui prodotti destinati a soddisfare i bisogni essenziali. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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Beschlussantrag Nr. 53/09 vom 4.2.2009, eingebracht von der Abgeordneten Artioli, betreffend
die Einführung eines Landtagsfonds zur Unterstützung der Frauen. . . . . . . . . . . . . . . . . .Seite 6
Mozione n. 53/09 del 4.2.2009, presentata dalla
consigliera Artioli, concernente la creazione di
un fondo consiliare a sostegno della donna. . . . .
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Beschlussantrag Nr. 55/09 vom 5.2.2009, eingebracht von den Abgeordneten Leitner, Egger,
Mair, Stocker S. und Tinkhauser, betreffend das
Gedenkjahr 2009. . . . . . . . . . . . . . . . . . .Seite 19
Mozione n. 55/09 del 5.2.2009, presentata dai
consiglieri Leitner, Egger, Mair, Stocker S. e
Tinkhauser, concernente il bicentenario 2009. . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . pag. 19
Beschlussvorschlag: "Berichtigung des Haushaltsvoranschlages des Südtiroler Landtages für
das Finanzjahr 2009". . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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Proposta di deliberazione: "Assestamento del
bilancio di previsione del Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano per l’anno finanziario 2009". . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . pag. 28
Landesgesetzentwurf Nr. 13/09: "Kinder- und
Jugendanwaltschaft". . . . . . . . . . . . . . . .Seite 55
Disegno di legge provinciale n. 13/09: "Garante
per l’infanzia e l’adolescenza". . . . . . . . .pag. 55
Nr. 19 – 10.6.2009
VORSITZ DES PRÄSIDENTEN:
Dr. DIETER STEGER
PRESIDENZA DEL PRESIDENTE:
UHR 10.07 ORE
(Namensaufruf - Appello nominale)
PRÄSIDENT: Die Sitzung ist eröffnet.
Ich ersuche um die Verlesung des Protokolls der letzten Sitzung.
STIRNER BRANTSCH (Sekretär - SVP): (Verliest das Sitzungsprotokoll
- legge il processo verbale)
PRÄSIDENT: Wenn keine Einwände erhoben werden, so gilt das Protokoll
als genehmigt.
Für die heutige Sitzung haben sich die Abgeordneten Minniti, Seppi sowie
Landesrat Berger entschuldigt.
Wir fahren mit der Behandlung der Tagesordnung fort und kommen zum Tagesordnungspunkt 33, Beschlussantrag Nr. 53/09.
Das Wort hat Frau Artioli zum Fortgang der Arbeiten, bitte.
ARTIOLI (Lega Nord): Sull’ordine dei lavori. Chiedo di trattare la mia
mozione dopo quella dei colleghi Freiheitlichen per una questione tecnica.
PRÄSIDENT: Ich gebe dem Antrag statt.
Wir kommen zur Behandlung des Tagesordnungspunktes 34, Begehrensantrag Nr. 3/09. Herr Leitner, sind Sie damit einverstanden?
LEITNER (Die Freiheitlichen): Ich möchte nur wissen, wer von der Landesregierung auf den Begehrensantrag antwortet. Es geht nicht nur um die Mehrwertsteuer, sondern auch um die Landwirtschaft. Frau Repetto ist zwar anwesend, ...
PRÄSIDENT: Landesrat Berger ist heute entschuldigt abwesend.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Wir möchten den Beschlussantrag aber
trotzdem behandeln.
PRÄSIDENT: Punkt 34 der Tagesordnung: "Begehrensantrag Nr. 3/09
vom 5.2.2009, eingebracht von den Abgeordneten Leitner, Egger, Mair, Stocker
S. und Tinkhauser, betreffend die Senkung der MwSt. auf Produkte zur Befriedigung von Grundbedürfnissen der Bürger".
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Punto 34) dell’ordine del giorno: "Voto n. 3/09 del 5.2.2009, presentato
dai consiglieri Leitner, Egger, Mair, Stocker S. e Tinkhausser, concernente la
riduzione dell’IVA sui prodotti destinati a soddisfare i bisogni essenziali".
Senkung der MwSt. auf Produkte zur Befriedigung von Grundbedürfnissen der Bürger
Die Teuerungswelle nimmt immer größere Ausmaße auch in Südtirol
an. Dafür verantwortlich sind vor allem die global anziehenden Rohstoffpreise und auch unser Land wird nicht davon verschont. Preissteigerungen von Grundnahrungsmitteln um bis zu 30 % sind keine
Seltenheit. Auch Medikamente und Energie werden immer teurer. Auf
die Preisentwicklung selbst einzuwirken, ist für ein Land wie Südtirol
nur sehr eingeschränkt möglich. In den meisten Fällen bedarf es
staatlicher Maßnahmen bzw. Schritte für europaweit geltende Pakete.
Nichtsdestotrotz darf sich die Südtiroler Politik nicht aus der Verantwortung stehlen und muss jene Hausaufgaben machen, die in ihrer
Kompetenz liegen. Sollte der Staat nicht bereit sein, im Zuge der angekündigten Umsetzung eines Steuerföderalismus entsprechende
Maßnahmen zu ergreifen, muss es doch im Interesse des Südtiroler
Landtages sein, für die Bürger dieses Landes Erleichterungen zu erzielen. Die Mindereinnahmen würden im Sinne der geltenden Finanzregelung zwischen der Autonomen Provinz Bozen und dem italienischen Staat bekanntlich größtenteils zu Lasten des Landeshaushaltes
gehen.
Aus diesem Grund
fordert
DER SÜDTIROLER LANDTAG
das Parlament
und die Regierung in Rom auf,
zur notwendigen Entlastung der Bürger folgende Maßnahmen zu beschließen:
1. Höchst mögliche Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel
2. Höchst mögliche Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Medikamente
3. Höchst mögliche Reduzierung der Mehrwertsteuer auf die in Südtirol selbst erzeugte Energie
Die Südtiroler Parlamentarier in Rom werden ersucht, diesen Antrag
zu unterstützen und mit entsprechenden Maßnahmen zu begleiten.
---------Riduzione dell'IVA sui prodotti destinati a soddisfare i bisogni essenziali
Anche in Alto Adige i prezzi continuano a crescere. La causa principale è l'aumento globale dei prezzi delle materie prime, che non
risparmia la nostra provincia. Non è raro che i prezzi di alimenti di
base aumentino fino al 30%. Anche farmaci ed energia diventano
sempre più cari. Una provincia come l'Alto Adige può però incidere
solo in misura molto limitata sull'andamento dei prezzi. Nella maggior
parte dei casi c'è bisogno di misure da parte dello Stato, ovvero di
compiere dei passi per arrivare a pacchetti di misure a livello europeo.
Ciononostante la politica altoatesina non può sottrarsi alle sue re-
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sponsabilità, e deve compiere tutti i passi che rientrano nelle proprie
competenze. Se lo Stato non dovesse essere disposto a prendere misure adeguate nell'ambito dell'annunciata realizzazione di un federalismo fiscale, rientra però nell'interesse del Consiglio della Provincia
autonoma di Bolzano ottenere delle facilitazioni per i cittadini di questa
provincia. Com'è noto, ai sensi della vigente normativa finanziaria fra
la Provincia autonoma di Bolzano e lo Stato le minori entrate graverebbero in massima parte sul bilancio provinciale.
Per questo motivo
IL CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO
invita
Parlamento
e Governo
a deliberare le seguenti misure, finalizzate al necessario sgravio dei
cittadini:
1. massima riduzione possibile dell'IVA sugli alimenti di base
2. massima riduzione possibile dell'IVA sui farmaci
3. massima riduzione possibile dell'IVA sull'energia prodotta in Alto
Adige
I parlamentari altoatesini sono invitati a sostenere questa richiesta e
ad accompagnarla con adeguati provvedimenti.
Das Wort hat der Abgeordnete Tinkhauser, bitte.
TINKHAUSER (Die Freiheitlichen): Diesen Begehrensantrag, der an die
römische Regierung gerichtet ist, haben wir bereits das zweite Mal eingebracht. Das
erste Mal haben wir ihn noch vor den Landtagswahlen eingebracht, weil sehr viel über
den Kaufkraftverlust der Menschen gesprochen wurde. In unseren Nachbarstaaten wie
in Österreich und Deutschland hat man darüber gestritten, ob die Mehrwertsteuer auf
Grundnahrungsmittel wie Medikamente oder Energie gesenkt werden kann. Eine diesbezügliche Maßnahme würde vor allem den einkommensschwachen Bevölkerungsschichten zugute kommen. Aus diesem Grund haben wir diesen Antrag eingebracht.
Wir wissen, dass Südtirol zirka 90 Prozent der Mehrwertsteuer vom Staat
wieder zurückerhält. Ich denke mir, dass wir in diesem Rahmen einen gewissen Spielraum hätten, um auch in unserem Land die Mehrwertsteuer auf die Grundnahrungsmittel zu senken. Diesbezüglich wird es in Rom sicher Verhandlungen brauchen, aber
ich denke mir, dass wir hier einen guten Anstoß in die richtige Richtung geben können. Danke schön!
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Einem solchen Antrag ist selbstverständlich zuzustimmen. Allerdings ist dazu zu sagen, dass dies einer der typischen
Fälle ist, von dem man sagen kann, dass uns hier, leider Gottes, jede Möglichkeit der
Steuerung fehlt. Es ist ein Begehrensantrag, mit dem das Parlament und die Regierung
aufgefordert werden, Maßnahmen zur notwendigen Entlastung der Bürgerinnen und
Bürger zu beschließen, das heißt also, dass dieser kleine Anschub auf Südtirol den
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Koloss Italien nicht recht bewegen wird. Das wäre auch wieder ein Argument, um zu
sagen, dass wir endlich mit allen uns zur Verfügung stehenden friedlichen demokratischen Mitteln gemeinsam dafür sorgen sollten, dass wir so etwas ganz selbstständig entscheiden können, nämlich eine Zukunft Südtirols ohne Italien. Wir wissen,
dass dies momentan ein großer Teil nicht andenkt und, leider, auch nicht will, wenn
man aber beispielsweise so viel von Steuerföderalismus spricht, dann müsste es eine
der Möglichkeiten sein, um eine echte Steuerhoheit zu haben, denn die Steuerautonomie würde das Steuerfindungsrecht und das Steuereinhebungsrecht umfassend
beinhalten. Das ist auf weiter Flur nicht zu erkennen, auch nicht nach den letzten
großen Errungenschaften "wie man sie uns versprochen hat", wie beispielsweise den
Steuerföderalismus; keine Spur davon. Deshalb wird dieser Begehrensantrag wahrscheinlich sehr, sehr wenig Wirkung haben.
Das Anliegen ist sehr, sehr gerechtfertigt, aber die Wirkung wird hier, leider,
nicht gegeben sein. Es ist ein Zeichen, aber es wird kaum zu einer Änderung führen.
Es bedarf einer anderen politischen Ausrichtung der Mehrheit der Südtiroler, um etwas
ändern zu können.
PÖDER (UFS): Ich denke schon, dass es gerechtfertigt ist, diese Forderung
zu stellen und sie auch zu unterstützen. In Rezessionszeiten gibt es zwar immer eine
Diskussion darüber, ob man auf der einen Seite Steuern, sozusagen Entlastungsmaßnahmen vornehmen und auf der anderen Seite neue Steuern fordern sollte, um die
neuen Einnahmen für Maßnahmen zu verwenden, die das Nachfrage-Angebotspiel
insgesamt ankurbeln bzw. um Unterstützungsmaßnahmen für sozial Schwache zu finanzieren. Wir haben gehört, dass die IRAP gänzlich "gestrichen" werden soll. Die
Landesregierung hat gesagt, dass sie auf den noch verbleibenden Anteil von 0,42 Prozent verzichten will. In den vergangenen Jahren wäre es wichtig gewesen, eine solche
Maßnahme zu treffen und nicht erst dann, wenn eine Rezession eingetreten ist. Es
wäre vorher wichtig gewesen, Maßnahmen zu treffen, um Entlastungen rechtzeitig
vorzunehmen und nicht Feuerwehr zu spielen.
Dieser Antrag ist richtig. Wir erhalten von der Import-Mehrwertsteuer einen
Anteil zurück. Es gibt diesen veränderlichen Anteil und auch im Zusammenhang mit
der Region gibt es einen verhandelbaren Anteil, den wir von der Mehrwertsteuer zurückerhalten. Allerdings ist es sicherlich richtig, wenn man jetzt eine Entlastungsmaßnahme machen will, auch wenn in Rezessionszeiten die ausbleibenden Finanzmittel in
den Haushalten ein schwieriges Wirtschaften bzw. Haushalten nach sich ziehen. Ich
erinnere daran, dass wir als Parteien in Wahlkampfzeiten auf alle Druck- und Wahlwerbemittel von einer reduzierten Mehrwertsteuer von 4 Prozent profitieren. Wir wissen also, wie vorteilhaft eine reduzierte Mehrwertsteuer auf bestimmte Güter sein
kann. Deshalb sollten wir, wenn wir schon in Wahlkampfzeiten als Partei von einem
stark reduzierten Mehrwertsteuersatz von 4 Prozent profitieren, diese Reduzierung -
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wie es hier gefordert wird - im Zusammenhang mit Grundnahrungsmitteln den Menschen gewähren bzw. sie in den Genuss einer solchen Reduzierung kommen lassen.
Wir werden sehen wie man auf Staatsebene einem solchen Begehrensantrag
begegnen wird, denn dies steht auf einem anderen Blatt geschrieben. Wichtig ist, dass
wir, wenn wir die Steuerhoheit hätten, in dieser Frage eine direkte Entscheidung treffen könnten.
VEZZALI (Il Popolo della Libertà): In linea di principio sono senz’altro
d’accordo. In un periodo di recessione è evidente che un aiuto alle famiglie più bisognose soprattutto sui beni di prima necessità come gli alimentari è sicuramente un
aiuto da parte dell’ente pubblico, in questo caso lo Stato, quindi la Provincia che invita
lo Stato a consentire alle famiglie di arrivare meglio a fine mese è sicuramente una
buona iniziativa. Ho una perplessità sul fatto che questo risparmio di tipo fiscale possa
poi concretizzarsi materialmente in un risparmio per le famiglie. Ci vorrebbe forse,
difficilmente realizzabile a mio avviso, un controllo sui prezzi effettivi, perché riducendo l’Iva non vorrei che poi il commerciante aumentasse l’imponibile.
Lo segnalo per dovere, ma in linea di principio sono d’accordo con la mozione.
REPETTO (Assessore al bilancio e finanze, alla formazione professionale italiana, al lavoro, allo sviluppo cooperativo, all’innovazione e all’informatica - Partito Democratico/Demokratische Partei): Il sistema fiscale anche per quanto
riguarda l’Iva è ormai quasi tutto armonizzato a livello comunitario. I trattati comunitari proibiscono ogni discriminazione fiscale che direttamente o indirettamente possa
avvantaggiare i prodotti nazionali rispetto ai prodotti provenienti da altri stati membri
e invitano all’armonizzazione delle imposte sulle cifre d’affari dell’accise e le altre
imposte dirette. Le direttive prevedono per tutti gli stati membri una aliquota normale
non inferiore al 15% e di una o due aliquote ridotte non inferiori al 5%. Le aliquote
ridotte devono applicarsi ad una serie di prodotti essenziali e di prima necessità. Sulla
base di questi principi l’Italia ha applicato sui prodotti indicati dai consiglieri che
hanno presentato questa richiesta di voto una aliquota ridotta del 10%.
Quindi per quasi tutti i prodotti alimentari vige l’aliquota del 10%, come per
i prodotti medicinali e la produzione e cessione di energia. La competenza in materia è
chiaramente dello Stato e quindi mi sembra corretto che i consiglieri chiedano di intervenire presso i nostri parlamentari per la richiesta di procedere all’applicazione, per i
prodotti in argomento dell’aliquota Iva del 4%. Teniamo presente che agli Stati membri dell’Unione europea sono state concesse deroghe che consentono di utilizzare aliquote ridotte oltre i limiti imposti.
TINKHAUSER (Die Freiheitlichen): Danke Frau Landesrat! Meine Kollegen haben hier sicherlich richtige Einwände vorgebracht. Ich möchte nur eines anmer-
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ken. Wenn es uns einerseits gelingen würde, den Menschen der einfachen Bevölkerung
mehr Netto-Geld in ihren Geldtaschen zu belassen, dann müssten wir andererseits die
Banken indirekt vielleicht weniger unterstützen, wenn man den Menschen, die ihre
Darlehen nicht mehr bezahlen können, dadurch helfen will. Es ist sicherlich richtig,
dass man die Preise beobachten sollte. Wenn dieser Antrag im römischen Parlament
angenommen würde, … Es kann nicht sein, dass wir die Preise senken, indem wir
Steuern reduzieren und der Handel bzw. das Handwerk gleichzeitig die Preise erhöht.
Das ist mir auch klar. Ich denke, dass wir mit diesem Begehrensantrag sicherlich in
eine Richtung gehen, der für die Menschen gerade in diesen Zeiten eine große Unterstützung wäre.
PRÄSIDENT: Wir stimmen über den Begehrensantrag Nr. 3/09 ab: einstimmig genehmigt.
Punkt 33 der Tagesordnung: "Beschlussantrag Nr. 53/09 vom 4.2.2009,
eingebracht von der Abgeordneten Artioli, betreffend die Einführung eines Landtagsfonds zur Unterstützung der Frauen."
Punto 33) dell’ordine del giorno: "Mozione n. 53/09 del 4.2.2009, presentata dalla consigliera Artioli, concernente la creazione di un fondo consiliare a sostegno della donna."
Einführung eines Landtagsfonds zur Unterstützung der Frauen
Der Landtagsfonds ist für gebürtige Südtirolerinnen bestimmt und sein
Wirkungsbereich kann auf alle Frauen ausgedehnt werden, wenn es
um Prävention von Gewalt an Frauen geht, wobei etwaige derartige
Maßnahmen oder Kampagnen nur unser Land betreffen dürfen.
Der Landtag kann beispielgebend vorgehen, damit jeder Bürger sich
verpflichtet fühlt, einen Teil seines Einsatzes und seiner wirtschaftlichen Ressourcen den Schwächeren zur Verfügung zu stellen.
Der Landtag hat die Aufgabe, mit einem Zeichen der Solidarität auf
die Bedürfnisse der angestammten Bevölkerung einzugehen, die sich
in einer zunehmend schwierigeren wirtschaftlichen und sozialen Lage
befindet.
Außerdem müssen die Bezüge, angefangen von den Amtsentschädigungen, proportional und ausgewogen herabgesetzt werden. Auch die
einzelnen Abgeordneten müssen sich um eine spürbare Kostensenkung bemühen.
Dies vorausgeschickt, gilt es, Termine und Prioritäten für die vom
Südtiroler Landtag ergriffenen Maßnahmen festzulegen.
Die Südtiroler Frauen sind immer noch Opfer von häuslicher Gewalt
und Übergriffen in der Öffentlichkeit. Sehr viele von ihnen sind alleinerziehend und wegen des Arbeitsplatzverlustes noch in Schwierigkeiten. Für diesen Problemkreis braucht es wirklich den Einsatz aller.
Der Landtag hat die Pflicht, sich für den Kampf gegen die Gewalt an
Frauen einzusetzen, zur Unterstützung alleinerziehender Mütter mit
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ihren Kindern, wobei auch wirtschaftliche Beihilfen genehmigt werden
sollen zugunsten derjenigen, die ihre Kinder selber betreuen wollen
und dadurch ihre berufliche Karriere aufs Spiel setzen.
DER SÜDTIROLER LANDTAG
beschließt
Folgendes:
einen Teilbetrag, der proportional zu den von den Abgeordneten,
Landesräten, Landeshauptmann und Landeshauptmannstellvertreter,
Präsident und Vizepräsident des Landtags erhaltenen Bezügen errechnet wird, für einen Landtagsfonds zugunsten der Frauen und für
den Kampf gegen Frauengewalt abzuführen.
1. Der Landtagsfonds setzt sich aus proportional zu den jeweiligen
Amtsentschädigungen errechneten Teilbeträgen zusammen und wird
aufgrund eines fixen Monatsbetrags für jeden einzelnen Landtagsabgeordneten festgelegt.
a) Landeshauptmann 570 € monatlich
b) Landeshauptmannstellvertreter 540 € monatlich
c) Landesräte 510 € monatlich
d) Landtagspräsident 450 € monatlich
e) Vizepräsident des Landtags 375 € monatlich
f) Präsidialsekretäre 340 € monatlich
g) Landtagsabgeordnete 300 € monatlich
2. Verwaltung des Fonds
Landtagsbeschluss bzw. Einsetzung einer Sonderkommission oder
eines gleichwertigen Organs für die Verwaltung des Landtagsfonds.
Die Kommission oder ein gleichwertiges Organ tritt zusammen, wenn
dies für die Verwaltung des Landtagsfonds notwendig ist. Alle Landtagsfraktionen haben das Recht, darin vertreten zu sein.
3. Es besteht das Recht, die wirkliche Zweckbestimmung der mittels
Landtagsfonds vorgenommenen Finanzierung zu überprüfen. Selbige
ist immer für Frauen in einer schwierigen Situation, alleinerziehende
Frauen sowie für den Kampf gegen die Gewalt an Frauen bestimmt.
4. Bei diesem Fonds handelt es sich um einen Sonderfonds, der jede
ähnliche von der Landesregierung beschlossene Maßnahme ergänzt
und nicht ersetzt.
5. Der Landtagsfonds ist für gebürtige Südtirolerinnen bestimmt und
sein Wirkungsbereich kann auf alle Frauen ausgedehnt werden, wenn
es um Prävention von Gewalt an Frauen geht, wobei etwaige derartige Maßnahmen oder Kampagnen nur unser Land betreffen dürfen.
---------Creazione di un fondo consiliare a sostegno della donna
In tema di reale ridistribuzione delle risorse economiche assorbite da
questo Consiglio provinciale, i provvedimenti in atto e quelli in discussione si limitano, concretamente, alle buone intenzioni e agli annunci.
Vi è invece necessità, davvero, di un segnale concreto ai cittadini.
Questo Consiglio può dare l'esempio affinché ogni cittadino possa
sentire il bisogno di devolvere parte del proprio impegno e delle
proprie risorse economiche a favore dei più deboli.
Questo segnale di solidarietà, il Consiglio ha il compito di associarlo a
una domanda che proviene dalla popolazione autoctona, sempre più
in difficoltà economica e sociale.
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Inoltre è necessario provvedere a ridurre gli emolumenti in modo proporzionale ed equo, a partire dalle indennità di carica. Anche i singoli
consiglieri devono farsi carico di una sensibile riduzione dei costi.
Premesso ciò, bisogna stabilire termini e priorità dei provvedimenti
adottati dal Consiglio della Provincia di Bolzano.
Le donne sudtirolesi sono ancora vittime di violenza domestica e di
aggressioni in luoghi pubblici. Sono molte coloro che si trovano in una
situazione familiare monoparentale e ancora in difficoltà per la perdita
del lavoro. Su questo tema serve, davvero, estendere l'impegno a
tutti.
Questo Consiglio ha il dovere di schierarsi a favore della lotta alla
violenza femminile, a sostegno di quelle mamme sole con i bambini e
anche con l'approvazione di una integrazione economica per chi sceglie di stare vicino ai propri figli, mettendo in gioco la propria carriera
lavorativa.
IL CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO
delibera
quanto segue:
di devolvere in maniera proporzionale agli emolumenti percepiti da
consiglieri, assessori, presidenti e vicepresidenti della Giunta e del
Consiglio, una quota a favore di un fondo consiliare a sostegno della
donna e della lotta alla violenza femminile.
1. La costituzione del fondo consiliare segue criteri proporzionali che
tengono conto delle indennità di carica e viene stabilita sulla base di
una quota mensile fissa per ogni singolo componente del Consiglio.
a) per il presidente della Giunta 570 euro mensili
b) per il vicepresidente della Giunta 540 euro mensili
c) per gli assessori 510 euro mensili
d) per il presidente del Consiglio 450 euro mensili
e) per il vicepresidente del Consiglio 375 euro mensili
f) per i consiglieri segretari e questori 340 euro mensili
g) per i singoli consiglieri 300 euro mensili
2. Gestione del fondo.
Deliberazione del Consiglio, ovvero la costituzione di una commissione speciale o pari strumento per la gestione del fondo consiliare.
La commissione o pari strumento si riunisce ogni qualvolta ci sia la
necessità di gestire il fondo consiliare. Tutti i gruppi consiliari hanno
diritto ad essere rappresentati.
3. Si assume il diritto di verificare la reale destinazione del finanziamento, promosso con tale fondo consiliare. Lo stesso deve essere
sempre destinato a favore delle donne in difficoltà, delle donne sole
con figli e alla lotta contro la violenza femminile.
4. Il fondo è considerato speciale, integrativo e non sostitutivo di ogni
provvedimento analogo deliberato dalla Giunta provinciale.
5. Il fondo consiliare è destinato alle donne native della nostra provincia. Può essere considerata un'estensione a tutte le donne, nella prevenzione alla violenza femminile, purché eventuali azioni o campagne
riguardino esclusivamente la nostra provincia.
Das Wort hat Frau Artioli zur Erläuterung, bitte.
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ARTIOLI (Lega Nord): Questa mozione è stata depositata quando si parlava del taglio dei nostri stipendi. Trattando oggi l’argomento è chiaro che alcuni partiti si sono già organizzati, soprattutto la SVP, per dare un contributo alle varie associazioni. Quello che volevamo ottenere con la mozione era di dare un quadro generale
da far vedere all’esterno, alla popolazione, che siamo uniti anche nell’aiutare la gente,
perché in un momento di crisi le parti deboli, le donne, sono le più colpite, perché i
loro stipendi sono più bassi, perché hanno più responsabilità, perché devono gestire sia
il loro lavoro che la cura dei figli. Tutti i giorni abbiamo segnalazioni di donne in serissima difficoltà e nei momenti di crisi si sa che la violenza aumenta, perché le persone in difficoltà hanno problemi.
La mia proposta era di dare un quadro generale per poter avere più risorse da
poter devolvere alle persone, alle famiglie, alle donne in difficoltà in questo momento.
MAIR (Die Freiheitlichen): Grundsätzlich möchte ich vorausschicken, dass
ich weiß, dass es Ihnen, Frau Artioli, ein ehrliches Anliegen ist, dass Sie versuchen
sich zu engagieren und dass Sie sich bemühen, Verbesserungen zu machen oder das zu
erreichen, was grundsätzlich verschiedene Situationen, Lebenslagen, in denen sich
Frauen befinden, anbelangt.
Mir persönlich kommt vor, dass in diesem Antrag sehr, sehr viele Themen
vermischt werden und dass er zu wenig konkret ist. Ich persönlich muss einfach sagen,
dass ich mir ungern über mein Gehalt bestimmen lasse. Sie schreiben, dass zum Beispiel der Landtag vorangehen soll, damit jeder Bürger sich verpflichtet fühlt, einen
Teil seines Einsatzes und seiner wirtschaftlichen Ressourcen den Schwächeren zur
Verfügung zu stellen. Ich glaube, dass Südtirol gerade in dieser Angelegenheit ein beispielhaftes Land ist. Wenn es Notsituationen, egal wo sie passieren, gibt, dann wird
sehr, sehr viel gespendet. Ich gehe schon davon aus, dass sich jeder von uns selbst in
die Pflicht nehmen muss und mit seinem Gehalt etwas Gutes tut, und zwar Aktionen
unterstützt und Geld spendet. Wenn ich mir den beschließenden Teil anschaue, in dem
steht, dass Landtagsabgeordnete 300 Euro monatlich in diesen Fonds einzahlen sollen
oder dass das Geld automatisch in diesen fließen soll, dann muss ich sagen, dass ich
heute viel mehr als Spenden als diese 300 Euro gebe. Ich lasse mir sehr ungern vorschreiben, was mit meinem Geld passiert. Ich finde, dass es sehr viele Organisationen,
Ämter, Vereine usw. gibt, die sich gerade mit den Themen Gewaltprävention, Gewalt
an Frauen usw. auseinandersetzen, die eigens dafür da sind, Hilfe zu leisten, und dass
diesbezüglich in den letzten Jahren sehr viel getan wurde. In der Gesellschaft wurde
Prävention und generell Sensibilisierungsarbeit geleistet.
Ich muss auch sagen, dass der Beschlussantrag viel zu einseitig in die
einheimische Frauenrichtung geht. Hier ist nur eine Kann-Bestimmung enthalten. Ich
glaube, dass es bezüglich Gewalt an Ausländerfrauen, die nach Südtirol kommen, unsere Pflicht sein müsste, solchen Frauen zu helfen, ein Bewusstsein zu schaffen, dass
die Frau sehr wohl eine Rolle in der Gesellschaft spielt. Man muss ihnen klar machen,
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dass wir ein aufgeklärtes Land sind, dass man ihnen sehr wohl unterstützend unter die
Arme greift, dass man sich aber nicht so sehr auf die Südtiroler Frauen bezieht, sondern ich würde mir erwarten, dass wir, gerade was Notsituationen von ausländischen
Frauen anbelangt, auch diese unterstützen. Hier sollte man keine Kann-Bestimmung
vorsehen. Dies ist mir viel zu vage. Gewalt an Frauen, egal an welchen, ist zu verurteilen und Maßnahmen sind zu unterstützen, aber, wie gesagt, ein Fonds ist, meiner
Meinung nach, nicht unbedingt zweckdienlich, weil es hier sehr viele Dinge gibt. Ich
weiß auch nicht, was diese Vereinigungen davon halten würden, wenn man jetzt einen
Landtagsfonds, ohne mit ihnen vorher darüber gesprochen zu haben, errichten würde.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Auch ich erkenne die Frauensolidarität von Kollegin Artioli, die sich hier ausdrückt, an, keine
Frage. Ich habe erstens einmal eine technische Frage. Die Übersetzung ins Italienische
scheint doch relativ deutlich von dem abzuweichen, vor allem was den einleitenden
Teil der deutschen Fassung anbelangt. Im ersten Absatz steht, dass der Landtagsfonds
für gebürtige Südtirolerinnen bestimmt ist. Im italienischen Text steht aber Folgendes:
"In tema di reale ridistribuzione delle risorse economiche assorbite da questo Consiglio provinciale, i provvedimenti in atto e quelli in discussione si limitano, concretamente, alle buone intenzioni e agli annunci". Hier haben wir eine leichte Abweichung
voneinander. Dies ist auf jeden Fall korrekturbedürftig.
Mein Einwand bezieht sich auf zwei Aspekte. Der erste Aspekt ist jener,
dass wir nicht an uns selbst, wie Kollegin Mair festgestellt hat, an unserem Budget
herumschneiden sollten, sondern als politische Vertreter die Aufgabe hätten, politisch
dahingehend einzuwirken, dass der Haushalt des Landes, über den wir ja bestimmen,
entsprechend umgeschichtet und allenfalls ein entsprechender Fonds errichtet wird.
Von daher scheint es mir zielführender zu sein als uns sozusagen 5 Prozent des Gehaltes festzuschreiben. Jede und jeder von uns hat ihre/seine privaten Formen der Unterstützung, der Solidarität, aber dies scheint mir hier ein fehlender Ansatz zu sein.
Der zweite Einwand ist jener, dass einerseits Solidarität gegen Frauen eingemahnt wird, Elena Artioli, zugleich wird aber zwischen gebürtigen Südtirolerinnen
und nicht gebürtigen Südtirolerinnen unterschieden. Erstens scheint mir das Kriterium
"gebürtige Südtirolerin" sehr problematisch. Alle, die hier in Südtirol geboren sind,
kämen somit zum Zuge, während ein Großteil von Zugewanderten nicht nur aus dem
deutschen Sprachraum, sondern auch aus Alt-Italien, wenn man es so will, nicht zum
Zuge kämen. Alle, die von Trient nach Bozen zuwandern, würden hier herausfallen,
ganz abgesehen davon, dass Migrantenfrauen keinerlei Zugang hätten. Mir scheint es
sehr widersprüchlich zu sein, Elena Artioli, dass man einerseits die Solidarität einmahnt und andererseits gewisse Unterscheidungskriterien schafft, die sich nicht nur
gegen Immigrantinnen, sondern auch gegen die vielen Leute richten, die sich auf diesem Territorium bewegen. Damit wird auch der Grundgedanke, der löblich ist, Frauengewalt zu verhindern, ein Stück weit ad absurdum geführt, weil es selber ein Stück
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weit gewaltsame Unterscheidung ist. Es gefällt mir nicht besonders, um es gelinde
auszudrücken. Deshalb werde ich dem Beschlussantrag - ich glaube auch für die Kollegen sprechen zu dürfen – nicht zustimmen.
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Kollegin Artioli, ich werde dem
Antrag nicht zustimmen, und zwar aus folgenden Gründen. Ich bekenne mich selbstverständlich zur Frauensolidarität. Ich bin selbst Frau und bin dafür, dass man alles tut,
um Gewalt an Frauen zu verhindern, aber hier handelt es sich um eine für den Landtag
und für Landtagsabgeordnete angedachte Einzelaktion. Sicher wäre es eine finanzielle
Hilfe, aber wenn wir mit diesem Fall beginnen, dann frage ich mich, wie wir morgen
einer Vereinigung unsere Hilfe verweigern wollen, die sich gegen Gewalt an Kindern
ausspricht. Wie wollen wir uns einer Vereinigung verweigern, die morgen sagt, dass
das Grundrecht verschiedener kleiner Bevölkerungsschichten nicht mehr gesichert ist?
Dann müssten wir ebenfalls einen Fonds einrichten und es kann sein, dass es noch viel
gravierendere Fälle gibt als diese hier. Das können wir nicht wissen. Wir sehen insgesamt, dass die Arbeitslosigkeit auch in unserem Land zunimmt, dass in unserem Land
sehr, sehr viele Menschen und viele Familien in Not geraten, dass es sehr viele prekäre
Situationen gibt. Wie wollen wir denen sagen, dass wir eine einmalige Aktion für
Frauen in Not, für Prävention, was Gewalt gegen Frauen anbelangt, gestartet haben?
Das können wir nicht.
Außerdem würde ich mir als Abgeordnete niemals vorschreiben lassen, wie
viel ich monatlich für welchen Verein zu spenden habe. Das ist eine Sache, über die
ich ganz selber entscheide. Ich habe meine eigenen Kanäle, Prioritäten und Projekte,
die ich selbstverständlich finanziere. Ich könnte dem schon aus dem Grund nicht zustimmen, weil ich mir dann überlegen müsste, wie ich morgen einer Vereinigung, die
sich für die Rechte des Kindes engagiert, sagen soll, dass ich meine Geldmittel anderswo gebunden habe. Wie wollen wir sagen, dass wir bereits alles für diese und jene
Maßnahme ausgeschüttet haben? Wir müssen uns die Möglichkeiten offen halten, dort
zu helfen, wo es wirklich akute Anliegen und akute Not gibt. Wir denken auch an viele
Katastrophenfälle. Deshalb ist dies, für meine Sicht, zu kurz und zu konzentriert auf
eine einzige Maßnahme ausgerichtet.
URZÌ (Il Popolo della Libertà): Cedo la parola al collega Vezzali.
PRÄSIDENT: Va bene. La parola al consigliere Vezzali, ne ha facoltà.
VEZZALI (Il Popolo della Libertà): Il tema sollevato dalla collega è molto
importante. Professionalmente mi sono occupato spesso, purtroppo, di casi simili avvenuti il più delle volte fra le mura domestiche, ce ne sono molti più di quelli che si
pensano. È una tematica giustamente e lodevolmente portata all’attenzione di questo
consesso. Devo però dire che così come strutturata mi sembra un po’ macchinosa,
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troppo articolata, troppo dettagliata per motivazioni che hanno già espresso altri colleghi. Mi pare che di fatto esistono già delle strutture, come ad esempio la casa delle
donne dove donne che hanno subito violenza tra le mura domestiche hanno trovato rifugio, assistenza, vitto e alloggio proprio per evitare il contatto con il familiare che usa
violenza, che poi hanno appoggio legale ecc. Mi pare quindi che strutture ce ne siano.
Verificare se poi queste strutture sono adeguate e possono essere migliorate, è un impegno che questo Consiglio si può prendere.
Sicuramente l’iniziativa trova il mio appoggio in linea di principio, se la mozione fosse riformulata in maniera un po’ diversa potrebbe trovare anche accoglimento. Da parte mia annuncio un’astensione a questa mozione così come formulata, se sarà
modificata in maniera diversa sicuramente avrà il mio appoggio.
PICHLER ROLLE (SVP): Die Südtiroler Volkspartei hat eine ähnliche
Initiative gestartet, ohne aber einen Beschlussantrag im Landtag eingebracht zu haben.
Ich darf daran erinnern, dass wir im Zusammenhang mit der Diskussion über die
Amtsentschädigungen ein deutliches Signal gesetzt haben. Zu Beginn dieses Jahres
haben sich alle 18 Abgeordneten der Südtiroler Volkspartei dazu entschlossen, nachdem es nach wie vor schwierig ist, die Materie der Senkung der Kosten der Politik zu
regeln, eine Aktion zu setzen. Sie, Herr Präsident, die Mitglieder des Präsidiums der
Südtiroler Volkspartei und die Mitglieder der Landesregierung, der Landeshauptmann
haben auf einen Teil ihrer Amtsentschädigung verzichtet und darüber hinaus haben
sich alle Abgeordneten der Südtiroler Volkspartei, bis wir diese Angelegenheit nicht
geregelt haben, bereit erklärt, 600 Euro monatlich an drei große gemeinnützige und
wohltätige Organisationen im Lande zu spenden. Entsprechend größer ist der Spendenanteil der Regierungsmitglieder, des Präsidenten und der anderen Mitglieder, das
heißt also, dass jeder SVP-Abgeordneter bzw. jede SVP-Abgeordnete monatlich zwischen 600 und 1.000 Euro monatlich spendet. Wir werden am Ende dieses Jahres dokumentieren können, dass wir dieses Geld für Menschen spenden, die es benötigen.
Darüber hinaus - auch dies möchte ich unterstreichen – ist es damit nicht getan. Das bedeutet nicht, dass jeder Abgeordnete der Südtiroler Volkspartei keine anderen Spenden und keine anderen wohltätigen Organisationen unterstützen würde, aber
dies ist eine private Angelegenheit. Wir haben damals sehr sanft und zart - wir wollten
weder einen Beschlussantrag noch es an die große Glocke hängen - gesagt, dass wir
alle einladen möchten ebenfalls mitzutun, damit klar ist, dass wir auf diese Art und
Weise die Amtsentschädigungen pro Abgeordneten um 600 Euro Netto im Monat und
die Amtsentschädigungen der Funktionsträger um einen entsprechend höheren Betrag
reduzieren. Einen Antrag hier im Landtag einbringen, mit dem man die Abgeordneten
dazu bringen möchte, gezwungenermaßen zu spenden, halten wir nicht für den richtigen und korrekten Weg.
Ich muss allerdings schon sagen, dass dieses Signal der Selbstbeschränkung
auf diese Art und Weise ein sehr wichtiges Signal ist, welches wir als einzige Partei
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gesetzt haben. Es ist ein sehr deutliches Signal, das uns von einigen anderen Abgeordneten unterscheidet, aber das ist deren Angelegenheit. Nur, in dieser Angelegenheit
können wir als Südtiroler Volkspartei sagen, dass wir unseren Teil dazu beigetragen
haben. Wir möchten alle gerne einladen mitzumachen, aber uns wäre nie eingefallen,
einen Beschlussantrag einzubringen, mit dem man die Abgeordneten zu spenden
zwingt. Wir tun dies freiwillig und aus Überzeugung. Wir hoffen aber nach wie vor,
dass wir im Dialog und im Gespräch endlich eine Regelung in dieser komplizierten
Thematik im Regionalrat, im Landtag, was die Amtsentschädigungen und dergleichen
mehr anbelangt, finden können. Ich denke, dass hier ein konstruktiver Dialog unter allen Parteien letztendlich dazu führen würde, unser Ziel erreichen zu können. In diesem
Sinne können wir dem Antrag nicht zustimmen, weil wir das, was der Beschlussantrag
bezweckt, bereits tun. Wir erachten es auch nicht für richtig, die Abgeordneten verpflichten zu spenden, weil wir dies bereits tun.
URZÌ (Il Popolo della Libertà): Vorrei intervenire esclusivamente, considerate le motivazioni già addotte rispetto il voto che daremo alla mozione detta dal
collega Vezzali, sulle dichiarazioni del capogruppo della SVP, Pichler Rolle, in merito
ai contributi volontari dei componenti del gruppo della SVP. Qui c’è un grande
equivoco che va risolto, perché è evidente che il collega Pichler Rolle parla di una iniziativa che riguarda esclusivamente i componenti del gruppo della SVP, ma anche
all’esterno si è voluto far passare il messaggio che questo appartiene a quell’operazione di moralizzazione della politica e del costo della politica, quando in effetti questa
contribuzione volontaria da parte dei componenti del gruppo della SVP per opere di
bene è un’operazione esclusivamente di marketing politico, che nulla ha a che fare con
il buon cuore e il volontariato.
Credo che questo debba essere detto in maniera molto chiara, perché qui in
questo Consiglio, e chiedo al collega di non interrompermi perché avrà tempo successivamente di chiedere un intervento in ogni modo e nelle forme possibili, ebbene in
questa e nella precedente legislatura si è aperto un grande dibattito attorno al problema
della riduzione del costo della politica e con un “magheggio” si è riusciti a trasformare
l’operazione tutta interna alla SVP di accantonamento di quote della propria indennità
nella operazione autentica di riduzione del costo della politica, quando questo sappiamo non essere, perché al cittadino interessa che dall’ente pubblico escano meno
soldi versati alla politica. Non interessa cosa ciascun consigliere poi di quei soldi faccia, se poi vuole destinarli ad opere di bene oppure no, anzi mi sembra assolutamente
sconveniente, poco bello sul piano morale e dell’etica, il fatto che se ne faccia propaganda. A me onestamente il fatto che il singolo consigliere della SVP faccia opere di
bene interessa del tutto relativamente, anzi non interessa affatto, e mi piacerebbe che,
se fosse fatto con spirito autenticamente caritatevole, fosse fatto in modo discreto.
Nessuno è venuto mai a chiedermi se personalmente faccio opere di bene oppure no, se
devolvo denaro a fondi oppure no. Credo che tanti consiglieri in quest’aula lo facciano,
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ma senza ricercare i titoli a sei colonne sulla stampa facendo passare l’idea che si è
fatto quello che la nostra gente chiede. “Versiamo dei soldi di tasca nostra ad un fondo
per le persone, poverine, in difficoltà”. A me non interessa niente di quello che la SVP
ha deciso di fare con i propri denari, anzi mi piacerebbe che se ne parlasse esclusivamente nella “Parteileitung” o nella “Parteiausschuss”, non in Consiglio provinciale,
non sulle pagine dei giornali, perché è un’operazione di marketing elettorale e politico
che nulla ha a che fare con quello che la nostra gente chiede, che è la riduzione del costo della politica. Nelle tasche dei consiglieri della SVP, così come in quelle di tutti i
consiglieri, devono entrare meno denari. Poi come vengono spesi a me non interessa
affatto. Ed è brutto, veramente spiacevole che si continua a fare propaganda su
un’operazione di beneficienza che dovrebbe appartenere esclusivamente alla propria
coscienza.
Signor presidente, questo volevo dire, perché mi sembrava increscioso che i
termini del dibattito su questa mozione scivolassero su questo piano.
HOCHGRUBER KUENZER (SVP): Sehr geehrte Frau Artioli! Grundsätzlich begrüße ich Ihre Sensibilität zur Unterstützung der Frauen sei es in wirtschaftlichen als auch in psychischen Schwierigkeiten. Ich persönlich als Abgeordnete verstehe aber meinen Auftrag dahingehend, dafür Sorge zu tragen, dass es in Südtirol
dafür genügend Institutionen gibt. Ich denke, dass wir als Landtagsabgeordnete vor
allem den primären Auftrag haben, dafür Sorge zu tragen, dass es Institutionen gibt, in
denen Frauen, wenn sie in Schwierigkeiten kommen, Unterstützungsmaßnahmen erhalten. Es hat keinen Sinn, noch einmal einen Fonds einzurichten bzw. in das Subsidiaritätsprinzip einzugreifen, das jede Institution eigentlich für sich hat. Ich denke,
Südtirol ist ein sehr, sehr soziales Land und es gibt viele Menschen, denen das Bewusstsein des Nächsten ein großes Anliegen ist, unabhängig davon, ob es Südtirolerinnen oder Nicht-Südtirolerinnen sind, die nämlich versuchen, Menschen zu integrieren.
Zum Ansatz Südtiroler vorzuziehen, den ich aus Ihrem Beschlussantrag
herauslese, möchte ich meine Einstellung dazu äußern und Folgendes sagen. Wenn wir
Menschen aus anderen Ländern integrieren wollen, dann ist die Zugehörigkeit, das
Hereinnehmen in Unterstützungsmaßnahmen ein wesentlicher Aspekt, damit sie sich
unserer Kultur zugehörig fühlen. Ich werde daher diesem Beschlussantrag nicht zustimmen, obwohl es, aus meiner Sicht, ein sehr gutes Ansinnen ist, aber es geht nicht
darum, einen Fonds einzurichten, sondern darum, dafür Sorge zu tragen, dass im
Haushalt des Landes diese Kapitel nicht gekürzt werden.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Ich hätte mich eigentlich nicht zu Wort gemeldet, wenn jetzt diese Diskussion nicht eine ganz andere Richtung genommen hätte.
Was Kollege Urzì gesagt hat, kann ich eins zu eins unterstützen, aber ich unterstütze
auch das, was Kollegin Hochgruber Kuenzer gesagt hat, denn wenn wir vom Anliegen
ausgehen, dann hat die Politik die Aufgabe, dafür zu sorgen, Ausgleichsmaßnahmen
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sozialer Art in der Gesellschaft zu unterstützen, damit jenen Frauen, die sich in besonderen Schwierigkeiten befinden, geholfen werden kann. Dies kann man sicherlich
nicht mit einem Fonds abdecken.
Das Ansinnen der Einbringerin ist sicherlich anerkennenswert, keine Frage,
nur würden wir in mehrfacher Hinsicht den falschen Weg gehen. Wir befinden uns
jetzt in einer Situation, in der es vielen Menschen, vor allem Frauen in Südtirol
schlecht geht. Wir hätten zum Beispiel die Aufgabe zu überlegen, wie wir die Voraussetzungen schaffen können, dass alle Frauen eine Rente bekommen. Es gibt viele
Frauen, die das Alter erreicht hätten, aber in jungen Jahren und Arbeitsjahren bei den
Kindern zuhause geblieben sind, wie es damals üblich war, und jetzt nicht die nötigen
Versicherungsjahre nachweisen können, damit sie auch eine Rente bekommen. Diesbezüglich hätten wir zum Beispiel eine sehr, sehr große Aufgabe. Ich denke, dass es
ein Recht von allen ist, für die Arbeit, die sie geleistet haben, auch wenn es "nur Kindererziehungszeiten" waren, belohnt zu werden. Wir müssten darüber nachdenken, wie
wir es ausgleichen können, aber die Armut in den Familien, vor allem der Frauen ist
allgemein sehr, sehr groß. Die entsprechenden Haushaltskapitel sind so auszustatten,
dass wir dieser Aufgabe in der Gesellschaft einfach gerecht werden.
Zum Anliegen selber. Ich finde es nicht besonders vernünftig, dass der Landtag oder wer auch immer hergeht und den Abgeordneten vorschreibt, was sie mit ihrem Geld zu machen haben. Wenn die Diskussion wieder in Richtung Politikergehälter
gelenkt worden ist, dann sage ich auch – Kollege Urzì hat es, wie gesagt, sehr gut ausgeführt -, dass es eine reine PR-Aktion der Volkspartei gewesen ist. Was die Abgeordneten der Volkspartei mit ihrem Geld machen, wem sie es schenken oder nicht schenken, ist allein ihre Angelegenheit. Wenn es um die Senkung der Kosten der Politik
geht, dann geht es darum, dass man transparente Gesetze macht, die nachvollziehbar
sind. Diesbezüglich haben die Freiheitlichen in der Vergangenheit jede Menge Anträge
gestellt. Wenn man sie nur angeschaut und dem einen oder anderen zugestimmt hätte,
dann gäbe es heute diese Diskussion nicht mehr.
Noch einmal. Wenn wir – und das werden wir erleben – gerade aufgrund
dieser Diskussion immer öfter Briefe, Bittschreiben von allen möglichen Seiten bekommen, dann glaube ich nicht, dass wir mit unserem sehr, sehr satten Gehalt in der
Lage sind, alle Bedürfnisse zu befriedigen, die von Seiten der Bevölkerung an uns
herangetragen werden. Ich wüsche mir ein bisschen mehr Objektivität und eine klare
Trennung der einzelnen Anliegen, denn hier wird etwas vermischt, was miteinander
eigentlich nichts zu tun hat.
PICHLER ROLLE (SVP): In persönlicher Angelegenheit! Ich hätte mir in
dieser Angelegenheit nicht erwartet, vom Abgeordneten Urzì persönlich angegriffen
zu werden. Auf meine Ausführungen hin hat er mir und den Kollegen der Südtiroler
Volkspartei unterstellt, dass die freiwillig einbezahlten Spenden eine reine Marketing-
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Aktion wären, die mit dem Herzen und mit sonst gar nichts zu tun haben. Nur so viel
zu dieser ganzen Geschichte.
Wir haben keinen Beschlussantrag eingebracht und haben in den vergangenen Monaten in diesem Zusammenhang sicherlich auch keinen Werbefeldzug eingeleitet, aber aus seinen Reihen, aus dem Haus der Freiheit, kommt ein Beschlussantrag
in dieser Angelegenheit, der zu Spenden aufruft. Und wenn wir dann dazu nichts sagen
dürfen, … Ihr seid doch eine Koalition, wenn ich es richtig überblicke und aus Euren
Reihen ist der Antrag gekommen, dies zu institutionalisieren! In diesem Zusammenhang habe ich gesagt, dass wir unsere Aktion nicht institutionalisiert haben. Eine Bemerkung noch, Kollege Urzì! Als es darum ging, für die Abkoppelung der Gehälter im
Regionalrat zu stimmen, damit wir eine Lösung finden, haben Sie dagegen gestimmt.
So weit zur persönlichen Angelegenheit um klarzustellen, wer hier, wennschon, mit
falschen Karten spielt.
STOCKER S. (Die Freiheitlichen): Lieber Kollege Pichler Rolle und geschätzte Kollegen und Kolleginnen der SVP! In dieser Eurer Spendenfreude, die Ihr
intern beschlossen habt, müsst Ihr Euch schon entscheiden – das ist das, was mich
vorhin geärgert hat -, … Sie, Kollege Pichler Rolle, haben gesagt, dass die Südtiroler
Volkspartei am Ende des Jahres der Bevölkerung sagen wird, was sie gespendet hat
und dass sie es nicht an die große Glocke hängen würde. Nein, so geht es nicht, denn
wenn Ihr jetzt im Plenum wieder damit beginnt, über die Spenden zu diskutieren, dann
hängt Ihr es an die große Glocke! Es kann nicht sein, dass Ihr sagt, wir spenden und
Ihr könnt spenden - jeder kann tun und lassen, was er will – im gleichen Zug aber sagt,
wir hängen es nicht an die große Glocke, ... Entweder oder! Sie haben vorhin gesagt …
Ich spreche jetzt von Euren SVP-Spenden, von Euren persönlichen Spenden, die Ihr
beschlossen habt zu machen. Ihr müsst Euch entscheiden, entweder zu spenden und zu
schweigen oder zu spenden und es an die große Glocke zu hängen, nur, beides geht
nicht! Deshalb ersuche ich Euch zu entscheiden, und zwar Hü oder Hott.
PRÄSIDENT: Landesrat Theiner hat das Recht, wie jeder andere hier in
diesem Saal, das Wort als Abgeordneter zu ergreifen.
THEINER (SVP): Ich möchte zum Beschlussantrag der Kollegin Artioli
Stellung nehmen. Von verschiedenen privaten Teilnehmern ist unterstrichen worden,
dass das Land Südtirol in diesem Bereich sehr, sehr viel macht. Ich möchte die Zahlen
unterbreiten, damit diese Information allen zugänglich wird. Das Land Südtirol unterstützt über die Abteilung Sozialwesen seit fast nunmehr zwanzig Jahren Frauenhäuser
in Südtirol. Dies geschieht auf der Grundlage des Landesgesetzes vom 6. November
1989, Nr. 10, betreffend die Errichtung des Frauenhausdienstes. Wir haben solche
Frauenhäuser in Bozen, Bruneck, Brixen und Meran. Der Frauenhausdienst besteht aus
5 stationären Einrichtungen und hat insgesamt 41 Wohneinheiten. In diesen finden
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Frauen und deren minderjährige Kinder zeitweise Unterkunft, Unterstützung, Schutz
und auch eine spezialisierte Beratung. Ferner bieten 4 Beratungsstellen frauen-spezifische, psycho-soziale und rechtliche Beratung, Krisenintervention, Sozialhilfe und
Vorbereitungsgespräche zur Aufnahme in die stationäre Einrichtung an. Im Jahre 2008
sind in den stationären Einrichtungen 134 Frauen und 136 Kinder aufgenommen worden. Im Jahre 2008 hat das Land rund 1,3 Millionen Euro an die Bezirksgemeinschaften zur Führung des Frauenhausdienstes gewährt. Außerdem hat das Ressort, und zwar
die Abteilung Sozialwesen, im Jahre 2008 5 Vereinen, nämlich dem Verein "Frauen
helfen Frauen" in Meran, Bozen und Bruneck, dem "Verein der geschützten Wohnungen" des KVS sowie dem Verein "Associazione Donne Nissà" rund 150.000 Euro für
laufende Ausgaben gewährt und diese Vereine unterstützt. Diese Mittel wurden den
Vereinen für Beratung und Unterstützung von Frauen in Notlagen zur Verfügung gestellt. An diesen Zahlen, glaube ich, sieht man, dass sehr, sehr viel gemacht wird. Ich
kann Ihnen auch sagen, dass aus allen italienischen Regionen Abordnungen nach Südtirol kommen, um sich diesbezüglich Informationen einzuholen. Eines hat Kollegin
Mair erwähnt und auch aufgeworfen: Wir machen diesbezüglich keine Unterscheidung
nach Sprache oder nach Nationalität. Es ist auch der ausdrückliche Auftrag des Landesgesetzes, unabhängig von Sprache und Nationalität jenen Frauen zu helfen, die
Hilfe notwendig haben. Ich kann heute mit einer großen Genugtuung sagen, dass das
Land Südtirol dieser Verpflichtung mehr als gerecht geworden ist. Nicht umsonst
kommen aus allen italienischen Regionen regelmäßig Abordnungen, um diesen Dienst
zu begutachten und um Anregungen für ihre jeweiligen Regionen mitzunehmen.
Was die Spenden anbelangt, glaube auch ich sagen zu müssen, dass dies jedem einzelnen Abgeordneten selber zusteht. Ich halte nichts davon, Beschlussanträge
einzubringen, mit denen alle Abgeordneten verpflichtet werden sollen zu spenden. Jeder für sich sollte es machen und wir machen es auch. Es ist, wie es Kollege Pichler
Rolle ausgeführt hat, absolut sein Recht, dies zu sagen.
PRÄSIDENT: Nachdem es keine Wortmeldungen mehr gibt, erteile ich das
Wort der Abgeordneten Artioli.
ARTIOLI (Lega Nord): Vorrei ripetere che la mozione è stata depositata il
3 febbraio, quando si parlava ancora del taglio degli stipendi. Siccome avevo capito
che non avremmo mai trovato un accordo per arrivare a questo, come è stato dimostrato, perché tutti dobbiamo versare nei fondi di solidarietà, perché quello che diceva
il collega Urzì è vero, la gente ci chiedeva di tagliarci gli stipendi, ho pensato che dare
almeno un messaggio unitario. Per poter dimostrare alla gente che questi soldi vengono effettivamente versati, era necessario presentare la mozione. La mia mozione non
era assolutamente una critica di ciò che in Alto Adige facciamo di sociale, però mi
sembra quasi che si faccia discriminazione all’inverso. Esiste, come ha detto
l’assessore Theiner, l’associazione “Donne Nissà”, composta da donne straniere che si
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sono unite. Quando si chiede di fare qualcosa soltanto per i sudtirolesi, allora si vuole
discriminare, siamo razzisti. Non è così. Vorrei precisare che le nostre donne hanno
molta più difficoltà ad andare in una struttura pubblica a chiedere aiuto. Ci rendiamo
conto di questo? Le straniere sono abituate, chiedono tutto il giorno, le nostre donne
prima di andare sono talmente annegate nei debiti e talmente in difficoltà che non ne
avete idea. Vi rendete conto per una donna andare ad un centro Caritas quanto è difficile? Questo era un modo per dire alla popolazione che possono venire anche da noi in
Consiglio, ci siamo anche noi, non siamo politici soltanto dentro la casa, non siamo la
casta intoccabile a cui non potete venire a chiederci una mano. Addirittura siamo organizzati insieme e potete venire a raccontarci i vostri problemi, a prescindere dal partito
a cui apparteniamo.
Questo era il concetto della mia mozione, non volevo fare una critica nei
confronti del servizio sociale che funziona benissimo. Ma per quanto riguarda i debiti
che le persone fanno, non esiste nessun modo per aiutarle. Non esiste un ufficio sociale
che si occupa degli altoatesini che hanno fatto un errore o si trovano di colpo immersi
nei debiti, perché tutto è diventato più caro, perché sono in cassa integrazione e avevano contratto mutui contando sullo stesso stipendio. Questo era un modo, in un momento di crisi, per poter aiutare le famiglie. Chi nelle famiglie è il più colpito? Sempre
le donne, che lavorano otto ore al giorno, devono occuparsi dei figli e devono pensare
a come tirare avanti. Io sono madre di tre figli e so cosa vuol dire, so cosa vuol dire
avere un figlio a 21 anni. Le nostre ragazze sudtirolesi fanno i figli molto presto, tra i
18 e i 21 anni, non facciamo i figli a 40 anni, e quando si è giovani si fanno errori che
poi costano tutta la vita.
Questo era il concetto della mozione: riavvicinarsi alla popolazione, dare ad
esse la possibilità di parlare con noi e dare anche un’immagine unitaria.
PRÄSIDENT: Bevor wir über den Beschlussantrag Nr. 53/09 abstimmen,
möchte ich darauf hinweisen, dass das Übersetzungsamt, infolge des Hinweises des
Abgeordneten Heiss, bezüglich der fehlenden Übereinstimmung zwischen dem italienischen und dem deutschen Wortlaut im ersten Satz der Prämissen die deutsche Übersetzung berichtigt hat. Ich verlese jetzt den Absatz im deutschen Text, wie er nun genau übersetzt worden ist. Er lautet folgendermaßen: "Bezüglich einer reellen Umverteilung der dem Südtiroler Landtag zur Verfügung stehenden wirtschaftlichen Ressourcen beschränken sich die derzeit geltenden und zur Diskussion anstehenden Maßnahmen konkret lediglich auf Willensbekundungen und Erklärungen. Hingegen besteht
die Notwendigkeit eines konkreten Zeichens für die Bürger." Dies ist der deutsche
Text, der jetzt dem italienischen entspricht.
Wir stimmen über den Beschlussantrag Nr. 53/09 ab: mit 1 Ja-Stimme, 20
Nein-Stimmen und 5 Stimmenthaltungen abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Behandlung des Tagesordnungspunktes Nr. 35, Begehrensantrag Nr. 4/09.
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Abgeordneter Leitner, Sie haben das Wort zum Fortgang der Arbeiten.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Ich beantrage, die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes zu vertagen, da heute Landesrat Berger abwesend ist.
PRÄSIDENT: Ich gebe dem Antrag statt.
Punkt 36 der Tagesordnung: "Beschlussantrag Nr. 55/09 vom 5.2.2009,
eingebracht von den Abgeordneten Leitner, Egger, Mair, Stocker S. und Tinkhauser, betreffend das Gedenkjahr 2009."
Punto 36) dell’ordine del giorno: "Mozione n. 55/09 del 5.2.2009, presentata dai consiglieri Leitner, Egger, Mair, Stocker S. e Tinkhauser, concernente il
bicentenario 2009."
Gedenkjahr 2009
Vorausgeschickt,
- dass anlässlich des Tiroler Gedenkjahres 1984 im Auftrag der Tiroler
Landesregierung das von Dipl.-Ing. Prof. Fritz Ebster erstellte TirolRelief im Ferdinandeum in Innsbruck aufgestellt wurde;
- dass es sich bei diesem etwa 50 m2 großen Kunstwerk um eine sehr
eindrucksvolle landschaftliche Darstellung Tirols von Kufstein bis Salurn handelt, die im Maßstab 1:20.000 die Wiedererkennung auch
kleinster Weiler und Winkel ermöglicht;
- dass das Riesenrelief bedauerlicherweise anlässlich von Umbauarbeiten im Ferdinandeum wieder zerlegt und in ein Depot gebracht
wurde;
- dass es sich beim Tirol-Relief um eine eindrucksvolle Darstellung
unseres Landes handelt, die insbesondere der Jugend wieder die Prägung und Schönheit Tirols zu vermitteln vermag,
fordert
DER SÜDTIROLER LANDTAG
die Landesregierung auf,
mit der Tiroler Landesregierung in Kontakt zu treten, dass das TirolRelief anlässlich des Gedenkjahres 2009 an geeigneter, würdiger
Stelle in Tirol wieder aufgestellt und zugänglich gemacht wird.
---------Bicentenario 2009
Premesso che:
- in occasione dell'anno commemorativo 1984 su incarico dell'esecutivo tirolese il rilievo del Tirolo realizzato dall'ing. prof. Fritz Ebster è
stato esposto al Ferdinandeum di Innsbruck;
- questa opera d'arte, dalla superficie di 50 mq, costituisce un'imponente rappresentazione paesaggistica del Tirolo da Kufstein a Salorno
che, realizzata in scala 1:20 000, consente di riconoscere perfino le
cascine e gli angoli più reconditi;
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- purtroppo a causa di lavori di ristrutturazione all'interno del Ferdinandeum questo gigantesco rilievo è stato nuovamente smontato e sistemato in un magazzino;
- il rilievo del Tirolo costituisce una magnifica rappresentazione della
nostra terra, di cui esprime il carattere più profondo e la bellezza, soprattutto ad uso dei più giovani,
IL CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO
sollecita
la Giunta provinciale
a mettersi in contatto con l'esecutivo tirolese, affinché in occasione del
bicentenario 2009 il rilievo del Tirolo venga esposto in un luogo adeguato e degno in Tirolo, con la possibilità di accesso per il pubblico.
Das Wort hat der Abgeordnete Leitner zur Erläuterung, bitte.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Dieser Beschlussantrag bedarf eigentlich
keiner weiteren Erläuterung. Wie wir alle wissen, ist es ein klar formuliertes Anliegen.
Auch vor 25 Jahren gab es ein Tiroler-Gedenkjahr und anlässlich dieses Gedenkjahres
wurden einige Dinge auch für die Nachwelt als bleibende Erinnerungen geschaffen.
Eines war dieses Tirol-Relief, welches im Zuge von Umbauarbeiten im Ferdinandeum
zerlegt worden ist und in einem Depot gelagert wird. Es wäre sicher die Aufgabe der
Politik, dafür zu sorgen, dass es wieder öffentlich ausgestellt wird, und zwar könnte
dies im Bundesland Tirol oder auch in Südtirol erfolgen. Es soll aber in Absprache mit
der Tiroler Landesregierung geschehen. Vielleicht wurden diesbezüglich bereits Gespräche geführt. Die Landesrätin wird uns darüber sicherlich Auskunft geben können.
Der Wunsch wurde von verschiedener Seite immer wieder vorgebracht. Ich erinnere
daran, dass es gerade in einem Gedenkjahr wichtig ist, dass man bleibende und sichtbare Dinge schafft, wovon die Menschen etwas haben, womit sie sich auch identifizieren können. Leider wurden einige Dinge, die im Gedenkjahr 1984 geschaffen worden
sind, in der Zwischenzeit entweder ausgehöhlt oder auch abgeschafft. Ich erinnere
daran, dass das Tiroler Landesinstitut als Einrichtung für beide Landesteile vor nicht
allzu langer Zeit eingestellt wurde. Bei der Tiroler Landesregierung gibt es kein Referat Südtirol mehr. Es wurde zwar nicht 1984 geschaffen, aber dies sind alles Signale,
die nicht unbedingt in die Richtung gehen, dass die Landesteile besser zusammenarbeiten können. Diese Voraussetzungen muss die Politik schaffen, auch wenn ich der
Meinung bin, dass es letztendlich die Menschen tun müssen, dass die Aktivitäten auch
von der Bevölkerung, von den Vereinen und Verbänden kommen sollen.
Hier geht es um ein sichtbares Zeichen, denn dieses Werk gibt es schon. Es
wäre schade, es in einem Depot verrotten zu lassen. Mir wäre es lieber, man würde es
irgendwo wieder ausstellen, damit die Bevölkerung etwas davon hat. Es ist nämlich
ein sichtbares Zeichen des gesamten Landes und vor allem für die Jugend ist es ein
wichtiges Element, von dem man die geographischen Umrisse und die Talschaften, die
Städte usw. gut ablesen kann. Dieses Relief im Maßstab von 1:20.000 auf 50 m² Fläche stellt das ganze Land dar, von dem man sich ein Bild machen kann. Deshalb ersu-
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che ich die Landesrätin, uns diesbezüglich Auskunft zu geben. Vielleicht kann sie uns
berichten, dass dies bereits der Fall ist, denn damit wäre der Beschlussantrag überflüssig. Wenn nicht, dann ersuche ich diesbezüglich um Zustimmung.
KNOLL (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Dieser Antrag erscheint uns sehr
sinnvoll. Ich kann bereits jetzt ankündigen und sagen, dass wir ihn sicherlich unterstützen, weil es uns einfach ein Anliegen ist, auf das Gemeinsame hinzuweisen. Dieses
Tirol-Relief wurde 1984 ganz bewusst auch deshalb erstellt, um die Gemeinsamkeiten
dieser drei Tiroler Landesteile, nämlich Nord-, Ost- und Südtirol, zum Ausdruck zu
bringen. Es wurde in Ausstellungen gezeigt, damit man wieder ein Gefühl für das gesamte Tirol bekommt. Es wäre eine sehr sinnvolle Initiative, wenn man dieses Relief,
nachdem es schon mal da ist, und aufgrund dessen, dass es 1984 Teil des Gedenkjahres war und inzwischen einen historischen Wert hat, aus dem Depot holt und, sofern
notwendig, es restauriert und der Öffentlichkeit wieder zugänglich macht. Gerade für
Schulklassen halte ich so etwas für ganz wichtig. 1984 war ich 4 Jahre alt, das waren
noch 2 Jahre vor meiner Schulzeit, in der Tirol bereits nicht mehr als gemeinsames
Land unterrichtet wurde. Wenn ich mich an die ganzen Broschüren wie "Kennst du
deine Heimat" usw. erinnere, war immer nur von Südtirol die Rede. Auch in Nordund Osttirol ist die Situation nicht anders. Wir haben vor kurzem den Hinweis von einer Klasse der Volksschule Innichen bekommen, in der ein Lehrer die Schüler gefragt
hat, ob sie wüssten, wo Sillian liege. Die Schüler wussten dies nicht, obwohl es das
Nachbardorf ist. Ich glaube, dass ein solches Relief, vor allem wenn man es in Schulklassen zeigen würde, dazu beitragen könnte, dass man ein Gefühl davon bekommt,
dass die Heimat nicht am Brenner aufhört und dass Nord- und Osttirol genauso wie
Südtirol mit zu diesem Tirol gehören. Ich glaube, dass es sinnvoll wäre, dieses Relief
wieder öffentlich auszustellen und es vor allem für Schulklassen zugänglich zu machen. Vielleicht könnte man es auch in Form einer Wanderausstellung machen. Wenn
man nicht sofort einen Platz dafür findet, dann sollte es nach und nach an mehreren
Orten in Tirol ausgestellt werden. Heuer feiern wir 200 Jahre Erhebung Tirols und
nächstes Jahr ist der 200jährige Todestag von Andreas Hofer, also die Serie der Gedenken führt sich ja weiter und ich glaube, dass es genügend Möglichkeiten gäbe, mit
einem solchen Relief eine sinnvolle Botschaft zu vermitteln.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Es ist ein
interessanter Beschlussantrag. Zunächst die Frage an die Frau Landesrätin dahingehend, ob ihr bekannt ist, aus welchem Grund dieses Relief im Ferdinandeum aktuell
nicht mehr zu sehen ist. Von daher ein Erklärungsbedarf. Es gibt einen natürlichen
Ausstellungsort, nämlich das Ferdinandeum, welches in den letzten Jahren ausgebaut
wurde, und es gibt auch die auf dem Bergisel entstehende und sich in Planung befindliche neue Tirol-Gedenkstätte, in der es auch aufgestellt werden könnte. Von daher zu-
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nächst die Frage, inwieweit die Ausstellungsmöglichkeiten im Bundesland Tirol selbst
gegeben und inwieweit die Besitzverhältnisse geklärt sind.
Ich kann dem Ansinnen durchaus einiges abgewinnen. Ich könnte mir auch
vorstellen, dass das Tirol-Relief in der Franzensfeste-Ausstellung aufgestellt werden
könnte, wobei nach der Landesausstellung 2009 offenbar doch die "tabula rasa" einkehren wird. Für diesen Fall würde ich allerdings empfehlen, dass man ein Gesamttiroler-Bewusstsein auch dadurch wecken würde, indem man, wenn man es hier in Südtirol aufstellt, vielleicht auch die fehlenden Trentino-Teile dazu ergänzen würde, denn
hier sehen wir natürlich Kufstein bis Salurn und das alte Grande Land Tirol, Eva
Klotz, aber es hat dann doch hinunter bis Borghetto gereicht. Von daher hätten wir
dann doch nicht diese exklusive Zweier-Beziehung, sondern eine gewisse Erweiterung
im Sinne der historischen Wahrheit. Unter diesen Voraussetzungen, lieber Pius Leitner, würde ich dem Ganzen selbstverständlich zustimmen.
Ich darf nur an eine Anekdote erinnern. 1984 wurde beim Umzug in Innsbruck die Dornenkrone mitgeführt, welche nach dem Umzug, glaube ich, im Ferdinandeum oder im Zeughaus deponiert wurde. 1985 hat es dann eine fürchterliche Überschwemmung gegeben, weil die Sill über die Ufer getreten ist. Da die Dornenkrone im
Hof des Zeughauses im Weg stand, war man dort nicht in der Lage, die Tore zu
öffnen, sodass die Bestände überschwemmt wurden, also von daher eine "dornige" Geschichte. Deshalb sind diese Erinnerungsträger immer auch etwas belastet, daran
wollte ich nur erinnert haben. Ich würde diesem Beschlussantrag unter der Prämisse
oder unter der Voraussetzung, dass dieses Relief um das Trentino ergänzt wird, zustimmen.
URZÌ (Il Popolo della Libertà): Come dicevamo ieri, ogni mozione può
esprimere diversi valori. Può essere letta nel termine sostanziale per quello che effettivamente è l’argomento del documento, può essere letta in altro modo, sul piano emozionale, su un piano ideale e concettuale. Io credo che, come in tante altre circostanze,
anche questa mozione in un certo qual modo tradisca un concetto diverso rispetto alla
volontà di salvare un’opera pregevole sul piano fisico, storico e culturale. Questo è un
tema che ci coinvolge e ci fa sentire partecipi nel senso che dove c’è da salvare un tassello della nostra storia o della storia di una qualsiasi altra parte d’Europa, noi siamo i
primi ad essere impegnati in questa campagna, dove c’è da riconoscere il diritto alla
tutela, all’adeguata valorizzazione di un profilo culturale di un’opera, noi siamo i primi
ad essere a fianco di coloro che intendono sostenere questa campagna, ma qui non
credo che l’interesse sia di salvare questo rilievo. Il titolo dice: “Bicentenario 2009”
che non c’entra assolutamente nulla con questo che capisco essere piuttosto un plastico. Il plastico è una cosa, il bicentenario e un’altra cosa. È un titolo sbagliato, sempre che non si voglia sottintendere la valorizzazione dell’opera del plastico, come dice
il collega Heiss, come una delle puntate del processo di valorizzazione di un anniversario che viene, nonostante i moniti che più volte sono stati levati da più parti del
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mondo culturale, anche religioso, non ultimo il vescovo, strumentalizzato in termini
politici come unità del Tirolo, e non a caso qui l’unità del Tirolo fa dimenticare il
Trentino ancora una volta, perché il plastico il Trentino non lo comprende. Proponiamo piuttosto che si integri questo plastico anche con il Trentino, che si collochi magari a Rovereto o a Borghetto. Sarebbe simpatico, ma non è questo il momento per discutere questo tema.
Questa mozione se significasse il salvataggio di un’opera d’arte, di un plastico bello, interessante, divertente per i bambini, sarei il primo a sostenere questa proposta, ma siccome il titolo non c’entra niente con il testo della mozione, si sottintende
altro rispetto all’argomento che la mozione propone, e ho un profondo imbarazzo. Non
mi piace la strumentalizzazione della storia. Quando si strumentalizza la storia, si
perde il valore intrinseco che la storia ha, che è quello di unire le genti nelle radici comuni. In questo caso invece si valorizza ciò che divide piuttosto ciò che unisce. È un
po’ un paradosso, perché stiamo parlando di un plastico.
EGARTNER (SVP): Meinerseits unterstütze ich diesen Antrag und kann
ihm auch zustimmen. Gleichzeitig möchte ich mitteilen, dass wir uns im Vorjahr als
Gemeinde Brenner mit diesem Thema befasst und zusammen mit Vertretern der Europaunion Tirol einen geeigneten Standort am Brenner gesucht haben. Der Bürgermeister hat ein Vorprojekt erstellt, wobei wir uns als Gemeindeverwaltung Gedanken gemacht haben, wie und wo man das Relief am Brenner aufstellen könnte. Wir haben uns
auch das Kärntner-Relief angeschaut, welches ein sehr, sehr interessantes Relief ist.
Wir sind im Wipptal nach wie vor der Meinung, dass der Brenner, welcher morgen ein
völkerverbindender Ort sein wird, der ideale Standort für dieses Tirol-Relief wäre.
Früher bedeutete es die Trennung Tirols und jetzt ist die Geschichte, Gott sei Dank,
wieder anders, weil Tirol wieder zusammengewachsen ist. Ich würde vorschlagen, dies
schnellstens weiter zu verfolgen und den Standort Brenner in Betracht zu ziehen.
Danke schön!
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Kollege Urzì! Ich war am Samstag bei einer großen Veranstaltung südlich der Stadt Trient, nämlich in Vezzano in der
Valle dei Laghi. Das Tal führt dann weiter bis zum Toblino- und Gardasee. Es waren
wohl an die 700 bis 800 Teilnehmer der näheren Umgebung in einem großen neuen
Auditorium anwesend, wo es um die Vorstellung eines Buches ging, mit zahlreichen
Dokumenten dafür, dass die Welschtiroler vor 200 Jahren nicht nur mitbeteiligt, sondern sogar an vorderster Linie waren, was die Ereignisse rund um Tirol anbelangte.
Die Autoren Osvaldo Tonina und Prof. Girardi haben mehrere Jahre auch im Ferdinandeum in Innsbruck geforscht, um diese Zeugnisse wieder ans Tageslicht zu führen,
nachdem im Welschtirol diesbezüglich "tabula rasa" nicht nur durch den Faschismus,
sondern vor allem durch die Parteigänger des "Heiligen" Degasperi gemacht worden
war. Diese waren es, die diese Geschichte gänzlich ausgelöscht haben. Da hat man ge-
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sehen … Kollege Urzì, das wäre sicher nichts für Sie gewesen, denn Sie hätten sich
grün und blau geärgert, weil man nur weiß-rote Fahnen und einen Trentiner Adler in
den Farben rot-weiß-rot gesehen hat. Begleitet wurde diese Buchvorstellung nicht nur
durch Stellungnahmen von namhaften Historikern, Persönlichkeiten Welschtirols, sondern auch von einem Musikduo, nämlich von einer Sopranistin, die von einer Harfe
begleitet wurde und den "Inno al Tirolo" vorgetragen hat, der umgeschrieben, also eine
Fälschung war, und in dem die Schönheit Tirols beschrieben wurde und der Name "Tirolo" einfach durch "Italia" ausgetauscht worden ist. Es war eine unglaubliche Fälschung eines Kunstwerkes, wenn man es so will. Da ist mir einiges aufgegangen,
nämlich dass wir aufpassen müssen, dass uns Welschtirol gemeinsam mit Nord- und
Osttirol nicht überholt, die nämlich, was diese Geschichtskenntnis anbelangt, ungeheuer mutig und modern unterwegs sind.
Ich möchte dazu nur sagen, dass es keinen "imbarazzo" gibt. Wer hier in
Südtirol Heimat finden will - Heimat sollen alle finden können -, der muss die Neugier, die Bereitschaft haben, sich zumindest mit der Geschichte auseinanderzusetzen.
Deshalb stimme ich natürlich für den Beschlussantrag.
PÖDER (UFS): Ich melde mich zu Wort, um zu sagen, dass dieser Antrag
natürlich unterstützenswert ist. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode hat Landesrätin Kasslatter Mur mir auf eine Anfrage hin zu diesem Tirol-Relief dahingehend
geantwortet, dass man die Angelegenheit, die Frage in Erwägung ziehen und sie prüfen würde. Ich kann auch bestätigen, dass es in der Gemeinde Brenner diesbezüglich
Bestrebungen gibt, weil Dr. Stoll von der Europaunion Tirol diesbezüglich auch bereits mehrmals Vorstöße unternommen und im Zusammenhang mit dem Tirol-Relief
sich an Stellen beim Ferdinandeum und auch bei der Tiroler Landesregierung gewandt
hat. Es wäre schade, dieses Tirol-Relief nicht wieder auszustellen. Deshalb ist dieser
Antrag wichtig und richtig. Es ist ein Werk, das 1970 in Zusammenarbeit und mit Unterstützung des damaligen Tiroler Landeshauptmannes Wallnöfer entwickelt wurde.
Nach dem Tode von Prof. Ebster, eines bekannten Kartographen Tirols, der dieses Relief entwickelt und gebaut hat, wurde es auch mit Unterstützung von Südtiroler Seite
fertig gestellt. Es wäre sehr schade, dieses doch gigantische Werk, das Tirol im Maßstab von 1:20.000 darstellt, nicht wieder auszustellen. Natürlich ist einige Zeit vergangen und es gibt da einige Dinge, die man ergänzen bzw. aktualisieren könnte. Es ist
auch begrüßenswert, dass die Gemeinde Brenner sich schon seit einiger Zeit damit befasst und der damalige Bürgermeister sich sofort bereit erklärt hat, in dieser Angelegenheit die Anliegen der Europaunion Tirol zu unterstützen.
KASSLATTER MUR (Landesrätin für deutsche Schule, Denkmalpflege, Bildungsförderung, deutsche Kultur und Berufsbildung – SVP): Lieber
Pius Leitner! Zunächst möchte ich Alessandro Urzì widersprechen. Das Gedenkjahr
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hat sehr wohl mit dem historischen Tirol zu tun, Herr Urzì, womit denn sonst? Dies
nur als Ergänzung zu dem, was andere bereits gesagt haben.
Im Auftrag der Landesregierung beschäftige ich mich seit Anfang der Planung für das Gedenkjahr mit diesem Thema und auch mit dem Relief. Andreas Pöder
hat vorhin daran erinnert, dass die Thematik nicht neu ist. Der letzte Briefverkehr
stammt vom Februar, der über die Gemeinde Brenner stattgefunden hat. Irgendwann
hat sich die Gemeinde Brenner eingeklinkt und sich als Präsentationsort für dieses Relief angeboten. Die Probleme, weshalb wir noch zu keinem Schluss gekommen sind,
liegen anderenorts. Das Tirol-Relief ist im Eigentum des Landes Tirol und ist in der
Verwahrung der Tiroler Landesmuseen-Betriebsgesellschaft. Es liegt also, wie Hans
Heiss gesagt hat, im Keller des Ferdinandeums und lagert dort in einem Depot. Es ist
restaurierungsbedürftig, das wissen Sie auch, und sollte vor allem – auch das ist schon
gesagt worden – vor einer Wiederaufstellung in der Oberflächendarstellung auf den
aktuellen Stand gebracht werden. Die Qualität ist bei Fachleuten. Ich habe mir zu diesem Relief Gutachten eingeholt, die sehr umstritten sind. Bevor es wo auch immer
aufgestellt wird, müsste es aus der Sicht auf das historische Tirol und auf die heutige
Realität der Europaregion Tirol um jene Gebiete ergänzt werden, die aus nicht mehr
nachvollziehbaren Gründen fehlen, nämlich die im Jahre 1996 zu Belluno geschlagenen ladinischen Gemeinden und das historische Welschtirol, also das Trentino. Meine
Kontakte laufen über meine Kollegin in Tirol, Frau Beate Pallfrader, und mein
Schriftverkehr erfolgt über meine Abteilung mit dem Tiroler Pendant Benno Erhart.
Vorläufig hat man sich – auch diesbezüglich habe ich Schriftverkehr und Korrespondenz mit Direktor Maikörner – etwas Zeit erbeten, weil man selbst noch nicht weiß, ob
man ein Konzept erarbeitet, um dieses Relief in Eigenregie zu behalten und damit umzugehen, oder ob man bereit ist, es zur Verfügung zu stellen. Ich weiß, dass die Gemeinde Brenner einen Termin mit den Kollegen in Tirol haben, um die weitere Vorgehensweise zu klären. Pius Leitner, ich bin dankbar, dass Sie auf das Thema aufmerksam gemacht haben, aber Sie haben gesehen, dass die Dinge bereits laufen. Deshalb möchte ich Sie bitten, den Beschlussantrag zurückzuziehen und ihn im Sinne einer Erinnerung zu verstehen, damit sich die Gelegenheit bietet, hier im Landtag 10
Minuten über dieses Relief zu reden. Die Landesregierung kann diesen Antrag nicht
annehmen, weil es dann so aussehen würde, als ob sie nichts täte, während sie in dieser
Angelegenheit seit gut zwei Jahren am Werk ist. Es muss also geklärt werden, ob es
hergegeben wird, wie das Konzept der Restaurierung aussieht, was das Ganze kostet
und wer es bezahlt, wobei wir die Angebote für die Standorte bereits haben.
PRÄSIDENT: Bevor ich das Wort dem Einbringer erteile, möchte ich mitteilen, dass die Abgeordneten Egger und Egartner einen Änderungsantrag zum Beschlussantrag eingebracht haben, der folgendermaßen lautet: "Im beschließenden Teil
wird nach den Wörtern "in Tirol" der Zusatz "(eventuell am Brenner)" eingefügt." Der
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italienische Text lautet folgendermaßen: "Nel dispositivo, dopo le parole "in Tirolo",
vengono aggiunte le seguenti: "(eventualmente al Brennero)"."
Der Einbringer hat laut Geschäftsordnung das Wort, um zu sagen, ob er damit einverstanden ist oder nicht.
Das Wort hat der Abgeordnete Leitner, bitte.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Danke, Herr Präsident! Es ist sehr interessant, zu welchen Schlüssen Kolleginnen und Kollegen kommen, wenn man ein ganz –
ein banales Anliegen ist es nicht – klares Anliegen hat. An den Kollegen Urzì gerichtet: Dies ist ein Beitrag von uns zum Gedenkjahr, da wir sagen, dass im Gedenkjahr
auch bleibende Dinge geschaffen werden sollen.
PRÄSIDENT: Entschuldigung Herr Leitner, wenn ich Sie unterbreche, aber
Sie haben noch 5 Minuten Zeit zu replizieren.
Die Frage ist, ob Sie den Änderungsantrag akzeptieren oder nicht.
Gut, dann sind Sie damit einverstanden.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Wie gesagt, hier gibt es ein bestehendes
Werk, welches zerlegt worden ist, weil das Ferdinandeum umgebaut wurde. Ich habe
es bereits in meiner Erläuterung gesagt. Jetzt kann man darüber nachdenken, was man
damit macht. Ich bin einfach davon überzeugt – das ist hier auch aus den Worten der
Landesrätin hervorgegangen; es war auch meine Nachfrage -, dass es Bestrebungen
dazu gibt. Ich weiß, dass es von verschiedener Seite vorgebracht worden ist, unter anderem auch von der Europaunion Tirol, deren Mitglied ich bin. Es ist keine Frage, dass
sich die Menschen erwarten, dass damit etwas geschieht, denn dies wäre ein Beitrag
zum Gedenkjahr mit bleibender Wirkung.
Es ist mir vollkommen klar - und das geht auch aus dem Beschlussantrag
hervor -, dass wir diesbezüglich nicht allein entscheiden können und dass man mit der
Tiroler Landesregierung verhandeln muss. Weil von Südtiroler Seite viele Anregungen
gekommen sind, denke ich, sollte man diese auch aufgreifen und versuchen, sie einer
Umsetzung zuzuführen. Wer die Besitzer sind, wissen wir. Das kann nur im Einvernehmen geschehen, aber gerade in einem Tiroler Gedenkjahr, denke ich, kann man
schon davon ausgehen, dass man den Konsens zumindest für solche Dinge noch findet,
wenngleich ich - das sage ich hier in aller Deutlichkeit – es sehr bedauere, was derzeit
an Zusammenarbeit oder Nicht-Zusammenarbeit in diesen Landesteilen abläuft. Das
ist eigentlich zum Schämen! Es sei mir gestattet, dies hier ganz klar zu deponieren.
Was die Miteinbeziehung des Trentino anbelangt, angeregt vom Kollegen
Heiss, Folgendes. Ich habe im Prinzip nichts gegen die Europaregion Tirol. Das haben
wir immer gesagt. Das muss man aber zuerst einmal politisch etwas besser definieren.
Kollegin Klotz hat es auch gesagt. Wir stellen fest, dass es heute teilweise mehr Kontakte mit dem Trentino und dem Bundesland Tirol als zwischen Südtirol und dem
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Bundesland Tirol gibt. Das muss uns schon auch zum Nachdenken geben. Unser Verständnis war immer jenes, dass zunächst einmal Nord-, Süd- und Osttirol besser zusammenarbeiten sollen, auch zusammenwachsen müssen und dass man in einem weiteren Schritt eventuell das Trentino miteinbezieht, wenn dieses wirklich will. Im Trentino gibt es eine sehr starke Gruppe, nämlich die Welschtiroler, die dies sicherlich
wollen, es gibt aber auch eine, nach meiner Einschätzung, viel stärkere Gruppe, die es
nicht will. Diese will die Europaregion Tirol aus einem ganz anderen Grund, denn
diese Bewegung kennen wir alle. Das ist nicht unser Ziel, aber niemand soll von einer
zukünftigen Entwicklung ausgeschlossen werden. Das haben wir auch gesagt. Für die
Welschtiroler oder für die Trentiner könnte man eine Kopie anfertigen, auf der die
fehlenden Teile ergänzt werden.
Es braucht auch die Weiterentwicklung, warum nicht? Das ist irgendwo auch
eine offene Frage, aber ein Symbol bzw. eine Darstellung in Form eines Reliefs –
Christian Egartner hat es gesagt – haben sowohl die Kärntner als auch andere. Für die
Jugend wäre es eine sehr gute Möglichkeit, das Land irgendwo auch in seiner Gestaltungsform zu betrachten. Es ist auch ein sehr großer erzieherischer Wert, denke ich,
und auch für die Bildung der jungen Menschen von großer Bedeutung. Jeder beschäftigt sich irgendwo mit dem eigenen Land. Wir haben in unserer Jugendzeit erlebt, dass
wir die Regionen, die umliegenden Länder bestens kannten, das eigene Land aber
nicht. Ob es uns damals bewusst geworden ist, weiß ich nicht. Jedenfalls war es sehr,
sehr schade. Die Jugend hat ein großes Bedürfnis, das eigene Land zu kennen. Im Gedenkjahr wäre es sicherlich ein guter Beitrag dazu.
Ich begrüße es - Frau Landesrätin, vielleicht hören Sie auch mir und nicht
nur Ihren geschätzten Kollegen zu -, dass sich die Landesregierung mit diesem Thema
beschäftigt, und nehme dies auch zur Kenntnis. Wir möchten hier nicht irgendwie
hineinpfuschen bzw. einen Weg, der vielleicht begangen worden ist, auch aus dem
Gleis bringen. Deshalb ziehe ich den Antrag nicht zurück, sondern setze dessen Behandlung aus und warte, was in den nächsten Monaten diesbezüglich geschieht. Ich
behalte mir vor, ihn eventuell nach der Sommerpause weiterzubehandeln. Wir werden
sehen, was passiert und werden alle Bemühungen anerkennen, die in diese Richtung
gehen, denn das Ziel ist dasselbe.
Kollege Urzì! Es ist ein Beitrag zum Gedenkjahr, deshalb haben wir diesen
Titel gewählt.
PRÄSIDENT: Somit wird die weitere Behandlung des Beschlussantrages
auf die Sitzungsfolge des Monats Juli vertagt.
Angesichts der Tatsache, dass es bereits 11.56 Uhr ist, ersuche ich das Plenum um eine fünfminütige Unterbrechung der Sitzung, da Vizepräsident Minniti heute
abwesend ist.
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ORE 11.57 UHR
---------ORE 12.09 UHR
PRÄSIDENT: Die Sitzung ist wieder aufgenommen.
Ich erinnere daran, dass nun die institutionellen Tagesordnungspunkte behandelt werden müssen. In der gestrigen Sitzung der Fraktionsvorsitzenden wurde
beschlossen, die institutionellen Tagesordnungspunkte 2 und 3 zu vertagen.
Punkt 4 der Tagesordnung: Beschlussvorschlag: "Berichtigung des Haushaltsvoranschlages des Südtiroler Landtages für das Finanzjahr 2009."
Punto 4) dell’ordine del giorno: Proposta di deliberazione: "Assestamento
del bilancio di previsione del Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano per
l’anno finanziario 2009."
Ich verlese den Bericht:
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
anbei übermittle ich Ihnen zur Überprüfung und Genehmigung den
Beschlussvorschlag für die Berichtigung des Haushaltsvoranschlages
des Südtiroler Landtages für das Finanzjahr 2009, der vom Landtag
am 1. Oktober 2008 mit Beschluss Nr. 3/08 genehmigt worden ist.
Ich schicke voraus, dass der Landtag mit Beschluss Nr. 3/09 vom 6.
Mai 2009 die Abschlussrechnung für das Finanzjahr 2008 genehmigt
hat, die zum 31. Dezember 2008 einen effektiven Verwaltungsüberschuss in der Höhe von 947.049,56 Euro aufwies.
In dem vom Landtag genehmigten Haushaltsvoranschlag für das Finanzjahr 2009 war auf der Einnahmenseite ein voraussichtlicher Verwaltungsüberschuss von 920.900,00 Euro eingeschrieben worden.
Die genehmigte Abschlussrechnung hat somit bei Abschluss des
Haushaltsjahres 2008 einen Verwaltungsüberschuss ausgewiesen,
der um 26.149,56 Euro höher war als der im Haushaltsvoranschlag
angenommene Betrag.
Aufgrund des soeben dargelegten Ergebnisses der Abschlussrechnung 2008 muss eine Berichtigung des Haushaltsvoranschlages für
das Finanzjahr 2009 vorgenommen werden, mit welcher auf der Einnahmenseite die Anhebung des Verwaltungsüberschusses um
26.149,56 Euro ausgewiesen wird; zudem müssen auch gewisse Änderungen an der Einnahmenseite und an der Ausgabenseite vorgenommen werden.
Wie Sie den folgenden Erläuterungen entnehmen können, betreffen
die im Ausgabenteil vorgeschlagenen Änderungen größtenteils
Pflichtausgaben bzw. laufende Ausgaben und sind die Folge von Gegebenheiten, die außerhalb des Ermessensspielraumes des Präsidiums liegen.
EINNAHMEN
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Auf der Einnahmenseite wird der im Haushaltsvoranschlag angegebene Betrag, der auf Annahmen beruhte, mit dem tatsächlichen Ergebnis der Abschlussrechnung 2008 in Einklang gebracht. In diesem
Sinne wird der veranschlagte Verwaltungsüberschuss von Euro
920.900,00 um 26.149,56 Euro auf nunmehr 947.049,56 Euro erhöht.
Kapitel 6600: "Eventuelle und verschiedene Einnahmen"
Die Anhebung dieses Kapitelansatzes (+ Euro 1.000,00) ist auf die
Rückvergütung der durch den Wassereintritt in den Büros der PDLLandtagsfraktion entstandenen Schäden zurückzuführen.
AUSGABEN
Kapitel 1180: "Beiträge an die Landtagsfraktionen (Verordnung über
die Leistungen zugunsten der Landtagsfraktionen und diesbezügliche
Rechnungslegung – Beschluss des Landtages Nr. 1/96)"
Der ursprüngliche Ansatz dieses Kapitels wurde ausgehend von der
Anzahl an Fraktionen der vergangenen Legislaturperiode und unter
Zugrundelegung der in Artikel 3 Absatz 2 der "Verordnung über die
Leistungen zugunsten der Landtagsfraktionen und diesbezügliche
Rechnungslegung" vorgesehenen Beträge berechnet. Da die Anzahl
an Fraktionen im Vergleich zur XIII. Legislaturperiode abgenommen
hat (von 10 Fraktionen auf nunmehr 9 Fraktionen) wird der gegenständliche Kapitelansatz um 25.066,32 Euro gesenkt.
Kapitel 1200: "Aufwandsentschädigung und Vergütung der Reisespesen für die vom Landtag bestellten Mitglieder der 6er und 12er Kommission"
Bei der Festlegung des derzeitigen Kapitelansatzes (5.000,00 Euro)
im Frühsommer des Jahres 2008 wurde dem Umstand Rechnung getragen, dass die ehemaligen Kommissionsmitglieder Dr. Karl Zeller
und Dr. Gianclaudio Bressa Parlamentarier waren, ihnen deshalb im
Sinne der geltenden Bestimmungen keine Aufwandsentschädigung zustand und die ausgewiesenen Mittel demzufolge nur der Abdeckung
allfälliger Reisekostenrückvergütungen dienen sollten.
Der neu gewählte Landtag hat am 3. Februar 2009 die Herren Dr. Karl
Zeller und Dr. Alberto Zocchi zu Mitgliedern der 6er und 12er Kommission bestellt. Dr. Alberto Zocchi ist kein Parlamentarier und hat somit Anrecht auf die monatliche Amtsentschädigung von 1.291,14 Euro brutto,
weshalb der Ansatz des gegenständlichen Ausgabenkapitels um
18.000,00 Euro angehoben werden muss.
Kapitel 1205: "Ausgaben für die Tätigkeit der Volksanwaltschaft der
Autonomen Provinz Bozen-Südtirol (Art. 11-bis des L.G. vom
10.7.1996, Nr. 14)"
Die genannten Bestimmungen sehen für die Auszahlung der Ausgaben bezüglich der Tätigkeit der Volksanwaltschaft vor, dass der
Volksanwalt/die Volksanwältin jährlich einen Tätigkeitsplan samt entsprechendem Kostenvoranschlag zur Genehmigung vorlegt und der
für dieses Kapitel vorzusehende Ansatz somit auf dem Tätigkeitsplan
bzw. Kostenvoranschlag beruht. Da sich jedoch die Amtszeit des
Volksanwaltes/der Volksanwältin mit jener des Landtages deckt, hat
die seinerzeit scheidende Volksanwältin in Hinblick auf die Erstellung
des Haushaltsvoranschlages des Südtiroler Landtages für das Finanzjahr 2009 keinen Tätigkeitsplan samt entsprechendem Kostenvoranschlag vorgelegt. Der Ansatz dieses Kapitels wird deshalb im
Rahmen der Berichtigung des Haushaltsvoranschlages für das Fi-
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nanzjahr 2009 entsprechend dem von der neu gewählten Volksanwältin für das Jahr 2009 vorgelegten Tätigkeitsplan samt Kostenvoranschlag (siehe Anlage) auf 7.000,00 Euro festgelegt.
Kapitel 1210: "Amtsentschädigung, Außendienstvergütung und Vergütung der Reisekosten zugunsten des Volksanwaltes/der Volksanwältin sowie Spesen für Haftpflichtversicherungspolizze (L.G. vom
10.7.1996 Nr. 14)"
Der Ansatz dieses Kapitels wird um 3.935,04 Euro angehoben. Die
vorgeschlagene Anhebung erfolgt aufgrund des Umstandes, dass der
Volksanwältin gemäß Artikel 10 des L.G. vom 10. Juli 1996, Nr. 14,
die Amtsentschädigung zusteht, wie sie für Regionalratsabgeordnete
vorgesehen ist, dieser damit selbstverständlich auch die mit Dekret
des Regionalratspräsidenten Nr. 109 vom 21. Jänner 2009 verfügte
Erhöhung der Amtsentschädigung zusteht und die entsprechenden
Beträge für das gesamte Jahr 2009 gezahlt werden müssen.
Kapitel 1220: "Ausgaben für die Tätigkeit des Landesbeirates für
Kommunikationswesen (Art. 5 des L.G. vom 18.3.2002, Nr. 6)"
Der für dieses Kapitel vorzusehende Ansatz beruht auf dem Tätigkeitsplan bzw. Kostenvoranschlag des Landesbeirates für Kommunikationswesen. Da sich jedoch die Amtszeit des genannten Beirates
mit jener des Landtages deckt, hat der scheidende Beirat in Hinblick
auf die Erstellung des Haushaltsvoranschlages des Südtiroler Landtages für das Finanzjahr 2009 keinen Tätigkeitsplan samt entsprechendem Kostenvoranschlag mehr vorgelegt. Der Ansatz dieses Kapitels
wird deshalb im Rahmen der Berichtigung des Haushaltsvoranschlages für das Finanzjahr 2009 entsprechend dem vom neu ernannten
Landesbeirat für Kommunikationswesen für das Jahr 2009 vorgelegten Tätigkeitsplan samt Kostenvoranschlag (siehe Anlage) auf
19.000,00 Euro festgelegt.
Kapitel 1230: "Auszahlung der zweckbestimmten Zuweisungen der
Aufsichtsbehörde für das Kommunikationswesen (Art. 4 und 5 des
L.G. vom 18.3.2002, Nr. 6)"
Der bei Abschluss des Haushaltsjahres 2008 berechnete Verwaltungsüberschuss (947.049,56 Euro) beinhaltet 395,20 Euro, die vom
Ausgabenkapitel 1230 "Auszahlung der zweckbestimmten Zuweisungen der Aufsichtsbehörde für das Kommunikationswesen" herrühren
und diesem deshalb wieder zugeführt werden müssen.
Kapitel 1340: "Renten zu Lasten des Landtages"
Der Südtiroler Landtag zahlt gemäß den Bestimmungen des ehemaligen Art. 85 des L.G. vom 21. Mai 1981 Nr. 11, an zwei ehemalige Bedienstete mit den Aufgaben eines Direktors bzw. eines Koordinators
monatlich eine Ergänzung des Ruhegehaltes aus.
Laut Art. 18 des L.G. vom 16. Oktober 1992 Nr. 36, wird obgenannte
Ergänzung mit Wirkung vom 1. Jänner eines jeden Jahres aufgrund
des vom staatlichen Institut für Statistik ermittelten gesamtstaatlichen
Indexes der Verbraucherpreise für Haushalte von Arbeitern und Angestellten erhöht. Die genannte Erhöhung der Ergänzung des Ruhegehaltes bedingt die Anhebung des ursprünglichen Kapitelansatzes
um 90,52 Euro.
Kapitel 1352: "Vorschüsse auf Abfertigungen"
Ich schicke voraus, dass gemäß Artikel 1-bis der Planstellen- und
Personalordnung des Südtiroler Landtages auf die Bediensteten des
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Südtiroler Landtages die bereichsübergreifenden Kollektivverträge
angewandt werden, welche für die Bediensteten der Südtiroler Landesverwaltung vorgesehen sind.
Der bereichsübergreifende Kollektivvertrag für den Zeitraum 20052008 für den normativen Teil und für den Zeitraum 2007-2008 für den
wirtschaftlichen Teil beinhaltet bezüglich der Anzahlung auf die Abfertigung einige Neuerungen, die somit auch für die Bediensteten des
Südtiroler Landtages zum Tragen kommen. Gemäß den neuen Bestimmungen sind die Gesuche zwecks Gewährung der Anzahl auf die
Abfertigung bei der eigenen Verwaltung vom 1. Juli bis zum 31. Oktober des Jahres vor der Gewährung einzureichen. Dies hat zur Folge,
dass die Anzahlungen auf die Abfertigung, denen ein Ansuchen des
Jahres 2009 zugrunde liegt, erst im Jahr 2010 gewährt und ausbezahlt werden. Da im Jahr 2009 keine Anzahlungen zur Auszahlung
gelangen können, wird der Ansatz dieses Ausgabenkapitels auf Null
gebracht.
Kapitel 1402: "Ausgaben für Tagungen und andere Initiativen des
Südtiroler Landtages im Rahmen von öffentlichen Kontakten im Inund Ausland sowie Beteiligung, auch in Form von Beiträgen, an Initiativen Anderer, die für den Südtiroler Landtag von Interesse sind"
Unter Bezugnahme auf die Ausgabenkapitel 1402 und 1403 möchte
ich darauf verweisen, dass es sich beim Haushaltsvoranschlag für das
Jahr 2009, bedingt durch die Landtagswahlen, um einen sogenannten
technischen Haushaltsvoranschlag handelt. Das bedeutet, dass auf
der Ausgabenseite lediglich für die Kapitel betreffend die Pflichtausgaben und die laufenden Ausgaben die vollen bzw. realen Kapitelansätze eingetragen wurden. Für jene Kapitel, deren Ausgabenhöhe in
der Ermessensfreiheit des Präsidenten/der Präsidentin bzw. des Präsidiums liegen, wurden hingegen lediglich Minimalansätze vorgegeben, die nunmehr den reellen Erfordernissen angepasst werden müssen.
Der Ansatz dieses Ausgabenkapitels wird um 37.000,00 Euro angehoben und damit auf denselben Betrag (82.000,00 Euro) gebracht,
den bereits die Haushaltsvoranschläge der vergangenen Jahre aufgewiesen haben. Mit diesen Mitteln werden die Ausgaben bestritten,
die in Zusammenhang mit den bereits erfolgten (Landtag Burgenland)
bzw. noch anstehenden Besuchen von Delegationen (Präsidien der
Landtage von Baden-Württemberg und Bayern), aber auch anderen
Kontakten institutioneller Natur im In- und Ausland anfallen. Diesem
Ausgabenkapitel werden auch die Ausgaben für die Wiederauflage
der Broschüre „Das Verwaltungsgericht Bozen“ in deutscher, italienischer und ladinischer Sprache, die vom Landtag vor Jahren in Zusammenarbeit mit der erwähnten Institution herausgegeben worden
ist, angelastet werden.
Kapitel 1403: "Ausgaben zur Förderung der Kenntnisse über die Tätigkeit des Südtiroler Landtages"
Der Ansatz diese Ausgabenkapitels wird um 90.000,00 Euro angehoben um folgende Projekte zu finanzieren:
- die Überarbeitung des Videos über den Aufbau und die Tätigkeit des
Südtiroler Landtages und die Vervielfältigung desselben zwecks
Übermittlung der Kopien an alle Grund-, Mittel- und Oberschulen sowie Berufsschulen Südtirols;
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- die Ausarbeitung eines neuen jugendgerechten Videos über den
Aufbau und die Tätigkeit des Südtiroler Landtages.
Kapitel 1420: "Ausgaben für die Arbeitsabwicklung der Ämter: Büromaterial, Postspesen, Zeitungen und Zeitschriften, Bücher und andere
Informationsmaterialien, Inserate, Transport und Verstellung von Einrichtungsgegenständen, Verbrauchsmaterial für verschiedene Maschinen und Geräte und kleinere Ausgaben"
Der Ansatz dieses Kapitels wird um 50.000,00 Euro erhöht. Die Anhebung dieses Kapitelansatzes steht in Zusammenhang mit der Ausarbeitung eines neuen Erscheinungsbildes des Südtiroler Landtages
und der Durchführung des entsprechenden informellen Wettbewerbes.
Kapitel 1433: "Spesen für die Durchführung des Gesetzesvertretenden Dekretes vom 9.4.2008, Nr. 81, betreffend die Sicherheit und die
Gesundheit am Arbeitsplatz"
Die auf gegenständlichem Ausgabenkapitel verfügbaren finanziellen
Mittel werden um 5.000,00 Euro aufgestockt, um die finanzielle
Deckung der Ausgaben in Zusammenhang mit der Überprüfung und
Anpassung der Brandmeldeanlage zu gewährleisten.
Kapitel 1700: "Reservefonds für neue und höhere Ausgaben"
Der Ansatz des Reservefonds wird um 118.204,88 Euro gesenkt. Dieser Betrag entspricht der Differenz zwischen den höheren Einnahmen
(27.149,56 Euro) und den auf einigen Kapiteln des Nachtragshaushaltes vorgesehenen höheren bzw. niedrigeren Ausgaben.
Ich ersuche abschließend die Damen und Herren Abgeordneten, die
beiliegende vom Präsidium vorgelegte Beschlussvorlage betreffend
die Berichtigung des Haushaltsvoranschlages des Südtiroler Landtages für das Finanzjahr 2009 einschließlich der beigelegten Tabellen
zu genehmigen.
---------Signore e signori consiglieri,
con la presente trasmetto Loro, per l'esame e l'approvazione, la proposta di deliberazione per l'assestamento del bilancio di previsione
2009 del Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano, bilancio approvato dal Consiglio provinciale con deliberazione n. 3/08 del 1° ottobre 2008.
Si premette che il Consiglio provinciale, con propria deliberazione n.
3/09 del 6 maggio 2009, ha approvato il conto consuntivo per l'anno
finanziario 2008, che al 31 dicembre 2008 presentava un avanzo di
amministrazione effettivo di 947.049,56 euro.
Nel bilancio di previsione per l'anno finanziario 2009 approvato dal
Consiglio provinciale è stato iscritto fra le entrate un presunto avanzo
di amministrazione di 920.900,00 euro. Dal conto consuntivo approvato risulta quindi, alla fine dell'esercizio finanziario 2008, una differenza di 26.149,56 euro tra l'avanzo di amministrazione effettivo e
quello presunto iscritto nel bilancio di previsione.
Il suddetto risultato del conto consuntivo 2008 rende pertanto necessario un assestamento del bilancio di previsione per l'esercizio finanziario 2009, assestamento che prevede per le entrate un aumento
dell'avanzo di amministrazione per un importo di 26.149,56. È inoltre
necessario effettuare determinate variazioni sia per le entrate sia per
le uscite.
- 33 -
Come risulta dalle illustrazioni che seguono, le variazioni proposte per
le uscite riguardano soprattutto spese obbligatorie ovvero spese correnti e derivano da fatti che esulano dalla sfera decisionale dell'ufficio
di presidenza.
ENTRATE
Per quanto riguarda le entrate, l’importo iscritto nel bilancio di previsione, la cui entità era stata soltanto presunta, viene adeguato al risultato effettivo del conto consuntivo 2008. Di conseguenza l'avanzo
di amministrazione presunto pari a 920.900,00 euro iscritto nel bilancio viene aumentato di 26.149,56 euro ed è pertanto pari a
947.049,56 euro.
Capitolo 6600: "Entrate eventuali e diverse"
L’aumento della dotazione di questo capitolo (+ 1.000,00 euro) è dovuto al risarcimento dei danni connesso alle infiltrazioni d’acqua
presso gli uffici del gruppo consiliare PDL.
USCITE
Capitolo 1180: "Contributo ai gruppi consiliari (Regolamento concernente interventi a favore dei gruppi consiliari e relativa rendicontazione –
deliberazione del Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano n. 1/96)"
Lo stanziamento originariamente previsto su questo capitolo era stato
calcolato sulla base del numero dei gruppi consiliari della scorsa legislatura e degli importi previsti dall'articolo 3, comma 2 del "Regolamento concernente interventi a favore dei gruppi consiliari e relativa rendicontazione". Dato che rispetto alla XIII legislatura il numero
dei gruppi consiliari è diminuito da 10 a 9, la dotazione del capitolo
viene ridotta di 25.066,32 euro.
Capitolo 1200: "Compenso e rimborso spese viaggio per i rappresentanti del Consiglio provinciale nella Commissione dei 6 e dei 12"
Per la definizione dell’attuale dotazione del capitolo (5.000,00 euro) a
inizio estate 2008 si era tenuto conto del fatto che gli allora commissari dott. Karl Zeller e dott. Gianclaudio Bressa erano parlamentari e
quindi ai sensi delle disposizioni vigenti non avevano diritto a un compenso, motivo per cui i mezzi stanziati servivano soltanto alla copertura di eventuali rimborsi di spese di viaggio.
Il neoeletto Consiglio provinciale ha nominato in data 3 febbraio 2009
il dott. Karl Zeller e il dott. Alberto Zocchi nuovi componenti della
Commissione dei 6 e dei 12. Il dott. Alberto Zocchi non è parlamentare e quindi ha diritto all’indennità mensile di 1.291,14 euro lordi, motivo per cui la dotazione di questo capitolo di spesa deve essere aumentata di 18.000,00 euro.
Capitolo 1205: "Spese per l’attività del difensore/della difensora civica
della Provincia autonoma di Bolzano (art. 11-bis della L.P. 10-7-1996,
n. 14)"
Dette disposizioni prevedono che per l'erogazione delle spese relative
alle attività della difesa civica, il difensore civico/la difensora civica
presenti per l'approvazione ogni anno un progetto programmatico
delle sue attività, corredato della relativa previsione di spesa; lo stanziamento da prevedere per questo capitolo si basa su tale progetto
programmatico ovvero sulla previsione di spesa. Considerato che il
mandato del difensore civico/della difensora civica coincide con quello
del Consiglio provinciale, la difensora civica uscente non ha presen-
- 34 -
tato un progetto programmatico, corredato della previsione di spesa,
in funzione della predisposizione del bilancio di previsione del Consiglio provinciale per l’esercizio finanziario 2009. Per tale ragione lo
stanziamento di questo capitolo viene fissato in 7.000,00 euro
nell’ambito dell’assestamento del bilancio di previsione per l’anno finanziario 2009 sulla base del progetto programmatico e della previsione di spesa per il 2009 (si veda allegato) presentati dalla neoeletta
difensora civica.
Capitolo 1210: "Indennità di carica, indennità di missione e rimborso
spese di viaggio al difensore civico/alla difensora civica nonché spese
per polizza assicurativa di responsabilità civile (L.P. 10-7-1996, n. 14)"
Lo stanziamento di questo capitolo viene aumentato di 3.935,04 euro.
L’incremento proposto è dovuto al fatto che ai sensi dell’articolo 10
della L.P. 10 luglio 1996, n. 14, alla difensora civica spetta l’indennità
di funzione prevista per i consiglieri regionali e pertanto anche
l’aumento dell’indennità disposto con decreto del presidente del Consiglio regionale n. 109 del 21 gennaio 2009, e che quindi devono essere liquidati i relativi importi per l’intero anno 2009.
Capitolo 1220: "Spese per l’attività del comitato provinciale per le comunicazioni (art. 5 della L.P. 18-3-2002, n. 6)"
Lo stanziamento da prevedere per questo capitolo si basa sul progetto programmatico ovvero sulla previsione di spesa del comitato
provinciale per le comunicazioni. Considerato però che il mandato del
suddetto comitato coincide con quello del Consiglio provinciale, il comitato uscente non ha presentato un progetto programmatico corredato della previsione di spesa in funzione della predisposizione del
bilancio di previsione del Consiglio provinciale per l’esercizio finanziario 2009. Per tale ragione lo stanziamento di questo capitolo viene
fissato in 19.000,00 euro nell’ambito dell’assestamento del bilancio di
previsione per l’anno finanziario 2009 sulla base del progetto programmatico e della previsione di spesa per il 2009 (si veda allegato)
presentati dal nuovo comitato provinciale per le comunicazioni.
Capitolo 1230: "Versamento delle assegnazioni con vincolo di destinazione dell’Autorità per le garanzie nelle comunicazioni (artt. 4 e 5
della L.P. 18-3-2002, n. 6)"
L’avanzo di amministrazione risultante al termine dell’esercizio finanziario 2008 (947.049,56 euro) include 395,20 euro provenienti dal capitolo di spesa 1230 “Versamento delle assegnazioni con vincolo di
destinazione dell’Autorità per le garanzie nelle comunicazioni”, i quali
devono essere riassegnati a tale capitolo.
Capitolo 1340: "Pensioni a carico del Consiglio provinciale"
Ai sensi delle disposizioni dell’ex articolo 85 della L.P. 21 maggio
1981, n. 11, il Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano versa
mensilmente a due ex dipendenti con la funzione rispettivamente di
direttore e coordinatore un’integrazione della pensione.
Ai sensi dell’articolo 18 della L.P. 16 ottobre 1992, n. 36, la suddetta
integrazione è aumentata con decorrenza dal 1° gennaio di ogni anno
nella misura corrispondente all’indice nazionale dei prezzi del consumo per le famiglie di operai e impiegati accertato dall’Istituto nazionale di statistica. La suddetta integrazione di pensione comporta un
aumento di 90,52 euro dello stanziamento originario del capitolo.
Capitolo 1352: “Anticipazioni dell’indennità premio di servizio”
- 35 -
Premetto che ai sensi dell’articolo 1-bis della “Pianta organica e regolamento organico del personale del Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano” per i/le dipendenti del Consiglio provinciale trovano
applicazione i contratti collettivi intercompartimentali previsti per il personale dell’amministrazione provinciale.
Il contratto collettivo intercompartimentale per il periodo 2005-2008
per la parte giuridica e per il periodo 2007-2008 per la parte economica contiene alcune novità relativamente all’anticipazione sul trattamento di fine rapporto, che valgono anche per il personale del Consiglio provinciale. Ai sensi delle nuove disposizioni le domande di anticipazione sul trattamento di fine rapporto vanno presentate
all’amministrazione di appartenenza dal 1° luglio al 31 ottobre
dell’anno precedente la concessione. Ne consegue che le anticipazioni sul trattamento di fine rapporto per le quali è stata presentata
domanda nel 2009 verranno concesse e liquidate solo nel 2010. Considerato che nel 2009 non posso esserci anticipazioni da liquidare, lo
stanziamento del capitolo è azzerato.
Capitolo 1402: "Spese per convegni e altre iniziative del Consiglio
provinciale inerenti a relazioni pubbliche in Italia e all’estero nonché
partecipazione, anche tramite contributi, a iniziative esterne di interesse per il Consiglio provinciale"
Con riferimento ai capitoli di spesa 1402 e 1403 vorrei far presente,
che a causa delle elezioni provinciali il bilancio di previsione 2009 è
un bilancio di previsione cosiddetto tecnico, vale a dire che per quanto
riguarda le uscite solo sui capitoli concernenti le spese obbligatorie e
le spese correnti sono stati iscritti gli stanziamenti completi ovvero
realmente necessari. Sui capitoli la cui dotazione rientra nella sfera
decisionale del/della presidente ovvero dell'ufficio di presidenza erano
stati iscritti solamente degli stanziamenti minimi che ora devono essere adeguati alle reali necessità.
La dotazione di questo capitolo di spesa è aumentata di 37.000,00
euro per raggiungere l’importo (82.000,00 euro) già previsto nei bilanci di previsione degli anni passati. Con tali mezzi vengono coperte
le spese derivanti dalle visite già effettuate (assemblea legislativa del
Burgenland) ovvero ancora da effettuare (uffici di presidenza delle assemblee legislative del Baden-Württemberg e della Baviera) da parte
di delegazioni, ma anche le spese sostenute per contatti di natura
istituzionale in Italia e all’estero. A questo capitolo di spesa sono imputate anche le spese di ristampa dell’opuscolo “Il tribunale regionale
di giustizia amministrativa” in tedesco, italiano e ladino, pubblicato alcuni anni fa in collaborazione con detta istituzione.
Capitolo 1403: "Spese per la promozione della conoscenza dell’attività
del Consiglio provinciale"
La dotazione di questo capitolo è aumentata di 90.000,00 euro per finanziare i seguenti progetti:
- rielaborazione del video sulla composizione e l’attività del Consiglio
provinciale e riproduzione in più copie da inviare a tutte le scuole elementari, medie e superiori dell’Alto Adige;
- realizzazione di un nuovo video rivolto ai giovani sulla struttura e
l’attività del Consiglio provinciale.
Capitolo 1420: "Spese per il funzionamento degli uffici: materiale di
cancelleria, spese postali, giornali e riviste, libri e altri materiali di infor-
- 36 -
mazione, inserzioni, trasporto e spostamento arredi, materiale di consumo per apparecchiature in dotazione e altre spese minute"
La dotazione di questo capitolo viene aumentata di 50.000,00 euro
per coprire le spese derivanti dall’elaborazione di un nuova immagine
grafica del Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano e lo svolgimento della relativa gara informale.
Capitolo 1433: "Spese per l’attuazione del decreto legislativo 9-42008, n. 81, concernente la sicurezza e la salute dei lavoratori sul
luogo di lavoro"
I mezzi finanziari stanziati su questo capitolo di spesa sono aumentati
di 5.000,00 euro per coprire le spese derivanti dalla revisione e
dall’adeguamento dell’impianto antincendio.
Capitolo 1700: "Fondo di riserva per nuove e maggiori spese"
La dotazione del fondo di riserva viene ridotta di 118.204,88 euro.
L’importo corrisponde alla differenza tra le maggiori entrate (27.149,56
euro) e le maggiori risp. minori spese previste su alcuni capitoli
dell’assestamento di bilancio.
Invito infine le signore consigliere e i signori consiglieri a voler approvare l'allegata bozza di deliberazione sull'assestamento del bilancio di
previsione 2009 del Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano incluse le relative tabelle, presentata dall'ufficio di presidenza.
Ich verlese den Beschluss:
Nach Einsichtnahme in den eigenen Beschluss Nr. 3/08 vom
1. Oktober 2008, mit welchem der Haushaltsvoranschlag des Südtiroler Landtages für das Finanzjahr 2009 genehmigt worden ist;
nach Einsichtnahme in den Präsidiumsbeschluss Nr. 15/09
vom 7.5.2009, mit welchem der Entwurf der Berichtigung des Haushaltsvoranschlages des Südtiroler Landtages für das Finanzjahr 2009
gemäß beiliegender Tabelle genehmigt worden ist;
nach Einsichtnahme in den Artikel 11-bis Absatz 1 des Landesgesetzes vom 10. Juli 1996, Nr. 14, “Volksanwaltschaft der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol“;
nach Einsichtnahme in das Tätigkeitsprogramm und in den
Kostenvoranschlag für das Jahr 2009 der Volksanwältin, welche der
Berichtigung des Haushaltsvoranschlages des Südtiroler Landtages
für das Finanzjahr 2009 beigelegt sind;
nach Einsichtnahme in den Artikel 5 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 18. März 2002, Nr. 6, “Bestimmungen zum Kommunikationswesen und zur Rundfunkförderung“;
nach Einsichtnahme in das Tätigkeitsprogramm und in den
Kostenvoranschlag für das Jahr 2009 des Landesbeirates für Kommunikationswesen, welche der Berichtigung des Haushaltsvoranschlages des Südtiroler Landtages für das Finanzjahr 2009 beigelegt
sind;
nach Einsichtnahme in die Artikel 18 und 30 der Geschäftsordnung sowie in die Bestimmungen der Verwaltungs- und Buchungsordnung des Südtiroler Landtages;
auf die Erwägung hin, den vom Landtagspräsidium vorgelegten Entwurf der Haushaltsberichtigung zu genehmigen;
- 37 -
dies vorausgeschickt,
beschließt
DER SÜDTIROLER LANDTAG
in der Sitzung vom
1. die Berichtigung des Haushaltsvoranschlages des Südtiroler Landtages für das Finanzjahr 2009 gemäß beiliegender Tabelle und mit folgendem Endergebnis zu genehmigen:
Berichtigung der Einnahmen
Kompetenz
+ 27.149,56 Euro
Berichtigung der Ausgaben
Kompetenz
+ 27.149,56 Euro
2. festzuhalten, dass der Haushaltsvoranschlag für das Finanzjahr
2009 damit folgende Gesamtbeträge (einschließlich Sonderbuchhaltungen) aufweist:
Gesamtbetrag der Einnahmen
(einschließlich Sonderbuchhaltungen)
Kompetenz
7.477.149,56 Euro
Gesamtbetrag der Ausgaben
(einschließlich Sonderbuchhaltungen)
Kompetenz
7.477.149,56 Euro
---------Vista la propria deliberazione n. 3/08 del 1° ottobre 2008, con
la quale è stato approvato il bilancio di previsione del Consiglio della
Provincia autonoma di Bolzano per l'anno finanziario 2009;
vista la deliberazione dell'Ufficio di Presidenza n. 15/09 del 75-2009, con la quale è stato approvato il progetto di assestamento del
bilancio di previsione del Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano, per l'anno finanziario 2009 secondo l'allegata tabella;
visto l’articolo 11-bis comma 1 della legge provinciale 10 luglio 1996, n. 14, “Difensore civico/difensora civica della Provincia autonoma di Bolzano”;
visto il progetto programmatico delle attività e della relativa
previsione di spesa presentato dalla difensora civica per l’anno 2009
allegato all’assestamento del bilancio di previsione per l’esercizio finanziario 2009 del Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano;
visto l’articolo 5 comma 1 della legge provinciale 18 marzo
2002, n. 6, “Norme sulle comunicazioni e provvidenze in materia di radiodiffusione”;
visto il progetto programmatico delle attività e della relativa
previsione di spesa presentato dal Comitato provinciale per le comunicazioni per l’anno 2009 allegato all’assestamento del bilancio di previsione per l’esercizio finanziario 2009 del Consiglio della Provincia
autonoma di Bolzano;
visti gli articoli 18 e 30 del Regolamento interno del Consiglio
della Provincia autonoma di Bolzano ed il Regolamento interno di
amministrazione e contabilità del Consiglio della Provincia autonoma
di Bolzano;
ritenuto di approvare la proposta di assestamento del bilancio
presentato dall'Ufficio di Presidenza;
tutto ciò premesso,
IL CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO
delibera
- 38 -
nella seduta del
1. di approvare l'allegata tabella relativa all'assestamento del bilancio
di previsione per l'anno finanziario 2009 del Consiglio provinciale con
le seguenti risultanze finali:
Assestamento delle entrate
competenza
+ 27.149,56 euro
Assestamento delle uscite
competenza
+ 27.149,56 euro
2. di prendere atto che pertanto il bilancio di previsione per l'anno finanziario 2009 comprende i seguenti totali generali (contabilità speciali comprese):
Totale delle entrate
(incluse contabilità speciali)
competenza
7.477.149,56 euro
Totale delle uscite
(incluse contabilità speciali)
competenza
7.477.149,56 euro
VORANSCHLAG DER EINNAHMEN - STATO DI PREVISIONE DELLE ENTRATE
KAPITEL – CAPITOLO
Kapitelnummer
Bezeichnung
Numero capiDenominazione
tolo
2009
100
Verwaltungsüberschuss bei Abschluss des Haushaltsjahres
2008 (wovon 395,20 Euro für
das
Ausgabenkapitel
1230
zweckbestimmt sind)
Avanzo d'amministrazione risultante dal conto consuntivo 2008
(di cui euro 395,20 con vincolo
di destinazione al capitolo di
spesa 1230)
6600
Eventuelle und verschiedene
Einnahmen
Entrate eventuali e diverse
Endsummen der Änderungen
Totale variazioni
ÄNDERUNG –
BERICHTIGTE
VARIAZIONE BEREITSTELLUNG
PREVISIONE ASSESTATA
Währung
Kompetenz
Kompetenz
Valuta
Competenza
Competenza
Euro
+26.149,56
947.049,56
Euro
+1.000,00
3.000,00
Euro
+27.149,56
- 39 -
VORANSCHLAG DER AUSGABEN - STATO DI PREVISIONE DELLE SPESE
KAPITEL – CAPITOLO
Kapitelnummer
Numero capitolo
2009
Bezeichnung
Denominazione
BERICHTIGTE
ÄNDERUNG –
VARIAZIONE BEREITSTELLUNG
PREVISIONE ASSESTATA
Währung
Kompetenz
Kompetenz
Valuta
Competenza
Competenza
LAUFENDE AUSGABEN
SPESE CORRENTI
1180
1200
Beiträge an die Landtagsfraktionen
(Verordnung über die Leistungen zugunsten der Landtagsfraktionen und diesbezügliche
Rechnungslegung – Beschluss
des Südtiroler Landtages Nr.
1/96)
Contributi ai gruppi consiliari
(Regolamento concernente interventi a favore dei gruppi consiliari e relativa rendicontazione
– deliberazione del Consiglio
della Provincia autonoma di Bolzano n. 1/96)
Aufwandsentschädigung
und
Vergütung der Reisespesen für
die vom Landtag bestellten Mitglieder der 6er und 12er
Kommission
(Bestimmungen über Entschädigungen, Vergütungen, Rückvergütungen sowie Abzüge bei Abwesenheit – Art. 10)
Compenso e rimborso spese
viaggio per i rappresentanti del
Consiglio provinciale nella Commissione dei 6 e dei 12
(Regolamento delle indennità,
dei compensi e rimborsi nonché
delle detrazioni in caso di assenza – art. 10)
Euro
- 25.066,32
714.989,28
Euro
+ 18.000,00
23.000,00
- 40 -
1205
1210
1220
1230
Ausgaben für die Tätigkeit der
Volksanwaltschaft der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol
(Art. 11-bis des L.G. vom
10.7.1996, Nr. 14)
Spese per l’attività del difensore
civico/della difensora civica della
Provincia Autonoma di Bolzano
(art. 11-bis della L.P. 10-7-1996,
n. 14)
Amtsentschädigungen, Außendienstvergütung und Vergütung
der Reisekosten zugunsten des
Volksanwaltes/der Volksanwältin
sowie Spesen für Haftpflichtversicherungspolizze
(L.G. vom 10.7.1996, Nr. 14)
Indennità di carica, indennità di
missione e rimborso spese di
viaggio al difensore civico/alla
difensora civica nonché spese
per polizza assicurativa di responsabilità civile
(L.P. 10-7-1996, n. 14)
Ausgaben für die Tätigkeit des
Landesbeirates für Kommunikationswesen
(Art. 5 des L.G. vom 18.3.2002,
Nr. 6)
Spese per l’attività del comitato
provinciale per le comunicazioni
(art. 5 della L.P.18-2-2002, n. 6)
Auszahlung der zweckbestimmten Zuweisungen der Aufsichtsbehörde für Kommunikationswesen(Art. 4 und 5 des L.G. vom
18.3.2002, Nr. 6)
Versamento delle assegnazioni
con vincolo di destinazione della
Autorità per le garanzie nelle comunicazioni (artt. 4 e 5 della L.P.
18-3.2002, n. 6)
Euro
+ 7.000,00
7.000,00
Euro
+ 3.935,04
233.935,04
Euro
+ 19.000,00
19.000,00
Euro
+ 395,20
395,20
- 41 -
1340
Renten zu Lasten des Landtages (Art. 11 des L.G. vom
23.6.1981, Nr. 12)
Euro
+ 90,52
8.970,52
Euro
- 60.000,00
0,00
Euro
+ 37.000,00
82.000,00
Euro
+ 90.000,00
130.000,00
Pensioni a carico del Consiglio
provinciale (art. 11 della L.P. 236-1981, n. 12)
1352
Vorschüsse auf Abfertigungen
(Bereichsübergreifender Kollektivvertrag für den Zeitraum
2005-2008 – Anlage 2)
Anticipazioni dell’indennità premio di servizio (contratto collettivo intercompartimentale per il
periodo 2005-2008 – allegato 2)
1402
Ausgaben für Tagungen und andere Initiativen des Südtiroler
Landtages im Rahmen von öffentlichen Kontakten im In- und
Ausland sowie Beteiligung, auch
in Form von Beiträgen, an Initiativen Anderer, die für den Südtiroler Landtag von Interesse sind
Spese per convegni e altre iniziative del Consiglio provinciale
inerenti a relazioni pubbliche in
Italia e all’estero nonché partecipazione, anche tramite contributi, a iniziative esterne di interesse per il Consiglio provinciale
1403
Ausgaben zur Förderung der
Kenntnisse über die Tätigkeit
des Südtiroler Landtages
Spese per la promozione della
conoscenza dell’attività del Consiglio provinciale
- 42 -
1420
Ausgaben für die Arbeitsabwicklung der Ämter: Büromaterial,
Postspesen, Zeitungen und Zeitschriften, Bücher und andere Informationsmaterialien, Inserate,
Transport und Verstellung von
Einrichtungsgegenständen, Verbrauchsmaterial für verschiedene Maschinen und Geräte und
kleinere Ausgaben
Euro
+ 50.000,00
265.000,00
Euro
+ 5.000,00
13.000,00
Euro
- 118.204,88
241.044,14
Euro
+ 27.149,56
Spese per il funzionamento degli
uffici: materiale di cancelleria,
spese postali, giornali e riviste,
libri e altri materiali di informazione, inserzioni, trasporto e
spostamento arredi, materiale di
consumo per apparecchiature in
dotazione e altre spese minute
1433
Spesen für die Durchführung
des gesetzesvertretenden Dekretes vom 9.4.2008, Nr. 81, betreffend die Sicherheit und die
Gesundheit am Arbeitsplatz
Spese per l’attuazione del decreto legislativo 9-4-2008, n.81
concernente la sicurezza e la
salute dei lavoratori sul luogo di
lavoro
1700
Reservefonds für neue und höhere Ausgaben
Fondo di riserva per nuove e
maggiori spese
Endsummen der Änderungen
Totale variazioni
Ich möchte zu einigen Punkten Stellung nehmen und auf das Kapitel Nr.
1402 eingehen, weil ich dafür sorgen möchte, dass auch im Jahre 2009 die Kontakte
mit den Institutionen im Lande und außerhalb des Landes, so wie es in den vergangenen Jahren der Fall war, wieder rege stattfinden können. Deshalb wurde der Haushaltsansatz auf den Betrag der vergangenen Jahre gebracht.
Kapitel 1403: "Ausgaben zur Förderung der Kenntnis über die Tätigkeit des
Südtiroler Landtages". Der Landtag wird von vielen Kindern, Jugendlichen und auch
von älteren Menschen und Senioren besucht, die bei uns die Tätigkeit des Landtages
- 43 -
kennenlernen wollen und von Ihnen und mir betreut werden. Wir haben gesehen, dass
das Material, das vermitteln soll wie der Landtag funktioniert und was der Landtag
macht, neu zu gestalten ist, weil jetzt neu gewählte Abgeordnete im Haus sind und
somit der bisherige Film, den wir in den letzten Jahren gehabt haben, erneuert werden
muss. Zusätzlich scheint es mir gerade für die Mittelschüler und für die Oberschüler
der ersten und zweiten Klassen sinnvoll zu sein, eine Präsentation zu machen, die von
der Aufmachung her jugendgerechter ist. Der derzeitige Film scheint mir für Maturanten und Erwachsene sehr gut und für Mittel- und Oberschüler weniger adäquat zu
sein, wenn wir sie für die Landtagstätigkeit gewinnen wollen. Diesbezüglich sollten
wir etwas Eigenes machen, das kind- und jugendgerecht ist und das Interesse wecken
soll. Dafür werden diese Mittel vorgesehen.
Kapitel 1420: "Ausgaben für die Arbeitsabwicklung der Ämter". Wir haben
eine Fülle von Informationsmaterial, ein Erscheinungsbild. Ich könnte Ihnen auflisten,
wie viele verschiedene Produkte wir haben, in denen der Erkennungseffekt "DER
SÜDTIROLER LANDTAG" gleich Null ist. Ich glaube, dass es so gemacht werden
sollte, wie es die Südtiroler Landesregierung gemacht hat, nämlich dass man ein Erscheinungsbild formaler Natur schafft, bei dem man erkennt, dass es nicht die Südtiroler Landesregierung, sondern der Südtiroler Landtag ist und dass dieses Produkt vom
Südtiroler Landtag ausgeht. Ich glaube, dass es auch richtig ist, dass dies für alle beim
Landtag angesiedelten Einrichtungen gelten soll. Ich denke an die Volksanwaltschaft,
die immer wieder Broschüren und andere Produkte zur Verteilung bringt, in denen
man den Zusammenhang zum Landtag ganz schwer erkennt. Es liegt uns daran – im
Präsidium haben wir darüber geredet -, dass wir als Südtiroler Landtag ein Erkennungsbild haben, bei dem man sieht, dass es die öffentliche Hand ist, weil darauf auch
der Landesadler dargestellt wird, und dass es sich nicht um die Exekutive, sondern um
die Legislative handelt. Deshalb haben wir diese Erhöhung vorgenommen.
Die Änderung der anderen Kapitel ist mehr oder weniger aus technischen
Gründen notwendig. Ich glaube, dass ich alle genannt habe, deren Änderung meritorische Entscheidungen zugrunde liegen, alle anderen sind formale Änderungen. Dies zur
Erläuterung.
Ich eröffne die Debatte und gebe das Wort der Abgeordneten Klotz.
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Danke, Herr Präsident! Ihre
letzten Ausführungen haben mich natürlich ein wenig hellhörig gemacht, denn gerade
wenn es um das neue Erscheinungsbild des Südtiroler Landtages geht, dann fragen wir
uns schon, welche neuen Symbole kommen, denn Sie haben auch auf den Adler verwiesen. Ich möchte Sie nur ersuchen, dass Sie an der bisherigen Bezeichnung ja nichts
ändern, denn die Verwaltung des Landtages ist vorbildlich, was die richtige Bezeichnung anbelangt, nämlich mit der Diktion "Provincia autonoma di Bolzano/Autonome
Provinz Bozen – Südtiroler Landtag/Autonome Provinz Bozen". Auf den Briefköpfen
des Landtages scheint das unselige und geschichtlich falsche Wort "Alto Adige" nicht
- 44 -
auf und wir möchten nicht, dass dies jetzt hinaufkommt, denn es ist keine im Autonomiestatut festgelegte Bezeichnung. Nur für die Region gilt die Bezeichnung "Region
Trentino-Südtirol/Regione Trentino-Alto Adige", leider Gottes, aber für die Bezeichnung des Landes Südtirol existiert weder im Pariser Vertrag noch im Autonomiestatut
die Diktion "Alto Adige" und dies hat der Landtag als einzige öffentliche Verwaltung
im Bereich der Südtiroler Landesverwaltung immer beherzigt.
Kapitel 1200: "Aufwandsentschädigung und Vergütung der Reisepesen für
die vom Landtag bestellten Mitglieder der 6er und 12er Kommission". Wir wissen,
dass diese Kommission seit zwei Jahren nicht ein einziges Mal zusammengekommen
ist. Die bisherigen Mitglieder – ein Dank geht an die Landesämter und an die Ämter
des Südtiroler Landtages, die es wieder so vorbildlich dargestellt haben -, nämlich Dr.
Karl Zeller und Dr. Gianclaudio Bressa haben nur die Reisekosten, aber keine Aufwandsentschädigung rückvergütet bekommen. Der Landtag hat ein neues Mitglied,
nämlich RA Dr. Alberto Zocchi, ernannt, der kein Parlamentarier ist und monatlich
1.291,14 Euro als Amtsentschädigung bekommt. Wenn die Regierung Berlusconi
weiterhin daran Interesse hat, dass die 6er und 12er Kommission nicht arbeitet, dann
steht uns ins Haus, dass wir Dr. Zocchi für nichts und wieder nichts mit 1.291,14 Euro
Brutto monatlich entschädigen müssen. Das entspricht ungefähr der monatlichen Rente
eines Arbeiters, was sehr, sehr schade ist, aber es war die Entscheidung des Landtages.
Vielleicht geben wir ihnen mit auf den Weg, mit dem Präsidium darüber nachzudenken, wie man vorgehen sollte, dass in der 6er- und 12er-Kommission wieder gearbeitet
wird, denn Georg Pardeller ist wieder Mitglied des sogenannten Einvernehmenskomitee, wenn ich mich nicht irre. Ihr wisst besser als wir, wie viele Dinge erledigt werden
müssen, gerade was den Proporz und das Recht auf Gebrauch der Muttersprache anbelangt, denn da liegt sehr vieles im Argen. Hinzu kommen jetzt noch einige andere
wichtige Dinge im Zusammenhang mit den italienischen Gesetzen. Deshalb wäre es
schon wichtig, dass man sich Gedanken macht, was wir diesbezüglich tun können. Ich
befürchte, dass wir wieder einmal dieser italienischen Regierung ausgeliefert sind,
welche nichts unternimmt, damit diese Kommission wieder arbeiten kann, und dies ist
sicherlich politisch gewollt. Insofern geht es hier darum, dass man politisch tätig wird.
Ich hätte ein anderes wichtiges Anliegen, Herr Präsident. Sie haben gesagt,
dass es sehr viele Einsparungen gegeben hat. Der Verwaltungsüberschuss beläuft sich
auf 974.000 Euro. Ich habe in der Fragestunde vom September 2008 - das können Sie
nicht wissen, aber Frau Dr. Fontana wird vielleicht der Sache nachgehen, denn Dr.
Peintner ist nicht hier; die Rechtsberaterinnen werden sich aber vielleicht daran erinnern – an den damaligen Präsidenten Dello Sbarba – er ist jetzt wieder im Saal und
kann sich sicher daran erinnern – eine Anfrage betreffend die Kabel im Gang des ersten Untergeschosses gerichtet. Präsident Dello Sbarba hat damals betont, dass dieser
Gang von Leuten, die nicht zum Personal gehören, nicht betreten werden dürfe. Nun
habe ich da unten dankenswerterweise ein kleines Kästchen – Kollege Knoll und ich
als Fraktion sind nicht im Landtagsgebäude, sondern in einem Haus in der Südtiroler
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Straße untergebracht - und haben somit Zutritt. Wir bedanken uns auch für die Erneuerung und Erweiterung unseres Büros, Herr Präsident, und sind nun sehr zufrieden.
Nachdem wir also im ersten Untergeschoss ein kleines Kästchen haben, habe ich gesehen, dass das, was Sie, Herr Dello Sbarba, damals versprochen haben nicht erfolgt ist,
denn Sie haben gesagt, dass es nicht so tragisch sei und dass man es nicht verkleidet
habe. Es würden immer noch Kabel, einige Schnüre - sie sind jetzt schon etwas zusammengebündelt – herumhängen, aber sie schweben immer noch im Raum herum.
Dello Sbarba hat geantwortet, dass man alles neu verkleiden und die Kabel wieder
herunternehmen müsste, weil man im September mit den Arbeiten beginnen würde.
Nun habe ich weder einen Arbeitsbeginn noch irgendwo einen Abschluss der Arbeiten
gesehen, sondern stelle nur fest, dass die Kabel immer noch so sind, wie Ihr sie zusammengebündelt habt, nachdem die Anfrage eingetroffen war. Die frei herunterhängenden Kabel habt Ihr ein wenig zusammengebunden, aber immer noch besteht dieses
Provisorium. Präsident Dello Sbarba hat uns damals vorgerechnet, dass es eine Kosteneinsparung von 2.700 Euro mit sich bringen würde, wenn man es nicht verkleiden
würde, weil man sonst die Kabel wieder herunternehmen und sie dann wieder hinaufhängen müsste. Wenn es aber noch 2 Jahre dauert, Herr Präsident Steger, dann sollten
wir uns doch die Mühe machen und es richtigstellen. Ich kann verstehen, dass es für
Sie schwierig ist zu sagen, warum es keinen Arbeitsbeginn gegeben hat. Dello Sbarba
hat gesagt, dass man die Klimaanlage austauschen und an der Heizungsanlage etwas
richten müsse und diese Arbeiten müssten Ende September starten. Deshalb habe man
diesen Überboden offen gelassen und ihn nicht verkleidet. Man wolle einsparen und
Ende September rechne man damit, dass die Arbeiten beginnen und dass infolgedessen
auch diese Arbeiten abgeschlossen werden. Es hat sich gar nichts getan. Die Kabel und
Schnüre hängen immer noch so herum wie vorher. Deshalb ersuche ich hier doch endlich …
DELLO SBARBA (Gruppo Verde – Grüne Fraktion – Grupa Vërda):
(interrompe – unterbricht)
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Ich bin froh, dass Sie anwesend
sind, weil ich auch das Wortprotokoll hier habe. Man sollte nach dem Rechten sehen,
damit es nicht noch länger ein Provisorium bleibt. Seit September sind jetzt noch einmal 9 Monate vergangen. Infolgedessen ist es an der Zeit, diesbezüglich etwas zu unternehmen.
ARTIOLI (Lega Nord): Grazie Presidente. Sul capitolo 1200 che riguarda
lo stipendio del dott. Alberto Zocchi chiedo se è possibile sospendere lo stipendio fino
a che la Commissione dei sei e dei dodici non venga veramente messa in atto, perché
in questo momento di crisi pagare una persona che non va in Commissione perché non
viene nominata, mi sembra veramente oltraggioso per chi vive con 1.200 euro al mese.
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Credo che anche il dott. Zocchi se vuole far vedere che ci tiene, chiederà lo stipendio
quando inizierà a lavorare. Purtroppo io vengo da un mondo imprenditoriale e non ho
mai visto che qualcuno venga pagato per non fare nulla.
Chiedo quindi se il Consiglio può sospendere il pagamento dello stipendio. Il
giorno in cui la Commissione il dott. Zocchi lavorerà si potrà pagare uno stipendio.
Con i tempi che corrono mi sembra veramente un oltraggio per tutti i poveri operai che
vivono con questo stipendio.
Per quanto riguarda il capitolo 1403 sono previsti 90 mila euro per fare un
video nuovo. È stata fatta una gara, verrà fatta? Come funziona l’assegnazione? Credo
di avere un po’ di esperienza in filmati video e 90 mila euro per creare un video, mi
sembra una cifra incredibile.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Bei dieser Haushaltsberichtigung geht es ja
nicht um weiß Gott welche astronomische Zahlen. Ich habe nur zwei Fragen. Eine betrifft die Ausgabe von 90.000 Euro. Ich möchte wissen, was diesbezüglich genau geplant ist und wie hier vorgegangen wird. Zum anderen geht es um die beiden Positionen was den Rundfunkbeirat und die Volksanwaltschaft betrifft. Beide haben ein Tätigkeitsprogramm vorgelegt. Ich weiß nicht, ob jemand beide gelesen hat. Es ist interessant, dass beide denselben Ansatz von 1.000 Euro haben. Es geht nicht um die
Summe, sondern um die Formulierung. Vielleicht gibt es eine Vorlage, von der man
einfach abschreibt, das weiß ich aber nicht. Bei beiden steht, dass es in Bozen im
Laufe des Jahres zu einem Gedankenaustausch zwischen dem Landesbeirat und der
Volksanwältin kommen kann. Ich denke, wenn jemand eine Planung macht, dann wird
er es wahrscheinlich wissen. Es könnte schon sein, aber diese Diktion ist, denke ich
mir, in einer Haushaltsgebarung nicht üblich. Im Tätigkeitsprogramm der Volksanwaltschaft und im Tätigkeitsprogramm des Landesbeirates für Kommunikationswesen
gibt es dieselbe Formulierung. Mir fällt auf, dass diese Formulierung nicht ganz
schlüssig ist. Wenn man ein Tätigkeitsprogramm erstellt, dann weiß man bereits im
Juni, ob man innerhalb des Jahres ein Treffen organisiert. Es geht um die Kann-Bestimmung und nicht um die Summe. Mir ist es einfach nur aufgefallen. Wie gesagt,
hier geht es insgesamt nicht um eine weiß Gott wie große Anpassung, aber was diese
90.000 Euro anbelangt, ersuche ich um eine detaillierte Auskunft.
Das, was Kollegin Artioli angesprochen hat, möchte ich auch nochmals
ansprechen. Der Landtag hat zwar die 2 Mitglieder der 6er und 12er Kommission ernannt, die Kommission wurde aber noch nicht eingesetzt. Ich frage mich nur, ob wir
Leuten für eine nicht geleistete Arbeit Geld bezahlen müssen. Sie sollten erst dann bezahlt bekommen, wenn sie effektiv eingesetzt sind, also zum Arbeiten begonnen haben. Das ist die Frage. Juridisch wird es so sein, dass man ab dem Tag der Bestellung
bezahlt bekommt, aber wenn die Tätigkeit nicht aufgenommen wird, dann ist dies
schon in Frage zu stellen.
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HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Hier handelt
es sich ja nicht um Mega-Anpassungen, die vorgenommen werden. Deshalb gibt es
keine sonderlichen Probleme. Es ist auch alles relativ transparent ausgewiesen, aber
ein paar kleine Fragen hätten wir in diesem Zusammenhang schon. Eine kleine Position ist jene Position der Volksanwaltschaft für ihre zusätzlichen besonderen Bedürfnisse. Hier muss ich schon sagen, dass die Begründungen sehr, sehr schwammig sind.
Im Tätigkeitsprogramm der Volksanwältin stehen unter Punkt 1 die Ausgaben für die
Veranstaltung von und die Teilnahme an volksanwaltsspezifischen Fortbildungsveranstaltungen. Hier wird ein äußerst schwammiges Programm präsentiert, in dem es um
4.000 Euro geht. Sie haben es wahrscheinlich vorliegen. Der Betrag von 4.000 Euro ist
nicht hoch, aber die Begründung ist dermaßen schwammig und ohne klare Angabe,
sodass ich ersuchen möchte, beim nächsten Mal klarere und präzisere Angaben zu liefern, denn das sind klassische Luftblasen, die angegeben werden. Wenn ich in der
Landesverwaltung für meine Tätigkeit solche Begründungen angegeben hätte, dann
wäre der Antrag nicht durchgegangen. Dies nur als kleines Monitum. Das sollte aber
etwas präziser sein.
Im Kapitel 1420 wird der Ansatz um 50.000 Euro erhöht. Die Anhebung
steht im Zusammenhang mit der Ausarbeitung eines neuen Erscheinungsbildes des
Südtiroler Landtages und der Durchführung eines entsprechenden informellen Wettbewerbes. Herr Präsident, ich möchte wissen, ob es eine Vorleistung ist, ob es das gesamte Ausgabenpaket umfasst und ob nächstes Jahr nicht noch etwas dazu kommt,
denn Corporate Identitys pflegen immer in mehreren Stufen aufzutreten. Da muss man
immer etwas vorsichtig sein. Wenn dem Projektanten etwas einfällt, dann kommt etwas nach. In diesem Zusammenhang wollte ich nachgefragt haben, ob es auf 2009 klar
abgegrenzt ist oder ob nächstes Jahr noch etwas dazukommt. Ich möchte auch in Erfahrung bringen, wer den Wettbewerb gewonnen hat oder ob er noch in Ausschreibung
ist. Das würde uns interessieren. Dasselbe gilt auch für das Video. Wer hat den Wettbewerb gewonnen und die Ausschreibung in Anspruch genommen? Das sind Nachfragen um der Präzision willen. Es ist keine Frage, dass die Öffentlichkeitsarbeit wichtig
ist, keine Frage, dass gerade diese Medien anzupassen sind, das nehmen wir gerne zur
Kenntnis. Wir sind auch sicher, dass der Tiroler Adler im Sinne von Eva Klotz entsprechend geschont wird und auch die Bezeichnungen passend gehalten werden.
Im Kapitel 1402 geht es um die Ausgaben für öffentliche Kontakte. Hier ist
relativ intensive Außenpolitik seitens des Präsidiums sichtbar. Die Besuche vom Burgenland, von Baden-Württemberg und Bayern waren sicher richtig und auch für den
Austausch wesentlich, aber für unsere Arbeitsweise als Landtag haben sie eine relative
Bedeutung. Wir müssen schon darauf achten, dass wir unsere institutionelle Kerntätigkeit stark stützen. Die Außenwirkung dieser Besuche von Delegationen dienen vor allem dem Präsidium und dem Umlauf in der Öffentlichkeit. Von daher würden wir
doch eine gewisse Zurückhaltung empfehlen. Im Großen und Ganzen haben wir aber
nichts zu beanstanden.
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KNOLL (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Einmal geht es um das Kapitel
1403 betreffend die Ausgaben zur Förderung der Kenntnisse der Tätigkeit des Südtiroler Landtages und dann um das Kapitel betreffend die beiden Filme. Grundsätzlich
empfinde ich es auch als gute Idee, dass man einen zusätzlichen Film macht, der für
die Mittelschüler und vielleicht für die Schüler der letzten Klasse Volksschule zur Verfügung gestellt wird, der in seiner Präsentation jugendgerechter daherkommt, um es
ein bisschen salopp auszudrücken. Was mir allerdings sehr wichtig wäre ist - das ist
etwas, das ich auch aus der Rückmeldung mit Schulklassen und Schülern immer wieder höre -, dass Wert darauf gelegt wird, dass die Präsentation des Südtiroler Landtages und auch das Verständnis, warum es zu diesem Südtiroler Landtag gekommen ist,
mit der Geschichte Südtirols eng verknüpft ist. Auch der politische Werdegang, die
Entwicklung, die ganze Diskussion und der Autonomieprozess sind mit der jüngeren
Zeitgeschichte Südtirols sehr eng verbunden. Deshalb lege ich sehr großen Wert
darauf, dass sowohl im Film für die ältere Generation als auch im Film für die jüngere
Generation vor allem auf Geschichtsvermittlung Wert gelegt wird. Mir ist zu Ohren
gekommen, dass man beim neuen Film einen Teil der Geschichte herauszunehmen
möchte, um die Geschichte kürzer zu halten. Dagegen möchte ich mich doch verwehren, weil ich glaube, dass es vor allem für die Schüler wichtig ist zu verstehen, warum
es zu diesem Landtag gekommen ist. Es ist einfach essentiell, dass man die Geschichte
vor allem jüngeren Leuten in einer etwas ansprechenderen Art und Weise vermittelt,
aber es wäre am falschen Ende gespart, wenn man einfach Teile der Geschichte
herausnehmen würde. Vielleicht könnte man - Kollegin Artioli hat es angesprochen –
für diesen Jugend-Film, um ihn so zu nennen, eine Art Wettbewerb unter jungen Filmemachern machen. Wir haben in Bozen die Filmschule. Es gibt aber auch verschiedene Schüler an anderen Filmhochschulen Europas, für die es sicherlich eine Freude
und ein interessantes Tätigkeitsfeld wäre, wenn sie selbst Ideen einbringen könnten,
weil sie selbst noch jung sind und vielleicht einen besseren Blick dafür haben, wie man
Jugendlichen so etwas jugendgerecht vermitteln kann, als wenn man eine professionelle Firma damit beauftragt – erlauben Sie es mir zu sagen, ohne es abschätzend zu
meinen –, in der die Sachen von älteren Personen gemacht werden, die nicht so sehr
das Gespür für die Jugend haben bzw. es nicht in dem Ausmaß haben, wie es Jugendliche selbst haben. Deshalb sollte man einen Wettbewerb unter jungen Filmemachern
ausschreiben.
Beim Kapitel 1420 geht es um das Erkennungsbild. Hier schließe ich mich
vollinhaltlich dem an, was Kollegin Klotz gesagt hat. Ich denke aber, dass wir, was die
Mittel für ein solches Erkennungsbild anbelangt, doch ein bisschen auf dem Boden der
Realität bleiben sollten, auch wenn dafür 50.000 Euro angesetzt sind. Der Südtiroler
Landtag ist kein Werbeunternehmen, das sich irgendwie werbemäßig vermarkten
muss. Deshalb glaube ich, dass es sinnvoll ist, ein inhaltlich gleichbleibendes und
durchgängiges Konzept zu haben, denn wir brauchen keine Landtagsdachmarke und
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dergleichen mehr, um uns öffentlich zu vermarkten. Wir zeichnen uns nämlich durch
unsere Arbeit und nicht durch eine Marke aus. Man sollte danach trachten, für so etwas nicht zu viel Geld auszugeben.
PRÄSIDENT: Ich muss die Sitzung für fünf Minuten unterbrechen, um auf
das Eintreffen des Abgeordneten Urzì zu warten, der eine Wortmeldung beantragt hat.
ORE 12.50 UHR
---------ORE 12.55 UHR
PRÄSIDENT: Die Sitzung ist wieder aufgenommen.
Das Wort hat der Abgeordnete Urzì, bitte.
URZÌ (Il Popolo della Libertà): Nel corso del dibattito sono già emersi alcuni interrogativi a cui il presidente potrà offrire delle risposte molto chiare, ma credo
che sia necessario, nella previsione delle spese future, fare chiarezza su alcuni aspetti.
Il primo, indubbiamente più rilevante sul piano sia politico che morale in questo
periodo di sforzo per il contenimento della spesa pubblica, è il pagamento previsto per
i membri della Commissione dei sei eletti o nominati dal Consiglio provinciale. È noto
come le Commissioni dei sei e dei dodici non sono state ancora costituite perché non
sono stati assunti ancora i provvedimenti di nomina dei restanti componenti della
commissione per motivazioni di ordine esclusivamente politico che sono evidenti ai
più e che hanno una loro nobiltà e assoluta fondatezza, quindi l’organo di per sé sul
piano tecnico non è nella condizione di funzionare. È di tutta evidenza come ci dobbiamo porre di fronte al problema dei componenti nominati da questo Consiglio ma
che di fatto non sono nella condizione, rimango sul piano squisitamente tecnico e non
voglio inquinare questo ragionamento con valutazioni di ordine politico, di poter svolgere il loro compito. La Commissione quando sarà costituita sarà determinata nella sua
esatta composizione, avrà un ordine del giorno, svolgerà il proprio impegno. Oggi questo non è, quindi le personalità che sono state nominate, l’avvocato Zocchi, l’avvocato
Zeller, sono disoccupati sul piano di impegno nella Commissione. Disoccupati significa che è necessario che questo Consiglio stabilisca esattamente, questo è
l’interrogativo più che l’osservazione che vogliamo rivolgere, determini sicuramente
l’accantonamento dei fondi che serviranno per la corresponsione delle indennità previste, ma non provveda in questo momento all’erogazione delle stesse per le ragioni sopra esposte.
Indubbiamente ci sono relazioni che giustificano tutta una serie di spese a cui
dovranno far fronte uffici che trovano la loro collocazione funzionale presso il Consiglio provinciale, il difensore civico e il comitato per le comunicazioni. È un’attività
che dovrà essere valutata anche in relazione al consuntivo che dovrà essere svolto più
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che al preventivo. Questo ci ripromettiamo di fare quando le relazioni sull’attività
svolta nel corso dell’annata saranno portate alla nostra conoscenza.
Esiste un impegno del Consiglio provinciale sul fronte anche della promozione, della conoscenza dell’attività istituzionale di questo Consiglio. È un’opera che
riteniamo assolutamente meritoria. Peraltro il lavoro che in questi ultimi anni è stato
fatto nel favorire le visite da parte delle scolaresche a questo Consiglio è opera che ritengo importante per avvicinare i cittadini alla politica, comprenderne i suoi aspetti e
anche il funzionamento della macchina. Non so se sempre questo obiettivo sia raggiunto per la verità, talvolta è soprattutto molto forte l’immagine che l’opinione pubblica ha di un Consiglio che non è sempre nella sua integrità nel senso della piena
composizione dei componenti dell’aula nel momento del lavoro, e questo crea sempre
dubbi e perplessità. C’è bisogno di maggior chiarezza e informazione su come esattamente si svolga anche il lavoro di trattazione dei disegni di legge, delle mozioni, dei
documenti che quest’aula è chiamata a discutere e votare. Credo che in questo senso
possa essere svolto un lavoro che sappia coinvolgere di più i gruppi politici e non solo
l’ufficio di presidenza. È un ragionamento in termini generali, ma anche per quanto riguarda l’accoglienza delle scolaresche si potrebbe prevedere una partecipazione dei
diversi gruppi politici e non solo del componenti l’ufficio di presidenza, per permettere
un dialogo maggiore, un dibattito che è sempre fruttuoso, perché dal dibattito si colgono anche elementi di interesse, di stimolo ad un approfondimento da parte dei ragazzi.
Quando si parla di promozione dell’immagine istituzionale si parla anche di
promozione della riproduzione di filmati, quelli che vengono trasmessi nella saletta del
ricevimento degli ospiti ecc. C’è in previsione la produzione di nuovi filmati di questo
tipo. Credo che si debba rimettere sempre alle mani non solo dell’ufficio di presidenza
ma anche di verifiche con il collegio dei capigruppo il procedere della produzione di
questo filmato, perché è un filmato che rappresenta il Consiglio nella sua interezza.
Credo che dei momenti di dibattito e accordo interno sulla qualità, i contenuti di questo
filmato, sulla forma e sua esposizione, senza voler intervenire poi sul lavoro dei tecnici
capaci di fare molto meglio di noi quello che sono chiamati a fare, possano essere utili
per avere un prodotto che corrisponda esattamente alle esigenze di tutte le parti qui
rappresentate in questo Consiglio, che non sono una maggioranza e basta, non sono
solo un ufficio di presidenza ma, credo, tutti i gruppi politici.
Chiedo che si tenga conto nella produzione di questi futuri strumenti didattici o di documentazione della volontà, del contributo di idee, delle proposte anche di
tutti i gruppi politici, nessuno escluso, di maggioranza ed evidentemente di minoranza,
non solo quelli rappresentati nell’ufficio di presidenza. Lo chiedo con grande forza,
con tutto il rispetto dovuto alla persona del Presidente e dell’Ufficio di Presidenza, ma
credo che una risposta chiara in questo senso debba giungere per poter adeguare questo
impegno, di cui l’Ufficio di Presidenza si è fatto carico, alle aspettative e alle esigenze
di tutti i gruppi consiliari qui rappresentati.
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PRÄSIDENT: Ich sehe keine Wortmeldungen mehr. Nachdem es 13.00 Uhr
ist, unterbreche ich die Sitzung bis 15.00 Uhr. Ich erinnere daran, dass um 14.30 Uhr
im Repräsentationssaal ein Treffen mit den Fraktionssprechern zwecks Vorstellung des
Projekts "Digitaler Pressespiegel" stattfindet.
ORE 13.00 UHR
---------ORE 15.11 UHR
(Namensaufruf - Appello nominale)
PRÄSIDENT: Die Sitzung ist wieder aufgenommen.
Wir fahren mit der Behandlung des Tagesordnungspunktes 4, Berichtigung
des Haushaltsvoranschlages des Südtiroler Landtages für das Finanzjahr 2009 fort.
Nachdem keine Wortmeldungen mehr seitens der Abgeordneten beantragt
wurden, möchte ich das Wort zur Replik ergreifen.
Ich werde versuchen auf alle Punkte und Fragen, die mir gestellt worden
sind, einzugehen.
Was die 6er und 12er Kommission betrifft, Folgendes. Ich werde nicht jedes
Mal die Namen aller Abgeordneten, die dieses Thema angesprochen haben, anführen.
Es ist so, dass eine Landtagsverordnung aus dem Jahre 1967 besteht, welche 2005 abgeändert worden ist. Die Bestimmung über die Vergütungen ist im Jahre 1990 in die
Landtagsverordnung eingeflossen, welche genau jene Regelung vorsieht, über die wir
vorhin gesprochen haben, nämlich dass den Mitgliedern eine Amtsentschädigung zusteht, egal ob Sitzungen der 6er und 12er Kommission stattfinden oder nicht. Um dies
zu ändern, müsste der Landtag die erwähnte Verordnung ändern. Ich werde es rechtlich überprüfen lassen, in welcher Form wir es machen können, denn auch ich bin inhaltlich der Auffassung all jener, die gesagt haben, dass es nicht sinnvoll und auch
nicht richtig ist, dass Vergütungen ausbezahlt werden, wenn es keine Tätigkeit gibt.
Ich finde es allerdings richtig, dass man eine Vergütung vorsieht, die nicht unbedingt
nach Arbeitsstunden, sondern nach Tätigkeit und Bedeutung des Gremiums und des
Organs aufgerechnet wird. In diesem Sinne werden wir uns bemühen, die Landtagsverordnung genau anzuschauen, um zu sehen, ob wir sie ändern können. Ich werde
dann einen Antrag in den Landtag einbringen, sofern es in dieser Legislatur, nämlich
in der Laufzeit der 6er und 12er Kommission technisch noch möglich ist.
Was Frau Klotz angesprochen hat, Folgendes.
Collega Dello Sbarba, io rispondo in vece Sua, anche se sono state cose che
sono state fatte a Sua tempo quando Lei era Presidente.
Ich darf Ihnen diesbezüglich Folgendes berichten. Die Arbeiten an der Heizungs- und Klimaanlage sind bereits in Auftrag gegeben. Die Ausschreibung ist von
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der Landesverwaltung vorgenommen worden, weil die außerordentlichen Instandhaltungsarbeiten in diesem Gebäude nicht vom Landtag, sondern von der Landesverwaltung zu machen sind. In diesem Sommer werden die Arbeiten durchgeführt. Die Ausschreibung ist bereits im Gange. Insofern werden spätestens im Herbst die beanstandeten Missstände behoben sein. Ich glaube, hier brauchen wir nichts mehr machen,
weil alles im Gange ist.
Mehrere Abgeordnete haben das Kapitel 1403 betreffend die Filme, die Tausenden von Menschen, die den Landtag jedes Jahr besuchen, die Tätigkeit des Landtages vermitteln sollen, angesprochen. Dafür haben wir insgesamt 90.000 Euro vorgesehen. Wir haben zirka 20.000 Euro budgetiert. Es gibt bereits einen Kostenvoranschlag für die Erneuerung des bestehenden Films, der in jeder Legislaturperiode erneuert werden muss. Er wird erneuert, weil ich auch gefragt worden bin, wer ihn machen wird. Es ist derjenige, der den Film vor 10 oder 15 Jahren gemacht hat. Wir müssen ihn alle 5 Jahre erneuern, weil immer wieder neu gewählte Abgeordnete im Landtag sitzen und deshalb der Film adaptiert werden muss. Es ist die Firma
MULTIMEDIA PROJECT, die dies macht und dies auch immer gemacht hat. Hierfür
haben wir eine Ausgabe von maximal 20.000 Euro vorgesehen.
Das zweite Filmprojekt wird für junge Menschen, vor allem für die Mittelschüler und die ersten Klassen Oberschule gemacht, weil der derzeitige Film ein reiner
Dokumentarfilm ist, der nur für die späteren Jahrgänge und für Erwachsene sehr gut
und informativ, aber nicht für Kinder und Jugendliche passend ist. Weil er total neu
gemacht werden muss, haben wir zwischen 50.000 und 60.000 Euro vorgesehen, wobei wir dafür noch keinen Kostenvoranschlag haben. Ich persönlich gehe davon aus,
dass wir unter diesem Betrag bleiben können, aber um das Projekt durchführen zu
können, haben wir diesen Betrag für sinnvoll erachtet, damit wir keine Probleme mit
der Finanzierung bekommen. Der Film wird aber wahrscheinlich weniger kosten.
Diesbezüglich sind wir im Gespräch mit der Gesellschaft Miramonte, die mit der Filmschule Zelig sehr eng zusammenarbeitet. Wir glauben, dass es eine sehr innovative
Geschichte werden wird, mit der man auf die Jugendlichen zugehen möchte.
Herr Knoll! Es stimmt, dass es nicht mehr allein um die Dokumentation der
Fakten gehen wird, sondern man will versuchen, was auch Aufgabe dieses Hohen
Hauses ist, den jungen Menschen nahezubringen, was die Tätigkeit einer demokratischen Institution, wie es der Landtag ist, ausmacht, nämlich den Wert der Diskussion,
den Wert des Gesprächs zu vermitteln, das Leben in der Aula und rund um den Landtag zu verdeutlichen, also viel mehr auf die Emotionen dieser jungen Leute und nicht
nur auf die Darstellung von Fakten einzugehen. Wie die zwei Filme interagieren können, das ist eine Aufgabe, die wir zu lösen haben. Es wird aber ganz sicher nicht so
sein, dass wir irgendetwas nicht aussagen oder irgendwelche Dinge ausblenden wollen. Wir wollen den Ansatz für die jungen Menschen viel emotionaler gestalten, wo es
vor allem darum gehen wird, dass sie den Wert der politischen Diskussion, den Wert
der demokratischen Institution viel besser als in einer reinen Dokumentation erkennen
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können. Das ist eigentlich die Idee, die dahinter steckt, natürlich mit modernen Mitteln, die für junge Menschen heute selbstverständlich sind und die weitergehen als beispielsweise die Filmdokumentation, die wir bisher immer gezeigt haben.
Der Abgeordnete Heiss und andere Abgeordnete haben das Thema Erscheinungsbild aufs Tapet gebracht. Ich darf Ihnen sagen, dass die vorgesehene Summe inklusive Mehrwertsteuer bereits fix ist. Es hat eine Ausschreibung gegeben. Sie haben
danach gefragt, ob es einen Einladungswettbewerb gegeben hat. 10 Firmen haben sich
beworben, welche auf die Aufgabenstellung hin auch wirtschaftliche Angebote machen mussten. Bei diesen wirtschaftlichen Angeboten hat es ganz geringe Unterschiede
gegeben. Den Wettbewerb hat die Firma CONZEPTA gewonnen, die ein schlüssiges
Konzept vorgelegt und die höchste Punktezahl erreicht hat. Es hat eine Jury gegeben
und somit ist alles gemäß Ausschreibung abgelaufen.
Auch in Bezug auf die Delegationen wurde ein Wort verloren. Es gibt zwei
Möglichkeiten vorzugehen. Sie können sicher sein, dass nicht ich es war, der im Ausland oder in anderen Regionen gesagt hat, dass alle zu uns kommen sollen. Wenn ich
von befreundeten Regionen danach gefragt werde – dies ist offensichtlich eher zu Beginn der Legislaturperioden der Fall -, dann erachte ich es für richtig, dass sich der
Landtagspräsident bei den Institutionen, mit denen man historisch zusammen arbeitet,
vorstellt. Ich habe bisher nur Landtage besucht und Kontakte nur mit jenen Landtagen
aufgenommen, mit denen wir bereits in der Vergangenheit in Kontakt waren. Wenn
eine Anfrage kommt, dann gibt es zwei Möglichkeiten, und zwar entweder zu sagen,
dass es uns nicht interessiert oder, wie es Südtiroler Gastfreundschaft gebietet, zu sagen, es interessiert uns, weil wir gerade als Grenzland, als Land mit mehreren Kulturen
Interesse haben, uns nach Norden, Süden und Westen zu öffnen und Kontakte zu pflegen, und Kontakte pflegen heißt, das eine und andere Mal auch Gastgeber zu sein. Es
versteht sich von selbst, dass gerade Südtirol für Delegationen aus dem In- und Ausland immer wieder ein gern gewähltes Ziel ist. Ich glaube schon, dass es gut investiertes Geld ist, wenn wir mit diesen Delegationen – wir haben es auch mit der Delegation
aus dem Burgenland gesehen, denn es gab sehr intensive und interessante Gespräche auf institutioneller Ebene Kontakte pflegen. Im Übrigen habe ich keinen Euro mehr
vorgesehen, als in den letzten Jahren von früheren Landtagspräsidenten dafür vorgesehen war. Das Budget ist exakt dasselbe, welches im Vorjahr vorgesehen war.
Vielleicht noch eine Information für den Abgeordneten Knoll, der danach
gefragt hat, wie es mit einem Wettbewerb für junge Filmemacher wäre. Wir haben uns
eigentlich dafür entschieden, mit Absolventen, Filmemachern und Profis, die gerade
im Umfeld der Filmschule Zelig arbeiten, zusammenzuarbeiten. Wir haben gute Erfahrungen mit der Gesellschaft Miramonte gemacht, die seit Jahrzehnten die Filmbearbeitung betreut. Jetzt haben wir es mit einem jüngeren Team gemacht, das auch mit
der Filmschule Zelig und, was einige andere Projekte anbelangt, auch mit dem Vertreter der Miramonte zusammenarbeitet. Wir sind in dem Bereich geblieben, in dem
wir glauben, dass Südtirol Know-how und Kompetenz aufzuweisen hat. Wir haben
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hierfür, im Gegensatz zum Erscheinungsbild, keinen Wettbewerb vorgesehen. Das
sind Aufgaben, die sehr hohe intellektuelle Ansprüche stellen und es mir sinnvoll erschienen ist, sich diesbezüglich an Personen zu wenden, die eine entsprechende Erfahrung aufweisen können. Nachdem es Südtiroler sind, wollten wir es mit ihnen machen.
Auf die Frage, Kollege Urzì, wie sich die Filmarbeit entwickeln soll, bin ich,
sobald die Arbeiten beginnen, gerne bereit, im Kollegium der Fraktionsvorsitzenden
über den Fortgang der Arbeiten nach und nach zu berichten und mitzuteilen, wie weit
diese gediehen sind. Bevor Entscheidungen getroffen werden, sollten sich die Fraktionsvorsitzenden damit befassen können. Es ist in unser aller Interesse, dass die Darstellung des Südtiroler Landtages an die jungen Menschen nach außen so optimal wie
möglich erfolgt.
Was das Thema Schulgruppen, die hier zu Besuch kommen, anbelangt, betrifft der Aspekt, wer diese Schulgruppen betreut, nicht diesen Beschlussantrag. Ich
kann aber gerne darauf antworten und sagen, dass es die institutionelle Aufgabe des
Präsidiums ist, den Landtag zu repräsentieren. Es ist immer wieder auch so gewesen,
dass einzelne Abgeordnete gebeten werden, Schulgruppen zu betreuen. Wenn die Mitglieder des Präsidiums diese Tätigkeit ausüben, dann ist es ihre institutionelle Tätigkeit, für die sie auch zusätzlich honoriert werden. Nachdem sie zum Abgeordnetengehalt eine Zulage bekommen, ist es, glaube ich, auch ihre Aufgabe, die Schulgruppen zu
betreuen. Wir werden, wie in der Vergangenheit geschehen, auch die Mitarbeit von
Ihrer Seite in Anspruch nehmen, um die Gruppen zu begleiten.
Ich glaube, dass ich im Wesentlichen alle Fragen beantwortet habe und
danke Ihnen im Voraus, wobei ich um Ihr Vertrauen und um Ihre Zustimmung ersuche. Wir werden das zur Verfügung stehende Geld mit Maß und fair verwenden.
Herzlichen Dank!
Frau Artioli, Sie haben das Wort zum Fortgang der Arbeiten.
ARTIOLI (Lega Nord): Non è per essere pignola, ma 70 mila euro alla
ditta Miramonte senza una gara, con incarico diretto, anche se si tratta di un lavoro intellettuale…
PRÄSIDENT: Frau Artioli! Sie sprechen zum Beschlussvorschlag und nicht
zum Fortgang der Arbeiten.
ARTIOLI (Lega Nord): Sì, Lei non mi ha risposto sul perché non si è fatta
una gara in questo caso.
PRÄSIDENT: Ich habe gesagt, dass noch kein Kostenvoranschlag vorliegt.
Sobald ich ihn habe, werde ich ihn dem Kollegium der Fraktionsvorsitzenden vorlegen. Ich habe versucht zu erklären, warum ich nicht glaube, dass in diesem Punkt eine
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Ausschreibung nicht sinnvoll ist. Ob man dafür oder dagegen ist, ist selbstverständlich
eine andere Sache.
Wir stimmen jetzt über den Beschlussvorschlag ab: mit 16 Ja-Stimmen und
11 Stimmenthaltungen genehmigt.
Die Behandlung der institutionellen Tagesordnungspunkte ist somit abgeschlossen. Nun kommen wir zur Behandlung der Tagesordnungspunkte der politischen
Mehrheit, und zwar zum Landesgesetzentwurf Nr. 13/09, Kinder- und Jugendanwaltschaft, welcher von der Landesregierung eingebracht wurde.
Ich sehe, dass auch der Landesgesetzentwurf Nr. 6/08, Kinder- und
Jugendanwaltschaft der autonomen Provinz Bozen Südtirol, eingebracht vom Abgeordneten Pöder, vorliegt. Die Frage ist, ob wir diese beiden Gesetzentwürfe zusammenlegen wollen.
Das Wort hat der Abgeordnete Pöder, bitte.
PÖDER (UFS): Zum Fortgang der Arbeiten! Gemäß Artikel 89 der
Geschäftsordnung ziehe ich den Gesetzentwurf zurück. Ich werde diese Entscheidung
dann in der Generaldebatte zum Landesgesetzentwurf Nr. 13/09 genauer erklären. Ich
habe den Gesetzentwurf mehrmals vorgelegt. In den Gesetzentwurf der Mehrheit wurden einige Punkte zufriedenstellend eingebaut. Deshalb werde ich bei der Behandlung
dieses Gesetzentwurfes einige Punkte anmerken und eine Stellungnahme abgeben.
PRÄSIDENT: Somit ist der Landesgesetzentwurf Nr. 6/08 zurückgezogen.
Punkt 106 der Tagesordnung: Landesgesetzentwurf Nr. 13/09: "Kinderund Jugendanwaltschaft."
Punto 106) dell’ordine del giorno: Disegno di legge provinciale n. 13/09:
"Garante per l’infanzia e l’adolescenza."
Ich ersuche Frau Landesrätin Kasslatter Mur um die Verlesung des Berichtes.
KASSLATTER MUR (Landesrätin für deutsche Schule,
Denkmalpflege, Bildungsförderung, deutsche Kultur und Berufsbildung – SVP): Einführung
Mit diesem Gesetz soll eine Kinder- und Jugendanwaltschaft errichtet
werden, die der Erfüllung der Kinder- und Jugendrechte im Sinne der
UN-Konvention über die Rechte des Kindes vom 20.11.1989, in Italien
ratifiziert mit Gesetz Nr. 176 vom 27.05.91, dient.
Die Errichtung einer Kinder- und Jugendanwaltschaft ist als Umsetzung eines Auftrages der Südtiroler Gesellschaft zu verstehen, die
Rechte von Kindern und Jugendlichen zu sichern. Die Errichtung der
Kinder- und Jugendanwaltschaft ist im Koalitionsprogramm der Landesregierung dieser Legislaturperiode enthalten: „Es ist nicht von der
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Hand zu weisen, dass die Kinder und Jugendlichen zunehmend
neuen Risiken ausgesetzt werden. Als Institution, welche den jungen
Menschen in der Bewältigung ihres immer schwieriger werdenden
Alltages unter die Arme greift, wird deshalb die Errichtung einer Kinder- und Jugendanwaltschaft angestrebt.“
Mit dem Ziel, die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen
zu verbessern sind die Kernaufgaben der Kinder- und Jugendanwaltschaft der Einsatz für eine kinder- und jugendfreundliche Gesellschaft,
für die Achtung der Rechte des Kindes und des Jugendlichen, die
Sensibilisierung der Gesellschaft für und über die Anliegen aller Kindern und Jugendlichen sowie das Aufzeigen von Verletzungen der
Rechte von Kindern und Jugendlichen auf allen Ebenen von Institutionen, Behörden und Verwaltungen.
Die Kinder- und Jugendanwaltschaft der Autonomen Provinz Bozen –
Südtirol wird beim Südtiroler Landtag als eine autonome, weisungsfreie und unabhängige Struktur errichtet. Sie ist direkt dem Landtag
verantwortlich.
Das Ziel, eine eigenständige und unabhängige Institution mit einem
weit gefassten Aufgabenfeld zu schaffen, orientiert sich auch an den
Standards der ENOC (European Network of Ombudspersons for
Children). Zudem wird die Schaffung von unabhängigen, eigenständigen und weisungsfreien Kinder- und Jugendanwaltschaften vom UNKinderrechtsausschuss als internationaler Standard vorgeschlagen.
Erläuterung zu den einzelnen Artikeln
Der Landesgesetzentwurf besteht aus 12 Artikeln, wobei Artikel 1 und
2 allgemeinen Inhalts sind.
Artikel 1 bestimmt die Einrichtung der Kinder- und Jugendanwaltschaft
zum Schutz der Rechte und Interessen der in Südtirol lebenden jungen Menschen.
Artikel 2 enthält hingegen eine Begriffsbestimmungen; unter jungen
Menschen versteht man minderjährige Kinder und Jugendliche.
Die Artikel 3, 4 und 5 erläutern die Tätigkeitsbereiche des Kinder- und
Jugendanwaltes:
Im Artikel 3 werden im Detail die Aufgaben und Befugnisse des Kinder- und Jugendanwaltes in 13 Punkten aufgezählt.
In erster Linie wacht er/sie über die Anwendung der UN-Kinderrechtskonvention in Südtirol, fördert die Kenntnis der individuellen, der sozialen und politischen Rechte von Kindern und Jugendlichen und
informiert über die anzuwendenden Bestimmungen des Kinder- und
Jugendschutzes.
Weitere Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen in der Beratung, Unterstützung, Mediation und Sensibilisierung. Die Zielgruppe dieser Tätigkeiten sind vor allem die Kinder und Jugendlichen selbst aber auch
Eltern und öffentliche Stellen.
Die Kinder- und Jugendanwältin/der Kinder- und Jugendanwalt ist
Sprachrohr der Sorgen und Hoffnungen von Kindern und Jugendlichen.
Kernkompetenz der Kinder- und Jugendanwaltschaft ist die Sicherung
von Grundrechten. Und in Wahrnehmung diese Aufgabe in ihrer Komplexität ist die Kinder- und Jugendanwaltschaft einzigartig.
Artikel 4 regelt die Beziehung des Kinder- und Jugendanwaltes mit
anderen Institutionen. Insbesondere ist der jährliche Bericht an den
- 57 -
Landtag, an die Landesregierung und an den Rat der Gemeinden
hervorzuheben, der wichtige Impulse und Anregungen im Kinder- und
Jugendbereich geben kann.
Artikel 5 enthält Bestimmungen, welche die Zusammenarbeit mit dem
Volksanwalt und mit anderen öffentlichen Einrichtungen auf nationaler
und internationaler Ebene regeln. Die Tätigkeiten des Kinder- und Jugendanwaltes und jene des Volksanwaltes sind wechselseitig zu
koordinieren.
Die Artikel 6 bis Artikel 10 regeln die verwaltungstechnischen und organisatorischen Aspekte der Kinder- und Jugendanwaltschaft. Diese
orientieren sich im Wesentlichen an den Regelungen, die mit Landesgesetz zur Volksanwaltschaft eingeführt wurden.
Artikel 7 sieht die Amtsdauer vor, die der des Landtages entspricht,
welcher die Ernennung vorgenommen hat. Ein Widerruf ist bei einer
Stimmenmehrheit von 2/3 Mitgliedern des Landtages möglich.
Artikel 8 bestimmt die Entschädigung und zwar entspricht die Einstufung der Kinder- und Jugendanwältin/des Kinder- und Jugendanwaltes jener einer Amtsdirektorin/eines Amtsdirektors.
Artikel 9 regelt die Organisationsstruktur, wobei Sitz, notwendiges
Personal und Geldmittel vom Landtag zugewiesen wird.
Artikel 10 enthält Bestimmungen hinsichtlich der Ausgabengebarung
bzw. der verwaltungs-buchhalterischen Überprüfung der Ausgaben
der Kinder- und Jugendanwältin/des Kinder- und Jugendanwaltes.
Artikel 11 enthält die Finanzbestimmung und Artikel 12 betrifft das Inkrafttreten
---------Introduzione
Con la presente legge si istituisce il garante dell’infanzia e
dell’adolescenza in attuazione della convenzione ONU sui diritti del
bambino del 20/11/1989, ratificata in Italia con legge 27/05/1991, n.
176.
L’istituzione del garante dell’infanzia e dell’adolescenza è concretizzazione del dovere sociale di tutela dei diritti dei bambini e degli adolescenti. La realizzazione di una tale istituzione è stata inclusa nel
programma di coalizione della giunta provinciale di questa legislatura:
”È evidente ormai che con intensità crescente e sempre più precocemente, bambini e giovani devono affrontare nuove sfide, possono incontrare nuove opportunità ma sono anche esposti a nuovi rischi.
Quale istituzione che vuole sostenere i giovani nei loro sforzi attuati
per fronteggiare la vita quotidiana sempre più difficile ed impervia,
viene perseguita l’introduzione del difensore civico dei minori.”
Al fine di migliorare le condizioni di vita dei bambini e dei giovani sono
funzioni principali del garante dell’infanzia e dell’adolescenza tutte le
iniziative mirate all’attuazione di una società vicina ai bambini e giovani, inoltre tutte le iniziative mirate al rispetto dei diritti dei minori, alla
sensibilizzazione della società per le esigenze dei minori e dei giovani,
ed infine di enunciare violazioni di diritto dei minori da parte di istituzioni, autorità ed amministrazioni a tutti i livelli.
Il garante dell’infanzia e dell’adolescenza della Provincia autonoma di
Bolzano – Alto Adige è istituito presso il Consiglio provinciale e gode
di piena indipendenza e autonomia e non è sottoposto a forme di
- 58 -
subordinazione gerarchica. Il Garante dell’infanzia e dell’adolescenza
risponde direttamente al Consiglio provinciale.
L’istituzione di un garante dell’infanzia e dell’adolescenza autonomo
ed indipendente si orienta inoltre agli standards del ENOC (European
Network of Ombudspersons for Children). Anche il comitato dei diritti
del fanciullo presso ONU propone l’istituzione di garanti dei minori indipendenti ed autonomi.
Esposizioni sui singoli articoli
La proposta di legge è composta di 12 articoli. Gli articolo 1 e 2 sono
di carattere generico.
L’articolo 1 contiene l’istituzione dell’Ufficio del Garante per l’infanzia e
l’adolescenza a tutela dei diritti e degli interessi dei giovani presenti
sul territorio provinciale.
L’articolo 2 invece contiene una definizione; per giovani si intende
bambini, bambine, ragazzi e ragazze che non hanno raggiunto la
maggior età.
Gli articolo 3, 4 e 5 stabiliscono l’ambito di attività del garante dell’infanzia e dell’adolescenza:
L’articolo 3 elenca in dettaglio le funzioni e le competenze del garante
dell’infanzia e dell’adolescenza, complessivamente sono 13 punti.
Principalmente vigila sull’applicazione della convenzione ONU sui diritti dell’infanzia in Alto Adige, promuove la conoscenza e
l’affermazione dei diritti individuali, sociali e politici dei bambini e dei
giovani ed infine fornisce consulenza in merito all’attuazione dei diritti
dei minori.
Inoltre svolge attività di consulenza, sostegno, mediazione e sensibilizzazione. I destinatari di tale funzioni sono principalmente i minori ma
anche genitori ed istituzioni pubbliche.
Il Garante dell’infanzia e dell’adolescenza è portavoce dei problemi e
delle speranze dei bambini e dei giovani.
Funzione principale del Garante dell’infanzia e dell’adolescenza è la
garanzia di diritti fondamentali ed in attuazione a tale funzione complessa la figura del Garante dell’infanzia e dell’adolescenza è unica.
L’articolo 4 regola il rapporto del Garante con altre istituzioni. Da sottolineare è la relazione annuale al Consiglio provinciale, alla Giunta
provinciale ed al Consiglio dei comuni, in quanto documento importante per dare impulsi e proposte nell’ambito dei minori.
L’articolo 5 contiene disposizioni sui rapporti con il difensore civico ed
altre istituzioni pubbliche nazionali ed internazionali. Le attività del garante e quelle del difensore civico vanno indubbiamente coordinate.
Gli articolo 6 – 10 contengono gli aspetti tecnici amministrativi ed organizzativi del garante dell’infanzia e dell’adolescenza. Questi si
orientano principalmente alla disciplina attuale del difensore civico.
L’articolo 7 contiene la durata dell’incarico che corrisponde alla durata
del Consiglio provinciale il quale ha nominato il garante. Una revoca è
possibile con 2/3 dei voti dei membri del Consiglio provinciale.
L’articolo 8 stabilisce l’indennità del garante dell’infanzia e
dell’adolescenza che corrisponde a quella di un direttore d’ufficio.
L’articolo 9 prevede la struttura organizzativa stabilendo che la sede, il
personale necessario nonché risorse finanziarie viene corrisposto dal
Consiglio provinciale.
- 59 -
L’articolo 10 contiene norme sulla gestione e sul riscontro amministrativo-contabile delle spese del garante dell’infanzia e dell’adolescenza.
L’articolo 11 è la norma finanziaria e l’articolo 12 stabilisce l’entrata in
vigore.
PRÄSIDENT: Ich ersuche den Präsidenten der 1. Gesetzgebungskommission, Abgeordneten Noggler, um die Verlesung des Berichtes.
NOGGLER (SVP): Die Arbeiten der Kommission
Die 1. Gesetzgebungskommission hat den Landesgesetzentwurf Nr. 13/09 in ihrer Sitzung vom 15. Mai 2009 gemeinsam mit dem
Landesgesetzentwurf Nr. 6/08 behandelt. An den Arbeiten der Kommission nahmen auch die Landesrätin für Bildung und deutsche Kultur
Dr. Sabina Kasslatter Mur, der Direktor des Landesamtes für Jugendarbeit Klaus Nothdurfter und der Ersteinbringer des Gesetzentwurfes
Nr. 6/08 Abg. Andreas Pöder, teil.
Vor der Behandlung der Gesetzentwürfe gaben im Rahmen
einer Anhörung die Präsidentin des Jugendgerichtes Dr. Brunhilde
Platzer, die Vorsitzende des Jugendringes Dr. Kathia Nocker und die
Direktorin der Sozialdienste Vinschgau Dr. Martha Stecher ihre Stellungnahmen zur Errichtung einer Kinder- und Jugendanwaltschaft in
Südtirol ab.
Der Einbringer Andreas Pöder erklärte im Rahmen der Erläuterung des Gesetzentwurfes Nr. 6/08, dass die Einrichtung einer
unabhängigen Kinder- und Jugendanwaltschaft in Südtirol ein wichtiges Signal für die Aufwertung der Belange von Kindern und Jugendlichen sein würde. Während das Jugendgericht bereits die juridische
Seite der Probleme junger Menschen betreut und die Sozialdienste
sich der sozialen Problematiken, die Kinder und Jugendliche betreffen, annehmen, könnte eine eigene Kinder- und Jugendanwaltschaft
nach dem österreichischen oder deutschen Vorbild die spezifischen
Interessen der Jugendlichen vertreten und die Aufmerksamkeit der
Bevölkerung verstärkt auf die Anliegen und Bedürfnisse der jüngeren
Generation lenken. Nachdem die bestehenden Einrichtungen in Südtirol sich der Probleme nicht gänzlich annehmen können, wäre die Errichtung einer autonomen Anlaufstelle für alle Jugendlichen, die neben der Betreuung von Einzelfällen, auch ein landesweites Netzwerk
zum Schutz der Kinder und Jugendlichen aufbauen sollte, ein bedeutungsvoller Schritt in Richtung Anerkennung der spezifischen Bedürfnisse der jungen Menschen in Südtirol. Abschließend erläuterte der
Einbringer eine eigens ausgearbeitete vergleichende Übersicht, welche die wesentlichen Unterschiede zwischen den Landesgesetzentwürfen Nr. 6/08 und Nr. 13/09 auflistet und brachte seine Hoffnung
zum Ausdruck, dass die Kommission und der Landtag einen oder
beide Gesetzentwürfe rasch genehmigen und gegebenenfalls einige
seiner Anregungen in den Entwurf der Landesregierung aufnehmen
wird.
Landesrätin Sabina Kasslatter Mur erinnerte an die langen Diskussion
im Vorfeld der Einbringung des Gesetzentwurfes Nr. 13/09. Auf Drängen des Jugendringes wurde in der letzten Legislaturperiode eine eigene Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich schlussendlich für die Einset-
- 60 -
zung einer unabhängigen und weisungsfreien Kinder- und Jugendanwaltschaft beim Südtiroler Landtag entschieden hat. Der entsprechende Gesetzentwurf, der auch nach dem Vorbild der nördlichen
Nachbarstaaten ausgearbeitet worden ist, konnte zwar in der 1. Gesetzgebungskommission noch verabschiedet, aber im Plenum leider
nicht mehr genehmigt werden. Ein Klage- und Interventionsrecht nach
österreichischem Vorbild, so die Landesrätin, konnte aufgrund der
rechtlichen Rahmenbedingungen in Italien, die ein solches Einschreiten des Kinder- und Jugendanwaltes nicht zulassen, im Gesetzentwurf
nicht aufgenommen werden. Der künftige Kinder- und Jugendanwalt
sollte vielmehr als Sprachrohr der verschiedenen Interessen der jungen Menschen im Lande dienen und über die Einhaltung und die Umsetzung der mannigfaltigen Rechte der Jugendlichen wachen. Aus
diesem Grund kann die Kinder- und Jugendanwaltschaft sicherlich zu
keiner niederschwelligen Einrichtung für Tausende von Ratsuchenden
werden sondern sollte im Sinne der einschlägigen UN-Konventionen
zum Schutz der Kinderrechte die Zusammenarbeit aller im Jugendbereich tätigen Organisationen und Institutionen fördern.
Nach der Verlesung des Gutachtens des Rates der Gemeinden stellte Abg. Eva Klotz im Rahmen der Generaldebatte einige Fragen hinsichtlich der konkreten Rolle der künftigen Kinder- und Jugendanwaltschaft im Spannungsfeld zwischen Jugendgericht, Sozialdiensten und Jugendring. Überlegenswert wäre auch die angesprochene Ansiedelung bei der bestehenden Volksanwaltschaft, was nicht
nur aus ökonomischen sondern auch aus logistischen Gründen Vorteile bringen würde.
Abg. Elmar Pichler Rolle machte die Kommissionsmitglieder
darauf aufmerksam, dass Kinder und Jugendliche die am schlechtesten geschützten Mitglieder unserer Gesellschaft sind und über keine
eigene Lobby verfügen. Er selbst ist von der Notwendigkeit einer unabhängigen Kinder- und Jugendanwaltschaft überzeugt, obwohl dazu
aus einigen Stellungnahmen im Rahmen der heutigen Anhörung auch
gegenteilige Meinungen hervorgegangen sind. Aber bei neuen Einrichtungen, so der Abgeordnete, stößt man immer wieder auf Skepsis
bei jenen Organisationen und Personen, die im betreffenden Bereich
tätig sind.
Abg. Ulli Mair brachte ihre Zweifel hinsichtlich der Sinnhaftigkeit einer vollkommen neuen Einrichtung im Kinder- und Jugendbereich zum Ausdruck. Sie wünschte sich eine klarere und mutigere
Formulierung der Aufgaben und Obliegenheiten der künftigen Kinderund Jugendanwaltschaft, wenn es wirklich um die Anliegen der
schwächsten Glieder unserer Gesellschaft geht und nicht um die
Schaffung eines neuen politischen Amtes. Auch die Voraussetzungen
für die Bewerbungen für die künftige Kinder- und Jugendanwaltschaft
sollten genauer definiert und mehr Augenmerk auf eine fundierte juridische und psychologische Ausbildung der Kandidaten gelegt werden.
Abg. Donato Seppi erinnerte daran, dass es sich beim Schutz
der Rechte der Kinder und Jugendlichen um ein äußerst sensibles
Thema handelt, was aus der Anhörung zu den beiden Gesetzentwürfen klar hervorgegangen ist. Das eigentliche Problem stelle seiner
Meinung nach die personelle und fachliche Unterbesetzung der Sozialdienste dar, das sicherlich nicht mit der Errichtung einer neuen
- 61 -
Kinder- und Jugendanwaltschaft beim Landtag gelöst wird. Es sei
nicht die Aufgabe des Landtages hier neue Stellen zu schaffen, weil
den Jugendlichen im Lande auf sozialer und menschlicher Ebene direkt geholfen werden muss. Aus diesen Gründen sprach sich der Abgeordnete gegen die Genehmigung der Gesetzentwürfe aus.
Abg. Alessandro Urzì lenkte die Aufmerksamkeit der Kommissionsmitglieder auf die Tragweite des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Dieser sieht nämlich die Einrichtung einer völlig neuen
Struktur vor, die zur Anlaufstelle sämtlicher Kinder und Jugendlicher
im Lande werden soll. Im Interesse der Jugendlichen sollten die in der
Anhörung vorgebrachten Zweifel und Kritiken zum Entwurf eingehend
diskutiert und nochmals überdacht werden. Auch das Risiko der
Überlagerung und Verdoppelung von Diensten und Strukturen sollte
nicht aus den Augen verloren werden, weil die Anliegen und Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen zu wichtig sind, um zum Spielball
politischer oder persönlicher Interessen zu werden. Der Abgeordnete
kritisierte in diesem Zusammenhang vor allem die Aussagen der Vertreter des Jugendringes, der auch politische Jugendorganisationen
unter seinen Mitgliedern hat, und sich wahrscheinlich aus diesem
Grund vehement für die Einsetzung einer unabhängigen Kinder- und
Jugendanwaltschaft eingesetzt hat. Abschließend schlug der Abgeordnete vor die Behandlung der beiden Gesetzentwürfe bis zur Ausarbeitung eines von allen politischen Kräften mitgetragenen Entwurfes
auszusetzen.
Abg. Veronika Stirner gab zu Bedenken, dass weder die Sozialdienste noch das Jugendgericht die Kinder und Jugendlichen in
ausreichender Art und Weise beraten und betreuen können. In Südtirol fehlt immer noch eine niederschwellige Einrichtung, an die sich
Kinder und Jugendliche in schwierigen Situationen vertrauensvoll
wenden können. Es sei daher an der Zeit eine unabhängige und kompetente Stelle zu schaffen, die sich zielstrebig und beharrlich für die
Rechte und Interessen der jungen Menschen einsetzt.
Abg. Georg Pardeller war der Ansicht, dass es an der Zeit ist,
diesen wichtigen Gesetzentwurf definitiv zu genehmigen, weil es in
der Vergangenheit leider auch in Südtirol öfters zu Übergriffen zu
Lasten von Kindern und Jugendlichen gekommen ist. Wichtig ist zudem, dass aus kompetenten Bewerbern für dieses sensible Amt ausgewählt werden kann, unabhängig davon von welcher politischen
Formation die Kandidaten vorgeschlagen werden. Anstatt jedes löbliche Ansinnen politisch zu zerreden sollte sich die Kommission dazu
aufraffen eine starke und unabhängige Struktur zum Schutz der Kinder und Jugendlichen im Lande zu schaffen.
Im Rahmen der Replik erwiderte Landesrätin Sabina
Kasslatter Mur, dass eine unabhängige Kinder- und Jugendanwaltschaft von den Jugendorganisationen und dem Jugendring vehement
und wiederholt gefordert wurde, weshalb die Landesregierung beschlossen hat diesen Wünschen der Jugendlichen trotz einiger gegenteiliger Meinungen nachzukommen. Der einfachere Weg wäre sicherlich die Ausschreibung einer Stelle für einen Jugendbeauftragten
innerhalb der Landesverwaltung gewesen, aufgrund der spezifischen
Kompetenz und der heiklen Aufgaben des Kinder- und Jugendanwaltes hat man sich aber für die Vorlage des gegenständlichen Gesetz-
- 62 -
entwurfes entschieden. Die neue Struktur soll keine der juridischen,
sozialen oder kulturellen Aufgaben der bestehenden Institutionen und
Organisationen übernehmen sondern im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention ein Netzwerk für Kinder und Jugendliche in Südtirol
schaffen, um sämtliche Dienste und Beratungsstellen besser zu koordinieren und aufeinander abzustimmen. Der Kinder- und Jugendanwalt soll weniger ein neuer niederschwelliger Sprechstundendienst für
Einzelanliegen sondern vielmehr eine zentrale Anlaufstelle für alle
Fragen des Schutzes der Rechte der Kinder und Jugendlichen im
Landes werden, die regelmäßige Berichte und Gutachten an den
Landtag und die Landesregierung abgibt.
Nach Abschluss der Generaldebatte wurde der Übergang zur
Artikeldebatte des Landesgesetzentwurfes Nr. 13/09 mit 7 Jastimmen
und 2 Enthaltungen genehmigt.
Die einzelnen Artikel wurden mit folgendem Abstimmungsergebnis genehmigt:
Artikel 1 wurde mit 7 Jastimmen, 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung genehmigt.
Artikel 2 wurde mit 5 Jastimmen, 1 Gegenstimme und 3 Enthaltungen genehmigt.
Artikel 3: ein vom Abg. Pichler Rolle eingebrachter Änderungsantrag zu Absatz 2 Buchstabe l) betreffend die Begutachtung
von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen, auch auf eigene Initiative
des Kinder- und Jugendanwaltes, wurde mehrheitlich genehmigt. Einstimmig genehmigt wurde ein von LR Kasslatter Mur vorgelegter Änderungsantrag zu Absatz 4 betreffend den Zugang des Kinder- und
Jugendanwaltes zu Unterlagen, die dem Amtsgeheimnis unterliegen.
Der geänderte Artikel wurde mit 5 Jastimmen und 2 Enthaltungen genehmigt.
Artikel 4 wurde mit 5 Jastimmen, 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung genehmigt.
Artikel 5 wurde mit 7 Jastimmen und 2 Enthaltungen genehmigt.
Artikel 6: ein vom Abg. Seppi eingebrachter Änderungsantrag
zu Absatz 1 Buchstabe c) zwecks Streichung der Kenntnis der englischen Sprache aus der Liste der Mindestvoraussetzungen für die Ernennung zum Kinder- und Jugendanwaltes wurde mehrheitlich genehmigt. Einstimmig genehmigt wurde ein von den Abgeordneten
Heiss, Pichler Rolle, Seppi, Urzì und Klotz vorgelegter Änderungsantrag, mit dem Absatz 1 eine eigene Regelung über die Bewerbung des
künftigen Kinder- und Jugendanwaltes im Landtag hinzugefügt wird.
Ebenso genehmigt wurden ein vom Abg. Pichler Rolle vorgelegter
Änderungsantrag zu Absatz 3 zwecks Streichung der Mitgliedschaft in
einem Gemeinderat oder in einem Gemeindeausschuss aus der Liste
der Unwählbarkeitsgründe, sowie ein vom Abg. Pöder und LR
Kasslatter Mur eingebrachter Änderungsantrag zu Absatz 4, der ein
Verbot für den Kinder- und Jugendanwalt vorsieht während der Amtszeit andere Ämter oder Funktionen in Parteien, Verbänden oder Organisationen auszuüben. Der geänderte Artikel wurde schließlich mit
4 Jastimmen, 1 Gegenstimme und 3 Enthaltungen genehmigt.
Artikel 7 wurde mit 6 Jastimmen und 2 Enthaltungen genehmigt.
- 63 -
Artikel 8 wurde nach einer eingehenden Diskussion über die
Höhe der Amtsentschädigung des Kinder- und Jugendanwaltes mit 5
Jastimmen und 2 Enthaltungen genehmigt.
Artikel 9 wurde einstimmig genehmigt.
Artikel 10 wurde mit 5 Jastimmen und 4 Enthaltungen genehmigt.
Artikel 11 und 12 wurden jeweils mit 6 Jastimmen und 3 Enthaltungen genehmigt.
Im Rahmen der Erklärungen zur Stimmabgabe kündigte Abg.
Alessandro Urzì seine Stimmenthaltung an, weil die Ernennungsmodalitäten des künftigen Kinder- und Jugendanwaltes noch nicht klar
genug definiert sind und weil der Zugang aller drei Sprachgruppen
zum entsprechenden Amt nicht ausreichend garantiert ist.
Abg. Eva Klotz kündigte trotz ihrer positiven Grundeinstellung
zum Gesetzentwurf ebenso ihre Stimmenthaltung an, weil einige
Punkte, wie z.B. die wirtschaftliche Behandlung und die Ernennungsmodalitäten des Kinder- und Jugendanwaltes, noch genauer zu klären
sind.
Abg. Ulli Mair ersuchte LR Kasslatter Mur die vielen offenen
Fragen noch vor der Behandlung des Gesetzentwurfes im Plenum abzuklären, damit die Einsetzung der Kinder- und Jugendanwaltschaft in
Südtirol eine breite Mehrheit im Landtag erlangen kann. Zur derzeitigen Fassung des Entwurfes wird sie sich der Stimme enthalten, so die
Abgeordnete.
Abg. Donato Seppi kündigte hingegen seine Gegenstimme
zum Gesetzentwurf an, weil aus der Anhörung der Sozialdienste und
des Jugendgerichtes klar hervorgegangen sei, dass es eine eigene
Kinder- und Jugendanwaltschaft in Südtirol nicht braucht.
Der Gesetzentwurf Nr. 13/09 wurde in seiner Gesamtheit in
der Schlussabstimmung mit 5 Jastimmen (des Vorsitzenden Noggler
und der Abg.en, Schuler, Pichler Rolle, Stirner und Pardeller), 1 Gegenstimme (des Abg. Seppi) und 3 Enthaltungen (der Abg.en Klotz,
Mair und Urzì,) genehmigt.
---------I lavori della commissione
Nella seduta del 15 maggio 2009 la I commissione legislativa
ha esaminato congiuntamente i disegni di legge provinciale n. 13/09 e
n. 6/08. Ai lavori della commissione hanno partecipato anche
l’assessora provinciale alla formazione e cultura tedesca, dott.ssa
Sabina Kasslatter Mur, il direttore dell’ufficio servizio giovani, Klaus
Nothdurfter, e il primo firmatario del disegno di legge n. 6/08, cons.
Andreas Pöder.
Prima dell’esame dei disegni di legge si è svolta un’audizione
sull’istituzione di un garante dei minori in Alto Adige, nel corso della
quale sono state sentite la presidente del tribunale dei minori, dott.ssa
Brunhilde Platzer, la presidente dello Jugendring, dott.ssa Kathia
Nocker, e la direttrice dei servizi sociali della Val Venosta, dott.ssa
Martha Stecher.
Il presentatore del disegno di legge n. 6/08, Andreas Pöder,
ha illustrato la propria proposta legislativa spiegando che l’istituzione
di un garante dei minori indipendente in Alto Adige costituirebbe un
importante segnale di riconoscimento dei diritti dei minori. Il tribunale
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dei minori si occupa degli aspetti giuridici legati alla tutela dei bambini
e giovani, i servizi sociali trattano le problematiche sociali riguardanti
questa categoria, mentre un garante dei minori secondo il modello
austriaco o tedesco potrebbe difendere gli interessi specifici dei giovani e portare maggiormente all’attenzione della popolazione esigenze e bisogni delle generazioni più giovani. Considerato che le istituzioni esistenti in Alto Adige non sono in grado di occuparsi di tutti i
problemi, l’istituzione di un’istanza per i giovani incaricata non solo di
trattare singoli casi ma anche di creare una rete provinciale a tutela di
giovani e bambini rappresenterebbe un importante passo verso il riconoscimento delle specifiche esigenze dei giovani in Alto Adige. Il presentatore ha infine illustrato un’analisi comparativa da lui stesso elaborata dei disegni di legge provinciale n. 6/08 e n. 13/09 e ha
espresso la speranza che la commissione e il Consiglio provinciale
approvino in tempi brevi uno o entrambi i disegni di legge e che alcune delle sue proposte possano essere recepite dal disegno di legge
della Giunta provinciale.
L’assessora Sabina Kasslatter Mur ha ricordato le lunghe discussioni che hanno preceduto la presentazione del disegno di legge
n. 13/09. Su sollecitazione dello Jugendring, nell’ultima legislatura è
stato costituito un gruppo di lavoro, che alla fine si è detto favorevole
all’istituzione presso il Consiglio provinciale di un garante per l’infanzia
e l’adolescenza indipendente e autonomo. Il relativo disegno di legge,
elaborato anche in base al modello dei vicini Paesi dell’area tedesca,
era stato approvato dalla I commissione legislativa ma poi non era più
stato approvato dal Consiglio provinciale. Un diritto di azione e
d’intervento secondo il modello austriaco non ha potuto essere previsto nel disegno di legge in quanto l’ordinamento giuridico italiano non
consente questo tipo di intervento da parte del garante per l’infanzia e
l’adolescenza. Il futuro garante dovrebbe fungere piuttosto da portavoce dei diversi interessi dei giovani in provincia e controllare che i
loro molteplici diritti siano rispettati e attuati. Per tali ragioni il garante
per l’infanzia e l’adolescenza non può certamente diventare
un’istituzione facilmente accessibile a migliaia di giovani in cerca di
aiuto e consigli, ma deve invece promuovere la collaborazione tra
tutte le organizzazioni e istituzioni operanti nel settore dei giovani ai
sensi della convenzione dell’ONU sui diritti del fanciullo.
Dopo la lettura del parere del Consiglio dei comuni, la cons.
Eva Klotz è intervenuta nella discussione generale ponendo alcune
domande in merito al ruolo concreto del futuro garante per l’infanzia e
l’adolescenza e alla sua difficile collocazione tra tribunale dei minori,
servizi sociali e Jugendring. Varrebbe inoltre la pena valutare
l’opportunità di insediare tale garante, come già ventilato, presso
l’attuale difesa civica, cosa che comporterebbe vantaggi non solo
economici ma anche logistici.
Il cons. Elmar Pichler Rolle ha fatto notare ai componenti
della commissione che i bambini e i giovani sono la categoria meno
tutelata nella nostra società, quella che non dispone di alcuna lobby.
Egli è convinto della necessità di istituire un garante autonomo per
questa categoria, nonostante alcune opinioni contrarie espresse durante l’audizione odierna. Del resto quando si crea una nuova istitu-
- 65 -
zione si devono sempre fare i conti con la diffidenza delle organizzazioni e delle persone che già operano nel settore.
La cons. Ulli Mair ha espresso dei dubbi in merito
all’opportunità di creare un’istituzione del tutto nuova per i bambini e i
giovani e ha aggiunto di auspicare una formulazione più chiara e coraggiosa dei compiti e doveri del futuro garante per l’infanzia e
l’adolescenza, se si vogliono davvero difendere gli interessi dei componenti più deboli della nostra società e non limitarsi alla creazione di
una nuova carica politica. Dovrebbero essere definiti più precisamente
anche i requisiti del futuro garante attribuendo maggiore peso a una
solida formazione giuridica e psicologica dei candidati.
Il cons. Donato Seppi ha ricordato che la tutela dei diritti dei
bambini e dei giovani costituisce un ambito estremamente delicato,
come del resto è emerso dall’audizione su entrambi i disegni di legge.
A suo avviso, il vero problema è rappresentato dalla mancanza di personale e competenze nei servizi sociali, cosa che sicuramente non
verrebbe risolta istituendo un nuovo garante per l’infanzia e
l’adolescenza presso il Consiglio provinciale. Non è compito del Consiglio provinciale creare qui nuovi posti, perché i giovani della provincia devono essere aiutati direttamente a livello sociale e umano. Per
queste ragioni il consigliere si è detto contrario all’approvazione dei
due disegni di legge.
Il cons. Alessandro Urzì ha richiamato l’attenzione dei componenti della commissione sulla portata di questo disegno di legge
della Giunta provinciale. Esso prevede infatti la creazione di una
struttura del tutto nuova, destinata a diventare l’interlocutore di tutti i
bambini e i giovani della provincia. I dubbi e le critiche espresse sul
disegno di legge nel corso dell’audizione dovrebbero essere approfondite e riconsiderate nell’interesse dei giovani, così come non si dovrebbe ignorare il rischio della sovrapposizione di servizi e strutture, in
quanto i problemi e le esigenze dei bambini e dei giovani sono troppo
importanti per essere strumentalizzati a fini politici o personali. A questo proposito il consigliere ha criticato in particolare le affermazioni del
rappresentante dello Jugendring, che annovera tra i suoi membri anche organizzazioni giovanili di matrice politica, e che probabilmente
per questa ragione si è battuto per l’istituzione di un garante autonomo. Il consigliere ha infine proposto di sospendere l’esame dei due
disegni di legge in attesa della stesura di una proposta legislativa
condivisa da tutte le forze politiche.
La cons. Veronika Stirner ha fatto presente che né i servizi
sociali né il tribunale dei minori sono in grado di fornire un adeguato
sostegno ai bambini e ai giovani. In Alto Adige manca tuttora
un’istituzione facilmente accessibile ai giovani in situazioni difficili, alla
quale essi possano rivolgersi con fiducia. È dunque ora di creare
un’istanza indipendente e competente, che si impegni in modo mirato
e tenace a difesa dei diritti e degli interessi dei giovani.
Il cons. Georg Pardeller ha dichiarato che a suo avviso è ora
di approvare in via definitiva questo importante disegno di legge, poiché in passato ci sono stati purtroppo anche in Alto Adige soprusi a
danno di bambini e giovani. È inoltre importante che per questa carica
così delicata venga scelta una persona tra candidati competenti, a
prescindere dal gruppo politico proponente. Invece di discutere
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all’infinito su qualsiasi lodevole proposta, la commissione dovrebbe
darsi una mossa e creare una struttura forte e indipendente a tutela
dei bambini e dei giovani di questa provincia.
In sede di replica l’ass. Kasslatter Mur ha dichiarato che le
organizzazioni giovanili e lo Jugendring hanno ripetutamente chiesto
l’istituzione di un garante indipendente per l’infanzia e l’adolescenza,
motivo per cui la Giunta provinciale ha deciso di esaudire questo desiderio dei giovani nonostante alcuni pareri contrari. La via più semplice sarebbe stata sicuramente quella di bandire un concorso per un
posto di referente dei giovani nell’ambito dell’amministrazione provinciale, ma considerate le competenze specifiche e il compito delicato
del garante per l’infanzia e l’adolescenza si è optato per la presentazione del presente disegno di legge. La nuova struttura non sottrarrà
alle istituzioni esistenti le rispettive funzioni giuridiche, sociali o culturali, ma creerà ai sensi della convenzione dell’ONU sui diritti del fanciullo una rete per i bambini e i giovani in Alto Adige per coordinare
meglio tutti i servizi e i centri di consulenza. Il garante per l’infanzia e
l’adolescenza non sarà un nuovo interlocutore, facilmente accessibile,
per problematiche individuali ma piuttosto un’istanza centrale di riferimento per tutte le questioni inerenti alla tutela dei diritti dei bambini e
dei giovani in questa provincia. Tale istanza fornirà regolarmente relazioni e pareri al Consiglio e alla Giunta provinciali.
Conclusa la discussione generale, il passaggio alla discussione articolata sul disegno di legge provinciale n. 13/09 è stato approvato con 7 voti favorevoli e 2 astensioni.
I singoli articoli sono stati approvati con il seguente esito:
L’articolo 1 è stato approvato con 7 voti favorevoli, 1 voto
contrario e 1 astensione.
L’articolo 2 è stato approvato con 5 voti favorevoli, 1 voto
contrario e 3 astensioni.
Articolo 3: l’emendamento al comma 2, lettera l), presentato
dal cons. Pichler Rolle riguardante la predisposizione di pareri su progetti di atti normativi e amministrativi anche su iniziativa del garante
per l’infanzia e l’adolescenza, è stato approvato a maggioranza, mentre l’emendamento al comma 4 riguardante l’accesso da parte del garante per l’infanzia e l’adolescenza ad atti coperti da segreto d’ufficio,
presentato dall’ass. Kasslatter Mur, è stato approvato all’unanimità.
L’articolo così emendato è stato quindi approvato con 5 voti favorevoli
e 2 astensioni.
L’articolo 4 è stato approvato con 5 voti favorevoli, 1 voto
contrario e 1 astensione.
L’articolo 5 è stato approvato con 7 voti favorevoli e 2 astensioni.
Articolo 6: l’emendamento al comma 1, lettera c) presentato
dal cons. Seppi mirante allo stralcio dall’elenco dei requisiti minimi per
la nomina a garante per l’infanzia e l’adolescenza, del requisito sulla
conoscenza della lingua inglese, è stato approvato a maggioranza,
mentre l’emendamento al comma 1, presentato dai conss. Heiss,
Pichler Rolle, Seppi, Urzì e Klotz, tendente all’inserimento di disposizioni specifiche sulla candidatura al posto di futuro garante per
l’infanzia e l’adolescenza in Consiglio provinciale, è stato approvato
all’unanimità. Sono stati inoltre approvati un emendamento del cons.
- 67 -
Pichler Rolle al comma 3, tendente allo stralcio dell’appartenenza a un
consiglio comunale o una giunta comunale dall’elenco della cause di
ineleggibilità, nonché un emendamento al comma 4, presentato dal
cons. Pöder e dall’ass. Kasslatter Mur, che introduce il divieto per il
garante di esercitare altre funzioni o assumere altri incarichi in partiti,
associazioni od organizzazioni durante il proprio mandato. L’articolo
così emendato è stato quindi approvato con 4 voti favorevoli, 1 voto
contrario e 3 astensioni.
L’articolo 7 è stato approvato con 6 voti favorevoli e 2 astensioni.
L’articolo 8 è stato approvato con 5 voti favorevoli e 2 astensioni dopo un’approfondita discussione sull’importo dell’indennità di
carica spettante al garante per l’infanzia e l’adolescenza.
L’articolo 9 è stato approvato all’unanimità.
L’articolo 10 è stato approvato con 5 voti favorevoli e 4 astensioni.
Gli articoli 11 e 12 sono stati approvati entrambi con 6 voti favorevoli e 3 astensioni.
Nell’ambito delle dichiarazioni di voto il cons. Alessandro Urzì
ha annunciato di volersi astenere, poiché le modalità di nomina del
futuro garante per l’infanzia e l’adolescenza non sono definite in modo
sufficientemente chiaro e l’accesso al suddetto incarico non è garantito in misura uguale a tutti e tre i gruppi linguistici.
Anche la cons. Eva Klotz, benché in linea di principio favorevole al disegno di legge, ha annunciato la propria astensione, in
quanto si dovrebbero definire meglio alcuni punti, quali il trattamento
economico e le modalità di nomina del garante per l’infanzia e l’adolescenza.
La cons. Ulli Mair ha invitato l’ass. Kasslatter Mur a chiarire
prima della trattazione del disegno di legge in aula i numerosi interrogativi emersi, affinché l’insediamento di un garante per l’infanzia e
l’adolescenza in provincia di Bolzano venga sostenuto da un’ampia
maggioranza in Consiglio provinciale. Vista la formulazione del presente disegno di legge, la consigliera si asterrà dal voto.
Il cons. Donato Seppi ha annunciato invece il proprio voto
contrario, poiché a seguito dell’audizione dei rappresentanti dei servizi
sociali e del tribunale dei minori è emerso chiaramente che in Alto
Adige non serve un garante per l’infanzia e l’adolescenza.
Nella votazione finale il disegno di legge provinciale n. 13/09
è stato approvato nel suo complesso con 5 voti favorevoli (del presidente Noggler e dei conss. Schuler, Pichler Rolle, Stirner e Pardeller),
1 voto contrario (del cons. Seppi) e 3 astensioni (dei conss. Klotz,
Mair e Urzì).
PRÄSIDENT: Ich eröffne die Generaldebatte.
Das Wort hat die Abgeordnete Mair, bitte.
MAIR (Die Freiheitlichen): Ich habe bereits in der Gesetzgebungskommission einige Fragen gestellt, die in meinen Augen offen waren. Ich habe in der Kommission nicht grundsätzlich die Sinnhaftigkeit, sondern das Vorlegen dieses Gesetz-
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entwurfes, der in meinen Augen einige Bereiche offen lässt und zu unklar formuliert
wird, bereits angesprochen. In der Kommission, wenn ich mich richtig erinnere – nicht
nur ich habe es vorgebracht – hat uns gegenüber die Landesrätin signalisiert bzw. das
Zeichen gegeben, dass man sich betreffend einiger offenen Punkte noch einmal zusammensetzen und darüber reden sollte, bevor wir die Generaldebatte hier im Plenum
abführen. Dies ist aber, leider Gottes, nicht passiert.
Wir haben in der Kommission erneut eine Anhörung gehabt. Die Anwesenden wurden im Kommissionsbericht angeführt und ich denke schon, dass es wichtig
ist, alle Meinungen irgendwo auch hier im Plenum noch einmal Revue passieren zu
lassen. Grundsätzlich muss ich von meiner Seite sagen, dass jede Initiative zu begrüßen, zu befürworten und zu unterstützen ist, die den Schutz der Kinder und Jugendlichen fördert, stärkt, ausbaut usw. Dennoch hat beispielsweise die Präsidentin des
Jugendgerichtes ganz klar gesagt, dass es, ihrer Ansicht nach, diese Kinder- und Jugendanwaltschaft in Südtirol nicht brauche, weil es, im Gegensatz zu Deutschland und
Österreich, das Jugendgericht gibt. Es ist schade – dies sehen die Landesrätin und auch
die Jugendvertreter genauso wie wir -, dass der Kinder- und Jugendanwalt aufgrund
der Gesetzeslage in Südtirol kein Klagerecht hat, welches für diese Aufgabe natürlich
sehr sinnvoll wäre. Die Präsidentin des Jugendgerichtes hat sich eigentlich gegen eine
eigene Stelle ausgesprochen und hat gesagt, dass sie nicht sehr viel bringen würde. In
dieselbe Kerbe haben dann auch die Vertreter der Sozialdienste geschlagen, die uns
schriftliche Stellungnahmen zukommen haben lassen. Die Direktorin der Sozialdienste
der Bezirksgemeinschaft Vinschgau, Frau Dr. Martha Stecher, welche auch anwesend
war, hat gesagt, dass grundsätzlich alle Initiativen zu begrüßen seien, um die Verstärkung des Schutzes der Rechte von Kindern usw. zu unterstützen, aber auch sie hat gesagt, dass gerade in diesem vorgelegten Gesetzentwurf, in dem es um die Aufgaben
der Kinder- und Jugendanwaltschaft geht, sehr viele dieser Aufgaben von bereits bestehenden Institutionen bzw. Diensten wahrgenommen werden müssten. Man hat irgendwo das Gefühl, dass es vielleicht schon so sein kann, dass man sich nicht verzetteln sollte. Es gibt viele bestehende Organisationen und ich glaube, dass es sehr, sehr
wichtig wäre, dass die Sozialdienste und alle bestehenden Organisationen in sehr engem Kontakt und in Vernetzung mit der Kinder- und Jugendanwaltschaft stehen sollten, weil es sonst wahrscheinlich Doppelgleisigkeiten geben wird, die auch von anderen Seiten bereits angesprochen wurden.
Auch der Direktor der Sozialdienste der Bezirksgemeinschaft Salten-Schlern
hat uns geschrieben. Auch er begrüße generell diese Initiative, die darauf abziele, die
Rechte von Kindern und Jugendlichen besser zu schützen. Auch die Errichtung einer
Anwaltschaft für Kinder und Jugendliche würde er unterstützen; dies gehe sicherlich in
die richtige Richtung. Er hege aber Zweifel, ob die konkrete Umsetzung eines solchen
Vorhabens wirklich zu einer effizienteren und wirksameren Umsetzung und Vertretung der Rechte von Kindern und Jugendlichen oder ob es nicht zu Ineffizienzen oder
Doppelgleisigkeiten führen wird.
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Was mich sehr verwundert hat, ist die schriftliche Stellungnahme der Sozialdienste aus dem Pustertal, die uns mitgeteilt haben, dass es ihnen recht gewesen wäre,
wenn sie bereits bei der Ausarbeitung dieses Gesetzentwurfes gefragt worden wären
oder hätten mitarbeiten können. Ich weiß nicht, ob dies geschehen ist. Frau Landesrätin, könnten Sie uns bitte noch einmal – ich habe es auch nicht mehr im Kopf – sagen,
wer in dieser Arbeitsgruppe vertreten war und ob es stimmt, dass man die Sozialdienste in diese Arbeitsgruppe nicht aufgenommen hat.
Ich habe in der Gesetzgebungskommission, meiner Meinung nach, eine wesentliche Frage gestellt. Damals wurde gesagt, dass man noch nicht genau wisse, wer
mit diesem Amt beauftragt würde. Heute haben bereits Medien, Journalisten nachgefragt, ob es stimmen würde, dass der Amtsdirektor für Jugendarbeit, Klaus
Nothdurfter, der selbst im Saal sitzt, der Kinder- und Jugendanwalt wird. Ich muss sagen, mich hat dies sehr überrascht. Damals habe ich in der Kommission diese Frage
gestellt und keine Antwort erhalten, weil, wie im Text der Landesregierung bereits
richtig angeführt wurde, diese Diskussion seit vielen, vielen Jahren geführt wird. Es
kursieren Gerüchte – ich habe es in der Kommission angemerkt –, dass zum einen die
Vorsitzende des Südtiroler Jugendringes, Frau Dr. Katia Nocker, und zum anderen der
Amtsdirektor für Jugendarbeit, Klaus Nothdurfter, für dieses Amt in Frage kommen.
Es ist nicht meine Aufgabe, dies zu bewerten oder es so in den Raum zu schmeißen.
Wie gesagt, das haben heute Medien gebracht und diesbezüglich möchte ich eine klare
Aussage von der Landesrätin. Ich möchte, dass sie klar Stellung bezieht und sagt, ob
diese Gerüchte stimmen oder ob alles, was von Medien oder von anderen Leuten im
Umlauf gesetzt worden ist, nur Schmäh ist. Sollte es so ausgemacht worden sein, dass
der Amtsdirektor für Jugendarbeit, Klaus Nothdurfter, Kinder- und Jugendanwalt wird,
dann, bin ich der Meinung, muss er sich bei den Jugendlichen für diese seine Meinung
entschuldigen – die Meinungsfreiheit steht jedem zu -, die er nach den Landtagswahlen
in einer Analyse in einer Zeitschrift, die vom Land bezahlt wird, von sich gegeben hat.
Er hat nämlich all jene Jugendlichen, die Parteien von Mitte-Rechts gewählt haben,
mit Parolen beschimpft, die, meiner Meinung nach, eines Amtsdirektors nicht würdig
sind. Ich muss schon die Frage stellen, ob man der Meinung ist, dass er die richtige
Person für dieses Amt ist. Wie gesagt, ich lege Wert darauf, dass man das, was ich zu
einem Journalisten gesagt habe, morgen nicht nur in einer Zeitung liest, sondern stehe
auch dazu und sage es auch hier im Saal. Ich finde es einfach für nicht opportun. Ich
habe sehr wohl gewusst, warum ich dies damals in der Kommission wissen wollte,
denn wir erinnern uns alle zurück. Postenschacher usw. sind alles Worte, die in der
Bevölkerung noch nicht verstummt sind. Nicht umsonst, glaube ich, werden jetzt auch
Journalisten hellhörig und darauf aufmerksam gemacht, dass es in diesem wichtigen
Bereich vielleicht erneut um einen Postenschacher oder, wie auch immer, um eine Person gehen könnte, die der Regierungspartei sehr, sehr nahe steht.
Wie gesagt, im Gesetzentwurf gibt es sicherlich Bereiche, die in die richtige
Richtung gehen. Zu den einzelnen Artikeln werden wir dann in der Artikeldebatte
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noch genug Möglichkeiten haben Fragen zu stellen und auf die einzelnen Dinge einzugehen.
Bevor wir zur Artikeldebatte kommen, möchte ich wissen, ob die Frage der
Amtsentschädigung bzw. der finanziellen Mittel schon geklärt ist. Ich kann mich erinnern, dass in der Kommission – wir haben damals darüber diskutiert – über das Gehalt
eines Amtsdirektors diskutiert wurde. Sie haben gesagt, dass dieser Bereich genauer
definiert würde, weil diesbezüglich noch einige Dinge zu klären seien. Auf diese
Frage, Frau Landesrätin, ersuche ich Sie in der Replik einzugehen.
Im Großen und Ganzen – dies habe ich bereits angekündigt – ist natürlich
jede Initiative zu unterstützen, die sich um die Belange, um die Rechte und um den
Schutz der Kinder und Jugendlichen kümmert. Ob dieser Gesetzentwurf wirklich alle
Dinge so regelt, dass es reibungslos funktionieren kann, das muss ich, ganz ehrlich gesagt, bezweifeln. Ich habe schon irgendwo das Gefühl, dass man hier versucht, irgendjemandem ein Amt zu geben, aber es ist ganz wichtig, wer immer es dann werden
wird, dass die Vernetzung stimmt, dass keine ineffiziente Arbeiten, keine Doppelgleisigkeiten gemacht werden, um es auf gut Deutsch zu sagen, damit irgendwo nichts
umsonst passiert, sondern dass zum Schutze der Kinder und Jugendlichen effizient gearbeitet wird.
Eine weitere Frage, die sich heute in einem Gespräch ergeben hat ist, ob
man, nachdem die Kinder- und Jugendanwaltschaft beim Landtag angesiedelt ist, bereits jetzt schon weiß, wie viel diese Institution dem Landtag zusätzlich kosten wird.
Wir haben heute die Haushaltsberichtigung des Südtiroler Landtages genehmigt. Da
war die Volksanwaltschaft usw. auch ein Thema. Wir haben danach darüber gesprochen und gefragt, ob man bereits abschätzen kann, was die Kinder- und Jugendanwaltschaft zusätzlich dem Landtag kosten und wo die Kinder- und Jugendanwaltschaft untergebracht werden wird.
Wie gesagt, man muss schauen, welche Änderungsanträge zu diesem
Gesetzentwurf genehmigt werden. Einige würden, meiner Meinung nach, gewisse
Dinge eindeutig verbessern. Man wird aber in der Artikeldebatte die Möglichkeit haben, darauf näher einzugehen. So wie der Gesetzentwurf momentan vorliegt, werden
wir uns bei der Abstimmung der Stimme enthalten.
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Wir haben uns in der ersten
Gesetzgebungskommission zum zweiten Mal sehr ausführlich mit dieser Materie befasst, denn bereits kurz vor Ablauf der letzten Legislatur hat es in der Kommission
eine recht lebendige Debatte gegeben.
Die Anhörung hat sich als sehr wichtig erwiesen. Zunächst einmal um Einblick zu bekommen, einerseits welche Aufgaben der Jugendrichter, das Jugendgericht
hat, zum anderen welche Aufgaben die Sozialämter im Bereich Kinder- und Jugendfürsorge haben, in denen der Spielraum für eine Kinder- und Jugendanwaltschaft liegen. In der Anhörung sind beträchtliche Zweifel darüber aufgekommen, ob es wirklich
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sinnvoll, notwendig ist, eine eigene Kinder- und Jugendanwaltschaft einzurichten.
Nachdem die Präsidentin des Jugendgerichtes uns den Ablauf erklärt hat, hat sie uns
auch gesagt, wie viele Fälle und in welcher Art sie dort behandelt werden. Die Sprecherin der Sozialdienste war an und für sich der Meinung, dass man nicht Zuständigkeiten der Sozialsprengel abziehen sollte bzw. hatte diesbezüglich ihre Zweifel. Mich
hat dann schon überzeugt, was die langjährigen Befürworter einer solchen unabhängigen Kinder- und Jugendanwaltschaft vorgebracht haben. Tatsache ist, dass bei Gericht
jährlich an die 400 Fälle gemeldet werden, bei denen es nicht nur um Vernachlässigung von Kindern, sondern auch um Straftaten gegenüber Kinder und Jugendlichen
bzw. auch um Straftaten der Kinder und Jugendlichen geht, ist jene, dass davon aber
nur 200 in einem Verfahren münden. Das bedeutet also, dass es hier eine Art Grauzone
gibt. Einerseits die krassen Fälle, die mit einem Verfahren weiterverfolgt werden, andererseits aber jährlich zirka 200 Fälle, die gemeldet werden, bei denen aber nichts
unternommen wird und die Sozialdienste auch überfordert sind bzw. nicht helfen können. Dies hat mich dann überzeugt, mich bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf
der Stimme zu enthalten, weil die Ernennungsmodalität, die Wahl des Kinder- und Jugendanwaltes offene Punkte waren. Die Einstufung und Besoldung sind eher technische Dinge.
Rein inhaltlich vom Anliegen her – dies hat mich schon überzeugt – braucht
es nicht nur eine Vernetzung, sondern auch eine Stelle, die insgesamt nicht nur beobachtet, sondern auch Beratung zur Verfügung stellt, vor allem die Aufgabe wahrnimmt rechtliche Beratung zu übernehmen und die Sozialdienste eventuell auf verschiedene Entwicklungen aufmerksam macht, die in die falsche Richtung gehen bzw.
der Exekutive entsprechende Hinweise gibt.
Ulli Mair hat es bereits angesprochen. Wir haben von jeher bedauert, dass
auch der Volksanwalt/die Volksanwältin kein Klagerecht hat was sehr, sehr schade ist.
Infolgedessen handelt es sich mit dieser Art von Kinder- und Jugendanwaltschaft, die
bei Gericht kein Klage- und Vertretungsrecht hat, um gänzliches Neuland. Die Landesrätin hat gesagt, dass man sich hinsichtlich der Regelungen, der Bestimmungen, die
von den Vereinten Nationen zum Schutz des Kindes erlassen worden sind, aufmerksam, wachsam sein sollte, um in diese Richtung jene Lücke zu füllen, die sich auch in
der Anhörung ganz klar aufgetan hat, und zwar zwischen den Fällen, die dann tatsächlich für das Jugendgericht, und jenen, die für die niederschwellige Stelle bei den Sozialdiensten bestimmt sind, die gerade jene Schaltstelle ist, bei der es um die genaue
Beobachtung von Entwicklungen, das heißt, der Jugendszene und dergleichen geht,
aber nicht nur. Auch in Südtirol hört man sehr häufig von Ereignissen, Vorfällen, nicht
nur was Gewaltbereitschaft, Drogen und Drogenmissbrauch anbelangt, sondern auch
von Entwicklungen, Vorfällen, die zeigen, dass heute Kinder und Jugendliche in besonderer, in verschiedenerlei Hinsicht gefährdet sind, da es neue Tendenzen gibt, die
es vor Jahrzehnten in dieser Art nicht gegeben hat.
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Wir wissen bis zum Schluss nicht, wie diese Kinder- und Jugendanwaltschaft funktionieren und ob sie sich bewähren wird, ob die Aufgaben, die wir ihr heute
zudenken, auch wahrgenommen werden können, oder ob es dafür ein Klage-, ein Vertretungsrecht bei Gericht braucht, aber es ist sicherlich notwendig, dass man diejenigen
ernst nimmt, die die Rechte oder die Interessen der Kinder und Jugendlichen ganz
massiv zu vertreten haben. Das sind die Verbände, in welchen verschiedene Jugendgruppen bzw. Verbände von Jugendlichen organisiert sind und deren Sprachrohr der
"Jugendring" ist.
Ich habe gesehen, dass verschiedene Änderungsanträge betreffend die Besoldung des Kinder- und Jugendanwaltes, der Kinder- und Jugendanwältin eingebracht
worden sind. In der Kommission ist es nicht gelungen, dafür zu sorgen, dass es für die
Wahl des Kinder- und Jugendanwaltes durchgängig eine qualifizierte Mehrheit
braucht, das heißt dass die Zwei-Drittel-Mehrheit als Voraussetzung festgeschrieben
wird. Es ist aufrecht geblieben, dass ab dem zweiten Wahlgang die absolute Mehrheit
reicht. Ich bin schon der Meinung, dass es für dieses Amt im Landtag eine sehr qualifizierte Mehrheit geben sollte.
Die Frage war auch, ob diese Kinder- und Jugendanwaltschaft nicht doch bei
der Volksanwaltschaft angesiedelt werden sollte, weil man dort auf bereits vorhandene
juridische Beratung zurückgreifen könne, weil dieses Amt mit erfahrenen Juristen ausgestattet sei, und ob eine eigene Kinder- und Jugendanwaltschaft nicht zu einer Verdoppelung führen bzw. diese neue Stelle als unabhängige Stelle nicht zu teuer würde.
Ich denke, dass es zwei ganz verschiedene Einrichtungen sind. Bis zum Schluss bin ich
nicht mehr so überzeugt wie früher, ob es unbedingt notwendig ist, dass es eine unabhängige Kinder- und Jugendanwaltschaft braucht. Ich werde mich dafür aussprechen,
weil ich der Meinung bin, dass wir diesen Aspekt von vornherein nicht abschätzen
können und weil ich mich auf die Fürsprecher der Jugendlichen verlasse, die seit vielen Jahren darauf drängen, dass es diese unabhängige Anwaltschaft wegen der Scheu
gerade junger Leute geben sollte, irgendwo vorstellig zu werden, wo sie nicht die Sicherheit haben, dass es wirklich ihre eigene Anlaufstelle ist.
Vielleicht ist es für uns nicht so gut vorstellbar, aber ich würde sagen, dass
wir diesbezüglich durchaus Vertrauen haben können und einmal diese unabhängige
Kinder- und Jugendanwaltschaft arbeiten lassen sollten. Sicherlich bedarf es einer
übergeordneten Beratungsstelle und wenn diese unabhängige Kinder- und Jugendanwaltschaft einmal Fuß gefasst hat und funktioniert, dann wird sie wahrscheinlich genügend Arbeit bekommen und auch noch zusätzliche Aufgaben sehen. Dann wird es
sicherlich so sein, dass auch die Vernetzung funktioniert. Natürlich ist es wichtig, dass
auch die anderen befassten Stellen davon profitieren, nämlich dass sie die Hinweise
der Kinder und Jugendlichen von dieser Anlaufstelle bekommen, damit sie als Anlaufstelle fungieren kann, aber es ist nicht gesagt, dass sie nur von Kindern und Jugendlichen in Anspruch genommen wird. Ich bin überzeugt, dass sehr, sehr viele Eltern davon Gebrauch machen werden, dass vielleicht auch Lehrpersonen und andere öffentli-
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che Stellen Gebrauch davon machen werden und dass diese Kinder- und Jugendanwaltschaft eines Tages – daran hindert uns immer noch der italienische Staat, Hans
Heiss – auch das wichtige Klage- und Vertretungsrecht bekommt. Diese Kinder- und
Jugendanwaltschaft hätte eine ganz andere Bedeutung, wenn sie dieses Klage- und
Vertretungsrecht hätte, wie es beispielsweise in Österreich der Fall ist. Ich habe früher
mehrmals mit dem Jugendanwalt des Bundeslandes Tirol gesprochen, der einen sehr
interessanten Aufgabenbereich hat, weil dort das Klage- und Vertretungsrecht gegeben
ist, das eine ganz andere Qualität mit sich bringt. Diesbezüglich haben wir als Land
leider nicht die entsprechenden Zuständigkeiten. Infolgedessen geht es für uns darum,
mit dieser anderen beschränkten Art, was die rechtliche Ausstattung und vor allem den
Aufgabenbereich anbelangt, danach zu trachten, dass diese Stelle der neuen Zeit, der
neuen Entwicklung in der Gesellschaft trotzdem gerecht werden kann.
PÖDER (UFS): In der vergangenen und auch vorletzten Legislaturperiode
habe ich mehrmals einen Gesetzentwurf zur Einführung des Kinder- und Jugendanwaltes eingebracht. In der Zwischenzeit liegt auch der Gesetzentwurf der Landesregierung vor, der jetzt behandelt wird. Ich habe meinen Gesetzentwurf zu Beginn der Legislaturperiode in etwas abgeänderter Form wieder eingebracht. Einige Punkte sind in
den Vorschlag der Landesregierung eingeflossen und auch in der Gesetzgebungskommission hat man das eine und andere ausgebügelt. Ich sehe, dass auch Ihrerseits, Herr
Präsident, Änderungsanträge vorliegen, die im Wesentlichen nicht ganz unbegründet
sind und teilweise Verbesserungen und Konkretisierungen bringen.
Die Ansiedelung beim Landtag, um gleich beim ersten Punkt zu beginnen,
ist sehr richtig. Es soll ja keine Amtsstelle der Landesverwaltung, sondern wennschon
eine eigene Einrichtung sein, sonst hätte man bereits mit dem geltenden Gesetz betreffend den Volksanwalt eine Unterstelle bei der Volksanwaltschaft einrichten können nichts hätte uns davon abhalten können -, denn das geltende Gesetz betreffend den
Volksanwalt sieht vor, dass verschiedene Bereiche behandelt werden können und eine
zusätzliche Dienststelle innerhalb dieser Volksanwaltschaft mit Kinder- und Jugendangelegenheiten betraut werden kann. Im Prinzip hätte man dafür kein neues Gesetz
gebraucht.
Man hat viele Monate, vielleicht Jahre darüber diskutiert, wie denn nun die
beste Möglichkeit ausschauen soll, um eine Kinder- und Jugendanwaltschaft zu schaffen. Sie wird jetzt als eigene unabhängige Einrichtung errichtet und beim Landtag angesiedelt, und das ist so richtig. Wenn man bedenkt, dass man dieser Stelle ein besonderes Gewicht geben will, dann ist es sicherlich so, dass, wenn eine Stelle als Anlaufpunkt niederschwellig sein soll, sie auch mit dem Namen und mit der gesamten Gestaltung und Aufmachung darauf hinweisen soll, dass sie die Anlaufstelle für Kinder
und Jugendliche ist. Die Volksanwaltschaft weist allein vom Namen, von ihrer Einrichtung, von ihrer Ausstattung her nicht darauf hin und wäre für Kinder und Jugendliche nicht niederschwellig genug, um für sie die Anlaufstelle zu sein. Die Volksanwalt-
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schaft hat andere Aufgaben und erfüllt diese, wie wir gesehen haben, sehr umfangreich, manchmal zur Zufriedenheit und manchmal zur Unzufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger, die sich davon vielleicht mehr erwarten würden, aber es gibt keine zusätzlichen Befugnisse für die Volksanwaltschaft, so wie es auch für die Kinder- und
Jugendanwaltschaft nicht sein wird. Es gibt kein Klagerecht, allerdings muss ein Kinder- und Jugendanwalt bei eklatanten Verletzungen von Rechten von Kindern und Jugendlichen von Amts wegen tätig werden, und wenn es sich um sehr krasse und eklatante Verletzungen der Kinder- und Jugendrechte in juridischer und strafrechtlicher
Hinsicht handelt, dann muss er die Vorgänge an die zuständigen Behörden bis hin zur
Staatsanwaltschaft melden.
In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass die Auflistung der Aufgaben
für die Kinder- und Jugendanwaltschaft, so wie sie im Vorschlag der Landesregierung
enthalten ist, durchaus ausreichend und dazu angetan ist, das umfangreiche Betätigungsfeld genau zu definieren. Ich denke, dass es nicht nur darum geht "Anwalt für
Kinder und Jugendliche" zu sein, sondern, wie richtigerweise im Vorschlag der Mehrheit angemerkt, auch darum geht, die Kinder- und Jugendagenden generell auch in politischer und gesetzgeberischer Hinsicht im Auge zu behalten. Ich hätte mir gewünscht,
dass im Gesetzentwurf der Mehrheit, so wie es in meinem Gesetzentwurf der Fall war,
noch konkreter darauf hingewiesen wird, dass es nicht nur ein Recht, sondern eine
Pflicht für die Kinder- und Jugendanwaltschaft ist, Gesetze zu überprüfen, dass Gesetzesvorhaben, Vorschläge, so wie es mit dem Rat der Gemeinden der Fall ist, an die
Kinder- und Jugendanwaltschaft weitergeleitet werden müssen. Im Vorschlag der
Landesregierung ist aber eine ausreichende Lösung enthalten, die darauf abzielt, dass
Vorhaben, Vorschläge, Verordnungsgesetzentwürfe von der Kinder- und Jugendanwaltschaft in "irgendeiner Weise" vorgeprüft werden, auch wenn ein Eingriff in die
Souveränität des Gesetzgebers nicht möglich, auch gar nicht sinnvoll wäre.
Es gibt auch die Anmerkungen hinsichtlich der Altersbegrenzung, und zwar
geht es in der Definition des Regierungsentwurfes um junge Menschen, Kinder und
Jugendliche. Man hat sich darauf verständigt, dass man es sozusagen nicht nur mehr
auf Minderjährige bezieht, denn Kinder und Jugendliche gehen auch über die Volljährigkeit hinaus. Es wird dann Bezug auf internationale Übereinkommen der Vereinten
Nationen genommen. Das ist richtig, es ist zwar ein allgemeiner Bezug, aber immerhin, er nimmt dort eine genaue Definition der Aufgabenbereiche vor. Die Begutachtung der Landesgesetzentwürfe und der Verordnungsentwürfe soll auf Anfrage der Institutionen erfolgen. Ich betone es noch einmal. Es wäre sinnvoll, wenn es als Pflicht
und nicht nur als Möglichkeit auf Antrag definiert würde, dass man der Kinder- und
Jugendanwaltschaft großzügigerweise das Recht einräumt mitzureden. Wenn diese Institution, diese Einrichtung auch über die reine niederschwellige Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche hinaus einen Sinn haben soll, dann muss eine Pflicht da sein, Verordnungsentwürfe usw. der Kinder- und Jugendanwaltschaft vorzulegen.
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Die Kinder- und Jugendanwaltschaft ist nicht als Ersatz der Sozialdienste,
Jugenddienste, schon gar nicht der Jugendgerichtsbarkeit gedacht. Das wäre allein
schon vom Selbstverständnis und auch vom rechtlichen Rahmen her nicht möglich.
Die Kinder- und Jugendanwaltschaft wird mit allen bestehenden Einrichtungen zusammenarbeiten müssen, sonst hat sie keine Chance. Das hängt dann aber auch von
der Person ab.
Wir haben gesehen, dass sich die derzeitige Volksanwältin – sie hat es auch
selbst erklärt, wobei man diese Aussage auch anhand der Rückmeldungen von Bürgern
nachvollziehen kann -, ein Netz, wie sie es definiert hat, in der öffentlichen Verwaltung im Land, in den Gemeinden, von Ansprechpartnern aufgebaut und dort positive
Rückmeldungen und mittlerweile Unterstützer gefunden, die ihr bereitwillig helfen,
wenn es darum geht, die eine oder andere Problematik eines Bürgers zu lösen. Das ist
sehr wichtig, denn mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, ist für eine Volksanwaltschaft sicherlich nicht angebracht, denn dies ist im juridischen Sinne Aufgabe eines
Rechtsanwaltes, der dann seinen Mandanten mit aller Härte vertreten muss, während
die Volksanwaltschaft nur eine Vermittlerrolle hat.
Auch die Kinder- und Jugendanwaltschaft soll, wenn es darum geht, einzelne, individuelle Problematiken von Kindern und Jugendlichen zu lösen, eine Vermittlerrolle einnehmen, sofern es möglich ist und sofern die aufgeworfene Problematik
nicht schwerwiegend bzw. so schwerwiegend ist, dass man bis hin zur Staatsanwaltschaft die Sicherheitsorgane einschalten muss. Es geht nicht darum, um es noch einmal
zu sagen, wie es die Präsidentin des Jugendgerichtes angemerkt hat, eine Rolle einzunehmen, die die Jugendgerichtsbarkeit, die Anklage, die Vertretung oder wen auch
immer ersetzt; dies ist nicht möglich und auch nicht sinnvoll. Es gibt diese klar abgegrenzte Ebene und das Jugendgericht ist nicht nur dazu da, um Rechte von Jugendlichen zu schützen, sondern auch dazu, um Jugendliche bei Vergehen gemäß dem Jugendstrafrecht zu bestrafen. Das Jugendgericht hat schon vom Selbstverständnis her
eine völlig andere Rolle und die Kinder- und Jugendanwaltschaft wird nicht unbedingt
in diesen abgegrenzten Bereich eingreifen, auch nicht eingreifen können, denn wenn es
wirklich darum geht, beim Jugendgericht Fälle zu bearbeiten, wird die normale Gerichtsbarkeit, werden die normalen juridischen Instanzen wie Verteidiger und Rechtsanwälte einschreiten müssen.
Die Kinder- und Jugendanwaltschaft hat, wie es hier im Gesetzentwurf definiert ist, eine Rolle, die dazu angetan ist, zwischen Erwachsenen und Jugendlichen zu
vermitteln. Wir haben in der Gesetzgebungskommission zum Beispiel von der Vertreterin des Jugendgerichtes gehört, dass es nicht selten vorkommt – man kann sich dies
kaum vorstellen -, dass Jugendliche, sogar Kinder, also sehr junge Jugendliche, aus
welchen Gründen auch immer, vorstellig werden, die nicht mehr nach Hause dürfen.
Dies wurde dann zwar nicht genauer erklärt, aber ich habe es mir persönlich erklären
lassen. Es gibt tatsächlich solche Fälle und es gibt gar nicht wenige solcher Fälle.
Diesbezüglich muss man sich schon fragen, welche Zustände zu Hause herrschen und
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ob dort nicht schon längst Sozialdienste oder andere Organe hätten einschreiten müssen, aber es ist nicht immer so, dass man darauf aufmerksam wird. Es gibt aber verschiedene Konfliktsituationen und wenn solche Fälle auftreten, dann ist es richtig und
gut, wenn eine Einrichtung da ist, die von Organisationen, nämlich von Jugend- und
Sozialdiensten usw., die bereits bestehen, angerufen werden kann, wie eine Kinderund Jugendanwältin oder ein Kinder- und Jugendanwalt, die/der in dieser Sache vermittelnd einschreiten kann. Wenn dann alle Vermittlungen nichts bringen, dann muss
man selbstverständlich mit klareren und härteren Schritten einschreiten.
Es soll eine Zusammenarbeit mit der Volksanwaltschaft geben. Dies ist auch
im vorliegenden Gesetzentwurf gut definiert. Die Zusammenarbeit muss erfolgen,
denn es gibt sicherlich Fälle, die vielleicht die eine oder andere Institution überlappen
und es gibt auch Fälle, die an die Volksanwaltschaft herangetragen werden, die aber in
die Zuständigkeit der Kinder- und Jugendanwaltschaft fallen würden oder besser von
dieser gelöst werden könnten. In diesem Zusammenhang muss die Volksanwaltschaft
über den eigenen Schatten springen bzw. gar nicht über den eigenen Schatten springen,
sondern wissen, dass es für Angelegenheiten von Kindern und Jugendlichen eine eigene Anlaufstelle gibt. Umgekehrt wird die Jugendanwaltschaft ab und an feststellen
müssen, dass ein Fall doch besser bei der Volksanwaltschaft aufgehoben wäre oder,
wenn man den Fall nicht weiterleiten will, dass man dort wenigstens um Rat und um
Unterstützung nachfragt. Es wird hier sicherlich Synergien geben, denn es soll ja zusammengearbeitet werden. Es wird aber keine Konkurrenzeinrichtung geben.
Die Kinder- und Jugendanwaltschaft ist nicht als Volksanwaltschaft für die
Kleinen, sondern ganz generell als Vertretung und Aufsichtsorgan über die Rechte und
politischen Rechte, wenn man es so will, der Kinder und Jugendlichen gedacht. Es ist
also nicht eine, um es noch einmal zu sagen, reine Volksanwaltschaft für die Jungen,
für die Jugendlichen und Kinder, sondern hat eine klare, auch andere Aufgabe.
Ich habe gesehen, dass man in der Kommission einige Punkte etwas klarer
definiert hat. Was die Voraussetzungen und die Ernennungsmodalitäten anbelangt,
wäre mir am liebsten gewesen, wenn man in allen Wahlgängen die Zwei-DrittelMehrheit verlangt hätte und nicht nach dem zweiten Wahlgang von der Zwei-DrittelMehrheit auf die absolute Mehrheit zurückgegangen wäre. Ich hätte mir gewünscht,
dass man, wenn wir schon im Landtag eine solche Ernennung vornehmen, einen parteiübergreifenden Konsens findet und es nicht soweit kommen lässt, dass der/die Kinder- und Jugendanwalt/wältin wie auch der/die Volksanwalt/wältin nur von einer Partei oder von einer Mehrheit gewählt werden kann, sondern, wie gesagt, dass solche
Funktionen, die weit über das Politische, Parteipolitische, Mehrheits- und Oppositionspolitische hinaus operieren müssen, mit einer sehr qualifizierten Mehrheit, nämlich mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit gewählt würden. Im Entwurf der Mehrheit ist es
so nicht geregelt, sondern es ist so geregelt, dass man nach dem zweiten Wahlgang nur
mehr die absolute Mehrheit braucht. Man kann darüber auch streiten. Ich bin der Meinung, dass die Zwei-Drittel-Mehrheit durchgehend hätte vorgesehen werden sollen.
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Was die Ernennungsmodalitäten anbelangt, Folgendes. Es ist gut, dass man
in der Gesetzgebungskommission, auf Initiative des Kollegen Heiss und unterschrieben von mehreren Mitgliedern, vorgesehen hat, dass die Ernennungsmodalitäten wesentlich deutlicher, klarer und sinnvoller geregelt werden, als sie es bei der Volksanwaltschaft sind.
Es gibt aber auch einige offene Fragen; das ist schon klar. Wenn wir hier
eine Art "Wettbewerb" veranstalten, dann stellt sich immer wieder die Frage, wie zum
Schluss die Souveränität des Plenums, des Landtages in dem Sinn gewahrt bleiben
kann, dass Vorschläge auch aus dem Plenum kommen können. Mit der Regelung, die
in der Gesetzgebungskommission erarbeitet worden ist, können solche Vorschläge aus
dem Plenum nicht mehr kommen. Die Bewerbungen müssen vorher abgegeben werden. Darüber kann man aber geteilter Meinung sein. Die Erfahrung bei der Ernennung
des Volksanwaltes/der Volksanwältin hat gezeigt, dass zumindest dieser Vorschlag
wesentlich besser ist, als wenn man gar keine Regelung treffen und nur sagen würde,
dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Die Voraussetzungen habe ich in
meinem Gesetzentwurf aus einem einfachen Grund sehr allgemein definiert. Ich weiß,
dass darüber auch im Vorfeld der Behandlung dieses Gesetzentwurfes diskutiert
wurde. Es ist natürlich sehr schwierig, Voraussetzungen festzustellen. Man muss zum
Beispiel schon klar definieren, wie die Frage der Zweisprachigkeit festzustellen ist
bzw. mit welchen Dokumenten sie belegt werden kann. Es gibt zwar eine beamtete
Feststellung der Zweisprachigkeit, die hier unter Umständen aber nicht angewandt
werden kann. Hier wird man jede Art von Nachweis der Zweisprachigkeit akzeptieren
müssen. Ein Laureatsdiplom und die Kompetenz oder die Berufserfahrung sind anhand
der Bewerbungsunterlagen und der Bewerbung relativ leicht festzustellen; das verstehe
ich auch. Wenn es im Prinzip eine Vorlaufzeit gibt, wie es derzeit im Entwurf der
Kommission vorgesehen ist, dann hat man auch die Möglichkeit festzustellen, ob die
Voraussetzungen gegeben oder nicht gegeben sind. Die Bewerbungen sind dann Gegenstand der Debatte im Südtiroler Landtag; dies wäre sicherlich richtig und sinnvoll.
Ob es hier im Plenum im Laufe der Debatte Änderungen oder vielleicht Verbesserungen geben wird, wird sich noch zeigen. Ansonsten bin ich schon der Meinung, dass
eine solche Ernennungsmodalität wichtig wäre, sodass wir nicht überrascht werden.
Gerade weil konkrete Voraussetzungen für eine Person definiert sind, müssen wir eine
Vorlaufzeit haben, sonst geht es gar nicht. Wenn ein Abgeordneter die Person XY vorschlägt, dann frage ich mich, wie wir hier im Plenarsaal feststellen können, ob diese
Person im Besitz des Laureatsdiploms, einer bestimmten Kompetenz, der Zweisprachigkeit usw. ist. Es braucht eine Vorlaufzeit und deshalb ist die Regelung, die in der
Gesetzgebungskommission getroffen wurde, richtig. Ob sie dann formell umsetzbar
ist, weiß ich nicht, ich denke aber schon. Deshalb kann man sagen, dass das Problem
zu einer bestimmten Zufriedenheit gelöst wurde.
Es gibt natürlich auch unterschiedliche Ansichten hinsichtlich der Ausstattung und der Zurverfügungstellung des Personals. Ich habe allerdings gesehen, dass im
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Entwurf der Mehrheit klar definiert ist, dass es ein eigenes Budget, im weitesten Sinn,
der Kinder- und Jugendanwaltschaft gibt. Ich hätte es noch klarer definiert, indem klar
gesagt wird, dass es einen Kostenvoranschlag gibt – diesen soll es ja gemäß dem Regierungsentwurf auch geben -, aufgrund dessen dann im Landtagshaushalt der Kinderund Jugendanwaltschaft ein eigenes Budget zugewiesen und das eigenverantwortlich
verwaltet und ausgegeben wird. Ob es immer noch diese Zwischenstelle beim Landtag
braucht, der die Ausgaben und die Zahlungen usw. vornimmt, halte ich für fraglich.
Das wird sich aber regeln lassen und in dieser Form auch nicht zu allzu großen Problemen führen.
Die jährliche Berichterstattung ist auch vorgesehen und dieser Aspekt ist zufriedenstellend gelöst. Ich denke schon, dass dieser Gesetzentwurf mit einigen Änderungen, die vorgeschlagen werden oder wurden, auf den Weg geschickt werden soll.
Ich kann ihm zustimmen und habe deshalb meinen Gesetzentwurf zurückgezogen. Ich
bin auch froh darüber, dass einige in meinem Gesetzentwurf aus der letzten Legislaturperiode enthaltene Vorschläge in den Entwurf der Landesregierung eingeflossen
sind und zwei, drei Dinge auch im Rahmen der Diskussion in der Gesetzgebungskommission übernommen wurden.
Deshalb ist es, wie gesagt, an der Zeit, nicht dieses Kapitel abzuschließen,
sondern konkret damit zu beginnen, indem man die Kinder- und Jugendanwaltschaft
einsetzt und den Gesetzentwurf genehmigt. Es ist an der Zeit, dass man einen Kinderund Jugendanwalt/eine Kinder- und Jugendanwältin ernennt, dass man Erfahrungen
sammelt. Natürlich kann es im Laufe der Zeit passieren, dass man draufkommt, dass es
anders vielleicht besser gewesen wäre; das war auch bei der Volksanwaltschaft so. Wir
haben in der Nachbarprovinz Trient gesehen, dass man dort vom ursprünglichen Weg
der eigenständigen Institution, der Einrichtung einer Kinder- und Jugendanwaltschaft
wieder abgegangen ist, dass man das Gesetz geändert und anders definiert hat. Man
wird die Erfahrungen machen. Man kann nie so ganz sicher sein, ob man diesen Weg,
den man beschreitet und der in Südtirol völlig neu ist, richtig angelegt hat oder ob man
vielleicht in einigen Jahren der Meinung ist, dass man es hätte anders regeln können.
Ich glaube, dass man hier eine positive Regelung gefunden hat, mit der man einmal
beginnen kann zu arbeiten und dann wird man in einigen Jahren Bilanz ziehen und sagen können, dass man etwas anders oder besser hätte regeln müssen. Wie gesagt, dieses Kapitel sollte jetzt gesetzgeberisch abgeschlossen und konkret auf den Weg gebracht werden.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Es ist ein Gesetz mit langer Vorlaufszeit, das jetzt in Südtirol auf den Weg kommt, ein Gesetz, das
in dieser vielleicht leicht modifizierten Form notwendig ist, ein Gesetz, das es braucht.
Warum braucht es das Gesetz betreffend die Errichtung einer Kinder- und Jugendanwaltschaft? Kinder und Jugendliche haben sich in den letzten Jahrzehnten in ihrer sozialen Situation, in ihrer individuellen Entwicklung, in ihrer familiären Situation
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enorm stark differenziert, auseinanderentwickelt. Es gibt eine enorme Breite an gesellschaftlichen Situationen, in denen Kinder und Jugendliche stehen. Die 50er und 60er
Jahre waren noch eine Zeit, in der es eine gewisse Homogenität der Familiensituation,
der Situation von Jugendlichen gab, in der das Ideal der vollständigen Familie, der relativ geschlossenen Gesellschaft vorgeherrscht hat. Nach dem Krieg gab es eine Ausnahmesituation, in der es für 20 und 30 Jahre eine gewisse Stabilität gegeben hat, die
in der Vorkriegszeit nie gegeben war und die jetzt seit 10, 15 und 20 Jahren wieder in
eine hohe Differenzierung ausartet. Es gibt unvollständige Familien, es gibt Patchwork-Familien, es gibt Jugendliche in unterschiedlichen sozialen Situationen, von
verwahrlosten Jugendlichen bis hin zu Jugendlichen, die in einem relativen Wohlstand,
in absoluter Isolation leben, Jugendliche, die gut integriert sind, also eine enorme
Bannbreite, die seit 10 und 15 Jahren eingesetzt hat. Es ist deshalb eine sehr große
Herausforderung, weil Kinder und Jugendliche Träger der künftigen Gesellschaft sind.
Es sind jene Menschen, Bürgerinnen und Bürger, die diese Gesellschaft weiterbringen
müssen, die Grundwerte, Lebenshaltungen vermitteln und die unsere Zukunft insgesamt wesentlich mitbestimmen.
Aus diesem Grund ist es, glaube ich – davon sind wir überzeugt – wichtig,
für diesen Bereich der Kinder und Jugendlichen, der, wie gesagt, ein sehr zerklüfteter
Bereich ist, eine Art von Clearing-Stelle, eine Art von Integrationsstelle zu schaffen,
bei der unterschiedliche Bedürfnisse zusammenlaufen, eine Stelle, die in der Lage ist,
gesellschaftlich wichtige Impulse zu setzen. Die Figur eines Kinder- und Jugendanwaltes hat in Südtirol in den letzten 4, 5 und 6 Jahren – wie soll man es sagen – eine
schwierige Anlaufgeschichte gehabt, denn sie war seit längerem auf dem Tapet. Eine
solche Figur ist zu institutionalisieren und nach der Einrichtung der Volksanwaltschaft
– das hat 1996 an Perspektive gewonnen; Kollege Pöder hat es auf seine Initiative hin
in der letzten Legislaturperiode dargelegt – hat es dann konkrete Anläufe, Auseinandersetzungen gegeben, bei denen die Grundsatzdebatte im Mittelpunkt stand und man
sich gefragt hat, ob man diese Kinder- und Jugendanwaltschaft beim Volksanwalt/bei
der Volksanwältin ansiedeln oder ob sie autonom bleiben sollte. Es gab einen harten
Richtungsstreit zwischen der damals neu ernannten Volksanwältin, die viel Wert darauf gelegt hat, ihre sozusagen neu gewonnene Berufserfahrung und Autonomie zu sichern und keine Kompetenzen außer Haus zu geben, und den Jugendorganisationen,
dem Jugendring und allen Jugendvereinigungen, die sich für ein hohes Maß an Eigenständigkeit der Volksanwaltschaft stark gemacht haben. Diese zweite, wenn man es so
will, Denkschule oder, ich würde auch sagen, Lobbyarbeit hat sich dann durchgesetzt
und heute sind wir in der Situation, dass wir einen Gesetzentwurf betreffend die Einrichtung einer eigenständigen Kinder- und Jugendanwaltschaft haben.
Vor vier Jahren – ich erinnere mich noch gut daran - hat es im Landtag eine
interessante Anhörung gegeben, die damals auf Veranlassung der zuständigen Ämter,
aber auch auf Initiative der damaligen Landtagspräsidentin, Frau Veronika Stirner
Brantsch, veranstaltet wurde. Bei dieser Anhörung, die im Oktober 2005 stattgefunden
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hat, haben Vertreter der Jugendanwaltschaften von Tirol, der österreichische Obervolksanwalt Kostelka und Vertreterinnen aus dem italienischen Rechtsraum Bericht
erstattet. Es gab eine sehr bemerkenswerte und interessante Darlegung unterschiedlicher Positionen. Dabei wurde gerade am Beispiel von Tirol der Bericht der Kinderund Jugendanwältin Elisabeth Harasser verlesen, die deutlich gemacht hat, wie enorm
gesucht eine niederschwellige Kinder- und Jugendanwaltschaft, wie wichtig diese als
Anlaufstelle ist und fungiert. Bereits 2004 – wenn ich mich richtig erinnere – gab es
ungefähr 3.000 Kontakte, von denen Frau Harasser gesprochen hat. Von daher kann
man sich vorstellen, welch enormes Bedürfnis nicht nur für Kinder und Jugendliche,
sondern auch für andere Parteien, für andere Klienten in diesem Bereich entstanden ist.
Ich denke, eine solche Situation wird sich auch hier in Südtirol mit Sicherheit abzeichnen.
Die künftige Figur des Kinder- und Jugendanwaltes – es kann auch eine
weibliche Figur sein, was zu hoffen wäre -, bewegt sich bereits in einem vielfältig gesetzten Umfeld, wenn man es so will, in dem bereits zahlreiche Institutionen, Dienststellen und Verbände im Bereich der Jugendarbeit, der Jugendfürsorge, der Jugendbetreuung arbeiten. Von daher ist das Hinzukommen einer neuen Institution, einer new
entry, wenn man es so will, mit sehr viel Vorsicht voranzutragen. Ich glaube, es ist
ganz wesentlich, dass in einem Umfeld, das bereits stark institutionell besetzt ist, eine
solche Dienststelle eine sehr sensible Aufgabe zu erfüllen hat, anders als die Volksanwaltschaft, weil sich diese Kinder- und Jugendanwaltschaft in einem ringsum bereits
stark besetzten Umfeld bewegt, in dem es um Themen der Kinder- und Jugendfürsorge, der Jugendarbeit geht. Es gibt das Amt für Jugendarbeit, es gibt Anlaufstellen
wie Joung & Direct, es gibt den Schulbereich, in dem die Dienststelle für Integration
vorliegt, Schulberatung und Erziehung. Es gibt Familienberatungsstellen, es gibt aber
auch, wie wir gehört haben, Jugendgerichte, Jugendstaatsanwaltschaften, Bezirksgemeinschaften, psychologische Dienste. Es gibt also bereits ein dicht besetztes Feld, in
welches diese künftige Stelle hineinarbeiten wird. Umso wichtiger ist es, dass sich
diese Kinder- und Jugendanwaltschaft in diesem Umfeld gut positioniert.
Es wird ganz wesentlich sein, wie die Kinder- und Jugendanwaltschaft ihre
Aufgabenstellung definiert. Wir haben im Gesetz eine Reihe von Parametern, eine
Reihe von Aufgabenstellungen enthalten, aber diese Positionierung wird ganz wesentlich sein. Es ist wichtig, dass hier eine Art von Querschnittsaufgabe wahrgenommen
wird, die in diesem Gesetzentwurf angedeutet oder vorgezeichnet ist, eine Querschnittsaufgabe, die im Gesetz, was den Aufgabenbereich anbelangt, sehr breit angelegt ist, und zwar in den Bereichen Information, Sensibilisierung, Beratung, Kooperation, Gesetzesbegutachtung. Auch soll sie als Anlaufstelle fungieren. Der Aufgabenbereich ist also sehr breit definiert, wobei es sehr stark von der Persönlichkeit, die dieses
Amt übernimmt, abhängen wird, wie sie diese Arbeit interpretiert. Es wird ganz wichtig sein, das Auswahlverfahren durchzuziehen. Deshalb haben wir uns für ein klares
Auswahlverfahren stark gemacht und auch Ihr Änderungsantrag, Herr Präsident, geht
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in diese Richtung, nämlich das Auswahlverfahren transparent zu gestalten. Es ist ganz
wichtig, dass eine Persönlichkeit mit dieser Institution startet, die in der Lage ist, einerseits Initiativen zu setzen, andererseits Querschnittsaufgaben zu erfüllen, die nicht
sofort das Misstrauen und die Nicht-Kooperation der anderen Dienststellen auf sich
zieht und die auch in der Lage ist zu sagen: "Wir sind Partner für Euch, wir sind aber
zugleich auch, wenn es sein muss, Antagonisten, vor allem Partner für Kinder und Jugendliche. Wir sind im besten Sinne ihre Anwälte, wir vertreten ihre Interessen und
Kinder und Jugendliche sollen auf uns zugehen und sollen keinerlei Angst verspüren.
Wir wollen für sie leicht erreichbar sein." Dies ist die zweite Anforderung, einerseits
die Netzwerkarbeit, die geleistet werden muss, andererseits aber auch die Niederschwelligkeit, der leichte Zugang, also keine Barriere. Es muss eine Figur sein, die
ein enormes Kommunikationspotential entfalten kann. Dies ist ganz wesentlich, wesentlicher sogar als im Bereich der Volksanwaltschaft, in der das Kommunikationspotential zwar auch eine wichtige Anforderung ist, aber in dieser Figur muss die Mischung aus Rechtsbewusstsein, Hintergrundwissen und Empathie vorhanden und gegeben sein. Darauf legen wir großen Wert. Das muss sicher so sein.
Auffallend ist im Gesetzentwurf, den die Landesregierung vorgelegt hat,
dass im Vergleich zur italienischen Situation, in der es ähnliche Figuren gibt, die Garantenfunktion etwas untergewichtet ist. Im italienischen Rechtsraum gibt es den Begriff "garante per i minorenni", der zum Beispiel in der Region Emilia Romagna deutlich stärker ausgebildete Schutzansprüche hat, wenn es um die "tutela degli interessi
diffusi" oder um die "tutela degli interessi e dei diritti individuali" geht, wo sehr deutlich wird, dass dieser Rechtsschutz von diesem Amt, vom "Jugend-Garante" wahrgenommen wird. Natürlich gibt es, Eva Klotz, kein Klagerecht - das ist vollkommen klar
-, aber durch Hinweise, durch konstante Aktionen im Hinblick auf andere Behörden
und Dienststellen wird dieses Garantenrecht ausgeübt, wie es etwa im Gesetz der
Emilia Romagna enthalten ist, was ganz bemerkenswert ist. In unserem Gesetz haben
wir eine eher zurückhaltende, möchte ich fast sagen, Positionierung dieser Kinder- und
Jugendanwaltschaft. Es ist eher eine beratende Funktion, eine Vermittlungsfunktion,
eine Mediationsfunktion, wenn man es so will, also eine Art von Integrationsinstanz
und weniger eine Garantenfunktion, die mit Entschiedenheit, auch wenn kein Klagerecht besteht, auf Rechtsansprüche hinweist. Dies ist in der Grundanlage eine etwas
schwache Position, die vielleicht von Anfang an die künftige Institution schwächen
könnte. Diese Garantenfunktion hätte ich mir etwas stärker gewünscht, so wie sie etwa
der italienische Rechtsraum vorsieht. Das sind ein paar Hinweise, die, aus unserer
Sicht, wichtig sind.
Wie gesagt, es ist ein langer Weg, der bis zur heutigen oder morgigen Verabschiedung dieses Gesetzentwurfes für den Startschuss einer künftigen Figur des Kinder- und Jugendanwaltes oder der weiblichen Gegenfigur zurückgelegt wurde. Wir
sind überzeugt, dass diese Figur dringend notwendig ist; dies möchten wir nochmals
betonen. Im Bereich der Kinder und Jugendlichen in Südtirol gibt es oft eine sehr
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schwierige, problematische Situation – das sehen wir von außen -, und wir sind in diesem Bereich nicht institutionell, sondern ganz sicher Eltern. Wir haben dadurch einige
Erfahrungen, aber wenn wir die Alarmrufe von Kinder- und Jugendpsychiatern hören,
dann wissen wir, dass eine Situation da ist, die diese Anwaltschaft, diese Garantenfunktion notwendig erscheinen lässt, ganz unabhängig von allfälligen politischen Erwägungen. Es ist nicht so, dass die Jugend schlechter ist, sondern die Jugendlichen, die
Kinder befinden sich heute in einer gesellschaftlich ungemein schwierigen und druckvollen Situation. Darauf reagieren sie auf ihre Art und erfahren - das muss man auch
sagen - oft viel zu wenig Unterstützung, viel zu wenig Begleitung seitens ihrer Eltern,
seitens ihrer Erziehungsberechtigten, seitens Erwachsener vorhanden ist. Hier gibt es
nicht mehr jenes Feedback, das vielleicht früher einmal da war, und das ist in hohem
Maße bedauerlich. Von daher ist diese Figur, eine Zentralfigur, die hier implementiert
wird.
Eine Lanze für Amtsdirektor Nothdurfter, den Ulli Mair, aus ihrer Sicht, der
politischen Parteilichkeit bezichtigt hat. Ich glaube, auch ein … Wie bitte? Er hat nicht
sich selbst, sondern einer bestimmten Weltanschauung Ausdruck verliehen und sehr
allgemein gegen rechte Einstellungen polemisiert. Er hat sich auch in der Hinsicht geäußert und für uns stellt sich schon die Frage, Ulli Mair, was wir für Amtsvertreter in
Südtirol wünschen. Wünschen wir Amtsvertreter, die sozusagen die Abziehbilder ihrer
politischen Vorgesetzten, die sozusagen Erfüllungsgehilfen ihrer politischen Vorgesetzten sind, oder wollen wir Persönlichkeiten, die eigenständig denken, die ihre Positionen zum Ausdruck bringen und die damit auch ein Stück weit gegen bestimmte politische Richtungen oder auch gegen die Haltung ihrer politischen Referenten, wenn
man es so will, verstoßen? Ich denke, bei Amtsdirektor Nothdurfter ist eine klare Positionierung in einem Bereich erfolgt, was sein gutes Recht ist. Ich sehe umgekehrt sehr
viele Amtspersonen, die als Fußabstreifer, als willige Erfüllungsgehilfen ihrer politischen Assessoren, ihrer politischen Referenten oder gerade im Bereich der Freiheitlichen fungieren. Ihr habt gestern als erste die Einsetzung einer Untersuchungskommission beantragt. Da sieht man, wie Kooperationen fungieren, wobei der Landesrat das
Abziehbild des Ressortchefs ist! Von daher, denke ich, ist es wichtig, dass die Beamten und politischen Referenten unterscheidbar bleiben und dass sie durchaus auch die
Möglichkeit haben, sich politisch zu äußern und nicht immer überkorrekt an ihren politischen Referenten hängen. Von daher eine kurze Amtsverteidigung auch von meiner
Seite.
Insgesamt halten wir den Gesetzentwurf für ein relativ ausgereiftes Produkt.
Er ist in einer sehr langen Überlegensphase auf dem Weg und hat sicher einigen Verbesserungsbedarf. Wir sehen, dass eine Schieflage in Richtung Kinder- und Jugendanwaltschaft in einer Soft-Variante gegeben ist, die vielleicht nicht jenes Durchgriffsrecht hat, das andere italienische Provinzen und Regionen anbieten, aber wir sehen,
dass einiges Wesentliche definiert ist. Wir sehen auch, dass die Ernennungsformalitäten und Prozeduren relativ klar positioniert sind. Wir hoffen, dass sich eine hinrei-
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chende Zahl von qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern zur Verfügung stellt,
dass ein klares und vor allem transparentes Auswahlverfahren stattfindet und dass
nicht irgendwelche politischen Botmäßigkeiten auch mit diesem weiteren neu geschaffenen Posten, wenn man es so will, belohnt werden. In diesem Sinn hoffen wir auf eine
gute Behandlung des Gesetzentwurfes. Wir werden uns die Entwicklung genau ansehen und danach entscheiden, ob wir uns bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf
der Stimme enthalten oder ob wir ihm zustimmen. Danke schön!
KNOLL (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Mit Verlaub, ohne mich hier in
diesen Streit einmischen zu wollen, aber, Hans Heiss, eines möchte ich Ihnen schon
sagen. Nur weil jemand grüne oder den Grünen nahe Positionen vertritt, zeichnet ihn
dies noch lange nicht durch eigenständiges Denken aus. Dies sollte man hier schon sagen, denn es gibt genügend Menschen und es gehört auch zur Demokratie dazu, dass
jeder auch seine politische Meinung vertreten darf und man nicht jemandem unterstellen kann, dass es ein eigenständiges Denken wäre. Ich glaube, das sollten wir in der
Demokratie doch zulassen.
Zum Kinder- und Jugendanwalt generell. Wir haben uns seit Jahren dafür
eingesetzt. Es war mir persönlich immer ein großes Anliegen, dass dieser Kinder- und
Jugendanwalt in Südtirol eingeführt wird. Ich habe im Vorfeld der Diskussion, die
jetzt entstanden ist, immer ein bisschen bedauert, dass die Funktion des Kinder- und
Jugendanwaltes immer ein bisschen in Misskredit gestellt wurde. Es wurde immer so
getan, als ob der Kinder- und Jugendanwalt eine Institution der Kinder gegen die Eltern wäre, dass sie damit die Möglichkeit hätten, sich gegen die Eltern auf rechtlicher
Basis zur Wehr zu setzen, weil ihnen vielleicht einmal ein Fernsehprogramm verboten
wurde. Ich glaube, das ist Nonsens. Wenn man sich ein bisschen mit der Funktion des
Kinder- und Jugendanwaltes auseinandersetzt und auch sieht, wie diese Funktion in
anderen Ländern wie beispielsweise im Bundesland Tirol, in verschiedenen Bundesländern in Deutschland einen positiven Beitrag dazu leisten kann, wie Konflikte geschlichtet werden können, dann reden wir hier bestimmt nicht von normalen Erziehungsmethoden der Eltern, sondern von wirklichen Konflikten, von Problemen,
wenn Kinder missbraucht werden, wenn Jugendliche am Arbeitsplatz mit der Lehre
Probleme haben, wenn es Probleme mit der Schule gibt.
Die Diskussion, was beispielsweise das Verbot von T-Shirts in den Südtiroler Schulen anbelangt, haben wir auch mehrmals im Landtag gehabt. Wenn zum Beispiel von Schuldirektoren einzelnen Schülern angedroht wird, dass sie einen Schulverweis bekommen, weil sie auf ihrem Handy ein Tirol-Pickerle aufgeklebt haben,
dann ist es, glaube ich, ein Paradebeispiel dafür, wie man einen solchen Kinder- und
Jugendanwalt mit Aufgaben betreuen könnte. Die Kinder sollten die Möglichkeit haben, sich außerhalb der Schule an einen Ansprechpartner zu wenden, der sie vielleicht
auch einmal über die rechtliche Situation aufklärt und sie auf die Notwendigkeit der
Pflichterfüllung hinweist, denn oft glaubt man immer Recht zu haben, aber in der Pra-
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xis sieht es dann meistens anders aus. Für Schüler ist es oft nicht verkehrt, dass sie die
rechtliche Situation dargelegt bekommen, damit sie verstehen, dass nicht immer alles
möglich und auch nicht rechtens ist.
Ich glaube, dass gerade im Bereich der Schule so etwas manchmal notwendig ist. Es gibt sicherlich Einzelfälle, aber man kann sich am besten auf eigene Beispiele berufen, weil man immer glaubt, dass dies Paradebeispiele sind. Landeshauptmann Durnwalder hat mir einmal gesagt, dass ich ein bisschen aufmüpfig sei. Ich kann
es ihm bestätigen, weil ich bereits zu Schulzeiten … Bitte? Das ehrt mich. Meine
Lehrperson – ich habe es ihr verziehen – hatte damals ein Problem damit. Nicht nur
ich, sondern auch ein Mitschüler war ein bisschen aufmüpfig. Sie hat geglaubt, sie
könne dies sanktionieren, indem sie uns in eine Ecke gesetzt, die Hände auf den
Rücken gebunden und einen Klebestreifen über den Mund geklebt hat. Ich glaube, das
sind Methoden, die heute undenkbar wären.
DURNWALDER (Landeshauptmann - SVP): Vielleicht der Landeshauptmann!
KNOLL (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Der Landeshauptmann vielleicht?
Na ja, das will ich ihm jetzt nicht unterstellen. Dies ist sicherlich ein Einzelfall und
auch in dem Sinne nehme ich es persönlich im Nachhinein nicht so tragisch, aber man
sieht, dass in den Schulen durchaus immer wieder Vorfälle passieren, die vielleicht gar
nicht einmal aus Boshaftigkeit, sondern aus einer bestimmten Situation heraus entstehen, weil Lehrer mit einer Situation überfordert sind. Manchmal entstehen Situationen, die einfach nicht rechtmäßig sind und in denen Schülern oder Kindern Unrecht
getan wird. Ich glaube, wir sind in unserer Gesellschaft inzwischen schon so weit, dass
man Kindern und Jugendlichen die gleichen Rechte zuerkennen sollte, und deshalb ist
eine solche Institution wie der Kinder- und Jugendanwalt eine sinnvolle und notwendige Einrichtung.
Bedauerlich ist – dies ist mehrfach gesagt worden – die Tatsache, dass dieser
Kinder- und Jugendanwalt, wie in diesem Gesetzentwurf vorgesehen, ein wenig, ich
möchte fast sagen, ein bisschen ein Papiertiger ohne wirkliche Zähne ist, weil er nicht
das Klagerecht hat und mehr oder weniger eine beratende, eine begleitende Funktion
hat. Nichtsdestotrotz hat er aber sicher seine Richtigkeit und Bedeutung - wir sind jetzt
am zweiten Tag dieser Debatte und haben es zu verschiedenen Themen mehrfach gehört -, aber Südtirol kann es wieder einmal nicht umsetzen, weil dies Italien nicht ermöglicht. Man sollte sich immer wieder vor Augen führen, was das eigentliche
Problem ist. Nichtsdestotrotz werden wir diesen Gesetzentwurf unterstützen. Ich
denke, dass sich, allen Unkenrufen zum Trotz, in Südtirol dieser Kinder- und Jugendanwalt auch in der Praxis bewähren wird.
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PRÄSIDENT: Nachdem Vizepräsident Minniti entschuldigt abwesend ist,
erlaube ich mir von dieser Position aus als Landtagsabgeordneter und nicht als Landtagspräsident das Wort zu ergreifen.
STEGER (SVP): Dass die Kinder und Jugendlichen bestmöglich unterstützt
und betreut werden, ist uns allen ein Herzensanliegen und muss auch von uns Politikern, von der Politik abgesichert werden.
Worum es aber jetzt geht, ist die Entscheidung, wie wir dies am besten erreichen können, wobei mich der vorgelegte Gesetzentwurf nicht ganz überzeugt. Das Risiko der Überlappung der Zuständigkeiten zwischen den Sozialdiensten, zwischen Jugendämtern, zwischen dem Jugendgericht und zwischen anderen Institutionen, die sich
um Kinder- und Jugendangelegenheiten kümmern, sehe ich mit dem vorliegenden Gesetzentwurf noch nicht entkräftet. Es ist nämlich wichtig, dass dieses Risiko entkräftet
wird, denn man tut den jungen Menschen nichts Gutes, indem man neue Strukturen
schafft, wenn am Ende die Friktionen, die Spannungen, die Unklarheiten in der Kompetenzaufteilung der verschiedenen Strukturen nicht klappen, denn dann kommt es zu
Ineffizienzen, was nicht im Sinne der jungen Menschen ist.
Die Unabhängigkeit der Institution sehe ich im Gesetzentwurf durch die Angliederung an den Landtag gewahrt und gewährleistet. Wenn eine Kinder- und Jugendanwaltschaft eingerichtet werden soll, dann soll sie beim Landtag und nicht bei
der Exekutive angesiedelt werden, ebenso die Volksanwaltschaft und der Kommunikationsbeirat. Dies halte ich im Sinne der Unabhängigkeit und der Neutralität der Institution für richtig. Es wäre allerdings auch möglich gewesen, die Aufgaben, die hier
im Gesetzentwurf vorgesehen sind, einem Jugendbeauftragten im Rahmen der Volksanwaltschaft zu geben, der unabhängig und autonom gegenüber der Volksanwältin,
dem Volksanwalt agieren könnte, damit die Agenden der jungen Menschen auch autonom und unabhängig betreut werden können. Ich wäre, insgesamt gesehen, eher den
Weg der Einrichtung eines Kinder- und Jugendbeauftragten in der Volksanwaltschaft
gegangen.
So schaffen wir neue Strukturen, neue Strukturen schaffen neue Bürokratien
und neue Bürokratien schaffen neue Kosten. Wir müssen aufpassen, denn gerade in
Zeiten wie diesen wäre es sinnvoll, auch wenn es anders ginge, die Effizienz der
Wahrnehmung der Jugend- und Kinderinteressen mit Instrumenten zu gewährleisten,
die so wenig wie möglich kosten. Ich wünsche mir bei der Einrichtung der Kinder- und
Jugendanwaltschaft, die heute genehmigt werden wird, dass wir die Kosten kurz und
klein halten und sie nicht ausufern lassen, denn, wie gesagt, neue Strukturen schaffen
auch neue Kosten.
Insgesamt werde ich nicht, weil man es wünscht und weil man sicherstellen
will, dass auch die Kinder und Jugendlichen und deren Vertreter diese Einrichtung unabhängig von der Volksanwaltschaft wollen, gegen den Gesetzentwurf stimmen. Ich
wollte es aber in der Generaldebatte gesagt haben, weil ich doch glaube, dass es andere
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Möglichkeiten gegeben hätte und dass man diese Möglichkeiten mit dem gleichem Effizienzgrad, nämlich mit der Sicherstellung der Unabhängigkeit der Institution oder
des Jugendbeauftragten/der Jugendbeauftragten, im Rahmen einer Ansiedlung desselben bzw. derselben bei der Volksanwaltschaft hätte nutzen können.
In der Artikeldebatte werde ich auf ein paar technische Aspekte und auf
Punkte bezüglich der Abwicklung des Auswahlverfahrens und der Ernennung des
Kinder- und Jugendanwaltes eingehen, die auch wichtiger Bestandteil dieses Gesetzentwurfes sind. Deshalb werde ich mich nicht länger zu Wort melden. Ich wollte im
Rahmen der Generaldebatte nur meinen Zweifel, der nicht ganz ausgeräumt ist, über
die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit einer eigenen Struktur zum Ausdruck bringen.
Danke schön!
PICHLER ROLLE (SVP): Die Südtiroler Volkspartei wird dem Entwurf
ihrer Landesrätin Kasslatter Mur selbstverständlich zustimmen. Es ist bereits im Hause
geschildert worden und auch aus den Berichten hervorgegangen, dass dieser Gesetzentwurf schon seit längerem unterwegs ist und dass in diesem Hause verschiedene Anhörungen durchgeführt worden sind. Man hat auch Tagungen abgehalten und sehr
wohl die unterschiedlichen Beispiele, die es nicht nur in benachbarten Regionen, sondern auch in benachbarten Ländern gibt, herangezogen, um selbst einen Entwurf vorzulegen. Es ist auch ein Verdienst der Kolleginnen und Kollegen der Oppositionsparteien, dass wir in der zuständigen Kommission sehr gut und sehr konstruktiv gearbeitet
haben. Ich denke, man kann durchaus auch lobend erwähnen, dass der Vorsitzende der
Kommission, Abgeordneter Noggler, eine Anhörung organisiert hat, die ursprünglich
ein wenig auf Skepsis gestoßen ist, weil man gesagt hat, dass man bereits eine Anhörung gemacht habe. Ich persönlich muss sagen, dass sie für mich sehr, sehr wertvoll
und durchaus überzeugend war, denn nach dieser Anhörung bin ich zur Überzeugung
gelangt, dass dieser Entwurf, den die Frau Landesrätin vorgelegt hat, der richtige Weg
ist. Ich erlaube mir – dies ist ja nichts Schlimmes – dem Landtagspräsidenten zu widersprechen und zu sagen, dass ich überzeugt bin, dass eine autonome Kinder- und Jugendanwaltschaft letztendlich der richtige Weg ist. Die Kolleginnen Klotz und Mair
haben betont, dass die Anhörung im Landtag sehr hilfreich war. Ein Dank geht auch an
den Abgeordneten Pöder, der ebenfalls – Kollege Heiss hat daran erinnert – einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt hat. Wir haben uns im Rahmen des Bewegungsspielraumes, der gegeben war, bemüht, einige Bestimmungen, die im Entwurf des Kollegen
Pöder enthalten waren, in unseren Entwurf einzubauen. Ich erinnere an das Zugangsrecht zu den Akten und an einige andere Dinge mehr und sage, dass dies hoffentlich
auch ein konstruktiver Beitrag dafür war, nun endlich am Ziel angelangt zu sein.
Die Frage, die wir uns aber alle stellen sollten, ist - und das war mir heute
auch in dieser Debatte persönlich ein wenig überzogen -, ob es Sinn macht, in dieser
Debatte erneut über die Ansiedelung der Kinder- und Jugendanwaltschaft, über den
Modus, wie diese Kinder- und Jugendanwaltschaft funktionieren soll, welches die bü-
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rokratischen Bestimmungen und die Auflagen sind, zu sprechen. Für mich geht es im
Wesentlichen darum, dass man den Kindern und den Minderjährigen in diesem Lande
eine authentische, eigenständige und autonome Stimme geben sollte. Meine Erfahrung
in der Kommunalpolitik war jene – ich möchte sie hiermit einbringen, denn jeder kann
den bescheidenen Teil der Erfahrung einbringen, den er gesammelt hat -, dass die Kinder und Jugendlichen, vor allem aber die Kinder keine Möglichkeit haben, ihre
Stimme einmal zur Geltung kommen zu lassen. Für mich als Elternteil gilt dies aber
als Beobachter von außen, das muss ich sagen. Ich möchte niemandem zu nahe treten,
am allerwenigsten den hier vertretenen Abgeordneten, die einen Lehrauftrag inne hatten, also in der Schule unterrichtet haben. Zunächst einmal – dies ist mein Eindruck kommen die Rechte der Lehrpersonen und dann die Notwendigkeiten der Eltern. Ich
habe so manchmal den Eindruck, als ob die Bedürfnisse des Kindes an allerletzter
Stelle folgen würden. Wenn man als Kommunalpolitiker beispielsweise daran denkt,
eine Schulstraße einzurichten, einen sicheren Schulweg zu planen und man sich erdreistet zu sagen, dass man eine Straße sperrt, damit die Kinder zu Fuß zur Schule gehen oder mit dem Rat zur Schule fahren können, und zwar in Kombination Bus- und
Fußweg, dann wird man sehr schnell draufkommen, dass Ausnahmen reklamiert werden. Die ersten Ausnahmen kommen immer von jenen Personen, die die Vorbilder für
die Kinder sein sollten. In unserer Erwachsenenwelt kommen die Kinder schlicht und
ergreifend einfach zu kurz.
Es hat auch den interessanten Ansatz gegeben, den Kindern eine Stimme zu
verleihen. Mein Vorgänger Walter Baumgartner hat es einmal als Gedanken geäußert,
aber noch viel prominenter als er war der ehemalige deutsche Bundespräsident Roman
Herzog, der darauf hingewiesen hat, wie einseitig unsere Gesellschaft ausgerichtet sei,
weil die Senioren die Überhand hätten bzw. in Überzahl seien. Natürlich hat jeder über
18 Jahre sein Stimmrecht und die unmittelbarste und beste Förderung für die Familien,
was generell ein Umdenken in der Gesellschaft bewirken könnte, wäre in der Tat,
wenn man den Kindern, oder stellvertretend für sie den Eltern, das Wahlrecht verleihen würde. Eine Familie, die 2 Kinder hat, sollte bei den Wahlen 4 Stimmen abgeben können. Dann würde sich vermutlich einiges aus dem Blickpunkt der Politik ändern und man würde verstärkt das Augenmerk auf jene kleinen Mitbürgerinnen und
Mitbürger richten, die tatsächlich die Zukunft dieses unseres Landes sind. Sie sind bei
keiner Gewerkschaft eingeschrieben, sie sind nicht organisiert, sondern sie brauchen
ihre Stimme. Deshalb ist es gut und richtig, wenn sie eine autonome Stimme haben,
die sie auch äußern können.
Es gibt viele Benachteiligungen. Ich erkläre auch warum mich dieser Entwurf letztendlich überzeugt hat. Die Volksanwaltschaft kümmert sich vorwiegend um
die verwaltungstechnischen Aspekte. Wenn die Verwaltung den Erwartungen der Bürger nicht gerecht wird, wenn die Verwaltung irgendwo versagt, ist die Volksanwaltschaft zuständig - dies soll auch so sein -, denn sie ist eine Behörde, die dies in erster
Linie prüft.
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Für die anderen Dinge, die von strafrechtlicher Relevanz sind, gibt es in der
Republik Italien, im Unterschied zu anderen Ländern, das Jugend- und Minderjährigengericht. Auch dies ist eine wichtige, wertvolle und gute Einrichtung des italienischen Strafrechtes, und darüber hinaus gibt es, Gott Lob, auch verschiedene Sozialdienste und Sozialeinrichtungen, die sich darum kümmern, andere Bereiche und Bedürfnisse abzudecken.
Erlauben Sie mir, unabhängig davon, wer es denn nun sein wird, noch einmal den Hinweis, dass wir anhand von Änderungsanträgen versucht haben klarzustellen, dass es einen Ausschreibungsmodus, eine Bewerbung, eine Anhörung und letztendlich eine Entscheidung dieses Landtages geben wird, wer das Amt eines Kinderund Jugendanwaltes bekleiden wird. Ich finde es aber bedauerlich, in welche Gesellschaft wir heute wieder geraten sind, denn man hat gehört, dass sich diesbezüglich im
Vorfeld dieser Debatte neuerlich Journalisten umgehört haben. Das Interessanteste an
dieser Kinder- und Jugendanwaltschaft ist wieder erneut, ob möglicherweise ein sogenannter Posten zur Verfügung steht und wie möglicherweise dieser Posten vergeben
wird. Wir von der Politik stellen die Debatte wieder einmal auf die Schiene, indem wir
fragen, um was es hier geht. Es geht nicht um das Kind, nicht um deren autonome
Stimme, nicht um deren Rechte, sondern einmal mehr um unseren eigenen Gemüsegarten, da wir wieder einmal hergehen und irgendeinen Posten vergeben.
Ich komme zu meinem Gedanken zurück, wer immer auch diesen Posten bekleiden oder diese Aufgabe wahrnehmen wird. Ich erwarte mir, dass er eine gute und
unabhängige Arbeit macht. Ich erwarte mir, dass er uns Politikern hier im Südtiroler
Landtag auch ab und zu auf die Füße tritt, dass er in diesem Lande die Rechte der Kinder und Jugendlichen in allen möglichen Aspekten vertritt. Nachdem es kein Klagerecht und keine Initiativmöglichkeiten gibt, soll der Kinder- und Jugendanwalt/die
Kinder- und Jugendanwältin der Politik sagen bzw. diese darauf hinweisen, dass in
diesem und jenem Gebiet die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen einfach
missachtet werden oder zu kurz kommen. Darauf kommt es mir im Wesentlichen an.
Deshalb ein überzeugtes Ja von meiner Seite aus - ich hoffe auch im Namen
aller meiner Kolleginnen der Südtiroler Volkspartei zu sprechen - zu dieser Kinderund Jugendanwaltschaft. Wir stehen hier nicht alleine auf weiter Flur. Manch einer hat
geglaubt sagen zu müssen, dass es diese Figur nicht bräuchte. Ich war schon etwas
überrascht, als ich bei dieser Anhörung in der Kommission Stellungnahmen gehört
habe, bei denen sich Personen, die sich zu dieser Initiative geäußert haben, in dem einen und anderen nicht unwesentlichen Aspekt diametral widersprochen haben. Für
mich war es verblüffend zu sehen, dass sie nicht informiert waren. Es ist die Behauptung von nicht wenig prominenter Stelle aufgestellt worden, dass es dergleichen
südlich der Alpen nicht gäbe, während uns die Ämter gezeigt haben, dass es mindestens 10 italienische Regionen gibt, die bereits einen Kinder- oder Jugendanwalt bzw.
einen sogenannten "Garante" eingeführt haben. Wir sind hier also nicht Vorreiter, sondern jene, die von 20 Regionen an elfter oder zwölfter Stelle sind, die diese Figur ein-
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führen. Deshalb denke ich, dass auch das römische Parlament, so wie es heute die
Landesrätin in einer interessanten Debatte im Morgentelefon gesagt hat, aktiv werden
und möglicherweise neue Rahmenbedingungen erlassen wird, die uns vielleicht auch
veranlassen werden, die eine oder andere Änderung, hoffe ich, zum Positiven vorzunehmen.
Sehr verehrte Damen und Herren! Der Südtiroler Jugendring hat mit Hartnäckigkeit und Konsequenz für diese Sache gekämpft, und zwar nicht für die Sache
des Jugendringes, nicht für eine politische Angelegenheit, sondern dafür, den Kindern
und den jungen Menschen in diesem Land eine möglichst autonome Stimme zu geben,
damit sie bestimmte Dinge äußern und bestimmte Dinge vorbringen können, die zum
Besseren verändert werden sollen. Hier liegt der positive Aspekt dieses Gesetzes und
ich bin der Landesrätin sehr, sehr dankbar, dass sie zu Beginn der Legislaturperiode
diese Initiative ergriffen hat. Die eine und andere Korrektur wird es aber möglicherweise brauchen. Wir haben gehört, dass die Erfahrung in der Nachbarprovinz Trient
dazu geführt hat, dass man wiederum einen anderen Weg eingeschlagen hat. Wir wissen nicht, ob dies nun der Weisheit letzter Schluss sein wird, ob eine andere strategische, bürokratische Form der Ansiedelung, vielleicht bei der Volksanwaltschaft oder
wo auch immer, etwas anderes bringen kann. Ich möchte es aber mit den Worten von
Sven Knoll – ich freue mich über seine Intervention – belassen, der Folgendes gesagt
hat: "Lasst uns beginnen, lasst uns anfangen, lasst uns ein Zeichen setzen für die Kinder und jungen Menschen in diesem Lande". Und in diesem Sinne spricht sich die
Südtiroler Volkspartei für diese Initiative aus und wird sie natürlich auch positiv und
konstruktiv begleiten.
STOCKER S. (Die Freiheitlichen): Unsere Grundeinstellung zum Kinderund Jugendanwalt hat bereits Ulli Mair zum Ausdruck gebracht. Sie hat es auch in der
Gesetzgebungskommission dargelegt, aber ich möchte schon etwas unterstreichen, was
mir am Herzen liegt und das ist – da kommen wir nicht drum herum, lieber Kollege
Heiss - die Neutralität dieser Person, die dieses Amt einmal übernehmen wird, denn
ein Jugendanwalt/eine Jugendanwältin wird auch beispielsweise mit Themen der Einwanderung konfrontiert; das möchte ich Euch sagen. Für junge Menschen, für Jugendliche ist die Einwanderung ein großes Thema. Wenn junge Menschen sagen, dass sie
Probleme damit haben, dann sollen sie diese auch beim Jugendanwalt/bei der Jugendanwältin deponieren können, aber mir ist es wichtig, dass der Jugendanwalt/die Jugendanwältin mit einem Jugendlichen neutral über dieses Thema diskutiert. Wir werden erleben, dass Jugendliche aus den Schulen kommen - wir haben erst gestern über
das Tragen von T-Shirts in den Schulen diskutiert - ... Vielleicht gehen sie nicht zur
Landesrätin oder zu den Lehrern, geschätzte Frau Landesrätin, vielleicht gehen sie
aber zum Jugendanwalt/zur Jugendanwältin und werden sagen, dass sie ein T-Shirt
tragen, welches dem Lehrer nicht gefällt. Wie neutral wird sich der Jugendanwalt/die
Jugendanwältin dann verhalten? Das ist ein ganz springender Punkt.
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Wir haben gesehen - dies war für mich schockierend und ich möchte es auch
unterstreichen -, wie die Volksanwältin ihren Bericht vorgelegt, ihre Arbeit uns dargestellt und auf einmal gesagt hat – diesbezüglich hat sie fast eine Gleichschaltung mit
dem Amtsdirektor –, dass es unmöglich sei, dass Leute politische Werbesprüche von
sich geben. Sie hat die Sprüche wie zum Beispiel "Einheimische zuerst" usw. genannt.
Sie hat zwar nicht die Partei genannt, hat aber indirekt uns gemeint und dann über uns
geschimpft. In diesem Moment war die Volksanwältin nicht neutral und für mich ist
sie auch nicht mehr neutral. Sie ist für mich keine Volksanwältin, sondern eine Volksparteianwältin; das muss ich ganz klar sagen. Nach diesem Beispiel möchte ich unterstreichen, dass bei der Jugend nicht dasselbe Debakel passieren sollte, weil es für
mich ein demokratiepolitisches Debakel ist, wenn die zukünftige Jugendanwältin/der
zukünftige Jugendanwalt hergeht und Jugendliche einer Hirnwäsche unterzieht. Ich
habe nichts dagegen, wenn jemand seine politische Meinung äußert. Jedem steht es zu,
dort zu sein, wo es ihm gefällt und wo er sich wohl fühlt, ich bin aber nicht dafür, dass
man ein Amt, das mit sehr großem Vertrauen ausgestattet ist - und das ist das Amt des
Volksanwaltes, das ist das Amt eines Direktors des Amtes für Jugendarbeit, das ist,
vielleicht noch mehr, das Amt eines Jugend- und Kinderanwaltes - dafür verwendet,
um den Jugendlichen irgendwelche Meinungen boshaft zu nehmen. Ich habe kein
Problem damit, wenn man heute einen Jugendlichen, wenn er über die Einwanderung
schimpft, mit Hinweisen auf Fakten korrigiert. Er kann ruhig sagen, dass wir gestern
ein Einwanderungsgesetz genehmigen wollten und dass die SVP dagegen gestimmt
hat. Er soll aber nicht sagen, dass alles, was eine Partei vertritt, falsch ist. Das ist mir
wichtig. In diese Position gehört eine ganz neutrale Persönlichkeit und darauf lege ich
Wert. Diese Person darf nicht den Freiheitlichen, der Südtiroler Volkspartei oder einer
anderen Partei angehören, sondern er oder sie muss den jungen Menschen, dem Kind
zuhören und sie ganz neutral behandeln. Auf diese Sache legen wir und ich persönlich
sehr großen Wert.
URZÌ (Il Popolo della Libertà): Non possiamo, nel corso di questo dibattito, non tenere conto anche del contributo che è arrivato ai lavori preparatori nel corso
dell’audizione che si è svolta nella Commissione legislativa, promossa e convocata
proprio per poter arricchire il confronto in termini di comprensione e valutazione non
solo nei termini esatti di composizione del disegno di legge presentato dalla Giunta
provinciale ma anche del valore intrinseco che deve essere attribuito ad una iniziativa
tesa a creare un istituto, una funzione, un ufficio dedicato alla cura degli affari della
gioventù e alla risoluzione dei problemi della fascia indubbiamente più debole della
società. Non possiamo non tener conto del risultato di quell’audizione perché, se è
stata convocata, aveva il senso di portarci a riflettere.
Io voglio quindi riflettere ad alta voce, quindi i miei sono pensieri abbastanza in libertà, ma che traggono spunto da quella giornata importante che ha preceduto la trattazione del disegno di legge in Commissione e la sua approvazione nella
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forma e nel modo che sappiamo, senza una maggioranza ampia come ci si sarebbe
potuto attendere. È stato letto prima dal collega presidente di commissione Noggler il
verbale e abbiamo sentito che il disegno di legge è stato approvato con 5 voti favorevoli, del presidente Noggler, dei consiglieri Schuler, Pichler Rolle, Stirner e Pardeller,
un voto contrario del consigliere Seppi e tre astensioni dei consiglieri Klotz, Mair e
Urzì. È un passaggio piuttosto delicato quello che si è conosciuto in commissione e
che trova fondamento e ragione in tutta una serie di obiezioni e riflessioni a cuore
aperto che sono state svolte in quella sede, che in parte sono state riprese nel corso dei
lavori di oggi in aula e che siamo nella condizione di dover trasferire, per quanto di
nostra sensibilità, nel corso del dibattito generale.
Ho detto che sono stati ragionamenti a cuore aperto, perché nel momento in
cui si discute un provvedimento di legge con argomenti tanto delicati e complessi, significativi sul piano del futuro rapporto fra le istituzioni e la gioventù della nostra provincia, il nostro futuro sostanzialmente, non si può operare a cuor leggero, bisogna essere attenti, valutare bene le situazioni e prevedere le evoluzioni.
Il primo elemento che mi sento in dovere, morale prima che politico, di fare,
per lasciare testimonianza di questa mia posizione per poter poi trovarci fra qualche
anno a riflettere sul bilancio del primo periodo del lavoro del garante, qualora dovesse
essere approvato questo disegno di legge, laddove questa funzione dovesse essere
istituita, è quella relativa al modus con il quale si è operato per arrivare alla stesura del
disegno di legge. Siamo tutti consapevoli che c’è stato un dibattito che si è trascinato
per lunghissimo tempo. È evidente a tutti, ma è estremamente significativo, il fatto che
nel corso di quella audizione a cui hanno partecipato, fra i tanti invitati, una rappresentanza autorevolissima del Tribunale dei minorenni, una rappresentanza autorevolissima dei servizi sociali - altre realtà omologhe hanno inviato delle relazioni altrettanto
chiare - sono state sollevate pesantissime perplessità. È stato sollevato il dubbio che
l’ufficio vada ad interferire, a creare scompensi nell’erogazione di servizi e nello svolgimento delle proprie funzioni in realtà che oggi svolgono medesimi servizi di assistenza, di vicinanza rispetto ai bisogni e alle esigenze dei giovani.
Quando parliamo di Tribunale dei minorenni, parliamo di una realtà complessa che sappiamo essere presente, agire con particolare efficacia sul territorio. È
stato ricordato anche nel corso del dibattito da parte del collega Pichler Rolle, ma anche da altri, la particolarità della struttura di un Tribunale dedicato alla cura di questi
affari. È una specialità tipica del nostro Paese, e in un certo qual modo specialità anche
apprezzata per il modo, l’impegno e la struttura della propria organizzazione sul territorio. Abbiamo ascoltato la voce del Tribunale dei minorenni, abbiamo raccolto la
voce anche di numerose rappresentanze dei servizi sociali che in Alto Adige svolgono
una funzione che non possiamo misconoscere né considerare in maniera distratta. Sono
quelle realtà che oggi assorbono la più significativa funzione di audizione, ascolto e
poi di erogazione di servizi atti ad intervenire nelle situazioni più delicate e complesse
per trovare sostanzialmente risposte alle domande che i giovani in via diretta, le fami-
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glie dei giovani o il tessuto sociale trasferiscono a queste realtà per il carattere emergenziale delle situazioni che si vengono a determinare sul territorio.
Le prese di posizione che abbiamo raccolto, improntate sulla diffidenza e
sulla necessità di una migliore definizione già in fase di elaborazione del disegno di
legge delle forme di coordinamento e contatto con i servizi sociali piuttosto che con gli
altri servizi che alla gioventù fanno riferimento, non ho visto essere state raccolte da
parte della maggioranza. Non abbiamo notato, come già nel corso del dibattito in
commissione legislativa, alle dichiarazioni di coloro che sono stati chiamati ad intervenire in sede di audizione siano state date poi risposte concrete, anzi, diciamo che
tutto è rimasto fermo rispetto alle posizioni determinate dalla maggioranza e raccolte
nel disegno di legge. Credo in sostanza che sia rimasto in sospeso un ragionamento e
che siano rimasti in sospeso anche alcuni interrogativi a cui non è stata fornita una
soddisfacente e tranquillizzante risposta su come meglio coordinare ed armonizzare i
futuri servizi erogati dal garante per i minori con i servizi attualmente e anche in futuro
erogati dai servizi sociali, con i compiti istituzionali che spettano al Tribunale dei minori. Credo che questi interrogativi oggi meritino, prima dell’avvio del dibattito, prima
di un atto conclusivo di un percorso lungo e travagliato, un adeguato chiarimento da
parte della maggioranza. Sono certo che peraltro la sensibilità dell’assessore Kasslatter
Mur sarà tale da poter soddisfare questa esigenza di chiarezza in un momento tanto
importante e delicato.
Non ci sottraiamo ad un compito e un dovere di una istituzione come il
Consiglio provinciale che deve guardare alla gioventù come al futuro della nostra terra
e quindi deve saper porre le condizioni per strutture adeguate, deve saper accompagnare nel processo evolutivo, nelle difficoltà che i giovani possono incontrare, nel garantire che queste strutture possano vedere la luce. Ci uniamo a quanti, a livello locale
e nazionale - tante sono le regioni che hanno provveduto già alla creazione dell’ufficio
del garante dei minori - intendono porre in essere uno strumento che sia di garanzia
autentica, al di là del nome, di ascolto autentico e di adeguate risposte di fronte alle
esigenze che si possono venire a determinare. Vorremmo però e ci piacerebbe che tutto
questo avvenisse in un quadro armonioso, senza imposizioni di decisioni che poi possono andare a determinare contraccolpi nell’organizzazione di altri servizi operanti sul
territorio, che invece possono essere armoniosamente integrati in un concetto più
grande, ma che abbiamo la necessità qui, partendo proprio da questo dibattito, di definire nei termini più generali concettuali.
Al di là di queste questioni che sono di fondo, ne esistono altre che affronteremo poi, come tutti gli aspetti già citati, nel dibattito articolato, che riguardano le procedure di nomina. Presidente, abbiamo notato che parti politiche diverse di questo
Consiglio, e la Sua stessa persona, hanno presentato emendamenti che intervengono
sul testo di legge originario, che definiscono modalità diverse. Diciamo che mi pare
positivo il fatto che si sia imboccata una strada già in Commissione che ha approvato
un emendamento del collega Heiss, se ricordo bene, che riguardava proprio la pubbli-
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cità relativa alla nomina che spetta al Consiglio provinciale del garante dei minori.
Siamo reduci da un dibattito che è stato piuttosto duro e che ha lasciato degli strascichi
pesanti e che riguardava l’elezione del difensore civico, che ha determinato anche una
causa al TAR che andrà in giudizio fra pochi giorni, che riguarda la sua elezione.
Siamo reduci da questo confronto che doveva portare chiarezza una volta per tutte rispetto alle modalità di elezione di persone che andranno ad assumere ruoli importantissimi nel quadro istituzionale della nostra provincia. C’è la necessità di seguire un
percorso che tenga conto della necessità che questo tipo di procedura sia il più trasparente possibile, garantisca il massimo accesso, garantisca le operazioni di elezione che
possano permettere il più ampio consenso. Di cosa abbiamo bisogno. Lo dicemmo
quando parlammo di difensore civico, lo diciamo oggi che parliamo di garante di minori. Abbiamo bisogno di personalità che siano autenticamente espressione di ampio
consenso di coloro che qui sono chiamati a rappresentare la nostra società, che siano
quindi in maniera conclamata terzi rispetto a condizionamenti di ordine politico evidenti, personalità che possano svolgere il proprio ruolo soprattutto quando è delicato e
complesso, riuscendo a sottrarsi alla logica dell’appartenenza politica o alla logica
dell’assoggettamento politico. Di questo c’è bisogno in una parola, di figure autenticamente indipendenti. Non vogliamo radicare le convinzioni politiche di ciascuno, vogliamo funzioni istituzionali di alto rilievo funzionale che siano autenticamente indipendenti. Allora rivendicammo una procedura trasparente e chiara per la formazione
delle candidature per il difensore civico, rivendichiamo anche in questa sede una procedura trasparente e chiara per la formazione delle candidature del garante dei minori,
che tenga conto quindi di un processo di pubblicità che debba passare attraverso alcuni
passaggi. Le proposte sono diverse, noi ci siamo fatti carico di presentarne alcune, ne
discuteremo quando arriveremo all’articolo relativo. C’è bisogno però, presidente, e ho
notato mancare anche dal Suo emendamento, di rompere quel meccanismo che prevede, dopo una serie di votazioni che non hanno portato ad un risultato del consenso
dei 2/3 del Consiglio, la possibilità di elezione del garante dei minori in questo caso,
ma potremmo riferirci anche al difensore civico, a maggioranza assoluta. Questo significa riconoscere il diritto ad una semplice maggioranza assoluta, che tra l’altro in questo Consiglio, data la particolarità della nostra realtà, è particolarmente omogenea e un
blocco politicamente omogeneo, di poter esprimere solo con il proprio consenso, senza
ricercare quindi il più ampio consenso delle altre componenti politiche, una personalità
che andrà a svolgere un ruolo di altissima delicatezza e di altissimo profilo istituzionale. Per evitare questo, abbiamo presentato sull’articolo originario e lo ripresenteremo
sull’emendamento sostitutivo che è stato presentato, un subemendamento nel senso
che si debba indicare il garante dei minori solo ad una maggioranza dei 2/3 del Consiglio, mai a maggioranza assoluta. Va ricercato con un lavoro lungo, di mediazione, il
più ampio consenso. Va trovato il consenso delle altri parti politiche, dell’opposizione,
perché sul problema dell’individuazione di una personalità, e tanti colleghi si sono riferiti alla necessità di garantire la forza dell’indipendenza del garante dei minori, non
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possiamo pensare che si possa agire a colpi di maggioranza. C’è la necessità, al contrario, di un lavoro di intesa, che deve cercare l’intesa fra i diversi soggetti che in
quest’aula sono chiamati a rappresentare la società nelle sue diverse articolazioni.
Ecco perché rimaniamo fermi sull’idea che si debba cancellare l’ipotesi
estrema dell’elezione del garante dei minori a semplice maggioranza assoluta, anche
perché troppo forte è stata la pressione nel corso di questi ultimi mesi, ma direi di anni,
di organizzazioni sul percorso di formazione del disegno di legge del garante dei minori. Questo ragionamento è emerso anche da parte di altri colleghi. Il collega Pichler
Rolle per primo ha detto: non pensiate che questo disegno di legge sia espressione
della volontà dello “Jugendring”, ma è di altra nomina, e ha fatto tutte le sue considerazioni. Allora, se si sente la necessità in questo Consiglio di affermare che non si
deve intendere questo disegno nella sua forma come espressione di volontà dello “Jugendring”, ebbene proprio perché lo si afferma, a me qualche sospetto in più rispetto a
quelli che già avevo viene. Lo avevo già detto in Commissione, e qui lo ribadisco, anche se un formale contatto non esiste, è chiaro ed evidente a tutti coloro che le questioni le hanno seguite e le conoscono, credo che si debba stare molto attenti al forte
condizionamento che organizzazioni pesanti sul territorio possono determinare nei
confronti della politica, perché si rischia di creare delle condizioni preliminari affinché
poi di fatto siano proprio queste organizzazioni a scegliere ed esprimere il proprio garante dei minori imponendolo alla politica. Ed è quello che noi non possiamo né vogliamo permettere. Ecco perché la richiesta di eliminare la possibilità della maggioranza semplice assoluta per l’elezione del garante e di determinare le condizioni per
una larga intesa, così come rivendichiamo per il difensore civico. Ecco perché, riferendomi allo "Jugendring", mi sento nella condizione di affermare, come avevamo fatto
già qualche anno fa - qualcuno potrebbe dire che non c’è collegamento, ma lo hanno
fatto altri prima di me, quindi mi sento di poterlo fare - è singolare questo ruolo forte,
determinato, attivo di una organizzazione che peraltro vive molto all’ombra della Provincia autonoma di Bolzano e che conta fra i propri iscritti il movimento giovanile di
un partito politico, fatto singolare, curioso, ma sul quale intendo che venga fatta anche
nel futuro chiarezza. Sarebbe un fatto eccezionale e da qualcuno indicato come anomalo il fatto che “Azione Giovani”, movimento giovanile della ex Alleanza Nazionale,
fosse parte attiva di una organizzazione finanziata con denari pubblici. Dal mio punto
di vista il ruolo, la funzione presente ma soprattutto quella futura che potrà avere lo
"Jugendring" o personalità dello "Jugendring" nell’ufficio del garante dei minori dovrà
essere tenuta sotto strettissima osservazione. Rimane uno sconcerto e una disapprovazione, rispetto alla quale ci saranno iniziative specifiche, che riguarda la presenza
all’interno di un’organizzazione che comunque gode di un sostegno e vive all’ombra
della Provincia autonoma di Bolzano, di un movimento giovanile di un partito politico.
La commistione forte fra partito e strutture, organizzazioni e istituzioni deve essere
disarticolata. È proprio il male profondo di cui rischia di dover pagare il prezzo la nostra provincia. L’indipendenza è il concetto sul quale voglio terminare il mio inter-
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vento. Abbiamo fatto riferimento a queste realtà, alle organizzazioni che hanno accompagnato e anche condizionato molto il processo di scrittura del disegno di legge.
Abbiamo fatto riferimento al processo di trasparenza nella formazione delle candidature, abbiamo fatto riferimento alla necessità di abolire l’elezione del garante dei minori a maggioranza semplice assoluta, perché semplicemente vogliamo una figura di
alto profilo istituzionale che sia indipendente, che possa svolgere il proprio ruolo con
la consapevolezza della necessità che questo ruolo serva ad aiutare i destinatari del disegno di legge stesso, i giovani, gli adolescenti, non ad interpretare le volontà
dell’editore o del referente di fiducia, magari editore o referente politico di fiducia.
Questo è quello che non vogliamo. Noi vogliamo un garante dei minori armonicamente inserito in una quadro in cui vi sia una forte collaborazione con gli altri soggetti
operanti nel settore, vogliamo un garante dei minori che sia indipendente e possa dimostrare quest’indipendenza quotidianamente.
Dico tutto ciò, perché possa rimanere a verbale di una giornata che può essere giudicata storica, indubbiamente importante per noi lo è, ma vorremmo anche fra
qualche anno, quando il garante dei minori avrà svolto il suo servizio, il suo ruolo per
un po’ di tempo, poter tracciare un bilancio del lavoro svolto e della ragionevolezza
delle nostre osservazioni e dei nostri timori espressi. Sulla base di queste nostre argomentazioni confronteremo quanto sarà stato fatto con quanto avevamo anticipato e
trarremo le nostre conclusioni. Per ora posso solo dire che accompagneremo la discussione del disegno di legge senza pregiudizi, con la volontà di arrivare al perfezionamento del testo nella forma migliore a soddisfare l’esigenza della costituzione di un
servizio che sia realmente adatto a dare risposte alle sfide del nostro tempo.
EGGER (Die Freiheitlichen): Wir sind natürlich für eine gute Jugendarbeit
in Südtirol und für eine von der öffentlichen Hand unterstützte Jugendarbeit auf allen
Ebenen. Wir sind aber vor allem für eine politisch ausgewogene Jugendarbeit, das
heißt für eine politisch unabhängige Jugendarbeit. Ich werde sicherlich nicht im Verdacht stehen, etwas gegen die Jugendarbeit zu haben, da ich Jugendassessor in der
Gemeinde Sterzing war und auch die Ehre hatte, den Jugendring Wipptal mitzubegründen und ihn gemeinsam mit vielen anderen aufzubauen. Auch mit Amtsdirektor
Nothdurfter und seinem Vorgänger Herbert Denicolò gab es Gespräche. Ich verstehe
nicht, warum sich der Fraktionssprecher der Volkspartei, Elmar Pichler Rolle, so aufregt, wenn irgendjemand erwähnt, dass man ein Problem damit hätte, weil ein weiteres
politisches Amt, ein sogenannter Posten geschaffen würde. Man tut geradezu so, als ob
es dies in Südtirol nicht gäbe, wobei wir wissen, wie viele Posten solcher Arten es
gibt. Diese Befürchtung haben wir natürlich auch bei einem neu zu schaffenden Posten, weil in Südtirol in diesem System schlussendlich alles einer Partei untergeordnet
wird.
Auch die Bezeichnung "Kinder- und Jugendanwaltschaft" ist wieder einmal
typisch für das "reiche Land Südtirol". Schon das Wort selber stimmt nicht. Es ist
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keine Anwaltschaft, wenn man kein Klage- und Vertretungsrecht hat, sondern eine Interessensvertretung, eine Koordinierungsstelle oder was auch immer, aber das Wesen
eines Anwaltes – wir haben hier im Landtag als Kollegen einen oder zwei davon – besteht hauptsächlich darin, vor Gericht auftreten zu können. Schon bei der Bezeichnung
ist man wieder einmal in typisch großspuriger Südtiroler Art unterwegs.
Auch bei den Aufgaben – ich habe den Bericht aufmerksam gelesen, da ich
ja nicht in der entsprechenden Kommission war -, musste ich lange suchen, um wirklich konkrete Punkte zu finden, sehr geehrte Frau Landesrätin. Die meisten dieser
Aufgaben, die da aufgezählt sind - es ist eine ganze Litanei von Buchstaben bzw.
Punkten enthalten -, werden heute bereits vom Südtiroler Jugendring, von den Sozialdiensten in den Bezirken draußen, vom Amt für Jugendarbeit der Provinz und teilweise
auch von verschiedenen Vereinen und Verbänden erfüllt. Ich befürchte, dass hier wieder einmal Zweigleisigkeiten entstehen. Deshalb ersuche ich Sie, falls die Errichtung
dieser Kinder- und Jugendanwaltschaft heute oder vielleicht morgen genehmigt wird,
diese befürchteten Zweigleisigkeiten zu beseitigen. Es kann nicht sein, dass zu den bereits bestehenden Geldmitteln zusätzlich noch weitere Geldmittel zur Verfügung gestellt werden müssen und zwei oder drei Einrichtungen für ein und dasselbe zuständig
sind. Wenn wir so viel Geld hätten, dann hätten wir andere Lösungen vorzuschlagen.
Ich habe eine weitere, ganz konkrete Frage. Wie hoch sind voraussichtlich –
ich gehe davon aus, dass man eine überschlägige Rechnung gemacht hat – insgesamt
die Kosten dieser neu zu schaffenden Kinder- und Jugendanwaltschaft? Wie hoch sind
die Personalkosten – die Bürokosten werden wohl gering sein, weil diese Anwaltschaft
im Landtag untergebracht wird -, die Spesen anderer Art? Wie viele Personen werden
tätig sein? Was kostet dieser zusätzliche Dienst, der für mich teilweise zweigleisige
Tätigkeiten ausübt, dem Südtiroler Steuerzahler?
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass ich es für besonders wichtig erachtet hätte, wenn auch nach dem zweiten Wahlgang eine Zwei-Drittel-Mehrheit
notwendig wäre, um zu vermeiden, dass es nicht wieder so weit kommt wie bei der
Bestellung der Volksanwältin Burgi Volgger. Die Volksanwältin, die eigentlich die
Bürger vor der Regierung in Schutz nehmen oder die dem Bürger bei Problemen hilfreich zur Seite stehen soll, kann von jener Partei, die die Regierung bildet, im Alleingang mit der absoluten Mehrheit gewählt werden. Gerade deshalb wäre es mir ein großes Anliegen gewesen. Ich habe mir auch erlaubt, einen Änderungsantrag dahingehend
einzubringen, dass auch nach dem zweiten Wahlgang eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich ist. Nicht nur die Volksanwältin, sondern auch die Kinder- und Jugendanwältin/der Kinder- und Jugendanwalt sollen das Vertrauen einer breiten Mehrheit im
Landtag und jenes der Opposition haben. Gerade die Regierung ist es, vor der die Bürger manchmal zu schützen sind. Wenn die Regierung den Anwalt wählt, dann ist der
Schutz für mich nicht hundertprozentig gegeben. Das hat jetzt aber nichts mit Vorurteilen gegenüber der Regierung zu tun, denn ich weiß, dass Ihr alle mit bestem Wissen
und Gewissen arbeitet. Vielen Dank!
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KASSLATTER MUR (Landesrätin für deutsche Schule, Denkmalpflege, Bildungsförderung, deutsche Kultur und Berufsbildung – SVP): Es ist
vieles gesagt worden und das Thema Kinder- und Jugendanwaltschaft beschäftigt diesen Landtag schon seit Jahren.
Thomas Egger! Wenn Sie einerseits sagen, dass die Menschen Schutz vor
der Regierung nötig hätten und andererseits sagen, dass diese Aussage nichts Vorurteilbehaftetes sein soll, dann halte ich dies für einen Widerspruch, aber bitte.
EGGER (Die Freiheitlichen): (unterbricht – interrompe)
KASSLATTER MUR (Landesrätin für deutsche Schule, Denkmalpflege, Bildungsförderung, deutsche Kultur und Berufsbildung – SVP): Dass man
Menschen vor Regierungen schützen muss, ist normal.
EGGER (Die Freiheitlichen): (unterbricht – interrompe)
KASSLATTER MUR (Landesrätin für deutsche Schule, Denkmalpflege, Bildungsförderung, deutsche Kultur und Berufsbildung – SVP): Dass sie
widersprüchlich sind? Ach so, gut, dann habe ich es jetzt richtig verstanden.
Ich habe einige Fragen zu beantworten, die mir gestellt wurden. Ulli Mair
wollte zum Beispiel wissen, wer in der Arbeitsgruppe gesessen hat, die die Landesregierung eingesetzt hat. Es waren folgende Personen vertreten: Rechtsanwalt Lukas
Plancker für die Anwaltschaft des Landes für die Bereitstellung der Rechtsgrundlagen
und für die Überprüfung; Gerhard Mair für die Abteilung Sozialwesen; Walter Stecher
in Vertretung aller Sozialdienste der Bezirksgemeinschaften - daran hat sich die Frage
speziell orientiert -, und die Bezirksgemeinschaften haben Martha Stecher als eine ihrer Vertreterinnen in diese Arbeitsgruppe entsandt. Deshalb hat auch mich ein Teil des
Inhaltes des Schreibens der Pustertaler Sozialdienste erstaunt, weil ich mir gedacht
habe, dass sie ja Frau Stecher in der Arbeitsgruppe hatten. Wir haben wirklich danach
getrachtet, alle Betroffenen und Beteiligten sprachgruppenübergreifend in diese Arbeitsgruppe zu nehmen. Es waren die Anwaltschaft des Landes, die Abteilung Sozialwesen, die territorialen Sozialdienste vertreten. Marco Recla hat die italienische
Kultur und Jugendarbeit und Edith Brugger Paggi die deutsche Schule und Berufsbildung vertreten. Einen wesentlichen Teil der Lebenswelt von Kinder und Jugendlichen
bildet ja der Schulalltag; dies übersehen wir allzu oft. Ich bin der Meinung, dass 80
Prozent ihres Lebensalltages die Schule und ihr Umfeld ausmachen. Deshalb war es
uns wichtig Wilma Runggaldier für die ladinische Jugend- und Kulturarbeit und
Donatella Masera für die italienische Berufsbildung sowie Michael Peer für den Südtiroler Jugendring, der Hauptpromotor und Initiator seit mittlerweile zehn Jahren dieses
Anliegens ist, in diese Kommission zu nehmen. Sie wissen es genauso wie ich. Ich
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habe mir gedacht, dass es gut wäre, Volksanwältin Burgi Volgger in die Kommission
zu nehmen, dass von Anfang an die unterschiedlichen Positionen an einen Tisch geholt
werden, damit sie sich nicht die Schädel einschlagen, sondern sich konstruktiv und
ehrlich austauschen. Klaus Nothdurfter, mein Amtsdirektor – das nehme ich an - war
auch dabei. Diese Antwort war ich schuldig.
Ich möchte auch im Zusammenhang mit dem Postenschacher etwas sagen.
Sie können mir glauben, meine Damen und Herren, wenn ich jemanden, Mann oder
Frau, für diese Position im Hinterkopf hätte, dann hätte ich mir nicht vier Jahre Zeit
gelassen, sondern hätte mehr Druck gemacht, damit dieser Gesetzentwurf vom Landtag genehmigt wird. Ich habe wirklich keinerlei Absichten. Wir haben lange und breite
Diskussionen im Vorfeld und auch hier im Plenum geführt. Wir haben uns mit den
Entwürfen der anderen Abgeordneten auseinandergesetzt und sie wissen selbst, dass
ich das eine und andere auch akzeptiert habe. Wir werden sehen, was in der Artikeldebatte passiert. Ich lasse mir von niemandem unterstellen, dass ich irgendjemanden im
Hinterkopf hätte. Natürlich kocht die Gerüchteküche, wie es immer so ist, und der Jugendring wird auch Interesse daran haben. Heute habe ich zum ersten Mal gehört, dass
unter Umständen mein Amtsdirektor Interesse daran hätte. Wenn ich irgendwelche
Möglichkeiten hätte – Amtsdirektor Nothdurfter steht es natürlich frei, sich für die
Stelle zu bewerben -, ihm dabei Prügel in den Weg zu legen, dann würde ich es tun,
weil er für mich die Säule der Südtiroler Jugendarbeit ist.
Was die Kosten anbelangt Folgendes. Es gibt einen Vorschlag, der vorsieht,
dass das AmtsdirektorInnen-Gehalt für den Kinder- und Jugendanwalt/die Kinder- und
Jugendanwältin ausbezahlt wird. Wir haben es vom Personalamt ausrechnen lassen.
Bei den Personalspesen geht es um 70.000 Euro Brutto – ich habe die Aufstellung
nicht vor mir liegen –, wobei mehr als die Hälfte davon Abgaben sind. Somit beläuft
sich der Nettobezug auf gut 30.000 Euro. Mit Sekretariatsspesen und Ausstattungen –
dies müsste der Landtag genau berechnen – schätzen wir, dass die Gesamtausgabe pro
Jahr zwischen 250.000 und 300.000 Euro liegen könnte, sollte, würde. Ich denke, das
müsste uns, wenn beispielsweise der Bau einer einen Kilometer langen Straße ein
Mehrfaches dieser Summe kostet, Südtirols Jugend schon wert sein. Da über Kosten
… Bitte?
EGGER (Die Freiheitlichen): (unterbricht – interrompe)
KASSLATTER MUR (Landesrätin für deutsche Schule, Denkmalpflege, Bildungsförderung, deutsche Kultur und Berufsbildung – SVP): Sie dürfen
fragen und ich darf darauf antworten. Ich antworte und kommentiere, Herr Egger.
Es stimmt, Kollege Egger, dass ein Teil der Aufgaben von bereits vorhandenen Diensten und Einrichtungen in Anspruch genommen, erfüllt oder auch nicht erfüllt
wird. Worin für mich bei diesen Einrichtungen der große Unterschied liegt, ist folgender Punkt. Jeder Verein wie der Jugendring, genauso wie jedes Amt, genauso wie jeder
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Dienst, ist bestimmten Interessen verpflichtet, hat Absichten, kümmert sich um Jugend, ist für Jugend da, hat aber auch klare Interessen dahinter, nämlich jene der Landesverwaltung usw. Von dieser Person – Sie sehen, dass Änderungsanträge aufliegen,
die viel Kontrolle und Transparenz ermöglichen sollen – erwarte ich mir, dass sie im
Unterschied zu allen anderen, die im Kinder- und Jugendbereich engagiert sind, einzig
und allein auf der Basis der UN-Kinderrechtskonvention eine deutliche, klare und
laute Stimme für die Anliegen, Bedürfnisse und Schwierigkeiten von Südtirols Kindern und Jugendlichen wird, ohne parallel dazu irgendwelche anderen Anliegen im
Sinne von Vereinsinteressen, politischen Interessen usw. verfolgen zu müssen. Das ist
meine hohe Erwartung an diese Person, an diese Stelle. Deshalb wird es davon abhängen, ob wir im Südtiroler Landtag gemeinsam imstande sind, eine kompetente, professionelle Person – ich gebrauche dieses Wort, weil ich nicht weiß, welchen Geschlechtes sie sein wird – zu wählen, wenn ich es so sagen darf. Diesbezüglich möchte ich
auch Alessandro Urzì antworten. Es ist zweitrangig, ob es sich dabei um ein Männlein
oder Weiblein handelt und ob dieser Mann oder diese Frau der italienischen, deutschen
oder ladinischen Sprachgruppe angehört. Ich denke, dass wir gemeinsam entscheiden
müssen. Das Ganze geht in die Hände des Landtages, denn es entgleitet mir mit der
Genehmigung durch den Landtag, es bleibt dann bei Ihnen bzw. bei uns. Es muss
darum gehen, dass Kompetenz und Professionalität oberste Priorität haben und alles
andere nachgereiht ist.
Abschließend möchte ich mich bedanken und auch sagen, dass ich den Eindruck habe, dass, abgesehen von Detailfragen, in denen wir unterschiedlicher Meinung
sind, doch ein parteiübergreifender Zuspruch für dieses neue Vorhaben des Südtiroler
Landtages da ist, und das freut mich. Dies ist nicht bei jedem Gesetz so und auch nicht
immer selbstverständlich. Natürlich haben wir, ausgehend von einzelnen Parteien und
Vorstellungen, in Detailfragen unterschiedliche Ansichten. Natürlich gibt es Änderungsanträge von Opposition und Mehrheit, die noch zu behandeln sind. Ich darf aber
doch meiner Freude Ausdruck verleihen und sagen, dass ich den Eindruck habe, dass
die Einrichtung dieser Kinder- und Jugendanwaltschaft von allen hier gewollt ist.
Ein letztes Wort. Thomas Egger hat zurecht gesagt - Sie brauchen sich nicht
zu bedanken -, dass der Terminus "Anwaltschaft" die Sache nicht ganz trifft. Der für
mich ideale Terminus wäre die italienische Bezeichnung "Garante" oder das englische
Wort "Ombuds-Stelle". Im Grunde geht es darum, aber es ist mir schon wichtig, dass
wir dafür einen deutschsprachigen Ausdruck gebrauchen, das können Sie mir glauben.
Wenn irgendjemand von Ihnen - Frau Klotz, Sie haben Recht - eine bessere Idee hat,
dann können wir den Terminus jederzeit im Laufe des Verfahrens ändern, aber Thomas Egger hat Recht, wenn er sagt, dass es eher darum geht, sich zum Anwalt der Interessen von Kindern und Jugendlichen zu machen, denn dann stimmt es wieder. Wir
haben aber im Kopf herkömmlich andere als diese Vorstellungen, wenn wir den Terminus "Anwalt" verwenden. Diesbezüglich haben Sie Recht.
Ich hoffe, dass wir zu einem guten Abschluss gelangen können.
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PRÄSIDENT: Wir stimmen über den Übergang von der General- zur
Artikeldebatte ab: einstimmig genehmigt.
Art. 1
Einrichtung
1. Beim Südtiroler Landtag wird die Kinder- und Jugendanwaltschaft
zum Schutz der Rechte und Interessen der in Südtirol lebenden jungen Menschen unabhängig von der Staatsbürgerschaft eingerichtet.
---------Art. 1
Istituzione
1. Presso il Consiglio provinciale è istituito l’Ufficio della o del Garante
per l’infanzia e l’adolescenza a tutela dei diritti e degli interessi dei
giovani presenti sul territorio provinciale a prescindere dalla cittadinanza.
Möchte jemand das Wort zum Artikel 1 ergreifen? Niemand. Dann stimmen
wir darüber ab: einstimmig genehmigt.
Art. 2
Begriffsbestimmung
1. Für dieses Gesetz versteht man unter jungen Menschen minderjährige Kinder und Jugendliche.
---------Art. 2
Definizione
1. Ai fini della presente legge si intende per giovani i bambini, le bambine, i ragazzi e le ragazze che non hanno ancora raggiunto la maggiore età.
Möchte jemand das Wort zum Artikel 2 das Wort ergreifen? Niemand. Dann
stimmen wir darüber ab: einstimmig genehmigt.
Art. 3
Aufgaben
1. Die Kinder- und Jugendanwältin bzw. der Kinder- und Jugendanwalt, in der Folge KJ-Anwältin bzw. KJ-Anwalt genannt, schützt und
garantiert die Rechte der jungen Menschen, die in der internationalen,
staatlichen, und regionalen Rechtsordnung sowie in der Rechtsordnung des Landes und im Besonderen im Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes, abgeschlossen in New
York am 20. November 1989, und in den diesbezüglichen Zusatzprotokollen, abgeschlossen in New York am 6. September 2000, sowie
im Europäischen Übereinkommen über die Ausübung von Kinderrechten, abgeschlossen in Strassburg am 25. Jänner 1996, festgeschrieben sind, die von Italien mit den Gesetzen vom 27. Mai 1991,
Nr. 176, vom 11. März 2002, Nr. 46, und vom 20. März 2003, Nr. 77,
ratifiziert und in Kraft gesetzt wurden.
- 101 -
2. Im Einzelnen hat die KJ-Anwältin bzw. der KJ-Anwalt folgende Aufgaben:
a) sie bzw. er wacht über die Anwendung in Südtirol der Übereinkommen laut Absatz 1 und der anderen völkerrechtlichen und europäischen Übereinkommen sowie über die Anwendung und Durchführung der Rechtsvorschriften des Staates, der Region und des Landes zum Schutz der Rechte der jungen Menschen,
b) sie bzw. er fördert die Kenntnis und die Bekräftigung der individuellen, sozialen und politischen Rechte der jungen Menschen und
ergreift geeignete Initiativen, die die konkrete Verwirklichung dieser
Rechte anstreben,
c) sie bzw. er fördert, auch in Zusammenarbeit mit öffentlichen und
privaten Körperschaften, Initiativen zur Sensibilisierung der jungen
Menschen, der Familien, der Fachkräfte im Jugendbereich und der
Gesellschaft im Allgemeinen im Hinblick auf die Probleme und die
Rechte der Kinder und Jugendlichen,
d) sie bzw. er berät junge Menschen in rechtlichen Fragen und vermittelt in Konfliktsituationen zwischen ihnen und ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten,
e) sie bzw. er vermittelt bei Konflikten zwischen jungen Menschen und
ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten einerseits und öffentlichen
Verwaltungen und Diensten andererseits,
f) sie bzw. er nimmt direkt und vertraulich, auch von Minderjährigen,
Anliegen, Ansuchen und Vorschläge zur Verbesserung der Lage der
Kinder und Jugendlichen entgegen,
g) sie bzw. er fördert die Zusammenarbeit zwischen den für Kinderund Jugendschutz zuständigen öffentlichen Verwaltungen des Landes, den in diesem Bereich tätigen privaten Einrichtungen und den
Gerichtsbehörden,
h) sie bzw. er nimmt Meldungen über allfällige Verletzungen der
Rechte der jungen Menschen entgegen und informiert darüber, wie
diese Rechte geschützt und ausgeübt werden können,
i) sie bzw. er meldet den Sozialdiensten oder der Gerichtsbehörde
Situationen, die ein unmittelbares Eingreifen in rechtlicher oder in fürsorglicher Hinsicht zum Schutze der Minderjährigen erfordern,
j) sie bzw. er weist die zuständigen öffentlichen Verwaltungen auf Risiken oder Schäden hin, die sich für junge Menschen durch Lebensumstände ergeben, die in hygienischer und gesundheitlicher Hinsicht
sowie in Bezug auf die Wohnverhältnisse und das Umfeld mangelhaft
oder unangemessen sind,
k) sie bzw. er erarbeitet Vorschläge zur Verbesserung der Rechtsordnung, des Systems der Dienste, der Programme und der Maßnahmen
im Kinder- und Jugendbereich,
l) auf Anfrage der zuständigen Landes- und Gemeindeorgane oder
auf eigene Initiative begutachtet sie bzw. er Gesetzes- und Verordnungsentwürfe sowie Entwürfe von Verwaltungsakten, soweit die Interessen der jungen Menschen mit betroffen sind,
m) sie bzw. er wacht gemeinsam mit dem Landesbeirat für Kommunikationswesen über die Tätigkeit der Medien.
3. Die KJ-Anwältin bzw. der KJ-Anwalt ist bei der Wahrnehmung ihrer
bzw. seiner Aufgaben vollkommen unabhängig, an keine Weisungen
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gebunden und niemandem hierarchisch untergeordnet. Sie bzw. er
handelt auf entsprechenden Hinweis hin oder von Amts wegen.
4. Bei der Wahrnehmung ihrer bzw. seiner Aufgaben hat die KJ-Anwältin bzw. der KJ-Anwalt Recht auf Zugang zu allen Unterlagen der
öffentlichen Verwaltungen sowie darauf, unentgeltlich Kopien davon
zu erhalten. Sie bzw. er muss auf jeden Fall die Datenschutzbestimmungen einhalten.
---------Art. 3
Funzioni
1. La o il Garante per l’infanzia e l’adolescenza, di seguito denominato
la o il Garante, salvaguarda e garantisce i diritti dei giovani sanciti
dall’ordinamento internazionale, nazionale, regionale e provinciale e,
in particolare, dalla Convenzione delle Nazioni Unite sui diritti del fanciullo, fatta a New York il 20 novembre 1989, dai suoi protocolli opzionali, fatti a New York il 6 settembre 2000, e dalla Convenzione europea sull’esercizio dei diritti del fanciullo, fatta a Strasburgo il 25 gennaio 1996, ratificati e resi esecutivi dall’Italia rispettivamente con legge
27 maggio 1991, n. 176, con legge 11 marzo 2002, n. 46, e con legge
20 marzo 2003, n. 77.
2. In particolare, la o il Garante:
a) vigila sull’applicazione nel territorio provinciale delle convenzioni di
cui al comma 1 e delle altre convenzioni internazionali ed europee e
sull’applicazione e l’attuazione della normativa statale, regionale e
provinciale a tutela dei diritti dei giovani;
b) promuove la conoscenza e l’affermazione dei diritti individuali, sociali e politici dei giovani, assumendo idonee iniziative finalizzate alla
loro concreta realizzazione;
c) promuove iniziative per sensibilizzare, anche in collaborazione con
enti pubblici e privati, i giovani, le famiglie, gli operatori e la società in
generale verso i problemi dell’infanzia e dell’adolescenza e i diritti dei
giovani;
d) fornisce consulenza ai giovani su questioni giuridiche e funge da
mediatrice o mediatore in situazioni conflittuali fra i giovani e i loro genitori o chi ne fa le veci;
e) funge da mediatrice o mediatore in casi di conflitto che coinvolgono
da un lato i giovani e i loro genitori o chi ne fa le veci e dall’altro le
amministrazioni ed i servizi pubblici;
f) accoglie direttamente e confidenzialmente le esigenze, richieste e
proposte intese a migliorare la condizione dell’infanzia e
dell’adolescenza provenienti da persone anche di minore età;
g) persegue sinergie tra le amministrazioni pubbliche della Provincia
competenti per la tutela dell’infanzia o dell’adolescenza, i soggetti privati impegnati nel settore e le autorità giudiziarie;
h) raccoglie le segnalazioni di eventuali violazioni dei diritti dei giovani,
fornendo informazioni sulle modalità di tutela e di esercizio di tali diritti;
i) segnala ai servizi sociali o all’autorità giudiziaria situazioni suscettibili di richiedere interventi immediati di carattere assistenziale o giudiziario in materia di tutela dei minori;
j) segnala alle competenti amministrazioni pubbliche fattori di rischio o
di danno derivanti a giovani da situazioni ambientali carenti o inadeguate dal punto di vista igienico-sanitario, abitativo e urbanistico;
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k) formula proposte per migliorare il sistema normativo, il sistema dei
servizi, i programmi e gli interventi a favore dell’infanzia e
dell’adolescenza;
l) su richiesta dei competenti organi provinciali e comunali o di propria
iniziativa, esprime pareri su progetti di atti normativi ed amministrativi,
qualora vengano coinvolti anche gli interessi dei giovani;
m) collabora con il Comitato provinciale per le comunicazioni nella vigilanza sull’operato dei mezzi di comunicazione.
3. La o il Garante esercita le sue funzioni in piena indipendenza e non
è sottoposto ad alcuna forma di controllo gerarchico o funzionale.
Essa o egli agisce su segnalazione o d’ufficio.
4. Nell’esercizio delle sue funzioni, la o il Garante ha diritto di accesso
a tutti gli atti delle pubbliche amministrazioni e di estrarne gratuitamente copia. Essa o egli deve in ogni caso osservare le disposizioni
sulla tutela della privacy.
Das Wort hat Frau Landesrätin Kasslatter Mur, bitte.
KASSLATTER MUR (Landesrätin für deutsche Schule, Denkmalpflege, Bildungsförderung, deutsche Kultur und Berufsbildung – SVP): Wir haben
festgestellt, dass beim Punkt m) im Absatz 2 - Frau Dr. Fontana sagt, dass es rechtlich
möglich ist - eine sprachliche Korrektur vorgenommen werden müsste, und zwar den
deutschen Wortlaut an den italienischen anzupassen. Wenn wir unter Punkt m) hineinschreiben, dass sie bzw. er gemeinsam mit dem Landesbeirat für Kommunikationswesen über die Tätigkeit der Medien wacht, dann könnte die Gefahr bestehen, dass wir
den Kommunikationsbeirat eines Teiles seiner Kompetenzen berauben. Die Kompetenz über die Aufsicht, über die Tätigkeit der Medien hat der Landesbeirat für das
Kommunikationswesen, was einerseits den Kinder- und Jugendanwalt nicht daran hindern wird, auch aus kindgerechter Sicht auf Medien zu schauen, was aber andererseits
nicht so weit führen darf, dass beide zusammengeschraubt werden müssen. Der italienische Text im Sinne des Zusammenarbeitens mit dem Landesbeirat für Kommunikationswesen bei der Überwachung der Tätigkeit der Medien, wobei von dieser neuen
Stelle vor allem kinder- und jugendgerechtes Medienwesen beobachtet werden muss,
geht in Ordnung, aber im Präsidium besteht diese Sorge. Ich bin nämlich noch einmal
gebeten worden zu betonen, dass sinngemäß der italienische Text der richtige ist und
deshalb das Rechtsamt nach Möglichkeit ein Zusatzwort sucht, um den deutschen Text
dem italienischen anzupassen.
PRÄSIDENT: Nachdem wir keine Änderungsanträge mehr einbringen können, kann nur eine rein sprachliche Korrektur vorgenommen werden. Wir werden versuchen, den deutschen Wortlaut dem italienischen anzupassen.
Das Wort hat die Abgeordnete Klotz, bitte.
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KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Eine Frage zum Buchstaben j). Es
hat bereits in der ersten Befassung, also noch zum Ende der letzten Legislatur, eine
Diskussion in der Gesetzgebungskommission gegeben. Ich erinnere mich jetzt nicht
mehr genau an die damaligen Erklärungen. Wenn unter dem Buchstaben j) die Worte
"sie bzw. er weist die zuständigen öffentlichen Verwaltungen auf Risiken oder Schäden hin, die sich für junge Menschen durch Lebensumstände ergeben, die in hygienischer und gesundheitlicher Hinsicht mangelhaft oder unangemessen sind", dann ist es
soweit klar, aber was ist mit den Worten "sowie in Bezug auf die Wohnverhältnisse
und das Umfeld mangelhaft oder unangemessen sind" gemeint? Ist mit dem Wort
"Umfeld" die Familie oder das Umfeld der Schule gemeint? Was ist damit konkret
gemeint? Daraus ergibt sich schon die Frage, inwiefern die Wahrnehmung einer solchen Aufgabe dann doch einen Eingriff in die Zuständigkeit Anderer darstellt. Wenn
damit die Familien gemeint sind, meine ich, dass mit dem Erziehungsrecht der Eltern
sorgsam umgegangen werden muss. Es gibt auch eine Erziehungspflicht, aber Sven
Knoll und mich würde einfach interessieren, woran man hier ganz praktisch denkt. Die
Worte "auf Risiken und Schäden hin, die sich für junge Menschen durch Lebensumstände ergeben, die in hygienischer und gesundheitlicher Hinsicht mangelhaft oder unangemessen sind" gehen in Ordnung und sind klar. Der Bezug auf die Wohnverhältnisse ist auch noch einigermaßen klar verständlich, aber unter dem Wort "Umfeld"
kann man vieles verstehen.
EGGER (Die Freiheitlichen): Hinsichtlich des Buchstaben m) kann ich
beim besten Willen keinen großen Unterschied zwischen dem italienischen und deutschen Text feststellen. Auch der italienische Text sieht vor, dass es eine Zusammenarbeit hinsichtlich der Kontrolle der Medien gibt. Die Übersetzung scheint schon in Ordnung zu gehen. Ich weiß nicht, wo Ihr den großen Unterschied seht. Ich sehe ihn jedenfalls nicht.
MAIR (Die Freiheitlichen): Nur eine Verständnisfrage, weil ich mir noch
einmal die Stellungnahme von den Sozialdiensten des Pustertales herausgesucht habe,
die die Frage aufwerfen bzw. die Befürchtung haben, dass die Sozialdienste mit den
Buchstaben b), d), e), f), h), i) und k) Probleme haben, weil sich angeblich alles mit
der Kompetenz der Sprengelordnung usw. überschneidet. Die Sozialdienste haben die
Frage aufgeworfen, ob es sein könnte, dass die Sozialdienste durch diese Aufgaben in
Frage gestellt werden könnten. Wie begegnen Sie dieser Befürchtung?
KASSLATTER MUR (Landesrätin für deutsche Schule, Denkmalpflege, Bildungsförderung, deutsche Kultur und Berufsbildung – SVP): Kollege
Egger! Ich bin fast wieder Ihrer Meinung, aber ich muss es noch einmal sagen, dass
Präsident Steger und Frau Dr. Fontana die Frage der Richtigstellung des Punktes m)
aufgeworfen haben. Wenn es ihnen nicht schlüssig erscheint, dann, denke ich, müssen
- 105 -
wir uns damit beschäftigen. Wir haben auch kein Problem damit, wenn durch die Änderung eines Wortes das Ganze angeglichen wird. Es geht um die Zusammenarbeit.
Der Kinder- und Jugendanwalt wird entscheiden, welche Internetseiten, welche Fernsehsendungen für Kinder und Jugendliche katastrophal sind. Der Landesbeirat für
Kommunikationswesen hat das ganze Spektrum, die Arbeiten einzeln abzudecken,
aber sie können auch zusammenarbeiten. Uns war es wichtig, dass der Terminus bzw.
Begriff "Medien" irgendwo einmal vorkommt, weil die Medien zum Teil wirklich kinder- und jugendgefährdend sind, wobei dies auch zur heutigen Lebenswelt dazugehört.
Mir war es nur wichtig, auf die Bedenken des Präsidiums, nachdem es dessen Wunsch
ist, einzugehen und ihnen auch stattzugeben.
Frau Klotz! Es geht nicht um Einzelfälle, denn die Bearbeitung der Einzelfälle ist Aufgabe der Sozialdienste und Jugendgerichte, aber unsere Kinder- und Jugendanwaltschaft soll auch uns Politiker und Politikerinnen anhand der Erfahrung von
Einzelfällen oder Gruppensituationen darauf aufmerksam machen, wo beispielsweise
Kinder und Jugendliche in Südtirol unter dem Umfeld der Umgebung und auch der
Wohnverhältnisse leiden. Dies kann ein Nomadenlager, eine Gegend von Substandardwohnungen, eine verkehrsgeplagte Zone sein, wo es auffällig ist, dass ein
menschengerechtes Leben für Kinder und Jugendliche beeinträchtigt wird. Die Kinderund Jugendanwaltschaft soll nicht in Form von Einzelfällen mit Namen und Daten,
sondern ganz generell uns und die Gesellschaft darauf aufmerksam machen, wo wir es
verabsäumt haben, danach zu trachten, dass sich Kinder und Jugendliche wohl fühlen
und gut aufwachsen können. Dies ist damit gemeint.
Frau Mair! Die Sorge der Sozialdienste wird wohl ein bisschen jene sein,
dass sie durch die Kinder- und Jugendanwaltschaft da und dort in Frage gestellt werden könnten. Anders kann ich mir dieses Festhalten nicht erklären, aber wir bezwecken damit genau das Gegenteil. Ich glaube, dass die Kinder- und Jugendanwaltschaft eine Chance für das Tätigkeitsfeld der Dienste sein sollte, eventuell vorhandene
Schwachstellen oder zu wenig gestützte Stellen im System so aufzuzeigen, dass es
dann letztlich nicht nur für die Kinder und Jugendlichen, sondern auch für die engagierten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Verbesserungen gibt. Sie können sich erinnern, dass in der Gesetzgebungskommission die Frage gestellt wurde, ob es nicht gescheiter wäre, die drei Personaleinheiten, die jetzt im Landtag entstehen, den Sozialdiensten zu geben, damit sie ihre Dienstleistungen noch einmal verbessern können. Die
Kinder- und Jugendanwaltschaft soll dazu beitragen, dass diese Dienste in ihren Aufgaben für Kinder und Jugendliche gestärkt werden. Bei all dem gebe ich auch zu – ich
habe es vorhin auch Thomas Egger gesagt, weil es stimmt -, dass nicht alles ganz genau voneinandergehalten ist, aber letztendlich fällt die Stellungnahme der Sozialdienste, bei allen kritischen Anmerkungen, positiv aus.
Ich glaube, dass sich letztlich alle aufgeworfenen Probleme und Ängste im
Dialog klären lassen können, wenn es die Menschen, die davon betroffen sind, wollen.
Insgesamt geht es aber um eine Stärkung.
- 106 -
EGGER (Die Freiheitlichen): Zum Fortgang der Arbeiten! Wenn wir den
Buchstaben m) in dieser Fassung genehmigen, und wir können gar nicht anders, weil
keine Änderungsanträge mehr vorgelegt werden können, dann machen wir einen ganz
großen handwerklichen Fehler. Ich stelle aber fest, dass man es dennoch in Kauf
nimmt. Ich kann es aber nicht begrüßen.
PRÄSIDENT: Haben Sie den Buchstaben m) angesprochen?
EGGER (Die Freiheitlichen): Ich habe bereits vorhin gesagt, dass es ein
Problem ist und dass man sich nicht darauf hinausreden kann, dass der Buchstabe m)
auf Italienisch viel deutlicher sei. Ich glaube, dass der italienische Wortlaut gleich wie
der deutsche klingt. In jedem Falle ist es ein handwerklicher Fehler, wenn man den
Buchstaben m) so genehmigt. Warum? Weil wir morgen gar nicht mehr sicher sein
können, wer für die Medien zuständig sein wird. Es ist nämlich ein Gesetz, das wir
jetzt machen.
PRÄSIDENT: Wenn ich es richtig verstanden habe, dann haben Sie weniger den formal sprachlichen, sondern den meritorischen Teil kritisiert.
Das Wort hat Frau Landesrätin Kasslatter Mur zum Fortgang der Arbeiten.
KASSLATTER MUR (Landesrätin für deutsche Schule, Denkmalpflege, Bildungsförderung, deutsche Kultur und Berufsbildung – SVP): Ich gebe
zu, dass es ein handwerklicher Fehler ist, der uns zu spät aufgefallen ist, aber so tragisch ist er auch wieder nicht. Ich sehe nicht, dass damit der Landesbeirat für Kommunikationswesen in seinen Kompetenzen beschnitten wird, denn sie sind von einem gesamtstaatlichen Gesetz vorgesehen und dort auch festgeschrieben. Die Frage ist - deshalb habe ich es auch aufgeworfen -, ob durch die Hinzufügung eines Wortes im Sinne
einer technischen Korrektur definitiv Klarheit geschaffen werden kann. Wenn der
Landtag sich aus der Sorge vor nachfolgenden Unsicherheiten und Streitigkeiten nicht
traut, dann wird es vielleicht besser sein, wenn wir den Buchstaben m) streichen, bevor
wir in eine Diskussion ausarten, die kein Ende nimmt.
PRÄSIDENT: Wir können darüber auch getrennt abstimmen.
Der Vorschlag ist jetzt jener, dass man getrennt über den gesamten Artikel
außer dem Buchstaben m) und danach über den Buchstaben m) abstimmt.
Das Wort hat der Abgeordnete Heiss zum Fortgang der Arbeiten.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Vielleicht nur
ein kurzer Hinweis. Der Buchstabe m), der hier vorgeschlagen ist, in dem im deutschen Text die Worte "wacht gemeinsam" und im italienischen Text das Wort "colla-
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bora" stehen, entspricht fast haargenau dem Punkt m) des Regionalgesetzes der Emilia
Romagna. Er scheint von dort übernommen worden zu sein, nur steht dort noch ein
Halbsatz, der das Ganze ergänzt, sodass man es besser versteht. Ich zitiere den italienischen Text, der folgendermaßen lautet: "Collabora con il comitato regionale per le
comunicazioni nel vigilare sull’operato dei mezzi di comunicazione". Dies entspricht
unserer Voraussetzung. Im Regionalgesetz der Emilia Romagna ist dieser Satz sinnhafterweise ergänzt, damit man weiß, was darunter zu verstehen ist, nämlich mit den
Worten: "… e nel segnalare agli organi competenti eventuali trasgressioni commesse".
Das heißt also, dass eine Zusammenarbeit gepflegt wird und dass mit diesem Organ
zugleich allfällige Übertretungen geklärt bzw. angezeigt werden. Von daher ist dieser
Buchstabe im Gesetz der Region Emilia Romagna klarer definiert als unserer. Wenn
Gesetzestexte nur halb abgeschrieben werden, dann wird oft deren Sinn verfälscht.
Jetzt ist es aber zu spät, um diesbezüglich noch etwas ändern zu können.
PRÄSIDENT: Leider ist es zu spät! Wir haben aber immer noch die
Möglichkeit, entweder über den Buchstaben m) getrennt abzustimmen und zu schauen,
was herauskommt, oder auf den Buchstaben m) zu verzichten.
Das Wort hat die Abgeordnete Klotz, bitte.
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Herr Präsident! Es wäre sicher
nicht schlecht, wenn sich das Rechtsamt diesbezüglich einige Gedanken machen
würde, damit es sprachlich in Ordnung geht, sodass wir uns vielleicht die Zeit geben
sollten, den Passus morgen in einer besseren Formulierung vorzulegen. Die getrennte
Abstimmung kann immer noch erfolgen. Natürlich sieht es die Geschäftsordnung auch
vor. Wenn hier die Worte "er bzw. sie wacht in Zusammenarbeit" stehen, oder die
Worte "er bzw. sie wacht über die Tätigkeit, wobei er/sie die Hilfe" … Die Worte "in
Zusammenarbeit" sagt eigentlich alles aus, ohne dass aus dem Wort "gemeinsam" irgendeine Pflicht für den Landesbeirat für Kommunikationswesen ableitbar wäre. Die
Worte "in Zusammenarbeit" sagen etwas ganz anderes aus als die Worte "er/sie wacht
gemeinsam", denn dann ist bereits eine gewisse Parität der beiden Einrichtungen vorgegeben. Meines Erachtens ist es schon ein Unterschied.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Zum Fortgang der Arbeiten! Nur ein kleiner Vorschlag. Wenn wir diesen fraglichen und missverständlichen Buchstaben m) streichen und ihn dann vielleicht morgen unter Artikel 4
hinzufügen würden, in dem es um Beziehungen der Kinder- und Jugendanwaltschaft
mit anderen Institutionen geht, dann wäre zum Beispiel das Ganze in geschickter
Weise ausgelagert, weil es sich beim Kommunikationsbeirat gewissermaßen um eine
andere Institution handelt. Wir könnten den Buchstaben m) in dieser missverständlichen Form in Artikel 3 streichen und ihn morgen in den Artikel 4 einfügen.
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PRÄSIDENT: Herr Heiss! Dies geht gemäß dem Rechtsprinzip "ne bis in
idem", das heißt "nicht zweimal in derselben Sache", nicht. Das einzige, das wir jetzt
tun können, ist das, was ich vorhin gesagt habe, nämlich versuchen, diese sprachliche
Ungenauigkeit zu korrigieren. Ich nehme den Antrag der Frau Abgeordneten Klotz
gerne auf. Wir können hier nichts mehr anderes tun, als eine sprachliche Präzisierung
vornehmen. Wenn uns dies nicht gelingt, dann müssen wir zur Abstimmung des so
lautenden Textes kommen.
Das Wort hat Frau Landesrätin Kasslatter Mur zum Fortgang der Arbeiten,
bitte.
KASSLATTER MUR (Landesrätin für deutsche Schule, Denkmalpflege, Bildungsförderung, deutsche Kultur und Berufsbildung – SVP): Wenn der
Landtag damit leben und es gutheißen kann, dann hätten Eva Klotz und ich einen Vorschlag, der uns brauchbar erscheint. Wenn wir im deutschen Text das Wort "gemeinsam" mit den Worten "in Zusammenarbeit" ersetzen würden, dann würde das Ganze
folgendermaßen lauten: "sie bzw. er wacht in Zusammenarbeit mit dem Landesbeirat
für Kommunikationswesen über die Tätigkeit der Medien".
Ich beantrage, dass wir die Sitzung jetzt unterbrechen, damit das Präsidium
zusammen mit den Ämtern für Sprachangelegenheiten einen Vorschlag unterbreiten
kann und wir dann darüber entscheiden können, ob er uns gut geht oder nicht.
PRÄSIDENT: Ich glaube nämlich auch nicht, dass das Plenum die Entscheidung über die sprachlichen Änderungen treffen sollte, sondern dass wir es den
Technikern überlassen sollten, die sich mit der Materie gut auskennen. Ich hoffe es
gelingt uns, mit unseren Ämtern für die morgige Sitzung eine sprachliche Berichtigung
auszuarbeiten.
Die Sitzung ist geschlossen.
ORE 18.40 UHR
SITZUNG 19. SEDUTA
10.6.2009
Es haben folgende Abgeordnete gesprochen:
Sono intervenuti i seguenti consiglieri:
ARTIOLI (1, 9, 17, 45, 54)
EGARTNER (23)
EGGER (95, 104, 106)
HEISS (10, 21, 47, 78, 106, 107)
HOCHGRUBER KUENZER (14)
KASSLATTER MUR (24, 97, 103, 104, 106, 108)
KLOTZ (3, 11, 23, 43, 70, 104, 107)
KNOLL (21, 48, 83)
LEITNER (1, 14, 19, 20, 26, 46)
MAIR (9, 67, 104)
PICHLER ROLLE (12, 15, 86)
PÖDER (4, 24, 55, 73)
REPETTO (5)
STEGER (85)
STOCKER S. (16, 89)
THEINER (16)
TINKHAUSER (3, 5)
URZÌ (11, 13, 22, 49, 90)
VEZZALI (5, 11)
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südtiroler landtag consiglio della provincia autonoma di bolzano