XV. Legislaturperiode
XV legislatura
WORTPROTOKOLL
DER LANDTAGSSITZUNG
RESOCONTO INTEGRALE
DELLA SEDUTA DEL CONSIGLIO
PROVINCIALE
NR. 35
N. 35
vom 17.10.2014
del 17/10/2014
Präsident
Vizepräsident
Dr. Thomas Widmann
Dr. Roberto Bizzo
Presidente
Vicepresidente
WORTPROTOKOLL
DER LANDTAGSSITZUNG
RESOCONTO INTEGRALE
DELLA SEDUTA DEL CONSIGLIO
PROVINCIALE
NR. 35
N. 35
vom 17.10.2014
del 17/10/2014
Inhaltsverzeichnis
Indice
Landesgesetzentwurf Nr. 17/14: "Änderungen zu
Landesgesetzen in den Bereichen Raumordnung,
Landschaftsschutz,
Forstwirtschaft,
öffentliche
Gewässer,
Energie,
Luft,
Zivilschutz
und
Landwirtschaft". . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Seite 4
Disegno di legge provinciale n. 17/14: "Modifiche di
leggi provinciali in materia di urbanistica, tutela del
paesaggio, foreste, acque pubbliche, energia, aria,
protezione civile e agricoltura" . . . . . . . . . . . . .pag. 4
Ein Sicherungspakt für die Südtiroler Autonomie . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Seite 47
Un “Patto di garanzia” per l’Autonomia della
Provincia . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .pag. 49
Tagesordnung Nr. 1 vom 2.10.2014, eingebracht von
den Abgeordneten Foppa, Dello Sbarba und Heiss,
betreffend: Bienenfreundliche Gemeinde. . . Seite 64
Ordine del giorno n. 1 del 2.10.2014, presentato dai
consiglieri Foppa, Dello Sbarba e Heiss, riguardante
il comune, amico delle api . . . . . . . . . . . . . . . pag. 64
Tagesordnung Nr. 2 vom 2.10.2012, eingebracht von
den Abgeordneten Dello Sbarba, Foppa und Heiss,
betreffend die Pflanzenschutzmittel: Verpflichtende
Verwendung von Injektordüsen ab 2015 . . . .Seite 68
Ordine del giorno n. 2 del 2.10.2014, presentato dai
consiglieri Dello Sbarba, Foppa e Heiss riguardante i
pesticidi: ugelli antideriva obbligatori dal 2015. . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . pag. 68
Tagesordnung Nr. 3 vom 9.10.2012, eingebracht von
den Abgeordneten Blaas und Leitner, betreffend:
Bauleitplanänderungen,
Umwidmungen
und
Durchführungspläne . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 70
Ordine del giorno n. 3 del 9.10.2014, presentato dai
consiglieri Blaas e Leitner, riguardante: Varianti ai
piani urbanistici, cambiamenti di destinazione d'uso e
piani di attuazione . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . pag. 70
Tagesordnung Nr. 4 vom 9.10.2014, eingebracht von
den Abgeordneten Leitner, Mair, Tinkhauser, Stocker
S., Blaas und Oberhofer, betreffend die Abwassergebühren für Klär- und Sickergruben. . . . . . .Seite 71
Ordine del giorno n. 4 del 9.10.2014, presentato dai
consiglieri Leitner, Mair, Tinkhauser, Stocker S.,
Blaas e Oberhofer, riguardante le tariffe del servizio
acque reflue per fosse settiche e pozzi perdenti. . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . pag. 71
Tagesordnung Nr. 5 vom 9.10.2014, eingebracht von
den Abgeordneten Leitner, Mair, Tinkhauser, Stocker
S.,
Blaas
und
Oberhofer,
betreffend
die
Mendelstraße – Unterschutzstellung im Bereich
"Tumortal". . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 73
Ordine del giorno n. 5 del 9.10.2014, presentata dai
consiglieri Leitner, Mair, Tinkhauser, Stocker S.,
Blaas e Oberhofer, riguardante la richiesta di messa
sotto tutela della strada della Mendola in località
Roccette. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . pag. 73
Tagesordnung Nr. 6 vom 17.10.2014, eingebracht
von den Abgeordneten Heiss, Dello Sbarba und
Foppa, betreffend Einsparziele im Gesundheitsbereich: Warum nicht mit Gratisstrom des Landes?. .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Seite 75
Ordine del giorno n. 6 del 17.10.2014, presentato dai
consiglieri Heiss, Dello Sbarba e Foppa, riguardante
gli obiettivi di risparmio nella sanità: perché non
approfittare dell'energia elettrica gratuita spettante
alla Provincia? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . pag. 75
Tagesordnung Nr. 7 vom 17.10.2014, eingebracht
vom Abgeordneten Köllensperger, betreffend die
"unendliche" Verlängerung der Baukonzessionen. . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Seite 78
Ordine del giorno n. 7 del 17.10.2014, presentato dal
consigliere Köllensperger, riguardante la proroga
"eterna" delle concessioni edilizie. . . . . . . . . .pag. 78
Tagesordnung Nr. 8 vom 17.10.2014, eingebracht
von den Abgeordneten Knoll, Klotz und Zimmerhofer,
betreffend den Erhalt historischer Höfe . . . . .Seite 81
Ordine del giorno n. 8 del 17.10.2014, presentato dai
consiglieri Knoll, Klotz e Zimmerhofer, riguardante la
conservazione dei masi storici . . . . . . . . . . . .pag. 81
1
Vorsitz des Präsidenten | Presidenza del presidente: Dr. Thomas Widmann
Ore 10.02 Uhr
Namensaufruf - appello nominale
PRÄSIDENT: Die Sitzung ist eröffnet. Laut Artikel 59 Absatz 3 der Geschäftsordnung wird das Protokoll der
jeweils letzten Landtagssitzung allen Abgeordneten in Papierform zur Verfügung gestellt. Zum Protokoll können
bis Sitzungsende beim Präsidium schriftlich Einwände vorgebracht werden. Sofern keine Einwände nach den
genannten Modalitäten erhoben werden, gilt das Protokoll ohne Abstimmung als genehmigt. Kopien des Protokolls
stehen bei den Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen, die mit der Abfassung des Protokolls betraut sind, zur Verfügung.
Abgeordneter Dello Sbarba, Sie haben das Wort zum Fortgang der Arbeiten, bitte.
DELLO SBARBA (Grüne Fraktion - Gruppo verde - Grupa vërda): L'altro ieri è stato firmato a Roma un
accordo molto importante per le finanze della nostra autonomia. Ho visto che Lei, presidente, ha convocato una
riunione dei capigruppo dalle ore 13 alle 14.30 in cui il presidente Kompatscher dovrebbe presentare questo accordo. Non discuto sul fatto che questo era emerso anche nella riunione dei capigruppo, però dati i contenuti nell'accordo e dato il dibattito che si è sviluppato fra ieri e oggi, credo che una riunione solo dei capigruppo, dato che
non è pubblica, non sia lo strumento adeguato. Chiedo che il presidente Kompatscher riferisca in aula a tutto il
Consiglio sui risultati dell'accordo di Roma, che ci venga consegnato questo accordo e se possibile anche una
tabella riassuntiva dei numeri precisi di questo accordo e che tutto ciò si svolga nella seduta del Consiglio provinciale che coinvolge tutti i colleghi e le colleghe, aperta al pubblico e seguibile in internet. Chiedo quindi di presentare di fronte ai cittadini della nostra terra questo importante accordo su cui va fatta chiarezza.
Saluto il presidente Kompatscher che entra adesso in aula. Presidente, ho proposto che Lei riferisca sull'accordo di Roma non in una seduta di capigruppo ma a tutto il Consiglio nella seduta pubblica, naturalmente
concordando tempi e modi con cui questo possa avvenire durante questa giornata e che dopo l'illustrazione dell'accordo da parte del presidente ci sia la possibilità, da parte nostra, di brevissime prese di posizione o domande.
Chiedo anche che il testo dell'accordo ci venga distribuito, perché in ambiti giornalisti girano vari testi, per cui
chiedo che le carte che contano vengano messe sul tavolo.
KOMPATSCHER (Landeshauptmann - SVP): Nachdem Kollege Dello Sbarba einen Vorschlag zum Fortgang der Arbeiten gemacht hat, möchte ich sofort zum Fortgang der Arbeiten antworten. Es war von Anfang an
mein Ansinnen, hier über die Ergebnisse des Finanzabkommens zu berichten. Es ist dann in der Sitzung der
Fraktionssprecher gesagt worden, ich solle dort darüber berichten. Es ist für mich aber auch in Ordnung, die Erklärungen im Plenum abzugeben. Es war von vorne herein klar, dass es nichts gibt, was wir nicht öffentlich oder auch
über die Medien preisgeben könnten, insbesondere deshalb, weil sehr viel Unsinn zum Finanzabkommen gesagt
und geschrieben worden ist. Deswegen ist es mir sehr Recht, dass ich hier klarstellen kann, welches der Inhalt
des Abkommens ist. Sie erhalten zunächst den Vereinbarten Text. Es ist ja kein unterschriebener Vertrag, sondern eine Art Textvorschlag, der unterschrieben werden kann, nachdem die Landesregierung einen entsprechenden Beschluss fasst. Es liegt an uns, ob wir bereit sind, diesen Text mitzuunterzeichnen. Weiters erhalten Sie eine
Erläuterung, denn der Text ist in einigen Passagen sehr technisch bzw. enthält sehr viel Buchhaltung. So versteht
man, welches die Zahlen sind und worauf sich diese beziehen. Sie werden somit sowohl den Vereinheitlichten
Text als auch die dazugehörige Erläuterung erhalten. Es ist jetzt noch in Ausarbeitung. Das werden wir auch verteilen, um Klarheit darüber zu schaffen, was effektiv drinnen steht.
Es geht vor allem darum, zu sagen, dass hier nicht auf 3 Milliarden Euro verzichtet worden ist. Diesen Unsinn muss man aus der Welt schaffen. Diese Aussagen stimmen absolut nicht. Ich nutze nun die Gelegenheit
dazu. Deshalb ersuche ich, mit den Kommentaren bis zum Moment, in dem alles vorgelegt worden ist, zu warten.
Dann kann man das Glas natürlich halb voll oder halb leer sehen. Das steht jedem zu, aber man sollte schon auf
das gleiche Glas schauen.
Mein Vorschlag wäre an dieser Stelle, es unmittelbar anschließend an die Behandlung des Gesetzentwurfes zu machen, damit sämtliche Unterlagen vorliegen. Es muss noch alles übersetzt werden, damit man die Unterlagen dann an Sie verteilen kann. Die Erläuterungen und Unterlagen sollten verständlich und lesbar sein.
2
PRÄSIDENT: Ich möchte den Techniker bitten, das Mikrofon des Landeshauptmannes etwas lauter zu
schalten, da man fast gar nichts hört.
Abgeordneter Leitner, Sie haben das Wort zum Fortgang der Arbeiten, bitte.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Herr Präsident! Angesichts der weitreichenden Entscheidungen, die hier
getroffen werden sollen, ist mir eine Anhörung zu wenig. Es bedarf einer außerordentlichen Sitzung samt Diskussion. Ich bin nicht damit einverstanden, dass man ex cathedra Zahlen bekommt, auch wenn wir die Unterlagen
haben. Wenn der Landtag nicht mitreden kann, hat das keinen Sinn. Das muss ich ganz ehrlich sagen. Es ist
wichtig, dass man bestimmte Dinge richtigstellt. Wir wurden von den Medien diesbezüglich auch befragt. Wenn
man keine Unterlagen hat, kann man keine seriöse Bewertung machen. Das ist ganz klar. Deshalb haben wir auch
gesagt, dass wir nicht glauben können, dass der Landeshauptmann auf 3 Milliarden Euro verzichtet hat. Wenn
dem so wäre, dann - ich möchte gar kein Urteil abgeben - würden Sie nicht mehr lange da vorne sitzen. Das kann
ich mir beim besten Willen nicht vorstellen! Aber, wie gesagt, um all das zu prüfen oder um Vorschläge zu machen, sollten wir eine Sondersitzung einberufen, in der wir Fragen stellen und Vorschläge machen können. Wir
würden gerne alles mitgeteilt bekommen, was in Rom verhandelt wurde. Da wird von einem "Accordo di Roma"
gesprochen. Es kann keinen Vertrag geben, nachdem uns der Landeshauptmann versprochen hat, dass der
Landtag zumindest darüber informiert wird, bevor irgendetwas unterschrieben wird. Wie gesagt, in den Medien ist
das anders dargestellt worden. Da wird von einem Vertrag gesprochen. Da wird davon gesprochen, dass die Rekurse vor dem Verfassungsgerichtshof zurückgezogen werden. Das kann nicht sein! In welchem Auftrag sollte
dies erfolgen? Das kann nur der Landtag beschließen. Wir haben hier alles ratifiziert. Da sieht man, was in der
Öffentlichkeit dargestellt wird. Deshalb besteht hier akuter Handlungsbedarf, um die Sachen so darzustellen, wie
sie wirklich sind.
Aus diesem Grund beantrage ich eine Sondersitzung, in der man darüber diskutieren kann. Nur die Unterlagen auszuteilen und festzustellen, ob man dafür und dagegen sei, ist mir zu wenig. Ich hätte noch eine Frage an
den Landeshauptmann: Gibt es einen Zeitrahmen, den man mit der Regierung ausgehandelt hat, innerhalb dessen der Vertrag unterschrieben werden soll?
PRÄSIDENT: Wir reden hier zum Fortgang der Arbeiten. Es liegt ein Antrag vor, dem vom Landeshauptmann bereits stattgegeben wurde. Wenn es keine anderen Anträge gibt, dann würde ich hiermit die Debatte beenden. Wenn dem nicht so ist, dann gebe ich Ihnen natürlich das Wort, sowohl der Kollegin Klotz als auch dem Kollegen Pöder. Aber mir ist wichtig, festzustellen, dass wir das letzte Mal im Rahmen des Faktionssprecherkollegiums ausgemacht haben, dass wir den Bericht des Landeshauptmannes grundsätzlich in der Sitzung der Fraktionssprecher bekommen. So habe ich es verstanden. Ich denke, dass es eine löbliche Geste ist, zu sagen: Wir
wollen so breit wie möglich informieren. Wir haben nicht gewusst, wann ein Ergebnis vorliegen wird. Jetzt gibt es
Anträge, dies zu ändern und nicht im Rahmen des Fraktionssprecherkollegiums, sondern erst später zu machen.
Hier ist ein ganz offizieller Antrag eingereicht worden. Wir können die Materie in der Fraktionssprechersitzung
vertiefen. Laut Geschäftsordnung ist es so, dass entweder die Zwei-Drittel-Mehrheit im Plenum dazu notwendig
ist, um eine Tagesordnung einzufügen, oder dass es eine absolute Mehrheit braucht, das heißt die Einstimmigkeit
der Fraktionssprecherkollegen. Deshalb steht der Antrag, dass wir diesen Tagesordnungspunkt aufnehmen. Landeshauptmann Kompatscher hat mitgeteilt, dass er damit einverstanden ist. Anschließend könnten wir mit der
Behandlung des Gesetzentwurfes beginnen. Wir könnten dies zu Mittag besprechen. Ich könnte mir vorstellen,
dass wir dies einstimmig beschließen können. Es braucht natürlich die jeweiligen Unterlagen, um alles gut und
fundiert bewerten zu können. Deswegen ist es schon wichtig, dass wir uns ein bisschen Zeit dafür nehmen.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Entschuldigung, Herr Präsident! Mein Antrag ist weitreichender. Der Kollege Dello Sbarba hat beantragt, die Anhörung nicht im Rahmen des Fraktionssprecherkollegiums zu machen,
sondern im Plenum abzuhalten. Und ich habe den Antrag gestellt, eine Sondersitzung dafür einzuberufen.
PRÄSIDENT: Ich habe das verstanden, vollkommen klar. Das ist ein Punkt, den wir danach in der Fraktionssprechersitzung behandeln müssen. Ich habe bereits angekündigt, dass wir beide Punkte in der Fraktionssprechersitzung behandeln werden.
Landeshauptmann Kompatscher, Sie haben das Wort zum Fortgang der Arbeiten.
3
KOMPATSCHER (Landeshauptmann - SVP): Es gibt sehr enge zeitliche Vorgaben. Das war auch der
Grund, weshalb ich die Fraktionssprecher damals um ein entsprechendes Entgegenkommen in punkto Flexibilität
gebeten habe. Der Entwurf zum Stabilitätsgesetz ist bekanntermaßen gestern im Ministerrat genehmigt worden,
übrigens mit weiteren 6 Milliarden Euro Belastungen zu Lasten der Regionen und Gemeinden. Wenn dieser Vertrag unterzeichnet wird, werden uns diese Belastungen - nicht mehr betreffen. Ansonsten würden wir mit mehr als
200 Millionen Euro zur Kasse gebeten. Wie gesagt, der entsprechende Entwurf des Stabilitätsgesetzes ist bereits
genehmigt worden. Damit der Vertrag wirksam wird, müssen wesentliche Inhalte dieses Vertrages rezipiert werden. Deswegen haben wir einen sehr engen Zeithorizont.
Kollege Ugo Rossi informiert ebenfalls heute den Landtag in Trient. Er hat diesen Tagesordnungspunkt bereits für Montag auf die Tagesordnung der Sitzung der Trentiner Landesregierung gesetzt, mit der Annahme, dass
die Anhörung im Landtag entsprechend verläuft. Er möchte dann gemeinsam mit mir die Meldung machen, ob
dieser Vertrag unterzeichnet wurde oder nicht. Wenn die Anhörung entsprechende politische Folgen hätte, würde
die Landesregierung das nicht tun. So sieht es aus. Jedes meiner Statements an die Medien hat damit begonnen,
dass es sich hier um ein vereinbartes Verhandlungsergebnis handle, welches jetzt dem Landtag und der Landesregierung unterbreitet werden muss. Allenfalls erfolgt anschließend die Unterzeichnung des Vertrages. Wir reden
im Moment also über ein Verhandlungsergebnis. Natürlich muss man zuerst verhandeln, um zu einem Verhandlungsergebnis diskutieren zu können. Sonst hätte ich hier auch berichten können, ich habe vor, Renzi dieses und
jenes vorzuschlagen. Das hätte wenig Sinn gehabt.
Zum Antrag! Der ursprüngliche Vorschlag lautete, ich sollte im Fraktionssprecherkollegium über die Verhandlungen in Rom berichten. Ich bin mit dem Vorschlag der Grünen Fraktion einverstanden - und das ist unsere
Position -, dass dieser Bericht im Plenum erfolgen soll. So wird es auch bei den Kollegen in Trient gemacht. Ich
schlage vor, dass wir es im Südtiroler Landtag auch so machen, allerdings - und das als Hilfestellung für Sie anschließend an die Behandlung des Gesetzes, damit Sie sich inzwischen schon etwas in die Unterlagen einlesen
können. Ich werde dann natürlich versuchen, ausführlichst zu berichten und zu erläutern, damit Sie genau Erkenntnis davon haben, was dieses Verhandlungsergebnis bedeutet und was genau drinnen steht. Das ist jetzt
unser Vorschlag. Ich bekunde auf jeden Fall unsere Bereitschaft, Sie genauestens zu informieren. Es ist ein weitreichendes Abkommen, insbesondere natürlich auch in Bezug auf die internationale Absicherung desselben. Das
ist etwas völlig anderes - das sage ich jetzt gleich - als das, was vorher stattgefunden hat, eine ganz andere Qualität.
PRÄSIDENT: Frau Klotz, bitte sprechen Sie zum Fortgang der Arbeiten und nicht zum Inhalt.
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Herr Landtagspräsident, lassen Sie mich erst einmal anfangen und
dann werden Sie schon sehen, dass ich zum Thema rede! Die Berichterstattung nur so schnell nach der Debatte
des Landesgesetzentwurfes Nr. 17 anzuhängen, spiegelt nicht die Gewichtung dieses anstehenden komplexen
Problems wider. Ich würde vorschlagen, dass der Landeshauptmann den gesamten Landtag heute darüber informiert, die Unterlagen, die er hat, verteilt und am Montag eine Sondersitzung des Landtages einberuft. Ich muss
Ihnen ehrlich sagen, dass ich nicht damit zufrieden bin, nur darüber informiert zu werden. Es gibt Klärungsbedarf
in vielen Details. Ich will wissen, was Sache ist, und möchte Sie direkt befragen können. Deswegen ist meines
Erachtens eine ausführliche Diskussion im Landtag unumgänglich. Herr Landeshauptmann, es stört mich an der
ganzen Sache auch gewaltig, dass Sie nur noch mit dem Trentino gleichziehen! Ich habe Respekt vor den dortigen Autonomisten, aber wir haben eine besondere Situation.
Dann noch ein Antrag, Herr Präsident, gerade, was diese internationale Absicherung anbelangt, von der wir
immer wieder hören. Es gibt - datiert mit 23. Februar 2010 - eine Verbalnote …
PRÄSIDENT: Kollegin Klotz, bitte sprechen Sie zum Fortgang der Arbeiten!
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): … des Österreichischen Nationalrates und ich möchte auch diese
Unterlage vorliegen haben.
PRÄSIDENT: Sagen Sie bitte, worin der Antrag besteht!
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Der Antrag ist, dass sich der Herr Landeshauptmann schnellstens
diesen Text besorgen möge. Es ist uns nicht gelungen, den Text dieser Verbalnote zu bekommen, weder durch
4
Intervention im Außenministerium in Wien noch in der Botschaft in Rom. Jetzt ist die Rede von einem Briefwechsel
und das ist weniger als eine Verbalnote. Das hat juridisch weniger Gewicht als die Verbalnote vom Februar 2010.
Herr Landeshauptmann, Sie haben dann die Gelegenheit, dies vorzubringen. Der Antrag besteht also darin: Alle
Dokumente auf den Tisch!
PRÄSIDENT: Kollege Pöder ich möchte Sie bitten, sich daran zu halten, zum Fortgang der Arbeiten zu
sprechen und zu sagen, welches Ihr Antrag ist. Sie haben das Wort, bitte.
PÖDER (BürgerUnion – Südtirol - Ladinien): Vielen Dank! Ich erkläre mich mit allen Anträgen einverstanden, auch damit, dass der Landshauptmann hier die Verhandlungsergebnisse vorstellt und wir eine Debatte
darüber führen. Wie wir das machen, weiß ich nicht. Wir werden das im Fraktionssprecherkollegium zu diskutieren
haben.
Herr Landtagspräsident, die Frage, die aufgeworfen worden ist, lautet: Haben wir in dieser Frage in irgendeiner Form ein Beschlussrecht? Meiner Meinung nach - ich würde mir dies wünschen - gibt uns die derzeitige
rechtliche Lage kein Beschlussrecht.
In diesem Zusammenhang möchte ich noch fürs Protokoll und fürs Präsidium anmerken: Ich würde in Zukunft in der Geschäftsordnung eine Form der Regierungserklärung samt Debatte vorsehen, damit wir solche wichtigen grundsätzlichen Mitteilungen auch geschäftsordnungsmäßig geregelt haben und uns nicht jedes Mal über die
Form unterhalten müssen. Das als Vorschlag für die Zukunft!
PRÄSIDENT: Danke, Kollege Pöder, diese Anmerkung wird für die Änderung der Geschäftsordnung aufgenommen! Das hat zwar nicht unmittelbar mit dem Fortgang der Arbeiten zu tun, ist aber eine gute Idee, danke
schön.
Kollege Sven Knoll, auch an Sie das Wort zum Fortgang der Arbeiten.
KNOLL (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Eine Frage an Sie als Landtagspräsident, zum Vorgehen selber, weil
wir jetzt zwei Anträge vorliegen haben! Was ist jetzt die Aufgabe des Landtages? Muss der Landtag über diesen
Entwurf abstimmen? Wie wird das gehandhabt, wenn beispielsweise die Klagen vor dem Verfassungsgerichtshof
zurückgezogen werden? Muss der Landtag darüber abstimmen? Wenn dem so wäre, müsste natürlich eine Sondersitzung einberufen werden. Entscheidet der Landtag darüber, ob dieser Vertragsentwurf unterschrieben wird
oder nicht? Das wäre meine Frage. Ich bitte um Klärung!
PRÄSIDENT: Sven Knoll, ich würde den Vorschlag machen, dass wir jetzt mit der Behandlung der Tagesordnung fortfahren. Wir haben eine Sitzung der Fraktionssprecher einberufen, in der wir diese Fragen abklären
können. Danach können wir entscheiden, was wir im Plenum tun und was nicht. Da im Fraktionskollegium alle
Fraktionen vertreten sind, ist dies durchaus fair. Auch der Landeshauptmann ist als Berichterstatter zugegen.
Dann können wir entscheiden, wie wir den Nachmittag gestalten, einverstanden? Es sind also zwei bzw. drei Anträge deponiert, ein Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung.
Punkt 2 der Tagesordnung: Landesgesetzentwurf Nr. 17/14: "Änderungen zu Landesgesetzen in den
Bereichen Raumordnung, Landschaftsschutz, Forstwirtschaft, öffentliche Gewässer, Energie, Luft, Zivilschutz und Landwirtschaft".
Punto 2 dell'ordine del giorno: Disegno di legge provinciale n. 17/14: "Modifiche di leggi provinciali in
materia di urbanistica, tutela del paesaggio, foreste, acque pubbliche, energia, aria, protezione civile e
agricoltura".
Begleitbericht/Relazione accompagnatoria
Werte Damen und Herren Landtagsabgeordnete,
mit diesem Landesgesetzentwurf werden Änderungen zu Landesgesetzen in den Bereichen Raumordnung, Landschaftsschutz, Forstwirtschaft, öffentliche Gewässer, Energie, Luft, Zivilschutz und
Landwirtschaft vorgeschlagen.
Im Bericht werden die einzelnen Änderungen erläutert.
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I. ABSCHNITT
Dringende Maßnahmen
Artikel 1:
Mit diesem Artikel wird das Landesgesetz vom 29. Juni 1989, Nr. 1, „Bestimmungen zum Schutze
der Bienenhaltung“ geändert.
Absatz 1:
Mit der Änderung des Artikels 9 Absatz 1 wird die Kompetenz, einen Vorschlag für die Landesregierung auszuarbeiten, vom landestierärztlichen Dienst auf das Amt für Viehzucht übertragen.
Die Ergänzung, dass ein Schutzgebiet nur in Zusammenhang mit einer Reinzuchtbelegstelle ausgewiesen werden kann, ist nötig, weil mit der bisherigen Formulierung keine Rechtssicherheit bestand.
Artikel 2:
Mit diesem Artikel wird das Landesgesetz vom 23. März 1981, Nr. 8, „Schutz der landwirtschaftlichen
Kulturen und der Bienen sowie Überwachung der Obstbaumschulen“ geändert.
Absatz 1:
Mit dem neuen Artikel 2/bis wird der Landesregierung die Zuständigkeit erteilt, unter Beachtung der
geltenden gemeinschaftlichen und nationalen Bestimmungen, eigene Vorschriften im Bereich der
Verwendung von Pflanzenschutzmitteln zu erlassen, mit dem Ziel, negativen Auswirkungen auf das
öffentliche und private Eigentum sowie Schäden an Personen, Tieren oder Sachen vorzubeugen.
Weiters werden in diesem Artikel die Zuständigkeit für die Überwachung der Einhaltung der genannten Vorschriften den zuständigen Behörden auf Staats-, Landes- und Gemeindeebene übertragen sowie die Verwaltungsstrafe bei Verletzung der Vorschriften festgelegt.
Absatz 2:
Mit dem geänderten Artikel 3 Absatz 3 wird die Verwaltungsstrafe bei Verletzung der Bestimmung
zum Schutz der Bienen erhöht. Derzeit beträgt die Geldbuße 250,00 bis 2.500,00 Euro.
Artikel 3:
Mit diesem Artikel wird das Landesgesetz vom 28. November 2001, Nr. 17, „Höfegesetz“ geändert.
Absatz 1:
Mit der anstehenden Neufassung des Artikels 21 wird, was den Verfahrensablauf betrifft, auf die
neuen staatlichen Bestimmungen (Art. 11 des gesetzesvertretenden Dekrets vom 1. September
2011, Nr. 150, und Art. 23, Abs. 2, des gesetzesvertretenden Dekrets vom 4. März 2010, Nr. 28)
verwiesen. Mit der Abänderung wird der Streitgegenstand der aktuellen Fassung des Artikels 21 des
Höfegesetzes genauer definiert und durch verfahrensrechtliche Bestimmungen ergänzt.
Absatz 2:
Mit diesem Absatz wird Artikel 22 Absatz 2 ersetzt: Im Sinne des Gesetzes vom 24. November 2000,
Nr. 340, wird bei Streitigkeiten, welche die Bestimmung des Hofübernehmers/der Hofübernehmerin
und die Festsetzung des Hofübernahmepreises zum Gegenstand haben, auf den Artikel 410 ZPO
verwiesen, welcher ein besonderes Verfahren vorsieht, das mit der Erklärung der Vollstreckbarkeit
des Schlichtungsprotokolls durch den Richter des örtlich zuständigen Landesgerichtes abgeschlossen wird. Auch hier wird, was das Verfahren betrifft, auf die Bestimmungen des neu formulierten Artikels 21 verwiesen.
Artikel 4:
Mit diesem Artikel wird das Landesgesetz vom 17. Juli 1987, Nr. 14, „Bestimmungen über die Wildhege und die Jagdausübung“ geändert.
Absatz 1:
In vier Artikeln wird im Sinne der Einheitlichkeit der Begriffe im gesamten Landesgesetz die alte Bezeichnung „Organe der Forstpolizei“ durch die neue „Angehörige des Landesforstkorps“ ersetzt.
Absatz 2:
Zusatzstrafen sollen künftig wieder alleine vom Amt für Jagd und Fischerei verhängt werden; weiters
wurde der Text des Artikels leserlicher gestaltet.
Artikel 5:
Mit diesem Artikel wird das Landesgesetz vom 16. März 2000, Nr. 8, „Bestimmungen zur Luftreinhaltung“ geändert.
Absatz 1:
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Mit der Einführung des neuen Artikels 7/ter wird dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes vom
30.11.2009, Nr. 315, Genüge getan, mit welchem der gesamte Artikel 7 gestrichen wurde, da im Absatz 2 bei der Definition von häuslichen Feuerungsanlagen statt des Wortes ausschließlich das Wort
hauptsächlich verwendet wurde, d. h. „Eine Feuerungsanlage wird als häuslich bezeichnet, wenn die
Wärmeproduktion hauptsächlich für das Beheizen von Gebäuden … verwendet wird.“ anstatt
„…wenn die Wärmeproduktion ausschließlich für das Beheizen von Gebäuden … verwendet wird.“
Außerdem wird vorgesehen, dass die Ermächtigung zur Durchführung der Kontrollen von der Landesagentur für Umwelt erlassen wird.
Artikel 6:
Mit diesem Artikel wird das Landesgesetz vom 11. August 1997, Nr. 13, „Landesraumordnungsgesetz“ geändert.
Absatz 1:
Laut dem geltenden Wortlaut von Artikel 2 des Landesraumordnungsgesetzes sind die Mitglieder der
Kommissionen nach Ämtern zu ernennen; das lässt keinen Spielraum zu oder ist nicht machbar,
wenn Sprach- und Genderproporz eingehalten werden müssen. Die Änderung soll die qualifizierte
Vertretung des Fachbereiches regeln, ohne an Ämterstrukturen gebunden zu sein.
Die Bestimmung bewirkt keine Mehrausgaben für den Landeshaushalt 2014.
Absätze 2 und 3:
Mit dieser Änderung soll Artikel 40 Absatz 2 an die geltenden Bestimmungen angepasst werden.
Immer mehr Gemeinden Südtirols weisen Erweiterungszonen aus, die zu 100% dem geförderten
Wohnbau gewidmet sind. Zur Verwirklichung der Infrastrukturen in diesen Zonen ist es deshalb sinnvoll, die Arbeiten im Sinne des Artikel 40 des Landesraumordnungsgesetzes den Zuweisungsempfängern zu übergeben, damit die Gebäude gleichzeitig mit den Infrastrukturen der Zone verwirklicht
werden können. Der Artikel 40 sieht aber zur Zeit diese Möglichkeit für die Zuweisungsempfänger
nicht vor.
Weiters wurde in der staatlichen Gesetzgebung die Möglichkeit vorgesehen, für Infrastrukturarbeiten
unterhalb des EU-Schwellenwertes das gesetzesvertretende Dekret vom 12. April 2006, Nr. 163, in
geltender Fassung, kraft des Artikels 16 des Dekrets des Präsidenten der Republik vom 6. Juni
2001, Nr. 380, in geltender Fassung, nicht anzuwenden. Diese Möglichkeit ist bereits für Gewerbezonen eingeführt worden und deshalb anwendbar (Art. 48 des Landesraumordnungsgesetzes).
Absatz 4:
Nach der Reform des Landesraumordnungsgesetzes im letzten Sommer gab es insbesondere in Bozen Süd Probleme bei der Ausstellung von Baukonzessionen, weil nämlich für diese Zone vielfach
keine Durchführungspläne bestehen, obwohl sie vom Bauleitplan vorgesehen wären. Durch die Änderung von Artikel 44 Absatz 2 wird die Situation ex ante durch eine ausdrückliche Formulierung
wieder hergestellt. Dadurch können Baukonzessionen für Umbau, Abriss und Wiederaufbau, aber
auch Neubauten in zum Großteil bereits bebauten Gewerbegebieten auch bei fehlendem Durchführungsplan erteilt werden.
Absatz 5:
Die Änderung des Artikels 48 Absatz 2 betrifft den Termin für die Zahlung der Erschließungskosten,
der mit der Fertigstellung der Arbeiten festgelegt wird.
Absatz 6:
Die Änderung von Artikel 48 Absatz 3 beinhaltet eines der zwei Hauptelemente der Neuerungen bei
den Erschließungskosten: für die Instandhaltung und allfällige Verbesserung der Erschließungsanlagen ist die Gemeinde zuständig, die die dafür anfallenden Kosten übernimmt. Das bedeutet, dass die
Unternehmen an den Kosten für nachträgliche Maßnahmen grundsätzlich nicht beteiligt sind.
Absatz 7:
In Artikel 66 Absatz 5 werden die Worte „zu Wohnzwecken“ gestrichen, damit dieselbe Regelung der
Baukonzessionen und Erschließungsanlagen sowohl für Wohngebiete als auch für Gewerbegebiete
gilt.
Absatz 8:
Durch die Einfügung des neuen Absatzes 2/bis in Artikel 73 wird das zweite Hauptelement der neuen
Regelung der Erschließungskosten eingeführt. Die Erschließungskosten gelten mit der Zahlung der
Kosten gemäß Artikel 48 als entrichtet. Im Zuge der Erteilung der Baugenehmigung sind keine weite-
7
ren Erschließungsgebühren zu entrichten. Auch für sukzessive Baukonzessionen gelten die Erschließungskosten als entrichtet, sofern der Eigentümer Kubatur errichtet, die zum Zeitpunkt der Erschließung schon zulässig war. Nur wenn eine höhere Baumasse realisiert wird als jene, die bei der
Erschließung der Fläche zulässig war, wird ein neuer Erschließungsbeitrag gemäß Artikel 73, Absatz
2 fällig.
Absatz 9:
Durch die Einfügung von Artikel 126/bis wird eine Lösung angestrebt, mit der wieder die Festsetzung
durch die Gemeindebauleitpläne ermöglicht wird, auch rückwirkend für bereits abgeschlossene
Bauten und laufende Vorhaben oder Verfahren. Danach sollte die Landesregierung eine eigene
Durchführungsverordnung im Sinne von Artikel 126 erlassen.
II. ABSCHNITT
Vereinfachungen
Artikel 7:
Mit diesem Artikel wird das Landesgesetz vom 21. Oktober 1996, Nr. 21, „Forstgesetz“ geändert.
Absatz 1:
Im Artikel 13 werden die Absätze 3 und 4 zu einem einzigen zusammengefasst, weil die Veröffentlichung der Pläne auf der Amtstafel der Gemeinde nicht mehr zeitgemäß erscheint.
Absätze 2 und 3:
Durch die Neufassung der Absätze 1 und 5 von Artikel 14 sollen die Verfahren zur Holzschlägerung
vereinfacht werden.
Absatz 4:
Die Forsttagsatzungen laut Artikel 17 Absatz 1 sollen stärker als bisher zu Informationsveranstaltungen ausgebaut werden.
Absatz 5:
Weiters sollen durch die Änderung von Artikel 25 Absatz 2 Ausrüstungsgegenstände, welche die
Abteilung Forstwirtschaft für den Landesverband der freiwilligen Feuerwehren beschafft, nun direkt in
dessen Inventar übertragen werden können.
Absätze 6 e 7:
Der Artikel 29 des Forstgesetzes erhält teilweise eine neue Fassung und betont weiterhin die Notwendigkeit des Gleichgewichtes zwischen Schalenwild und Wald, sodass auf alle Fälle die natürliche
Verjüngung gewährleistet ist.
Absätze 8 und 9:
Weil es die Waldaufsichtsbereiche seit der Eingliederung der Waldaufseher in das Landesforstkorps
im Jahr 1997 nicht mehr gibt, wurde die Änderung der Absätze 1 und 3 von Artikel 56 vorgenommen.
Artikel 8:
Mit diesem Artikel wird das Landesgesetz vom 30. September 2005, Nr. 7, „Bestimmungen auf dem
Gebiet der Nutzung öffentlicher Gewässer und elektrischer Anlagen“ geändert.
Absatz 1:
Es ist verboten ohne Konzession öffentliche Gewässer abzuleiten. Bei Nichtbefolgung dieses Verbotes muss laut derzeitiger Regelung das Amt die Ableitung sofort einstellen. Eine sofortige Einstellung ist in der Praxis aber nicht möglich, weshalb die Änderung von Artikel 6 Absatz 2 vorsieht, dass
das Amt eine angemessene Frist setzen kann.
Absatz 2:
Um „Änderungen“ von bestehenden Wasserkonzessionen, wie Erhöhung der Wassermenge, Ausdehnung des Nutzungszeitraumes oder Verlegung der Wasserfassung, muss beim Amt angesucht
werden. Bei der im Gesetz festgelegten Aufzählung von „Änderungen„ fehlt die „Änderung der Nutzung“ öffentlicher Gewässer. Durch die vorliegende Änderung von Artikel 8 Absatz 2 wird diese Gesetzeslücke geschlossen.
Artikel 9:
Mit diesem Artikel wird das Landesgesetz vom 20. Juli 2006, Nr. 7, „Bestimmungen in Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt des Landes Südtirol für das Finanzjahr 2006 und für den Dreijahreszeitraum 2006-2008“ geändert.
Absatz 1:
8
Bei der Verlängerung der bestehenden Konzessionen muss der Konzessionär dem Land jährlich einen zusätzlichen Zins zur Behebung von Umweltschäden entrichten. Vorliegende Änderung (Einfügung eines Satzes in Artikel 19/bis Absatz 1) ist notwendig, damit die Umweltgelder nicht nur dem
Land, wie in der derzeitigen Regelung vorgesehen, sondern teilweise auch direkt den Ufergemeinden entrichtet werden können.
Absatz 2:
Mit diesem Absatz wird Art. 19/bis des Landesgesetzes vom 20. Juli 2006, Nr. 7, in geltender Fassung, entsprechend dem Willen des Landesgesetzgebers ausgelegt.
Artikel 19/bis sieht vor, dass Konzessionäre von Großkraftwasserwerken pro kW-Nennleistung 38
Euro als Mittel für Umweltentschädigungsmaßnahmen (sog. Umweltgelder) zu entrichten haben.
Normalerweise werden die Umweltgelder mit eigenem Auflagenheft auf der Grundlage der Angebote
des Konzessionärs im Rahmen der Ausschreibungen festgelegt; ist eine Konzession ausgelaufen
und kann aufgrund der momentanen Gesetzeslage nicht verlängert oder erneuert werden, so kommt
diese Landesbestimmung zur Anwendung.
Mit dieser Bestimmung soll im Sinne einer Gleichbehandlung klargestellt werden, dass auch die
neuen Konzessionsinhaber diesen Betrag bis zur Unterschrift des entsprechenden Auflagenhefts zu
entrichten haben.
Artikel 10:
Mit diesem Artikel wird das Landesgesetz vom 7. Juli 2010, Nr. 9, „Bestimmungen im Bereich der
Energieeinsparung und der erneuerbaren Energiequellen“ geändert.
Absatz 1:
Durch die Ersetzung von Artikel 2 Absatz 6 wird das Kumulierungsverbot von Landesbeiträgen mit
Beiträgen, die von europäischen Bestimmungen vorgesehen sind, gestrichen, da die Europäische
Union eine regionale Kofinanzierung sogar erwünscht.
Das Verbot der Kumulierung von verschiedenen Landesbeiträgen für dieselbe Maßnahme wird eingefügt, da eine doppelte Finanzierung zu Lasten des Landeshaushaltes vermieden werden soll.
Artikel 11:
Mit diesem Artikel betreffend die Änderung des Landesgesetzes vom 12. März 1981, Nr. 7, soll die
Mitgliederanzahl der Führungsausschüsse der 7 Naturparke Südtirols von derzeit 113 auf 63 reduziert werden. Dies entspricht den Vorgaben der Einsparung und Rationalisierung der Kollegialorgane.
III. ABSCHNITT
Aufhebung von Rechtsvorschriften
Artikel 12:
Absatz 1:
Buchstabe a)
Mit dieser Änderung von Artikel 48 des Landesgesetzes vom 28. November 2001, Nr. 17, wird der
Absatz 3 aufgehoben. Die dort genannten Angaben (die meldeamtlichen Daten der Eigentümer oder
Eigentümerinnen und ihr ehelicher Güterstand, sofern verheiratet) zählen nicht zum wesentlichen Inhalt der Maßnahme der örtlichen Höfekommissionen und bedingen nicht deren Vollstreckbarkeit.
Buchstabe b)
Mit der Änderung von Artikel 13 Absatz 3 des Landesgesetzes vom 21. Oktober 1996, Nr. 21, und
der Aufhebung von Absatz 4 werden die beiden vorher bestehenden Absätze zu einem einzigen Absatz zusammengefasst, weil die Veröffentlichung der Pläne auf der Amtstafel der Gemeinde nicht
mehr zeitgemäß erscheint.
Buchstabe c)
Der Artikel 29 des Forstgesetzes (LG Nr. 21/1996) erhält teilweise eine neue Fassung und betont
weiterhin die Notwendigkeit des Gleichgewichtes zwischen Schalenwild und Wald, sodass auf alle
Fälle die natürliche Verjüngung gewährleistet ist.
Buchstabe d)
Der Garantiefonds laut Artikel 36/bis des Landesgesetzes vom 17. Juli 1987, Nr. 14, soll abgeschafft
werden, da jedes Jagdrevier kraft Gesetzes die Wildschäden selber entschädigen muss.
Die Damen und Herren Abgeordneten werden gebeten, den vorliegenden Gesetzentwurf zu genehmigen.
9
----------Signore e Signori Consiglieri,
con il presente disegno di legge provinciale si propongono modifiche a leggi provinciali in materia di
urbanistica, tutela del paesaggio, foreste, acque pubbliche, energia, aria, protezione civile e agricoltura.
La presente relazione ha lo scopo di illustrare le modifiche proposte.
CAPO I
Disposizioni urgenti
Articolo 1:
Con questo articolo si propone una modifica alla legge provinciale 29 giugno 1989, n. 1, recante
“Norme per la tutela dell’apicoltura”.
Comma 1:
Con la modifica del comma 1 dell’articolo 9 la competenza per l’elaborazione di una proposta per la
Giunta provinciale passa dal servizio veterinario provinciale all’Ufficio Zootecnia.
L’aggiunta che una zona protetta può essere individuata solo se associata ad una stazione di fecondazione in purezza si è resa necessaria perché, con la dicitura attuale, non c’era sicurezza
nell’interpretazione legale.
Articolo 2:
Questo articolo contiene modifiche alla legge provinciale 23 marzo 1981, n. 8, recante “Misure per la
protezione delle colture agrarie, delle api e per il controllo dei vivai”.
Comma 1:
Con il nuovo articolo 2/bis si attribuisce alla Giunta provinciale la facoltà di emanare, in osservanza
della normativa comunitaria e nazionale vigente, particolari prescrizioni in materia di utilizzo dei prodotti fitosanitari, al fine di prevenire effetti negativi sulla proprietà pubblica e privata nonché danni a
persone, animali o cose.
Con questo articolo viene inoltre, assegnata la competenza della vigilanza sull'osservanza delle prescrizioni ivi contenute alle competenti autorità a livello statale, provinciale e comunale. Viene altresì
stabilita la sanzione amministrativa pecuniaria in caso di violazione delle prescrizioni.
Comma 2:
Con la modifica del comma 3 dell’articolo 3 viene aumentata la sanzione amministrativa in caso di
violazione delle misure per la protezione delle api. Attualmente la sanzione amministrativa va da
250,00 a 2.500,00 euro.
Articolo 3:
Con questo articolo si introducono modifiche alla legge provinciale 28 novembre 2001, n. 17, recante
“Legge sui masi chiusi”.
Comma 1:
Con questa modifica dell’articolo 21 verrà attuato - per quel che concerne la procedura applicativa un rinvio alle nuove normative statali (art. 11 del decreto legislativo 1 settembre 2011, n. 150, ed art.
23, comma 2, del decreto legislativo 4 marzo 2010, n. 28). Con la modifica proposta verrà meglio definita la materia del contendere dell’articolo 21 della legge sui masi chiusi nella sua versione attuale,
che verrà integrata con disposizioni procedurali.
Comma 2:
In questo comma si propone di sostituire il comma 2 dell’articolo 22: ai sensi della legge 24 novembre 2000, n. 340, nelle controversie aventi per oggetto l’assuntore del maso chiuso e il prezzo
d’assunzione si rinvia all’art. 410 c.p.c., che prescrive una procedura speciale culminante nella declaratoria d’esecutorietà del verbale di conciliazione da parte del giudice del Tribunale territorialmente
competente. Anche qui, per quel che riguarda la procedura, si rinvia alle disposizioni dell’articolo 21
di nuova introduzione.
Articolo 4:
Con questo articolo si propongono modifiche alla legge provinciale 17 luglio 1987, n. 14, e successive modifiche, recante “Norme per la protezione della fauna selvatica e per l’esercizio della caccia”.
Comma 1:
10
Per garantire l’univocità dei termini in tutta la legge provinciale, in quattro articoli la vecchia denominazione “organi di polizia forestale” viene sostituita con la nuova denominazione “appartenenti al
Corpo forestale provinciale”.
Comma 2:
In futuro a irrogare le sanzioni accessorie sarà di nuovo unicamente l’Ufficio Caccia e pesca; inoltre il
testo dell’articolo è stato reso più leggibile.
Articolo 5:
Questo articolo introduce una modifica alla legge provinciale 16 marzo 2000, n. 8, recante “Norme
per la tutela della qualità dell’aria”.
Comma 1:
Con l’inserimento del nuovo articolo 7/ter ci si adegua alla sentenza della Corte costituzionale
30.11.2009, n. 315, con la quale è stato cancellato l’intero articolo 7, perché nel comma 2, nella definizione di impianto termico civile è stata utilizzata la parola “prevalentemente” invece di “esclusivamente”, cioè “Un impianto termico si definisce civile quando la produzione di calore è prevalentemente destinata al riscaldamento di edifici...” invece di “…quando la produzione di calore è esclusivamente destinata al riscaldamento di edifici…”
Inoltre è previsto che l’autorizzazione all’esecuzione dei controlli sia rilasciata dall’Agenzia provinciale per l’ambiente.
Articolo 6:
Con questo articolo si propongono modifiche alla legge provinciale 11 agosto 1997, n. 13, recante
“Legge urbanistica provinciale”.
Comma 1:
Secondo il testo vigente dell’articolo 2 della legge urbanistica provinciale i membri delle commissioni
vanno nominati tenendo conto degli uffici; ciò non lascia margine oppure non è fattibile, poiché si devono osservare anche la proporzionale etnica e di genere. La modifica dovrebbe rendere possibile
una rappresentanza qualificata del settore specifico senza collegarla necessariamente alla struttura
organizzativa degli uffici.
La disposizione non comporta oneri aggiuntivi per il bilancio provinciale 2014.
Commi 2 e 3:
La presente proposta di modifica ha come scopo quello di adeguare l’articolo 40 alle normative vigenti. Sempre più Comuni dell’Alto Adige prevedono zone residenziali di espansione che sono destinate al 100% all’edilizia agevolata. Per la realizzazione delle opere di urbanizzazione delle zone è
quindi sensato che i lavori ai sensi dell’art. 40 della legge urbanistica provinciale possano essere assunti anche dagli assegnatari dei terreni, così questi possono realizzare contemporaneamente gli
edifici e le infrastrutture della zona. L’art. 40 attualmente non prevede questa possibilità per gli assegnatari.
Inoltre la normativa statale ha previsto che, per la realizzazione delle opere di urbanizzazione con
importo inferiore alla soglia dell’Unione europea, non trova applicazione il decreto legislativo 12
aprile 2006, n. 163, e successive modifiche, in forza dell’articolo 16 del decreto del Presidente della
Repubblica 6 giugno 2001, n. 380, e successive modifiche. Questa possibilità è già prevista per le
zone produttive e quindi è anche applicabile (art. 48 della legge urbanistica provinciale).
Comma 4:
In seguito alla riforma della legge urbanistica, nel corso della scorsa estate, ci sono state, soprattutto
a Bolzano Sud, difficoltà nel rilascio di concessioni edilizie dovute al fatto che, in molti casi, non esiste il prescritto piano di attuazione. Con l’introduzione di una specifica disposizione al comma 2
dell’articolo 44, si intende ricreare la situazione preesistente. In questo modo possono essere rilasciate concessioni edilizie per la ristrutturazione, la demolizione e ricostruzione, ma anche per nuove
costruzioni in zone produttive prive di piano di attuazione, ma che siano già state per la maggior
parte edificate.
Comma 5:
La modifica del comma 2 dell’articolo 48 concerne i costi di urbanizzazione e determina, quale momento per il pagamento degli stessi, la conclusione dei lavori.
Comma 6:
11
La modifica del comma 3 dell’articolo 48 contiene uno dei due elementi di novità per quanto attiene
ai costi di urbanizzazione: per la manutenzione e l’eventuale potenziamento delle opere di urbanizzazione è competente il Comune, che assume anche i relativi costi. Ciò significa che le imprese non
partecipano ai costi per tali interventi.
Comma 7:
Con questa modifica del comma 5 dell’articolo 66 vengono soppresse le parole “a scopo residenziale”, in modo tale da rendere omogenee le procedure nelle zone produttive e nelle zone residenziali.
Comma 8:
Con l’inserimento del nuovo comma 2/bis all’articolo 73 si introduce il secondo principale elemento di
novità in relazione ai costi di urbanizzazione. Gli oneri di urbanizzazione si intendono assolti con il
pagamento dei costi di cui all’articolo 48. In occasione del rilascio della concessione edilizia non si
devono corrispondere ulteriori oneri. Ciò vale anche per le concessioni edilizie rilasciate successivamente, purché il proprietario realizzi una cubatura già ammissibile al momento dell’urbanizzazione
della zona. Solo qualora si realizzi una cubatura maggiore dovrà essere corrisposto l’onere di cui
all’articolo 73, comma 2.
Comma 9:
Con l’inserimento del nuovo articolo 126/bis si intende trovare una soluzione che ripristini la possibilità finora esistente di procedere alla definizione ed alle statuizioni tramite il piano urbanistico comunale, ricomprendendovi con effetto retroattivo anche costruzioni già realizzate, nonché opere ovvero
procedimenti attualmente in itinere. In seguito la Giunta provinciale dovrebbe emanare un apposito
regolamento ai sensi dell’articolo 126.
CAPO II
Semplificazioni
Articolo 7:
Con questo articolo si propongono modifiche alla legge provinciale 21 ottobre 1996, n. 21, recante
“Ordinamento forestale”.
Comma 1:
Con la modifica del comma 3 dell’articolo 13 e l’abrogazione del comma 4, i due commi previgenti
vengono riuniti in un unico comma, perché si ritiene non più attuale la pubblicazione dei piani all’albo
pretorio dei comuni.
Commi 2 e 3:
Con la sostituzione dei commi 1 e 5 dell’articolo 14 si intendono semplificare le procedure per il taglio
del legname.
Comma 4:
Le sessioni forestali di cui al comma 1 dell’articolo 17 assumeranno in futuro maggiormente il carattere di incontri informativi.
Comma 5:
Con la modifica del comma 2 dell’articolo 25, le attrezzature acquistate dalla Ripartizione Foreste per
l’Unione provinciale dei corpi dei vigili del fuoco volontari dell’Alto Adige potranno essere trasferite
nell’inventario della stessa.
Commi 6 e 7:
L’articolo 29 dell’Ordinamento forestale viene in parte sostituito, ma continua a richiamare
l’attenzione sulla necessità di un equilibrio tra ungulati e bosco, affinché sia in ogni caso garantita la
rinnovazione naturale.
Commi 8 e 9:
Dopo l’inquadramento dei custodi forestali nel Corpo forestale provinciale, avvenuto nell’anno 1997,
non esistono più le circoscrizioni territoriali di sorveglianza boschiva, per cui sono stati modificati i
commi 1 e 3 dell’articolo 56.
Articolo 8:
Questo articolo contiene modifiche alla legge provinciale 30 settembre 2005, n. 7, recante “Norme in
materia di utilizzazione di acque pubbliche e di impianti elettrici”.
Comma 1:
12
Questo comma introduce una modifica al comma 2 dell’articolo 6. L’utilizzo di acque pubbliche senza
concessione è vietato. Qualora il divieto non venga rispettato, l’Ufficio competente, in base alla legge
oggi in vigore, deve interrompere immediatamente la derivazione. Poiché una immediata interruzione
è nella prassi impossibile, con la modifica proposta l’Ufficio può concedere un congruo termine.
Comma 2:
Il comma 2 introduce una modifica al comma 2 dell’articolo 8. Per “varianti” a una derivazione
d’acqua concessa, come l’aumento della quantità d’acqua concessa, l’estensione del periodo di utilizzo o lo spostamento del punto di presa, deve essere fatta richiesta all’ufficio. Nelle elencazioni di
“varianti” previste nella versione attuale della legge manca la modifica dello scopo di utilizzo. Con la
modifica proposta nel presente disegno di legge viene colmato questo vuoto legislativo.
Articolo 9:
Questo articolo contiene una modifica della legge provinciale 20 luglio 2006, n. 7, recante “Disposizioni in connessione con l’assestamento del bilancio di previsione della Provincia autonoma di Bolzano per l’anno finanziario 2006 e per il triennio 2006-2008”.
Comma 1:
In caso di proroga di concessioni esistenti il concessionario deve versare alla Provincia annualmente un canone aggiuntivo per progetti di compensazione ambientale. Questa modifica si rende
necessaria per poter versare i fondi ambientali non solo alla Provincia, come previsto nella versione
vigente della legge, ma in parte anche direttamente ai comuni rivieraschi.
Comma 2:
Il presente comma fornisce un’interpretazione autentica da parte del legislatore provinciale dell’art.
19/bis della legge provinciale 20 luglio 2006, n. 7, attualmente in vigore.
L’articolo 19/bis prevede che i concessionari di grandi derivazioni debbano versare 38 euro per ogni
kW di potenza nominale come fondi per misure di compensazione ambientale.
Di regola le compensazioni ambientali sono stabilite nell’ambito della procedura di appalto nel disciplinare contenente le prescrizioni sulla base delle offerte dei concessionari. Nel caso in cui una concessione sia scaduta e non possa essere prorogata ovvero rinnovata a causa dell’attuale situazione
normativa, si applica la presente disposizione provinciale.
Con tale disposizione, seguendo il principio di pari trattamento, si mira ad eliminare ogni dubbio
sull’obbligatorietà del pagamento dell’importo fino alla firma del relativo disciplinare contenente le
prescrizioni anche da parte dei concessionari nuovi.
Articolo 10:
Questo articolo introduce una modifica alla legge provinciale 7 luglio 2010, n. 9, recante “Disposizioni
in materia di risparmio energetico e energia rinnovabile”.
Comma 1:
Con la sostituzione del comma 6 dell’articolo 2 viene cancellato il divieto di cumulo dei contributi provinciali con i contributi previsti dalla normativa europea, in quanto per l’Unione europea è auspicabile
un cofinanziamento regionale.
Viene introdotto il divieto di cumulo dei contributi provinciali con altri contributi provinciali per il medesimo intervento, in quanto è da evitare il doppio finanziamento a carico del bilancio provinciale.
Articolo 11:
Con il presente articolo recante modifiche alla legge provinciale 12 marzo 1981, n. 7, si mira a ridurre
il numero dei membri dei comitati di gestione dei Parchi naturali altoatesini, passando dagli attuali
113 a 63 componenti, ciò in adempimento delle direttive di ridurre le spese e di razionalizzare i collegi.
CAPO III
Abrogazioni
Articolo 12:
Comma 1 :
Lettera a)
Con la presente modifica dell’articolo 48 della legge provinciale 28 novembre 2001, n. 17, verrà
abrogato il comma 3. Le indicazioni ivi contemplate (dati anagrafici dei proprietari e proprietarie ed il
loro regime patrimoniale se coniugati) non formano parte essenziale del provvedimento della Commissione locale per i masi chiusi e non ne condizionano l’esecutorietà.
13
Lettera b)
Con la modifica del comma 3 dell’articolo 13 della legge provinciale 21 ottobre 1996, n. 21, e
l’abrogazione del comma 4, i due commi previgenti vengono riuniti in un unico comma, perché si ritiene non più attuale la pubblicazione dei piani all’albo pretorio dei comuni.
Lettera c)
L’articolo 29 dell’Ordinamento forestale (L.P. 21/1996) viene in parte sostituito, ma continua a richiamare l’attenzione sulla necessità di un equilibrio tra ungulati e bosco, affinché sia in ogni caso
garantita la rinnovazione naturale.
Lettera d)
Il fondo di garanzia di cui all’articolo 36/bis della legge provinciale 17 luglio 1987, n. 14, sarà abolito,
poiché ogni riserva di caccia di diritto dovrà risarcire i danni da selvaggina autonomamente.
Si chiede alle Signore e ai Signori Consiglieri l'approvazione dell'allegato disegno di legge.
Bericht der zweiten Gesetzgebungsausschuss/Relazione seconda commissione legislativa
Die Arbeiten im Ausschuss
Der Omnibus-Gesetzentwurf wurde vom II. Gesetzgebungsausschuss in der Sitzung vom 27. August
2014 behandelt. Anwesend waren auch die Landesräte Richard Theiner und Arnold Schuler sowie
die Direktorin der Anwaltschaft des Landes Renate von Guggenberg, der Direktor des Gesetzgebungsamtes des Landes Gabriele Vitella, der Direktor des Verwaltungsamtes für Umwelt Helmut
Schwarz, der geschäftsführende Direktor der Wirtschaftsabteilung Hansi Felder, der Direktor des
Amts für bäuerliches Eigentum Werner Hintner, der Beamte des Amtes für Forstverwaltung Florian
Ebner und schließlich der Direktor der Business Location Südtirol AG Ulrich Stofner (BLS).
Der Vorsitzende Albert Wurzer ersuchte zunächst die beiden Mitglieder der Landesregierung, die in
ihre Zuständigkeit fallenden Artikel zu erläutern.
Nachdem die Landesräte Schuler und Theiner die von ihnen vorgeschlagenen Bestimmungen erörtert hatten, verlas der Vorsitzende das positive Gutachten des Rates der Gemeinden vom 22.7.2014
bzw. das bedingt positive Gutachten zu den Artikeln 6 und 11 und jenes mit einer Anmerkung zu Artikel 7 des Gesetzwurfs.
In seiner Wortmeldung im Rahmen der Generaldebatte erklärte der Abg. Dello Sbarba, dass die in
diesen Omnibus-Gesetzen vorgesehenen Maßnahmen noch keine große Wende oder einen bemerkenswerten Neuanfang der neuen Landesregierung erkennen lassen, wobei er meinte, dass diese
vielleicht ihre politische Position erst festigen und die Leitung der Verwaltung im Zuge des komplexen Übergangs von der Ära des früheren Landeshauptmanns in die Hand nehmen müsse. Dieser
Omnibus-Gesetzentwurf könnte jedoch ein Ansporn sein – beispielsweise in Bezug auf Artikel 2 über
den Einsatz von Pestiziden, ein Thema, über das angesichts der Volksabstimmung im Vinschgau
heftig debattiert wird –, die Zuständigkeiten der Gemeinden gesetzlich zu verankern und den Aufsichtsbehörden und nicht den Bürgermeistern die Befugnis zu übertragen, Strafen zu verhängen. Er
äußerte sich positiv zu den Bestimmungen über die geschlossenen Höfe, die Feuerungsanlagen und
die Jagd, womit dem Landesamt für Jagd und Fischerei die Zuständigkeit übertragen wird, über die
Aussetzung der Jagderlaubnis zu entscheiden, wie dies seine Fraktion bereits des öfteren gefordert
habe. Was die Erschließungskosten betreffe, habe man seiner Ansicht nach bei der letzten Reform
des Raumordnungsgesetzes den Fehler gemacht, einen Teil dieser Kosten der öffentlichen Hand
aufzubürden. Er sprach sich sodann gegen die seiner Meinung nach völlig kryptische authentische
Interpretation in Artikel 6 Absatz 9 über die Abstände aus, da er es nicht für gut befinde, in noch laufende Verfahren einzugreifen. Positiv beurteilte er sowohl Artikel 9 als auch Artikel 11, die von LR
Theiner abgeänderte Bestimmung, die die Zusammensetzung des Führungsausschusses beibehält
und die Sitzungsgelder streicht. Äußerst bedenklich sei hingegen Artikel 8 Absatz 1, da mit der Abschaffung der sofortigen Einstellung der Ableitung öffentlicher Gewässer für diejenigen, die keine
entsprechende Konzession besitzen, Rechtssicherheit verloren gehe.
Der Vorsitzende brachte sodann den Übergang zur Artikeldebatte zur Abstimmung, der mit 6 Jastimmen und 1 Enthaltung genehmigt wurde.
Artikel 1: Der Ausschuss lehnte einen Änderungsantrag zu Absatz 1 des Abg. Dello Sbarba ab und
diskutierte über die Zweckmäßigkeit, auf Vorschlag des Rechtsamtes des Landtages, eine sprachli-
14
che Änderung am deutschen Text vorzunehmen. Die Angelegenheit wurde jedoch auf die Debatte im
Plenum vertagt. Der Ausschuss genehmigte den Artikel mit 6 Jastimmen und 1 Enthaltung.
Artikel 2: Der Ausschuss lehnte mehrheitlich zahlreiche Änderungsanträge zu Absatz 1 und einen
Änderungsantrag zu Absatz 2 des Abg. Dello Sbarba ab, genehmigte hingegen mit 4 Jastimmen, 1
Gegenstimme und 1 Enthaltung den vom Vorsitzenden Wurzer und der Abg. Hochgruber Kuenzer
vorgelegten Ersetzungsantrag zu Absatz 2 des neuen Artikels 2-bis des Landesgesetzes Nr. 8/1981.
Der so abgeänderte Artikel wurde mit 4 Jastimmen und 3 Enthaltungen genehmigt.
Artikel 3: Mit einer von den Ämtern vorgeschlagenen sprachlichen Änderung wurde der Artikel mit 5
Jastimmen und 2 Enthaltungen genehmigt.
Artikel 3-bis: Der Ausschuss genehmigte mit 6 Jastimmen und 1 Enthaltung den vom Vorsitzenden
Wurzer vorgelegten Zusatzartikel, mit dem die Bestimmung an die Richtlinien zur Förderung der
Landwirtschaft angepasst werden soll.
Artikel 4: einstimmig genehmigt.
Artikel 5: Der Ersetzungsantrag zu den Absätzen 3 und 5 von LR Theiner, um die Bestimmung den
einschlägigen staatlichen Bestimmungen anzupassen, wurde vom Ausschuss mit 5 Jastimmen und 2
Enhaltungen genehmigt. Der so abgeänderte Artikel wurde mit 4 Jastimmen und 3 Enthaltungen genehmigt.
Artikel 5-bis: Nach kurzer Diskussion genehmigte der Ausschuss mit 5 Jastimmen und 2 Enthaltungen den von LH Kompatscher vorgelegten Zusatzartikel, da, wie LR Theiner erklärte, die Landesregierung beschlossen habe, die von Überschwemmungen heimgesuchte Bevölkerung Sardiniens zu
unterstützen und ein konkretes Projekt zu finanzieren, das jedoch vom Präsidenten der Region Sardinien vorgeschlagen werde.
Artikel 5-ter: Der Ausschuss genehmigte mit 6 Jastimmen und 1 Enthaltung den von LR Theiner vorgelegten Zusatzartikel, um im Anhang zum Landesgesetz Nr. 20/2012 über die Lärmbelästigung ein
Gewerbegebiet zu streichen, da es dieses als urbanistische Zone nicht gibt.
Artikel 6: Der Ausschuss lehnte eine Reihe von Abänderungsanträgen des Abg. Dello Sbarba zu den
Absätzen 1, 4, 5, 6, 8 und 9 ab und genehmigte sodann mit 3 Jastimmen, 1 Gegenstimme und 2 Enthaltungen einen Änderungsantrag von LH Kompatscher zwecks Hinzufügung von Absatz 10. Der Änderungsantrag von LR Theiner zwecks Hinzufügung der Absätze 11 und 12 wurde hingegen mit 4
Jastimmen und 3 Enthaltungen genehmigt. In seinem Begleitbericht erklärte der Landesrat, dass sich
diese Änderungen im Bereich des Einzelhandels in Gewerbegebieten einerseits infolge entsprechender Gesetzesänderungen auf staatlicher Ebene und andererseits wegen verschiedener kürzlich
erfolgter Gerichtsurteile als nötig erwiesen haben. Der so abgeänderte Artikel wurde mit 4 Jastimmen, 1 Gegenstimme und 2 Enthaltungen genehmigt.
Artikel 6-bis: Nach ausgiebiger Debatte genehmigte der Ausschuss mit 4 Jastimmen und 3 Enthaltungen den von LH Kompatscher und LR Theiner vorgelegten Zusatzartikel zur Abänderung des
Landesgesetzes Nr. 14/1997 über die Stromenergie. Diesem zufolge fördert das Land die Gründung
einer Kapitalgesellschaft mit ausschließlicher Beteiligung der größten öffentlich-rechtlichen Körperschaften Südtirols, die durch Gesellschaften, an denen sie beteiligt sind, einschlägig tätig sind. In ihrem Begleitbericht erklärten die Einbringer, dass die Landesregierung im Frühjahr 2013 neue Formen der Verwaltung der Elektrizitätswirtschaft in Südtirol angedacht hat und dass mit dieser neuen
Bestimmung der erste Schritt in diese Richtung gesetzt werden soll.
Artikel 6-ter: Der Ausschuss genehmigte mit 5 Jastimmen und 2 Enthaltungen den Zusatzartikel der
Abg.en Noggler, Hochgruber Kuenzer und Wurzer, wonach die landwirtschaftlichen Betriebe gemäß
Artikel 1 des Landesgesetzes Nr. 10/1999 von der Eintragung ins Handelsregister befreit sind.
Artikel 6-quater: Der Ausschuss genehmigte mit 4 Jastimmen und 3 Enthaltungen den Zusatzartikel
der Abg.en Noggler, Hochgruber Kuenzer und Wurzer, der das Landesgesetz Nr. 7/2002 in Bezug
auf die architektonischen Barrieren in Gästezimmern und möblierten Ferienwohnungen abändert.
Artikel 7: Nach der Ablehnung der vom Abg. Dello Sbarba vorgelegten Änderungsanträge zu den Absätzen 2, 3 und 5 genehmigte der Ausschuss den Artikel mit 4 Jastimmen und 3 Enthaltungen.
Artikel 8: Der Ausschuss lehnte einen Streichungsantrag zu Absatz 1 des Abg. Dello Sbarba ab. Im
Laufe der Debatte wurde jedoch betont, dass das Land denjenigen die Ableitung öffentlicher Gewässer mit sofortiger Wirkung einstellen müsse, die diese ohne Konzession für industrielle Zwecke nutzen. LR Theiner verpflichtete sich, für die Debatte im Plenum einen entsprechenden Änderungsan-
15
trag einzubringen. Der Ausschuss genehmigte den Artikel mit 3 Jastimmen, 1 Gegenstimme und 2
Enthaltungen.
Artikel 9: Zunächst wurde über die Gründe diskutiert, aus denen die derzeitigen Nutzer der Kraftwerke, bei denen die großen Wasserkraftkonzessionen innerhalb 31. Dezember 2010 verfallen sind
und das Verfahren zur Ermittlung neuer Konzessionsinhaber noch nicht abgeschlossen ist, von 2011
bis heute die Konzessionsgebühr nicht bezahlt haben. Der Artikel wurde sodann mit 3 Jastimmen
und 3 Enthaltungen genehmigt.
Artikel 10: mit 5 Jastimmen und 1 Enthaltung genehmigt.
Artikel 11: Der Ausschuss genehmigte den von LR Theiner eingebrachten Ersetzungssantrag zum
gesamten Artikel mit 5 Jastimmen und 1 Enthaltung.
Artikel 11-bis: Der Ausschuss genehmigte mit 3 Jastimmen, 1 Gegenstimme und 2 Enthaltungen den
Zusatzartikel der Abg.en Wurzer und Hochgruber Kuenzer, der die Möglichkeit vorsieht, den
Gemeinden, Bezirksgemeinschaften und Bonifizierungskonsortien Beihilfen für Vorbeugungs- und
Soforthilfemaßnahmen nach Naturkatastrophen zu gewähren.
Artikel 12: Ein Streichungsantrag zu Absatz 1 Buchstabe b) des Abg. Dello Sbarba wurde abgelehnt,
woraufhin der Artikel vom Ausschuss mit 3 Jastimmen, 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung genehmigt wurde.
Artikel 13: Mit 3 Jastimmen, 1 Gegenstimme und 2 Enthaltungen genehmigte der Ausschuss den
von LH Kompatscher eingebrachten Zusatzartikel mit der Finanzbestimmung.
Im Rahmen der Erklärungen zur Stimmabgabe kündigte der Abg. Dello Sbarba seine Gegenstimme
und die Vorlage eines Minderheitenberichtes an. Er begründete dies einerseits damit, dass der Ausschuss in Bezug auf die Pestizide zu wenig Mut an den Tag gelegt habe und andererseits damit,
dass im Gesetzentwurf mehrere Bestimmungen zur Raumordnung enthalten seien und somit die Unsitte beibehalten werde, provisorische und Ad-hoc-Bestimmungen zu verabschieden. Zudem sei die
Tatsache nicht tolerierbar, dass die Raumplanung von der BLS vorgenommen werde, der die Landesregierung, so der Abgeordnete, in den letzten Jahren Souveränität abgetreten habe. Er hoffe,
dass die Landesregierung diese Souveränität wieder übernehmen und eine einheitliche Reform des
Raumordnungsgesetzes vorlegen werde. Für unannehmbar erachte er schließlich die Abänderung
der Bestimmung, wonach die sofortige Einstellung der Wasserableitung für jene, die öffentliches
Wasser ohne Konzession ableiten, nicht mehr vorgesehen wird.
Die Abg. Hochgruber Kuenzer meinte, dass es allgemein bekannt sei, dass Omnibus-Gesetzentwürfe – auch für die jeweiligen Ausschussmitglieder – einen Anreiz bieten, an geltenden Gesetzen
immer wieder Änderungen vorzunehmen. Dieser Gesetzentwurf enthalte einige nötige Bestimmungen, so beispielsweise jene über den Einsatz von Pestiziden. Sie unterstütze diese Bestimmung, mit
der die landwirtschaftlichen Betriebe von der Eintragung ins Handelsregister befreit werden. Bezug
nehmend auf die Gewerbegebiete müsse man sich überlegen, ob es tatsächlich nötig sei, die Bürger
noch mehr zu belasten, anstatt auf die Geldmittel der Gemeinden zurückzugreifen und effizienter zu
arbeiten.
Mit 3 Jastimmen und 3 Enthaltungen genehmigt wurde der Beschluss des Ausschusses zu dem diesem Bericht beigelegten bedingt positiven Gutachten des Rates der Gemeinden in Bezug auf die Artikel 6 und 11 des Gesetzentwurfes, in dem die Gründe angegeben werden, aus welchen der Ausschuss die Bedingungen des Rates der Gemeinden nicht berücksichtigt habe.
In der Schlussabstimmung wurde der Gesetzentwurf mit 3 Jastimmen (des Vorsitzenden Wurzer und
der Abg.en Hochgruber Kuenzer und Schiefer), 2 Gegenstimmen (der Abg.en Dello Sbarba und Zimmerhofer) und 1 Enthaltung (des Abg. Sigmar Stocker) genehmigt.
La II commissione legislativa ha esaminato il disegno di legge "omnibus" nella seduta del 27 agosto
2014. Ai lavori hanno partecipato anche gli assessori Richard Theiner e Arnold Schuler, nonché la direttrice dell'Avvocatura della Provincia, Renate von Guggenberg, il direttore dell'ufficio legislativo
della Provincia Gabriele Vitella, il direttore dell'ufficio amministrativo dell'ambiente Helmut Schwarz, il
direttore reggente della Ripartizione Economia Hansi Felder, il direttore dell'ufficio proprietà coltivatrice Werner Hintner, il funzionario dell'ufficio amministrazione forestale Florian Ebner ed infine il direttore di Business Location Südtirol Alto Adige spa, Ulrich Stofner.
Il presidente Albert Wurzer all'inizio dei lavori ha invitato i due componenti della Giunta provinciale ad
illustrare gli articoli di loro competenza.
16
Dopo che l'ass. Schuler e l'ass. Theiner hanno spiegato il contenuto delle disposizioni da loro proposte, il presidente ha letto il parere positivo espresso dal Consiglio dei comuni il 22-7-2014, parere
subordinato a condizioni in merito agli articoli 6 e 11, e con osservazione in ordine all'articolo 7 del
disegno di legge.
Intervenendo in sede di discussione generale il cons. Dello Sbarba ha rilevato che le misure contenute nei vari disegni omnibus al vaglio delle commissioni non si individua ancora una grande svolta o
un grande inizio della nuova Giunta provinciale, ritenendo che forse essa debba ancora registrare la
propria posizione politica e prendere in mano la guida dell'amministrazione nel complesso passaggio
dall'era del precedente presidente della Provincia. Ha poi dichiarato che questo disegno di legge
omnibus potrebbe essere però l'occasione per dare un segnale, ad esempio in merito all'articolo 2
sull'utilizzo dei pesticidi, argomento sul quale è in atto un forte dibattito in vista del referendum popolare in Val Venosta, ancorando per legge le competenze dei comuni e affidando la competenza a
erogare le sanzioni alle autorità addette alla vigilanza e non ai sindaci. Ha poi espresso parere positivo sulle disposizioni in materia di masi chiusi, di caldaie e in materia di caccia, che riporta all'ufficio
caccia e pesca della Provincia la competenza a decidere sulla sospensione del permesso di caccia,
come più volte richiesto dal suo gruppo consiliare. Sulla questione dei costi di urbanizzazione, dichiara che a suo parere è stato commesso l'errore, in occasione dell'ultima riforma della legge urbanistica, di porre a carico dell'ente pubblico una parte di tali costi. Si è poi espresso contro l'interpretazione autentica, a suo giudizio assolutamente criptica, contenuta nell'articolo 6, comma 9, in materia
di distanze, ritenendo non positivo intervenire su vertenze tuttora in corso. Ha espresso parere positivo sull'articolo 9 nonché sull'articolo 11, la disposizione sui parchi naturali come emendata dall'assessore Theiner, che mantiene inalterata la composizione del comitato di gestione ed elimina i gettoni di presenza; ha invece dichiarato di considerare grave la previsione contenuta all'articolo 8,
comma 1, perché si toglie certezza del diritto eliminando la previsione di una immediata sospensione
della derivazione di acque pubbliche a chi le utilizzi senza averne la concessione.
Il presidente ha quindi posto in votazione il passaggio alla discussione articolata, che è stato approvato con 6 voti favorevoli e 1 astensione.
Articolo 1: la commissione ha respinto un emendamento al comma 1 presentato dal cons. Dello
Sbarba e ha discusso sull'opportunità di apportare una modifica linguistica nel testo tedesco proposta dall'ufficio legislativo del Consiglio, rinviando poi la questione al dibattito in sede plenaria. La
commissione ha approvato l'articolo con 6 voti favorevoli e 1 astensione.
Articolo 2: la commissione ha respinto a maggioranza numerosi emendamenti al comma 1 e un
emendamento al comma 2, presentati dal cons. Dello Sbarba, mentre ha approvato con 4 voti favorevoli, 1 voto contrario e 1 astensione l'emendamento sostitutivo del comma 2 del nuovo art. 2-bis
della legge provinciale n. 8/1981, presentato dal presidente Wurzer e dalla cons. Hochgruber Kuenzer. L'articolo emendato è stato approvato con 4 voti favorevoli e 3 astensioni.
Articolo 3: con una correzione linguistica proposta dagli uffici, l'articolo è stato approvato con 5 voti
favorevoli e 2 astensioni.
Articolo 3-bis: la commissione ha approvato con 6 voti favorevoli e 1 astensione l'articolo aggiuntivo
presentato dal presidente Wurzer, al fine di adeguare la disposizione alle direttive sulle incentivazioni
in materia di agricoltura.
Articolo 4: approvato all'unanimità.
Articolo 5: la commissione ha approvato con 5 voti favorevoli e 2 astensioni l'emendamento diretto a
sostituire i commi 3 e 5, presentato dall'ass. Theiner al fine di adeguare la norma alle disposizioni
statali in materia. L'articolo emendato è stato approvato con 4 voti favorevoli e 3 astensioni.
Articolo 5-bis: dopo breve discussione la commissione ha approvato con 5 voti favorevoli e 2 astensioni l'articolo aggiuntivo presentato dal presidente della Provincia Kompatscher, in quanto, ha spiegato l'ass. Theiner, la Giunta provinciale ha deciso di sostenere la popolazione della Sardegna colpita dalle alluvioni, finanziando un progetto concreto che verrà però proposto dal presidente della
Regione Sardegna.
Articolo 5-ter: la commissione ha approvato con 6 voti favorevoli e 1 astensione l'articolo aggiuntivo
presentato dall'ass. Theiner, al fine di eliminare nella tabella allegata alla legge provinciale n.
20/2012, sull'inquinamento acustico, la dicitura di una zona che non trova alcuna corrispondenza a
livello urbanistico.
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Articolo 6: dopo aver respinto una serie di emendamenti del cons. Dello Sbarba ai commi 1, 4, 5, 6, 8
e 9, la commissione ha approvato con 3 voti favorevoli, 1 voto contrario e 2 astensioni l'emendamento del presidente della Provincia Kompatscher diretto ad aggiungere il comma 10, ed ha poi approvato con 4 voti favorevoli e 3 astensioni l'emendamento dell'ass. Theiner diretto ad aggiungere i
commi 11 e 12. Nella sua relazione accompagnatoria l'assessore ha spiegato che tale modifica nell'ambito della disciplina del commercio al dettaglio in zone produttive è resa necessaria da un lato in
seguito a ripetute modifiche legislative a livello statale e dall'altro in virtù di diverse e recenti pronunce giurisdizionali. L'articolo emendato è stato approvato con 4 voti favorevoli, 1 voto contrario e 2
astensioni.
Articolo 6-bis: dopo lungo dibattito la commissione ha approvato con 4 voti favorevoli e 3 astensioni
l'articolo aggiuntivo presentato dal presidente Kompatscher e dall'ass. Theiner, diretto a modificare la
legge provinciale n. 14/1997 in materia di energia elettrica, che stabilisce che la Provincia promuove
la costituzione di una società di capitali a partecipazione totalitaria da parte dei maggiori enti pubblici
della provincia di Bolzano operanti nel settore a mezzo di società partecipate. Nella relazione accompagnatoria i presentatori hanno spiegato che nella primavera 2013 la Giunta provinciale ha pensato a nuove forme di gestione dell'energia elettrica in Alto Adige e con questa nuova disposizione si
intende fare il primo passo in questa direzione.
Articolo 6-ter: la commissione ha approvato con 5 voti favorevoli e 2 astensioni l'articolo aggiuntivo
presentato dai conss. Noggler, Hochgruber Kuenzer e Wurzer, diretto a prevedere l'esonero dall'iscrizione al registro delle imprese le imprese agricole di cui all'art. 1 della legge provinciale n.
10/1999.
Articolo 6-quater: la commissione ha approvato con 4 voti favorevoli e 3 astensioni l'articolo aggiuntivo presentato dai conss. Noggler, Hochgruber Kuenzer e Wurzer che modifica la legge provinciale
n. 7/2002 in materia di barriere architettoniche nelle strutture ricettive delle camere ed appartamenti
ammobiliati e per ferie.
Articolo 7: la commissione ha respinto gli emendamenti ai commi 2, 3 e 5 presentati dal cons. Dello
Sbarba e ha approvato l'articolo con 4 voti favorevoli e 3 astensioni.
Articolo 8: la commissione ha respinto l'emendamento soppressivo del comma 1 presentato dal
cons. Dello Sbarba, ma nel corso della relativa discussione è stata sottolineata l'esigenza che la Provincia provveda da subito all'interruzione della derivazione di acque pubbliche a chi ne faccia utilizzo
per scopi industriali senza aver ottenuto la concessione. L'ass. Theiner si è impegnato a presentare
per la discussione in aula un emendamento. La commissione ha approvato l'articolo con 3 voti favorevoli, 1 voto contrario e 2 astensioni.
Articolo 9: approvato con 3 voti favorevoli e 3 astensioni dopo discussione sulle motivazioni del
mancato pagamento, dal 2011 fino ad oggi, del canone di concessione da parte degli attuali fruitori di
centrali in cui grandi concessioni idroelettriche siano scadute entro il 31-12-2010 e non sia ancora
stata conclusa la procedura di individuazione di nuovi concessionari.
Articolo 10: approvato con 5 voti favorevoli e 1 astensione.
Articolo 11: la commissione ha approvato con 5 voti favorevoli e 1 astensione l'emendamento sostitutivo dell'intero articolo, presentato dall'ass. Theiner.
Articolo 11-bis: la commissione ha approvato con 3 voti favorevoli, 1 voto contrario e 2 astensioni
l'articolo aggiuntivo presentato dai conss. Wurzer e Hochgruber Kuenzer, che prevede la possibilità
di concessione di sussidi ai comuni, alle comunità comprensoriali e ai consorzi di bonifica per opere
dirette a prevenire calamità pubbliche o interventi finalizzati al pronto soccorso della popolazione in
caso di calamità.
Articolo 12: dopo aver respinto un emendamento soppressivo della lettera b) del comma 1, presentato dal cons. Dello Sbarba, la commissione ha approvato l'articolo con 3 voti favorevoli, 2 voti contrari e 1 astensione.
Articolo 13: la commissione ha approvato l'articolo aggiuntivo recante la disposizione finanziaria, presentato dal presidente della Provincia Kompatscher, con 3 voti favorevoli, 1 voto contrario e 2 astensioni.
Per dichiarazioni di voto è intervenuto il cons. Dello Sbarba, il quale ha preannunciato il proprio voto
contrario e la presentazione di una relazione di minoranza. Come primo motivo, ha spiegato il consigliere, lo scarso coraggio dimostrato dalla commissione sul tema dei pesticidi, come secondo motivo
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la presenza nel disegno di legge di diverse disposizioni in materia urbanistica, continuando così il
malcostume di norme provvisorie e ad hoc in materia. Ha inoltre dichiarato intollerabile il fatto che la
politica urbanistica sulle zone produttive venga fatta dalla società BLS, alla quale a suo parere la
Giunta ha ceduto in questi ultimi anni sovranità ed ha dichiarato di augurarsi che la Giunta si riprenda
questa sovranità e proponga una riforma organica della legge urbanistica. Ha infine dichiarato di ritenere inaccettabile la modifica della norma in base alla quale non viene più imposta la cessazione
immediata dell'utilizzo dell'acqua pubblica da parte di chi deriva acque pubbliche senza concessione.
La cons. Hochgruber Kuenzer ha dichiarato che è noto che i disegni di legge omnibus rischiano purtroppo di divenire, anche per i componenti delle commissioni, un incentivo ad aggiungere sempre
nuove modifiche a leggi vigenti. Ha poi sottolineato che questo disegno di legge contiene alcune misure necessarie, tra queste ad esempio quelle in materia di uso dei pesticidi. Ha dichiarato di appoggiare quanto previsto al fine di esentare le imprese agricole dall'obbligo di iscrizione al registro delle
imprese ed ha infine invitato a riflettere, con riferimento alle modifiche sulle zone produttive, se sia
effettivamente necessario pretendere nuovi oneri dai cittadini invece di utilizzare le risorse a disposizione dei comuni lavorando in modo più efficiente.
La delibera della commissione sul parere del Consiglio dei comuni, allegata alla presente relazione e
recante le motivazioni in base alle quali la commissione ha ritenuto di non seguire il parere positivo
condizionato all'accoglimento di specifiche modifiche espresso dal Consiglio dei comuni in merito agli
articoli 6 e 11 del disegno di legge, è stata approvata dalla commissione con 3 voti favorevoli e 3
astensioni.
Posto in votazione finale, il disegno di legge è stato approvato con 3 voti favorevoli (espressi dal presidente Wurzer e dai conss. Hochgruber Kuenzer e Schiefer), 2 voti contrari (espressi dai conss.
Dello Sbarba e Zimmerhofer) e 1 astensione (espressa dal cons. Sigmar Stocker).
PRÄSIDENT: Ich ersuche um Verlesung des Minderheitenberichtes.
DELLO SBARBA (Grüne Fraktion - Gruppo verde - Grupa vërda): Il disegno di legge
Omnibus n. 17 del 2014 è particolarmente complessa e contiene articoli che incidono "chirurgicamente" su temi molto delicati in tre settori sensibili: l'uso dei pesticidi in agricoltura, le norme urbanistiche per le zone produttive e l'energia. Questa relazione è frutto di lunghe ricerche nel tentativo di
portare un po' di luce nel buio.
PESTICIDI IN AGRICOLTURA: dare una risposta alla volontà popolare (articolo 2)
Nel comune di Malles Venosta 3348 cittadini e cittadine, pari al 69,22% degli aventi diritto, hanno
partecipato a un referendum che chiedeva di bandire sul territorio comunale l'uso di pesticidi ed erbicidi. Il sì ha vinto con il 75,68% dei voti.
Il messaggio lanciato alla politica è chiaro: la salute va messa al primo posto, i cittadini e le cittadine
hanno il diritto di dire la propria opinione in proposito e i comuni devono poter emanare disposizioni
adatte alle caratteristiche del proprio territorio. Questo messaggio va raccolto, senza cercare di zittirlo con cavilli giuridici.
Affermare per esempio che la grande partecipazione democratica è stata inutile perché i comuni non
hanno nessuna competenza non è un argomento degno della nostra autonomia. Se i comuni non
hanno finora competenze in materia, è dovere e potere della Provincia autonoma dargliele!
L'articolo 2 del presente disegno di legge Omnibus offre al consiglio provinciale la possibilità di
approvare una legge provinciale che riconosca spazi di decisione anche ai comuni. Questa occasione non va sprecata.
Quali poteri affidare ai comuni? Quelli che servono per cooperare alla difesa della salute, dell'ambiente, delle coltivazioni e dei beni che sono tutti valori tutelati dalla Costituzione. Se infatti l'Europa
non vieta in assoluto l'uso dei pesticidi, vieta tuttavia la contaminazione da pesticidi in aree esterne
alla proprietà di chi li usa e protegge i consumatori garantendo la sicurezza alimentare.
Come si può impedire e prevenire, dunque, la deriva e la contaminazione da sostanze fitosanitarie?
Le norme europee, statali e anche provinciali (vedi la delibera n. 817 del 1° luglio 2014) si affidano
alle distanze dal confine della proprietà. Si tratta di norme generali, applicate su tutto il territorio: ma
in alcune zone è dimostrato che questo non funziona.
E qui torniamo in Val Venosta.
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Il forte dibattito che si è avuto in Alta Val Venosta ha avuto origine anche da alcune caratteristiche
peculiari della zona: il fatto per esempio che la frutticoltura intensiva sia un fenomeno recente, sia
penetrata a macchia di leopardo tra le tradizionali coltivazioni di foraggio, cereali e erbe, sostituendole in parte e in parte affiancandosi a loro con forte rischio di contaminazione. Il fatto che sempre
più numerose sono le famiglie della valle che scelgono, con grandi sacrifici e investimenti, la conversione all'agricoltura biologica, e hanno diritto alla protezione delle proprie colture.
Per questo la discussione si è sviluppata non solo tra "cittadini/e" e "contadini/e", ma soprattutto all'interno del mondo contadino, e la causa del sì non è stata sostenuta solo dai contadini e dalle contadine biologiche, ma anche da quelle famiglie contadine che, pur adottando sistemi di coltivazione
integrata, lo fa con la massima correttezza ed attenzione.
In Alta Venosta a moltiplicare il rischio di contaminazione c'è il forte e costante vento che caratterizza
la zona, che sulla Malser Haide fa crescere gli alberi inclinati e che trasporta i veleni nebulizzati nell'aria anche a distanza di chilometri, anche in aree abitate.
Il fenomeno è stato confermato più volte: dalle analisi svolte per conto dell'Umweltschutzgruppe Vinschgau sull'erba del cortile della scuola elementare di Tarces sono state trovate tracce di 9 diversi
pesticidi in forti concentrazioni. Su erbe aromatiche o medicinali, coltivate biologicamente all'ingresso
della Val Martello presso il centro formazione lavoro per malati psichici del Comprensorio della Val
Venosta, sono state rilevate concentrazioni di 0,2 mg/kg del principio attivo dodina, sebbene quel terreno disti 800 m in linea d'aria dalla più vicina coltura frutticola, in mezzo ci sia un bosco e siano
state prese tutte le precauzioni previste. E residui di pesticidi sono stati trovati perfino nelle coltivazioni in serra del maso Gach presso Merano, di proprietà provinciale. Ci sono casi di masi biologici
che hanno dovuto distruggere la propria produzione annuale di erbe aromatiche perché contenevano
una tale concentrazione di pesticidi da renderle invendibili non solo come prodotto bio, ma come
prodotto in assoluto.
Dunque la Venosta dimostra che la distanza, in certe condizioni, non basta per evitare la deriva dei
pesticidi spruzzati nell'aria. Dimostra che le norme generali, fissate da Europa, Italia e Provincia di
Bolzano, devono essere in certi casi affiancate da misure specifiche deliberate dai comuni sulla base
di una precisa conoscenza del territorio. La Provincia deve creare il quadro di analisi scientifica e di
normativa giuridica affinché ciò sia possibile.
L'articolo 2 del presente disegno di legge Omnibus fissa regole molto generiche a questo proposito,
si limita a prevedere che la Provincia “può” emettere regolamenti in materia, stabilisce sanzioni più
che dimezzate rispetto a quelle previste a livello statale dal Decreto Legislativo n. 150 del 2012, affida la decisione sull'erogazione delle sanzioni ai sindaci, che sono sottoposti alla pressione del proprio elettorato, quando non si trovino addirittura in conflitto di interessi essendo loro stessi frutticoltori
tradizionali.
L'articolo serve semplicemente come cornice alla citata delibera n. 817 del 1° luglio 2014, che pur
accogliendo giustamente alcune indicazioni della direttiva europea n. 2009/128 CEE (le distanze, per
esempio) è, per molti aspetti, molto meno rigorosa delle norme europee dello stesso "PAN" ("Piano
di Azione Nazionale per l'uso sostenibile dei prodotti fitosanitari"): per gli obblighi di informazione alla
popolazione, la tutela delle acque, le misure speciali per le vie di comunicazione, la definizione della
"popolazione vulnerabile" e delle "aree specifiche", i siti Natura 2000 e le aree protette, per la biodiversità.
Inoltre l'articolo non prevede alcun potere dei comuni, eccetto affidare ai sindaci la “grana” di decidere sulle sanzioni.
Un certo potere di intervento lo prevede invece la delibera della Giunta provinciale (n. 817/14), a dimostrazione che l'idea di attribuire competenze ai comuni in questo campo non è affatto un'eresia.
Tuttavia tale potere è limitato all'approvazione di "ulteriori misure antideriva" nelle tecniche di distribuzione dei prodotti fitosanitari e viene riconosciuto da una semplice delibera, cosa che può dare
origine a contenziosi sulla legittimità di eventuali decisioni dei comuni. La competenza dei comuni
deve invece essere ancorata a una legge provinciale e riguardare l'insieme delle misure di possibile
tutela della salute e dell'ambiente, anche in considerazione del fatto che il sindaco è comunque la
massima autorità sanitaria sul territorio.
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Come gruppo Verde abbiamo dunque presentato una serie di emendamenti per trasformare questo
articolo 2 in un primo passo per andare incontro alla volontà della maggioranza dei cittadini e delle
cittadine e dare certezza del diritto.
In sintesi, proponiamo:
Che la Provincia "debba" (non solo "possa") emanare norme per la difesa della salute dal rischio-pesticidi.
Che la Provincia svolga un costante monitoraggio scientifico sulla presenza di pesticidi nell'ambiente
e sulla loro provenienza. L'attività di monitoraggio viene svolta secondo un programma annuale approvato dalla Giunta provinciale. I singoli comuni possono chiedere che vengano svolte campagne
straordinarie di indagini sul proprio territorio.
Che i singoli comuni, in considerazione delle loro particolari condizioni e dei dati raccolti, possano individuare nel proprio territorio zone specifiche (ai sensi dell'articolo 15 del decreto legislativo n. 150
del 2012) su cui fissare una "tutela rafforzata" ed emanare prescrizioni aggiuntive a quelle provinciali.
Che nel caso di danni a persone, animali, coltivazioni o altri beni, provocati dalla deriva di pesticidi, i
responsabili ne debbano pagare le spese.
Che a decidere sulle sanzioni non siano i sindaci, ma (ai sensi della legge provinciale n. 7 del 1977
sulle sanzioni amministrative) il Direttore o la Direttrice dell'Agenzia dell'Ambiente, in quanto più alta
autorità provinciale competente per i "beni pubblici" tutelati dalle prescrizioni sull'uso dei pesticidi.
Speriamo che, grazie anche alla spinta del "Vinschger Wind", questi nostri emendamenti possano
trovare una maggioranza in Consiglio. Ovviamente siamo disponibili a ogni proposta di miglioramento.
ZONE PRODUTTIVE – Regali ai privati, danni per i comuni (articolo 6)
L'articolo 6 del presente disegno di legge Omnibus ripropone lo scandalo della legge urbanistica provinciale, stavolta con un'aggravante: con i commi sulle aree produttive (dal 4 al 10) la Giunta provinciale dichiara apertamente di voler incidere su "controversie giuridiche pendenti", cioè su processi in
corso. Ancora più grave è il fatto che qui si tratta di controversie tra imprenditori privati e comuni sulla
ripartizione dei costi di urbanizzazione e i nuovi commi proposti dalla Giunta ribaltano giudizi di primo
grado del Tar a vantaggio dei privati e a danno dei comuni e dell'interesse pubblico!
Un'altra cosa va osservata, e riguarda lo svolgimento della discussione in commissione legislativa:
tali commi sono stati presentati e difesi dal direttore della BLS, nel totale silenzio dell'assessore
competente. Il comma 10, poi, quello che prevede esplicitamente l'applicazione delle nuove norme
anche a processi giudiziari in corso, è stato introdotto con un emendamento presentato all'ultimo
momento in commissione dallo stesso direttore della BLS e firmato non dall'assessore competente
all'urbanistica, ma direttamente dal Presidente della Giunta provinciale. Anche l'animata discussione
su questo punto si è svolta senza che l'assessore dicesse una parola in merito.
Tutto ciò mi pare dimostri una grave anomalia per un sistema che voglia dirsi democratico: la politica
urbanistica sulle zone produttive, cioè sulle aree aggetto della maggiore speculazione negli ultimi
anni, non la fa né l'assessore all'urbanistica, né (forse) la Giunta provinciale, ma direttamente la BLS.
La politica deve assolutamente chiudere questa anomalia e riprendersi la piena sovranità.
Veniamo all'articolo 6 e alle sue relazioni con cause pendenti davanti al Tar. Uno dei commi importanti è il comma 6. Esso così recita: "Gli interventi successivi per la manutenzione o il potenziamento
delle opere di urbanizzazione primaria sono di competenza e a carico del comune territorialmente
competente." Di seguito, il comma 10, introdotto con emendamento in commissione, dice che "le disposizioni di cui ai commi 5, 6 e 8 (…) trovano applicazione in relazione a tutti i provvedimenti o
pretese che abbiano ad oggetto l'addebito dei costi di urbanizzazione (…) che al momento dell'entrata in vigore della presente legge non siano definitivi o assolti, oppure contro i quali al momento
dell'entrata in vigore della presente legge siano pendenti controversie giuridiche."
Queste norme si adattano a pennello proprio ad alcune cause pendenti tra diverse aziende private e
il comune di Bolzano (ma probabilmente ci sono altri casi sparsi nella provincia). Sulla prima di queste cause il Tar si è pronunciato proprio il 20 agosto scorso (n. 210/2014), dando – sul punto in questione – ragione al Comune. Se le nuove norme citate verranno approvate, l'impresa potrà fare ricorso al consiglio di Stato e vincere, ribaltando il giudizio del Tar.
Si tratta, come anticipato, della ripartizione tra Comune e privati dei costi di urbanizzazione. Il Comune ha infatti realizzato opere di urbanizzazione primaria alla zona produttiva di interesse comu-
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nale "D2 Bozen Boden, Settore A". Ha avuto una certa spesa e poi l'ha "girata" pro quota alle
aziende insediate in quella zona. Alcune di esse, tuttavia, non vogliono pagare e si sono rivolte al
Tar.
Nel caso della sentenza n. 210/2014 del 20 agosto, il rifiuto dell'azienda è argomentato col fatto che
tale azienda si dichiara "discendente" di un'altra precedente azienda che negli anni '50 si era già pagata gli oneri di urbanizzazione nella stessa zona. Dunque, dice la nuova azienda, io le opere di urbanizzazione le avevo già realizzate e non devo ora più nulla al Comune.
Il Tar nella sua sentenza ha dato torto alla azienda e ragione al Comune, affermando che le vecchie
opere erano obsolete, che le nuove opere fatte dal Comune erano indispensabili anche alla nuovavecchia azienda, che le utilizzerà per la propria attività e grazie alle quali, anzi, ha già visto aumentare il proprio valore immobiliare. Dunque l'azienda in questione deve pagare la propria parte per le
opere di urbanizzazione realizzate dal Comune. Risulta che altre due aziende vicine abbiano fatto lo
stesso ricorso ed è prevedibile che il Tar si pronunci in modo analogo.
Su questo incide direttamente il comma 6, collegato al comma 10, dell'articolo 6 della presente
legge. Esso dice che un'azienda deve pagare solo la prima volta per le opere di urbanizzazione,
mentre eventuali "manutenzioni o potenziamenti" vanno "a carico del Comune". Il gioco è fatto: a
queste aziende, nei loro ricorsi al Consiglio di Stato, basterà argomentare che si è trattato di un potenziamento delle opere di urbanizzazione già esistenti dagli anni '50 per ottenere ragione – in base
alle norme che ci propone la Giunta provinciale – e scaricare tutti i costi sul Comune.
Così, inoltre, sarà creato un "precedente" per tutti gli altri casi simili sul territorio provinciale. Infine,
l'esito di queste cause sarà uno schiaffo in faccia a tutte quelle aziende che invece hanno accettato
di pagare la loro quota e la cui posizione dunque è ormai chiusa.
Non escludiamo che questo comma, e anche il 4, 6 e 8, in collegamento col 10, incida profondamente anche su altri aspetti dei costi e del contributo di urbanizzazione e anche nei rapporti tra Provincia e comune sulla stessa materia. Si tratta di norme ad hoc il cui impatto sulla realtà non è chiaro
e non viene (appositamente) chiarito.
Esse vanno cancellate e anzi va colta l'occasione per portare un po' di ordine in questa materia.
Nella legge urbanistica, infatti, l'articolo sui costi di urbanizzazione (il 48) è stato modificato ben 6
volte nelle ultime due legislature, l'ultima volta nel 2013 come regalo elettorale alle imprese private:
se fino ad allora i costi di urbanizzazione erano stati tutti a carico delle imprese assegnatarie, con la
modifica del 2013 la maggioranza stabilì che una parte dei costi andassero invece a carico del Comune. La ripartizione tra Comune e imprese dei costi veniva decisa … dalla Provincia! Di qui nascono i contenziosi tra comuni e privati. Noi crediamo che la questione vada risolta alla radice, ripristinando l'interesse pubblico così come vigeva prima del 2013 e dunque eliminando l'intero comma 2
dell'articolo 48 della legge urbanistica. E' giusto che le imprese si facciano carico del costo della loro
urbanizzazione.
Proponiamo quindi di eliminare i commi 4, 6, 8 e lo scandaloso 10. Proponiamo di utilizzare il 5 per
eliminare l'intero comma 2 dell'art. 48 della legge urbanistica.
Conclusa l'analisi dei commi sulle zone produttive, passo brevemente all'esame degli altri commi dell'articolo 6.
Il comma 1 rivede la composizione della fondamentale Commissione per la natura, il paesaggio e lo
sviluppo del territorio. Qui alcuni/e “esperti/e” vengono designati dalle relative ripartizioni (Agricoltura
e Foreste) mentre gli/le esperti/e nei campi del paesaggio e dell'urbanistica vengono designati
direttamente dalla Giunta. Noi crediamo giusto che anche queste persone debbano essere designate
dalla corrispondente Ripartizione. Infine, proponiamo di precisare meglio qualifiche e designazione
dell'"esperto/a in scienze naturali", che ha sostituito il rappresentante del mondo ambientalista. Riteniamo che questa voce non possa mancare e dunque proponiamo l'adozione della dizione: un
esperto/a in scienze naturali e ambientali scelto dalla Giunta provinciale da una terna di nomi proposta dall'associazione ambientalista più rappresentativa della Provincia.
Il comma 4 va cancellato: non è ammissibile operare senza piano di attuazione. Qui sono i comuni
che devono darsi da fare.
Proponiamo di eliminare il comma 9, che interviene con un'interpretazione autentica sul delicato e
controverso tema delle distanze tra edifici. Anche qui ci sono sentenze e contenziosi aperti, che
coinvolgono anche la Provincia (nuovo edificio dell'Università). Un'interpretazione autentica di solito
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serve per portare chiarezza in una legge: sfidiamo chiunque a capire quale sia il contenuto di questa
"interpretazione" e quali effetti abbia. Va cancellato.
I commi 11 e 12 infine sono semplici "segnaposto": riguardano il commercio nelle zone produttive e
ne è stata annunciata la sostituzione con gli articoli "veri" che dovrebbero scaturire da un accordo col
governo. Ancora una volta su questa materia il Consiglio sarà messo di fronte a decisioni importanti
proposte all'ultimo momento, saltando la Commissione e anche i pareri del Consiglio dei comuni.
Attendiamo le proposte: in mancanza di esse i commi vanno stralciati.
ENERGIA – Regimi di illegalità
La legge n. 7 del 2005 "Norme in materia di utilizzazione di acque pubbliche e impianti idroelettrici"
regola le concessioni idroelettriche al di sotto dei 3.000 Kw di potenza installata: si tratta di ben 800
piccole centrali (sotto i 220 kw) sparse in ogni angolo della provincia e dall'altra parte di 120 medie
centrali (tra 220 e 3000 kw) che sono fonte di notevoli introiti per chi le possiede. Tra queste ultime,
per fare un esempio, la famosa "Stein an Stein" oggetto delle note indagini giudiziarie.
L'articolo 8 del presente disegno di legge Omnibus ricorda proprio le vicende della Stein an Stein, la
cui concessione era stata revocata e pur tuttavia ha continuato a produrre grazie alla sospensiva del
Tar. Con il comma 1 dell'articolo 8 la Provincia si impone una sorta di "auto sospensiva" dei propri
eventuali provvedimenti contro impianti che utilizzino l'acqua senza concessione, o la cui concessione sia stata revocata. Finora per questi casi la legge 7/2005 prevedeva "l'immediata interruzione
della derivazione". Ora la Giunta provinciale ci propone di cancellare la parola "immediata". Ciò vuol
dire che chi non ha una concessione può comunque continuare a utilizzare l'acqua, magari continuando a guadagnare.
Ciò lede lo stato di diritto e il principio di uguale trattamento. L'ordine di interruzione immediata, tra
l'altro, aveva la funzione di determinare precisamente il momento a partire dal quale l'eventuale utilizzatore di acqua senza concessione cessa di avere diritto agli eventuali profitti (che potevano essere trasferiti d'imperio all'ente pubblico). Eliminando la parola "immediata" non si capisce più a chi
appartengono i guadagni derivanti dalla (a questo punto probabile) continuazione dell'attività. L'assessore competente ha promesso un emendamento che limiti questi casi alla sola derivazione a fini
potabili, escludendo gli usi industriali. Vedremo. Intanto proponiamo di stralciare questo inaccettabile
"condono".
Ma la tolleranza dell'illegalità riguarda anche le grandi centrali, le più importanti delle quali continuano ad essere gestite sulla base di gare che come noto sono state manipolate. Finora la Provincia
non ha fatto nulla per riportare il diritto nel campo delle grandi concessioni idroelettriche. Nell'articolo
9, comma 2, viene a galla un altro aspetto di questa illegalità finora poco noto.
Premetto che il comma è corretto: tutte le società che gestiscono centrali devono pagare gli investimenti ambientali. Ma questo comma istituisce per la prima volta l'anomala figura del “fruitore” di una
centrale che può essere diverso dal "concessionario" che ha vinto la gara.
Ci si riferisce al caso della centrale di Tel, lo storico impianto dell'Azienda Elettrica di Bolzano e Merano, entrato in funzione nel 1898. Fu messo in gara nel 2010 e, nella sorpresa generale, la Provincia lo attribuì a SEL, bocciando l'offerta di AEW. Poi le indagini dimostrarono che non fu una vittoria,
ma uno scippo: la SEL ottenne la centrale grazie alla manipolazione dei progetti. E la cosa destò ancora più scandalo poiché si trattava di una truffa ai danni di un'altra società pubblica, anche se comunale.
Si arrivò poi a un accordo nei fatti (anche se non ne sono chiari i fondamenti giuridici) secondo il
quale SEL avrebbe "lasciato produrre" AEW nella centrale di Tel. A quali condizioni? C'era da immaginarsi che venissero applicate le condizioni alle quali era stata vinta la gara, anche perché gli investimenti ambientali sono somme che vanno a vantaggio dei comuni e delle popolazioni interessate.
Invece no: scopriamo adesso da questo disegno di legge Omnibus che AEW non pagava gli investimenti ambientali e c'è bisogno di un articolo di legge ad hoc per spingerla a farlo. Tutto ciò dà la misura del caos che vige nel campo delle grandi concessioni idroelettriche dove, in seguito allo scandalo SEL, la Provincia ha cancellato ogni sua legge ed è – metaforicamente – entrata in "clandestinità".
Una "clandestinità" all'ombra della quale oggi si sta portando avanti una trattativa per possibili sinergie tra SEL e AEW, cioè tra le due maggiori parti contrapposte nella vertenza giudiziaria sulle concessioni manipolate. A dicembre si tiene l'udienza davanti al magistrato delle acque sui ricorsi di
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AEW e l'esito è abbastanza scontato, visto che la manipolazione delle gare è dimostrata da sentenze
passate in giudicato.
Vale la pena di ricordare che cosa accadrebbe se il magistrato revocasse le concessioni di SEL, poiché qualcuno continua ad affermare che "andrebbero bandite da zero gare europee". Non è così e
non lo affermano i Verdi, ma lo ha affermato nel suo parere l'incaricato dalla Giunta provinciale, il
professor Giuseppe Caia. Il suo parere, va ricordato, è diventato linea ufficiale della Giunta provinciale con la delibera n. 562 del 15 aprile 2013: "Concessioni energetiche dopo la sentenza del 28-22013".
Dunque, al punto 5.3 del suo parere il prof. Caia, dopo aver affermato che le concessioni manipolate
vanno “riesaminate”, così scrive: "Il riesame non richiede e non implica il previo annullamento d'ufficio delle concessioni e la rinnovazione integrale dei procedimenti amministrativi di rilascio delle concessioni con ripetizione anche del momento iniziale della presentazione delle domande (leggi: nuova
gara europea)". Il riesame secondo il prof. Caia e la Giunta provinciale può partire dalle domande già
presentate (per quelle della SEL ammettendo le "originali", sempre che qualcuno le trovi), rivalutando
i progetti e assegnando le centrali al progetto migliore.
Quindi niente gara europea ma solo "riesame" delle domande regolarmente presentate. Alla fine sarebbero comunque soggetti locali a ottenere le centrali, nella maggior parte dei casi soggetti pubblici
(il privato era presente solo per S. Antonio). Ovviamente quel che è dubbio è che sarebbe la SEL a
vincere tutta la partita, come al tempo delle manipolazioni. Di qui l'"operazione salva-SEL", detta anche "fusione SEL-AEW": se i due contendenti si mettono d'accordo, il contenzioso giuridico si esaurisce. Che una simile soluzione vada d'accordo con lo stato di diritto non è così sicuro.
Comunque sia, l'articolo 6-bis del presente disegno di legge Omnibus dovrebbe costituire il quadro
giuridico di questa operazione salva-SEL tramite fusione. Di per sé l'articolo è molto generico: non
implica che la fusione vada in porto, e se non andrà, sarà un articolo semplicemente inutile, servito
solo per l'ennesimo annuncio propagandistico.
Come noto in questo momento le due società hanno disposto una valutazione dei rispettivi valori,
cosa indispensabile nei casi di fusione. Sarà interessante vedere i criteri con cui la valutazione sarà
fatta: per esempio, a quale delle due società verrà attribuita la centrale di Tel? A AEW che ne è stata
scippata ma che continua a gestirla di fatto, o a SEL che ne è la concessionaria ufficiale? E Sant'Antonio? E tutte le altre centrali? Si tratta di oscillazioni di centinaia di milioni.
Noi continuiamo a ritenere che non si possa fare una fusione tra due società come mezzo per sanare
l'illegalità con una specie di condono, che rischia di dare ragione ex post a chi ha manipolato le gare,
poiché la manipolazione alla fine verrebbe almeno in parte premiata. Noi continuiamo a credere che
PRIMA occorre riportare legalità nelle concessioni, attribuendole a chi le merita, e POI si possa parlare di fusioni e sinergie. Non vorremmo che calcoli di pura convenienza politica compromettessero
patrimoni pubblici costruiti con lungimiranza da chi ci ha preceduto.
CONTADINI, FORESTE E CACCIATORI
In commissione sono stati introdotti nell'Omnibus diverse norme a vantaggio del mondo contadino,
che vanno ben ponderate. In particolare ci pare inaccettabile il nuovo articolo 11-bis, che prevede in
caso di calamità che la Provincia conceda sussidi sia a enti pubblici che a enti privati come i consorzi
di bonifica.
Ci pare anche sbagliato che si elimini l'obbligo di pubblicare all'albo pretorio dei comuni il piano di
gestione delle aree boschive di più di 100 ettari: è una riduzione della trasparenza e della partecipazione del cittadino e cittadina che non va nella direzione di un “nuovo stile”. Per questo proponiamo
di eliminare la lettera b) del comma 1 dell'articolo 12.
Salutiamo invece con soddisfazione la decisione di riportare in capo all'ufficio caccia e pesca la decisione sulla sospensione dei permessi di caccia, attribuita negli ultimi anni all'associazione cacciatori.
Contro questo palese conflitto di interesse ci siamo battuti a lungo, insieme a diversi cacciatori che
pretendono correttezza e parità di trattamento. Alla fine abbiamo vinto e ne siamo contenti.
Positivo è stato anche lo stralcio dell'articolo che riordinava la composizione del consiglio direttivo dei
parchi a scapito delle associazioni ambientaliste: tutto resterà come adesso, solo eliminando i gettoni
di presenza. Giusto.
OMNIBUS: metodo da abbandonare
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Ultima considerazione: non si può fare buona legislazione a colpi di "omnibus". Ci vogliono riforme
organiche, non interventi frammentari e spesso contradditori in leggi ridotte a giungle inestricabili
come l'urbanistica. Una legge così nega la certezza del diritto e moltiplica i contenziosi.
Anche nella sua formazione, la legge omnibus compromette la chiarezza e la trasparenza. È quasi
impossibile per un consigliere o consigliera avere la piena consapevolezza sull'impatto delle singole
norme sull'insieme dell'apparato legislativo. Perfino i tecnici degli assessorati hanno vistose difficoltà
nel gestire simili minestroni legislativi.
Presentare disegni di legge omnibus è una cattiva abitudine nata nella passata gestione che deve
essere abbandonata al più presto dalla nuova Giunta, se vuole essere coerente con il "nuovo stile"
annunciato.
---------Der Omnibusgesetzentwurf Nr. 17/2014 ist besonders komplex und enthält Artikel, die sehr heikle
Themen auf drei problematischen Sachgebieten tangieren: die Verwendung von Pestiziden in der
Landwirtschaft, die Raumordnungsbestimmungen für Gewerbegebiete und die Energie. Dieser Bericht ist das Ergebnis sorgfältiger Recherchen, die etwas Licht ins Dunkle bringen sollen.
PESTIZIDE IN DER LANDWIRTSCHAFT: Eine Antwort auf den Volkswillen (Artikel 2)
In der Gemeinde Mals beteiligten sich 3348 Bürgerinnen und Bürger, also 69,22 % der
Abstimmungsberechtigten, an einer Abstimmung über ein Verbot der Ausbringung von Pestiziden
und Herbiziden auf dem Gemeindegebiet. Das Volk sprach sich mit 75,68 % der Stimmen dafür aus.
Das Signal an die Politik ist unmissverständlich: Die Gesundheit steht an erster Stelle, die Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, ein Wörtchen mitzureden und den Gemeinden muss es gestattet
sein, Bestimmungen zur erlassen, die der Beschaffenheit ihres Gebietes Rechnung tragen. Diese
Botschaft darf nicht ungehört verhallen und schon gar nicht mithilfe juristischer Spitzfindigkeiten abgeschmettert werden.
Die Behauptung, die starke demokratische Beteiligung sei sinnlos gewesen, da die Gemeinden nicht
über die entsprechenden Befugnisse verfügen, ist unserer Autonomie nicht würdig. Wenn die Gemeinden dieser Befugnisse bisher entbehrten, ist es die Aufgabe und Pflicht des Landes, ihnen diese
zuzuweisen.
Nach Artikel 2 dieses Omnibusgesetzentwurfs kann der Landtag ein Landesgesetz verabschieden,
das auch den Gemeinden Entscheidungsspielräume einräumt. Diese Gelegenheit darf nicht ungenutzt verstreichen.
Welche Befugnisse sollen also den Gemeinden überantwortet werden? All jene, die dazu dienen,
zum verfassungsrechtlich garantierten Schutz der Gesundheit, der Umwelt, der Anbaukulturen und
der Güter beizutragen. Die EU verbietet zwar nicht die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, aber
dafür die Kontamination von Flächen, die nicht dem Ausbringer gehören. Außerdem schützt sie die
Verbraucher, indem sie für die Lebensmittelsicherheit garantiert.
Wie können also die Abdrift und die Kontamination mit Pflanzenschutzmitteln verhindert werden? In
den Bestimmungen der EU, des Staates und auch des Landes (siehe Beschluss Nr. 817 vom 1. Juli
2014) stützt man sich auf die Abstände zu den Grundstücksgrenzen. Dabei handelt es sich um allgemeine Bestimmungen, die in ganz Südtirol zur Anwendung kommen, aber in einigen Gebieten
funktionieren diese nachweislich nicht.
Und damit kehren wir zurück ins Vinschgau.
Die Heftigkeit der Debatte im Vinschgau ist auf einige typische Merkmale dieser Gegend
zurückzuführen: Zum Beispiel ist der intensive Obstbau ein relativ junges Phänomen, das sich ölfleckartig verbreitet und den klassischen Anbau von Futter, Getreide und Kräutern einerseits teilweise verdrängt hat und andererseits durch Kontamination bedroht. Immer mehr Familien aus dem
Tal entscheiden sich mit großen Opfern und Investitionen für den biologischen Anbau und haben ein
Recht auf den Schutz ihrer Anlagen.
Aus diesem Grund ist die Diskussion nicht nur unter Bürgerinnen und Bürgern, sondern vor allem
auch unter den Landwirten entflammt. Die Ja-Front wurde nicht nur von den Bio-Bäuerinnen und BioBauern unterstützt, sondern auch von jenen Bauernfamilien, die zwar einen integrierten Anbau
betreiben, aber dies mit der höchsten Korrektheit und Sorgfalt.
Die Kontaminationsgefahr ist im oberen Vinschgau vor allem durch den starken und konstanten Wind
um ein Vielfaches größer als anderswo. Auf der Malser Haide wachsen die Bäume deswegen schief
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und die Sprühgifte werden vom Wind kilometerweit durch die Luft getrieben, auch in besiedelte Gegenden.
Dieses Phänomen wurde mehrmals bestätigt: Die von der Umweltschutzgruppe Vinschgau in Auftrag
gegebenen Analysen des Rasens im Hof der Grundschule Tartsch haben Spuren von 9 verschiedenen Pestiziden in hohen Konzentrationen ergeben. Am Eingang zum Martelltal wurden in den biologisch angebauten Gewürz- und Heilkräutern der sozialpsychiatrischen Einrichtung zur Arbeitsrehabilitation psychisch kranker Menschen der Bezirksgemeinschaft Vinschgau Konzentrationen von 0,2
mg/kg der chemischen Verbindung Dodin gemessen, obgleich die Liegenschaft über 800 Luftmeter
von der nächstgelegenen Obstanlage entfernt liegt, sich dazwischen ein Wald befindet und sämtliche
Vorsichtsmaßnahmen getroffen wurden. Pestizidrückstände wurden sogar in den Treibhauskulturen
des dem Land gehörenden Gach-Hofes bei Meran erhoben. In einigen Fällen mussten Biohöfe eine
ganze Jahresernte an Kräutern vernichten, da die Pestizidkonzentration so hoch war, dass sie nicht
nur als biologisches Produkt, sondern generell unverkäuflich waren.
Das Beispiel Vinschgau lehrt, dass die Entfernung unter bestimmten Bedingungen nicht ausreicht,
um die Abdrift von Sprühpestiziden zu vermeiden. Außerdem beweist es, dass allgemeine Bestimmungen, die von der EU, vom Staat und vom Land verabschiedet wurden, in bestimmten Fällen
durch spezifische Maßnahmen begleitet werden müssen, die von den Gemeinden aufgrund der
Kenntnis ihres Gebietes zu beschließen sind. Das Land hat die entsprechenden wissenschaftlichen
und rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, um dies zu ermöglichen.
Artikel 2 dieses Omnibusgesetzentwurfs legt diesbezüglich sehr verallgemeinernde Bestimmungen
fest: Das Land "kann" auf diesem Sachgebiet Vorschriften erlassen, die Geldbußen sind im Vergleich
zu den mit dem gesetzesvertretenden Dekret Nr. 150/2012 eingeführten Sanktionen im übrigen Italien halb so hoch und die Entscheidung über die Verhängung der Strafen wird den Bürgermeistern
aufgebürdet, die dem Druck ihrer Wählerschaft ausgesetzt sind oder sich gar in einem Interessenkonflikt befinden, da sie selbst konventionelle Landwirte sind.
Der Artikel dient lediglich als Rahmen zum genannten Beschluss Nr. 817 vom 1. Juli 2014, der zwar
einige Vorgaben der europäischen Richtlinie Nr. 2009/128/EG übernimmt (beispielsweise die Entfernungen), aber unter zahlreichen Gesichtspunkten weitaus weniger strikt ausfällt als die europäischen
Vorschriften für den nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Verwendung von Pestiziden, und zwar
in Bezug auf die Informationspflicht gegenüber der Bevölkerung, den Gewässerschutz, die Sondermaßnahmen für die Verkehrswege, die Definition von "gefährdeter Bevölkerung" und "spezifischen
Gebieten", die Natura-2000-Gebiete und die Schutzgebiete sowie die biologische Vielfalt.
Zudem weist der Artikel den Bürgermeistern außer der unangenehmen Aufgabe, die Sanktionen zu
bestimmen, keinerlei Befugnisse zu.
Der Beschluss der Landesregierung (Nr. 817/14) räumt ihnen hingegen sehr wohl einige Eingriffsmöglichkeiten ein, weshalb die Vorstellung, den Gemeinden auf diesem Gebiet Befugnisse zu erteilen, nicht ganz so abwegig ist. Diese betreffen jedoch nur die Verabschiedung zusätzlicher Maßnahmen gegen die Abdrift im Zusammenhang mit der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln und
wurden nur per Beschluss eingeführt, was Anlass zu Rechtsstreitigkeiten über die Rechtmäßigkeit
allfälliger Entscheidungen der Gemeinden geben könnte. Die Befugnisse der Gemeinden müssen
hingegen mit einem Landesgesetz festgelegt werden und die Gesamtheit der möglichen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und der Umwelt umfassen, auch in Anbetracht der Tatsache, dass
der Bürgermeister jedenfalls die höchste Autorität der Gesundheitsbehörde vor Ort ist.
Die Grüne Fraktion hat eine Reihe von Änderungsanträgen eingebracht, um mit diesem Artikel 2
dem Willen der Mehrheit der Bevölkerung entgegenzukommen und für Rechtssicherheit zu sorgen.
Zusammenfassend schlagen wir Folgendes vor:
Das Land ist dazu angehalten, Vorschriften zum Schutz der Gesundheit vor der Pestizidgefahr zu
verabschieden (Abschaffung der Kann-Bestimmung).
Das Land hat die Konzentration und den Ursprung der Pestizide in der Umwelt konstant zu überwachen. Die Überwachung erfolgt anhand eines von der Landesregierung genehmigten Jahresprogramms. Einzelne Gemeinden können die Durchführung von Sondererhebungen in ihrem Gemeindegebiet beantragen.
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Einzelne Gemeinden können aufgrund besonderer Umstände oder der erhobenen Daten auf ihrem
Gemeindegebiet spezifische Zonen ausweisen, die nach dem gesetzesvertretenden Dekret Nr.
150/2012 besonders schutzwürdig sind, und zusätzliche Auflagen zu jenen des Landes erlassen.
Bei Schäden an Personen, Tieren, Kulturen oder Sachen, die auf die Abdrift von Pestiziden zurückzuführen sind, werden die Kosten den Zuwiderhandelnden angelastet.
Die Verwaltungsstrafen sollen nicht von den Bürgermeistern, sondern nach dem Landesgesetz Nr. 7
aus dem Jahre 1977 über Verwaltungsstrafen, von der Direktorin oder dem Direktor der Umweltagentur verhängt werden, da sie/er die höchste Landesautorität ist, die für die mit den Auflagen über
die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln geschützten "öffentlichen Güter" zuständig ist.
Wir hoffen, dass unsere Änderungsanträge auch mithilfe des "Vinschger Windes" im Landtag mehrheitsfähig sein werden. Natürlich sind wir für Verbesserungsvorschläge offen.
2.GEWERBEGEBIETE – Ein Zuckerle für Privatpersonen, Nachteile für die Gemeinden (Artikel 6)
Der Artikel 6 dieses Omnibusgesetzentwurfs ist eine Neuauflage der skandalösen Bestimmung des
Landesraumordnungsgesetzes, aber dieses Mal samt erschwerendem Umstand: Mit den Absätzen
über die Gewerbegebiete (von 4 bis 10) kündigt die Landesregierung ohne Umschweife an, in anhängige Gerichtsverfahren eingreifen zu wollen. Noch schwerer wiegt die Tatsache, dass es sich dabei um Rechtsstreitigkeiten zwischen Privatunternehmen und Gemeinden über die Aufteilung der Erschließungskosten handelt. Die von der Landesregierung vorgeschlagenen neuen Absätze stellen
die erstinstanzlichen Urteile des Verwaltungsgerichtes zum Vorteil der Privatpersonen und zum
Nachteil der Gemeinden und des öffentlichen Interesses auf den Kopf.
Eine weitere Anmerkung gilt der Debatte im Gesetzgebungsausschuss: Besagte Absätze wurden
vom Direktor des BLS vorgestellt und verteidigt, bei Stillschweigen des zuständigen Landesrates.
Der Absatz 10, wonach die neuen Bestimmungen ausdrücklich auch auf anhängige Gerichtsverfahren anzuwenden sind, wurde außerdem vom Direktor des BLS in letzter Minute im Ausschuss eingebracht. Die Unterschrift darunter war aber nicht jene des zuständigen Raumordnungslandesrats,
sondern jene des Landeshauptmanns. Auch bei der hitzigen Debatte zu diesem Punkt äußerte sich
der Landesrat mit keinem Wort.
Mir scheint, dies alles zeugt von einem gravierenden Manko eines Systems, das sich als demokratisch bezeichnet: Die Raumordnungspolitik für die Gewerbegebiete, die in den letzten Jahren hauptsächlich Gegenstand von Spekulation waren, wird nicht vom Raumordnungslandesrat und (vielleicht)
auch nicht von der Landesregierung beschlossen, sondern direkt vom BLS. Die Politik muss diesem
Manko abhelfen und sich wieder die volle Souveränität zurückholen.
Kommen wir nun zu Artikel 6 und zur Frage der vor dem Verwaltungsgericht anhängigen Verfahren.
Besonders aufschlussreich ist Absatz 6. Dieser lautet wie folgt: "Für nachträgliche Maßnahmen zur
Instandhaltung oder Verbesserung der primären Erschließungsanlagen ist die gebietsmäßig zuständige Gemeinde verantwortlich, welche auch die dafür anfallenden Kosten übernimmt." Der nachfolgende Absatz 10, der im Ausschuss per Änderungsantrag eingefügt wurde, besagt schließlich: "Die
Bestimmungen gemäß Absätze 5, 6 und 8 [...] kommen bei sämtlichen Maßnahmen und Forderungen zur Anwendung, welche die Anlastung der Erschließungskosten [...] zum Gegenstand haben und
zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes noch nicht definitiv bzw. nicht erfüllt sind, oder für
welche bei Inkrafttreten dieses Gesetzes Gerichtsverfahren anhängig sind."
Diese Bestimmungen sind wie für einige anhängige Verfahren zwischen einzelnen Privatunternehmen und der Gemeinde Bozen gemacht, aber wahrscheinlich finden sich in Südtirol noch weitere
derartige Fälle. Zum ersten Verfahren ist das Urteil des Verwaltungsgerichtes gerade erst am 20.
August ergangen (Nr. 210/2014). Dabei wurde der Gemeinde Recht zugesprochen. Falls die genannten Bestimmungen genehmigt werden, kann das Unternehmen das Urteil beim Staatsrat anfechten, das Verfahren gewinnen und das Urteil des Verwaltungsgerichtes aufheben.
Wie bereits gesagt, geht es dabei um die Aufteilung der Erschließungskosten zwischen Gemeinde
und Privatpersonen. Von der Gemeinde wurden nämlich primäre Erschließungsanlagen auf dem
Gewerbegebiet von Gemeindeinteresse "D2 Bozner Boden, Abschnitt A" errichtet. Die anfallenden
Ausgaben wurden dann anteilsmäßig auf die im Gewerbegebiet tätigen Unternehmen aufgeteilt. Einige dieser Unternehmen weigern sich jedoch zu zahlen und haben sich an das Verwaltungsgericht
gewandt.
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Im Falle des Urteils Nr. 210/2014 vom 20. August wurde die Weigerung des Unternehmens damit begründet, dass es aus einem anderen Unternehmen hervorgegangen sei, das bereits in den 50er Jahren die Erschließungskosten für dasselbe Gebiet gezahlt hatte. Demnach habe das Unternehmen
bereits die Erschließungsanlagen errichtet und sei der Gemeinde nun nichts mehr schuldig.
Das Verwaltungsgericht wies die Beschwerde des Unternehmens ab und gab der Gemeinde recht,
da die alten Anlagen veraltet und die neuen, von der Gemeinde errichteten Anlagen auch für das
Nachfolgeunternehmen unabdingbar seien, da sie für dessen Unternehmenstätigkeiten in Anspruch
genommen werden und seinen Immobilienwert gesteigert haben. Das fragliche Unternehmen muss
also seinen Anteil an den von der Gemeinde errichteten Erschließungsanlagen übernehmen. Zwei
weitere benachbarte Unternehmen sollen dieselbe Beschwerde eingereicht haben und voraussichtlich wird das Verwaltungsgericht genauso argumentieren.
Absatz 6 in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 10 wirkt direkt auf diesen Sachverhalt ein. Dieser besagt,
dass ein Unternehmen lediglich beim ersten Mal die Kosten für die Erschließungsanlagen übernehmen muss, während die Kosten für allfällige "Maßnahmen zur Instandhaltung oder Verbesserung"
von der jeweiligen Gemeinde zu übernehmen sind. Die Sache ist damit geritzt: Diese Unternehmen
werden dann in ihren Beschwerden an den Staatsraat lediglich darauf verweisen müssen, dass es
sich um eine Verbesserung der bereits seit den 50er Jahren bestehenden Erschließungsanlagen
handelt, um nach den von der Landesregierung vorgeschlagenen Bestimmungen Recht zu erhalten
und die Kosten auf die Gemeinde abzuwälzen.
Außerdem wird dadurch ein Präzedenzfall für alle ähnlich gelagerten Fälle in Südtirol geschaffen.
Der Ausgang dieser Verfahren wird ein Schlag ins Gesicht all jener Betriebe sein, die ihren Anteil
hingegen bereitwillig gezahlt haben und daher keine Ansprüche mehr stellen können.
Wir schließen nicht aus, dass sowohl dieser Absatz als auch die Absätze 4, 6 und 8 in Verbindung
mit Absatz 10 profunde Auswirkungen auf weitere Aspekte der Kosten und den Erschließungsbeitrag
haben werden, sowie auch auf die Beziehungen zwischen Land und Gemeinden auf diesem Sachgebiet. Diese Ad-hoc-Bestimmungen haben nicht absehbare und (bewusst) verschwiegene Folgen.
Sie sind zu streichen und dabei kann die Gelegenheit genutzt werden, um ein wenig Ordnung in
diese Materie zu bringen.
Im Raumordnungsgesetz wurde der Artikel 48 über die Erschließungskosten in den letzten zwei Legislaturperioden gut 6 Mal abgeändert. Das letzte Mal im Jahr 2013 als Wahlgeschenk an die privaten Unternehmen: Bis dato gingen die Erschließungskosten zur Gänze auf Kosten der Unternehmen,
bis die Mehrheit 2013 mit einer Änderung beschloss, einen Teil der Kosten den Gemeinden aufzubürden. Die Kostenaufteilung zwischen Gemeinden und Unternehmen wurde demnach vom Land
vorgegeben! Darauf sind auch die Rechtsstreitigkeiten zwischen den Gemeinden und den Privatpersonen zurückzuführen. Wir glauben, dass das Problem an der Wurzel angepackt werden muss, indem das Konzept des allgemeinen Interesses wieder so eingeführt wird, wie es vor 2013 galt und der
gesamte Absatz 2 von Artikel 48 des Raumordnungsgesetzes gestrichen wird. Es ist nur billig und
recht, dass die Kosten für die Erschließung von den Unternehmen getragen werden.
Wir schlagen demnach die Abschaffung der Absätze 4, 6 und 8 sowie des skandalösen Absatzes 10
vor. Man könnte den Absatz 5 dazu verwenden, den gesamten Absatz 2 von Artikel 48 des
Raumordnungsgesetzes zu streichen.
Nach der Prüfung der Absätze über die Gewerbegebiete, nun kurz zu den übrigen Absätzen von Artikel 6.
Mit Absatz 1 wird die Zusammensetzung der unverzichtbaren Kommission für Natur, Landschaft und
Raumentwicklung neu festgelegt. Einige Fachleute werden von den entsprechenden Abteilungen
namhaft gemacht (Land- und Forstwirtschaft), während die Fachleute für Landschaft und Raumordnung direkt von der Landesregierung ernannt werden. Wir halten es für richtig, dass auch diese Personen von der zuständigen Abteilung ausgewählt werden. Schließlich sollten auch die Qualifikationen und die Namhaftmachung der Expertin/des Experten in Naturwissenschaften genauer definiert
werden, der den Umweltvertreter ersetzt hat. Dieser Aspekt darf nicht vernachlässigt werden, weshalb wir folgende Bezeichnung vorschlagen: eine Fachperson in Natur- und Umweltwissenschaften,
die von der Landesregierung unter drei Personen ausgewählt wird, die von der repräsentativsten
Umweltorganisation Südtirols vorgeschlagen werden.
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Absatz 4 muss gestrichen werden: Ohne Durchführungsplan darf nicht vorgegangen werden. Hier
sind die Gemeinden gefragt.
Wir schlagen auch die Abschaffung von Absatz 9 vor, der eine authentische Interpretation des heiklen und umstrittenen Themas der Entfernung zwischen den Gebäuden vornimmt. Auch dazu liegen
Urteile und anhängige Verfahren mit dem Land vor (neues Universitätsgebäude). Eine authentische
Interpretation dient üblicherweise dazu, ein Gesetz eindeutig auszulegen: Versuchen Sie doch mal,
den Inhalt dieser "Interpretation" und deren Folgen zu verstehen. Also ist sie abzuschaffen.
Die Absätze 11 und 12 sind reine Platzhalter: Sie betreffen den Handel in den Gewerbegebieten und
werden durch "richtige" Artikel ersetzt, die aus einer Übereinkunft mit der Regierung hervorgehen
werden. Wieder einmal wird der Landtag erst in allerletzter Minute vor wichtigen Entscheidungen gestellt, die weder im Ausschuss besprochen wurden, noch die Stellungnahme des Rates der Gemeinden berücksichtigen. Wir warten auf Vorschläge und in der Zwischenzeit sind diese Absätze zu streichen.
3.ENERGIE - Gesetzeswidrige Bestimmungen
Das Gesetz Nr. 7/2005 "Bestimmungen auf dem Gebiet der Nutzung öffentlicher Gewässer und
elektrischer Anlagen" regelt die Konzessionen für Wasserkraftwerke mit einer Leistung von weniger
als 3.000 kW: Dies gilt für gut 800 Kleinkraftwerke (unter 220 kW) und 120 mittlere Kraftwerke (zwischen 220 und 3000 kW), die in ganz Südtirol verteilt sind und den Eigentümern beachtliche Einnahmen bringen. Darunter befindet sich zum Beispiel auch das berüchtigte Stein-an-Stein-Kraftwerk,
das Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen ist.
Artikel 8 dieses Omnibusgesetzentwurfs ruft die Stein-an-Stein-Affäre in Erinnerung: Die Konzession
wurde zwar entzogen, aber die Produktion lief dann dank einer Aussetzung der Vollziehung durch
das Verwaltungsgericht dennoch weiter. Artikel 8 Absatz 1 ist eine Bestimmung, mit der das Land die
Vollziehung seiner Verwaltungsmaßnahmen gegen Anlagen, die ohne Konzession betrieben werden
oder deren Konzession widerrufen wurde, von selbst aussetzen kann. Bislang schrieb das Gesetz
Nr. 7/2005 in solchen Fällen "die sofortige Einstellung der Ableitung" vor. Nun tritt die Landesregierung für eine Streichung des Worts "sofortig" ein. Auf diese Weise kann eine Anlage auch ohne Bewilligung weiterhin Strom erzeugen und gar Einnahmen erzielen.
Dies schadet dem Rechtsstaat und dem Grundsatz der Gleichbehandlung. Dank der "sofortigen Einstellung" war unter anderem auch der genaue Zeitpunkt bekannt, ab dem der jeweilige Nutzer des
Gewässers ohne Konzession keinen Anspruch auf etwaige Einkünfte mehr geltend machen konnte
(die dann an die öffentliche Behörde fließen konnten). Ohne das Wort "sofortig" ist nicht ersichtlich,
wem die Gewinne aus der (anzunehmenden) Fortführung der Tätigkeit zustehen. Der zuständige
Landesrat hat einen Änderungsantrag in Aussicht gestellt, um diese Bestimmung nur auf die Trinkwassernutzung und nicht auf die gewerbliche Wassernutzung anzuwenden. Wir werden ja sehen. In
der Zwischenzeit sprechen wir uns gegen diesen inakzeptablen Straferlass aus.
Auch bei den großen Wasserkraftanlagen wurde ein Auge zugedrückt, denn die größten werden
weiterhin auf der Grundlage von manipulierten Ausschreibungen betrieben. Bislang hat das Land
nichts unternommen, um im Zusammenhang mit der Bewilligung für große Wasserkraftanlagen wieder Recht walten zu lassen. Im Artikel 9 Absatz 2 gelangt ein weiterer Aspekt dieser bislang wenig
bekannten Gesetzeswidrigkeit zum Vorschein.
Der Tenor des Absatzes ist richtig: Alle Betreiber von Wasserkraftanlagen sind zur Tätigung von
Umweltinvestitionen angehalten. In diesem Absatz ist zum ersten Mal vom "Nutzer" der Wasserkraftanlage die Rede, der sich auch vom Konzessionsinhaber unterscheiden kann, der die Ausschreibung
gewonnen hat.
Dies ist ein klarer Bezug auf das Kraftwerk Töll, die langjährige Anlage der Bozner und Meraner
Etschwerke, die 1898 in Betrieb genommen wurde. Sie wurde 2010 ausgeschrieben und zur allgemeinen Überraschung wurde das Angebot der Etschwerke AG ausgeschlagen und die Anlage der
SEL zugewiesen. Die Ermittlungen ergaben, dass der SEL die Wasserkraftanlage nicht zugewiesen
wurde, weil sie die Ausschreibung gewonnen hatte, sondern weil die Projekte manipuliert worden
waren. Dies ist umso skandalöser, als es sich um einen Betrug an einer anderen öffentlichen, wenn
auch kommunalen, Gesellschaft handelt.
De facto erzielte man in der Folge eine Einigung (obgleich die rechtlichen Grundlagen unklar sind),
wonach SEL der Etschwerke AG das Töller Kraftwerk zur Produktion überlassen würde. Zu welchen
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Bedingungen? Es war absehbar, dass die Bedingungen greifen würden, zu denen die Ausschreibung
gewonnen worden war, auch weil die Umweltinvestitionen zum Wohle der Gemeinden und der betroffenen Bürger getätigt werden.
Aber nein: Wir erfahren jetzt aus diesem Omnibusgesetzentwurf, dass die Etschwerke AG keine Umweltinvestitionen tätigt und es eines Artikels bedarf, um sie dazu zu nötigen. Dies lässt uns die
chaotischen Zustände bei den Konzessionen für große Wasserkraftanlagen erahnen: Das Land hat
ja nach dem SEL-Skandal alle entsprechenden Gesetze abgeschafft und ist – metaphorisch gesprochen – in die Illegalität abgetaucht.
Im Schatten dieser "Illegalität" werden heute die Verhandlungen über mögliche Synergien zwischen
SEL und Etschwerke AG, also zwischen den beiden gegnerischen Parteien im Gerichtsverfahren
über die manipulierten wasserrechtlichen Bewilligungen, geführt. Im Dezember wird die Anhörung
vor dem Obersten Gericht für öffentliche Gewässer zur Beschwerde der Etschwerke AG stattfinden
und der Ausgang ist vorhersehbar, da die Unregelmäßigkeiten bei den Ausschreibungen bereits
rechtskräftig festgestellt wurden.
Da weiterhin behauptet wird, die Konzessionen der SEL müssten im Falle eines gerichtlichen Widerrufs europaweit ausgeschrieben werden, wollen wir kurz daran erinnern, wie es weitergehen wird:
Diese Behauptung ist haltlos und das sagen nicht die Grünen, sondern der Beauftragte der Landesregierung, Giuseppe Caia, in seinem Rechtsgutachten. Dieses wurde mit Beschluss Nr. 562 vom 15.
April 2013 zum offiziellen Standpunkt der Landesregierung: "Stromkonzessionen nach dem Urteil
vom 28.02.2013".
Nach der Feststellung, dass die manipulierten Konzessionen "erneut zu prüfen" seien, schreibt Prof.
Caia unter Punkt 5.3 seines Gutachtens Folgendes: "Eine erneute Prüfung erfordert und impliziert
keine Annullierung von Amts wegen der Konzessionen und keine vollständige Neudurchführung der
Verwaltungsverfahren zur Ausstellung der Konzessionen samt Wiederholung der Antragseinreichung
(sprich: eine neue europaweite Ausschreibung)". Die erneute Prüfung bezieht sich laut Prof. Caia
und der Landesregierung auf die bereits eingereichten Anträge (also die "ursprünglichen" Anträge
der SEL, sofern diese noch auftauchen). Dabei sind die Projekte neu zu bewerten und die Wasserkraftanlagen dem besten Projektwerber zuzuweisen.
Demnach bedarf es keiner europäischen Ausschreibung, sondern nur einer "erneuten Prüfung" der
rechtmäßig eingereichten Anträge. Den Zuschlag würden sowieso Südtiroler Betriebe erhalten, in
den meisten Fällen eh öffentliche Unternehmen (nur das Werk Sankt Anton war an ein Privatunternehmen gegangen). Es ist jedoch fraglich, ob die SEL wieder als Siegerin hervorgehen wird, wie
zum Zeitpunkt der manipulierten Ausschreibungen. Aus diesem Grund wurde die Rettungsaktion für
die SEL, also die Fusion zwischen SEL und Etschwerke AG, in die Wege geleitet. Falls sich die zwei
Gegner einigen, erübrigt sich der Rechtsstreit. Ob eine solche Lösung mit der Idee des Rechtsstaats
vereinbar ist, sei jedoch dahingestellt.
Wie dem auch sei: Artikel 6-bis des Omnibusgesetzentwurfs sollte jedenfalls den rechtlichen Rahmen dieser SEL-Rettungsaktion über eine Fusion bilden An sich ist der Artikel sehr allgemein gehalten: Die Fusion ist nicht zwingend und falls sie nicht erfolgt, dann wird dieser Artikel einfach überflüssig und zum wiederholten Male nur ein Mittel der Ankündigungspolitik gewesen sein.
Wie bekannt ist, haben die beiden Gesellschaften eine Unternehmensbewertung veranlasst, die bei
einer anstehenden Fusion unerlässlich ist. Wir sind auf die Bewertungskriterien gespannt: Welchem
Unternehmen wird zum Beispiel die Wasserkraftanlage Töll zugewiesen? Der Etschwerke AG, der
sie entwendet wurde, aber die sie weiterhin betreibt, oder der SEL, die die offizielle Konzessionsinhaberin ist? Und Sankt Anton? Und alle anderen Werke? Wir sprechen von Unterschieden im Ausmaß von Hunderten von Millionen.
Wir sind nach wie vor der Ansicht, eine Verschmelzung zweier Unternehmen darf nicht als eine Art
Amnestie fungieren, um eine Unrechtmäßigkeit aus der Welt zu räumen, denn so erhält derjenige,
der die Ausschreibung manipuliert hat, im Nachhinein auch noch Recht, da die Manipulation schließlich zum Teil auch noch belohnt wird. ZUERST muss die Rechtmäßigkeit der Konzessionserteilung
wieder hergestellt werden, indem die Konzessionen den rechtmäßigen Gewinnern der Ausschreibung zuzuweisen sind, und DANN erst kann man von Fusionen und Synergien reden. Wir möchten
es vermeiden, dass aus rein politischem Kalkül öffentliches Gut kompromittiert wird, das der Weitsicht unserer Vorgänger zu verdanken ist.
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4. BAUERN, WÄLDER UND JÄGER
Im Ausschuss wurden verschiedene bauernfreundliche Änderungsanträge zum Omnibusgesetzentwurf genehmigt, die gut überlegt sein wollen. Insbesondere der neue Artikel 11-bis ist inakzeptabel,
wonach das Land bei Naturkatastrophen sowohl öffentlichen Körperschaften als auch privaten Organisationen wie den Bonifizierungskonsortien Beihilfen gewährt.
Wir halten es auch für falsch, die Pflicht, den Bewirtschaftungsplan von Wäldern über 100 h an den
Anschlagtafeln der Gemeinden auszuhängen, abzuschaffen. Dies schmälert die Transparenz,
schränkt die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ein und ist gar nicht im Sinne eines neuen Politikstils. Daher schlagen wir die Streichung von Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe b) vor.
Wir begrüßen hingegen mit Genugtuung die Rückzuweisung der Entscheidungsbefugnis über die
Aussetzung der Jagderlaubnis, die in den letzten Jahren vom Jagdverband ausgeübt wurde, an das
Amt für Jagd und Fischerei. Lange haben wir zusammen mit einigen Jägern, die für Korrektheit und
Chancengleichheit eintreten, gegen diesen augenscheinlichen Interessenkonflikt angekämpft.
Schlussendlich haben wir gesiegt und freuen uns darüber.
Positiv war auch die Streichung des Artikels, der die Zusammensetzung des Vorstands der Naturparks zu Ungunsten der Umweltverbände veränderte: Jetzt wird alles beim Alten bleiben und nur das
Sitzungsgeld wird abgeschafft. Recht so.
5.OMNIBUS: zum Abgewöhnen
Eine letzte Anmerkung: Eine gute Gesetzgebung lässt sich nicht mit Omnibusgesetzen machen. Es
braucht einheitliche Reformen, keine fragmentarischen und oft widersprüchlichen Anpassungen in
einem Gesetzesdickicht wie dem Raumordnungsgesetz. Ein solches Gesetz ist der Rechtssicherheit
abträglich und führt zu einem Anstieg der Rechtsstreitigkeiten.
Auch in seiner Zusammensetzung schadet ein Omnibusgesetz der Klarheit und der Transparenz. Für
die Abgeordneten ist es fast unmöglich, die Reichweite der einzelnen Bestimmungen auf die
Gesamtheit der Gesetzgebung abzuschätzen. Sogar die Ressortbeamten tun sich sichtlich schwer,
derartige Gesetzesbrocken zu verdauen.
Die Vorlage von Omnibusgesetzentwürfen ist eine schlechte Angewohnheit, die die neue Landesregierung von ihrer Vorgängerin übernommen hat und die sie schleunigst ablegen sollte, wenn sie dem
angekündigten "neuen Stil" treu bleiben möchte.
PRÄSIDENT: Bevor wir mit der Generaldebatte beginnen, möchte ich die 5. Klasse Grundschule Quirein
Bozen mit Professorin Claudia Niederwieser, Mario Messner und Christa Gruber recht herzlich hier in der Aula
begrüßen.
Abgeordneter Wurzer, Sie haben das Wort, bitte.
WURZER (SVP): Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben gerade den
Minderheitenbericht gehört. Darin gibt es einige Punkte, die ich ansprechen, vielleicht auch klarstellen möchte,
aber jedenfalls so nicht ganz stehen lassen kann. Ich gehe einfach auf ein paar Punkte ein. Kollege Dello Sbarba
hat gemeint, wenn er in seinem Minderheitenbericht im Zusammenhang mit den Pestiziden schreibt: "und den
Gemeinden muss es gestattet sein, Bestimmungen zur erlassen, die der Beschaffenheit ihres Gebietes Rechnung
tragen." Es gibt den "piano nazionale" und darin steht unter Punkt f) ganz klar drinnen: "misure di coordinamento e
per l'attualizzazione e l'aggiornamento del piano". Weiters heißt es: "livello locale sono le regione e le province
autonome". Das bedeutet also, dass es gesetzlich gar nicht möglich ist, hier jemand anderen zu beauftragen, außer der Staat würde dies vorsehen, wie auch Dr. Obwexer in einem Zeitungsartikel feststellt. Wer das Verbot festlegen darf, Staat, Land oder Gemeinde, fällt in die innerstaatliche Kompetenzverteilung und diese wurde vom
Staat auf die Provinzen bzw. Regionen verlagert. Dies nur zur Klarstellung.
Mit folgendem Satz bin ich einverstanden: "Die EU verbietet zwar nicht die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, aber dafür die Kontamination von Flächen, die nicht dem Ausbringer gehören." Da bin ich mit Ihnen
einer Meinung. In diesem Zusammenhang gibt es nicht nur Schwarze Schafe, sondern da gibt es Gesetzesbrecher laut der Bestimmung auch des Beschlusses der Landesregierung vom Juli diesen Jahres. Diesen Punkt hat
die Landesregierung bereits in Anwendung dieses nationalen Aktionsplanes klar definiert. Ein Passus auf Seite 3,
ganz unten, gefällt mir allerdings überhaupt nicht, wenn es heißt: "und die Entscheidung über die Verhängung der
Strafen wird den Bürgermeistern aufgebürdet, die dem Druck ihrer Wählerschaft ausgesetzt sind oder sich gar in
einem Interessenkonflikt befinden, da sie selbst konventionelle Landwirte sind." Das ist eine Anmaßung. Ich traue
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den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern schon zu, die Entscheidung über solche Strafen treffen zu können.
Die politischen Verantwortlichen sind immer dem Druck der Wählerschaft ausgesetzt. Das weiß jeder und jede,
der/die kandidiert. Das muss eine Selbstverständlichkeit sein. Ich bin absolut nicht damit einverstanden, wenn
man hier sozusagen vorgibt, dass, wenn ein konventioneller Landwirt gleichzeitig Bürgermeister ist, er dies anders
handhaben würde, sozusagen nicht gleich handeln würde wie jemand, der ein biologisch arbeitender Landwirt und
gleichzeitig eine Amtsperson ist. Jeder weiß, dass diese beiden Dinge zu trennen sind. Hier appelliere ich, Respekt vor der Arbeit der Bürgermeister zu haben und diese auch anzuerkennen.
Wenn man weiter unten auf den Beschluss der Landesregierung in Anwendung des "piano nazionale d'azione" verweist und es darin heißt, dass der Staat diese Kompetenzen ganz klar den Regionen bzw. den Provinzen
übertragen hat und nicht den Gemeinden, dann ist hier Verantwortungsbewusstsein gefragt.
Was mich in Ihrem Minderheitenbericht etwas wundert, ist der Vorschlag: "Zusammenfassend schlagen wir
Folgendes vor: - und zwar auf Seite 5 oben - … Einzelne Gemeinden können die Durchführung von Sondererhebungen in ihrem Gemeindegebiet beantragen. Einzelne Gemeinden können aufgrund besonderer Umstände oder
der erhobenen Daten auf ihrem Gemeindegebiet spezifische Zonen ausweisen, die nach dem gesetzesvertretenden Dekret Nr. 150/2012 besonders schutzwürdig sind, und zusätzliche Auflagen zu jenen des Landes erlassen."
Der Beschluss ermöglicht leichte Anpassungen, aber immer im Rahmen des "piano nazionale ". Es ist etwas einfach, zu sagen, dass die Gemeinden anschaffen und das Land dann schon zahlen wird. Das ist - um auf diese
Thematik näher einzugehen - zu einfach. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister wissen sehr wohl, wie sie mit
solchen Strafen umzugehen haben, vor allem auch, weil die Strafgelder in den Gemeindekassen bleiben. Das ist
bereits ein Anreiz dazu, dass sie sich das nicht gefallen lassen. Wir haben vorhin schon davon gesprochen, dass,
wenn hier gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen wird, dann die Strafen auszustellen sind. Davor kann sich
niemand drücken. Auch gilt es dem Wählerdruck, der vorhanden ist, Rechnung zu tragen. Für die Einhaltung dieser Bestimmungen werden auch andere Sorge tragen. Ich begrüße hier den Obmann des Bunds Alternativer Anbauer Karl Primisser, der schon einige Erfahrungen auf diesem Gebiet hatte. Als Insider auf diesem Gebiet kann
er sicher bestätigen, dass bestimmte Sachen umgesetzt werden, und zwar so, dass sie einer großen Öffentlichkeit
entsprechen und dem Gesetz Genüge getragen wird.
Soviel Vertrauen müssen wir gegenüber den Bürgermeistern haben. Wenn wir so oft von Bürokratieabbau
sprechen, muss ich in diesem Zusammenhang feststellen, dass die genannten Vorschläge sehr bürokratieaufbauend sind. In dem Sinne muss man den Gemeinden dieses Vertrauen entgegenbringen.
Ein Satz noch zu den Bonifizierungskonsortien! Ich habe gesehen, dass diesbezüglich ein Streichungsantrag des Artikels eingebracht wurde. Wenn Sie sagen: "sowohl öffentlichen Körperschaften als auch privaten Organisationen wie den Bonifizierungskonsortien Beihilfen gewährt.", möchte ich auf das zuständige Landesgesetz
Nr. 5 vom 28. September 2009 verweisen. Darin steht ganz klar geschrieben: "(3) Die Abgrenzung der Bonifizierungseinzugsgebiete wird von der Landesregierung vorgenommen. Der entsprechende Beschluss wird im Amtsblatt der Region Trentino-Südtirol veröffentlicht. … (4) Für jedes Bonifizierungseinzugsgebiet darf nur ein Bonifizierungskonsortium gegründet werden. Bonifizierungskonsortien sind mitgliedschaftlich organisierte juristische Personen des öffentlichen Rechts." Die Mitglieder sind sozusagen verpflichtet, sie können hier nicht auswählen. Insofern gibt es keine private Organisation, da heißt es weiter in Artikel 5: "(1) Mitglieder des Bonifizierungskonsortiums sind alle öffentlichen und privaten Eigentümer von landwirtschaftlichen und nicht landwirtschaftlichen Liegenschaften, welche sich im jeweiligen Einzugsgebiet befinden. (2) Die Mitgliedschaft im Konsortium ist verpflichtend."
Ich denke nicht, dass man bei einer Verpflichtung für eine Mitgliedschaft von einer privaten Organisation sprechen
kann. Wie gesagt, dies nur in Ergänzung zu dem Genannten, unbeschadet des Inhalts, ob man jetzt dafür oder
dagegen ist, die Möglichkeiten der Beitragsgewährung im Falle eines Zivilschutzes oder Katastrophenschutzes
beizubelassen.
Zum gesamten Bericht möchte ich nur eine persönliche Bemerkung - und ich hoffe nicht falsch verstanden
zu werden, Kollege Dello Sbarba - anbringen. Ich würde Ihnen empfehlen, auch was die ganze Thematik der Pestizide anbelangt, einmal ein Praktikum bei einem Bergbauern, bei einem Obstbauern oder bei einem Biobauern
oder vielleicht sogar bei allen drei - wenn möglich - zu machen, um hier den Wohnzimmerblick hin zur realen Situation der Landwirtschaft in Südtirol zu wenden. Danke!
STOCKER S. (Die Freiheitlichen): Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, Hohes Haus! Ich
bin froh, dass wir nun ein Gesetz erlassen, in dem der Umgang mit den Pflanzenschutzmitteln geregelt wird. Das
ist wichtig und gut. Ich empfinde dies als positiv. Ich bin froh, dass auch Maßnahmen zum Schutz der Bienen getroffen werden sollen. Es ist gut, dass wir die beiden Thematiken "Pflanzenschutzmittel" und "Bienenenschutz" im
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Hohen Haus diskutieren. Ich glaube, dass man einen Weg finden muss, bei dem Biobauern und konventionelle
Bauern miteinander auskommen. Es handelt sich grundsätzlich um Bauern. Das ist mein Grundsatz. Beide sind
nur dann stark, wenn sie gemeinsam Landwirtschaft betreiben. Es kann nicht sein, dass die einen als die "gesunden" Produzenten und die anderen als die "ungesunden" Produzenten gelten. So kann es nicht sein, so ist es
nicht und so soll es nicht sein! Jeder soll seinen Platz finden. Es ist richtig, dass sich die Biobauern immer stärker
entwickeln. Ich begrüße das außerordentlich, aber man darf die andere Seite der Landwirtschaft - auf gut Deutsch
- nicht "verpönen". Das, was wir erlebt haben, war meines Erachtens eine regelrechte Treibjagd gegen jene Bauern, die nicht Biobauern sind. Ich finde das absolut nicht positiv. Ich finde das auch nicht gerecht. Man muss eines
sagen: Die Landwirtschaft in Südtirol hat sich im Zusammenhang mit Pflanzenschutzmitteln in den letzten Jahren
sehr gut entwickelt. Es ist nicht so, wie Kollege Köllensberger auf Facebook geschrieben hat, nämlich, dass "dieses Drauflosspritzen" in Südtirol ein Ende haben muss. Ich war schockiert, als ich das gelesen habe! Glaubt hier
wirklich jemand, dass der Bauer in Südtirol auf den Traktor steigt, ein Spritzmittel in den Tank gibt, welches er
teuer bezahlt, losfährt und darauf losspritzt, so als Gaudi? Das sagt ein Vertreter des Hohen Hauses! Seid mir
nicht böse! Darin liegt der Grundgedanke so in etwa: Bio ist gut und alle anderen sind Vergifter. Das ist nicht richtig. Da sehen wir diesen Grünen bzw. Linken Fundamentalismus. Ihr seid zwar schon Grün, aber Ihr seid auch
radikal! So geht das nicht! Deshalb bin ich froh, dass man sich zusammengesetzt hat. Der Landesrat - hier muss
ich ihn loben - hat die Vertreter des Bauernbundes, der Biobauern und der konventionellen Bauern an einen Tisch
geholt, wo man über ein gemeinsames Vorgehen diskutiert. So ist der richtige Weg. Es kann ja nicht sein, dass
der eine dem anderen den Kopf einschlägt. So soll die Landwirtschaft in Südtirol nicht sein.
Ich erinnere an das, was wir in Mals erlebt. Es ist nicht schlecht, dass man eine Meinung äußert. Aber ich
glaube, dass in vielen Sachen übertrieben wurde. Wenn man nur sagt: "Passt auf, ihr werdet vergiftet!", dann
muss ich einfach feststellen, dass das nicht wahr ist. In Südtirol gibt es viele Firmen, die in der Spritzmitteltechnik
tätig sind. Da eine Firma in Terlan ihren Sitz hat, weiß ich, dass sie sich bemühen, weniger Pflanzenschutzmittel
gezielter auszutragen, und dass sie sehr viel in die Forschung investieren. Es ist nicht so, dass die Bauern nur aus
Spaß darauf losspritzen wollen. Dies möchte ich unterstreichen. Aber ich bin froh, dass grundsätzlich eine Debatte
über diese Thematik stattfindet. Das finde ich wiederum als sehr positiv. Was ich hier verurteile, ist der Umstand,
dass man den Malsern vor der Abstimmung nicht gesagt hat: Passt auf, wenn ihr darüber abstimmt, werdet ihr das
nicht umsetzen können. Man wusste das schon vorher. Das empfinde ich als eine Geringschätzung gegenüber
der Bevölkerung, die hier hoffnungsvoll abgestimmt hat. Man muss die Schneid haben, bereits davor zu warnen:
Wenn ihr darüber abstimmt, müsst ihr wissen, dass es Kosten gibt, aber es kann danach nicht umgesetzt werden.
Genau an diesem Punkt sind wir jetzt angelangt. Hier muss ich den Bürgermeister von Mals, den Landesrat, aber
auch den Landeshauptmann kritisieren. Die Landesregierung hätte hier klare Worte finden müssen, bevor die
Abstimmung der Malser stattfindet. Die Bürger sind nun zurecht enttäuscht. Das war keine gute Vorgehensweise.
Zum Schluss, liebe Kollegen der Grünen, möchte ich euch sagen, dass ich mir solche Regeln einmal bei
der Einwanderung wünschen würde. Bei der Einwanderung haben wir null Reglements. Da tut jeder, was er will.
Wenn ich einen solchen Einsatz, den ihr habt, den ich in Teilen auch begrüßen kann, und solche Regeln, die ihr in
den Abänderungsanträgen teilweise vorschlägt, im Zusammenhang mit der Einwanderung sehen würde, dann
wäre das für mich viel glaubhafter. Das sage ich ganz ehrlich. Aber dort haben wir nichts! Es gibt strenge Regeln
beim Bär, da dreht die halbe Welt durch. Wir haben jetzt auch im Zusammenhang mit dem Pflanzenschutz strenge
Regeln, die ich in Teilen auch begrüße. Aber, liebe Kollegen der Grünen, bitte schlägt auch einmal bei der Einwanderung ähnliche Regeln vor, damit ich mit großer Freude zustimmen kann. Aber dieses Thema wird ausgeschaltet, weil das wieder etwas anderes ist. Auf einheimische konventionelle Bauern hingegen wird regelrecht eine
Treibjagd veranstaltet. Grundsätzlich bin ich froh darüber, dass ein Bienenschutz kommen soll, dass man über
diese Thematik diskutiert. Aber ich ersuche hier eingehend, nicht einen Bauernstand gegen den anderen aufzuhetzen, sondern einen gemeinsamen Weg zu gehen. Das würde ich in diesem Fall sehr begrüßen. Danke schön!
SCHULER (SVP): Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich bin für die Jagd zuständig,
aber ich will nicht in dieser Funktion hier sprechen. Jetzt geht es um die Landwirtschaft und um den Pflanzenschutz. Ich nehme gerne die Gelegenheit wahr, hier zu diesem Thema Stellung zu nehmen, denn trotz der lange
und intensiv geführten Diskussion der letzten Wochen und Monate bin ich als zuständiger Landesrat für diese
Materie kaum zu Wort gekommen. Außer in ein paar kurzen Stellungnahmen - ich möchte manche Dinge, die jetzt
in den Raum gestellt wurden, relativieren - hatte ich bisher sehr wenig Gelegenheit dazu. Ich möchte auch keine
Grundsatzdebatte zum Thema Chemie führen, mit der wir uns tagtäglich umgeben und umgeben haben. In einem
Land, in dem doch in einem bestimmten Maße Wohlstand herrscht, hat dies auch damit zu tun, dass wir uns in
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dieser Zeit des Aufbaues des Wohlstandes mit sehr viel Dingen umgeben haben, unter anderem auch mit Chemie.
Dann müssten wir nämlich schon damit beginnen, dass wir heute unseren morgendlichen Kaffee getrunken haben. Mit diesem Kaffee haben wir bereits schätzungsweise über Tausend Chemikalien zu uns genommen, bei
dem ein Teil davon auch als krebserregend bekannt ist. Wir verlassen uns aber darauf, dass es Grenzwerte gibt
und stellen diesen unseren Kaffee eigentlich nicht in Frage.
Jetzt geht es um das Thema Pflanzenschutz. Weil hier einiges in ein schiefes Licht geraten ist, möchte ich
es vielleicht einmal grundsätzlich korrigieren bzw. wieder ins rechte Licht rücken. Ich muss grundsätzlich zur
Landwirtschaft feststellen, dass wir in einem Land leben, in dem man in erster Linie Selbstversorger ist. Noch vor
100 Jahren, als der I. Weltkrieg ausgebrochen ist, hatten wir nicht einmal genug Lebensmittel, um die Südtiroler
Bevölkerung zu versorgen. Jetzt ist unser kleines Land als Selbstversorger in Europa zum Klassenbesten geworden, was die Lebensmittelproduktion anbelangt, also in Bezug auf die Menge und die Qualität der Produktion, aber
auch in Bezug auf die Wertschöpfung der Landwirtschaft. Wenn man bedenkt, dass hier nicht nur Tausende von
bäuerlichen Familien von der Landwirtschaft leben können, sondern auch Tausende Arbeitsplätze damit verbunden sind, so muss man auch feststellen, dass ein Drittel der Exporte, die Südtirol hat, auf die Lebensmittelproduktion zurückgeht. Wir haben also jedes Jahr Waren in Wert von 1,3 Milliarden Euro exportiert, die unmittelbar mit
Lebensmitteln zu tun haben.
Dieser ganze Aufschwung hat auch mit Pflanzenschutz zu tun, ohne wenn und aber. Man kann darüber
diskutieren, ob die eine oder andere Art des Pflanzenschutzes besser ist, aber dieser Aufschwung hat ganz wesentlich mit dem Pflanzenschutz zu tun. Ich habe gestern im Betrieb Laimburg eine Runde gemacht und mir einige
Versuche angeschaut. Da hat man zu einer Rebanlage im Unterland Versuche zur Peronospora Bekämpfung
gemacht hat. Es gab eine Null-Variante, also eine Parzelle, die nicht behandelt worden ist. Im heurigen Jahr hat es
in dieser Parzelle nicht etwa eine Reduktion der Produktion gegeben, sondern es konnte keine einzige Traube
geerntet werden bzw. es ist kein einziger Kern entstanden. Für manche wäre vielleicht auch einmal interessant,
die Folgen zu sehen, wenn man nichts tun würde. In solchen Jahren wie heuer würde die Produktion in weiten
Bereichen auf Null sinken.
Auch in Bezug auf den Pflanzenschutz - man kann richtigerweise über viele Dinge diskutieren - sind wir die
Klassenbesten in Europa. Die integrierte Produktion, die bei uns schon seit Jahren bzw. Jahrzehnten betrieben
wird, soll jetzt nach, so vielen Jahren, auf europäischer Ebene Standard werden. Wir machen wieder einen Schritt
weiter und sind den anderen wieder voraus, wenn ich an die Rückverfolgbarkeit denke. Heute ist jeder Apfel, auch
wenn er in Hamburg gekauft wurde, rückverfolgbar bis zur einzelnen Genossenschaft, bis zum Bauer. Auch das
zeichnet uns aus. Ich unterstreiche den Aufwand, den jeder einzelne Bauer leisten muss, um hier zu gewährleisten, dass alle Regeln eingehalten werden. Jeder einzelne Bauer hat das aus eigener Erfahrung immer wieder
gesehen. Das, was er aufzeichnen muss, füllt einen ganzen Ordner. Er muss nachweisen, warum er gespritzt hat,
wie viel Nützlinge es gab, welche biologischen Maßnahmen er gesetzt hat, warum er Kunstdünger verwendet hat
und viele andere Dinge mehr. Er muss die entsprechenden Bodenuntersuchungen machen, um den Nachweis für
die Verwendung von Kunstdünger zu bringen. Wenn man diese Ordner in einer Reihe aufstellen würde, könnte
man eine Reihe von 800 Metern an Ordnern messen, welche gefüllt worden sind, nur, um hier den Nachweis zu
erbringen, dass man auch entsprechend vorsichtig mit Pflanzenschutzmitteln umgegangen ist und die entsprechenden Maßnahmen getroffen hat. All das muss natürlich weiterentwickelt werden. Das ist richtig. Diese Diskussion war bis zu einem Punkt sehr interessant und bringt uns auch immer weiter, um manche Dinge zu beschleunigen. Einiges, was hier immer wieder in Diskussion gebracht wurde, muss man allerdings relativieren. Im Minderheitenbericht des Kollegen Dello Sbarba wird auf die Rückstände von Pestiziden entlang der Radwege, vor allem
auch auf Kinderspielplätzen verwiesen. Natürlich haben Rückstände von Pflanzenschutzmitteln dort nichts verloren. Wir müssen alles tun, damit dort keine Rückstände zu finden sind. Die Umweltschutzgruppe Vinschgau hat
von sich aus Proben gezogen, ohne die Gemeinden oder die Bürgermeister, die hier verantwortlich sind, darüber
zu informieren. Man weiß heute nicht, wie, wo und in welchen Abständen sie diese Proben genommen haben. All
das ist aber entscheidend, um sie bewerten zu können. Soweit ich weiß, haben sie diese Informationen den Bürgermeistern bis heute nicht ausgehändigt. Wir wissen ja - das ist vorhin kritisiert worden -, dass die Bürgermeister
für die Kontrollen und Strafen zuständig sind. Aber das Vorhandensein dieser Rückstände muss man irgendwo in
Zusammenhang bringen. Ich unterstreiche noch einmal, dass sie auf solchen Flächen nichts zu suchen haben.
Die Untersuchung auf 270 verschiedene Wirkstoffe hat ergeben, dass maximal fünf davon gefunden wurden, und
zwar ein einem Grenzbereich, der von Fachleuten, als unbedenklich eingestuft wird. Wenn man beispielsweise
das Kupfermittel - eines der Mittel, welches auf Gras gefunden wurde - auf einem Apfel finden würde, dann
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müsste jemand 400 Gramm pro Tag sein Leben lang essen, um die vorgegebenen Grenzwerte zu erreichen. Dies
zur Information, um die zusätzliche Sicherheit zu gewährleisten.
Ein heikles Thema sind sicherlich die Rückstände auf Tee. In diesem Zusammenhang müssen wir noch einiges tun. Wir müssen diese Rückstände nicht nur vermeiden, sondern auch herausfinden, woher diese kommen.
Zum Teil ist dieser Umstand sicher mit unmittelbarer Abtrift erklärbar. Zum anderen aber stellt sich die Frage,
wieso manche Rückstände auf Tee gefunden wurden. Die Teepflanze ist eine sehr heikle Pflanze, weil sie die
ätherischen Öle aus der Luft oder von der Abtrift regelrecht wie ein Schwamm aufnimmt. Durch die Trocknung
steigt die Konzentration noch einmal gewaltig an. Also handelt es sich im doppelten Sinne um eine sehr schwierige Pflanze. Man will jetzt verschiedene Untersuchungen durchführen. Südtirolweit will man den Tee als Zeigerpflanze hernehmen, weil man weiß, dass es die heikelste Pflanze ist. Man hat in diesem Zusammenhang aber
nicht nur Rückstände von Pflanzenschutzmitteln, die in unmittelbarer oder mittelbarer Nähe in Anwendung sind,
gefunden, sondern man hat auch - wie im Fall Martell, der vorhin zitiert worden ist - Rückstände von Mitteln gefunden, die bei uns nicht im Einsatz sind. Man hat im Produktionsbetrieb "Gachhof" auch Rückstände gefunden normalerweise untersucht man nur auf Pflanzenschutzmittel -, die beispielsweise bei einem Spray gegen Mückenschutz entstehen. Diese Rückstände haben dort natürlich nichts verloren. Hier müssen wir eine breite Untersuchung machen, wieso solche Rückstände überhaupt zustande kommen können. Wie gesagt, aus rein theoretischer Sicht ist dies schwer zu erklären.
Ich habe in den letzten Wochen und Monaten x E-Mails erhalten, aus denen hervorgeht, dass man schon
aufgrund der Schutzkleidung und aufgrund der Widereintrittszeiten für Anlagen, die vorgeschrieben sind, sieht, wie
giftig und wie gefährlich diese Mittel sind. Auch bei diesem Thema muss man einiges relativieren, denn Schutzkleidungen und Wiedereintrittszeiten sind vom Gesetz her geregelt. Man unterscheidet nicht, welche Schutzkleidung bei sogenannten biologischen Mitteln und anderen getragen werden muss. Auch die Biobauern müssen für
bestimmte Mittel Schutzkleidung tragen und für solche Mittel sind Wiedereintrittszeiten in die Grundstücke vorgeschrieben. Also nur aus der Schutzkleidung zu schließen, wie gefährlich oder wie giftig das ist, was ein Bauer
gerade behandelt, kann nicht angehen. Kollege Stocker hat vorhin bereits gesagt, dass diese Schwarzmalerei
zwischen Gesundheit und Vergiftung nicht zulässig ist. Es wurden Untersuchungen durchgeführt und die entsprechenden Tumorregister geführt. Aus den Daten der Untersuchungen geht hervor, dass es in Südtirol auch in Gebieten, in denen schon seit - man muss fast sagen - Generationen Pflanzenschutz betrieben wird, keine Unterschiede in der Häufigkeit von Tumorarten gegenüber solchen Gebieten gibt, in denen kein oder kaum Pflanzenschutz betrieben wird.
Ich möchte hier noch einmal unterstreichen: Man darf die Dinge nicht bagatellisieren! Solche Dinge bergen
immer bestimmte Gefahren und man muss natürlich dementsprechend vorsichtig damit umgehen. Aber man muss
die Dinge doch relativieren. Es wird immer wieder die Frage der Biodiversität aufgeworfen. Man bekommt immer
wieder den Eindruck, als würden die Bauern alles vollspritzen, was in ihren Anlagen kreucht und fleucht. Das
stimmt nicht! In diesem Zusammenhang gibt es genaue Untersuchungen. In Zusammenarbeit mit der EURAK hat
man beispielsweise die Bodenlebewesen auf verschiedenen Kulturflächen in Südtirol untersucht. Das Ergebnis ist
erstaunlich. Unabhängig davon, ob es biologisch behandelter Obstbau oder der sogenannte konventionelle, also
integrierte Obstbau ist, hat sich herausgestellt, dass es dort mehrfach Bodenlebewesen wie im Grünlandbereich
und noch mal viel mehr Bodenlebewesen wie im Bereich des Ackerbaus gibt. Man kann nicht feststellen, ob biologisch oder integriert behandelt worden ist. Die Bodenlebewesen sind mehr oder weniger in derselben Anzahl vorhanden, unabhängig von der Art der Behandlung. Diese Dinge muss man einmal sagen, weil hier immer wieder
der Eindruck entsteht, als würde man alles totspritzen. Ich hatte heuer wenig Zeit, bei der Apfelernte mitzuhelfen.
Es hat nur für zwei halbe Tage gereicht. Bei dieser Gelegenheit musste ich staunen, wie viel an Insekten in so
einer Obstanlage kreucht und fleucht. Wenn das stimmt, was immer wieder behauptet wird, dann würde es wahrscheinlich ganz anders ausschauen. Auch wir Bauern sind natürlich ständig bemüht, so zu wirtschaften, dass man
den eigenen Hof, den man mit Freude von den eigenen Eltern übernommen hat, auch wieder den eigenen Kindern
entsprechend weitergeben kann.
Der rechtliche Aspekt ist bereits von Kollegen Wurzer angesprochen worden. Hier hat man immer wieder
gehört, dass man sich hinter Paragraphen verstecken will. Über solche Aussagen muss man schon staunen. Wir
wissen sehr wohl - egal, ob das jetzt die Landesregierung oder der Landtag ist -, dass wir uns an einen bestimmten Spielraum halten müssen. Dasselbe gilt auch für Volksabstimmungen. Man kann es dann kritisieren oder nicht.
Aber es gibt EU-Normen, staatliche Vorgaben und Landesgesetze, die den jeweiligen Rahmen bilden. Diese gelten für alle, auch für uns Politiker. Die Zeit reicht leider nicht mehr, aber auf diesen Aspekt ist bereits Kollege Wurzer eingegangen. Man hat die vorhandenen Spielräume auf jeden Fall versucht zu nutzen. Wir haben den staatli-
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chen Aktionsplan gemeinsam mit der Landesregierung umgesetzt. Auch hier waren wir bei weitem die Ersten auf
dem Staatsgebiet. Wir sind in diesem Zusammenhang noch sehr viel weiter gegangen. Wir haben mehr sensible
Zonen für alle Mittel festgelegt, also nicht nur für jene der R-Klassen Abstände vorgesehen. Hier sind wir also sehr
gut unterwegs. Wir müssen das Möglichste tun, um hier gemeinsam einen Weg zu finden. Wir müssen auch die
biologische Produktion als Chance sehen. Bei den Förderungen, also dort, wo wir einen Spielraum haben, haben
wir versucht, dies zu unterstützen. Der Markt der Bioproduktion ist eine Nische. Wenn wir den Obstbau von einem
Tag auf den anderen auf Bioproduktion umstellen würden, dann würden wir das Angebot von Bioäpfeln in Europa
von einem Tag auf den anderen verzehnfachen. Jeder wird verstehen, was das heißen würde. Auch in diesem
Bereich muss es einen Prozess geben, dass man eine bestimmte Entwicklung fördert und dann auch zulässt.
Danke!
ZIMMERHOFER (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das
Omnibusgesetz, Landesgesetzentwurf Nr. 17/14, ist wirklich sehr umfassend. Darin sind viele Punkte enthalten,
denen man sehr wohl zustimmen kann, einigen Punkten aber auch nicht. Ich habe mich bei der zuständigen
II. Gesetzgebungskommission gegen den Gesetzentwurf ausgesprochen, weil es keinerlei Abstimmung mit dem
Bundesland Tirol gibt. Wir haben beim Tiroltag des Europäischen Forums Alpbach vereinbart, dass wir eng zusammenarbeiten werden. Das ist bisher leider noch nicht umgesetzt worden. Wenn wir wollen, dass es nicht nur
bei Sonntagsreden bleibt, dann müssen wir in diese Richtung arbeiten. Es gibt viele Punkte, die man sich in Tirol
abschauen kann und umgekehrt selbstverständlich auch. Damit zusammen wächst, was zusammen gehört, müssen wir in diese Richtung arbeiten.
Zweiter Punkt: die Raumordnung oder "Raumunordnung", könnte man zur Zeit sagen. Bei jedweder Änderung dieser Materie muss der zentrale Punkt sein, dass man den Kampf gegen die Zersiedelung angeht. Unter der
Ära Durnwalder hat es hier wirklich einen Wildwuchs gegeben und dagegen müssen wir arbeiten. Der Schutz des
landwirtschaftlichen Grüns muss wieder ein zentraler Punkt sein. Leerstehende Wohnungen sollten genutzt werden. Alte Bausubstanz in den Stadtzentren und in den Dörfern muss wiederbelebt werden. Wir hatten diesbezüglich auch einen Änderungsantrag zum Schutz historischer Gebäude eingebracht. Das ist auch ein Tagesordnungspunkt. Mich hat ein jüngstes Beispiel wieder geärgert. In Bruneck wird wieder wertvoller Kulturgrund verbaut,
obwohl wir eigentlich - das ist in der Nähe von St. Lorenzen - leerstehende Gebäude zur Verfügung hätten. Zuerst
sollten diese genutzt werden.
Was die Energie anbelangt, wir sind gegen eine Fusion der Etschwerke mit der SEL. Hier sollte zunächst
einmal die Rechtmäßigkeit der Betreiber festgestellt werden. Wir sprechen uns gegen einen neuen Zentralismus
im Energiebereich aus. Früher haben uns die staatlichen Konzerne Enel und Edison ständig beeinflusst. Es kann
nicht sein, dass jetzt ein neuer Zentralismus mit der SEL zustande kommt. Wir sind auch in der Energiefrage für
Subsidiarität, auf alle Fälle auf genossenschaftlicher Basis. Es gibt hierfür ganz viele Beispiele. Ich möchte in diesem Zusammenhang unsere Genossenschaft in Luttach/Weißenbach zitieren. Diese besteht seit 20 Jahren und
deren gesamte Investition hat sich nach 10 Jahren amortisiert. Die Genossenschaft zählt 720 Mitglieder und hat
eine Produktion von 18 Millionen Kilowattstunden pro Jahr. Sie wirft jährlich circa 400.000 Euro Gewinn ab. Somit
bleibt die Wertschöpfung im Tal und außerdem werden wertvolle Arbeitsplätze geschaffen. Es gibt zahlreiche
Vorteile für Betriebe und für Private. Der Strompreis beträgt circa die Hälfte im Vergleich zu anderen Anbietern. So
sollte es in den Tälern vor Ort funktionieren, damit man die Abwanderung stoppt usw. Das wäre der richtige Weg.
Wir sind gegen eine erneute Zentralisierung. Danke schön!
HOCHGRUBER KUENZER (SVP): Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Da heute ganz viel
schon über das Thema Landwirtschaft gesprochen wurde und ich gemerkt habe, dass sich viele sich sehr gut
beheimatet fühlen, was auch sehr positiv zu bewerten ist, möchte ich ganz kurz meine Meinung dazu sagen und
sagen: Es ist gut, wenn diskutiert wird, es ist gut, wenn neue Ansätze gemacht werden. Es ist aber nicht gut, wenn
man - es gibt nicht schwarz oder weiß, es gibt nicht grün oder weiß in der Landwirtschaft, sondern es gibt vieles
und alles muss zugelassen werden. Selbstverständlich immer die Gesundheit - und das ist hoffentlich weltweit so des Menschen im Vordergrund zu stehen hat. Ich denke, mit den Strafen, die von Seiten einiger Abänderungsanträge erhöht werden sollten, darauf möchte ich nicht eingehen. Wenn Sie - da ist heute schon die Einladung ausgesprochen worden - einmal in der Landwirtschaft arbeiten, dann sehen Sie den Wert von 200, 300 und 400 Euro.
Der hat dort einen ganz hohen Wert, dass man oft nicht imstande ist, dieses Geld praktisch zu bezahlen. Hier
reden wir von anderen Realitäten, wenn es um Strafen geht.
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Was aber den restlichen Teil dieses Omnibusgesetzes anbelangt, hat er natürlich Teile der Raumordnung
drinnen. Kollege Zimmerhofer ist ganz kurz darauf eingegangen. Ansonsten eher weniger. Gerade Raumordnung
und Gewerbegebiet hier Einzelhandelstätigkeit im Gewerbegebiet. Ich erinnere nochmals - und das muss das
Credo für Südtirol sein -, weil wir von den Flächen her begrenzt sind und weil wir nicht irgendwo Flächen dazukaufen können, dass wir Bestehendes viel viel mehr nutzen müssen und dass wir ganz fest darauf achten müssen, dass der Einzelhandel nicht von den Dörfern, von den größeren Ortschaften weggeht, ins Gewerbegebiet
geht, weil dort mehr Freiraum ist, weil dort auch Grund und Boden einen niedrigeren Preis haben und dass wir
diese Abwanderung von den Dörfern fördern. Hier bitte ganz großes Augenmerk darauf, dass das nicht passiert.
Was den Bereich Energie anbelangt, so begrüße ich das Proaktive des Landes Südtirol. Das Land Südtirol,
auch nach dem was nicht so gut gegangen ist im Bereich Energie herholen in das Land vom Staat, trotzdem jetzt
proaktiv sein und jetzt Möglichkeiten suchen, dass man gemeinsam Gesellschaften gründen kann, dass man gemeinsam versucht, das Thema Energie zu bearbeiten. Für mich gehen Genossenschaften schon gut, nur wir wissen die Realitäten, es gibt nicht nur Genossenschaften, sondern es gibt einige private interessierte Konzessionäre
draußen. Ich denke, das sollte in Zukunft vor allem in der Hand der Öffentlichkeit sein, dass auch in Zukunft Energie für jeden Menschen leistbar sein wird. Was das Wasser anbelangt, selbstverständlich, aber das nächste ist
sicher auch die Energie.
Genossenschaften Ja. Wenn man bei den Genossenschaften die Rechnung machen wird - und Sie haben
natürlich andere Steuervoraussetzungen wie eine Kapitalgesellschaft, wissen wir, kann auch gut gehen, aber natürlich wissen wir auch, wo das Geld in Südtirol wieder zurückfließt, wenn Steuern bezahlt werden. Wenn es gleich
der Bürger in der Tasche hat, geht es für mich gut, aber so Südtirol ist nicht mehr imstande alles über das Genossenschaftswesen abzuwickeln, weil es viele private Konzessionäre schon gibt. Deshalb finde ich es sehr positiv,
wenn das Land hier aktiv an den Energiebereich arbeitet und sich noch einmal von Neuem einbringt. Ich bin davon
überzeugt, auch von den Fehlern, die gemacht worden sind, gelernt hat.
Grundsätzlich - und das habe ich bereits im Zusammenhang mit dem letzten Omnibusgesetz gesagt - ist es
ganz schwierig, dann für uns als Abgeordnete Gesetze zu interpretieren, was ist effektiv Gesetz, wenn wir wieder
beim Omnibus, der viele menschliche Bereiche praktisch betrifft, noch einmal eine große Menge an Abänderungsanträgen haben und schlussendlich dann müssten wir dann draußen imstande sein zu sagen, so schaut jetzt dieses Gesetz aus. Es ist jetzt sehr, sehr schwierig, weil an diesem Gesetz in dem Moment, in dem es in die Gesetzgebungskommission kommt bis zum Landtag, so viel gearbeitet wird und Änderungen gemacht werden, hier
würde ich mir als politische Vertreterin eine Verbesserung wünschen. Danke!
HEISS (Grüne Fraktion - Gruppo verde - Grupa vërda): Herr Präsident! Kollege Dello Sbarba hat einen
Minderheitenbericht vorgelegt, der mit insgesamt 13 Seiten doppelt so lang ist wie der Bericht des Gesetzgebungsausschusses. Die Diskussion, die hier geführt wurde, wird in einem wesentlichen Teil nicht über das Gesetz
selber, sondern über seinen Minderheitenbericht geführt. Es freut uns natürlich, dass dieser Bericht die entsprechende Aufmerksamkeit findet, weil er auch eine entsprechende Lesehilfe für ein Gesetz bietet, das insgesamt nur
schwer durchschaubar ist. Diese Form der vertieften Auseinandersetzung ist wesentlich. Das Wesentliche ist bereits in diesem Bericht vorgelegt. Ich darf nur ganz kurz auf einige Punkte hinweisen, die angesprochen wurden
und in diesem Zusammenhang stehen.
Ein sehr kleiner Teil dieses Omnibusgesetzes widmet sich dem Thema Landwirtschaft, das aber in der Diskussion am meisten Aufmerksamkeit gefunden hat. Nicht so sehr geht es um die Änderung des Höfegesetzes,
welche Kollegin Kuenzer kaum angesprochen hat. Ich begrüße ausdrücklich, dass sich die Kollegin Kuenzer entschieden und engagiert zu vielen Themen zu Wort meldet. Es ging also nicht so sehr um die Änderung des Höfegesetzes, sondern vor allem um die Frage des Pflanzenschutzes, der Pestizide und der Abtrift. Hier hat man sehr
deutlich gespürt, dass die Position von Kollegen Dello Sbarba in mancher Hinsicht verkannt wurde. Und es ist
auch unsere Position. Kollege Stocker hat den Grünen unterstellt, dass wir von der linken Reichshälfte wieder
einmal auf alles losschießen, was einen blauen Schurz trägt. Davon kann keine Rede sein. Das sind jene Unterstellungen, die wir entschieden zurückweisen, Kollege Stocker. Diese Form von politischer Abtrift möchten wir
wirklich an deine Adresse zurückgeben. In diesem Zusammenhang geht es um zwei Aspekte. Erstens geht es bei
dieser Frage der Abtrift der Pestizide, Landesrat Schuler, nicht darum, den Willen der Grünen zu erfüllen, sondern
um den Willen der betroffenen Bevölkerung in Mals, die sich mit größter Mehrheit dafür ausgesprochen hat, dass
sie hier eine Lebensform entwickeln will, die anders ist als in den meisten Gebieten Südtirols. Es geht also nicht
um ein Modell für ganz Südtirol, sondern für eine Gemeinde, die eine bestimmte Lebensform bzw. einen bestimmten Habitus entwickelt hat. Im Bereich des biologischen Landbaus will hier eine besondere Lebensform
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durchkommen. Diese Form gilt es zu schützen und zu unterstützen. Zu unterstützen gilt es nicht nur diese Menschen, sondern auch jene vielen Anbauer, die unter der Abtrift leiden. Die Abtrift ist eigentlich kaum oder nur wenig angesprochen worden. Nicht primär wir Grünen wissen von der Bedeutung dieser Form der Abtrift, sondern die
Vertreter des biologischen Landbaus, wovon viele hier auf der Tribüne sitzen. Sie wissen sehr genau, welche
Schädigung diese Abtrift nach sich zieht. Gegen diese Schädigung hat Kollege Dello Sbarba versucht, in dem
Gesetzentwurf ein paar zusätzliche Sicherungsmaßnahmen einzuziehen. Er hat klar darauf hingewiesen, dass es
möglich ist, mit Hilfe der EU-Richtlinie 2009/128/EG (18) ein wenig über das hinauszugehen, was in den sicher
löblich angesetzten Richtlinien von Landesrat Schuler am 1. Juli 2014 beschlossen wurde. Man muss darauf zielen, diese biologischen Anbauer neben den direkt Betroffenen zu schützen und hierzu bietet diese EU-Richtlinie
einige zusätzliche Möglichkeiten. Die Schäden sind nun einmal da. Wenn die Ernte von biologischen Anbauern in
mancher Hinsicht schwer geschädigt wird, gilt es diesen Folgen Rechnung zu tragen. Wir sollten nicht die famose
Käseglocke über Südtirol ziehen, sondern die Spielräume nützen, welche gegeben sind. Das sind die Vorschläge,
die hier aufs Tapet gebracht werden. Südtirol ist in der Landwirtschaft in mancher Hinsicht ein Vorreiter, aber sicher nicht im biologischen Landbau. Es geht nicht darum, die Landwirtschaft völlig umzustellen, sondern sie auf
einen mitteleuropäischen, zentraleuropäischen Standard bringen. Gestern erst hat der Vorsitzende vom Bioland
Michael Oberhollenzer in der Südtirol-Zeitschrift FF eine Stellungnahme abgegeben, in der er gesagt hat: "Wir
haben hier noch Aufholbedarf." Wir sind bei 4 Prozent angelangt. In Nordtirol, im Bundesland Tirol - was auch
Kollege Zimmerhofer angesprochen hat - sind wir bei 19 Prozent. Diese Werte gilt es anzustreben. Aber vor allem
gilt es die Produzenten zu schützen, die hier unter viel Mühe, sehr viel Aufwand und sehr viel Engagement versuchen, eine Alternative zu bieten, die wegweisend ist. Diese Alternative ermöglicht einerseits gute Marktchancen für
sich selber, aber auch neue Gewinnchancen für Teile der Südtiroler Landwirtschaft. Diese Produzenten müssen
meiner Meinung nach stärker als bisher geschützt werden. Deswegen schlagen wir eine Erhöhung der Strafen vor,
welche auch tragbar sind. Für einen Bergbauern sind die im Gesetz vorgeschlagenen Strafen sicherlich schmerzlich - wie Kollegin Kuenzer gesagt hat -, aber für einen Obstbauern sind hier schon andere Maßstäbe anzulegen.
Insofern können diese Erhöhungen auch mitgetragen und vertreten werden. Die von uns gemachten Vorschläge
weisen in die richtige Richtung. Sie sind nicht fundamentalistisch, sondern realistisch. Sie stammen nicht aus dem
Wohnzimmer- oder Schlafzimmerblick der Grünen, Kollege Wurzer - dessen Wortwahl im Allgemeinen milder ist -,
sondern aus vielen, vielen Kontakten mit Betroffenen und mit Landwirten, die gesagt haben, unter welchen Voraussetzungen sie Landwirtschaft betreiben. Es ist ihnen wichtig, dass diese Form der Abtrift vermieden wird und
entsprechende Sicherungsmaßnahmen eingezogen werden. Wir sollten in diese Richtung gehen. Das ist eigentlich das Wesentliche, was hier ausgesagt wurde. Wenn Landesrat Schuler die Vielfalt der Kleinlebewesen in den
Obstkulturen hervorhebt, so mag er zum Einen schon Recht haben. Er verweist gewissermaßen auf die Aufblühte
der Kleinlebewesen unter Pflanzenschutzmitteln. Aber bitte, Landesrat Schuler, achte auch auf die Frage der Bienen, die hier im Beschlussantrag der Kollegin Foppa angesprochen worden ist. Es ist sehr auffällig, dass der Bienenstand in intensiv bespritzten Gebieten des Landes entschieden und eindeutig darunter leidet. Wir wissen, dass
diese Frage von der Laimburg untersucht wird. Die Frage der Bienen ist ernst zu nehmen. Bienen sind in gewisser
Weise auch Kleinlebewesen. Hier sieht man deutlich, dass es Probleme gibt und dass dieser Bereich, Kollege
Pöder, über die sonstigen Kleinlebewesen hinaus durchaus Aufmerksamkeit verdient.
Die anderen Themen, die das Omnibusgesetz anspricht, sind gleichfalls von erheblicher Bedeutung. Die
Einführung der Schlichtungsverfahren im Bereich Landwirtschaft ist eine interessante Variante, die gute Resultate
zeigen kann. Aber die hier angesprochene Frage der Gewerbegebiete, der Erschließungsbeiträge, die in einer für
die Gemeinden nachteiligen Weise geklärt wird, während laufender Verfahren, im Hinblick auf laufende Verfahren,
geht in Richtung Omnibusgesetzgebung, die in die negative Tradition der vergangenen Ära gehört. Dass hier Unternehmen, die sich weigern, Erschließungsbeiträge zu zahlen, goldene Brücken gebaut werden, hat Kollege Dello
Sbarba in seinem Minderheitenbericht ganz zu Recht angeprangert. Auch verweise ich auf die Einführung von
Regeln authentischer Interpretation, liebe Kolleginnen und Kollegen, die hier etwa im Absatz 9 des entsprechenden Passus eingefügt sind, wobei die Abstände definiert werden sollen. Ich möchte Ihnen diesen Passus kurz
vorlesen, damit Sie sehen, unter welchen Gesichtspunkten hier Gesetzgebung betrieben wird. Ich zitiere Artikel
126/bis: "(Authentische Auslegung des Artikels 126) - man höre und staune - (1) Unter Verweis auf Artikel 30
Absatz 1 Buchstabe 0a) des Gesetzesdekrets vom 21. Juni 2013, Nr. 69, mit Gesetz vom 9. August 2013, Nr. 98,
zum Gesetz erhoben, wird Artikel 126 Absatz 1 dieses Gesetzes in Bezug auf den nachfolgenden Artikel 134, mit
dem Artikel 51 des Dekretes des Landeshauptmannes vom 23. Juni 1970, Nr. 20, aufgehoben wurde, in dem
Sinne interpretiert, dass bis zum Erlass der Durchführungsverordnung laut Artikel 126 Absatz 2 dieses Gesetzes
die urbanistischen Standards mit den urbanistischen Planungsinstrumenten laut Artikel 21 Absatz 2 des Dekrets
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des Präsidenten der Republik vom 22. März 1974, Nr. 381, festgelegt werden." Das ist ein Gesetzesartikel, den
man eigentlich singen müsste, weil die Tonart sonst kaum erträglich ist, Kollege Stocker. Diese Form der Gesetzgebung ist auch vom Landeshauptmann in seiner Regierungserklärung zu Recht angeprangert worden. Diese
Gesetzgebungsform sollte schon entschieden geändert werden, worauf Kollege Dello Sbarba hinweist.
Ich komme schließlich zum abschließenden Artikel im Bereich Energie. Es soll eine einzige Landesenergiegesellschaft gegründet werden, und zwar unter Hinzunahme der SEL und der Gemeinden. Hier hat Kollege Dello
Sbarba zu Recht auf die Probleme hingewiesen, die damit verbunden sind, wenn man unter diesen Voraussetzungen der Gründung einer großen Landesgesellschaft dazu bereit ist, alle Verfahren fallen zu lassen. Wir glauben, dass vor allem die Gemeinden Bozen und Meran in diesem Zusammenhang - Kollege Dello Sbarba hat das
vielfach analysiert - riskieren, unter die Räder zu kommen und dass ihre Rechte in dieser Art und Weise schwerwiegend tangiert werden. Die laufenden Verfahren sollten zuerst abgeschlossen werden, in dem Sinn, dass die zu
unrechtmäßig vergebenen Konzessionen den rechtmäßigen zugestellt werden sollten, anstatt diese unrechtmäßige Zuerkennung durch diesen Artikel zu beenden. Wir glauben, dass das eine Form der Zwangsfusionierung ist,
die nicht unbedingt zukunftsweisend ist, die also nicht in die Zukunft weist, sondern an eine Vergangenheit anknüpft, die besser durch andere Formen, auch durch einen genossenschaftlichen Weg zu überwinden wäre. In
dieser Hinsicht ist dieses Omnibusgesetz in mehreren Punkten eine sehr brisante, eine sehr problematische Vorlage. Die vielen Abänderungsanträge, die hier eingebracht wurden, Kollegin Kuenzer, zielen darauf ab, diese brisanten Folgen des Gesetzentwurfes zu korrigieren und entsprechend zu justieren.
Wie gesagt, die gründliche Auseinandersetzung mit diesem Gesetz ist eine wichtige Voraussetzung und die
hat Kollege Dello Sbarba in seinem Minderheitenbericht entschieden geleistet.
TSCHURTSCHENTHALER (SVP): Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich
möchte da ansetzen, wo die Kollegin Kuenzer aufgehört hat, und zwar beim Handel in Gewerbegebieten. Kollegin
Kuenzer hat es natürlich aus der Sicht der Landwirtschaft geschildert, was durchaus nachvollziehbar ist. Ich
möchte das Thema aus der Sicht des eigentlichen Handels bringen. Da ich als Bürgermeister von Bruneck selbst
ein gebranntes Kind war, weiß ich, welche Schleichwege immer wieder gesucht wurden, damit Einzelhandel auch
in den Gewerbezonen stattfinden konnte. Es gibt einige Warenlisten, bei denen die Möglichkeit besteht, Handel in
Gewerbezonen zu betreiben. Aber ich möchte Innsbruck und Lienz als negative Beispiele aufzeigen. Wenn hier in
Zukunft die Schleusen aufgemacht werden, kommt es auch in Südtirol zu einem Dammbruch. Unsere Dörfer und
Städte müssen lebendig bleiben, das heißt, dass Geschäfte und Gasthäuser ins Zentrum gehören. Es besteht
zwar nicht die Gefahr, dass Großgasthäuser in die Gewerbezonen aussiedeln, aber der Handel muss in den Zentren unserer Dörfer und Städte stattfinden. Wenn wir immer wieder vom Thema Abwanderung reden, muss ich
feststellen, dass das auch damit zusammenhängt. Ein attraktives Dorf braucht seine Geschäfte und sein Gasthaus. Wenn das letzte Geschäft in einem Dorf geschlossen würde, braucht es viel Geld und einen großen Aufwand, um wieder einen Kaufmann bzw. eine Kauffrau zu finden, die bereit ist, in dieses Dorf zurückzugehen. Zum
Glück gibt es in Südtirol noch nicht viele Dörfer, in denen das der Fall war. Aber im benachbarten Trentino, aber
auch in Tirol gibt es genügend Dörfer, wo es kein Geschäft mehr gibt. Dementsprechend möchte ich einfach auf
das Modell Südtirol im Handel verweisen, weil es ein erfolgreiches Modell ist. Wir sind immer wieder beneidet
worden, dass in Südtirol so viel Handel in den Zentren stattfindet. Deswegen ersuche ich um Achtsamkeit, dass
hier - wie ich vorher bereits gesagt habe - keine Schleuse aufgemacht wird.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Herr Präsident! Der vorliegende Omnibusgesetzentwurf beinhaltet verschiedene Bereiche. Auch ich möchte das unterstreichen, was einige Kollegen gesagt haben. Wir haben Omnibusgesetze immer als Ausnahmegesetze verstanden, jetzt scheinen sie zur Regel zu werden. Wir behandeln in
dieser Legislatur bereits das vierte Omnibusgesetz, in dem man alles, Kraut und Rüben, zusammenwirft. Man
rückt vom Versprechen, sich zu bessern, ab. Bei allem Verständnis dafür, dass es manchmal dringende Bereiche
aufgrund von EU-Richtlinien oder aufgrund von übergeordneten Bestimmungen gibt, hier sehe ich den Handlungsbedarf in Form eines Omnibusgesetzes nicht, weil auch viele Detailbereiche untergehen. Es sind sehr viele
"kleine Dinge" dabei, die doch wesentlich sind. Ich möchte mich nur auf zwei Bereiche konzentrieren, die hier ein
bisschen - ich sage nicht - untergegangen sind bzw. keine große Rolle gespielt haben. Das sind die Raumordnung
und die Energie. In beiden Bereichen hat die Landesregierung angekündigt, Reformen zu machen. Eine Neuausrichtung in der Energiepolitik wird jetzt mit der Fusion von SEL und Etschwerken vorweggenommen. Wenn wir das
beschließen, wird die Neuausrichtung der Energiepolitik keine große Rolle mehr spielen. Es geht jetzt - bei allem
Verständnis - schlussendlich darum, Zahlungen auszuweichen. Die Etschwerke verlangen immerhin 800 Millionen
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Euro Ausfall aufgrund der sogenannten Konzessionsgeschichte. Ich möchte davor warnen, in laufende Prozesse
gesetzgeberisch einzuwirken. Das gilt für diesen Fall, aber auch für andere. Das ist keine gute Gesetzgebung. Ich
weiß auch nicht, ob wir damit diese Verfahren abwenden können. Es könnte sich vielleicht ein Rattenschwanz
entwickeln, der von anderer Seite herkommt. Davor möchte ich warnen.
Noch einen Satz zum Thema Raumordnung. Wir haben in diesem Zusammenhang eine Tagesordnung
eingebracht, zu der wir noch einmal getrennt Stellung nehmen werden. In Sachen Raumordnung kommt es immer
öfter vor, dass die Gemeinderäte vor Ort, also in den Gemeinden, übergangen werden. Sie haben eigentlich nichts
mehr zu sagen. Auf der einen Seite reden wir von der Aufwertung der Gemeinderäte, betreiben auf der anderen
Seite aber das genaue Gegenteil. Ich mache ein Beispiel, da ich unlängst mit einem konkreten Fall betraut wurde.
Das ist kein Einzelfall, sondern es kommt immer wieder vor, dass Grundeigentümer um eine Umwidmung von
Wald in landwirtschaftliches Gebiet ansuchen. Wenn man dann in einer Gemeinde drei solcher Fälle hat und in
zwei Fällen wird dies genehmigt, in einem Fall aber nicht, dann ist dies nicht verständlich, weil auch keine objektiven Gründe vorliegen. Da sieht man, wie die Gemeinden vor Ort vorgehen. Ich mahne auch hier Rechtssicherheit
an! Es kann nicht sein, wie im Fall Natz/Schabs passiert - der Landesrat weiß davon, da ich ihn erst unlängst an
diesen Fall erinnert habe -, dass der Gemeindeausschuss eine Bauleitplanänderung ablehnt mit dem Hinweis,
dass es nicht Zuständigkeit des Gemeindeausschusses sei. In den kleinen Gemeinden ist es immer noch der
Gemeinderat. Es obliegt der Diskretion des Gemeindeausschusses, ob er ein Ansuchen auf die Tagesordnung
setzt oder nicht. Das ist ungeheuerlich. Es geht nicht darum, dass man jemandem einen Gefallen tut. Wenn es
objektive Gründe gegen ein Ansuchen gibt, dann ist dies abzulehnen. Wenn es Gründe für die Genehmigung gibt,
dann ist das Ansuchen zu genehmigen. Aber es kann nicht sein, dass ein Ansuchen in einem Fall über die Bühne
geht und in einem anderen Fall nicht, auch dadurch, dass es nicht einmal behandelt wird. Wo liegt da die Rechtssicherheit für den Bürger? Man muss schon wissen, ob ein Antrag behandelt wird oder nicht, ob er abgelehnt oder
genehmigt wird? Dann hat der Bürger auch im Sinne der Rechtssicherheit die Möglichkeit, zu rekurrieren usw.
Aber dass man das so dahinvegetieren und dem Gemeindeausschuss freie Hand lässt, kann nicht sein. Da
braucht es absolute Rechtssicherheit! Wir erleben immer wieder aufgrund von Einzelbeispielen, wie vor Ort vorgegangen wird. Es ist nicht richtig, dass in Gemeinden über 15.000 Einwohnern nur mehr der Gemeindeausschuss
über Wiedergewinnungspläne, diesbezügliche Abänderungsanträge usw. entscheidet. Wir haben einen Beschlussantrag eingebracht, dass in diesem Zusammenhang wieder die ursprüngliche Gesetzgebung eingeführt
wird.
SCHIEFER (SVP): Werter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem das Thema Pflanzenschutzmittel und Abtrift in der Diskussion einen ganz breiten Raum eingenommen hat, darf ich vielleicht als Unterlandler ein paar Worte dazu sagen. In Bezug auf Pflanzenschutzmittel hat das Etschtal von Meran bis Salurn
weitaus die längste Erfahrung. Landesrat Schuler hat bereits auf diese langjährige Erfahrung hingewiesen, die
tatsächlich 150 Jahre zurückgeht. Die ersten Versuche einer Schädlingsbekämpfung in diesem Sinne gab es bereits 1867, das heißt in dem Jahr, als die Bahn von Bozen nach Innsbruck eröffnet wurde. Mit rudimentären Mitteln
hat man angefangen, vielfach nur versuchsweise. Man ist dann nach dem II. Weltkrieg mit den hochgiftigen DDTSpritzmitteln in eine Sackgasse gelangt, was wir heute im Nachhinein natürlich alle bereuen. Der Bauernbund und
gerade die Vertreter des Obst- und Weinbaus haben sich schon vor vielen Jahrzehnten Gedanken über den integrierten Obstanbau gemacht, und zwar dahingehend, möglichst von den starken, giftigen Spritzmitteln wegzukommen. Man versucht heute wirklich nach besten Wissen und Gewissen mit schonenden Pflanzenschutzmitteln der
Lage Herr zu werden und die Abtrift - mit wenigen Ausnahmen - möglichst einzudämmen. Es gibt immer wieder
schwarze Schafe und es wird diese auch immer geben. Die Gesundheit der Menschen muss an erster Stelle stehen. Man muss meines Erachtens auch ein wenig aufpassen, dass man das ganze Thema nicht zu populistisch
verarbeitet. Man kann bis zu einem gewissen Punkt gehen, dann muss man aber Schluss machen. Die Biobauern
sind natürlich zu unterstützen. Auch im Unterland - mitten im Etschtal - gibt es unter den Obstbauern - ich weiß
nicht, wie viel Prozent es sind - gute Ansätze von Biobauern und harmonisches Miteinander-Auskommen.
Ich komme nun zum eigentlichen Anlass meiner Wortmeldung. Nachdem wir in meiner Gemeinde Kurtatsch
das wunderschöne Museum Zeitreise Mensch haben und sich ein ganz großer Teil dieses Museums seit
150 Jahren bis ins letzte Detail dem Pflanzenschutz widmet, würde ich jene Kollegen des Landtages, die Interesse
haben, einladen, sich dieses Museum in den Wintermonaten einmal anzuschauen. Diesen Besuch könnte man
natürlich mit einer Marende und einem Wein verbinden, wie es bei uns üblich ist. So würden die Kollegen einen
ganz genauen Einblick in die Entwicklung des Pflanzenschutzes bekommen. Die Materie ist sicherlich sehr inte-
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ressant und man könnte bestimmte Vorurteile a priori abbauen. Diese Einladung möchte ich hiermit aussprechen.
Wir werden das dann gemeinsam organisieren.
Noch eines, ganz kurz! Nachdem die Freiheitlichen einen Abänderungsantrag zum Thema Raumordnung
eingebracht haben, möchte ich vorschlagen, den Text so zu belassen, weil ja auf Wunsch der Gemeinden beschlossen wurde, die Raumordnung, die Durchführungspläne usw. dort anzusiedeln. Hinter dem Rat der Gemeinden stehen die Gemeinden. Also, im Sinne dieses Wunsches möchte auch ich mich äußern. Danke schön!
DELLO SBARBA (Grüne Fraktion - Gruppo verde - Grupa vërda): Ringrazio i colleghi per la serietà della
discussione. Mi sembra che la fase degli "animi caldi" sia un po' passata e tutti riflettiamo, spero, con rispetto gli
uni degli altri. Non mi sembra sia di nessuna utilità mettere in bocca agli altri cose che non sono state dette. Nessuno vuole demonizzare gli agricoltori convenzionali. Nessuno ha detto che ci sono i buoni e i cattivi, si tratta di
affrontare il problema seriamente. Io cerco di affrontarlo seriamente, collega Wurzer, La pregherei quindi di non
fare troppo il paternalista. Io mi sento un sudtirolese di lingua italiana con accento toscano. Ho dedicato 20 anni
della mia vita a diventarlo, a confrontarmi con questo territorio. Come persona di lingua italiana non mi occuperò
mai solo della scuola bilingue, della cultura italiana e delle associazioni culturali italiane. Io mi occupo di energia,
di agricoltura, di territorio, di urbanistica perché mi sento cittadino di questa terra che amo al 100%. Ringrazio
dell'invito a fare il praticantato, se si può concretizzare lo faccio sicuramente, ma ho già parecchi legami con questa terra. Ne ho talmente tanti che adesso ci sono contadini e contadine biologiche che stanno ascoltando questo
intervento e che per esempio mi scrivono in tempo reale di comunicarVi che "auch heuer wurden auf den Kräutern
soviel Pestizidrückstände gefunden, dass die gesamten Tees eingestampft werden müssen, genauso auf einem
Feld in Mals." Il problema è la contaminazione. È vero, l'Europa non vieta i pesticidi, ma vieta la contaminazione. E
quello che è successo in alta val Venosta è proprio questo, cioè si è rovesciato il ragionamento. Si è detto: fino
adesso l'Europa come ha risolto il problema di impedire la contaminazione? Facendo delle prescrizioni per un uso
"corretto" dei pesticidi. In alta val Venosta hanno rovesciato completamente il ragionamento. Uso corretto o non
uso corretto a loro interessa capire se c'è contaminazione o non c'è. Questo è il punto: dobbiamo impedire la
contaminazione e dobbiamo vedere se gli strumenti che sono attualmente usati per impedire la contaminazione
effettivamente la impediscono. Allora la prima questione è avere dati, analisi.
Ha ragione l'assessore Schuler quando dice che le analisi devono essere oggettive e devono essere fatte
da autorità indipendenti. Per questo noi proponiamo di inserire in legge l'impegno da parte della Provincia a monitorare costantemente il territorio con un piano di monitoraggio annuale per vedere se ci sono contaminazioni sul
territorio fuori dalle colture tradizionali e dare la possibilità ai comuni di chiedere che sul proprio territorio siano
fatte le indagini se i comuni ritengono che sia importante.
Seconda questione. Qui si dice che a Malles hanno fatto il referendum ma il comune non ha nessuna competenza. Io non credo che si possa dare la colpa a Roma o a Bruxelles. In altri casi ci ribelliamo, cerchiamo di
forzare le decisioni di Roma o Bruxelles! Quando si tratta di commercio nelle zone produttive noi forziamo un po' le
regole, e facciamo bene, cerchiamo di difenderci il più possibile. Allora cerchiamo di forzare anche su questo
piano. E che i comuni qualche competenza la possono avere, lo dimostra la delibera della Giunta provinciale del
1.7.2014, dove è scritto: "In casi motivati – e infatti nella nostra proposta il caso dovrebbe essere motivato da queste analisi che si fanno, dalla prova che c'è contaminazione – i comuni territorialmente competenti possono deferire ulteriori misure antideriva". Quindi anche voi prevedete che i comuni possano agire, solo però "ai sensi dei
punti 2.7 e 2.10". Noi proponiamo di allargare i punti, di dire che di fronte a certezze delle analisi e di fronte a certe
condizioni, perchè l'Unterland non è Malles e quindi certe cose che possono andare bene a Cortaccia possono
non andare bene in alta Venosta, si dia la possibilità ai comuni di emettere delle ulteriori misure di protezione per
raggiungere l'obiettivo comune di evitare intanto la contaminazione.
Giustamente i colleghi hanno detto che in questo disegno di legge ci sono diverse cose e, come tradizione,
non solo la maggioranza lo modifica in commissione ma lo modifica anche in aula presentando emendamenti
corposi, e addirittura credo che arriveranno anche subemendamenti agli emendamenti corposi. I temi caldi riguardano l'energia e il commercio al dettaglio nelle zone produttive. Due parole su queste, perché la mia relazione di
minoranza non teneva conto degli emendamenti che poi sono stati presentati.
Per quanto riguarda l'energia, all'art. 6-bis, l'assessore Theiner ha presentato un nuovo emendamento che
è molto più lungo del primo, e contiene alcune novità. Capisco che voi abbiate bisogno di una norma che vi autorizza a spostare le quote che la Provincia ha in SEL in un'altra possibile società. Basterebbe dire che la Provincia
può creare con altri enti pubblici una nuova società a scopo idroelettrico e può spostare lì quote che detiene. Questo è quello di cui la Provincia ha bisogno per fare poi qualsiasi altra operazione, perché ricordiamoci che la SEL è
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stata fondata per legge, strano ma vero, quindi c'è bisogno di una legge per fare qualsiasi movimento. Ma nell'emendamento si dice che nella nuova società vengono trasferite tutte le concessioni, quindi sostanzialmente l'operazione è quella per cui SEL e AE se fanno una nuova società vengono totalmente svuotate, perché una società
idroelettrica senza concessioni non è niente, diventa una scatola vuota.
La seconda cosa è che attraverso questa operazione tutti i procedimenti in corso che riguardano le concessioni contestate, quindi la procedura Caia ecc. ma forse anche i ricorsi di fronte al Magistrato delle acque, vengono chiusi. Io questo lo chiamo colpo di spugna. C'è stata una gara che è stata manipolata, ci sono 12 grandi
concessioni che sono in mano ad una società che le ha ottenute con l'azione delle persone che poi sono state
individuate nella sentenza del tribunale, che hanno falsificato i concorsi, per cui non è stata data la vittoria al miglior progetto ma al progetto manipolato, e prima di aver ripristinato lo stato di diritto e la legalità in questo campo
si fa un'operazione di trasferimento e accordo - non con tutti tra l'altro - i protagonisti e si cerca di chiudere la questione. Questo lo chiamo colpo di spugna. In questi giorni mi veniva da pensare all'ex assessore Laimer e all'ex
direttore Rainer che in questa operazione sono gli unici che hanno pagato qualcosa. L'operazione è riuscita ma il
paziente è morto. Sono gli unici che hanno pagato qualcosa e alla fine magari l'operazione porta i frutti che doveva
portare. Riflettiamoci bene e riflettiamo anche sul nostro senso di legalità. Meglio sarebbe riportare la legalità nelle
concessioni, stabilire chi meritava quelle concessioni, dopodiché su questa base si può stabilire anche il valore
delle diverse società per poi metterle insieme.
Arriviamo al commercio al dettaglio nelle zone produttive. I funzionari ci avevano detto che sarebbe arrivato
un emendamento sostitutivo ai commi 11 e 12 dell'art. 6 che doveva recepire l'accordo col Governo, altrimenti i
commi 11 e 12 sarebbero stati cancellati. La Giunta provinciale vuole cancellare i commi 11 e 12 quindi vuol dire
che non c'è un accordo con il Governo. Dopodiché la Giunta provinciale ha proposto un emendamento al comma
4 che compatta la legislazione sul commercio al dettaglio nelle zone produttive, ed è un emendamento restrittivo.
Poi so che nei corridoi si sta studiando un subemendamento che sia ancora più restrittivo, lo vedremo quando
arriva. Noi siamo contro i centri commerciali, però vi dico una cosa. Noi andiamo avanti sulla stessa linea degli
ultimi anni che è fare la barricata con norme che prima o poi vengono impugnate e quindi diamo molto lavoro agli
avvocati, soprattutto a quelli importanti. Negli ultimi anni è successo che con il nostro comportamento non è vero
che abbiamo impedito la proliferazione dei centri commerciali, perché abbiamo quello che avrebbe dovuto essere
l'unico centro commerciale a Bolzano, al Brennero c'è l'Outlet che è un centro commerciale, a Lagundo c'è un
qualcosa che somiglia, a Varna anche, cioè con la nostra linea mi pare che diamo molto lavoro agli avvocati e chi
ha l'avvocato più forte alla fine fa quel che gli pare. È un rischio che corriamo di nuovo. Non so quindi se questa è
la linea giusta. Lo pongo come problema. C'è il caso di Brunico, quando parlo di avvocato forte vuol dire anche
avvocati che hanno più di qualche rapporto con la politica, lì ci sono due avvocati l'uno contro l'altro, uno a favore
del Comune, uno contro il Comune, tutti e due sono alti esponenti del partito della Volkspartei, uno parlamentare e
l'altro "Bezirksobmann".
Chiudo dicendo che con questi due emendamenti, quello sul commercio al dettaglio nelle zone produttive e
quello sull'energia, in un disegno di legge composto da 12 articoli ci sono 4 punti fondamentali in cui c'è un articolo
che dice che cambia le regole del gioco e interviene in processi giudiziari in corso: costi di urbanizzazione nelle
zone produttive, concessioni idroelettriche, commercio al dettaglio nelle zone produttive, distanze tra edifici. Per
quattro volte facciamo una legge in cui si dice che cambiamo le regole del gioco e questo interferisce in processi
giudiziari in corso. Questo non è uno stato di diritto!
URZÌ (L'Alto Adige nel cuore): Faccio solo alcune considerazioni. La prima considerazione parte dalla ragione per cui oggi ci troviamo in sessione straordinaria a tenere questa seduta del Consiglio provinciale. Abbiamo
posto l'interrogativo alla Giunta provinciale e abbiamo chiesto quali fossero le ragioni sostanziali che imponessero
a questo Consiglio provinciale un'adunanza in via straordinaria e d'urgenza che in un certo qual modo anticipasse
la scadenza naturale della convocazione del Consiglio provinciale che era fissata per i primi giorni di novembre.
Non abbiamo avuto risposta se non una generica affermazione sulla necessità, nel più rapido tempo possibile, di
intervenire con alcune misure contenute all'interno di questo disegno di legge omnibus ritenute urgenti e necessarie. Questa mancanza di chiarezza si stratifica sulla mancanza di chiarezza – o forse eccessiva chiarezza, questo
è il punto – del disegno di legge che in alcune sue parti interviene su procedimenti giudiziari in corso e quindi crea
le premesse affinché con norma, e con provvedimento anche d'urgenza dettato forse da scadenze che sono alle
porte rispetto a decisioni che devono essere assunte in altra sede, non in quella politica, si possa fare chiarezza
verso l'aula e l'opinione pubblica sul metodo di legislazione. Le leggi omnibus aiutano la torbidità, rendono difficile
all'opinione pubblica cogliere la delicatezza dei passaggi che si intendono assumere, tanto è vero che questo
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Consiglio provinciale più di una volta si è trovato a ragionare sulla validità dello strumento della omnibus, soprattutto quando abusato. Quante volte in questi ultimi mesi abbiamo dovuto prendere in mano le leggi omnibus? Anzi
le proposte della Giunta provinciale ormai si articolano attraverso leggi omnibus, che di per sé sono uno strumento
eccezionale che dovrebbero corrispondere ad esigenze eccezionali, che ci chiediamo in tutta onestà se anche in
questo caso fossero così trasparenti.
Le considerazioni svolte in maniera articolata anche attraverso la relazione di minoranza dei colleghi del
gruppo Verde, hanno posto l'attenzione su alcuni aspetti sui quali questa maggioranza e questo presidente della
Giunta provinciale avrebbe la necessità di fare chiarezza in aula. È il momento in cui si chiede anche assunzione
di responsabilità da parte della maggioranza. C'è un problema molto delicato, che riguarda l'operazione del Comune di Bolzano che io ho definito "di svendita" dei gioielli di famiglia, di cessione di uno dei patrimoni che i comuni di Bolzano e Merano detengono, un processo che passa attraverso le misure che oggi il Consiglio provinciale intende approvare per definire un riassetto del quadro complessivo che alleggerirà in maniera invasiva il
ruolo che in particolar modo il Comune di Bolzano potrà giocare sul piano della partita energetica in provincia di
Bolzano, crea un nuovo polo pubblico, azzera i contenziosi giudiziari e non aiuta in quella richiesta di chiarezza
che invece è stato il leit motiv del dibattito pubblico in questi ultimi mesi. Ci attendiamo una presa di posizione
molto chiara e trasparente, altrettanto trasparente qual è la trasparenza dell'obiettivo politico che questo disegno di
legge si propone da parte del presidente della Giunta provinciale.
Per quanto riguarda la liberalizzazione del commercio al dettaglio, mi permetto di rappresentare in questo
Consiglio provinciale una voce al di fuori dal coro. Ho sostenuto nella legislatura scorsa la necessità anche per la
Provincia di Bolzano di imboccare la strada della liberalizzazione del commercio nel senso letterale del termine,
non attraverso quella mediata delle norme che di fatto costituiscono una griglia impenetrabile nella quale poi forse
ha ragione chi dice che attraverso questa griglia riesce a passare solamente chi può contare su un favore delle
condizioni ambientali entro le quali si muove che è del tutto speciale. Ho sostenuto che la liberalizzazione del
commercio avrebbe dovuto essere la strada attraverso la quale fare imboccare anche alla Provincia di Bolzano
una normalizzazione nell'offerta commerciale. La Provincia non può negare i dati che le vengono proposti in maniera sistematica mensilmente dall'Astat e che confermano una straordinarietà della situazione dell'Alto Adige in
rapporto all'andamento dei prezzi al consumo delle merci a livello nazionale. Siamo fuori da tutti gli standard. Di
questo dovremo acquisire la massima consapevolezza, avere la comprensione del fatto che tutto ciò trova una
sua ragione, che è anche quella di aver realizzato le condizioni in Alto Adige, un tempo era di monopolio oggi è di
oligopolio che controlla il mercato locale e determina anche la politica dei prezzi. Questo è un elemento che alla
fine pagano i cittadini, perché un mercato controllato da un oligopolio e che tiene l'asticella dei prezzi in alto, scarica il suo effetto sui cittadini. L'Astat ha svolto delle ricerche estremamente interessanti sul fenomeno del turismo
commerciale, della sistematica propensione del consumatore altoatesino ai viaggi presso i grandi centri commerciali che sono fuori dal territorio provinciale, Innsbruck, Verona, Trento. I centri commerciali altoatesini, chiamati
tali da coloro che temono questa tendenza verso la polarizzazione del commercio, non hanno niente a che spartire
con il concetto dei veri centri commerciali presso i quali, non a caso, il consumatore altoatesino si rivolge. Il turismo commerciale porta risorse fuori dal territorio della nostra provincia, crea le condizioni per cui si sviluppa una
disaffezione verso il commercio di vicinato della nostra provincia, mette in affanno paradossalmente anche quella
rete di vendita di vicinato che si vorrebbe in un certo qual modo tutelare, perché l'offerta di vicinato non regge il
rapporto all'economicità del prezzo e la garanzia della scelta che viene garantita dai grandi centri commerciali al di
fuori del territorio provinciale. Innsbruck che è alle porte ci dà l'idea chiara di cosa può significare un'offerta commerciale articolata e attrattiva. Chiunque ha avuto occasione di fare una visita ai centri commerciali di Innsbruck, e
alzi la mano in questo Consiglio chi non c'è mai stato a Innsbruck o alla Grande Mela o in altri centri commerciali
del Veneto, ma chi c'è stato ha l'esatta percezione di quello che significa garantire un'offerta economicamente
vantaggiosa dando semplicemente un'occhiata nel posteggio alle targhe delle automobili che sono posteggiate.
Metà delle targhe sono di altoatesini. Il collega Knoll dice che sono il 30%, e credo che su questo una riflessione la
dovremo fare. La chiusura attraverso la paura non credo sia un'azione politica di responsabilità nei confronti della
comunità che invece dovremmo ascoltare. L'Astat ci conferma l'alto costo della vita, l'ultima statistica è uscita due
giorni fa e noi siamo fuori da tutti i parametri nazionali, rispetto all'anno precedente c'è stato aumento del + 1%
mentre nel resto dell'Italia c'è stata una deflazione dello 0,1%. Già questo dato ci dovrebbe indirizzare ad assumere responsabilmente delle decisioni che tengano conto delle esigenze reali della nostra comunità. Non si fa il
bene del commercio di vicinato neanche chiudendosi in una sorta di protezionismo diffidente.
Ho sfogliato la documentazione che ci è stata consegnata, gli emendamenti e i diversi atti correlati e ho un
po' sorriso quando all'emendamento presentato dalla Giunta provinciale sull'art. 6, comma 4, "zone per gli inse-
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diamenti produttivi", coerentemente con il filo del ragionamento che è stato seguito negli ultimi anni, si rivendica il
diritto al protezionismo citando per esempio, come primo atto allegato, l'art. 6 della Costituzione italiana che dice:
"La Repubblica tutela con apposite norme le minoranze linguistiche." Qualunque cittadino si domanderebbe che
senso ha l'art. 6 della Costituzione italiana con un intervento legislativo che attiene la ridefinizione del comparto
del commercio e delle regole conseguenti. Ma non è tutto, perché viene allegata addirittura la convenzione per la
promozione e la protezione delle diversità culturali redatto a Parigi il 20.10.2005, un complicatissimo documento
che sostanzialmente dice che il valore delle diversità – principio assolutamente condiviso – è un valore autentico
al quale l'Europa si deve ispirare. Tutto questo per giustificare che l'Alto Adige ha il diritto, anzi il dovere di legiferare in termini protezionistici perché è l'Alto Adige, perché ci sono minoranze linguistiche. Su questo sorrido oggi
come sorridevo la scorsa legislatura quando, a supporto delle tesi per limitare la liberalizzazione del commercio, si
introducevano questi principi, perché il comma 2 dell'emendamento presentato ad un certo momento dice: "Il
commercio al dettaglio nelle zone produttive è disciplinato nel rispetto della legislazione statale comunitaria in
ossequio allo Statuto di autonomia di cui al DPR…ecc. nonché in conformità con il dettato dell'art. 6 della Costituzione italiana e dell'art. 8 della Convenzione Unesco del 20.10.2005, in quanto il mantenimento di una popolazione
stabile - questa è la ragione della linea protezionistica - costituisce elemento di salvaguardia dell'assetto del territorio e nel caso della Provincia di Bolzano presupposto per la permanenza delle minoranze linguistiche ivi insediate." Scomodare temi tanto delicati e pesanti che attengono l'ispirazione stessa dello Statuto di autonomia per
giustificare una linea legittima, per carità, ma discutibile dal mio punto di vista, sul piano dello sviluppo delle politiche del commercio, è per lo meno curioso.
Su questo c'è da fare chiarezza. Non voglio aggiungere ulteriori considerazioni, credo che il dibattito sull'articolato ci permetterà di entrare nel merito delle singole questioni che questo disegno di legge ci propone. Io auspico che in sede di replica da parte del presidente della Giunta provinciale ci siano una serie di risposte molto
chiare alle domande che questo Consiglio in maniera altrettanto chiara ha posto, su tutte le questioni centrali di
questo disegno di legge per le quali vorremmo ancora sapere l'urgenza effettiva, quale scadenza ha giustificato
oggi questa convocazione d'urgenza del Consiglio provinciale. È una scadenza giudiziaria? È una scadenza di
vertenza fra le parti?
PÖDER (BürgerUnion – Südtirol - Ladinien): Herr Präsident! Die Frage der Elektrizität ist eine grundlegende Frage. In Artikel 6/bis ist eine Absichtserklärung enthalten, wenn es heißt: "Das Land beabsichtigt, den
Elektrizitätssektor neu zu regeln." Abgesehen von der gesetzgeberischen Fragwürdigkeit eines solchen Passus,
das heißt, dass ich in ein Gesetz schreibe, dass wir beabsichtigen irgendetwas zu regeln, will man das Ganze
natürlich in die Richtung lenken, einen Energiekoloss nach Südtiroler Maßstäben zu gründen. Nach internationalen Maßstäben wird es sich um ein kleines Werk handeln. Abgesehen von der hier getroffen Formulierung stellt
sich mir folgende Frage: Macht der Partner SEL da überall mit? Machen Enel und Edison mit? Haben wir vertraglich die Garantie, dass sie nicht irgendwann einmal sagen: Wir steigen da aus und nehmen alles zurück, was wir in
die Gesellschaft bzw. in die gesamte Entwicklung mit eingebracht haben? Haben wir aufgrund der Verträge diese
Garantie, dass nicht eine Rücknahme aller Entscheidungen, die getroffen wurden, erfolgt? Würde dieser Fall eintreten, müsste die SEL bzw. das Land enorme Summen zahlen, weil der Partner auf staatlicher Ebene irgendwann
einmal sagt: Hier machen wir auf der einen Seite nicht mit, was die Konzessionen anbelangt, aber auf der anderen
Seite auch, was diese neue Entwicklung angeht, mit der Gründung eines lokalen Energiekolosses. Gibt es in diesem Zusammenhang die Sicherheit, ohne dass irgendwann einmal die Partner auf staatlicher Ebene Nein? Wenn
beispielsweise die Vertragsklauseln gebrochen werden, könnte es sein, dass sie sich nicht mehr gebunden fühlen.
Sie würden einen Weg zurück in die Vergangenheit wählen, bei dem wir glauben, dass dieser ausgeschlossen ist,
weil es mittlerweile eine Reihe von Entwicklungen gegeben hat. Dies ist die Grundsatzfrage! Ich frage mich, ob wir
all das in dieser Form abwickeln können, ohne dass der staatliche Partner danach wieder aussteigt.
Die nächste Frage lautet: Ist es sinnvoll, dass wir den relativ gesunden Betrieb Etschwerke mit der sich im
Schleudertrauma befindlichen Gesellschaft SEL mit diesem Gesetz fast schon zwangsfusionieren, auch wenn die
Verhandlungen schon lange laufen? Ist das überhaupt sinnvoll? Ist es nicht sinnvoller, dass wir auf dem lokalen
Strommarkt trotz allem eine bestimmte Wettbewerbssituation zulassen? Ich verstehe schon - um es noch einmal
zu sagen -, dass die beiden Betriebe zusammen auf dem internationalen Parkett nur ein kleiner Fisch im großen
Stromhaifischbecken sind. Das ist schon klar. Ob das dann aber zum Vorteil gereicht oder ob hier einfach versucht
wird, die SEL-Probleme in eine neue Gesellschaft verschwinden zu lassen und da alles miteinzubringen, was die
Etschwerke haben, das ist die Frage. Oder ob man damit besänftigt, indem man sagt: Etschwerke, wir machen
diese Fusion zu euren Gunsten! Das sind einige Fragen, die sich hier erheben. Man wird sich darüber Gedanken
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gemacht haben. Aber die wesentliche Frage ist, ob diese Entwicklung von den Partnern auf staatlicher Ebene, die
ja hier in verschiedener Form mitbeteiligt sind, nicht wieder rückgängig gemacht werden kann. Die Partner auf
staatlicher Ebene haben sich vertraglich beispielsweise bestimmte Zahlungen zugesichert, so im Zusammenhang
mit den Konzessionen, eine dieser fragwürdigen Klauseln. Ich hoffe nicht, dass da irgendwann wieder eine Entwicklung eingeleitet wird, bei der wir Zuständigkeiten, Konzessionen, Ableitungen verlieren. Das ist die Befürchtung, die man durchaus erheben muss, und das sind die Fragen, die man stellen muss.
KNOLL (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Herr Präsident! Ich werde mich kurz fassen. Es wurde schon viel gesagt. Ich möchte nur noch auf einen Punkt eingehen, weil Kollege Urzì vorhin den Bereich Handel angesprochen
hat. Wir hatten in der letzten Legislaturperiode eine Lehrfahrt mit dem II. Gesetzgebungsausschuss nach Magdeburg und ins Umland. Wir haben dort feststellen müssen, dass Handelsstrukturen, wie wir sie in Südtirol kennen,
nicht mehr überall eine Selbstverständlichkeit sind. Es handelt sich vielfach nicht etwa um kleine Siedlungen mit
ein paar Hundert Einwohnern, sondern durchaus - wenn wir das auf Südtiroler Verhältnisse ummünzen - um
Städte mit teilweise 15.000 und mehr Einwohnern. Wir haben festgestellt, dass es in diesen Gebieten Dörfer und
Gemeinden gibt, wo es kein Lebensmittelgeschäft und kein Gasthaus in dem Sinne mehr gibt und auch kein Dorfoder Stadtleben stattfinden kann. Hinzukommt noch, dass dort eine extreme Überalterung der Gesellschaft ist,
was zukünftig große Probleme mit sich bringen wird. Das zeigt uns natürlich, dass wir hier in Südtirol eine Sondersituation haben und dass wir uns die Frage stellen müssen, ob und wie wir diese Sondersituation schützen können
und sollen. Es gibt natürlich von Seiten einzelner Wirtschaftstreibenden diesen Ruf, alles zu liberalisieren. Die
Öffnungszeiten sollten im Idealfall 24 Stunden am Tag und bis zu sieben Tage in der Woche umfassen. Nur muss
man sich hier natürlich auch die Frage stellen, ob das unserem Wirtschaften, wie wir es in Südtirol kennen, nicht
im Grunde genommen zuwiderläuft. Ich weiß, dass in diesem Zusammenhang immer der Hinweis kommt, dass
dies dazu führen könnte, dass wir nicht mehr konkurrenzfähig sind und dass die Südtiroler nach Innsbruck, Trient
oder Verona zum Einkaufen fahren. Ja, das stimmt! An Spitzentagen machen die Konsumenten aus Südtirol in der
Stadt Innsbruck bis zu 30 Prozent des Umsatzes aus. Das ist an Spitzentagen der Fall. Wir müssen diese Rechnung aber ein bisschen weiter machen. Wir führen stets ein bisschen eine Diskussion - um mich der Terminologie
der linken Reichshälfte zu bedienen -, als ob wir hier beim Klassenfeind einkaufen würden. Wir müssen aber auch
bedenken, dass das im Umkehrschluss wieder eine Wertschöpfung für Südtirol bringt. Es ist nicht so, dass die
Südtiroler ihr Geld nach Innsbruck bringen und dieses Geld dann für Südtirol verloren ist. Wir müssen bedenken,
wie viele Südtiroler Studenten - nur um das Beispiel Innsbruck herzunehmen - in Innsbruck studieren dürfen. Wir
sehen auch, wie viele Südtiroler beispielsweise in Innsbruck arbeiten. Ich rate denjenigen, die das immer kritisieren, einmal in das Kaufhaus Tirol oder ins DEZ zu gehen, dann werden sie sehen, wie viele Südtiroler dort arbeiten. Im Umkehrschluss werden in Innsbruck Arbeitsplätze für Südtiroler geschaffen, beispielsweise im Betrieb
Sportler, der in Innsbruck eine Filiale hat. In Osttirol gibt es den Südtiroler Betrieb Loacker, in dem auch viele Südtiroler arbeiten und hin- und herpendeln. Die Wertschöpfung, die durch Südtiroler Finanzmittel zwar in Innsbruck
ausgegeben wird, kommt wieder nach Südtirol zurück, beispielsweise durch Tagesfahrten und Urlaubsgäste, die
nach Südtirol kommen. Südtirol ist auch ein Tourismusland, das davon lebt, dass so viele Menschen nach Südtirol
kommen und hier ihr Geld ausgeben. Da wäre ich schon sehr vorsichtig mit dieser Diskussion, so quasi, nicht "im
Ausland" das Geld zu lassen. Wenn das jeder denken würde, dann würden wir in Südtirol arm ausschauen. Ich
weiß, dass man in Südtirol immer dafür kritisiert wird, wenn man fördert, dass gewisse Produkte in Südtirol vielleicht nicht konsumiert werden und die Menschen dann lieber in Innsbruck, Verona oder anderswo einkaufen. Das
hat aber unter anderem auch mit dem Preis zu tun. Wir wären nicht Südtirol, wenn nicht das Einkaufen auch Politik wäre. Das hat auch mit unserer besonderen Situation in Südtirol zu tun. Ich sage das ganz offen, das wird nicht
nur mir so gehen, wenn ich in Bozen - wir haben so eine Art Einkaufszentrum in Bozen - in der Industriezone,
wenn ich dort reingehe und nicht in der Lage bin, mich in meiner Muttersprache zu verständigen und einen Computer kaufen möchte und mir gesagt wird: Es gibt diesen Computer aber nicht mit einer deutschsprachigen Tastatur, dann werde ich mich auf dem Absatz umdrehen und dort einkaufen, wo ich das bekomme. Umgekehrt gilt das
für die Italienischsprachige Bevölkerung genauso. Das sind auch Dinge, die damit zusammenhängen. Das sehe
ich nicht unter dem Aspekt, dass hier Geld verloren geht. Das ist eine gegenseitige Wertschöpfung, wo Geld ausgegeben wird, das aber wieder ins Land zurückfließt. Mir tut es Leid, dass diese ganzen Untersuchungen, die in
den letzten Jahren gemacht wurden, immer nur einseitig gemacht wurden. Es wird beispielsweise erhoben: Wie
viel geben die Südtiroler in Innsbruck aus, wie viel Kaufkraft fließt nach Verona, wie viel Kaufkraft fließt nach Trient
ab? Aber es wird nie die umgekehrte Rechnung gemacht, was uns das an Wertschöpfung bringt, beispielsweise
an Südtirolern, die ihr Kapital an Wohnungen investieren, beispielsweise in Innsbruck, die sie dann aber wieder an
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Studenten weiter vermieten, die aber ihren Steuersitz in Südtirol haben. Diese umgekehrte Rechnung wird nie
gemacht. Ich denke, das gehört fairerweise auch dazu, dass so etwas in eine Kalkulation aufgenommen wird.
Deswegen sage ich, wir müssen diese Handelsstrukturen, die wir in Südtirol haben, durchaus mit einer gewissen
Wertschöpfung versehen, das heißt zum einen, dass man erkennt, welchen Wert wir dadurch monetär blockieren,
aber natürlich, dass man auch berücksichtigt, was würde es bedeuten, wenn diese Sturkuren in Südtirol nicht
mehr existieren würden. Was würde es auch dem öffentlichen Haushalt kosten, wenn man dann mit einer massiven Abwanderung konfrontiert wäre, wenn man auch gewisse Strukturen in diesen peripheren Gebieten durch
Zuwendungen, durch die öffentliche Hand unterstützen müsste, auch allein dadurch, wie wir selber gesehen haben, in Magdeburg und Umgebung dann eben eine überalternde Gesellschaft dort ist, dann mit der öffentlichen
Hand betreut werden muss. Das sind Dinge, die mit in eine solche Rechnung mitaufgenommen werden müssen.
Deswegen wäre es zu einfach, wenn wir diese Rechnung nur so aufstellen, dass man sagt: Wenn wir nicht in
Südtirol eine völlige Liberalisierung des Handels zulassen, dann wandern im Grunde genommen Arbeitsplätze und
das Geld einfach ab und geht damit Südtirol verloren. Die Rechnung so zu machen, ist zu einfach.
PRÄSIDENT: Es ist jetzt 12.47 Uhr. Kollege Steger, Sie haben das Wort, bitte.
STEGER (SVP): Herr Präsident, ich werde mich kurz halten, da Sie uns schon in die Mittagspause schicken wollen. Ich glaube, dass in diesem Gesetzentwurf einige wesentliche und auch dringende Maßnahmen verankert sind. Ich möchte nur auf zwei Maßnahmen eingehen, wie wohl andere genauso wichtig sind. Aber die Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion haben diesbezüglich schon das Wort ergriffen und ihre Sicht der Dinge im
Bereich Landwirtschaft ausgeführt. Ich möchte mich auf zwei Punkte konzentrieren, nämlich auf die Normen in
Bezug auf die Gewerbegebiete und die Handelsurbanistik. Es geht hier um eine ganz wesentliche Bestimmung.
Wir brauchen diese Bestimmung, wenn wir auch in Zukunft - wie schon Kollege Sven Knoll gesagt hat - die hiesigen einheimischen kleinen und mittleren Strukturen in den Dörfern und Städten wertschätzen wollen. Sie kennen
alle die Vorgeschichte- Im Jahr 2011 hat es unter den damaligen Ministerpräsidenten Monti ein Attentat auf unsere
Autonomie gegeben. Er ist den gesamtstaatlichen Problemen - er hatte ja kein Geld zur Verfügung - mit einer
Liberalisierungswut begegnet, welche uns in Südtirol in große Schwierigkeiten gebracht hat. Monti hat nämlich in
seinem Dekret "Salva Italia" vorgesehen, dass der Einzelhandel überall dort, wo er stattfinden soll, außer im landwirtschaftlichen Grün oder in den Alpingebieten, also in den hochgelegenen Zonen machbar sein soll. Damit hat er
ein Prinzip über Bord geworfen, das sich in Südtirol in den letzten 20, 30 bzw. 40 Jahren mehr als bewährt hat.
Schauen wir uns den ländlichen Raum in Südtirol an und vergleichen ihn mit jenem im benachbarten Trentino oder
Belluno! Es wäre vielleicht einmal interessant, eine Exkursion ins Bellunesische zu machen, denn dann würde
man sehen, was passiert, wenn die Dörfer und die kleineren Fraktionen nicht funktionieren. Dörfer und Fraktionen
können nur dann funktionieren, wenn es Angebote vor Ort gibt und Dienstleistungen vor Ort angeboten werden.
Zu den Dienstleistungen gehören ganz zentral auch private Dienstleistungen wie der Einzelhandel, genauso wie
private Dienstleistungstätigkeiten. Ich denke beispielsweise an die Banktätigkeit über Bankomat oder über Filialen
der Banken vor Ort. Ich denke an die gastgewerbliche Tätigkeit, das Dorfgasthaus, und natürlich auch an die vielen öffentlichen Dienstleistungen, wie Kindergarten, Mensa, Sprengelsitze bzw. Stützpunkte im Sanitätsbereich
usw. Diese Summe an Dienstleistungen, die wir vor Ort anbieten können, macht ein Gebiet attraktiv oder weniger
attraktiv. Wenn einzelne dieser Dienstleistungen vor Ort nicht mehr angeboten werden können, dann hat das ganz
große Konsequenzen für die Attraktivität dieses Lebensraums. Deshalb hat Südtirol in den letzten 20 bzw.
30 Jahren immer wieder versucht, sicherzustellen, dass Einzelhandel in den Städten, in den Orten, in den Stadtvierteln, also in bebauten oder im bewohnten Raum stattzufinden hat. Ich verstehe, dass Autos, Kfz oder Motorräder nicht besonders gut in der Stadtgasse in Bruneck verkauft werden können, sondern wohl eher in einem Gewerbegebiet. Aber die meisten Tätigkeiten des Einzelhandels gehören in die Ortskerne. Deshalb hat Südtirol stets
gesetzliche Regelungen verankert, die es ermöglichen, dass der Einzelhandel in den Städten und in den Ortskernen und nicht so sehr in den Gewerbegebieten stattfinden kann. Mit der Verfügung von Monti ist diese Möglichkeit
auf einem Schlag zerschmettert worden. Der Landtag und die Landesregierung haben reagiert und diesbezügliche
Gesetzesbestimmungen erlassen. Eine Gesetzesbestimmung aus dem Jahr 2012 ist als verfassungswidrig erklärt
worden. Eine weitere Gesetzesbestimmung im Zusammenhang mit dem Handel aus dem Jahr 2013 ist jetzt "sub
judice" vor dem Verfassungsgerichtshof. Deshalb ist es notwendig, dass man eine Norm bzw. eine Regelung findet, die dem Verfassungsrecht standhalten kann und auch in irgendeiner Weise vom Staat akzeptiert wird. Der
Staat ist der Erste, der gegen eine solche Bestimmung klagen kann. Deshalb sollte man die Bestimmungen schon
im Vorfeld mit den Behörden auf diesem Gebiet abklären, um eventuelle Rekurse zu vermeiden. Sie wissen, dass
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das Urteil des Verfassungsgerichtshofes zum Landesgesetz aus dem Jahr 2013, welches den Einzelhandel in
Gewerbegebieten regelt, "sine die" ausgesetzt ist. Das heißt aber nicht, dass dieses Urteil nicht kommen wird. Es
ist höchst an der Zeit, dass man eine Regelung findet, um diese "materia del contendere" zu überwinden. Man
muss eine Lösung finden, damit langfristig die Möglichkeit besteht, trotz allem den ländlichen Raum zu bedienen.
Es hat im Jahr 2013 einen ganz wichtigen normativen Moment gegeben. Ich denke an das sogenannte "Decreto
del Fare", das vom seinerzeitigen Ministerpräsidenten Letta erlassen wurde. Im Artikel 31 wird die Möglichkeit für
Südtirol vorgesehen, in dem Bereich eine Gesetzgebungskompetenz auszuüben. Dieses "Decreto del Fare" ist
immer noch in Kraft, wie wohl es in diesem Sommer nochmals geändert wurde. Es wurde mehr eine Interpretation
gemacht. Jedenfalls besagt es, dass aus Umweltgründen, aus Urbanistikgründen und aus Gründen des Umstandes, dass man ein Berggebiet ist, also aus diesen drei Gründen die Möglichkeit besteht, besondere Bestimmungen in Bezug auf die Handelsurbanistik zu erlassen. Das ist der Aufhänger, auf den sich der Gesetzgeber beruft.
Ich hoffe sehr, dass wir - hier wird vom Landeshauptmann in den nächsten Minuten noch ein Änderungsantrag
zum Änderungsantrag eingereicht - eine breite Zustimmung bekommen. Mit der Annahme dieses Änderungsantrages wird es auch in Zukunft in Südtirol möglich sein, den ländlichen Raum, aber auch die Stadtviertel ordentlich
zu bedienen und den Handel vorwiegend … Es ist keine Verbotsnorm, sondern es wird - wie Sie sehen werden eine Norm sein, die unter bestimmten Voraussetzungen auch für die Gewerbegebiete Handel zulässt, aber nicht
für jede Tätigkeit und nicht für jeden, der gerade nur mal eine Mitteilung macht. Alles wird dem Bauleitplan und
dem Durchführungsplan unterworfen, um sicherzustellen, dass wir auf dem Gebiet des Handels langfristig - nicht
als Selbstzweck, sondern als Bedienung des Territoriums - vor allem im ländlichen Raum Sicherheiten bekommen
und auch in Zukunft haben werden. Wir werden in diesem Zusammenhang unseren eigenen Südtiroler Weg gehen. Aus diesem Grunde ersuche ich schon jetzt - ich werde natürlich in der Artikeldebatte noch einmal darauf
eingehen - um eine Zustimmung zum Artikel, der die Handelsurbanistik betrifft. Ich hoffe sehr, dass meine Ausführungen gezeigt haben, dass es wirklich nicht um ein Partikularinteresse geht. Hier geht es um die Sicherheit, dass
unsere Dörfer und Städte auch in Zukunft attraktiv bleiben.
Der zweite Punkt ist ein umstrittener Artikel, den ich ansprechen möchte, weil ich davon überzeugt bin,
dass es ein wichtiger Artikel ist. Ich möchte auf Artikel 6/bis eingehen. Es geht um Maßnahmen zur Durchführung
des Dekretes des Präsidenten der Republik Nr. 235 über die Erzeugung und Verteilung von elektrischer Energie.
Ich möchte mich auf Absatz 1/bis dieses Artikels beziehen. Ich glaube, dass es auf der Basis dieser Bestimmung
möglich sein kann, in Bezug auf die Elektrizität, auf die Produktion und auf die Art und Weise, wie Südtirol in Zukunft vorgehen soll, endlich einen Weg zu gehen, damit man eine langfristige Lösung im Sinne der Allgemeinheit
findet. Es geht darum, ein starkes Unternehmen aufzubauen, das in erster Linie auf zwei Unternehmen fußt, welche eine gewisse Dimension haben und als regionale Player dann am Strommarkt tätig sein können. Ich glaube,
dass man damit einen Schlussstrich über diese unangenehme Angelegenheit ziehen könnte. Gerade der Landtag
und die politischen Minderheiten haben mit ihren Forderungen, Stellungnahmen und Einwänden massiv mitgeholfen, dieses Thema nicht nur aufs Tapet zu bringen, sondern das Problem auch langfristig zu lösen. Dafür gebührt Ihnen Respekt. Die Energie ist eines der höchsten Güter in diesem Land. Wir haben keine Diamanten, wir
haben kein Gold, wir haben keine anderen wesentlichen Bodenschätze, aber wir haben Wasser und wir haben
gesunde Energie. Wir können diesen Bereich nach unserer Fasson mit Südtiroler Autonomie gut und transparent
entwickeln, um auch wettbewerbsfähig zu bleiben. Es geht natürlich auch um Wettbewerbsfähigkeit. Ich glaube,
dass dieser Passus besonders wichtig ist. Ich versichere den Kolleginnen und Kollegen der politischen Minderheiten, dass es hier nicht um Schlaumeierei geht, sondern dass es uns als Südtiroler Volkspartei darum geht,
einen Schlussstrich in diesem Bereich zu ziehen. Wir wollen die Wettbewerbsfähigkeit garantiert wissen. Deshalb
sind wir der Meinung, dass dieser Passus im vorliegenden Omnibusgesetzentwurf ein besonders wichtiger ist. Ich
hoffe sehr, dass wir heute die Voraussetzungen für die Zukunft schaffen können. Es wird eine Entwicklung geben,
die länger andauern wird. Ich versichere, dass wir die Schritte transparent und ganz offen gemeinsam besprechen
werden. Da wird nichts unter der Bank passieren. Ich kann für meine Fraktion sagen, dass wir diesen Bereich
gemeinsam gut entwickeln können.
Als letzter Punkt bleibt mir nur zu sagen, dass es sich hier um 12, 13 oder sogar 14 Artikel handelt, die wir
heute zu verabschieden haben und die allesamt dem Gebot der Dringlichkeit und der Vereinfachung unterworfen
sind. Insofern ist es richtig, dass wir sie auf diesem Wege verabschieden. Herzlichen Dank!
PRÄSIDENT: Es ist jetzt 13.01 Uhr. Ich bitte die Fraktionssprecherkolleginnen und -kollegen nach Unterbrechung der Landtagssitzung in den großen Sitzungssaal, damit wir die Fraktionssprechersitzung mit Landeshauptmann Kompatscher weiterführen können.
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Die Sitzung ist unterbrochen.
ORE 13.01 UHR
---------ORE 14.30 UHR
Namensaufruf - appello nominale
PRÄSIDENT: Die Sitzung ist wieder aufgenommen.
Ich möchte zur weiteren Vorgehensweise Folgendes verkünden. Wir haben uns im Kollegium der Fraktionsvorsitzenden darauf geeinigt, dass Landeshauptmann Kompatscher nun über die Finanzverhandlungen in
Rom berichten wird. Danach kann jeweils ein Abgeordneter/eine Abgeordnete jeder Fraktion fünf Minuten dazu
Stellung nehmen, worauf Landeshauptmann Kompatscher dann eingehen wird. Anschließend fahren wir mit der
Behandlung des Landesgesetzentwurfes Nr. 19/14 fort.
Ein Sicherungspakt für die Südtiroler Autonomie
Mit dem Sicherungspakt werden die Finanzbeziehungen zwischen Staat und Land neu geregelt. Ihm
zugrunde liegen zwei Ziele: den Beitrag Südtirols zum Staatshaushalt längerfristig festzulegen und
so weitere Einschnitte der finanziellen Ressourcen des Landes zu verhindern, wie sie in den letzten
Jahren regelmäßig vorgenommen worden waren.
Im Sicherungspakt wird demnach der Beitrag festgeschrieben, den das Land zur Sanierung des
Staatshaushalts und zur Erfüllung der finanziellen Vorgaben der EU zu leisten hat. Im Umkehrschluss bedeutet dies: Über diesen Beitrag hinaus verbleiben alle in Südtirol generierten Einnahmen
im Land und kommen im Rahmen der autonomen Zuständigkeiten der Bevölkerung zugute.
Der Sicherungspakt ersetzt das Mailänder Abkommen nicht, sondern passt es den Entwicklungen
an. Vor allem aber zielt er darauf ab, die Verhältnismäßigkeit unseres Beitrags wieder herzustellen,
diesen also nach den verschiedenen finanziellen Eingriffen des Staates abseits des Mailänder Abkommens zu verringern.
Die dem Ziel der Sanierung seines Haushalts dienenden Sondermaßnahmen, die der Staat in den
Jahren 2011 und 2012 erlassen hat, haben Südtirol Belastungen in Höhe von rund 800 Millionen
Euro jährlich gebracht. Dies sei es aufgrund der Rückstellungen (“Salva Italia” und Spending Review), sei es aufgrund der Sondersteuern (allgemeine ebenso wie solche auf die Gemeindeabgaben). Zu diesem Betrag kommen noch die finanziellen Einschränkungen im Zuge des Stabilitätspakts.
Kurz gefasst schafft der Sicherungspakt Ordnung, räumt die beim Verfassungsgericht behängenden
Verfahren aus, schreibt den Beitrag fest, den die beiden Länder Südtirol und Trentino zur Sanierung
des Staatshaushalts zu leisten haben (bei etwa der Hälfte dessen, was derzeit einbehalten wird),
bindet diesen an objektive Kriterien, legt Einzelheiten zur Leistung dieses Beitrags fest, die besser
mit unserem Autonomiesystem zu vereinbaren sind, sichert all dies langfristig und in Form einer internationalen Absicherung durch den Einbezug der Republik Österreich.
Umfang des Beitrags: Der Sicherungspakt schreibt den jährlichen Beitrag des Landes auf 476 Millionen Euro fest (413 Mio. für das Trentino, 15 Mio. für die Region, insgesamt also 904 Millionen Euro).
Diese Summe errechnet sich aus einem Anteil von 0,60 Prozent an den Zinsen (nicht am Kapital),
die der Staat auf seine Schulden zu bezahlen hat. Die Formel dient auch in Zukunft dazu, den Beitrag des Landes zu errechnen (siehe unten). Nur unter außergewöhnlichen Umständen, die dazu
führen, dass der Staat die EU-Budget- und Defizitvorgaben überschreitet oder in Fällen von Naturkatastrophen kann der Beitrag um 10 Prozent angehoben werden.
Sicherheit und objektive Parameter: Der Beitrag wird auf fünf Jahre festgeschrieben, danach erfolgt
die Anpassung, allerdings nicht im Zuge langwieriger Verhandlungen, sondern auf der Grundlage
objektiver Parameter, also – wie bereits ausgeführt – mit Blick auf die Schwankungen der Zinslast
des Staates. Auch die Aufteilung der Lasten auf die beiden Länder Südtirol und Trentino erfolgt auf
der Grundlage objektiver Kriterien, und zwar unter Bezugnahme auf das BIP der beiden Länder.
Damit endet auch die durch die staatlichen Bestimmungen ausgelöste Ungleichbehandlung der bei-
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den Länder (auf der Grundlage einer Benachteiligung der direkten Ausgaben im Vergleich zum Outsourcing).
Beseitigung von Verzerrungen: Die oben genannten Summen sind nicht nur auf die korrekte Aufteilung der Beiträge zurückzuführen, sondern beinhalten auch bereits die Korrektur jener Verzerrungen,
die durch die Spending Review in den letzten drei Jahren entstanden sind. Im Laufe der nächsten
drei Jahre entsteht effektiv ein neues Gleichgewicht, indem der Beitrag Trients erhöht und der Beitrag Bozens reduziert wird (33,5 Millionen/Jahr - Bevor man allerdings davon ausgeht, dass diese
den Haushalt erhöhen, sollten erst die vom Staat ins Auge gefassten Steuersenkungen abgewartet
werden).
Einzelheiten zur Leistung des Beitrags: Künftig ist es das Land, das dem Staat den geschuldeten
Beitrag überweist und demnach nicht mehr das Finanzministerium, das diesen Beitrag von der
Summe einbehält, die dem Land aufgrund der Neun-Zehntel-Regelung zustünde. Das Land könnte
auch entscheiden, seinen Beitrag dadurch abzugelten, dass auf die Bezahlung vom Staat delegierter
Aufgaben verzichtet wird (400 Millionen Euro jährlich für Schule, Straßen und andere Delegierungen), oder indem man die Kosten neuer Aufgaben übernimmt (etwa der Gerichtsämter oder Steueragenturen).
Ausschluss weiterer Zahlungen: Der im Sicherungspakt vereinbarte Beitrag bringt mit sich, dass das
Land von allen weiteren Maßnahmen zur Sanierung des Staatshaushalts ausgenommen bleibt. Das
bedeutet, dass es keine weiteren Möglichkeiten für den Staat gibt, die beiden Länder zu weiteren
Zahlungen zu zwingen: weder über den Stabilitätspakt, noch über Sondersteuern:
Überwindung des Stabilitätspakts: Der Stabilitätspakt wird in Kürze durch die Methode des Haushaltssaldos ersetzt, während aber andere Regionen eventuelle Haushaltsüberschüsse an solche mit
einem Defizit abtreten müssen, sind Südtirol und das Trentino von dieser Pflicht befreit. Das bedeutet, dass beide Länder zwar einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen müssen, über eventuelle Überschüsse dürfen sie allerdings frei verfügen. Ist der im Pakt vereinbarte Beitrag also einmal geleistet,
verbleiben alle weiteren Einnahmen aus Steuern und außersteuerlichen Quellen uneingeschränkt in
den Ländern;
Rücklagen für die Staatskasse: Durch die Neufassung der Regelung der Rücklagen (riserve
all’erario; Sondersteuern), dürfen solche nicht mehr mit dem Verweis auf den Ausgleich des Staatshaushalts vorgeschrieben werden. Das heißt, dass der Staat Einnahmen aus Sondersteuern oder
Sondererhöhungen bestehender Steuern nur für spezifische Zwecke binden darf, also etwa nach
Naturkatastrophen oder anderen außergewöhnlichen Ereignissen. Demnach müssen auch alle bisher entgegen dieser Regelung einbehaltenen Einnahmen aus Sondersteuern rückerstattet werden,
und zwar in Jahresraten von 20 Millionen Euro ab 2019.
Weitere Inhalte des Sicherungspakts
Akzise auf Heizöl: es werden Methoden zur Berechnung des Anteils erarbeitet, der laut Mailänder
Vertrag dem Land auf die Abgaben auf Heizöl zusteht, bisher aber nicht ausgezahlt worden ist.
Rückwirkend auf das Jahr 2010 wird mit Einnahmen des Landes in Höhe von rund 30 Millionen Euro
jährlich gerechnet.
Steuerguthaben: Es wird die Möglichkeit eingeführt, Beiträge an Private und Unternehmen nicht
mehr auszuzahlen, sondern in Form eines Steuerguthabens gutzuschreiben.
Einbeziehung der Republik Österreich: Im Sicherungspakt verpflichtet sich die italienische Regierung, die Einigung über die neuen Finanzbeziehungen zwischen Bozen und Rom der Republik Österreich zu übermitteln, und zwar mit einem ausdrücklichen Verweis auf die Streitbelegungserklärung
von 1992, die wiederum das Einvernehmen in allen Fragen der Umsetzung der Autonomie vorsieht.
Die schrittweise Umsetzung des Pakts
Der Sicherungspakt schreibt demnach einen weit niedrigeren Beitrag zur Sanierung des Staatshaushalts fest als jenen, den die Länder bisher mit Einbehalten, Sondersteuern und Stabilitätspakt geleistet haben. Allerdings laufen diese Vereinbarungen den mehrjährigen Haushaltsplanungen des
Staates entgegen, weshalb die einzelnen Maßnahmen des Sicherungspakts schrittweise umgesetzt
werden, wie sich aus beiliegendem Schaubild ersehen lässt.
Es handelt sich um einen Zeitplan, der auch die Bedürfnisse unseres Haushalts berücksichtigt. Zwischen 2018 und 2019 entfallen einige Altlasten, die sich somit durch die Einführung des neuen Systems und mit den genannten Verbesserungen ausgleichen werden.
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---------Un “Patto di garanzia” per l’Autonomia della Provincia
È' il nuovo accordo con cui Stato e Provincia definiscono i rapporti finanziari, con l’obiettivo di stabilizzare nel tempo il contributo che la Provincia deve al sistema della finanza pubblica nazionale e per
sottrarsi in futuro da ulteriori tagli di risorse finanziarie, come invece avvenuto negli ultimi anni.
Si tratta dunque della fissazione del contributo che la Provincia è chiamata a dare per contribuire al
risanamento del bilancio statale e per rispettare i vincoli posti dall’Unione Europea. Venendo determinato questo contributo, ogni altra risorsa generata dal territorio provinciale, tramite il gettito fiscale,
rimane quindi a disposizione della Comunità altoatesina per l’esercizio del proprio autogoverno.
Il “Patto di garanzia” non sostituisce l'”Accordo di Milano”, però ne rappresenta un aggiornamento.
Soprattutto mira a riportare ad equità, quindi ridurre, il sacrificio finanziario che è stato imposto alla
nostra autonomia speciale dalle diverse manovre statali disposte dopo l’Accordo di Milano.
A causa delle manovre statali tra il 2011 e il 2012, al bilancio provinciale sono venuti a mancare ca.
800 mio di euro l'anno, tra accantonamenti (salva Italia e spending review) e riserve all'erario (generiche e sui tributi comunali), cifra a cui si aggiunge l'effetto frenante del patto di stabilità.
Ora, il “Patto di garanzia” rimette le cose in ordine, fa cessare il contenzioso davanti alla Corte Costituzionale e individua l'entità corretta del contributo delle due province (quasi dimezzato rispetto
all’attuale), lo ancora a parametri oggettivi, stabilisce modalità di assolvimento più coerenti col nostro
impianto autonomistico, lo fissa nel tempo, gli dà una valenza sovranazionale con il coinvolgimento
della Repubblica d’Austria
Entità del contributo: l'accordo individua in ca. 476 mio il contributo annuo della Provincia (413 per
Trento, 15 per la Regione, complessivamente 904 mio). Il contributo rappresenta lo 0,60% degli interessi attualmente pagati dallo Stato sul debito pubblico (non del capitale!), ed è proprio questo criterio che verrà usato in futuro per l’aggiornamento del contributo (v. infra). Solo in caso di eventi eccezionali di sfioramento dei parametri posti dall’Unione europea o per catastrofi naturali il contributo
potrà essere aumentato del 10%.
Stabilità e parametri oggettivi: il contributo verrà bloccato per 5 anni, poi verrà aggiornato, ma non ne
nascerà una interminabile trattativa con lo Stato. L'aggiornamento si farà in base ad un parametro
oggettivo cioè, come accennato, in base al variare del costo degli interessi sul debito pubblico. La
ripartizione del contributo tra Trento e Bolzano, secondo le cifre sopra dette, è anch’essa applicazione di un parametro oggettivo, ossia del PIL dei rispettivi territori. In questo modo cessa la sperequazione tra le due province provocata dai decreti statali (che penalizzavano la spesa diretta rispetto
alle esternalizzazioni).
Recupero : le cifre sopra dette sono non solo frutto della corretta ripartizione del contributo, ma includono anche il recupero della distorsione provocata dalla spending review negli ultimi 3 anni. Nel
corso dei prossimi 3 anni, ci sarà infatti il riequilibrio mediante aumento del contributo di Trento e riduzione di quello di Bolzano ( 33,5 mio/anno, ma prima di ipotizzare maggiori risorse per il bilancio è
bene attendere di conoscere le riduzioni fiscali che deciderà il governo sui tributi statali).
Modalità di assolvimento del contributo: è la Provincia che versa allo Stato il contributo, non è più il
Ministero delle Finanze che trattiene a monte il contributo scalandolo dai tributi che ci spettano
(9/10). La Provincia potrebbe anche decidere di assolvere il contributo o parte di esso rinunciando al
rimborso statale delle funzioni delegate (400 mio/anno, tra scuola strade e altre deleghe). Potrebbe
farlo assumendosi i costi delle deleghe nuove, come uffici giudiziari e agenzie fiscali.
Esaustività del sistema: il contributo assolve ad ogni altra forma di concorso alla finanza pubblica.
Significa che non ci possono essere altri modi per imporre alle province obblighi di risanamento del
bilancio statale: nè attraverso il patto di stabilità, nè attraverso le riserve all'erario:
superamento del patto di stabilità: il patto viene sostituito a breve con il metodo dei saldi di bilancio,
ma mentre le altre regioni non potranno utilizzare l'eventuale saldo positivo tra entrate e spese (perchè verrebbe messo a disposizione degli enti in deficit) le due province, dal 2018, saranno libere.
Vale a dire, avranno il solo vincolo del pareggio di bilancio, potranno disporre liberamente dell'eventuale saldo positivo. Significa, una volta versato il contributo, poter utilizzare le risorse tributarie ed
extratributarie del territorio senza ulteriori vincoli;
riserve all'erario: con la riscrittura della norma sulle riserve, queste non potranno più essere imposte
per esigenze di riequilibrio della finanza pubblica (cioè per far quadrare i conti dello Stato). Significa
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che lo Stato potrà trattenere per sè il gettito di nuovi tributi, o di tributi di cui decide l'aumento di aliquote, solamente per finalità particolari, come calamità naturali, eventi eccezionali. Quindi le riserve
attualmente in essere (2014 - 2018) dovranno essere restituite, perchè non fanno riferimento ad
eventi eccezionali. La restituzione è fissata nell’Accordo in 20 milioni annui a decorrere dal 2019.
Ulteriori contenuti del Patto
Accise sugli oli da riscaldamento: vengono individuate modalità di calcolo della spettanza della Provincia sulle accise sugli oli minerali per riscaldamento. Il diritto risale all’accordo di Milano, ma era finora rimasto in attuato. Sono previsti introiti per la Provincia per ca. 30 milioni all’anno, con decorrenza 2010.
Crediti d’imposta: viene introdotta la possibilità per la Provincia di concedere a privati e imprese contributi e sovvenzioni che, anziché essere erogate al beneficiario, possono essere da questo portate
in detrazione dalle imposte dovute.
Coninvolgimento dell’Austria: nell’accordo il Governo italiano si fa carico di trasmettere l’accordo
raggiunto sugli assetti finanziari alla Repubblica d’Austria con esplicito riferimento alla dichiarazione
liberatoria del 1992 contenente il principio della consensualità riguardo le questioni attinenti
all’Autonomia speciale.
La graduale attuazione dell'Accordo
La bontà dell'Accordo, se non altro perchè quantifica un contributo ben inferiore a quello che attualmente le due province sono costrette a dare tra accantonamenti, riserve di gettito, patto di stabilità) è
però condizionata dalle esigenze di bilancio già pianificate dallo Stato. Per questo, le varie misure
dell'Accordo vengono attuate gradualmente, come appare dallo schema che segue.
Si tratta di una tempistica che viene incontro anche alle esigenze del nostro bilancio, è infatti tra il
2018 e 2019 che vengono meno alcune partite arretrate, che così si compenseranno qui con l'avvio
del nuovo sistema e con i recuperi appena citati.
Das Wort hat Landeshauptmann Kompatscher, bitte.
KOMPATSCHER (Landeshauptmann - SVP): Es freut mich, dass ich im Landtag über die erfolgten Finanzverhandlungen in Rom berichten kann. Es war von Anfang an mein Ansinnen, dass der Landtag hier im Plenum darüber informiert wird. Wir haben zwar eine Weile darüber diskutieren müssen, aber ich bin froh, dass es
jetzt in dieser Form erfolgt ist.
Dieser neue Vertrag ist notwendig geworden, weil in den letzten Jahren der Staat aufgrund seiner katastrophalen Finanzlage immer wieder Gesetze, Notstandsverordnungen erlassen hat, mit denen Sondersteuern zu
Lasten der Regionen, der Gemeinden eingeführt worden sind, auch in Verletzung der Finanzbeziehungen, die
zwischen dem Staat und dem Land vereinbart waren. Wir haben dagegen Verfassungsbeschwerde eingelegt. Es
gab also einen offenen Streit darüber. Jetzt gibt es einen Vertrag, der das Ganze auf eine neue rechtliche Basis
stellt. Es ist sozusagen auch ein außergerichtlicher Vergleich, weil man sagt, dass der Streit beendet sei und dies
die Zahlen seien, die wir bereit wären zu entrichten, und die anderen eben nicht.
Ich darf es gemäß der Vorlage, die Sie erhalten haben, auch vortragen. Diese ist Ihnen ausgeteilt worden.
Das Verhandlungsergebnis ist noch nicht rechtswirksam -, das steht am Ende des Vertragsentwurfes auch drinnen
-, sondern kann erst rechtswirksam werden, nachdem die Landes- und Regionalregierungen entsprechende Beschlüsse gefasst haben und es anschließend zur definitiven Unterzeichnung kommt. Vorher aber, wie politisch
vereinbart, diese Anhörung hier.
Sie haben auch eine Anlage erhalten, weil der Vertrag zum Teil schwer lesbar ist und es sich um komplexe
Finanzbestimmungen handelt, die unter anderem auch auf Dekrete und Verordnungen Bezug nehmen. Deshalb
für Sie als Erleichterung ein Text, der das Ganze erläutert. Somit wird das Ganze leichter lesbar.
Eine weitere Anlage besteht aus einer Tabelle, aus welcher ersichtlich ist, wie die Situation sich in den
letzten Jahren entwickelt hat und wie sie laut dieser Vereinbarung, sofern sie unterschrieben und rechtswirksam
wird, weitergehen wird.
"Mit dem Sicherungspakt werden die Finanzbeziehungen zwischen Staat und Land neu geregelt. Ihm
zugrunde liegen zwei Ziele: den Beitrag Südtirols zum Staatshaushalt längerfristig festzulegen und so weitere
Einschnitte der finanziellen Ressourcen des Landes zu verhindern, wie sie in den letzten Jahren regelmäßig vorgenommen worden waren.
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Im Sicherungspakt wird demnach der Beitrag festgeschrieben, den das Land zur Sanierung des Staatshaushalts und zur Erfüllung der finanziellen Vorgaben der EU zu leisten hat. Im Umkehrschluss bedeutet dies:
Über diesen Beitrag hinaus verbleiben alle in Südtirol generierten Einnahmen im Land und kommen im Rahmen
der autonomen Zuständigkeiten der Bevölkerung zugute.
Der Sicherungspakt ersetzt das Mailänder Abkommen nicht, sondern passt es den Entwicklungen an." Das
Mailänder Abkommen enthält nämlich viele andere Bestimmungen, die direkt nichts mit Geldflüssen und ähnlichem zu tun haben. "Vor allem aber zielt er darauf ab, die Verhältnismäßigkeit unseres Beitrags wieder herzustellen, diesen also nach den verschiedenen finanziellen Eingriffen des Staates abseits des Mailänder Abkommens zu
verringern." Wir zahlen in Zukunft also weniger.
"Die dem Ziel der Sanierung seines Haushalts dienenden Sondermaßnahmen, die der Staat in den Jahren
2011 und 2012 erlassen hat, haben Südtirol Belastungen in Höhe von rund 800 Millionen Euro jährlich gebracht.
Dies sei es aufgrund der Rückstellungen wie die Dekrete "Salva Italia" und "Spending Review", sei es aufgrund
der Sondersteuern (allgemeine ebenso wie solche auf die Gemeindeabgaben, wie auf die IMU und sonstige Sondersteuern). Zu diesem Betrag kommen noch die finanziellen Einschränkungen im Zuge des Stabilitätspakts." Sie
wissen, dass es dieser Stabilitätspakt einem nicht erlaubt, die Mittel, die man verfügbar hätte, auszugeben. Das
alles können Sie der beiliegenden Tabelle entnehmen. Insgesamt sind die Volumen wesentlich höher, weil man
auch den Stabilitätspakt berücksichtigt.
"Kurz gefasst schafft der Sicherungspakt Ordnung, räumt die beim Verfassungsgericht behängenden Verfahren aus, weil man sich jetzt auf etwas einigt und somit der Streit beendet wird, schreibt den Beitrag fest, den
die beiden Länder Südtirol und Trentino zur Sanierung des Staatshaushalts zu leisten haben (bei etwa der Hälfte
dessen, was derzeit einbehalten wird), bindet diesen an objektive Kriterien, legt Einzelheiten zur Leistung dieses
Beitrags fest, die besser mit unserem Autonomiesystem zu vereinbaren sind, sichert all dies langfristig und in
Form einer internationalen Absicherung durch den Einbezug der Republik Österreich." Das ist der Inhalt dieses
Abkommens.
Jetzt im Detail. "Umfang des Beitrags. Der Sicherungspakt schreibt den jährlichen Beitrag des Landes auf
476 Millionen Euro fest (413 Mio. für das Trentino, 15 Mio. für die Region, insgesamt für die ganze Region 904
Millionen Euro). Diese Summe errechnet sich aus einem Anteil von 0,60 Prozent an den Zinsen (nicht am Kapital),
die der Staat auf seine Schulden jährlich zu bezahlen hat. Die Formel dient auch in Zukunft dazu, den Beitrag des
Landes zu errechnen." Dazu später, denn für eine zeitlang bleibt der Betrag fixiert. Er wird nicht jährlich erhöht,
vermindert oder irgendwie angepasst. "Nur unter außergewöhnlichen Umständen, die dazu führen, dass der Staat
die EU-Budget- und Defizitvorgaben überschreitet oder in Fällen von Naturkatastrophen kann der Beitrag um 10
Prozent maximal angehoben werden." Diese 10 Prozent sind dann, auch für diese Ausnahme, die absolute Obergrenze. Das würde bedeuten: 47,6 Millionen maximal für Naturkatastrophen oder das Überschreiten der 3 Prozent
Defizitgrenze der EU, nicht das Problem, das Haushaltsgleichgewicht nicht herstellen zu können, sondern das EUVerfahren.
"Sicherheit und objektive Parameter: Der Beitrag - diese 476 Millionen Euro bleiben fixiert - wird auf fünf
Jahre festgeschrieben, danach erfolgt die Anpassung, allerdings nicht im Zuge langwieriger Verhandlungen, sondern auf der Grundlage objektiver Parameter, also – wie bereits ausgeführt – mit Blick auf die Schwankungen der
Zinslast des Staates." Dazu eine Anmerkung: Landläufig wird behauptet, dass jetzt die Zinsen sehr niedrig seien
und diese dann mit Sicherheit steigen würden, denn die Zinsen, die der Staat auf die Staatsschulden zurzeit bezahlt, sind relativ hoch. Das sind – ich darf es erläutern, warum ich es sage – nämlich die BOT usw. mit zehnjähriger Laufzeit. Diese sind nur in den letzten Monaten mit relativ niedrigen Zinsen verkauft worden, aber vorher mit
hohen. Deshalb ist es nicht legitim anzunehmen, dass es zwangsläufig nach oben geht, genauso wie ich auch
nicht behaupte, dass es zwangsläufig nach unten geht, sondern dieses Zinsenniveau ein durchaus realistisches
Zinsenniveau auch für die Zukunft ist. Es kann durchaus sein, dass es sinkt. Wenn es so bleiben würde wie jetzt,
dann würde es natürlich sinken, denn zurzeit zahlt der Staat wesentlich weniger als den Durchschnitt, den er entrichtet. Dies nur als Anmerkung, weil man sonst diesem Missverständnis unterliegt.
"Auch die Aufteilung der Lasten auf die beiden Länder Südtirol und Trentino erfolgt auf der Grundlage objektiver Kriterien, und zwar unter Bezugnahme auf das Bruttoinlandsprodukt der beiden Länder. Damit endet auch
die durch die staatlichen Bestimmungen ausgelöste Ungleichbehandlung der beiden Länder (auf der Grundlage
einer Benachteiligung der direkten Ausgaben im Vergleich zum Outsourcing)." In der Vergangenheit haben wir
ungerecht mehr leisten müssen als das Trentino. Man könnte sagen, den Umsatz im Haushalt, nachdem das
Trentino gewisse Leistungen nicht im Haushalt hat und ausgelagert hat, haben diese nicht gezählt. Das war nicht
fair. Wir haben jetzt verlangt, dass auf das Bruttoinlandsprodukt Bezug genommen wird. Das entspricht der Leis-
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tungskraft, denn aus dem Bruttoinlandsprodukt ergeben sich letztendlich auch die Steuereinnahmen. Somit ist
dies ein faires Kriterium.
"Beseitigung von Verzerrungen: Die oben genannten Summen sind nicht nur auf die korrekte Aufteilung der
Beiträge zurückzuführen, sondern beinhalten auch bereits die Korrektur jener Verzerrungen, die durch die Spending Review in den letzten drei Jahren entstanden sind. Im Laufe der nächsten drei Jahre entsteht effektiv ein
neues Gleichgewicht, indem der Beitrag Trients erhöht und der Beitrag Bozens reduziert wird. (33,5 Millionen/Jahr
- Bevor man allerdings davon ausgeht, dass diese den Haushalt erhöhen, sollten erst die vom Staat ins Auge
gefassten Steuersenkungen abgewartet werden)." Wir holen also das auf, was in den letzten drei Jahren ungerecht war. Für die Zukunft gilt das Kriterium Bruttoinlandsprodukt, aber für drei Jahre lang bekommen wir 33,5
Millionen Euro mehr oder müssen um das weniger entrichten und das Trentino mehr, da wir die drei letzten Jahre
aufholen müssen. Auch das ist in diesem Vertrag enthalten. Hier allerdings ein wichtiger Hinweis. Bevor jetzt der
Sturm drauf losgeht, dass man viel Geld im Haushalt hätte, was die 33,5 Millionen Euro anbelangt, welche sofort
verfügbar sind, haben wir gesagt, einmal abzuwarten, was der Staat sonst an Steuersenkungen für die Bürger
beschließt, die sehr willkommen sind, bevor wir das jetzt verteilen. Wir werden das erst am Ende der Haushaltsdebatte sehen. Ich sage es nur mit Blick auf meine Kollegen in der Landesregierung, denn diese haben alle schon
große Augen bekommen. Wir verteilen dieses am Ende und nicht jetzt.
"Einzelheiten zur Leistung des Beitrags: Künftig ist es das Land, das dem Staat den geschuldeten Beitrag
überweist und demnach nicht mehr das Finanzministerium, das diesen Beitrag von der Summe einbehält, die dem
Land aufgrund der Neun-Zehntel-Regelung zustünde." Das ist einer der sehr, sehr wichtigen Punkte. Sie wissen,
dass wir kaum eine Chance hatten, denn der Staat hat sich einfach diese Summe einbehalten. Bisher war die
Praxis jene: Die Steueragenturen haben die Einnahmen festgestellt und sind dann auf dem Staatskonto gelandet
und der Staat hat uns dann die neun Zehntel bzw. viel weniger gegeben. Das hat er de facto gemacht. Jetzt werden die neun Zehntel der Einnahmen auf unser Konto verbucht und dann übermitteln wir diese 476 Millionen Euro,
die vereinbart sind. Das Abkommen enthält auch eine Bestimmung. Was passiert, wenn wir nicht termingerecht
bezahlen? Der Staat macht sich jetzt genau jene Sorgen, die wir in den letzten Jahren hatten.
"Das Land könnte auch entscheiden, seinen Beitrag dadurch abzugelten, dass auf die Bezahlung vom
Staat delegierter Aufgaben verzichtet wird. Wir können das also kompensieren. Wir erhalten zum Beispiel 400
Millionen Euro jährlich für Schule, Straßen und andere Delegierungen vom Staat" - wir könnten theoretisch auch
sagen, dass man ihm die 476 Millionen Euro nicht schicken würde, er nur 76.000 Euro und wir 400.000 Euro behalten könnten; die Kompensation ist möglich, aber das ist nur ein Detail am Rande -, "oder indem man die Kosten
neuer Aufgaben übernimmt (etwa der Gerichtsämter oder Steueragenturen)." Auch diese Möglichkeit haben wir
uns vorbehalten. Das ist eine Möglichkeit, aber keine Pflicht, dass wir Kosten übernehmen, die der Staat hier bestreitet, anstatt dass man dem Staat das Geld schickt. Dieser Ausdruck ist richtig, denn in Zukunft ist dies der
Mechanismus. Es wird verhandelt, dass wir auch die Zuständigkeit für die Gerichtsämter und Steueragenturen
übernehmen, nicht nur, dass das Geld direkt auf uns verbucht wird, sondern auch die Zuständigkeit dafür übernehmen und wir das entsprechend bezahlen. Diese Kosten würden dann vom Betrag abgezogen.
"Ausschluss weiterer Zahlungen" – auch das ist immens wichtig -: "Der im Sicherungspakt vereinbarte Beitrag bringt mit sich, dass das Land von allen weiteren Maßnahmen zur Sanierung des Staatshaushalts ausgenommen bleibt. Das bedeutet, dass es keine weiteren Möglichkeiten für den Staat gibt, die beiden Länder zu weiteren Zahlungen zu zwingen: weder über den Stabilitätspakt, noch über Sondersteuern." Das ist jetzt ausdrücklich
ausgeschlossen. Das war in der Vergangenheit im Mailänder Abkommen nicht so. Man hat auch nicht vorhersehen können, dass es zu diesem System kommt, dass der Staat jährlich Sondersteuern einführt usw. Das hat es
vorher nicht gegeben. Nach diesen Erfahrungen wird das jetzt ausdrücklich ausgeschlossen, und zwar in jedweder
Form, egal, wie sie genannt werden, denn diese sind von irgendwelchen sonstigen Maßnahmen ausgeschlossen.
"Überwindung des Stabilitätspakts: Der Stabilitätspakt wird in Kürze durch die Methode des Haushaltssaldos ersetzt, während aber andere Regionen eventuelle Haushaltsüberschüsse an solche mit einem Defizit abtreten müssen" – die Regionen müssen untereinander ausgleichen -, "sind Südtirol und das Trentino von dieser
Pflicht befreit. Das bedeutet, dass beide Länder zwar einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen müssen" – dies tun
wir ohnedies, denn das haben wir immer gemacht und machen auch keine Schulden - "über eventuelle Überschüsse dürfen sie allerdings frei verfügen." Das war in den letzten Jahren nicht so. Da hat dieser Stabilitätspakt
gegolten. "Ist der im Pakt vereinbarte Beitrag also einmal geleistet, verbleiben alle weiteren Einnahmen aus Steuern und außersteuerlichen Quellen uneingeschränkt in den Ländern.
Rücklagen für die Staatskasse: Durch die Neufassung der Regelung der Rücklagen (riserve all’erario Sondersteuern" – wir bekommen nicht die neun Zehntel, denn die Praxis war, dass eine neue Steuer eingeführt
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wird und in Verletzung des Autonomiestatuts hat der Staat gesagt, dass es eine Sondersteuer sei und wir nichts
bekommen würden - "dürfen solche nicht mehr mit dem Verweis auf den Ausgleich des Staatshaushalts vorgeschrieben werden. Das heißt, dass der Staat Einnahmen aus Sondersteuern oder Sondererhöhungen bestehender Steuern nur für spezifische Zwecke binden darf, also etwa nach Naturkatastrophen oder anderen außergewöhnlichen Ereignissen. Das sind diese 10 Prozent. Demnach müssen auch alle bisher entgegen dieser Regelung
einbehaltenen Einnahmen aus Sondersteuern rückerstattet werden" - die Rückerstattung erfolgt allerdings relativ
langsam, das muss man eingestehen, aber mir wäre schnell lieber gewesen -, "und zwar in Jahresraten von 20
Millionen Euro ab 2019." Das, was der Staat in der Vergangenheit bereits zu viel kassiert hat, das auch Gegenstand der Rekurse war – wir haben diese "riserve all’erario" angefochten -, wird rückerstattet, allerdings wäre es
besser gewesen sofort - das kann man sich alles wünschen -, mit 20 Millionen Euro jährlich.
"Weitere Inhalte des Sicherungspakts, und auch diese sind nicht ganz unwesentlich.
Akzise auf Heizöl. Das war schon im Mailänder Abkommen vorgesehen, aber jetzt haben wir auch die Methoden zur Berechnung des Anteils auf die Abgaben auf dieses Heizöl errechnet. Es ist bisher nicht ausgezahlt
worden, weil es gefehlt hat, und zwar rückwirkend auf das Jahr 2010 wird mit Einnahmen des Landes in Höhe von
rund 30 Millionen Euro jährlich gerechnet.
Steuerguthaben" - das ist eine sehr interessante Bestimmung -: "Es wird die Möglichkeit eingeführt, Beiträge an Private und Unternehmen in Zukunft nicht mehr auszuzahlen, sondern in Form eines Steuerguthabens
gutzuschreiben." Das werden wir in unsere Neuordnung der ganzen Beitrags- und Wirtschaftsförderung einfließen
lassen. Das kann zu unbürokratischen Systemen führen, bei denen wir die Unternehmen in die Lage versetzen,
dies ganz einfach als Steuerguthaben wahrzunehmen.
"Einbeziehung der Republik Österreich: Im Sicherungspakt verpflichtet sich die italienische Regierung, die
Einigung über die neuen Finanzbeziehungen zwischen Bozen und Rom der Republik Österreich zu übermitteln,
und zwar mit einem ausdrücklichen Verweis" – das Schreiben, also der Inhalt des Briefes ist auch vereinbart - "auf
die Streitbelegungserklärung von 1992, die wiederum das Einvernehmen in allen Fragen der Umsetzung der Autonomie vorsieht." Das Schreiben selbst sieht das noch einmal vor und es gibt den Verweis darauf, dass der Staat
künftig in allen Fragen der Autonomie, insbesondere auch der Finanzregelung – beides ist erwähnt – das Einvernehmen mit den Vertretungen der Minderheiten suchen wird. Das ist eine besondere Qualität. Wir hatten das in
dieser Form nicht.
Die Verbalnote – das darf ich ganz kurz sagen – war eine einseitige. Es gab kein Schreiben der italienischen Regierung, sondern es war die Mitteilung nach Österreich, dass man sich erfreut zeigt, dass man mit dem
Mailänder Abkommen eine Lösung gefunden hat. Italien hat das – es wäre schön gewesen, wenn man das entsprechend beantwortet hätte – natürlich nicht zur Kenntnis genommen. Ich brauche, glaube ich, nicht den Wert
erklären. Das ist etwas völlig anderes. Italien schreibt, Österreich wird antworten. Dazu gab es ein Gespräch seinerzeit beim Treffen – das ist die Grundlage des Treffens – auf Schloß Prösels zwischen Bundeskanzler Werner
Faymann und Ministerpräsident Matteo Renzi.
"Die schrittweise Umsetzung des Pakts
Der Sicherungspakt schreibt demnach einen weit niedrigeren Beitrag zur Sanierung des Staatshaushalts
fest als jenen, den die Länder bisher mit Einbehalten, Sondersteuern und Stabilitätspakt geleistet haben, also
weniger. Allerdings – das ist der Wermutstropfen - laufen diese Vereinbarungen den mehrjährigen Haushaltsplanungen des Staates entgegen, den der Staat bei allen Stellen hinterlegt hat, auch gegenüber der EU usw., weshalb die einzelnen Maßnahmen des Sicherungspakts schrittweise umgesetzt werden, wie sich aus dem Schaubild,
das Ihnen verteilt worden ist, ersehen lässt.
Es handelt sich um einen Zeitplan, der auch die Bedürfnisse unseres Haushalts berücksichtigt. Zwischen
2018 und 2019 entfallen einige Altlasten, die sich somit durch die Einführung des neuen Systems und mit den
genannten Verbesserungen ausgleichen werden." Was ist mit Altlasten gemeint? Der Staat zahlt zurzeit jährlich
relativ große Beträge aus Altschulden, die er uns gegenüber hat - das hat nichts mit dem Mailänder Abkommen zu
tun - und diese laufen nach vielen Jahren aus. Laut Dr. Magnago sind es 30 Jahre, dass die Zahlungen laufen,
welche jetzt aufgrund der Regelung des Autonomiestatuts auslaufen. Es kommt uns dann sehr gelegen, dass,
wenn diese auslaufen, die neue Regelung greift. Es ist so, dass wir keinen Haushaltsschock erleben, sondern die
Situation haben, dass wir im Haushalt trotzdem gleich viel Mittel haben, weil dann die neue Regelung voll greift.
Von daher ist dieser Zeitplan auch etwas, mit dem wir doch gut leben können. Das war die Erläuterung.
Ich würde mit Ihnen gemeinsam noch gerne das Schaubild betrachten und Ihnen dann das Wort für Ihre
Fragen bzw. Stellungnahmen weitergeben. In dieser Tabelle, die verteilt worden ist, sehen Sie in gelber Farbe die
Auswirkung des Stabilitätspakts. Das ist nicht das Geld, das wir dem Staat geben müssen oder der Staat uns
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weggenommen hat, sondern diese Blockade, dass man das Geld nicht verwenden darf. Diese fällt dann komplett
weg, ab 2018 gibt es dies nicht mehr. Das andere sind, in blauer Farbe, die Rückstellungen. Sie sehen, wie sich
diese bisher verhalten haben. Die Rückstellungen auf die Gemeindesteuern sehen Sie in roter Farbe – das andere
sind Rückstellungen auf unsere Einnahmen - und die sogenannten Einnahmenvorbehalte, also die "riserve
all’erario" in grauer Farbe. Sie sehen, wie sich dies aufgrund des Pakts entwickelt, dass sie nicht sofort verschwinden. Das habe ich vorhin erklärt. Wir haben uns zwar auf den Betrag von 476 Millionen Euro geeinigt, aber effektiv
weniger zahlen wir erst ab 2019. Dann zahlen wir nicht 476, wie Sie sehen, sondern 456 Millionen Euro, weil die
20 Millionen Euro noch greifen, die der Staat uns jährlich abstottern muss.
Ein Hinweis noch. Diese Tabelle müssten wir nach dem gestrigen Beschluss des Ministerrates und den zu
erwartenden Regelungen im Stabilitätsgesetz ab dem Jahr 2015 anders gestalten, denn der Balken rechts
daneben würde ungefähr die Höhe des gelben Balkens erreichen. Das gilt für alle anderen Regionen. 4 Milliarden,
das sieht der Entwurf, der im Ministerrat genehmigt worden ist, vor, wird der Staat jetzt bei den Regionen wieder
zusätzlich abkassieren. Für uns, wie Sie sehen, ist hier nichts vorgesehen, und das wird auch in Zukunft so bleiben, denn dieser Pakt sieht vor, dass wir garantiert keine weiteren Belastungen mehr haben werden. Somit werden wir bereits jetzt in diesem Stabilitätsgesetz, das verabschiedet wird, sofern der Vertrag unterzeichnet wird,
davon ausgenommen.
Es war dringend notwendig, diese Verhandlungen zu führen, sonst würden wir nicht mit den Beträgen zum
Handkuss kommen, wie sie schon bekannt waren, sondern mit weiteren 200 Millionen Euro. Alles in allem bin ich
überzeugt, dass es eine gute Regelung ist.
Ich habe vergessen zu erwähnen, dass in grüner Farbe die Einnahmen aus den Akzisen für das Heizöl ersichtlich sind, die natürlich nach unten …
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): (unterbricht)
KOMPATSCHER (Landeshauptmann - SVP): Nur schwarzweiß? Entschuldigung! Die linke Säule jeweils
bei jedem Jahr ist der Stabilitätspakt, zuunterst dann die Rückstellungen zu Lasten der Landeseinnahmen, in der
rechten Säule die Rückstellungen zu Lasten der Gemeindesteuern und noch einmal darüber die Einnahmenrückbehalte, also die "riserve all’erario". Unter der Nulllinie – Sie bekommen jetzt die Tabelle auch in Farbe – sind die
Einnahmen aus dem Heizöl ersichtlich.
Alles in allem – und damit schließe ich – ist es eine Vereinbarung, mit der sichergestellt wird, dass wir weniger zahlen als bisher, dass der Staat uns das auch zurückerstattet, was er über diesen neu verhandelten Betrag
in der Vergangenheit mehr kassiert hat - das gibt er uns auch zurück -, dass wir in Zukunft nicht mehr irgendwie
anderweitig mit irgendwelchen Bestimmungen belastet werden dürfen, und das mit zwei großen Sicherungen,
nämlich einmal die Umkehrung des Prinzips, wir bezahlen den Betrag an den Staat, wir erhalten die Mittel und
dann bezahlen wir das, was dem Staat zusteht - in der Tat, wie gesagt, die Sorge des Staates, was denn sei,
wenn wir nicht rechtzeitig zahlen - und dann die Einbeziehung der Republik Österreich mittels der Übermittlung
dieses Abkommens und mit dem ausdrücklichen Verweis auf die Streitbeilegungserklärung und der auch zukünftigen einvernehmlichen Lösung in allen Fragen bezüglich der Autonomie und der Finanzregelung. Danke für die
Aufmerksamkeit!
PRÄSIDENT: Wir haben beschlossen, dass jeder Fraktion fünf Minuten Redezeit zusteht.
Kollege Leitner, bitte.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Es ist interessant, dass man jetzt, wenn man zahlen muss, klatscht. Das
kommt nicht jeden Tag vor.
Zunächst bedanke ich mich, dass der Landeshauptmann uns jetzt die Zahlen vorgelegt und auch das Abkommen in Zusammenfassung auch übersetzt hat, aber das Abkommen selber ist natürlich etwas anderes. Das
haben wir auch ausgehändigt bekommen, aber das genau zu studieren, dafür war die Zeit nicht da.
Ich mache an einem einzigen Punkt fest, wo man unterschiedlicher Meinung sein kann. Unter Punkt 14
steht: "Fatto salvo la facoltà da parte dello stato di modificare ecc. per eventuali eccezionali esigenze della finanza
pubblica, …". 10 Prozent können Unwetterkatastrophen sein - das haben wir gehört -, aber das steht im Vertrag so
nicht drinnen. Dann steht folgender Satz: "Contributi di importi superiori sono concordati con la regione e le province. " Das heißt, dass immer wieder zu verhandeln ist. Sie haben zu Beginn mit einem einzigen Satz festgemacht, was dieses Abkommen ist. Es ist ein außergerichtlicher Vergleich, und das sind Ihre Worte. Da bleibt die
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große Frage offen um eine Zahl, die in den letzten Wochen oder in den letzten Tagen kursiert ist, die auch Senator
Kar Zeller genannt hat. Auf die Frage, was mit den 3,2 Milliarden Euro passiere, die Rom dem Land Südtirol noch
schuldet, kam die Antwort von Kar Zeller: "Diese sind weg, wir verzichten darauf und ziehen unsere Rekurse vor
dem Verfassungsgericht zurück." Wir haben in der Fraktionssprechersitzung gesagt, dass dies Aufgabe oder
Kompetenz der Landesregierung sei. Das nehmen wir zur Kenntnis, aber man fragt sich schon, … Diese Zahl wird
teilweise bestritten, wobei man hier den Leuten klaren Wein einschenken muss. Auf wie viel verzichten wir wirklich? Wenn es nicht 3,2 Milliarden Euro sind, dann möchte ich wissen, wie viel es dann ist. Es wäre auch nicht
richtig, eine Zahl zu kolportieren, die dann nicht den Tatsachen entspricht, aber wenn sie Karl Zeller in einem Zeitungsinterview als solche bestätigt, dann zweifelt man zunächst nicht, weil er ja alles weiß, wie wir wissen. Er ist
immer derjenige, der, wenn in Rom irgendetwas schief oder gut läuft, dazu befragt wird. Karl Zeller ist der Ansprechpartner, weil er alles ganz genau weiß. Wenn er es hier nicht weiß oder wenn er falsche Zahlen bestätigt,
dann frage ich mich warum. Was sind die effektiven Zahlen? Das würde uns schon interessieren.
An der ganzen Geschichte gefällt mir auch nicht, dass wir uns an der Tilgung der Zinsen auf die Staatsschulden beteiligen, wobei wir auf diese Schulden keinen Einfluss nehmen können. Wenn wir uns im Verhältnis an
der Wirtschaftsleistung beteiligen müssen, dann verstehe ich das noch. Das hat eine Logik, aber das dem Staat
anzuvertrauen, … Wir zahlen automatisch die 0,6 Prozent auf die Zinsen, die der Staat auf die Schulden hat. Das
ist eigentlich unglaublich. Das verstehe ich dann wirklich nicht, denn es ist anzunehmen, dass sich auf europäischer Ebene im internationalen Wettbewerb wahrscheinlich Verschiebungen ergeben werden. Wir wissen nicht,
welche Entwicklung der Euro beispielsweise macht. Ich habe gestern eine Diskussion im deutschen Fernsehen
gesehen dahingehend, wie es mit der wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland weitergeht. Dort geht langsam
auch die Luft aus, weil Garantien oder Zahlungen für jene übernehmen werden, die dauernd Schulden machen.
Die großen Problemkinder aus der Sicht Deutschlands – das ist der Hauptzahler – sind mittlerweile Italien und
Frankreich, denn Spanien und Portugal haben irgendwelche Erfolge zu verzeichnen. Die Griechen scheiden wahrscheinlich sowieso bald aus. Auch unter diesem Gesichtspunkt muss man die ganze Entwicklung sehen. Die
Schuldenentwicklung des Staates haben wir nicht in der Hand, diese können wir in keiner Weise beeinflussen,
aber uns darauf mit einem Prozentsatz festzusetzen, finde ich, wie gesagt, eine Harakiri-Politik.
Ich habe vor einigen Wochen nicht umsonst den Antrag gestellt, bevor diese Verhandlungen abgeschlossen worden sind, Klarheit zu haben. Welchen Anteil hat Südtirol an den Staatsschulden mitzuverursachen? Dass
wir diese zahlen, verstehe ich, aber dass wir dauernd für andere zahlen müssen, verstehe ich nicht. In der ganzen
Diskussion, die wir derzeit abführen und auf so viel Geld verzichten und dann mit den kleinen Spitälern streiten
müssen, ob wir eine Geburtenabteilung offen halten können, ist die Relation, die die Menschen vor Ort herstellen.
Wir verzichten auf Milliarden und sind nicht imstande, eine Geburtenabteilung, die 2,2 Millionen Euro kostet, aufrechtzuerhalten. Das versteht kein Mensch.
Das als gutes Abkommen zu bezeichnen, ist schon ein bisschen ein starkes Stück. Ich erkenne an, dass es
in der derzeitigen Phase äußerst schwierig ist, Verhandlungen zu führen. Es wird immer wieder gesagt, was man
von einem Staat bekommen will, wenn er selber nichts hat. Ich bin nicht der Meinung, dass wir nichts zu verschenken haben. Die Frage ist nur, ob wir es wollen. Der Staat hat nichts zu verschenken, weil er nichts hat - das
ist schon klar -, aber die Frage ist, ob wir wirklich die Voraussetzungen und das Recht haben, Gelder zu verschenken, die in diesem Land gerade zu diesem Zeitpunkt angesichts der steigenden Jugendarbeitslosigkeit usw.
wirklich notwendig wären.
PÖDER (BürgerUnion – Südtirol - Ladinien): Ich habe mir dieses Abkommen in der letzten halben
Stunde durchgesehen und auch ein bisschen herumgerechnet.
Zuerst eine politische Bewertung, die ich daraus ziehe. Es ist ein Wackelpakt und kein Sicherheitspakt. Wir
zahlen, wir verzichten auf Rechte vor dem Verfassungsgericht und verzichten auch auf Gelder, die uns zustünden
und im Gegenzug bezahlen wir bis 2022 jährlich noch ordentlich Geld. Herr Landeshauptmann, die Rechnung ist
ganz einfach, wenn wir sie Punkt für Punkt durchgehen können. Der Hammer liegt im Punkt 15 des Abkommens,
und zwar dahingehend, dass das Land, auch die Region und natürlich auch die Provinz sich verpflichten, alle Rekurse vor dem Verfassungsgericht zurückzuziehen, die die "finanza pubblica" betreffen und sich überdies verpflichten, dass man, sollte man Geld aus gewonnenen Rekursen erhalten - das steht im Punkt 15, bitte lesen Sie
es durch –, dieses auch noch an den Staat abführt. Ich kann es Ihnen gerne vorlesen: "verpflichten sich alle Rekurse zurückzuziehen, und wenn man irgendwie zufällig doch noch Geld aus gewonnenen Rekursen kriegen
würde, dann muss man das noch abführen."
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Der nächste Punkt. Wir erhalten nicht die Steuerhoheit. Das ist in den letzten Tagen bisweilen, vielleicht
auch verzerrt, in der Öffentlichkeit dargestellt worden, nicht willentlich vielleicht von Ihnen, aber ich sage es ganz
einfach: Wir erhalten nicht die Steuerhoheit. Es wurde der Eindruck erweckt, dass wir plötzlich die Steuern einheben, und zwar 100 Prozent der Steuereinnahmen wie Einkommenssteuer, Mehrwertsteuer usw. Das wurde so
vermittelt, von wem auch immer, dass wir 100 Prozent erhalten und dann 10 Prozent an den Staat zahlen. Das ist
nicht so, wenn man es durchliest. Der Staat kriegt weiterhin die Steuern wie die Einkommenssteuer, die Mehrwertsteuer usw. von uns, behält sich schon mal die 10 Prozent, aber im Gegensatz zu bisher zieht er dann nicht
diese jährlichen Schuldenzahlungen, diese Beteiligungen, die wir jetzt haben, ab - früher waren es 800 Millionen
Euro und in Zukunft sind es 476 Millionen Euro -, sondern das Land bekommt die 90 Prozent, die ihm zustehen
und gibt dann dem Staat 476 Millionen Euro jährlich. Wir erhalten somit nicht die Steuerhoheit. In den letzten Tagen wurde, leider Gottes, vermittelt, dass es plötzlich ein umgekehrtes Steuereinhebungsprinzip gebe. Das wurde
so vermittelt und das wurde auch im Raum stehen gelassen.
Der nächste Punkt sind die nackten Zahlen. Wir bezahlen, ich beziehe jetzt noch 2014 mit ein, obwohl da
die Zahlung gleich bleibt, denn da bezahlen wir nicht so viel, und beziehe auch 2015, 2016, 2017 ein, wo wir zu
viel bezahlen, um es einmal salopp zu sagen. Dort bezahlen wir 833, müssten aber nur 477 Millionen Euro bezahlen. Wir bezahlen mit dem, was wir zu viel bezahlen, bis 2022 – ich nehme einfach diesen Zeitraum her, weil
Sie diesen auch immer genannt haben – 5,6 Milliarden Euro. Das sind die nackten Zahlen. Diese stehen im Abkommen, und diese kann man wirklich recht einfach herausfiltern. Wir müssten 4,6 Milliarden bezahlen, wir bezahlen also eine Milliarde zu viel. Dafür kriegen wir ab 2019 eine Jahresrate von 20 Millionen Euro zurück, also
müsste man in Jahresraten von 20 Millionen Euro diese 1 Milliarde Euro zurückerstatten. Das dauert dann doch
eine recht beachtliche Zeit. Ich gehe davon aus, dass wir bis 2022 diese 20 Millionen Euro zurückerhalten. Danach wird neu verhandelt und der Staat wird sagen: Alles Gute und schöne Grüße! Dann erhalten wir bis 2022 von
dieser Milliarde Euro, die wir zuviel bezahlen, genau 80 Millionen Euro zurück. Das muss man sich einmal vorstellen. Wo ist da die Erfolgsrechnung? Nicht mit einbezogen, weil es in diesen Summen eine fast vernachlässigbare Größe ist, sind die Zahlungen, die die Bürger von Südtirol noch über die Region leisten müssen. Die Region
zahlt jährlich etwa 15 Millionen Euro und aufgeteilt, kann man so sagen, kommen noch 7 Millionen Euro jährlich
dazu.
Wir haben hier eine beachtliche Summe, die wir jährlich bezahlen. Was erhalten wir im Gegenzug? Sie sagen, dass wir eine bestimmte Haushaltsfinanzsicherheit bis 2022, eigentlich nur bis 2018, erhalten und verpflichten uns gleichzeitig, vor dem Verfassungsgericht alles zurückzuziehen, was irgendwo nur da ist. Das steht so im
Punkt 15, und wenn wir noch Geld aus gewonnenen Rekursen bekommen würden, dann müssen wir dieses auch
noch zurückzahlen. Ich verstehe jetzt nicht ganz, wo der Erfolg ist. Das müssen Sie mir erklären: Keine Steuerhoheit, keine zusätzlichen Kompetenzen! Wenn man wenigstens im Gegenzug die primäre Zuständigkeit für die
Sanität oder auch für die Bildung erhalten hätte, dann wäre das irgendetwas, das man in der Hand gehabt hätte.
KÖLLENSPERGER (Movimento 5 Stelle - 5 Sterne Bewegung - Moviment 5 Steiles): Einige Sachen
sind jetzt im Vergleich zu dem, was man bis heute in der Früh in den Zeitungen lesen konnte, klar. Es ist klar, dass
dieser Vertag zusätzlich zum Mailänder Abkommen dazukommt. Deswegen liegt die jährliche Summe, die wir
abtreten müssen, bei ungefähr einer Milliarde Euro pro Jahr.
KOMPATSCHER (Landeshauptmann - SVP): (unterbricht)
KÖLLENSPERGER (Movimento 5 Stelle - 5 Sterne Bewegung - Moviment 5 Steiles): Das kommt jedenfalls dazu.
Der zweite Punkt, bei dem es sicher noch Zweifel gibt, ist, dass man hier von 476 Millionen Euro als Fixbetrag spricht. Es ist aber mittlerweile klar, dass es ein Prozentsatz auf die Zinsen auf die Staatsschulden ist. Das ist
also ein durchaus variabler Betrag, wobei der Staat bei sogenannten Situationen "di criticità" noch 10 Prozent
draufschlagen kann und diese sind in Italien, leider, normalerweise die "normalità".
Nächstes Jahr wird es einen Beschluss des Europäischen Gerichtshofes geben, in dem es quantitativ um
das Easing-Programm geht, das Mario Draghi gerne aufsetzen möchte, das aber wahrscheinlich gekippt wird.
Man kann leicht davon ausgehen, dass nach diesem wahrscheinlich negativen Urteil die Spekulationen wieder
losgehen. Ich glaube, dass das Brett so niedrig bleibt, denn das wird nicht so bleiben. Es stimmt, dass momentan
die Zinsen auf die Staatsschulden in Italien schon hoch sind, weil sie teilweise mehrjährig auf BTB fußen, aber
man kann davon ausgehen, dass es durchaus kritische Situationen geben könnte. Man kann auch nicht ganz
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ausschließen, dass der Euro durchaus vor einer Zerreißprobe stehen wird. In so einem Fall ist hier natürlich ein
großes Risiko gegeben.
Den anderen Punkt hat bereits Kollege Pöder angesprochen. Bis 2018 zahlen wir weiterhin 866 Millionen.
Hier kommt eine Milliarde zu viel zusammen, die dann ab 2019 in Miniraten zu 20 Millionen pro Jahr zurückgezahlt
wird, das sind theoretisch ungefähr 50 Jahre. Was aber nach 2023, wenn dieser Vertrag ausläuft, passiert, müssen Sie uns erklären.
KOMPATSCHER (Landeshauptmann - SVP): (unterbricht)
KÖLLENSPERGER (Movimento 5 Stelle - 5 Sterne Bewegung - Moviment 5 Steiles): Dann braucht es
einen neuen Vertrag und es gibt vielleicht ein Veroneser Abkommen, aber was dort drinnen steht, wissen wir noch
nicht, aber auch wenn, rein theoretisch, zurückgezahlt würde, dann wissen Sie - wir haben durch die Leibrentengeschichte die Erfahrung gemacht -, was Abzinsung heißt und was der aktuelle Wert von künftigen Zahlungen
bedeutet. Ich glaube, dass diese Milliarde, die uns in 50 Jahren zurückgezahlt wird, keine 300 Millionen wert ist,
wenn man den aktuellen Wert berechnet. Man sollte also berücksichtigen, dass hier, theoretisch, viel Geld entgeht.
Der dritte Punkt, das ist vielleicht das Wichtigste, wurde natürlich auch schon angesprochen. Wie viel entgeht effektiv Südtirol durch die Streitbeilegung vor dem Obersten Gerichtshof? Es betrifft nicht alle 3,2 Milliarden
Euro, denn diese sind dort nicht in Diskussion, aber es sind gewisse Beiträge in Diskussion, die vom Staat ungerechtfertigt einbehalten wurden. Es gab hier schon eine Anfrage vom Kollegen Tinkhauser, auf welche der Landeshauptmann geantwortet hat. Es wäre aber gut, wenn man hier noch einmal diese Zahlen klar darlegen würde,
damit wir effektiv wissen, was das für finanzielle Einbußen mit sich bringt.
Ich habe auch anzumerken, dass die Umkehrung dieses Inkassoprinzips nicht gegeben ist, also kassiert
durchaus weiter Rom - das war auch zu erwarten - und überweist uns die 90 Prozent und Südtirol überweist dann
seinen Anteil zurück. So versteht man es aus diesem Vertrag.
Zusammenfassend. Das Thema mehr Sicherheit und Programmierungssicherheit ist 2023. Wir haben hier
sichere Daten, was unsere Abgaben betreffen, wenn auch durch die Bindung an die Zinsen eine Variable dabei
ist. Um wie viel sicherer dieses Abkommen im Vergleich zum Mailänder Abkommen ist, steht ein wenig in den
Sternen. Es ist sehr schwierig zu beurteilen, was dieser Briefwechsel mit Wien effektiv bringen kann, wenn Rom
sich an dieses Abkommen nicht hält. Es ist schade – ich kenne das deutsche Wort nicht -, dass dieser "residuo
fiscale" von Rom anscheinend nicht angenommen wurde. Das wäre, meines Erachtens, von der Planungssicherheit her doch eindeutig das bessere gewesen. Man könnte sich anhand dieser Zahlen, die hier auf dem Tisch
liegen, was uns das pro Jahr kostet, wirklich Gedanken machen, ob hier eine Schuldenübernahme nicht einmal
ein Thema sein könnte. Dann hätten wir zumindest einen Betrag, den wir dann in Raten abzahlen könnten, wobei
wir vielleicht einmal ein Ende sehen könnten. Dies könnte ein interessantes Verhandlungsargument mit Rom sein,
das wurde schon einmal besprochen. Wieso kann man diese Sache nicht für die Zukunft auch wieder andenken?
Ich hoffe, dass der Landeshauptmann auf diese Punkte eingeht, denn hier bestehen noch einige Zweifel.
KNOLL (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Irgendwie ist mir dasselbe eingefallen. Stellen Sie sich vor, von einem
Dieb ausgeraubt zu werden. Sie zeigen ihn bei der Polizei an und dann kommt er zu Ihnen und fragt, ob er ein
Abkommen mit Ihnen machen könnte dahingehend, dass er Ihnen das Geld zwar nicht zurückgibt, Sie aber die
Anzeige zurückziehen und ihm jährlich etwas dafür bezahlen. Deswegen verspreche er Ihnen, Sie in Zukunft nicht
mehr auszurauben. Das ist der Sukkus dieses Abkommens.
KOMPATSCHER (Landeshauptmann - SVP): (unterbricht)
KNOLL (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Herr Landeshauptmann, Sie haben danach die Gelegenheit es richtigzustellen.
Zunächst einmal zu den Punkten, was diese Milliarden anbelangt. Pius Leitner hat Karl Zeller zitiert. Diese
Aussage ist, glaube ist, nicht zu interpretieren, sondern ist klar, nämlich, dass wir darauf verzichten. Die Tageszeitung "Dolomiten" zitiert heute: "Arno Kompatscher stellt klar, dass es nicht so ist." Ich bitte, hier Tacheles zu
reden, auf wie viel wir verzichten. Das wäre eine ganz konkrete Frage.
Was die einzelnen Punkte dieses Vertrages anbelangt, wäre ich auch vorsichtig, mich darauf zu verlassen,
dass dieser alles regelt. Das ist für mich das zweite Aha-Erlebnis hier im Landtag. Ich war schon hier, als das
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Mailänder Abkommen im Landtag verkündet wurde und auch hier im Grunde genommen über den Klee gelobt
wurde dahingehend, dass man die absolute Sicherheit hätte, uns Italien nie wieder dreinpfuschen könne und es
die Magna Charta der Südtiroler Finanzen sei. Wir haben gesehen, wie lange das gehalten hat. Bei allem Verständnis für die positive Sicht, die Sie diesbezüglich haben, sind hier ganz klare Dinge enthalten, wie beispielsweise die Sondersituationen, die nicht unbedingt immer so klar konkretisiert wurden wie im Punkt 14, wobei ich mir
schon die Frage stelle, was es uns nützt, wenn Italien uns auf dem Papier zwar 90 Prozent überweisen soll, aber
das Geld für diese 90 Prozent nicht mehr hat. Was machen wir dann? Was ist das denn wert? Wir können mit dem
Teil, den wir Italien überweisen sollen, relativ wenig anfangen. Die Kollegen haben dieses Rechenbeispiel mit
dieser Milliarde schon ausgeführt, was das effektiv auf 50 Jahre bedeutet.
Ich möchte drei andere Fragen, die im in diesem Zusammenhang wichtig wären, stellen. Was passiert nach
Ablauf dieses Vertrages, was beispielsweise die Regelung anbelangt? Dass Südtirol diesen Betrag nach Rom
überweist? Bleibt das so oder ist das etwas, das für die Dauer dieses Vertrages festgeschrieben ist und sich danach aber wieder ändern kann?
Was passiert, wenn die Regierung in Rom fällt? Dass eine neue Regierung kommt? Wir haben bisher gesehen, dass Vereinbarungen, die mit Regierungen getroffen wurden, bei der neuen Regierung oft nicht das Papier
wert waren, auf dem sie geschrieben waren.
Bei der dritten Frage geht es um die Absicherung durch die Verbalnote oder den Brief, der der Republik
Österreich oder dem Kanzler, wie hier steht, ausgetauscht oder zugestellt werden sollte. Was bedeutet das an
Rechten? Wenn wir annehmen, dass Italien diesen Vertrag bricht, dann frage ich mich, welche Rechte der Republik Österreich erwachsen, um die Einhaltung des Vertrages juridisch auch einzuklagen. Ist das, sage ich jetzt
einmal salopp, und das ist keine politische Bewertung, sondern eine Frage, eine reine Benachrichtigung, dass
Italien die Republik Österreich benachrichtigt, dass man den Vertrag nicht mehr einhalte oder braucht es die Zustimmung Südtirols und die Zustimmung der Republik Österreich, wenn Italien diesen Vertrag nicht mehr einhalten
möchte?
Was die Frage der Finanzsicherheit als solche anbelangt, hätte ich noch eine konkrete Frage, was diese
außerordentlichen Maßnahmen bedeuten. Bei den Naturkatastrophen ist es ganz klar definiert, aber was ist sonst
unter außerordentlichen Maßnahmen gemeint? Nehmen wir an, dass der italienische Staat nicht mehr in der Lage
ist, seine Schulden zu tilgen. Das ist eine ganz klare außergewöhnliche Maßnahme. Was passiert – das mag jetzt
zwar als Zukunftsmusik klingen, aber wir haben anhand von Griechenland gesehen, dass das in Europa durchaus
passieren kann -, wenn beispielsweise durch eine Regierungskrise und mit den ganzen Folgeerscheinungen die
italienische Regierung nicht mehr in der Lage ist, den Stabilitätspakt einzuhalten - auch darauf wird im Vertrag
Bezug genommen - und dann beispielsweise von der EU eine Troika eingesetzt wird? Welche Garantie hätte in
einem solchen Fall beispielsweise Südtirol, dass ein solcher Vertrag dann noch Gültigkeit hat? Mit Verlaub, das ist
jetzt keine Rechtsmeinung, sondern eine rein praktische Meinung. Ich kann mir kaum vorstellen, dass, wenn eine
Troika eingesetzt wird, gesagt wird, dass der italienische Staatshaushalt mit allen Negativfolgen, die es dafür gibt,
zwar saniert werden müsse, aber es eine Sondervereinbarung mit Südtirol gebe und deswegen Südtirol davon
nicht betroffen wäre. Wie gesagt, das ist keine politische, sondern eine rein juridische Frage. Welchen Stellenwert
hat ein solches Abkommen auch – entschuldigen Sie den Ausdruck – im Worst-Case-Fall, wenn es dann zu einer
Situation kommt, wie es beispielsweise in Griechenland der Fall war?
HEISS (Grüne Fraktion - Gruppo verde - Grupa vërda): Die Frage der Rechtssicherheit steht natürlich
schon im Zentrum des Ganzen. Das muss man auch bei wohlwollender Beurteilung dieses Paktes in den Mittelpunkt stellen. Wir wissen, dass das Mailänder Abkommen fünf Jahre alt ist. Dieses wurde dann nicht förmlich
gebrochen, aber systematisch übergangen. Inwieweit diese Sicherungsfunktion gegeben ist, müssen wir erst noch
sehen und feststellen. In diesem Zusammenhang die Frage, inwieweit diese Verankerung im Stabilitätsgesetz
tragbar ist, tragfähig ist, welche Reaktionen von österreichischer Seite erwartet werden. Wird dieser Notenwechsel, wie Kollege Knoll ausgeführt hat, oder diese Mitteilung von Seiten Österreichs eine Reaktion nach sich ziehen
oder begnügen Sie sich mit einem wohlwollenden Telefonat mit Herrn Kurz? Das ist die Frage, also die Frage in
diesem Zusammenhang im Binnenraum der Rechtssicherheit, inwieweit es hier noch Durchführungsbestimmungen geben wird, die etwa das Mailänder vorgesehen hat, wo im Artikel 11 die entsprechenden Durchführungsbestimmungen dann doch angemeldet wurden. Das ist eine der Fragen der Rechtssicherheit, über die wir wahrscheinlich nicht vollkommene Zufriedenheit erringen können.
Es gibt eine andere Frage, die mir noch nicht klar ist. Entschuldigen Sie mein Unverständnis. Wir haben
diese Ziffern, die Sie in dieser steigernden Größenordnung aufgeführt haben, und zwar ab 2017 ein "decrescendo"
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mit der 456er-Ziffer und der fallweisen Rückzahlung. Kommen zu diesen Ziffern noch die 10 Prozent an die staatliche Seite mit dazu? Das ist, aus meiner Sicht, eine Frage, die zu stellen wäre, damit man die Gesamtübersicht in
diesem Bereich hat.
Die Bedingungen des Mailänder Abkommens sollen im weitesten Sinne insgesamt gelten. Dort die Frage,
inwieweit wir gemäß des damals eingeführten Artikels 79 die 100 Milliarden jährlich zu tilgen bzw. an die öffentlichen Aufgaben und Nachbarregionen weiterhin zu entrichten haben. Aus meiner Sicht auch noch die Frage, inwieweit gemäß Artikel 7 des Mailänder Abkommens weiterhin diese Beträge seitens des Staates für bestimmte
Aufgaben fließen werden, und zwar für die Zivilmotorisierung, Arbeitsvermittlung, Kataster und anderes mehr. Das
war ungefähr eine Größenordnung, glaube ich, damals von 50 Millionen. Mir persönlich und wahrscheinlich auch
einigen Kollegen ist die Kumulierung dieser Ausgaben wichtig, damit man die volle Größenordnung am Ganzen
hat.
Eine politische Bewertung des Ganzen ist jetzt noch schwierig, da wahrscheinlich noch einige Details und
Durchführungsbestimmungen kommen. Wir müssen sehen, dass wir Teil dieses Staates sind, das ist keine Frage.
Wir können also nicht so tun, als wären wir externalisiert, auch wenn Herr Zimmerhofer bedenklich dreinschaut.
Wir müssen auch bedenken, und das muss man immer mitbedenken, dass wir von 1989 bis etwa 2007 eher Nettoempfänger waren. Es gibt hier sicher die Rechnungen der Handelskammer, die etwas anderes sagen, aber es
gibt Nachberechnungen des ASTAT und von Wirtschaftswissenschaftlern, die sagen, dass wir im Jahr 200 bis 300
Millionen mehr empfangen haben. Das Prinzip der Solidarität mit diesem Staat möchte ich für unsere Fraktion
nicht in Abrede stellen. Diese offenen Fragen insgesamt stehen im Raum und diese erschweren natürlich eine
durchwegs positive Bewertung, aber wenn hier eine Stabilität, eine Rechtssicherheit erzielt würde, dann könnte
man sagen, dass es eine Basis wäre, um auf dieser Grundlage die Autonomie weiterzuentwickeln und in relativer
Sicherheit vorzugehen. Das wäre, aus meiner Sicht, eine Bewertung aus unserer sehr vorläufigen Beurteilung.
URZÌ (L'Alto Adige nel cuore): "Prova di forza con le Regioni, liti fra Renzi e Chiamparino", ieri era la notizia di apertura di tutti i telegiornali nazionali. Tutta la stampa nazionale oggi parla del braccio di ferro fra le Regioni, le autonomie locali e il Governo per quanto riguarda il piano di riduzione della spesa pubblica, il taglio che
all'unanimità tutte le regioni italiane hanno denunciato da parte del Governo Renzi in rapporto alle attuali dotazioni
finanziarie delle autonomie a statuto normale. In questo quadro un raggio di sole: la Provincia di Bolzano! Questo
è lo scenario rispetto al quale ci stiamo rapportando, che può sembrare anche un po' paradossale. Siamo qua a
parlarne ma anche a porre domande e interrogativi sul testo di un accordo che io personalmente, come gran parte
dei colleghi in quest'aula, ha letto pochi minuti fa, che è riassunto, e ringrazio per questo sforzo di sintesi, da una
nota ufficiale del presidente della Giunta provinciale, dal quale emerge sostanzialmente - dalla nota più che dall'accordo che dovrebbe essere approfondito meglio perché di estrema complessità e sfido chiunque a farlo in un
quarto d'ora – soddisfazione, è un "inno alla gioia" di Beethoven. Questo trasmette un segnale di incoraggiamento
e di positività o alimenta i dubbi nel quadro che abbiamo descritto? O la diplomazia dell'Alto Adige è capace di
abbattere anche le montagne, e probabilmente lo è, considerati i risultati raggiunti, oppure sfugge qualcosa a questo Consiglio tanto è vero che diverse sono state le domande poste e alle quali probabilmente non si riuscirà a
dare risposta in questi minuti ma forse si riuscirà a dare risposta nelle prossime settimane e nei prossimi anni.
Forse si avranno alcune risposte centrali a scadenza naturale alle prime scadenze poste dal contratto, quando
sostanzialmente le parti saranno nelle condizioni di ricontrattare secondo le condizioni poste ma di ridefinire l'accordo. Forse queste risposte potranno essere date nel momento in cui da parte dello Stato dovrebbe essere dichiarato con chiarezza un ulteriore momento di difficoltà da parte del Governo, qualunque esso sia, sia quello di
Renzi che quello di Berlusconi o di chiunque altro, e verrà dichiarata la necessità di attuare quello che nel contratto c'è scritto, quindi la possibilità per lo Stato di poter intervenire sulle percentuali e assicurasi entrate fresche.
In questo quadro che ho descritto all'inizio appare tutto un po' paradossale, perché va bene che siamo l'isola una volta felice, ma non è possibile che l'Alto Adige si tiri fuori da un concerto nazionale che è quello che
vediamo ogni giorno. I telegiornali ci stanno raccontando dello scontro istituzionale ai massimi livelli fra i territori e
l'autorità centrale. Poi potremmo declinare il tutto con il ragionamento che attiene la riduzione della spesa pubblica, la spending review, e aggiungerei sul piano morale il doveroso contributo delle autonomie locali al risanamento nazionale e il contributo anche della Provincia autonoma di Bolzano. Questa parola non è stata citata,
"piano morale", un doveroso contributo e partecipazione della nostra provincia al piano di risanamento della finanza pubblica, dato che comunque dalla finanza pubblica la Provincia autonoma e l'autonomia ha avuto di che
goderne.
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Un ultimo accenno, presidente, poi Lei contribuirà con la Sua risposta a dare indicazione nel senso che ho
detto, riguarda la questione relativa all'Austria. Capisco l'esigenza politica, ma è scritto chiaramente nel preambolo: "Questo documento verrà trasmesso, per informazione, alla Repubblica d'Austria." Noi possiamo dirci quello
che vogliamo, ma è chiaro che non si tratta di una internazionalizzazione di un accordo politico ma che per cortesia e garbo di rapporti internazionali questo documento verrà trasmesso per informazione alla Repubblica d'Austria.
ARTIOLI (Team Autonomie): Ho solo una domanda da fare al presidente della Giunta provinciale. Non è
che firmando questo accordo non potremo più fare ricorsi? Questo sembra da quello che altri colleghi hanno sottolineato. Sembra quasi che da adesso in poi, se firmiamo questo, non potremo più fare ricorso, ma è stato solo
detto che ritiriamo quello che abbiamo fatto fino adesso. Se quindi Lei decide di fare ricorso per il patto di stabilità,
come annunciato da tutti gli altri presidenti delle Regioni, credo che nessuno ce lo vieterà. Però per chiarezza, lo
chiedo ufficialmente, anche se dalle tabelle mi sembra molto chiaro.
KOMPATSCHER (Landeshauptmann - SVP): Ich möchte zunächst auf das eingehen, was sehr viele
durcheinander gebracht hat, aber wohl auch deshalb, weil es die Presse in den letzten Tagen auch nicht klar wiedergegeben hat. Ich nehme das Beispiel, das Kollege Knoll genannt hat. Auch Kollege Pöder und viele mehr haben darauf hingewiesen. Was ist das mit dem Dieb? Sie haben gesagt, dass mir jemand 10.000 Euro stiehlt und
ich ihn dann anzeige. Dann wäre dies, aus Ihrer Sicht, der Vertrag, indem man sagt, passt schon, ich gebe Dir
noch etwas und dann sind wir einverstanden, nein. Ich zeige den Dieb an und dann sagt er zu mir, ob wir nicht
verhandeln könnten. Das ist die Geschichte. Wir haben verhandelt und haben uns auf 4.000 – ich sage es nur
größenmäßig – und nicht auf 10.000 Euro geeinigt. Der Dieb gibt mir 6.000 Euro zurück. Man darf nicht zusammenzählen. Wir hätten jetzt 476 Millionen und zusätzlich auf 3 Milliarden verzichtet. Das ist Schmarren! Der Wert
der Rekurse beträgt nicht 3 Milliarden, denn das muss ich auch korrigieren. Auch was der geschätzte Senator
Zeller gesagt hat, stimmt nicht, denn es sind 2.380.000.000 Euro. Das ist auch die Zahl, die ich bereits genannt
habe. Das ist der Wert aller Rekurse des offenen Streites. Das ergibt sich deshalb, weil der Staat begonnen hat,
zuerst weniger und zuletzt bis zu 800 Millionen Euro von uns einzubehalten. Wenn man das zusammenzählt, was
es bis 2017 hinauf ausgemacht hätte, dann kommt man auf diese Summe. Das ist der Streitwert, der Staat hat
aber noch nicht alles einbehalten. Wir haben gesagt, dass es so nicht gehe und haben uns darauf geeinigt, nicht
600, 700 oder 800, sondern 476 Millionen zu zahlen. Das haben wir vereinbart, wobei der Haken daran ist, dass
für die Jahre bis 2017 der Staat es uns dann zahlt und es für die weiteren Jahre klar ist und bei den 476 Millionen,
besser gesagt, bei 456 Millionen bleibt, weil schon einberechnet wird, dass der Staat zurückzahlen muss.
Das in einem Moment – ich komme darauf zu sprechen, was zuletzt Kollege Urzì gesagt hat -, in dem alle
anderen zur Kasse gebeten werden, also der Moment hier in Italien ist, dass alle Regionen, alle Gemeinden erneut kräftig zur Kasse gebeten werden. Wir verhandeln in diesem Moment über einen Vertrag, in dem wir von 800
auf 476 Millionen heruntergehen. Das ist der Sukkus dieses Vertrages.
Zu den anderen Fragen. 0,60 Prozent auf die Zinsen, das stimmt. Es ist eine Variable, die allerdings erst ab
2022 als Variable gilt. Der Vertrag ist so formuliert, dass es bis dahin fixiert der Betrag von diesen 476 Millionen
ist, was aktuell diesem Wert entspricht. Diesbezüglich haben wir schon eine Garantie. Danach schaut man hin,
wie sich die Geschichte entwickelt hat. Das steht im Vertrag klar drinnen. Diese Variable ist sehr wohl ein fixer
Betrag, weil sich der Staat nicht ewig binden wollte, nämlich dadurch binden, dass man darüber hinaus nichts
kassieren dürfe, und das ist es eben, mit Ausnahme – das ist auch von mir gesagt worden – dieser 10 Prozent im
Falle von Natur- und Umweltkatastrophen. Das kann im Prinzip ein Erdbeben sein, wo wir immer schon im Rahmen der Solidarität - dazu braucht es kein Gesetz - im gleichen Verhältnis der Leistungskraft anderer Regionen
unseren Beitrag geleistet haben und auch leisten werden. Wenn der Staat wegen eines Erdbebens bzw. einer
Erdbebenkatastrophe eine Steuer einführt, dann können wir auch mit 10 Prozent zusätzlich belastet werden, und
zwar mit 47,6 Millionen maximal.
Das Zweite - das ist auch genannt worden - ist, wenn die EU-Vorgaben für den Staatshaushalt überschritten werden. Wenn der Staat Sondermaßnahmen beschließt, dann können wir im gleichen Verhältnis wie die anderen, aber bis maximal 10 Prozent - das ist immer die Obergrenze - und das nur einmal und zeitlich beschränkt,
beitragen. Das ist die Ausnahme, das ist die Flexibilität, die sich der Staat bei den Verhandlungen einbehalten
wollte.
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Wir verschenken nicht zusätzlich Gelder, wie gesagt worden ist, sondern wir zahlen in Zukunft weniger. Das
ist das Ergebnis und wo alle anderen mehr zahlen müssen. Wir zahlen wesentlich weniger als wir aktuell zahlen
mussten.
Das Mailänder Abkommen bleibt, das stimmt. Es wird ergänzt, nämlich mit diesen Sicherungen, die wir im
Mailänder Abkommen nicht hatten. Es bleiben auch die 100 Millionen und die 10 Prozent des Autonomiestatuts.
Wir ändern nicht das Prinzip des Autonomiestatuts 90 zu 10 Prozent, das wäre ja noch schöner. Das bezieht sich
auf die Sonderhaushaltssituation des Staates. Nachdem diese voraussichtlich länger anhalten wird - alles andere
wäre eine Illusion gewesen -, ist dies ein längerfristiger Vertrag, denn wir wollen endlich Ruhe haben. Das ist die
Botschaft: Wir wollen Klarheit und dann Ruhe haben.
Kollege Urzì hat gesagt, dass es für die einzigen mit Sonderstatut doch nicht möglich sei. Ich darf Ihnen
jetzt auf Italienisch antworten: Invece sì!
Umkehrung des Inkassoprinzips. Es ist gesagt worden, dass es nicht gegeben sei. Falsch, denn es ist gegeben, weil uns jetzt automatisch die 90 Prozent mit der Feststellung der Agentur der Einnahmen gutgeschrieben
werden. Es wird also festgestellt, dass ein Bürger oder ein Unternehmen Steuern bezahlen muss. Dann haben wir
das gutgeschrieben, das war bisher nicht so. Bisher musste es uns der Staat erst noch gutschreiben. Das ist geregelt und automatisch und es ist unser Geld. Sie können es im Vertrag auch nachlesen. Ich habe schon darauf
hingewiesen.
Im Artikel 13 macht sich der Staat folgende Sorgen: "In mancanza di tali versamenti all'entrata del bilancio
dello Stato entro il 30 aprile …". Was passiert, wenn man nicht bezahlen würde? Dann kann es der Staat mit irgendwelchen Beträgen kompensieren, aber nur dann, wenn wir nicht zahlen würden, wie zum Beispiel das Geld
für die Schule, das ich vorhin genannt habe. Dann kann der Staat sagen, dass er kompensiere, wenn er das Geld
nicht bekommen würde, was ihm zustehe, aber das ist die Umkehrung des Prinzips. Das gab es bisher nicht.
Es sind keine Durchführungsbestimmungen notwendig. Die Bestimmungen im Abschnitt IV des Autonomiestatuts werden dem Stabilitätsgesetz angepasst. Deshalb auch die Dringlichkeit und die Bitte meinerseits, dass wir
es heute machen, damit wir in die Landesregierung gehen können und es auch unterschrieben wird. Ansonsten
kann es passieren, dass wir noch in der Liste jener Regionen bleiben, die zur Kasse gebeten werden. Wir müssen
den Vertrag unterschreiben, zahlen weniger und sind draußen. Das ist die Botschaft. Wenn es jetzt einigen vorkommt, dass es zu schön sei, um wahr zu sein, dann tut es mir leid, aber es ist trotzdem die Wahrheit.
Wir verzichten nicht auf die Möglichkeit, Rekurse zu machen. Bei jeder neuen Maßnahme können wir Rekurs machen, wenn wir sie für verfassungswidrig oder vertragsverletzend halten. Wir verzichten auch nicht darauf
- das ist auch eine falsche Darstellung -, das ist eine Standardklausel bei Verträgen, wo man auf den Rekurs verzichtet, für den man eine außergerichtliche Einigung erzielt, und auf allfällige Effektive dieses Rekurses, sonst
wäre es möglicherweise so - das ist ja die Sorge -, dass wir das machen, es dann aber trotzdem zu einer Entscheidung kommt und wir uns darauf beziehen und sagen, dass der Vertrag gilt, aber das Geld gibt es erst nach
dem Rekurs. Das war die Sorge des Staates, dass wir doppelt kassieren.
LEITNER (Die Freiheitlichen): (unterbricht)
KOMPATSCHER (Landeshauptmann - SVP): Gegen die Gesetze, die nichts mit den Finanzen zu tun haben? Nein! Ich denke nicht, dass es eine vernünftige Forderung einer Verhandlung gewesen wäre, dass wir in
Zukunft von vornherein immer Recht hätten und tun und lassen könnten was wir wollen. Das hätten wir vielleicht
auch versuchen können zu verhandeln, aber damit würde vielleicht doch ein bisschen zu viel verlangt.
Was hat es jetzt mit diesem Brief auf sich? Kollege Urzì, das eine, das Sie zitiert haben, ist die Präambel.
Es gibt aber auch den Brief. Der Text ist so vereinbart. Dieser und auch der Brief sind nicht verteilt worden. Der
Brief hat die Wirkung, denn dieser wird vom Ministerpräsidenten unterzeichnet und an den Bundeskanzler geschrieben. Der Text ist nicht verteilt worden, denn es gehört sich auch nicht, dass man einen Brief einer Person an
eine andere Person, an den Staat herumreicht, bevor er unterschrieben ist, aber der Text ist vereinbart. Dort steht,
dass der Staat dieses Abkommen der Republik Österreich übermittelt unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die
Streitbeilegungserklärung 1992 und dem ausdrücklichen Hinweis - das ist ein Schreiben an die Republik Österreich, nicht uns sagt er das -, dass künftig alle Fragen der Autonomie und insbesondere auch der Finanzregelung
im Einvernehmen mit den Vertretern der Minderheiten - wir haben die Ladiner nicht vergessen - geregelt werden.
Das wird in den nächsten Tagen oder wenn der Brief reif ist, auch hinreichend kommentiert werden von Völkerrechtlern, die in Österreich und auch in Italien tätig sind. Ich überlasse es diesen, denn ich habe mich vorab bei
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diesen über den Text informiert und weiß, welche völkerrechtliche Wirkung dies hat. Sie können dann auf die Erklärungen gespannt sein. Ich weiß, dass es ein sehr, sehr wichtiges Schreiben sein wird.
Das Allerletzte, was noch ausständig war. Die Gesamtsumme sind die Beträge, die darin enthalten sind.
Noch einmal. Wir verzichten zum einen nicht auf die 10.000 und zahlen dafür noch einmal, denn das wäre die
Summe. Wir sagen, dass die 10.000 unrecht waren und jemand diese nicht behalten dürfte und einigen uns auf
4.000. Das kann man in zweierlei Weise lösen. Du gibst mir die 10.000 zurück und ich gebe Dir 4.000 oder Du
gibst mir die 6.000 zurück. Wir haben uns darauf geeinigt, dass Du mir die 6.000 zurückgibst und belassen es
dabei. Man kann nicht hergehen und sagen, also habt Ihr insgesamt … Das ist der Fehler, denn 10.000 plus 4.000
machen 14.000 aus. Das Beispiel dürfte jetzt klar sein. Wenn wir einen Streit darüber haben, dass jemand Geld
genommen hat und er der Meinung ist, dass es ihm zusteht, Kollege Noggler, und ich sage, dass ihm das Geld
nicht gehöre, weil dies nicht so vereinbart war, und klage. In der Ungewissheit des Streitausgangs, aber vor allem,
weil ich mir nicht sicher bin, ob der Kollege Noggler überhaupt … Tut mir leid, aber ich hätte auch ein anderes
Beispiel machen können. Am Ende, wenn es zu einem Prozess kommt und es vielleicht gar nichts zu pfänden gibt
- das ist, glaube ich, ein gutes Beispiel -, dann sagen wir jetzt, dass ihm bei der Geschichte auch nicht wohl ist, er
dann aber auf mich zukommt und fragt, ob wir uns einigen könnten: Du bist Dir nicht ganz sicher und am Ende
hast Du auch nichts davon und die 10.000 sind weg, denn Du kriegst von mir nichts und ich gebe Dir 6.000 zurück. Das ist der Vertrag, aber dann bitte nicht sagen, dass wir 14.000 verloren hätten, denn in den Medien ist
gesagt worden, dass wir auf 3 Milliarden verzichtet hätten. Noch einmal. Erstens sind es 2,3 Milliarden und zweitens lassen wir dem Staat nicht die 2,3 Milliarden. Wir einigen uns und geben anstelle von 800 Millionen nur 476
Millionen, also lassen wir dem Staat nur einen Teil davon - das ist der Vertrag - und zahlen auch künftig weniger.
Ich hoffe, dass es jetzt geklärt ist und die Geschichte nicht nochmals auf falschem Raum steht. Ich betone noch
einmal, dass es ein sehr gutes Abkommen ist, das uns Planungssicherheit für die Zukunft und Rechtssicherheit
gibt. Jetzt können wir in diesem Land arbeiten und sind von den Finanzturbulenzen des Staates draußen.
PRÄSIDENT: Danke, Herr Landeshauptmann, für die Informationen. Ich denke, es ist richtig und auch löblich, dass man den Landtag darüber so breit informiert hat.
Wir fahren mit der Behandlung des TOP 2, Landesgesetzentwurf Nr. 17/14, fort.
Im Rahmen der Generaldebatte hat Landesrat Theiner das Wort zur Replik, bitte.
THEINER (Landesrat für Umwelt und Energie - SVP): Ich werde jetzt nicht auf jeden einzelnen Punkt
eingehen, denn dazu haben wir im Rahmen der Artikeldebatte ausreichend Gelegenheit. Ich möchte nur auf einige
Bemerkungen eingehen, die von mehreren Debattenteilnehmern gemacht worden sind.
Kollege Dello Sbarba hat, was die Raumordnung anbelangt, im Minderheitenbericht eingefügt, dass alles so
weitergeführt würde wie bisher. Es gibt jede Menge Änderungsanträge, aber wenn Sie ehrlich sind, dann hat es
noch nie so wenige Änderungsanträge wie bei diesem Gesetzentwurf gegeben. Wir hatten in der Abteilung Dutzende und Dutzende von Abänderungen, wobei wir gesagt haben, dass man effektiv nur jene Anträge behandle,
die absolut dringlich wären. Bei allen anderen haben wir auf das organische Gesetz verwiesen, das wir dabei sind
zu erstellen.
Es gibt den Hinweis vom Kollegen Heiss, der recht poetisch den Entwurf zum Artikel 126 beschrieben hat.
Wenn man es durchliest, dann wird man sagen, dass es auf einige Verwunderung stöße. Ich möchte vielleicht
auch diesbezüglich schon eines vorwegnehmen, denn mit dem Urteil des Verfassungsgerichtes Nr. 114 aus dem
Jahre 2012 wurde bisher geglaubt, dass die primäre Gesetzgebung im Bereich der Raumordnung sehr stark eingeschränkt sei. Wir haben uns jetzt überlegt, was wir in diesem Zusammenhang machen können. Es ist kein Geheimnis, dass dadurch insbesondere die beiden Stadtgemeinden Bozen und Meran in arge Schwierigkeiten geraten sind und von beiden Gemeinden eine Reihe von Vorschlägen unterbreitet wurden. Wir haben gesagt, dass wir
uns hier in einer großen rechtlichen Unsicherheit befänden. Dann haben unsere Parlamentarier versucht, mit Regierungsvertretern eine Formulierung zu finden, die von der Regierung auch nicht angefochten wird, es uns aber
trotzdem erlauben würde, hier einen entsprechenden Spielraum zu finden. Das ist auch der Grund, wieso diese
Formulierung, die nicht wir gemacht haben, sondern die aus dem Austausch zwischen Parlamentariern und Regierungsvertretern entstanden ist, gemacht worden ist.
Was die Energie anbelangt, möchte ich mich hier auf einen Punkt konzentrieren. Es ist gesagt worden,
dass der Passus, der im Omnibusgesetz eingefügt wurde, sich gegen die Etschwerke richte. Das ist die Sorge, die
bei mehreren Debattenteilnehmern durchgeklungen ist, aber wer die Medien der vergangenen Tage gelesen hat,
der weiß, dass das nicht stimmt. Die Entstehungsgeschichte dieser Regelung beweist es ganz eindeutig. Sie wis-
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sen allerdings, dass wir zwei Arbeitsgruppen zwischen SEL und Etschwerke haben. Die Vertreter der Etschwerke
haben den Vorschlag unterbreitet, und zwar mit dem ganz klaren Ziel, dass der Passus im Omnibusgesetz die
Möglichkeit geben sollte, die Zusammenarbeit der öffentlichen Arbeiter auch gesetzlich zu regeln, um sie auf stabilere rechtliche Beine zu stellen. Das war ausdrücklich der Wunsch der Rechtsvertreter der Etschwerke. Hier
daraus zu folgern, dass es eine Norm wäre, wie man die Interessen der Etschwerke schmälern könnte, ist
schlichtweg Unfug, weil es genau von Ihrer Seite gekommen ist. Dies wird übrigens auch von Vertretern der
Stadtgemeinden bestätigt. Dies ist auch in den letzten Tagen in den Medien gemacht worden.
Hier geht es, um es auf den Punkt zu bringen, nicht darum, dass, wie es auch Kollege Leitner gesagt hat,
die Energiepolitik vorweggenommen würde - gar nichts wird vorweggenommen -, sondern nur die Möglichkeit der
Zusammenarbeit geschaffen, und das auf ausdrücklichen Wunsch sowohl der Etschwerke als auch des Landes,
sprich der SEL.
Weitere Diskussionen werden wir im Rahmen der Artikeldebatte führen. Ich möchte jetzt das Wort dem
Kollegen Schuler weitergeben.
SCHULER (Landesrat für Land- und Forstwirtschaft, Zivilschutz und Gemeinden - SVP): Ich werde
mich ebenfalls kurz halten. Ich habe bereits am Vormittag die Gelegenheit gehabt, ein paar Dinge grundsätzlich
zum Entwurf und auch zum Minderheitenbericht zu sagen.
Ich möchte noch auf ein paar Dinge antworten, speziell auf die Wortmeldung des Kollegen Dello Sbarba,
was die Bioproduktion in Südtirol anbelangt. Es mag sein, dass der Prozentsatz insgesamt etwas niedriger wie in
manchen anderen Ländern ist, aber man muss dazu sagen, dass im Bereich des Obstbaues, also in der Apfelproduktion die letzten Schätzungen für die heurige Ernte so waren, dass 43 Prozent der EU-Ernte an Bio-Äpfeln in
Südtirol angebaut wird. Fast jeder zweite Bio-Apfel Europas wächst hier in Südtirol. Das ist ein enormer Prozentsatz. In anderen Bereichen tun wir uns noch etwas schwer, weil es bei anderen Lebensmitteln nicht so einfach ist
oder noch schwieriger ist, Bio zu produzieren. Ein Beispiel dazu ist die Marille, weil es gegen bestimmte Krankheiten keine oder kaum Biomittel gibt. Was die ganze Diskussion anbelangt, hat jemand im Internet geschrieben,
dass er zwar seine Marillen bioproduziert hätte, die Kunden sie ihm aber mit dem Vermerk "zu schiech" zurückgeschickt hätten. Es ist nicht ganz einfach, in manchen Bereichen Bio zu produzieren, aber wir bemühen uns,
diese Art der Produktion entsprechend zu unterstützen.
Es gibt noch eine andere Schwierigkeit. Dies gerade im Zusammenhang mit Mals oder mit dem oberen
Vinschgau, wo man sich bemüht, eine bestimmte Milchmenge an Biomilch zu erhalten, um auch eine eigene Linie
aufzubauen. Auch dieser Bereich ist nicht ganz einfach, weil es bestimmte Vorgaben gibt, die einzuhalten sind und
sich unsere Kleinbauern, speziell in den Dörfern draußen, schwer tun, die Vorgaben zu erfüllen und es manchmal
auch oder immer öfters an den Vorschriften scheitert. Wir kämpfen gemeinsam mit Bioland und anderen gegen
den Vorschlag der neuen EU-Verordnung zur Bioproduktion, denn dort würden die Auflagen noch einmal so gesteigert, dass hier in einem klein strukturierten Land wie dem unseren die Bioproduktion in vielen Bereichen nicht
mehr möglich wäre, weil die ganzen Überlegungen auf die Großbetriebe ausgerichtet sind, die sich von den anderen sehr wohl abgrenzen und auch einen bürokratischen Mehraufwand ohne weiteres stemmen könnten. Die großen Leidtragenden wären dann wieder die Kleinen. Das würde die Bauern in Südtirol in arge Bedrängnis bringen.
Es klingt nach außen nach einer Verbesserung. Das klingt alles gut, aber in der Praxis ist es sehr, sehr schwer
umzusetzen. Das ist auch eine Schwierigkeit, die wir noch zu erwarten haben, aber wir haben versucht, den
Schulterschluss mit Bayern, mit Österreich, mit anderen Ländern zu finden, um eine vernünftige Lösung vorschlagen zu können.
Zurück zum Technischen. Kollege Dello Sbarba hat hier angemahnt, dass man, weil man sonst auch tapfer
sein will, das Möglichste gegen EU-Normen machen sollte. Das Möglichste machen ist eine Sache, aber wenn es
EU-Normen gibt, dann können wir diese nicht aushebeln. An diese Spielregeln haben wir uns zu halten. Wir können höchstens schauen, wie weit wir gehen können, aber wir dürfen den Leuten nichts vormachen. Diese Bestimmungen sind auf EU-Ebene, auf staatlicher Ebene geregelt und diese können wir, auch wenn wir es wollten,
nicht aushebeln. Wir müssen auf anderen Ebenen ansetzen, aber nicht hier im Landtag und auch nicht auf Gemeindeebene. Wir müssen schauen, dass wir hier eine vernünftige Lösung finden. Diese haben wir versucht zu
finden. Ich glaube, dass die Genehmigung unserer Leitlinien ein wesentlicher Schritt nach vorne ist. Wir werden
weiterhin schauen müssen, so wie es innerhalb der Bauern praktiziert wird, hier Lösungen zu finden. In weiten
Bereichen ist es gelungen, in einigen Bereichen noch nicht. Wir müssen massiv daran arbeiten, dass es nicht zu
Konflikten innerhalb der Landwirtschaft, der Bauernschaft kommt.
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PRÄSIDENT: Vor der Abstimmung über den Übergang zur Artikeldebatte kommen wir zur Behandlung der
Tagesordnungen.
Tagesordnung Nr. 1 vom 2.10.2014, eingebracht von den Abgeordneten Foppa, Dello Sbarba und
Heiss, betreffend: Bienenfreundliche Gemeinde.
Ordine del giorno n. 1 del 2.10.2014, presentato dai consiglieri Foppa, Dello Sbarba e Heiss, riguardante il comune, amico delle api.
Das Landesgesetz vom 29. Juni 1989, Nr. 1, "Bestimmungen zum Schutze der Bienenhaltung" bekennt sich in seinen Zielsetzungen im Artikel 1 klar zur Förderung und Erhaltung der Bienen in unserem Land: "Die Bienenzucht ist ein wesentlicher Teil der Land- und Forstwirtschaft, zumal Bienen für
die Bestäubung unentbehrlich sind und somit wesentlich zur Erhaltung des Gleichgewichts des Naturhaushaltes beitragen".
Eine sanfte Maßnahme, um auf die Bedeutung der Bienen im gesamten Ökosystem Erde aufmerksam zu machen und zugleich die Verantwortung der Einzelnen und der Kommunen zu stärken, kann
die Ausrichtung eines Preises sein.
Im Zusammenhang mit den Gesetzesänderungen im vorliegenden Sammelgesetz Nr. 17/14
verpflichtet
der Südtiroler Landtag
die Landesregierung,
einen Südtiroler Preis für die bienenfreundliche Gemeinde auszurichten, indem entsprechende Kriterien ausgearbeitet werden und die periodische Vergabe, eventuell auch in Zusammenarbeit mit
Landwirtschafts-, Imker- und Umweltorganisationen, organisiert wird.
---------La legge provinciale 29 giugno 1989, n. 1, "Norme per la tutela dell'apicoltura" stabilisce all'articolo 1
fra le proprie finalità la chiara intenzione di sostenere e proteggere le api nella nostra provincia: "L'apicoltura è da considerare parte essenziale del settore agricolo forestale in quanto è indispensabile
per l'impollinazione e contribuisce nello stesso tempo alla conservazione degli ecosistemi naturali".
Un modo simpatico per ricordare l'importanza delle api nei confronti dell'intero ecosistema terra e al
contempo per rafforzare la responsabilità di ciascuno di noi e dei comuni, potrebbe essere l'istituzione di un premio.
Nell'ambito delle modifiche legislative attuate con il presente disegno di legge omnibus n. 17/14,
il Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano
impegna
la Giunta provinciale
a istituire a livello provinciale il premio "Comune, amico delle api", elaborando dei criteri specifici e
prevedendo il conferimento periodico di detto premio – eventualmente anche in collaborazione con le
organizzazioni operanti nel settore dell'agricoltura, dell'apicoltura e dell'ambiente.
Änderungsantrag, eingebracht von den Abgeordneten Foppa, Dello Sbarba und Heiss:
Der beschließende Teil wird durch folgenden Text ersetzt:
"Im Zusammenhang mit den Gesetzesänderungen im vorliegenden Sammelgesetz Nr. 17/14
verpflichtet
der Südtiroler Landtag
die Landesregierung,
a) in Zusammenarbeit mit dem Südtiroler Imkerbund eine Erhebung zur Feststellung des Gesundheitszustandes
der Südtiroler Bienenpopulationen durchzuführen;
b) einen Kriterienkatalog für bienenerhaltende und -fördernde Maßnahmen in der Landwirtschaft, in der Gartenund Grünflächengestaltung, der Wald-, Wiesen- und Weideflächen etc. zu erstellen;
c) auf der Grundlage der in a) bzw. b) erarbeiteten Ergebnisse eine Preisvergabe und/oder ein Label für bienenfreundlichen Gemeinden anzustreben."
La parte dispositiva è così sostituita:
"Nell’ambito delle modifiche legislative attuate con il presente disegno di legge omnibus n. 17/14,
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il Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano
impegna
la Giunta provinciale
a) ad attuare, in collaborazione con l’Associazione degli apicoltori altoatesini, un rilevamento dello stato di salute
delle popolazioni di api in Alto Adige;
b) a elaborare un pacchetto di misure finalizzate alla conservazione e alla promozione delle api nell’agricoltura,
nella progettazione di giardini e spazi verdi nonché nei boschi, prati, pascoli ecc.;
c) ad adoperarsi per l’introduzione di un premio e/o della denominazione di ‘comune, amico delle api’, sulla base
dei risultati conseguiti ai sensi dei punti a) e b)."
Frau Foppa, bitte.
FOPPA (Grüne Fraktion - Gruppo verde - Grupa vërda): Ich habe heute Vormittag nicht gesprochen,
aber ich möchte ein wenig an die Diskussion anschließen, die sich heute hier ergeben hat, die insbesondere vom
Kollegen Stocker auch recht folkloristisch geführt worden ist, was die Landwirtschaft in Südtirol angeht. Man hatte
den Eindruck, dass, wenn er in unsere Reichshälfte, wie er sie nennt, herüberschaut, er nicht nur die Grünen und
die Grillini, sondern auch die Bären, die Schneehühner, die Linken, die Immigranten und die Biobauern sieht, wobei jetzt auch noch die Bienen bei uns herumschwirren. Es ist nicht so, dass wir hier in unserer weltfremden
Klause vor uns hinfristen, sondern wir stehen gleich wie Ihr in der Welt und sehr oft auch mitten in den Feldern.
Wir können auch gut dokumentierte und begründete Anträge vorbringen. Dieses Recht halten wir uns einfach
noch aufrecht. Wir haben auch Gruppen, die Erwartungen an uns haben. Eine dieser Interessensgruppen ist ganz
sicher die Natur, für die wir uns weiterhin einsetzen werden.
Die Bienen. Auch das scheint ein wenig folkloristisch und man tut so, als ob es wieder ein Maskottchen unseres heutigen Diskussionstages hier im Landtag wäre, aber das Thema ist sehr viel ernster. Ich erinnere daran,
dass die Bienen weltweit 75 Prozent der Pflanzen bestäuben, dass erst vor kurzem das "Weiße Haus" festgestellt
hat, dass in den Vereinigten Staaten die Bienen mit 24 Milliarden Dollar zum Bruttoinlandsprodukt beitragen. Es ist
nicht so, dass es nur ein kleines Beispiel für Sexualerziehung, sondern ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor und ein
wesentlicher Faktor für das Fortbestehen der Artenvielfalt und des Lebens auf unserem Planeten ist. Die Bienen
sind rückläufig, das weiß man, denn die Gründe sind vielfach und ich will sie hier auch gar nicht aufzählen. In den
Vereinigten Staaten ist man in den letzten 60 Jahren von 6 Millionen Bienenkolonien auf 2 Millionen heruntergegangen, und das geht uns alle an.
In dieser Tagesordnung wird auf zwei Landesgesetze Bezug genommen, die sich mit den Bienen befassen.
Es ist ein Anliegen dort, dass die Bienen geschützt werden. Im Vorspann wird gesagt, dass die Bienen wesentlich
zur Erhaltung des Gleichgewichts und des Naturhaushaltes beitragen. Barack Obama hat gerade ein Bienenunterstützungsprogramm gemacht und es könnte Zeit sein, auch in unserem Land, mehrere Maßnahmen neben
jenen, die im Omnibus-Gesetzentwurf vorgesehen sind, zu setzen.
Ein Vorschlag, den wir vorlegen, ist jener eines Preises für die bienenfreundliche Gemeinde. Das ist natürlich ein weicher Ansatz. Man kann mit Strafen, Sanktionen, Verboten agieren, man kann aber auch positiv unterstützen, positive Denkansätze fördern, man kann, wie in diesem Beschlussantrag vorgesehen, Vorschläge dafür
einsammeln, dass sich Gemeinden auch Gedanken machen, wie sie auf ihren kleinen oder größeren Territorien
positive Lebensgrundlagen für Bienen schaffen können. Es gibt in Europa dazu bereits Projekte, denn das ist nicht
das erste Mal. Als Preis wäre das allerdings eine Pioniersleistung in unserem Land, wofür ich schon hoffe, dass
Aufgeschlossenheit da ist, allerdings habe ich mich mit dem Landesrat zuerst schon unterhalten. Er hat diesbezüglich einige Vorbehalte, die er uns sicher noch ausführlich darlegen wird.
Um dem Beschlussantrag mehr Chancen zu geben, bin ich ihm dennoch entgegengekommen und habe
nun den beschließenden Teil abgeändert. Ich ersuche bereits jetzt um eine getrennte Abstimmung. Der beschließende Teil sieht vor, dass, einmal, der Gesundheitszustand der Südtiroler Bienenpopulationen erhoben werden
soll, möglichst in Zusammenarbeit mit dem sehr wichtigen Südtiroler Imkerbund. Dann soll ein Kriterienkatalog für
bienenerhaltende und bienenfördernde Maßnahmen in der Landwirtschaft, in der Garten- und Grünflächengestaltung, der Wald-, Wiesen- und Weideflächen usw. erstellt werden, damit auch das Bewusstsein dafür geschärft
wird, was man in einem Land tun kann, um seinen Bienen ein gutes Umfeld zu bieten bzw. ihnen überhaupt das
Leben im Land zu ermöglichen, damit sie ihrer wertvollen Tätigkeit nachgehen können. Dann schließlich die
Grundidee - diese lebt hier in der Aula weiter bis sie heute ein Ende finden wird -, nämlich die Preisvergabe oder
auch ein Level für die bienenfreundliche Gemeinde. Wenn die erste bienenfreundliche Gemeinde Europas in
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unserem Land wäre, dann würden wir damit tolle Schlagzeilen machen und könnten damit auch einmal hausieren
gehen, dass es bei uns nicht nur den Touristen, sondern auch den Bienen gut geht.
NOGGLER (SVP): Kollegin Foppa, in einem haben Sie sicher recht. Es würde sich sicher eine Gemeinde
finden, welche sich um eine Auszeichnung, einen Orden oder eine Anerkennungsplakette bemühen würde, denn
in letzter Zeit ist es fast üblich, kinder-, bienen-, frauenfreundlich usw. zu sein, aber in Wirklichkeit ist es, Frau
Kollegin Foppa, eine andere Sache. Sehr lange war ich Verwalter in einer Gemeinde und fast so lange bin ich
Imker wie einige andere hier in diesem Saal und weiß um die Probleme, die es rund um die Biene gibt.
Unter dem Buchstaben a) geht es darum, in Zusammenarbeit mit dem Südtiroler Imkerbund eine Erhebung
zur Feststellung des Gesundheitszustandes der Südtiroler Bienenpopulation durchzuführen. Das gibt es schon seit
geraumer Zeit. Es gibt die ausgebildeten Gesundheitswarte vor Ort, und zwar auf Gemeinde- und Bezirksebene,
die darüber berichten. Es werden dauernd Bienen eingeschickt, um Analysen zu machen und den Gesundheitszustand zu kontrollieren. Es arbeitet das Landesveterinäramt und die Amtstierärzte regeln die Faulbrut. Das gibt es
alles schon und das braucht man nicht wieder neu erfinden.
Unter dem Buchstaben b) geht es darum, einen Kriterienkatalog für bienenerhaltende und –fördernde Maßnahmen in der Landwirtschaft zu erstellen. Es ist natürlich so, Frau Foppa, dass auf der einen Seite die Bienen in
einem Dorf für die Menschen, die dort wohnen, auch sehr problematisch sind. Diesbezüglich gibt es Abstandsregelungen, die eingehalten werden müssen, weil die Leute sehr sensibel sind, eine Allergie haben und die Eltern
um die Kinder sehr besorgt sind usw. und deshalb auch nicht dulden, dass in unmittelbarer Nähe von öffentlichen
Kindergärten, Schulen bzw. öffentlichen Gebäuden Bienenstände errichtet werden.
Auf der anderen Seite ist es für die Bienen sehr, sehr problematisch, in einem Dorf zu sein, denn die Bienen haben speziell in den Heimbienenständen größte Probleme, aber das nicht, weil die Landwirtschaft eine Gefahr für die Bienen ist, sondern weil die Hobbygärtner und dergleichen eine große Gefahr sind. Das Hauptproblem
der Bienen bzw. der Imker ist nicht die Landwirtschaft, die kontrollierten Pflanzenschutz macht, sondern die Haushalte, die auch Pflanzenschutz machen, die ihre Blumen wie Rosen usw. wegen dem Ungeziefer und dergleichen
behandeln. Dort haben wir das Problem, dass eine zu große Dosis von Pflanzenschutzmitteln angewandt wird als
erlaubt ist oder auch andere Mittel verwendet werden und auch in der Blüte die Pflanzenschutzmittel ausgebracht
werden. Deshalb tut man den Bienen sicherlich nichts Gutes, wenn man sie in die Dörfer verbannt und wenn man
der Gemeinde sagt, dass sie viele Bienenstände errichten, viele nektarreiche Blumen, die die Bienen anziehen
usw., pflanzen sollten. Deshalb ist es, glaube ich, nicht zielführend, die Bienen in der Gemeinde anzusiedeln und
es ist nicht zielführend, Pflanzen, Sträucher oder auch Blumen zu pflanzen, welche die Bienen anziehen und dann
wieder der Pflanzenschutz ausgebracht werden muss.
Ich glaube, dass dieser Beschlussantrag gegen die Imker und auch gegen die Bienen gerichtet ist und dass
man weiterhin die Imker ihre Tätigkeit so durchführen lassen soll wie sie es bisher gemacht haben, nämlich sehr
verantwortungsvoll für die Biene, aber auch sehr verantwortungsvoll, was den Honigertrag anbelangt.
STOCKER S. (Die Freiheitlichen): Ich finde einen Antrag über die Bienen sehr wichtig. Das ist absolut
nichts Folkloristisches. Ich habe nur ersucht, in der Landwirtschaft nicht fundamentalistisch zu sein. Alles, was mit
Umweltschutz, Heimatschutz, Erhaltung der Landschaft und Bienen zu tun hat, ist lebenswichtig und auch für ein
touristisches Land, wie es das unsere ist, wichtig. Das möchte ich schon unterstreichen. Ich möchte, dass hier
keine Missverständnisse entstehen. Ich glaube, dass viele Parteien mit den Jahren auch erkannt haben, dass
Umweltschutz etwas Wichtiges und Zukunftsträchtiges ist. Das haben wir vielleicht auch von den Grünen abgeschaut und gelernt. Ihr solltet bei uns etwas von der Einwanderung lernen, denn wir lernen das in dieser Beziehung. Wir lernen vielleicht ein bisschen mehr als Ihr bei uns, aber das ist egal. Ich möchte unterstreichen, dass
auch die Biene für mich ein wichtiges Thema ist.
Inwiefern dieser Antrag sinnvoll oder nicht sinnvoll ist, möchte ich lieber dem Landesrat bei seinen Ausführungen zuhören. Ich möchte daran erinnern, dass bereits Pius Leitner in der vergangenen Legislatur Anträge in
Sachen Bienen gemacht hat, die die Landesregierung auch angenommen hat. Es ist nicht so, dass wir diese
Themen belächeln. Das möchte ich Dir wirklich ganz ehrlich sagen, grüne Biene Brigitte, aber Spaß beiseite.
Ich möchte noch einmal unterstreichen, dass es wichtige Themen sind. Ich habe einen ähnlichen Antrag in
Form eines Beschlussantrages deponiert und auf unsere Tagesordnung setzen lassen. Es geht darum, dass man
in den Gemeinden, wie es vielfach in Deutschland und Österreich der Fall ist, die Grünflächen wieder vermehrt mit
Blumen bewachsen lässt, damit die Bienen diese Flächen auch nutzen können. Das ist aber nicht dasselbe wie in
diesem Antrag. Vielleicht könnte es ähnliche wie unter Buchstabe b) sein, denn hier bezieht Ihr Euch auf die
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Landwirtschaft, wie ich lese. Ich habe dies explizit für die Gemeinden und Städte deponiert, aber darüber diskutieren wir ein anderes Mal.
Wie gesagt, wie wir uns bei diesem Beschlussantrag verhalten, werde ich mir erster den Landesrat anhören. Es sind aber wichtige und ernste Themen.
HEISS (Grüne Fraktion - Gruppo verde - Grupa vërda): Im Hinblick auf das, was Kollege Noggler gesagt
hat, der auf die Belastung durch die Bienen in Ortskernen hinweist. Kollege Stocker hat es bereits deutlich gemacht, dass es auch Gemeinden gibt, in denen gerade die Grünflächen entsprechend bienenfreundlich ausgestaltet werden, weil sie, erstens, weniger Pflege verursachen in Städten wie Mössingen, aber auch in Wien. Insofern glauben wir schon, dass es keine allzu große Zumutung ist, wenn eine entsprechende Ausgestaltung bis in
die Ortskerne vordringt. Damit ist keine Invasion der Bienen zu befürchten. Ich glaube, dass die zukünftige Gefahr
vor allem von Drohnen ausgeht.
SCHULER (Landesrat für Land- und Forstwirtschaft, Zivilschutz und Gemeinden - SVP): Nachdem wir
das Thema Alpenschneehuhn, glaube ich, zu den Akten gelegt haben, bleibt uns zurzeit das Thema Bienen treu.
In jeder Landtagssitzung habe ich die Gelegenheit, auch zu diesem Thema Stellung zu nehmen.
Wenn es insgesamt, Kollegin Foppa, weltweit stimmen mag, dass man einen Verlust an Bienen beklagt,
dann glaube ich, dass es nicht unbedingt für Südtirol gilt. Wenn man sich allein schon die Zahl der Imker oder
auch der Bienenstöcke anschaut, die es hier in Südtirol gibt, dann hat es zwar über einige Jahre einen Rückgang
gegeben, aber in den letzten Jahren hat sich dies stabilisiert, sodass die Zahl der Imker und auch jene der Bienenstöcke mehr oder weniger gleich geblieben sind.
Uns als Bauern ist sehr wohl bewusst, welchen Wert die Bienen für die Landwirtschaft haben. Deshalb bin
ich überzeugt, dass die Bauern die letzten sind, die sich ihren eigenen Ast abschneiden wollen, wie man so schön
sagt. Es ist auch so, dass speziell in manchen Gegenden in Südtirol im Frühjahr in der Blütenzeit sogar Geld an
Imker gezahlt wird, damit sie mit ihren Bienen wandern und auch einen Beitrag dadurch leisten, dass wieder ein
guter Fruchtansatz für das Jahr zu erwarten ist.
Was die Tagesordnung als solche anbelangt, Folgendes. Was den Buchstaben c) anbelangt, der eigentlich
der ursprüngliche Punkt war, ist es nicht notwendig, einen Wettbewerb für die bienenfreundlichsten Gemeinde
auszuschreiben, weil bereits Kollege Noggler gesagt hat, dass es solche Wettbewerbe inzwischen genug gebe.
Zudem gibt es gar einige Maßnahmen wie die Imkertage, die Honigtage, die Honigkönigin, den Imkerkongress, die
Imkerschule, die Honigwege und andere mehr. Man hat sich schon bemüht, auf verschiedenste Initiativen zu setzen, um den Wert der Biene und des Honigs in den Mittelpunkt zu stellen. Wir haben sogar eine Bienenbotschafterin gefunden, die dieses Thema in die Welt hinausträgt. Es macht, glaube ich, keinen Sinn, den Buchstaben c)
anzunehmen.
Was den Punkt b) anbelangt, habe ich mit meinen Kollegen, die Imker sind, Rücksprache gehalten. Wir
sind der Meinung, dass es keine zusätzlichen bürokratischen Vorschriften braucht und man die Dinge so regeln
sollte, wie wir sie bis heute imstand waren zu regeln und man im Einvernehmen zwischen der Landwirtschaft und
den Imkern die Dinge geklärt hat.
Punkt a) ist eine Wiederholung dessen, was es schon gibt. Ich glaube, es schadet nicht, wenn man eine
Zusammenfassung der Initiativen macht, die es inzwischen gibt, dass man einmal eine grundsätzliche Darstellung
über den Zustand der Bienen hier in Südtirol macht. Deshalb kann ich mir vorstellen, den ersten Absatz der Prämissen und den Buchstaben a) des beschließenden Teils anzunehmen. Deshalb beantrage ich eine getrennte
Abstimmung über jeden einzelnen Punkt.
PRÄSIDENT: Wir kommen zur Abstimmung nach getrennten Teilen.
Ich eröffne die Abstimmung über den ersten Absatz der Prämissen: mit 21 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen genehmigt.
Ich eröffne die Abstimmung über den zweiten Absatz der Prämissen: mit 14 Ja-Stimmen und 12 NeinStimmen genehmigt.
Ich verlese den Buchstaben a) des beschließenden Teils: "a) in Zusammenarbeit mit dem Südtiroler Imkerbund eine Erhebung zur Feststellung des Gesundheitszustandes der Südtiroler Bienenpopulationen durchzuführen." Ich eröffne die Abstimmung: mit 22 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen genehmigt.
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Ich verlese den Punkt b) des beschließenden Teils: "b) einen Kriterienkatalog für bienenerhaltende und
-fördernde Maßnahmen in der Landwirtschaft, in der Garten- und Grünflächengestaltung, der Wald-, Wiesen- und
Weideflächen etc. zu erstellen." Ich eröffne die Abstimmung: mit 13 Ja-Stimmen und 15 Nein-Stimmen abgelehnt.
Ich verlese den Punkt c) des beschließenden Teils: "c) auf der Grundlage der in a) bzw. b) erarbeiteten Ergebnisse eine Preisvergabe und/oder ein Label für bienenfreundlichen Gemeinden anzustreben." Ich eröffne die
Abstimmung: mit 13 Ja-Stimmen und 16 Nein-Stimmen abgelehnt.
Tagesordnung Nr. 2 vom 2.10.2012, eingebracht von den Abgeordneten Dello Sbarba, Foppa und
Heiss, betreffend die Pflanzenschutzmittel: Verpflichtende Verwendung von Injektordüsen ab 2015.
Ordine del giorno n. 2 del 2.10.2014, presentato dai consiglieri Dello Sbarba, Foppa e Heiss riguardante i pesticidi: ugelli antideriva obbligatori dal 2015.
Zum Thema Pflanzenschutzmittel in der Landwirtschaft veröffentlichte der Südtiroler Landwirt in der
Septemberausgabe die Ergebnisse der im oberen Vinschgau durchgeführten Versuche, wonach die
systematische und beständige Verwendung von Injektordüsen bei Windstille die Gefahr einer Kontaminierung der Umgebung und der angrenzenden biologischen Anlagen anscheinend merklich mindert.
Aus diesem Grund und in Anbetracht der gesundheitlichen Bedenken eines Großteils der Bevölkerung sowie der Forderung der biologischen Landwirtschaft nach Kontaminationsvermeidung
verpflichtet
der Südtiroler Landtag
die Landesregierung,
die Anlage A zum Beschluss Nr. 817 vom 1.7.2014 "Vorschriften im Bereich der Verwendung von
Pflanzenschutzmitteln" abzuändern und ab dem 1. Jänner 2015 die Verwendung von Injektordüsen
verpflichtend einzuführen.
---------A proposito dell'utilizzo di prodotti fitosanitari in agricoltura, il periodico "Südtiroler Landwirt" nella sua
edizione di settembre ha pubblicato i risultati di prove effettuate sul territorio dell'Alta Venosta che
avrebbero dimostrato che attraverso l'utilizzo sistematico e costante di ugelli antideriva ad iniezione
d'aria in momenti di calma di vento è possibile ridurre sensibilmente il rischio di contaminazione dell'ambiente circostante e delle coltivazioni biologiche confinanti.
Questo premesso, in considerazione delle preoccupazioni per la salute espresse da larga parte della
popolazione e della richiesta da parte del settore dell'agricoltura biologica di non essere contaminata,
il Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano
impegna
la Giunta provinciale
a modificare l'allegato A della delibera n. 817 dell'1/7/2014, "Prescrizioni in materia di utilizzo di prodotti fitosanitari", rendendo obbligatorio l'uso di ugelli antideriva ad iniezione d'aria a partire dal 1°
gennaio 2015.
Abgeordneter Dello Sbarba, bitte.
DELLO SBARBA (Grüne Fraktion - Gruppo verde - Grupa vërda): Sempre sulla questione dell'uso dei
pesticidi leggo l'ordine del giorno:
"A proposito dell'utilizzo di prodotti fitosanitari in agricoltura, il periodico "Südtiroler Landwirt" nella sua edizione di settembre ha pubblicato i risultati di prove effettuate sul territorio dell'Alta Venosta che avrebbero dimostrato che attraverso l'utilizzo sistematico e costante di ugelli antideriva ad iniezione d'aria in momenti di calma di
vento è possibile ridurre sensibilmente il rischio di contaminazione dell'ambiente circostante e delle coltivazioni
biologiche confinanti. Questo premesso, in considerazione delle preoccupazioni per la salute espresse da larga
parte della popolazione e della richiesta da parte del settore dell'agricoltura biologica di non essere contaminata, il
Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano impegna la Giunta provinciale
a modificare l'allegato A della delibera n. 817 dell'1/7/2014, "Prescrizioni in materia di utilizzo di prodotti fitosanitari", rendendo obbligatorio l'uso di ugelli antideriva ad iniezione d'aria a partire dal 1° gennaio 2015."
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Il collega Schuler sa che questa richiesta è venuta da diversi produttori biologici e che prende in parola la
politica della Giunta provinciale, una politica che si basa su questa idea che esistono dei sistemi tecnici sempre
più raffinati che consentono l'utilizzo di prodotti fitosanitari in modo controllato. In questa direzione si muove anche
il Laimburg, i centri ricerca, il servizio di consulenza per gli agricoltori. La notizia da cui siamo partiti è il fatto che
da una serie di indagini sul campo è risultato che questi ugelli antideriva ad iniezione d'aria sono il sistema tecnico
in questo momento più efficace per controllare la distribuzione di questi prodotti. Se questo è vero si dovrebbe
rendere obbligatorio l'uso di questa tecnica. Ricordo che nella delibera si dice che bisogna mantenersi ad una
certa distanza, 30 metri, però se si usano almeno uno dei seguenti sistemi di controllo tecnico dell'utilizzo dei prodotti fitosanitari, questa distanza può essere ridotta. Se questo tipo di tecnica si dimostra davvero efficace chiediamo che venga resa obbligatoria. Lo proponiamo alla Giunta provinciale come gesto da fare per dare una prima
risposta alla richiesta di tutela della salute e tutela delle produzioni biologiche da parte della Giunta provinciale.
L'approvazione di questo ordine del giorno è la modifica della delibera che è possibile, potrebbe essere un segnale da parte della Giunta provinciale che il messaggio è stato recepito, che un passo si fa, che un incontro da
questo punto di vista è possibile e che la Giunta provinciale prende sul serio le preoccupazioni della popolazione e
di una parte del mondo contadino.
È una proposta molto parziale e limitata ma a noi sembrerebbe che, se accolta dalla maggioranza, avrebbe
un carattere simbolico molto forte.
Vorsitz des Vizepräsidenten | Presidenza del vicepresidente: dott. Roberto Bizzo
PRESIDENTE: La parola al consigliere Noggler, prego.
NOGGLER (SVP): Kollege Dello Sbarba, ich komme aus der sogenannten Pestizidgemeinde Mals, die Sie
heute schön öfters angesprochen haben. Ich möchte mich diesbezüglich ganz sicher nicht äußern, denn die Diskussion geht, glaube ich, sicherlich in eine andere Richtung als sie vor Ort geführt wird.
Zu Ihrem Antrag. Im beschließenden Teil schreiben Sie, dass die Vorschriften im Bereich der Verwendung
von Pflanzenschutzmitteln abzuändern und die Verwendung von Injektordüsen verpflichtend einzuführen sind, und
zwar ab 1. Jänner 2015. Ich weiß, dass Sie kein Landwirt sind und ich weiß auch, dass Sie nicht unbedingt wissen, was es für eine Arbeit in so kurzer Zeit ist, sämtliche Geräte umzurüsten. Das ist eine Sache, die unmöglich
ist. Wir sind immerhin bei, ich weiß nicht, 6.000 oder 7.000 Geräten, die umzurüsten wären. Das wäre nicht möglich. Dies zum einen.
Zum anderen ist die Sache jene, wie ich bereits vorhin der Kollegin Foppa gesagt habe, dass dies bereits
gemacht wird. Sie wissen, dass laut Agrios-Richtlinien gearbeitet wird und dass diese bereits die Injektordüsen
vorsehen und dass laut diesen Richtlinien die Bauern zu 99 Prozent produzieren. Deshalb geht dieser Wunsch
von den Bauern aus, mit den Injektordüsen zu arbeiten. Ich glaube, das ist auch der richtige Weg, weil die Bauern
überzeugt sind, dass es diese Maßnahme braucht. Deshalb braucht es ganz sicherlich nicht Vorschriften, Kontrollen, sondern es ist die Überzeugung, die wir nach außen bringen sollten. Ich glaube, das ist ein bisschen angeklungen.
SCHULER (Landesrat für Land- und Forstwirtschaft, Zivilschutz und Gemeinden - SVP): Es stimmt,
dass auf technischer Ebene, was die Abdrift anbelangt, über die Injektordüsen ein wesentlicher Fortschritt erzielt
werden kann. Man schätzt, dass dadurch bis zu 90 Prozent Abdrift vermieden werden kann. Es sicher eine große
Chance, über diese Injektordüsen diesen Erfolg schlussendlich zu erzielen. Momentan ist man technisch so weit,
dass man es erproben konnte. Man ist jetzt auch noch in der Testphase, es kann aber sicher davon ausgegangen
werden, dass die Wirkung bei der Behandlung eine ähnliche sein wird - das zeigen diese Ergebnisse - und dass
auch entsprechend umgestellt wird.
Wenn man sich diesen Beschlussantrag anschaut, gibt es einige größere Probleme, was, erstens, den Zeitraum anbelangt. Wenn man die Geräte bis 1. Jänner 2015 umrüsten müsste, dann wäre dies ein Ding der Unmöglichkeit, weil es, was die offizielle Zahl anbelangt, 4.800 Sprühgeräte plus die Sattelgeräte gibt, die hier nicht mitgezählt sind, die in erster Linie im Weinbau zum Einsatz kommen. Es wäre auch beim besten Willen technisch
unmöglich, innerhalb kurzer Zeit so viele Geräte umzurüsten. Dies zum einen.
Zum anderen wundert mich ein bisschen Deine Aussage, dass dieser Vorschlag von Seiten der biologischen Anbauer kommt, denn ich habe es genau andersrum erlebt. Als wir diese Landesleitlinien beschlossen
haben, habe ich mir überlegt, ob wir mit einer bestimmten Übergangsfrist auch die Verpflichtung einbauen, diesen
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Injektor zu verwenden. Von Seiten der biologischen Anbauer ist die Meldung gekommen, dass man vorsichtig sein
müsse, weil die Injektoren im biologischen Anbau sehr problematisch seien, weil sie viel leichter verstopfen und
mit den Mitteln, die die Anbauer verwenden, wesentlich mehr Probleme haben. Wir haben es genau umgekehrt
erlebt, wie es jetzt Kollege Dello Sbarba geschildert hat. Deshalb wäre es auch, glaube ich, ein Problem, gerade
für die Biobauern, wenn wir diese Umrüstung verpflichtend vorsehen würden. Nachdem wir in diesen Leitlinien
vorgesehen haben, dass es, um die Abstände reduzieren zu können, eine der Maßnahmen sein wird, gehe ich
davon aus - das ist in den Agrios-Richtlinien und überall entsprechend vorgesehen ist -, dass in sehr kurzer Zeit
die entsprechenden Umstellungen auch erfolgen werden, aber man wird es in erster Linie auf freiwilliger Basis
machen. Wir brauchen hier keine gesetzliche Bestimmung dazu.
PRESIDENTE: Metto in votazione l'ordine del giorno n. 2. Apro la votazione: respinto con 4 voti favorevoli,
21 voti contrari e 3 astensioni.
Ordine del giorno n. 3 del 9.10.2014, presentato dai consiglieri Blaas e Leitner, riguardante: Varianti
ai piani urbanistici, cambiamenti di destinazione d'uso e piani di attuazione.
Tagesordnung Nr. 3 vom 9.10.2012, eingebracht von den Abgeordneten Blaas und Leitner, betreffend: Bauleitplanänderungen, Umwidmungen und Durchführungspläne.
Le varianti dei piani urbanistici, i cambiamenti di destinazione d'uso e i piani di attuazione dovrebbero
tornare ad essere di competenza esclusiva dei consigli comunali.
Per questo motivo,
il Consiglio della Provincia autonoma di Bolzan
impegna
la Giunta provinciale
a provvedere in tal senso entro il 2014.
---------Bauleitplanänderungen, Umwidmungen und Durchführungspläne sollten wieder in die alleinige Kompetenz des Gemeinderates der jeweiligen Gemeinde fallen.
Deshalb
verpflichtet
der Südtiroler Landtag
die Landesregierung,
mit einer entsprechenden Maßnahme innerhalb des Jahres 2014 dafür zu sorgen.
La parola al consigliere Blaas, prego.
BLAAS (Die Freiheitlichen): Mit dieser Tagesordnung fordern wir, dass Bauleitplanänderungen, Umwidmungen und Durchführungspläne wieder in die alleinige Kompetenz des Gemeinderates der jeweiligen Gemeinde
fallen sollen.
Landesrat Pichler Rolle hat vor nicht allzu langer Zeit im Schnellverfahren den Passus eingefügt, dass in
größeren Gemeinden Südtirols die Bauleitpläne und Durchführungspläne nur mehr über den Gemeindeausschuss
laufen müssen und damit der Gemeinderat ausgeschaltet wurde. Wir fordern hier immer wieder eine Aufwertung
des Gemeinderates, der jeweiligen Gemeinderäte. Tatsache ist aber, dass der Gemeinderat immer weiter entmachtet wird. Es ist nur mehr ein Instrument, das über ein bisschen Haushalt abstimmt und ansonsten wenig bis
gar keine Kompetenzen mehr hat.
Wir wissen, dass in vielen Gemeindeausschüssen der Einfluss des Bürgermeisters und/oder des Referenten für Urbanistik maßgeblich zur Meinungsbildung beitragen. Tatsache ist auch, dass das technische Verständnis
einiger Gemeindereferenten nicht unbedingt für sich spricht, dass auch eine Entscheidungsfindung dort beeinflusst
werden kann, dass nicht alle Informationen vor Ort sind. Wir wissen auch, dass ganz konkret wie der Fall Stockner
mit der derzeitigen Regelung nie ans Tageslicht gelangen würde, weil die Gemeinderäte keine Informationen erhalten und vor vollendete Tatsachen gestellt würden.
Deshalb fordern wir nochmals, dass Bauleitplanänderungen, Umwidmungen, Durchführungspläne wieder in
die alleinige Kompetenz des Gemeinderates der jeweiligen Gemeinde fallen sollten.
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DELLO SBARBA (Grüne Fraktion - Gruppo verde - Grupa vërda): Noi voteremo a favore di questo ordine del giorno. Crediamo che la modifica che è stata fatta nell'ultimo periodo della scorsa legislatura con la cosiddetta "piccola riforma" che sostanzialmente ha espropriato i consigli comunali di una serie di competenze urbanistiche, sia stato un profondo errore. Ci sono progetti, modifiche importanti dell'assetto del territorio che non passano più per i consigli comunali, che diventano solo faccenda della giunta comunale. Questo tra l'altro fu fatto con
l'accordo anche del Consorzio dei comuni, ma devo dire che in quell'occasione il Consorzio dei comuni si rivelò
essere quello che è, un consorzio dei sindaci. Altra cosa sarebbe stata se avesse espresso la propria opinione un
consorzio dei consiglieri/consigliere comunali.
Noi crediamo che questa misura non abbia ridotto la burocrazia ma la democrazia e anche la trasparenza.
Approviamo quindi questo ordine del giorno anche se riteniamo che la formulazione sia un po' schematica. Forse
sarebbe stato meglio presentare degli emendamenti al disegno di legge in commissione. Lo dico anche come
autocritica. Io ho valutato che la commissione fosse così oberata da norme di questa omnibus e che non sarebbe
stato opportuno introdurre nuovi argomenti da parte dell'opposizione, però forse sarebbe stato meglio presentare
degli emendamenti che ripristinavano, negli articoli di cui si fa riferimento a questa materia, la competenza dei
consigli comunali.
THEINER (Landesrat für Umwelt und Energie - SVP): Ich möchte festhalten, dass im Sinne der Vereinfachung die Verfahren mit Landesgesetz Nr. 10/2013 zwar vom Gemeindeausschuss eingeleitet werden, aber die
Beschlussfassung letztendlich sehr wohl dem Gemeinderat zusteht. Für größere Gemeinden mit über 10.000 Einwohnern haben wir eine andere Prozedur vorgesehen, aber wir wissen, welche Problematik zur ganzen Geschichte geführt hat. Verschiedene Großgemeinden waren nicht in der Lage, entsprechende Beschlüsse voranzubringen. Das war der Hintergrund. Das ist auf Vorschlag der Gemeinden gekommen. Wir sind sehr gerne bereit,
mit dem Rat der Gemeinden auch darüber zu diskutieren, aber jetzt können wir nicht hergehen, nachdem diese
Norm ein Jahr alt ist, und sagen, dass es eine Meldung von einem Gemeinderat gebe, wir deshalb ein Problem
hätten und diese Norm wieder ändern möchten. Ich kann Ihnen sagen, dass sich Vertreter von anderen größeren
Gemeinden gemeldet haben, die entschieden gegen diese Annahme wären. Deshalb empfehlen wir, diese Tagesordnung nicht anzunehmen.
PRESIDENTE: Apro la votazione sull'ordine del giorno n. 3: respinto con 14 voti favorevoli e 16 voti contrari.
Ordine del giorno n. 4 del 9.10.2014, presentato dai consiglieri Leitner, Mair, Tinkhauser, Stocker S.,
Blaas e Oberhofer, riguardante le tariffe del servizio acque reflue per fosse settiche e pozzi perdenti.
Tagesordnung Nr. 4 vom 9.10.2014, eingebracht von den Abgeordneten Leitner, Mair, Tinkhauser,
Stocker S., Blaas und Oberhofer, betreffend die Abwassergebühren für Klär- und Sickergruben.
I comuni altoatesini sono tenuti per legge ad applicare ai proprietari di fosse settiche e pozzi perdenti
una tariffa per il servizio acque reflue, anche nel caso in cui questi non siano allacciati alla rete fognaria. Mentre i proprietari allacciati alla rete pagano anche una parte dei costi di depurazione, i proprietari di fosse settiche pagano soltanto quella parte di tariffa che riguarda lo smaltimento delle acque reflue (0,74 euro), la quale viene calcolata sulla base del consumo di acqua.
In ogni caso i proprietari di fosse settiche e pozzi perdenti devono sostenere dei costi benché non si
avvalgano del corrispondente servizio. Sia il Südtiroler Bauernbund che l'ufficio tutela acque e i comuni sollecitano una modifica legislativa al fine di subordinare l'applicazione delle tariffe all'effettivo
uso del servizio.
Ciò premesso,
il Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano
impegna
la Giunta provinciale
a creare i presupposti legislativi affinché i comuni calcolino le tariffe per lo smaltimento delle acque
reflue in base all'effettivo utilizzo del corrispondente servizio.
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Die Südtiroler Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, den Besitzern von Klär- und Sickergruben eine
Abwassergebühr zu verrechnen, selbst wenn diese das öffentliche Abwassersystem nicht in Anspruch nehmen. Während Eigentümer, die an die Kanalisierung angeschlossen sind, auch einen
Anteil der Kosten der Klärung zahlen, zahlen Klärgrubenbesitzer ausschließlich den Teil der Abwassergebühr für die Abwasserentsorgung (0,74 Euro). Diese Abwassergebühr wird anhand des Wasserverbrauchs bemessen.
Auf jeden Fall kommen damit Kosten auf die Eigentümer von Klär- und Sickergruben zu, ohne dass
diese die entsprechenden Dienste in Anspruch nehmen. Sowohl im Südtiroler Bauernbund, als auch
im Amt für Gewässerschutz und in den Gemeinden wird derzeit eine Gesetzesänderung angeregt,
um die Gebührenfestsetzung an die effektive Inanspruchnahme des Dienstes zu koppeln.
Dies vorausgeschickt,
verpflichtet
der Südtiroler Landtag
die Landesregierung,
die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit die Gemeinden die Abwassergebühren gemäß
effektiver Inanspruchnahme des Abwasserdienstes verrechnen.
La parola al consigliere Leitner per l'illustrazione.
LEITNER (Die Freiheitlichen): "Die Südtiroler Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, den Besitzern von
Klär- und Sickergruben eine Abwassergebühr zu verrechnen, selbst wenn diese das öffentliche Abwassersystem
nicht in Anspruch nehmen. Während Eigentümer, die an die Kanalisierung angeschlossen sind, auch einen Anteil
der Kosten der Klärung zahlen, zahlen Klärgrubenbesitzer ausschließlich den Teil der Abwassergebühr für die Abwasserentsorgung (0,74 Euro). Diese Abwassergebühr wird anhand des Wasserverbrauchs bemessen.
Auf jeden Fall kommen damit Kosten auf die Eigentümer von Klär- und Sickergruben zu, ohne dass diese
die entsprechenden Dienste in Anspruch nehmen. Sowohl im Südtiroler Bauernbund, als auch im Amt für Gewässerschutz und in den Gemeinden wird derzeit eine Gesetzesänderung angeregt, um die Gebührenfestsetzung an
die effektive Inanspruchnahme des Dienstes zu koppeln.
Dies vorausgeschickt, verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung,
die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit die Gemeinden die Abwassergebühren gemäß effektiver Inanspruchnahme des Abwasserdienstes verrechnen."
Diesen Antrag haben wir am 9. Oktober eingereicht. Am 14. Oktober ist in der Tageszeitung "Dolomiten" ein
Vierzeiler, das sagt man, glaube ich, erschienen. Man hat dieses Thema gut dargestellt, das heißt, dass es ein
Thema bezogen auf die Gemeinde Ritten ist. Es ist sicher nicht die einzige Gemeinde, die davon betroffen ist, wo
das Problem dargestellt wird. Es betrifft hauptsächlich Bauern. Diese sind damit einverstanden, dass sie dafür
zahlen, wofür effektiv ein Dienst erbracht wird. Das ist richtig, aber wenn jemand eine Kläranlage nur alle vier
Jahre entleert, weil es nicht notwendig ist, dann frage ich mich, warum er dafür eine Jahresgebühr zahlen soll. Das
ist nicht einzusehen. Ich verstehe das Anliegen der Betroffenen sehr wohl und ich denke, dass man daran gehen
soll, die gesetzliche Regelung insofern zu ändern, als dass man nur für die effektive Inanspruchnahme des Abwasserdienstes die entsprechenden Kosten berechnet. Das wäre ein Akt der Gerechtigkeit. Wie gesagt, hier wehrt
sich niemand zu zahlen, aber angemessen bzw. effektiv an dem, was er auch verursacht. Es soll auch hier das
Verursacherprinzip zur Anwendung kommen.
THEINER (Landesrat für Umwelt und Energie - SVP): Zu den Prämissen.
1. Die Bürger mit Kläranlage zahlen den Abwassertarif nur wenn die Gemeinde die Entnahme und Entsorgung des Schlammes durchführt und somit den öffentlichen Dienst in Anspruch nimmt. Dieser Schlamm wird bei
den ermächtigten öffentlichen Kläranlagen angeliefert und entsorgt, also wird das öffentliche Abwassersystem in
Anspruch genommen. Erfolgt die Entnahme und Entsorgung des Schlammes durch den Bürger ohne Zufahrtsmöglichkeit für das Kanalspülfahrzeug, wird auch kein Abwassertarif seitens der Gemeinde eingehoben. Die Bürger, die an der öffentlichen Kanalisation und öffentlichen Kläranlage angeschlossen sind, bezahlen den Teil der
Abwassergebühr betreffend die Abwasserreinigung und jenen des Kanaldienstes. Jene Bürger, die eine eigene
Kläranlage betreiben, bezahlen lediglich den Teil der Abwassergebühr betreffend die Abwasserreinigung.
2. Es stimmt nicht, dass die Eigentümer von Kleinkläranlagen für Dienste zahlen müssen, die sie nicht in
Anspruch nehmen. Es entspricht absolut nicht, dass das Amt für Gewässerschutz eine Gesetzesänderung in die-
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sem Bereich angeregt hat, aber sehr wohl sind wir bereit, Kollege Leitner, mit dem Rat der Gemeinden eine eingehende Diskussion zu führen. Für Verbesserungen sind wir jederzeit zugänglich, aber wir möchten nicht, dass
die Tagesordnung so angenommen wird, sondern wir sehr wohl bereit sind, Gespräche mit dem Rat der Gemeinden zu führen.
Vorsitz des Präsidenten | Presidenza del presidente: Dr. Thomas Widmann
PRÄSIDENT: Ich eröffne die Abstimmung über die Tagesordnung Nr. 4: mit 10 Ja-Stimmen, 19 Nein-Stimmen und 1 Stimmenthaltung abgelehnt.
Tagesordnung Nr. 5 vom 9.10.2014, eingebracht von den Abgeordneten Leitner, Mair, Tinkhauser,
Stocker S., Blaas und Oberhofer, betreffend die Mendelstraße – Unterschutzstellung im Bereich "Tumortal".
Ordine del giorno n. 5 del 9.10.2014, presentata dai consiglieri Leitner, Mair, Tinkhauser, Stocker S.,
Blaas e Oberhofer, riguardante la richiesta di messa sotto tutela della strada della Mendola in località
Roccette.
Die Übernahme der Staatsstraßen durch die Autonome Provinz Bozen Südtirol eröffnete neues
Gestaltungspotenzial im Bereich der Südtiroler Verkehrswege. So bestünde die Möglichkeit, historische Straßen unter Denkmalschutz zu stellen. Ein Beispiel dafür ist die Mendelpassstraße. Die Projektierung dieser Bergstraße und deren Realisierung stellt eine Pionierleistung des 19. Jahrhunderts
dar.
Zur Geschichte:
Ein Weg von Kaltern zum Nonsberg wurde bereits im Vigiliusbrief aus dem Jahre 1191 erwähnt. Aus
Dokumenten im Tiroler Landesmuseum Ferdinandeum in Innsbruck geht hervor, dass bereits 1822
Saumwege von Eppan und Kaltern auf die Mendel führten. Seinerzeit regte Joseph Duile (17761863) an, den Weg vom Überetsch über die Mendel ins Nonstal auszubauen. Es entsprach wohl den
Bestrebungen der österreichisch-ungarischen Monarchie, das damalige Straßennetz auszubauen,
um den Handel zu unterstützen und gleichzeitig militärische Strukturen zu errichten, konnte mangels
finanzieller Ressourcen von der Gemeindevorstehung Kaltern aber nicht umgesetzt werden. Aus militärischen Gründen drängte Feldmarschall Josef Graf Radetzky 1848 auf den Bau einer befahrbaren
Straße über den Mendelpass und bereits 1851 wurde Ingenieur de Claricini für die Vermessung des
Geländes und mit der Projektierung einer Straße beauftragt. Ab 1868 führte eine Militärstraße von
der Mostizzolobrücke (Val di Sole) auf den Tonalepass. Folglich drängte das Innen- und Reichskriegsministerium in Wien auf eine – militärisch wichtige – Straßenverbindung von Bozen zum Mendelpass. Unter Zugrundelegung des Projektes von Ingenieur de Claricini befassten sich der Oberbaurat Ingenieur Ignaz von Feder aus Innsbruck, Oberbaurat Ingenieur Wawra Ritter von Hochstrass
aus Wien und Ingenieur Johann Mairhofer mit der Straßentrassierung von Bozen bis zum Mendelpass. Das ausgearbeitete Projekt wurde am 31. Dezember 1879 vom Innenministerium in Wien positiv bewertet. Im Juli 1880 erfolgte die Bau-Versteigerung, dessen Zuschlag die Unternehmervereinigung Costantino Sarcletti aus Casez erhielt. Bereits am 18. August 1880 erfolgte der Spatenstich
und der Bau der Kunststraße nahm seinen Anfang. Der Straßenabschnitt im Bereich der Tumorschlucht stellte die größte und gefährlichste Herausforderung für die Planer und Bauarbeiter dar –
derer standen täglich 300 im Einsatz. 60.000 Kubikmeter Felsmaterial mussten nach Sprengarbeiten
bewegt werden. Kurz vor dem Straßenstück beim Tumortal wurde ein öffentlicher Steinbrunnen mit
eingemeißelter Jahreszahl 1882 errichtet, dieser steht heute noch und ist gemeinsam mit dem Mauerstein mit Jahreszahl 1882 in der vierzehnten Wendung Zeugnis dieses kühnen Bergstraßenbaus
im 19. Jahrhundert. Im September 1882 wurde die Teilstrecke vom Mendelpass bis Matschatsch fertig gestellt, deren Kosten sich etwa auf 134.000 Gulden beliefen.
In den darauf folgenden Jahren wurde der Straßenbau über St. Michael/Eppan nach Bozen abgeschlossen bzw. die Zufahrt nach Kaltern errichtet. Insgesamt kostete die k.k.-Mendel-Tonale-Reichsstraße (so die damalige Bezeichnung) 360.000 Gulden. Am 14. Mai 1885 wurde die Mendelpassstraße feierlich eröffnet. Die Erschließung des Mendelpasses durch die Kunststraße war ausschlag-
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gebend für die touristische Entwicklung des Passes als Höhenluftkurort europäischen Ranges; davon
zeugen noch die verschiedenen Grandhotels auf der Trentiner Seite.
Die Panoramastrecke im Bereich Tumorschlucht ist bis heute einzigartig und zeugt im besonderen
Maß vom Pioniergeist der damaligen Straßenplaner und –bauer. Um den Bestand und kulturellen
Wert dieses historischen Straßenbauwerkes mit seinen handwerklich äußerst sorgfältig gemauerten
Natursteinstützmauern – im Besonderen des Straßenabschnitts beim Tumortal, dessen Fahrbahn
auf Stützmauern und Brücken entlang steil aufsteigender Felswände verläuft sowie mehrere kleine
Aussichtskanzeln aufweist (schon damals war man sich also der touristischen Attraktivität dieser
Passstraße bewusst) – für nächste Generationen erhalten zu können.
Auch der Heimatpflegeverband Kaltern regte erst neulich wieder an, diese letzte "Meile" unbedingt
noch zu erhalten. Demnach "war die Mendelstraße einmal eine wunderschöne Bergstraße, welche
durch den Ausbau seitens der ANAS und später des Landes in ihrem ursprünglichen Charakter massiv verändert wurde. Nur noch ein kurzer Teil von einem Kilometer Länge ist davon übriggeblieben.
Es handelt sich dabei um den interessantesten Abschnitt der gesamten Straße".
All dies vorausgeschickt,
verpflichtet
der Südtiroler Landtag
die Landesregierung,
im Sinne der Artikel 10, 13 des Kodex der Kultur- und Landschaftsgüter, gesetzesvertretendes Dekret Nr. 42 vom 22. Jänner 2004, zur Unterschutzstellung des Straßenabschnittes Mendelpassstraße
SS 42 im Bereich "Tumortal".
---------Il trasferimento delle strade statali alla Provincia autonoma di Bolzano ha aperto nuove potenzialità
nella gestione della viabilità in Alto Adige. Si è così aperta la possibilità di mettere sotto tutela strade
storiche. Un esempio a tale riguardo è la strada del Passo della Mendola. La progettazione di questa
strada di montagna e la sua costruzione costituiscono un'opera pionieristica del XIX secolo.
La storia:
Una strada da Caldaro verso la Val di Non è per la prima volta menzionata nella lettera di San Vigilio
del 1191. Da documenti conservati al museo museo Ferdinandeum di Innsbruck risulta che esistevano 1822 mulattiere che da Appiano e Caldaro portavano sulla Mendola. A suo tempo Joseph Duile
(1776-1863) aveva già avanzato la proposta di ampliare la strada dall'Oltradige per la Val di Non,
passando per la Mendola. Per mancanza di fondi l'amministrazione comunale di Caldaro non fu però
in grado di attuare gli intenti della monarchia austro-ungarica di ampliare la rete stradale di allora, al
fine di sostenere il commercio e nel contempo realizzare strutture militari. Nel 1848, per motivi militari, il feldmaresciallo conte Radetzky sollecitò la costruzione di una strada carrozzabile che attraversasse il Passo della Mendola e già nel 1851 l'ing. de Claricini venne incaricato di effettuare le misurazioni e progettare la strada. Dal 1868 una strada militare portava dal Ponte Mostizzolo (Val di Sole)
al Passo del Tonale. Di conseguenza il Ministero degli interni e della guerra a Vienna chiese un collegamento stradale da Bolzano al Passo della Mendola. Basandosi sul progetto dell'ing. de Claricini
l'ingegnere capo Ignaz von Feder di Innsbruck, l'ingegnere capo Wawra Ritter von Hochstrass di
Vienna e l'ing. Johann Mairhofer predisposero il disegno del tracciato da Bolzano fino al Passo della
Mendola. II 31dicembre 1879 il progetto fu approvato dal Ministero degli interni di Vienna. Nel luglio
1880 ci fu la gara d'appalto e i lavori vennero assegnati all'associazione di imprese Costantino Sarcletti di Casez. Il 18 agosto 1880 iniziarono i lavori per la realizzazione della strada. Per progettisti e
operai il tratto di strada nei pressi della gola in località Roccette rappresentò la sfida più ardua e pericolosa (vi lavoravano in 300 al giorno). Fu necessario rimuovere 60.000 metri cubi di roccia con
l'aiuto di esplosivi. Nel tratto poco prima delle cosiddette Roccette fu costruita una fontana sulla
quale venne incisa la data 1882. Questa fontana c'è ancora e assieme alla pietra con l'anno 1882, al
14° tornante, testimonia questa ardita opera di ingegneria civile del XIX secolo. Nel settembre 1882
fu completato il tratto dal Passo della Mendola a Masaccio, i cui costi ammontavano più o meno a
134.000 fiorini.
Negli anni successivi fu completata la strada per Bolzano, passando per S. Michele/Appiano ovvero
fu realizzato lo svincolo verso Caldaro. Complessivamente la "strada imperiale della Mendola e del
Tonale" (così fu chiamata all'epoca) costò 360.000 fiorini. La strada della Mendola venne ufficial-
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mente inaugurata il 14 maggio 1885. Rendere raggiungibile il Passo della Mendola con la costruzione di una strada è stato determinante per lo sviluppo turistico del passo come stazione climatica
di montagna conosciuta a livello europeo, come testimoniano ancora i vari Grand Hotel sul versante
trentino.
Il tratto della strada panoramica in località Roccette resta unico nel suo genere e testimonia in modo
particolare lo spirito pionieristico degli urbanisti e degli ingegneri di allora. L'obiettivo è di conservare,
per le future generazioni, questa storica opera stradale e il suo valore culturale, con i suoi muri di
contenimento in pietra, realizzati artigianalmente e con grande perizia – in particolare nel tratto in località Roccette, dove la carreggiata scorre su muri di sostegno e viadotti lungo ripide pareti rocciose
e dove si trovano vari piccoli punti panoramici, a segno del fatto che già allora si era consapevoli dell'attrattiva turistica.
La sezione di Caldaro della Federazione dei protezionisti altoatesini proprio recentemente ha invitato
a conservare assolutamente questo ultimo "miglio"; infatti "la strada della Mendola una volta era una
bellissima strada di montagna, le cui caratteristiche originarie sono state radicalmente cambiate a
causa dei lavori di ampliamento effettuati prima dall'ANAS e successivamente dalla Provincia. Soltanto un breve tratto della lunghezza di un chilometro è rimasto invariato. Si tratta del tratto più interessante di tutta la strada".
Tutto ciò premesso
il Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano
impegna
la Giunta provinciale,
a mettere sotto tutela il tratto della strada della Mendola (SS 42) in località Roccette ai sensi degli articoli 10 e 13 del Codice dei beni culturali e del paesaggio, decreto legislativo 22 gennaio 2004, n.
42.
Abgeordneter Leitner, bitte.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Ich ziehe die Tagesordnung zurück und werde sie als Beschlussantrag einbringen.
PRÄSIDENT: In Ordnung.
Tagesordnung Nr. 6 vom 17.10.2014, eingebracht von den Abgeordneten Heiss, Dello Sbarba und
Foppa, betreffend Einsparziele im Gesundheitsbereich: Warum nicht mit Gratisstrom des Landes?
Ordine del giorno n. 6 del 17.10.2014, presentato dai consiglieri Heiss, Dello Sbarba e Foppa, riguardante gli obiettivi di risparmio nella sanità: perché non approfittare dell'energia elettrica gratuita spettante
alla Provincia?
Laut Bericht des Rechnungshofs 2012 erreichten die für elektrische Energie veranlagten Kosten im
Gesundheitsbetrieb für das Jahr 2012 die beträchtliche Summe von 8,8 Mio. €. Ein erheblicher Betrag ließe sich dann einsparen, wenn das Land Südtirol sein Anrecht auf Gratisstrom zumindest teilweise wahrnehmen und damit den Gesundheitsbetrieb flächendeckend mit kostenloser Elektroenergie versorgen würde. Die Sachlage ist klar: Laut Art. 13 des Autonomiestatuts haben die Konzessionsinhaber für große Wasserableitungen zur Erzeugung elektrischer Energie die Pflicht, dem Land
jährlich und unentgeltlich 220 kWh elektrische Energie für jedes kW konzessionierter mittlerer Nennleistung zu liefern bzw. halbjährlich eine einheitliche Vergütung für jede kWh Energie, die das Land
nicht direkt bezogen hat, zu entrichten. In Summe betrug der Wert 2006 immerhin 160 Mio. kWh
jährlich. Nach Liberalisierung des Strommarktes 1999 wurde der Bezug von "Gratisstrom“, der gerade für öffentliche Einrichtungen bestimmt war, erschwert, sodass die Landesregierung nach kurzem Intermezzo 2006 eine Geldvergütung vorzog, die zunächst weit unter dem Marktwert des
Stroms lag, aber letzthin angehoben wurde. Trotz aller bürokratischen und fiskalischen Hürden wäre
es in Anbetracht der aktuellen Einsparziele höchst sinnvoll, den Weg des "Gratisstroms“ vor allem für
Krankenhäuser, aber auch andere soziale Einrichtungen neuerdings einzuschlagen.
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Daher beauftragt
der Südtiroler Landtag
die Landesregierung,
- die rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten des Bezugs von Gratisstrom "in natura“ neuerdings
zu überprüfen;
- die Abteilung Gesundheit und den Gesundheitsbetrieb anzuhalten, entsprechende Kontakte mit
den großen Energieerzeugern aufzunehmen, um diese Möglichkeit in kurzer Frist konkret umzusetzen.
---------Dalla relazione della Corte dei Conti 2012 risulta che i costi messi a bilancio dall'Azienda sanitaria
per l'energia elettrica nel 2012 raggiungono la considerevole cifra di 8,8 milioni di euro. Si potrebbe
risparmiare una somma importante se la Provincia autonoma di Bolzano facesse valere almeno in
parte il suo diritto alla fornitura gratuita di energia elettrica e con questa rifornisse di elettricità gratuita
tutte le strutture dell'Azienda sanitaria esistenti sul territorio provinciale. La situazione è chiara e lampante: ai sensi dell'articolo 13 dello Statuto di autonomia i concessionari di grandi derivazioni a
scopo idroelettrico hanno l'obbligo di fornire annualmente e gratuitamente alla Provincia 220 kWh per
ogni kW di potenza nominale di concessione ovvero corrispondere semestralmente un compenso
unitario per ogni kWh di energia che la Provincia non ha effettivamente ricevuto. Nel 2006 si è comunque arrivati a una quantità di 160 milioni di kWh. Dopo la liberalizzazione del mercato dell'energia elettrica nel 1999 è diventato più difficile ottenere questa "energia elettrica gratuita" destinata alle
strutture pubbliche. Di conseguenza, dopo un breve intermezzo, nel 2006 la Giunta provinciale ha
preferito optare per ricevere il compenso, che allora era molto più basso del valore di mercato dell'energia elettrica, ma che di recente è stato aumentato. Nonostante tutti gli ostacoli burocratici e fiscali,
considerando gli attuali obiettivi di risparmio, sarebbe alquanto utile "ritornare sulla via dell'energia
elettrica gratuita", soprattutto per gli ospedali, ma anche per altre strutture dell'assistenza sociale.
Pertanto, il Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano
incarica
la Giunta provinciale
- di verificare le possibilità giuridiche e finanziarie per riprendere il rifornimento "in natura" di energia elettrica gratuita;
- di sollecitare la Ripartizione sanità e l'Azienda sanitaria ad avviare i relativi contatti con i grandi
produttori di energia elettrica, al fine di attuare quanto prima questa possibilità.
Abgeordneter Heiss, bitte.
HEISS (Grüne Fraktion - Gruppo verde - Grupa vërda): "Laut Bericht des Rechnungshofs 2012 erreichten die für elektrische Energie veranlagten Kosten im Gesundheitsbetrieb für das Jahr 2012 die beträchtliche
Summe von 8,8 Mio. €. Ein erheblicher Betrag ließe sich dann einsparen, wenn das Land Südtirol sein Anrecht auf
Gratisstrom zumindest teilweise wahrnehmen und damit den Gesundheitsbetrieb flächendeckend mit kostenloser
Elektroenergie versorgen würde. Die Sachlage ist klar: Laut Art. 13 des Autonomiestatuts haben die Konzessionsinhaber für große Wasserableitungen zur Erzeugung elektrischer Energie die Pflicht, dem Land jährlich und
unentgeltlich 220 kWh elektrische Energie für jedes kW konzessionierter mittlerer Nennleistung zu liefern bzw.
halbjährlich eine einheitliche Vergütung für jede kWh Energie, die das Land nicht direkt bezogen hat, zu entrichten. In Summe betrug der Wert 2006 immerhin 160 Mio. kWh jährlich. Nach Liberalisierung des Strommarktes
1999 wurde der Bezug von "Gratisstrom", der gerade für öffentliche Einrichtungen bestimmt war, erschwert, sodass die Landesregierung nach kurzem Intermezzo 2006 eine Geldvergütung vorzog, die zunächst weit unter dem
Marktwert des Stroms lag, aber letzthin angehoben wurde. Trotz aller bürokratischen und fiskalischen Hürden
wäre es in Anbetracht der aktuellen Einsparziele höchst sinnvoll, den Weg des "Gratisstroms" vor allem für Krankenhäuser, aber auch andere soziale Einrichtungen neuerdings einzuschlagen.
Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung,
- die rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten des Bezugs von Gratisstrom "in natura" neuerdings zu
überprüfen;
- die Abteilung Gesundheit und den Gesundheitsbetrieb anzuhalten, entsprechende Kontakte mit den großen Energieerzeugern aufzunehmen, um diese Möglichkeit in kurzer Frist konkret umzusetzen."
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Kurze Erläuterung, die sich sowohl an die Landesrätin als auch an den zuständigen Landesrat für Energie
richtet. Es ist auch ein Beitrag zu den Einsparungen, die die Landesrätin im Bereich Gesundheit angemahnt hat.
Ich glaube, dass bis 24. November seitens der Bezirke die entsprechenden Einsparungen angemahnt werden
sollten. Wir haben unsere Position als notorische Neinsager kurz einmal verlassen, um hier einen konkreten Vorschlag zu lancieren. Es ist so, dass dieser Gratisstrom an sich von den großen Energieerzeugern jedes Jahr geliefert werden müsste, und zwar in einem sehr großen Umfang von 160 Millionen Kilowattstunden im Jahr. Das ist
doch eine Riesenanzahl, mit der eigentlich der gesamte öffentliche Strombedarf der Verwaltung in Südtirol problemlos gedeckt werden könnte, was doch der Produktion von zwei relativ großen Wasserkraftwerken entspricht.
Es gibt zwei Möglichkeiten, um dieses Stromrechte zu beziehen, und zwar, einmal, in natura, sozusagen im
Wege der Stromlieferungen, wie das auch bis in die 90er Jahre vom Land Südtirol gehandhabt wurde, wobei vor
allem soziale Einrichtungen zum Zuge kommen sollten und mit Gratisstrom versorgt wurden oder mit finanziellen
Vergütungen, Abgeltungen für diesen Gratisstrom, sozusagen eine Ablöse für diesen Gratisstrom. Die Landesregierung hat sich Anfang 2000 dahingehend entschlossen, das Ganze einfacher zu beziehen, nämlich in Geldvergütung und hat dies zu einem relativ niedrigen Satz getan, sodass die Kraftwerksbetreiber erhebliche Vorteile
daraus zogen, weil sie nicht mehr in natura liefern mussten, während die Landesregierung bequem einkassierte.
Die Folge war, dass daraufhin 2006 bzw. 2007 der Rechnungshof einschritt und versucht hat, Landeshauptmann
Durnwalder, den zuständigen Energielandesrat wegen Verschwendung von öffentlichen Mitteln um 52 Millionen
wegen nicht bezogenen Gratisstrom einzuklagen. Nur um zu zeigen, dass das Ganze, die Frage nicht akademisch
ist, sondern sehr wohl Wellen geworfen hat. Die Anzeige wurde dann zurückgezogen, aber die Landesregierung
hat daraufhin beschlossen, in größerer Höhe die Tarife anzuheben, sodass für diesen Gratisstrom gewissermaßen
eine Art von angemessener Vergütung eingefordert wurde, die in erheblichem Ausmaß auch gezahlt wird.
Unser Vorschlag schlicht und einfach, sich zu überlegen, diesen Gratisstrom zumindest für den Gesundheitsbereich, aber auch für die Altersheime wieder in Anwendung zu bringen. Es ist mit einigen technischen Hürden behaftet, weil offenbar wegen der Mehrwertsteuer, auch wegen der Stromlieferungen, wegen der Benutzung
der Stromleitungen doch ein erheblicher Aufwand vorhanden wäre, keine Frage, aber das Ganze müsste nicht von
heute auf morgen geschehen, sondern sollte vielleicht im Zuge der nächsten ein bis zwei Jahre erprobt werden als
Möglichkeit, weil es nämlich funktioniert. Es funktioniert in der Nachbarprovinz Trient und hat dort relativ guten
Anklang gefunden. Nachdem im Gesundheitsbetrieb … Wir haben die Zahlen nicht in allerletzter Deutlichkeit, aber
diese 8,8 Millionen haben wir vom Bericht des Rechnungshofs übernommen und die Landesrätin oder, wie man so
schön sagt, der Altlandesrat Theiner kann uns dann korrigieren. Diese 8,8 Millionen wären doch ein schöner Beitrag zur Einsparung, wenn es gelingen würde, zumindest einen Teilen davon einzusparen. Damit wäre ein Beitrag
für die Einsparziele geleistet, die die Landesregierung, sprich die Landesrätin verfolgt. Unser dezenter Hinweis auf
diese Möglichkeit sollte vielleicht in Betracht gezogen werden. Es ist kein Scherz, sondern ein ernstgemeinter
Vorschlag, der auch von der Landesregierung bereits in früherer Zeit und in anderen Provinzen gleichfalls erprobt
wurde und jetzt unter den aktuellen finanziellen Situationen durchaus eine sinnvolle Maßnahme wäre.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Wir stimmen diesem Antrag gerne zu, allerdings möchte ich darauf verweisen, dass in den Prämissen eine Formulierung nicht stimmen kann. Dort steht: "Laut Artikel 13 des Autonomiestatutes haben die Konzessionsinhaber für große Wasserableitungen zur Erzeugung elektrischer Energie die
Pflicht, dem Land jährlich und unentgeltlich 220 kWh elektrische Energie für jedes kW zu liefern." Das wäre ein
tolles Geschäft. Ich glaube, dass damit diejenigen gemeint sind, die mehr als 220 kWh produzieren. Ich habe die
Formulierung nicht auswendig im Kopf. So kann es aber nicht stimmen. Ich kann nicht für einen kW 220 kWh unentgeltlich liefern. Das wäre ein tolles Geschäft für die Krankenhäuser. Ich möchte, dass dies überprüft wird. Ich
verstehe das Anliegen des Beschlussantrages und stimme dem auch zu, aber ich glaube nicht, dass diese Formulierung so im Artikel 13 steht.
THEINER (Landesrat für Umwelt und Energie - SVP): In Südtirol gab es früher das System des Gratisstrombezugs. Das System wurde dann aus einem ganz bestimmten Grund aufgegeben, und zwar weil wir zu viele
Akteure, Produzenten, Verteiler haben. All diese müssen abgegolten werden. Es ist wesentlich interessanter,
wenn man hier den Geldbetrag nimmt - das macht in etwa 15 Millionen Euro aus -, als wenn man den Einzelnen
den Gratisstrom anbietet, weil all die Akteure, die hier zwischengeschaltet sind, abgegolten werden müssen. Aus
diesem Grund sind wir gegen die Tagesordnung.
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PRÄSIDENT: Ich eröffne die Abstimmung über die Prämissen der Tagesordnung Nr. 6: mit 4 Ja-Stimmen,
23 Nein-Stimmen und 3 Stimmenthaltungen abgelehnt.
Ich eröffne die Abstimmung über den beschließenden Teil der Tagesordnung Nr. 6: mit 7 Ja-Stimmen, 20
Nein-Stimmen und 3 Stimmenthaltungen abgelehnt.
Tagesordnung Nr. 7 vom 17.10.2014, eingebracht vom Abgeordneten Köllensperger, betreffend die
"unendliche" Verlängerung der Baukonzessionen.
Ordine del giorno n. 7 del 17.10.2014, presentato dal consigliere Köllensperger, riguardante la proroga "eterna" delle concessioni edilizie.
Artikel 72 des Landesgesetzes vom 11. August 1997, Nr. 13 – Raumordnungsgesetz – legt fest,
dass im Konzessionsakt die Termine für den Beginn und für die Vollendung der Arbeiten anzugeben
sind und dass der Termin für den Baubeginn nicht mehr als ein Jahr und jener für die Vollendung, innerhalb dessen der Bau bewohnbar oder benutzbar sein muss, nicht mehr als drei Jahre betragen
darf. Zudem sieht er vor, dass der Termin für den Beginn der Arbeiten und jener für die Vollendung
derselben mit begründeter Maßnahme nur aufgrund von Umständen verlängert werden kann, die
unabhängig vom Willen des Konzessionsinhabers sind und während der Ausführung der Arbeiten
aufgetreten sind und sie verzögert haben. Die Gültigkeit der Konzession darf ein Jahr nicht überschreiten. Falls die Arbeiten innerhalb dieser Frist nicht begonnen werden, ist bei der Gemeinde ein
Gesuch um Erneuerung der Konzession einzureichen. Weiters besteht die Möglichkeit, während der
Bauzeit eine Änderung einzureichen, um eine Verlängerung der Frist bis zur Fertigstellung der Arbeiten zu erwirken.
Diese Anträge und Änderungen haben zur Folge, dass das Ende der Arbeiten unzählige Male für
sehr lange Zeiträume verlängert wird. In Bozen gibt es dafür zwei eklatante Beispiele – aber es sind
nicht die einzigen –, nämlich die Villa Gostner in Guntschna und "Campo dei Fiori" im Stadtviertel
Firmian von Habitat von Tosolini, wo die Arbeiten seit Jahren stillstehen, jedoch alle Konzessionen
nach wie vor gültig sind, was zu Unannehmlichkeiten für die Bürger führt und dem Image der Stadt
schadet.
Der Südtiroler Landtag erachtet es daher für sinnvoll, eine Höchstgrenze für die Fertigstellung der
Arbeiten und die Beantragung der Nutzungserlaubnis (Bewohnbarkeit und Nutzbarkeit) vorzusehen,
wobei bei nicht erfolgter Fertigstellung innerhalb dieser Frist ansteigende Tagespönalen verhängt
werden sollen, womit nicht nur gegen besagte Verlängerungen vorgegangen wird, sondern auch die
Kassen der Gemeinden gefüllt werden.
Aus diesen Gründen
verpflichtet
der Südtiroler Landtag
die Landesregierung,
1. für die Beantragung der Nutzungserlaubnis eine Höchstfrist von fünf Jahren ab der Ausstellung der ersten Baukonzession vorzusehen;
2. eine Höchstgrenze von drei Änderungen während der Bauzeit einzuführen;
3. eine Tagespönale bei nicht erfolgter Fertigstellung der Arbeiten innerhalb der Höchstfrist laut
vorhergehendem Punkt 2 vorzusehen, und zwar im Ausmaß von mindestens 1.000 (tausend) Euro pro Tag für den ersten Monat nach Überschreitung dieser Frist, wobei dieser
Betrag in den darauffolgenden Monaten ständig ansteigen soll.
---------L'articolo 72 della legge provinciale 11 agosto 1997, n. 13 – legge urbanistica provinciale – stabilisce
che nell'atto di concessione siano indicati i termini di inizio e di ultimazione dei lavori, e che il termine
per l'inizio dei lavori non può essere superiore ad un anno mentre il termine di ultimazione, entro il
quale l'opera deve essere abitabile o agibile, non può essere superiore a tre anni. Stabilisce inoltre,
che il termine per l'inizio dei lavori e quello per l'ultimazione possono essere prorogati, con provvedimento motivato, solo per fatti estranei alla volontà del concessionario che siano sopravvenuti a ritardare i lavori durante la loro esecuzione. La concessione non può avere validità superiore ad un
anno, tuttavia concede la possibilità di ottenere il rinnovo della concessione qualora entro tale ter-
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mine i lavori non siano stati iniziati, presentando istanza al Comune. Inoltre, esiste la possibilità di
presentare una variante in corso d'opera per ottenere una proroga del termine per l'ultimazione dei
lavori.
Come conseguenza di queste istanze e varianti, abbiamo delle situazioni in cui la fine dei lavori viene
prorogata per molte volte, per periodi molto lunghi. Nella città di Bolzano i due esempi più eclatanti,
ma non gli unici, sono la villa Gostner sui pendii del Guncina e Campo dei Fiori nel quartiere Firmian
della Habitat di Tosolini, dove i lavori sono fermi da molto anni ma le concessioni tuttora valide, causando disagi ai cittadini e danno di immagine alla città.
Il Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano ritiene quindi utile prevedere un limite massimo per
l'ultimazione dei lavori e la richiesta della licenza d'uso (abitabilità o agibilità), e di prevedere in caso
di mancata ultimazione entro tali termini delle penali giornaliere crescenti nel tempo, che oltre a porre
fine all'abuso delle proroghe avranno un effetto collaterale benefico per le casse dei Comuni.
Ciò premesso,
il Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano
impegna
la Giunta provinciale:
1. ad introdurre un termine ultimativo per la richiesta della licenza d'uso di cinque anni a partire
dalla data di rilascio della prima concessione edilizia;
2. ad introdurre un limite massimo di tre varianti in corso d'opera;
3. di prevedere una penale giornaliera in caso di mancata ultimazione dei lavori entro il termine
ultimo di cui al precedente punto 2, non inferiore a 1.000 (mille) Euro al giorno per il primo
mese di ritardo oltre tale termine, con un importo crescente per i mesi successivi al primo.
Abgeordneter Köllensperger, bitte.
KÖLLENSPERGER (Movimento 5 Stelle - 5 Sterne Bewegung - Moviment 5 Steiles): Wenn man um
eine Baukonzession ansucht, dann hat man, wenn man diese erhält, ein Jahr Zeit, mit den Arbeiten zu beginnen
und drei Jahre Zeit, die Arbeiten abzuschließen. So steht es im Landesraumordnungsgesetz. Diesbezüglich gibt
es viele Schlupfwinkel. Man kann bei der Gemeinde um eine Erneuerung der Baukonzession ansuchen, wenn
man es nicht schafft, in einem Jahr mit den Arbeiten zu beginnen. Man kann die drei Jahre Frist, um die Arbeiten
abzuschließen, auch beliebig verlängern, indem man sogenannte "varianti in corso d’opera", nämlich Änderungen
am Originalprojekt einreicht und damit die Frist zum Abschluss der Arbeiten sehr lange hinausschieben kann. Wir
kennen einige eklatante Beispiele vor allem in Bozen wie den "Campo dei Fiori" im Firmian Viertel von Tosolini.
Ich als Grieser kenne besonders die "Villa Gostner", die uns jeden Tag von den Hängen des Guntschnaberges
entgegenlacht. Es ist keine Villa, sondern eine Baustelle, die seit sehr, sehr vielen Jahren auf Halbweg fertig steht
und nicht mehr weitergebaut wird. Das ist auch ein Imageproblem für die Stadt Bozen. Dies führt zu einem großen
Ärger bei den meisten Bürgern, die nicht die Möglichkeit haben, sich die Konzessionen so lange zu verlängern.
Ich erachte es daher für sinnvoll, dass man sich Gedanken darüber macht, dem einen Riegel vorzuschieben. Die einfachste Methode wäre, eine Höchstgrenze für die Fertigstellung der Arbeiten festzulegen, indem man
sagt, dass man ab Datum der Baukonzession, maximal fünf Jahre, die Möglichkeit hätte, um die Nutzungserlaubnis anzusuchen. Das ist die Bewohnbarkeit oder Nutzbarkeit, wenn es um Industrieanlagen geht. Wenn man diese
fünf Jahre definiert, dann würde man dieser ewigen Aufschiebung der Konzessionen einen Riegel vorschieben.
Deswegen ersuche ich die Kollegen des Landtages, der Landesregierung auf den Weg zu geben, dass
man, erstens, für die Beantragung der Nutzungserlaubnis eine Höchstfrist von fünf Jahren ab Datum der ersten
Baukonzession vorsieht, zweitens, eine Höchstgrenze von drei Änderungen während der Bauzeit einführt und,
drittens, damit es auch effektiv greift, eine Pönale für all jene einführt, die diese Fristen unter Punkt 1 mit den fünf
Jahren nicht einhalten.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Diesem Antrag kann man zustimmen.
Ich möchte bei dieser Gelegenheit auf ein anderes Problem, was im Zusammenhang mit einer Nutzungserlaubnis in Brixen steht, hinweisen. Was machen Wohnungseigentümer oder Mieter, wenn der Bauherr ein Bauvergehen begeht, bereits bestehende Kauf- und Mietverträge da sind und die Leute nicht einziehen können?
Diese haben die Wohnung gekündigt, weil sie einen Mietvertrag haben und nicht einziehen können und es ein
Bauvergehen gibt, weil jemand, ich weiß nicht um wie viel Kubik – vielleicht 1.000 oder 1.500 Kubik - zu viel ge-
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baut hat. Jetzt gibt es eine Abbruchverfügung. Man wird sagen, dass es Sache der Gemeinde sei und die Leute
möglicherweise selber blöd seien, denn das wird es zum Schluss heißen. Im realen konkreten Fall betrifft es aber
mehrere Personen, die seit Wochen darauf warten. Meines Wissens ist jetzt der Baukran aufgestellt worden, um
einen Teil abzubrechen. Ich weiß, dass die Landesregierung über diesen Fall informiert ist. Was sagt man den
Betroffenen? Ich kann nicht helfen, denn Ihr seid selber schuld oder wie auch immer? Natürlich ist dies Zuständigkeit der Gemeinde, keine Frage. Sie hat auch die notwendigen Schritte erlassen. Es gibt eine Abbruchverfügung,
aber die Realität ist jene, dass die Leute geltende Verträge, nämlich Kauf- und Mietverträge haben und nicht einziehen können. Die alte Wohnung haben sie bereits gekündigt und jetzt stehen sie auf der Straße. Vielleicht
könnte die Landesregierung ein bisschen Druck auf die Gemeinde ausüben, dass man den Betroffenen in dem
Sinne hilft, dass man ein bisschen vorwärts macht.
DELLO SBARBA (Grüne Fraktion - Gruppo verde - Grupa vërda): L'ordine del giorno del collega Köllensperger è da sostenere ed è una delle cose importanti da fare se si vuole calmierare il mercato sia degli affitti che
dell'acquisto della casa, perché un sistema economico sano dovrebbe rispettare in tutti gli aspetti la logica del
mercato. Se l'impresa costruisce un condominio, una villa ecc., costruzione resa possibile da delle autorizzazioni
pubbliche date prima dalla Provincia poi dal Comune, che magari hanno trasformato la destinazione d'uso del
terreno ecc. quindi utilizza un bene pubblico come è il territorio e l'ambiente per costruire un oggetto di mercato,
una casa, questo oggetto va messo sul mercato in tempi ragionevoli. In questo modo se ci sono troppe case sul
mercato, il prezzo della casa calerà. Invece negli ultimi anni è successo che diversi imprenditori, soprattutto quelli
che avevano una forte disponibilità di capitali, si sono permessi il lusso di lasciare aperti i cantieri per anni finché
queste case non raggiungevano il prezzo di vendita che l'imprenditore riteneva necessario. Il mercato è un rischio
per il consumatore ma c'è un rischio di impresa che va affrontato perché il mercato funzioni. Quello della casa è un
mercato che ha avuto una serie di peculiarità in cui le imprese sono riuscite a mantenere i prezzi alti anche in fasi
in cui c'era un'abbondanza d'offerta e questo sballa completamente tutta la logica del sistema.
Credo che le misure che il consigliere Köllensperger propone siano utili non per chissà quale politica sociale, ma semplicemente per ripristinare delle regole corrette di mercato. Se l'imprenditore ha il permesso di costruire un condominio, questo condominio entro certi termini deve essere concluso ed essere messo sul mercato,
e poi avrà il valore che il mercato gli dà.
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Wir tragen das Grundanliegen mit, denn uns allen sind diese Beispiele
bekannt. Es ist tatsächlich eine Zumutung, dass man hier immer wieder Ausnahmen machen muss und man solche Baustellen über Jahre nicht unbedingt vor der Nase, aber in einer Landschaft hat, in der es störend ist.
Ich hätte aber bezüglich Punkt 1, Kollege Köllensperger, Bedenken. Ich bin immer ein wenig skeptisch,
wenn es um solche Festlegungen, und zwar um die Höchstgrenze von drei Änderungen geht. Das ist in einem Fall
vielleicht schon viel, in einem anderen Fall kann sich dies vielleicht durch irgendein Ereignis wie durch einen
Hangrutsch oder ein Erdbeben erweisen, dass es dringend eine Änderung bräuchte, denn man weiß ja nicht, was
passieren kann. Ich würde eine solche Eingrenzung lieber nicht enthalten haben. Sollte der Passus nicht herausgenommen werden, Herr Präsident, beantrage ich eine getrennte Abstimmung über den Punkt 2 des beschließenden Teils.
THEINER (Landesrat für Umwelt und Energie - SVP): Der Antrag ist absolut nachvollziehbar. Ich glaube,
dass hier Handlungsbedarf gegeben ist. Wir können nicht sagen, dass wir abwarten sollten, bis das Gesetz generell überarbeitet ist. Wie mehrere Debattenteilnehmer erwähnt haben, ist hier zu handeln, nur müssen wir dies
übereinstimmend mit dem Rat der Gemeinden machen. Ich würde mich verpflichten, in diesem Sinne tätig zu sein.
Was den Punkt 2 des beschließenden Teils anbelangt, schließe ich mich den Äußerungen von Eva Klotz
an. Das mag dem einem zu viel und dem anderen zu wenig sein. Über die Strafe müsste man genauer diskutieren. Wenn man pauschal von mindestens 1.000 Euro spricht, dann kann dies bei einem kleinen Bau extrem viel
sein und könnte für den Betreffenden auch ruinös sein.
Ich glaube, dass der Punkt 1 wesentlich ist. Wir können uns auf alle Fälle verpflichten, eine Änderung in
Absprache mit dem Rat der Gemeinden herbeizuführen.
Ich möchte dem Einbringer das Wort weitergeben, weil er zum Fortgang der Arbeiten etwas sagen möchte.
KÖLLENSPERGER (Movimento 5 Stelle - 5 Sterne Bewegung - Moviment 5 Steiles): Zum Fortgang der
Arbeiten! Ich nehme zur Kenntnis, dass die Landesregierung dem Punkt 1 zustimmen würde. Ich gebe ihm gerne
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die Zeit, dies auch mit dem Rat der Gemeinden abzusprechen. Ich werde bei nächster Gelegenheit die Tagesordnung noch einmal als Beschlussantrag im Landtag einbringen und eventuell versuchen, auf die Zweifel, die Sie
angebracht haben, ein bisschen einzugehen. Ich ziehe die Tagesordnung zurück und werde sie in Form eines
Beschlussantrages einbringen.
PRÄSIDENT: Die Tagesordnung Nr. 7 ist zurückgezogen.
Tagesordnung Nr. 8 vom 17.10.2014, eingebracht von den Abgeordneten Knoll, Klotz und Zimmerhofer, betreffend den Erhalt historischer Höfe.
Ordine del giorno n. 8 del 17.10.2014, presentato dai consiglieri Knoll, Klotz e Zimmerhofer, riguardante la conservazione dei masi storici.
In den letzten Jahrzehnten wurden in Süd-Tirol sehr viele historische Bauernhöfe und Wirtschaftsgebäude abgerissen, die zuvor über Jahrhunderte hinweg das Bild unserer Dörfer und Siedlungen
prägten. Charakteristisch für diesen Verlust historisch wertvoller Bausubstanz ist der Tschögglberg,
der noch vor 50 Jahren für seine strohgedeckten Wirtschaftsgebäude bekannt war. Von diesen einzigartigen Zeugnissen landwirtschaftlicher Baukultur sind heute gerade einmal 2 Gebäude übrig
geblieben. Eines davon steht kurz vor dem endgültigen Verfall. Ersetzt wurden diese durch gesichtslose Zweckbauten, die heute bereits wieder überholt und oft abbruchreif sind.
Es steht außer Zweifel, dass der landwirtschaftlich tätigen Bevölkerung ein Leben und Arbeiten nach
modernen Standards ermöglicht werden muss. Der Erhalt historischer Baukultur und modernes Wirtschaften sind jedoch kein Widerspruch. Sehr vieles ist auch eine Frage der Wertschätzung, die mit
dem jeweiligen Zeitgeist und den Vorgaben der Politik zusammenhängt. Dies gilt für die ländliche wie
die städtische Bevölkerung gleichermaßen.
Allzu oft wurde die Botschaft vermittelt, dass die Kosten für eine Sanierung historischer Bausubstanz
wesentlich höher seien, als ein Abriss und Neubau. Hinzu kommen gesetzliche Bestimmungen, die
bei einem Neubau den notwendigen Abbruch der historischen Gebäude mit sich brachten.
Letzthin ist auch die gezielte Spekulation von Unternehmen zu bemerken, die kein Interesse am Erhalt der historischen Baukultur haben, sondern nur an der gewinnbringenden Veräußerung neuer
Wohnungen interessiert.
Mit dem Verlust dieser Baudenkmäler verliert unser Land Stück für Stück seine kulturelle Identität
und damit sein charakteristische Erscheinungsbild, welches weltweit so geschätzt wird.
Aus diesem Grunde stellen die Gefertigten den Antrag
Der Südtiroler Landtag
wolle beschließen:
Die Südtiroler Landesregierung wird beauftragt, ein Maßnahmenpaket zum Erhalt historisch wertvoller Höfe auszuarbeiten, welches sowohl eine Sensibilisierung für die Bedeutung historischer Bauwerke beinhaltet, als auch gesetzliche Rahmenbedingungen zur Förderung und zum Erhalt dieser
Baudenkmäler.
---------Negli ultimi decenni in provincia di Bolzano sono stati demoliti numerosi masi e fabbricati rurali storici, che per molti secoli avevano caratterizzato la fisionomia dei nostri paesi e centri abitati. Un luogo
che ha visto scomparire preziose costruzioni di valore storico è il Monzoccolo, un versante montuoso
che cinquant'anni fa era ancora costellato di fabbricati rurali dal tetto di paglia. Di questo patrimonio
di cultura edilizia contadina, unico nel suo genere, rimangono oggi solo 2 fabbricati, uno dei quali è
del tutto fatiscente. Le costruzioni che hanno rimpiazzato nel tempo i fabbricati storici sono strutture
anonime, già superate e spesso ormai da demolire.
Se da una parte è indubbio che la popolazione attiva nel settore agricolo deve poter vivere e lavorare
secondo gli standard moderni, dall'altra la conservazione del patrimonio edilizio storico e la moderna
agricoltura non sono necessariamente in contrasto tra loro. Molto dipende dal valore attribuito alle
cose, il che a sua volta dipende dallo spirito del tempo e dagli obiettivi della politica. Ciò vale sia per
la popolazione rurale sia per quella urbana.
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Troppo spesso è passato il messaggio che risanare un fabbricato storico costa molto di più che demolirlo e ricostruirlo. Poi ci sono le disposizioni di legge, che in caso di nuove costruzioni hanno
comportato la demolizione degli edifici storici.
Va ricordata inoltre la recente attività speculativa di imprese che non hanno alcun interesse alla conservazione della cultura edilizia storica essendo unicamente occupate a fare profitti con la vendita di
abitazioni nuove.
Con la distruzione di questi beni culturali la nostra provincia perde, pezzo dopo pezzo, la sua identità
culturale e dunque la sua peculiare fisionomia, tanto apprezzata in tutto il mondo.
Per questo motivo, i sottoscritti sottopongono all'aula il seguente ordine del giorno:
si invita il Consiglio della Provincia
autonoma di Bolzano
a deliberare quanto segue:
la Giunta provinciale è incaricata di elaborare un pacchetto di misure per la conservazione dei masi
di valore storico, finalizzate da una parte a sensibilizzare nei confronti dell'importanza dei fabbricati
storici e dall'altra a creare le condizioni legislative per l'incentivazione e il mantenimento di questi
beni culturali.
Abgeordneter Knoll, bitte.
KNOLL (SÜD-TIROLER FREIHEIT): "In den letzten Jahrzehnten wurden in Süd-Tirol sehr viele historische
Bauernhöfe und Wirtschaftsgebäude abgerissen, die zuvor über Jahrhunderte hinweg das Bild unserer Dörfer und
Siedlungen prägten. Charakteristisch für diesen Verlust historisch wertvoller Bausubstanz ist der Tschögglberg,
der noch vor 50 Jahren für seine strohgedeckten Wirtschaftsgebäude bekannt war. Von diesen einzigartigen
Zeugnissen landwirtschaftlicher Baukultur sind heute gerade einmal 2 Gebäude übrig geblieben. Eines davon
steht kurz vor dem endgültigen Verfall. Ersetzt wurden diese durch gesichtslose Zweckbauten, die heute bereits
wieder überholt und oft abbruchreif sind.
Es steht außer Zweifel, dass der landwirtschaftlich tätigen Bevölkerung ein Leben und Arbeiten nach modernen Standards ermöglicht werden muss. Der Erhalt historischer Baukultur und modernes Wirtschaften sind
jedoch kein Widerspruch. Sehr vieles ist auch eine Frage der Wertschätzung, die mit dem jeweiligen Zeitgeist und
den Vorgaben der Politik zusammenhängt. Dies gilt für die ländliche wie die städtische Bevölkerung gleichermaßen.
Allzu oft wurde die Botschaft vermittelt, dass die Kosten für eine Sanierung historischer Bausubstanz wesentlich höher seien, als ein Abriss und Neubau. Hinzu kommen gesetzliche Bestimmungen, die bei einem Neubau den notwendigen Abbruch der historischen Gebäude mit sich brachten.
Letzthin ist auch die gezielte Spekulation von Unternehmen zu bemerken, die kein Interesse am Erhalt der
historischen Baukultur haben, sondern nur an der gewinnbringenden Veräußerung neuer Wohnungen interessiert
sind.
Mit dem Verlust dieser Baudenkmäler verliert unser Land Stück für Stück seine kulturelle Identität und damit
sein charakteristisches Erscheinungsbild, welches weltweit so geschätzt wird.
Aus diesem Grunde stellen die Gefertigten den Antrag
Der Südtiroler Landtag wolle beschließen:
Die Südtiroler Landesregierung wird beauftragt, ein Maßnahmenpaket zum Erhalt historisch wertvoller Höfe
auszuarbeiten, welches sowohl eine Sensibilisierung für die Bedeutung historischer Bauwerke beinhaltet, als auch
gesetzliche Rahmenbedingungen zur Förderung und zum Erhalt dieser Baudenkmäler."
Hier geht es nicht so sehr um denkmalgeschützte Gebäude und auch nicht so sehr um die Frage der landwirtschaftlichen Nutzung dieser Gebäude. Ich habe hier das Beispiel des Tschögglbergs gebracht und auch einige
Bilder von Hofstellen beigelegt, die es heute in dieser Form nicht mehr gibt, weil sie verlorengegangen sind.
Hier geht es aber auch um die Frage, wie wir beispielsweise mit der zukünftigen Entwicklung von Dorfgestaltungen umgehen. Gerade in den Zentren gibt es teilweise Höfe, die aufgelassen werden und dann die Frage
auftaucht, was mit diesen Hofstellen passiert. Diese sind vielleicht nicht immer denkmalgeschützt, aber ihrem
Erscheinungsbild für das Bild der Gemeinde, für das Gebiet, in dem sie stehen, trotzdem prägend sind. Wir müssen, leider, feststellen, dass sehr, sehr oft - das ist nicht die Schuld der Bauern und auch nicht der Gemeindepolitik, sondern sehr oft auch eine Frage des Zeitgeistes - die Meinung vorherrscht, dass man das Gebäude abreißen
und etwas Neues hinstellen müsse. Ich hatte bei dieser Gelegenheit schon mehrfach das Beispiel eines Stadels –
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Kollege Noggler, ich glaube, es war in Mals oder in Laas, bitte korrigiere mich – genannt, bei dem ein landwirtschaftliches Gebäude aufgelassen wurde und die Grundmauern erhalten blieben, aber innen drinnen eine Garage
gebaut wurde. Das heißt, dass dieses Gebäude umgewidmet wurde, aber das Erscheinungsbild erhalten geblieben ist, und das sind, glaube ich, positive Beispiele. Das hat sehr, sehr oft etwas mit einer Sensibilisierung auch
für den Wert historischer Bausubstanz zu tun.
Ich habe vor kurzem persönlich die Erfahrung gemacht, dass bei einer Hofübergabe die junge Familie dieses Hofes sich mit der Frage auseinandergesetzt hat, was sie jetzt machen solle, denn der Hof war nicht denkmalgeschützt, und es gab die Frage, wie man ihn adaptieren solle, weil es das Recht der Jungen ist, in einer modernen und auch den heutigen Erfordernissen angepassten Wohnsituation zu leben. Sie haben sich an einen
Architekten gewandt, der nicht einmal in Erwägung gezogen hat, das historische Gebäude zu sanieren, sondern
dieser Familie ein Konzept für einen Abriss und einen Neubau präsentiert hat. Das ist auch ein Problem, das
heißt, dass diese Sensibilisierung oft schon bei den Architekten und Bauherrn fehlt, bei einer Neukonzeptionierung
im Grunde genommen eine Renovierung der historischen Bausubstanz vom Beginn an mit ins Auge zu fassen.
Deswegen wäre es uns ein Anliegen, dass man hier zunächst einmal erhebt, was überhaupt möglich wäre.
Es gibt gesetzliche Bestimmungen, die besagen, dass, wenn eine Hofstelle erneuert wird, der alte Hof abgebrochen werden muss. Das halte ich persönlich auch für problematisch, weil das sehr oft dazu geführt hat, gerade in
den 70er und 80er Jahren, dass man alte Bauernhöfe und alte landwirtschaftliche Gebäude vielleicht oft nicht so
geschätzt hat, wie es vielleicht die heutige Generation wieder tun würde. Diese Dinge sind einfach verloren gegangen. Ich glaube, hier braucht es kein Verbot und auch keine gesetzliche Richtlinie, die das regelt, sondern es
braucht zunächst einmal eine Standortbestimmung, was überhaupt möglich ist, und dann eine Sensibilisierung.
Wir möchten die Landesregierung dahingehend auffordern, ein Maßnahmenpaket zu erstellen, mit dem
man die Möglichkeiten auslotet, was man tun kann, damit auch dieses historische Erbe, zu dem nicht nur die Höfe
als solche, nämlich die Wohngebäude, sondern gleichermaßen die landwirtschaftlichen Gebäude, nämlich die
Wirtschaftsgebäude dort mit einfließen und sich mit der Frage konfrontiert, was man mit Hofstellen und Wirtschaftsgebäuden machen könne, die nicht mehr als solche genutzt werden, und zwar in den Gemeinden, in denen
Hofstellen aufgelassen werden, und das ist leider eine Realität. Wir sollten uns überlegen, langfristig ein Konzept
zu entwickeln, damit diese Gebäude nicht aus unseren Dorfbildern verschwinden und dass man eine Sensibilisierungsarbeit leistet, dass manches Mal auch ein Wirtschaftsgebäude in seinem äußeren Erscheinungsbild erhalten
bleibt und man vielleicht durch einen Umbau ein Wohngebäude daraus macht, aber das Bild als solches trotzdem
erhalten bleibt. Es geht nicht um ein Verbot und auch nicht um eine regide denkmalschützerische Maßnahme,
sondern primär um das Erscheinungsbild. Deswegen würden wir die Landesregierung ersuchen, ein solches
Maßnahmenpaket zu erstellen.
HOCHGRUBER KUENZER (SVP): Es ist gut, wenn wir unsere Identität stärken, damit bin ich voll einverstanden. Die Identität kann uns oft ein Gebäude geben, bei dem man vielleicht als junger Mensch immer wieder
vorbeigegangen ist. Wenn dieses Gebäude irgendwann einmal fehlt, dann fehlt ein Stück auch Identität zu diesem
Dorf. Wenn sich dieses Gebäude grundsätzlich verändert, dann fehlt ein Stück vor allem für jene, die in diesem
Dorf aufgewachsen sind. Diese Identität ist oft der Grund, warum unsere jungen Menschen, wenn sie studieren
und außerhalb des Landes sind, zurückkommen. Diese Erinnerung ist oft so stark, dass sie hier wieder gerne
wohnen. Das ist die eine Seite.
Die andere Seite ist, dass wir in Südtirol ganz viel Bausubstanz haben, die unter Denkmalschutz steht. Wir
haben in letzter Zeit viel Bausubstanz dazu bekommen, die im Ensembleschutz enthalten ist, wobei die Gemeinde
die Richtlinien vorgibt, ohne dass die Mehrkosten - beim Denkmalschutz zum Teil, beim Ensembleschutz überhaupt nicht - für die Sanierung und für den Umbau in irgendeiner Form ausgeglichen werden.
Jetzt kommt zusätzlich ein Maßnahmenpaket zum Erhalt historisch wertvoller Gebäude, meistens sind es
alte Höfe. Ich erinnere, Kollege Knoll, dass wir in der letzten Legislatur bereits einen Antrag genehmigt haben.
Dort ist das Wort "schützenswerte" Bauernhöfe geboren worden. Ich habe dann ganz provokant gefragt, was denn
schützenswert sei, wenn wir den Denkmalschutz, den Ensembleschutz haben und dann noch den Begriff "schützenswert" brauchen.
Ich war bei einer Projektvorstellung in St. Christina in Gröden eingeladen, bei der man alle Höfe - das wäre
das Maßnahmenpaket - und die jetzige Situation in einem Katalog bildlich erfasst hat, und zwar so, dass man,
wenn sich diese Gebäude verändern, nachschauen kann, wie die Bestände waren und wie man gelebt hat.
Ich wehre mich ein bisschen, wenn man zu viel in das private Eigentum eingreift. Ein altes Sprichwort sagt:
"Wer anschafft, der zahlt auch". Wenn die Gemeinde oder das Land anschaffen, dann sollte es auch mit einem
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Beitrag dementsprechend mehr kosten, und es sind mehr Kosten. Kollege Knoll hat gesagt, dass jeder Architekt
und jener, der die Berechnung für die Kosten macht, … Es kostet mehr, ein altes Gebäude zu sanieren als
daneben ein neues aufzustellen. Ich wehre mich auch, vor allem draußen im ländlichen Raum, in den Feldern,
dass neben der alten Bausubstanz neue Bausubstanz entsteht und die alte stehen bleibt – das war in den 70er
Jahren so und das haben wir heute auch zum Teil – und sie dann verkauft wird, weil man aus eigener Kraft nicht
imstande ist, diese Gebäude zu sanieren.
Grundsätzlich bin ich dafür, ein Maßnahmenpaket zu erstellen dahingehend, wie wir historisch wertvolle
Gebäude erhalten können. Wir haben die schützenswerten Bauernhöfe eingeführt, ohne Durchführungsbestimmungen und ohne Kriterien – es ist im Grunde ein leerer Buchstabe geblieben -, was schützenswert ist, und ohne
die notwendige Ausstattung. Es gilt, aus meiner Sicht, eine Grundsatzüberlegung im Land Südtirol anzustellen.
Wir sollten auf keinen Fall ein Museum werden, sondern versuchen, unsere Identität, wie wir historisch langsam
gewachsen sind, zu behalten, damit wir sie den nächsten Generationen weitergeben können, damit sie nachvollziehen können, wie wir gelebt haben. Südtirol ist ein attraktives Tourismusland, weil die Gäste staunen, wenn sie
zum Beispiel im Ultental an den wunderschönen Höfen vorbeiwandern. Das ist eigentlich die Attraktivität unseres
Landes und nicht so sehr der Wellness-Raum, den sie im Hotel in ganz Europa vorfinden.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Kollegin Hochgruber Kuenzer, ich kann Dir hundertprozentig zustimmen,
was Du ausgeführt hast. Unlängst gab es die Höfewanderung in Pfunders, bei der man der Bevölkerung, den
Gästen und vor allem den Einheimischen näher gebracht hat, wie man heute auf Höfen lebt. Meine Erfahrung ist
jene, dass viele Leute gerne hingehen, sich das anschauen und sagen, dass es toll sei, aber dann doch lieber in
ihre Wohnungen mit allem Komfort, den man dort hat, zurückkehren.
Das Anliegen ist sicherlich berechtigt, nur schaffen wir jetzt eine dritte Kategorie, und zwar neben dem Ensembleschutz und Denkmalschutz auch noch die historisch wertvollen Höfe, wobei dieser Begriff natürlich dehnbar
ist. Spießen wird es sich schlussendlich an der Finanzierung. Bei diesem Maßnahmenpaket ist vorgesehen, dass
auch die Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden. Ich habe es hier im Zusammenhang mit dem Denkmalschutz
schon öfters gesagt. Wenn wir von den Menschen verlangen, dass sie ein Gebäude unter Denkmalschutz stellen,
dann lege ich diesen Besitzern irgendwie auch Fesseln an. Wir bestimmen als Politiker von außen, wie diese
Leute zu leben haben, die dann, wenn sie sanieren, viel, viel teurer sanieren müssen und wenn sie nicht die entsprechenden Mittel bekommen, dies in vielen Fällen nicht tun werden, weil sie es sich auch nicht leisten können.
Wir haben heute wunderbare Beispiele von Sanierungen im Land, wobei auch Italiener, muss ich sagen, alte Baulichkeiten aufkaufen, denn sie haben auch das Geld, diese sanieren zu können. Diesbezüglich gibt es Musterbeispiele. Das muss man sich aber leisten können.
Ich habe auch immer die Meinung vertreten, wenn die öffentliche Hand feststellt oder dekretiert, dass ein
Haus denkmalgeschützt ist, dann ist es von öffentlichem Interesse, dann hat es einen allgemeinen Wert und wir
sind auch verpflichtet, die entsprechenden Mittel zur Verfügung zu stellen, dass es auch so erhalten bleibt, denn
sonst strafe ich die Besitzer. Wir sehen in der Praxis den umgekehrten Weg, wo Erben händeringend zu den Ämtern rennen und betteln, dass man die Denkmalschutzbindung wegnimmt, weil sie selber kein Interesse haben und
die Häuser sonst nicht verkäuflich sind. Wir müssen dieser Realität ins Auge schauen. Ich bin schon einverstanden, dass man es so handhabt und alles historisch Wertvolle schützt, wie Höfe, Kleindenkmäler und dergleichen
Dinge mehr. Schlussendlich – das hat Südtirol gezeigt – hängt es an den finanziellen Mitteln, die dafür bereitgestellt werden. Die Sensibilisierung ist richtig und auf jeden Fall zu machen. Ich hoffe, dass es viele auch aufnehmen, aber ohne entsprechende Mittel werden wir Probleme haben, weil Südtirol grundsätzlich ein teures Land ist.
Eines noch zu den Architekten. Ich habe den Eindruck, dass die Architekten alle dasselbe lernen und planen. Es gibt Computerprogramme, wo man manchmal nicht viel Phantasie entwickeln muss und wo die Kubatur
das Entscheidende ist, weil in Südtirol die Kubatur teuer ist. Die Kubatur ist das entscheidende Element und das
geht bei alten Bauten nicht immer, wenn man sie so erhalten will. Das ist dann die Diskrepanz. Ich verstehe es
schon, denn es ist ja auch klar, dass jemand das Maximale daraus machen will, das ist ja nicht verwerflich, aber
dann kommen die Bauten heraus, die wir in der Landschaft haben. Sie können dem einen gefallen, dem anderen
nicht, darüber kann man lange streiten. Wir wissen, dass die Ästhetik kein Element der Bewertung ist. Mir gefällt
ein Haus im alten Stil besser als ein Kubus in der Landschaft, aber dann wird man sagen, dass man von der modernen Architektur nichts verstehe. Das lasse ich mir auch gerne sagen. Was einem gefällt und nicht gefällt, ist
eine subjektive Wahrnehmung, aber bei uns, wenn es ums Bauen geht, geht es vor allem, so ehrlich müssen wir
sein, um Geld. Wenn ich will, dass Leute alte Bausubstanz erhalten, dann muss ich die Mittel, den Mehraufwand
irgendwo auch abgelten, sonst werde ich keinen Erfolg haben. Ich wünsche mir, dass es anders wäre. Es gibt, wie
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gesagt, einige Leute, die das Geld haben, sich das leisten, es schätzen, aber das ist eine kleine Minderheit. Wenn
wir den Bestand erhalten wollen – hier ist richtig gesagt worden, dass viel weggefegt worden ist -, dann braucht es
auch die nötigen Mittel dazu.
HEISS (Grüne Fraktion - Gruppo verde - Grupa vërda): Ein Wort zum Kollegen Leitner und zu seinen
Ausführungen über die Architekten. Ich glaube, Du hast die Beurteilung der Architekten ein wenig zu sehr über
das Knie gebrochen, denn es gibt relativ viele Architekten, die auch eine erhebliche Sensibilität aufweisen. Es gibt
exzellente Beispiele dafür, wie sie einerseits in der Lage sind, historische Bausubstanz zu erneuern und zugleich
eine Verknüpfung von Moderne und Tradition zu ermöglichen. Sicher gibt es auch eine Reihe von Architekten oder
vor allem von Geometern, die nicht in Maßstäblichkeit, in Bautypizität denken, sondern vor allem in Kubatur oder,
wie auch gern gesagt wird, in "Kubaktur". Das ist ein Wort, das man außerhalb des Südtiroler Sprachraums doch
als Südtiroler Neologismus bezeichnet. Das nur als Einschränkung.
Auch Kollege Schiefer hat sich hier durchaus protestierend zu Wort gemeldet. Die übrigen Überlegungen
des Kollegen Leitner treffen hundertprozentig zu. Natürlich ist das Anliegen, das die Südtiroler Freiheit mit diesem
Beschlussantrag aufs Tapet bringt, absolut unterstützens- und empfehlenswert, aber es schafft eine dritte Kategorie von Hofbesitzern, die dann händereibend sagen, dass man es geschafft hätte, außerhalb des lästigen Denkmal- und Ensembleschutzes in einen Freiraum zu kommen, der gewissermaßen vielleicht noch zusätzlich gefordert und sensibilisiert wird und die anderen alle in den Fesseln der Raumordnung gefangen sind, und das ist dann
natürlich schlecht. Das haben wir bereits in der letzten Legislatur gesehen.
Ich glaube schon, dass der finanzielle Anreiz eine wesentliche Rolle spielt. Wir können noch so schöne
Gesetze erlassen, wie bereits mit zusätzlichen Artikeln versucht wurde, aber wenn es nicht gelingt, die entsprechenden Motivationen durch Direktbeiträge, durch Steuerentlastungen und durch allfällige Rotationskredite zu
schaffen, dann wird hier wenig zu machen sein. Fakt ist, dass der Widerstand gerade im Denkmalbereich außerordentlich gewachsen ist, während es noch in der Zeit des seligen Kanonikus Wolfsgruber, der Denkmalpfleger
war, in kürzester Zeit gelang, 2000 bis 3000 Höfe unter Denkmalschutz zu stellen, so beißen seit 20 oder 25 Jahren die Denkmalpfleger auf Granit, wenn es darum geht, eine Unterschutzstellung zu ermöglichen.
Auch für den Ensembleschutz gilt ähnliches, obwohl der Widerstand hier nachlässt. Diesbezüglich gebe ich
Dir, Kollegin Hochgruber Kuenzer, recht, aber insgesamt ist der Widerstand auch hier erheblich hoch. Hier müsste
schon auch der Bauernbund einmal klar sagen, dass der Ensembleschutz keine Käseglocke bedeutet, sondern
den Erhalt eines typischen Raumgefüges mit relativ viel Spielraum. Das möchte ich schon deutlich hervorheben.
Wenn ich ein persönliches Beispiel bringen kann, dann ist auch unser Gastbetrieb der "Elefant" sowohl denkmalals auch ensemblegeschützt und besteht trotzdem keinerlei Befürchtung, davor notwendige Maßnahmen nicht
treffen zu können. Innerhalb des bäuerlichen Verbandes wurde auch sehr viel an Ängsten geschürt.
Hier geht es vor allem auch darum, im Bereich der Raumordnungsgesetzgebung den Artikel 107 vielleicht
doch ein wenig abzuändern. Landesrat Theiner, der doch eine Sensibilität dafür hat, wo es doch ermöglicht wurde,
dass im landwirtschaftlichen Grün eine enorme Vielfalt an Bewegung, Dynamik und auch an Spekulation entstanden ist. Ich glaube, Kollege Köllensperger, gerade die "Villa Rössler" ist auch eines dieser Beispiele wie "Grün in
Braun" bzw. in eine Baugrube verwandelt wird.
Diesem Antrag ist insgesamt schon zuzustimmen, aber ich glaube, die Sensibilisierung allein wird ohne die
notwendige finanzielle Dotierung, die momentan schwierig ist und auch ohne eine entschiedene Sensibilisierung
nicht viel nutzen, die vor allem innerhalb der bäuerlichen Bevölkerung, des Bauernbundes gemacht werden muss,
wo nach wie vor die negative Haltung gegenüber dem Denkmalschutz ausgeprägt ist. Nehmt Euch vielleicht ein
Beispiel am Burgenverein, der mit seinem fürchterlich großen Leerstand und seinen schwierigen Gebäuden
durchaus in der Lage ist, trotzdem sich massiv einzusetzen, dass sie erhalten werden. Ich glaube, dort ist ein Gefühl entstanden, das genau dem entspricht, was die Südtiroler Freiheit beantragt. Wir stimmen dem Antrag zu,
wenn auch mit der notwendigen Skepsis und den notwendigen Erfahrungen.
THEINER (Landesrat für Umwelt und Energie - SVP): Die Landesregierung ist mit dieser Tagesordnung
einverstanden. Ich möchte allerdings einigen Befürchtungen entgegentreten und sagen, dass wir nicht eine dritte
Kategorie einführen. Es geht nicht darum, dass man dem Denkmal- und Ensembleschutz eine dritte Kategorie
einführt, aber es ist richtig, dass man sich ein Gesamtmaßnahmenpaket überlegt. Es geht insbesondere um die
Sensibilisierung. Alle Debattenteilnehmer haben den Wert der historischen Bausubstanz erklärt. Deshalb stimmen
wir dieser Tagesordnung mit Überzeugung zu.
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PRÄSIDENT: Ich weise darauf hin, dass sich infolge der Annahme der Tagesordnung durch die Landesregierung die Abstimmung erübrigt.
Somit ist die Behandlung sämtlicher Tagesordnungen zum Landesgesetzentwurf Nr. 17/14 abgeschlossen.
Ich eröffne die Abstimmung über den Übergang zur Artikeldebatte: mit 19 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und
10 Stimmenthaltungen genehmigt.
I. ABSCHNITT
Dringende Maßnahmen
Art. 1
Änderung des Landesgesetzes vom 29. Juni 1989, Nr. 1, „Bestimmungen zum Schutze der
Bienenhaltung“
1. Artikel 9 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 29. Juni 1989, Nr. 1, erhält folgender Fassung:
„1. Um eine fachgerechte Bienenzucht zu gewährleisten, kann die Landesregierung auf Vorschlag
des Direktors des Landesamtes für Viehzucht bestimmte, für diese Art der Bienenzucht geeignete
Schutzgebiete ausweisen. Ein Schutzgebiet kann nur in Zusammenhang mit einer Reinzuchtbelegstelle ausgewiesen werden.“
----------CAPO I
Disposizioni urgenti
Art. 1
Modifica della legge provinciale 29 giugno 1989, n. 1, “Norme per la tutela dell'apicoltura”
1. Il comma 1 dell’articolo 9 della legge provinciale 29 giugno 1989, n. 1, è così sostituito:
“1. Al fine di garantire l'allevamento delle api in purezza, la Giunta provinciale, su proposta del direttore dell’Ufficio provinciale Zootecnia, può individuare zone protette idonee a tale tipo di riproduzione
delle api. Un’area può essere individuata come zona protetta solo se è associata ad una stazione di
fecondazione in purezza.”
Änderungsantrag Nr. 1, eingebracht vom Abgeordneten Wurzer: Absatz 1: Im neuen Artikel 9 Absatz 1
des Landesgesetzes vom 29. Juni 1989, Nr. 1, werden im deutschen Wortlaut die Worte "Um eine fachgerechte
Bienenzucht zu gewährleisten" durch folgende "Um die Reinzucht der Bienen zu gewährleisten" ersetzt.
Comma 1: Nel testo tedesco del nuovo comma 1 dell'articolo 9 della lp 29 giugno 1989, n. 1, le parole "Um
eine fachgerechte Bienenzucht zu gewährleisten" sono sostituite dalle seguenti: "Um die Reinzucht der Bienen zu
gewährleisten".
Abgeordneter Wurzer, bitte.
WURZER (SVP): Ich habe den Änderungsantrag aus rein technischen Überlegungen eingebracht, und
zwar geht es um die Gleichbedeutung des italienischen und des deutschen Textes. Bereits in der Gesetzgebungskommission haben wir darüber diskutiert. Ich habe es übernommen, um es beim zuständigen Landesamt überprüfen zu lassen. Der italienische Text lautet: "Al fine di garantire l’allevamento delle api in purezza, …". Der deutsche Text würde mit den Worten "Um eine fachgerechte Bienenzucht zu gewährleisten, …" dem italienischen nicht
entsprechen. Deshalb diese reine Anpassung, die übrigens seit 1989 im Gesetz steht, und zwar um die Reinzucht
der Bienen zu gewährleisten.
PRÄSIDENT: Wer wünscht das Wort? Niemand. Ich eröffne die Abstimmung über den Änderungsantrag
Nr. 1: einstimmig genehmigt.
Wer wünscht das Wort zum so geänderten Artikel 1? Niemand. Ich eröffne die Abstimmung: einstimmig genehmigt.
Abgeordneter Dello Sbarba hat das Wort zum Fortgang der Arbeiten, bitte.
DELLO SBARBA (Grüne Fraktion - Gruppo verde - Grupa vërda): Chiedo che ci venga distribuito nuovamente il testo della legge, perché ci sono stati distribuiti solo gli emendamenti, e purtroppo non trovo più il testo.
PRÄSIDENT: Das heißt, dass Sie den Text verloren haben.
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DELLO SBARBA (Grüne Fraktion - Gruppo verde - Grupa vërda): La collega Klotz mi ha gentilmente
dato una copia del testo. La ringrazio.
PRÄSIDENT: In Ordnung.
Art. 2
Änderung des Landesgesetzes vom 23. März 1981, Nr. 8, „Schutz der landwirtschaftlichen Kulturen
und der Bienen sowie Überwachung der
Obstbaumschulen“
1. Nach Artikel 2 des Landesgesetzes vom 23. März 1981, Nr. 8, in geltender Fassung, wird folgender Artikel eingefügt:
„Art. 2-bis (Verwendung von Pflanzenschutzmitteln) - 1. Um den negativen Auswirkungen auf das
öffentliche und private Eigentum sowie Schäden an Personen, Tieren oder Sachen vorzubeugen,
kann die Landesregierung unter Beachtung der geltenden gemeinschaftlichen und nationalen Bestimmungen eigene Vorschriften zur Verwendung von Pflanzenschutzmitteln erlassen. Die entsprechenden Maßnahmen werden im Amtsblatt der Region veröffentlicht.
2. Wer die in Absatz 1 enthaltenen Vorschriften verletzt, wird mit einer Geldbuße in Höhe von 250,00
Euro bis 5.000,00 Euro für Flächenkulturen und bis 10.000,00 Euro für Raumkulturen bestraft.
3. Die Überwachung der gegenständlichen Vorschriften obliegt den zuständigen Behörden auf
Staats-, Landes- und Gemeindeebene. Diese stellen die Übertretungen fest. Die entsprechenden
Verwaltungsstrafen werden vom zuständigen Bürgermeister verhängt und stehen der Gemeindeverwaltung zu.“
2. Artikel 3 Absatz 3 des Landesgesetzes vom 23. März 1981, Nr. 8, in geltender Fassung, erhält folgende Fassung:
„3. Wer gegen das in Absatz 1 vorgesehene Verbot verstößt, wird mit einer Geldbuße in Höhe von
500,00 Euro bis 5.000,00 Euro bestraft.“
---------Art. 2
Modifica della legge provinciale 23 marzo 1981, n. 8, “Misure per la protezione delle colture agrarie,
delle api e per il controllo dei vivai”
1. Dopo l’articolo 2 della legge provinciale 23 marzo 1981, n. 8, e successive modifiche, è inserito il
seguente articolo:
“Art. 2-bis (Utilizzo dei prodotti fitosanitari) - 1. Per prevenire effetti negativi sulla proprietà pubblica e
privata nonché danni a persone, animali o cose, la Giunta provinciale può, in osservanza della normativa comunitaria e nazionale vigente, emanare particolari prescrizioni in materia di utilizzo dei prodotti fitosanitari. I relativi provvedimenti sono pubblicati sul Bollettino Ufficiale della Regione.
2. Chiunque violi le disposizioni di cui al comma 1 soggiace alla sanzione amministrativa pecuniaria
da 250,00 euro a 5.000,00 euro per colture erbacee e fino a 10.000 euro per colture arboree.
3. La vigilanza delle presenti prescrizioni viene esercitata dalle competenti autorità a livello statale,
provinciale e comunale. Queste provvedono all’accertamento delle violazioni. Le corrispondenti sanzioni amministrative sono irrogate dal sindaco competente e spettano all’amministrazione comunale.”
2. Il comma 3 dell’articolo 3 della legge provinciale 23 marzo 1981, n. 8, e successive modifiche, è
così sostituito:
“3. Chiunque violi il divieto di cui al comma 1 soggiace alla sanzione amministrativa pecuniaria da
500,00 euro a 5.000,00 euro.”
Änderungsantrag Nr. 1, eingebracht von den Abgeordneten Dello Sbarba, Foppa und Heiss: Absatz 1: Im
neuen Artikel 2-bis Absatz 1 des Landesgesetzes vom 23. März 1981, Nr. 8, in geltender Fassung, werden das
Wort "kann" durch das Wort "erlässt" ersetzt und das Wort "erlassen" gestrichen.
Comma 1: Nel comma 1 del nuovo articolo 2-bis della legge provinciale 23 marzo 1981, n. 8, e successive
modifiche, le parole "può emanare" sono sostituite con la parola "emana".
Änderungsantrag Nr. 2, eingebracht von den Abgeordneten Dello Sbarba, Foppa und Heiss: Absatz 1:
Nach dem neuen Artikel 2-bis Absatz 1 des Landesgesetzes vom 23. März 1981, Nr. 8, in geltender Fassung, wird
folgender Absatz eingefügt:
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"1-bis. Zur Vermeidung allfälliger Abdriftfolgen bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln führt das
Land eine ständige Erhebung in Südtirol durch. Die Landesregierung genehmigt bis 30. November das Erhebungsprogramm für das darauffolgende Jahr. Die einzelnen Gemeinden können das Land jederzeit zur
Durchführung von Sondererhebungen im jeweiligen Gemeindegebiet bzw. in Teilen davon auffordern."
Comma 1: Dopo il comma 1 del nuovo articolo 2-bis della legge provinciale 23 marzo 1981, n. 8, e successive modifiche, è aggiunto il seguente comma:
"1-bis. Al fine di prevenire i possibili effetti di deriva causati dall'utilizzo di prodotti fitosanitari, la Provincia
svolge un costante monitoraggio sul proprio territorio. La Giunta provinciale approva entro il 30 novembre il programma di monitoraggio per l'anno successivo. In ogni momento i singoli comuni possono richiedere alla Provincia
che venga effettuata una campagna straordinaria di indagini sul proprio territorio o su una sua parte."
Änderungsantrag Nr. 3, eingebracht von den Abgeordneten Dello Sbarba, Foppa und Heiss: Absatz 1:
Nach dem neuen Artikel 2-bis Absatz 1-bis des Landesgesetzes vom 23. März 1981, Nr. 8, in geltender Fassung,
wird folgender Absatz eingefügt:
"1-ter. Unter besonderen ökologischen, sozialen oder wirtschaftlichen Bedingungen oder auf der Grundlage
der Ergebnisse wissenschaftlicher Untersuchungen zu den Folgen der Abdrift bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln können die zuständigen Gemeinden in ihrem Gebiet besondere Zonen ausweisen, die laut dem
gesetzesvertretenden Dekret vom 14. August 2012, Nr. 150, besonders schutzwürdig sind. Zu diesem Zweck
können die zuständigen Gemeinden in Ergänzung zu den Auflagen gemäß Absatz 1 dieses Artikels weitere
Schutzmaßnahmen festlegen."
Comma 1: Dopo il nuovo comma 1-bis del nuovo articolo 2-bis della legge provinciale 23 marzo 1981, n. 8,
e successive modifiche, è inserito il seguente comma:
"1-ter. In casi motivati da particolari condizioni ambientali, sociali o economiche, o in base ai risultati di indagini scientifiche sull'effetto di deriva causato dall'utilizzo di prodotti fitosanitari, i Comuni territorialmente competenti possono individuare nel dettaglio all'interno del proprio territorio zone specifiche ai sensi del decreto legislativo 14 agosto 2012, n. 150, meritevoli di tutela rafforzata. A questo fine i Comuni territorialmente competenti possono definire ulteriori misure di tutela rispetto alle prescrizioni di cui al comma 1 del presente articolo."
Änderungsantrag Nr. 4, eingebracht von den Abgeordneten Dello Sbarba, Foppa und Heiss: Absatz 1: Im
neuen Artikel 2-bis Absatz 2 des Landesgesetzes vom 23. März 1981, Nr. 8, in geltender Fassung, werden die
Worte "in Absatz 1" durch die Worte "in den Absätzen 1 und 1-ter" ersetzt.
Comma 1: Nel comma 2 del nuovo articolo 2-bis della legge provinciale 23 marzo 1981, n. 8, e successive
modifiche, le parole "di cui al comma 1" sono sostituite con le parole: "di cui ai commi 1 e 1-ter".
Änderungsantrag Nr. 5, eingebracht von den Abgeordneten Dello Sbarba, Foppa und Heiss: Absatz 1: Im
neuen Artikel 2-bis Absatz 2 des Landesgesetzes vom 23. März 1981, Nr. 8, in geltender Fassung, wird die Ziffer
"250,00" durch die Ziffer "1000,00" ersetzt.
Comma 1: Nel comma 2 del nuovo articolo 2-bis della legge provinciale 23 marzo 1981, n. 8, e successive
modifiche, la cifra "250,00" è sostituita con con la cifra "1000,00".
Änderungsantrag Nr. 6, eingebracht von den Abgeordneten Dello Sbarba, Foppa und Heiss: Absatz 1:
Nach dem neuen Artikel 2-bis Absatz 2 des Landesgesetzes vom 23. März 1981, Nr. 8, in geltender Fassung, wird
folgender Absatz eingefügt:
"2-bis. Hat ein Verstoß gegen die Auflagen gemäß den Absätzen 1 und 1-ter negative Auswirkungen auf öffentliches oder privates Eigentum sowie auf Personen, Tiere oder Sachen, werden die entsprechenden Kosten
sowie die Sanierungs- oder Wiederherstellungskosten den Zuwiderhandelnden angelastet."
Comma 1: Dopo il comma 2 del nuovo articolo 2-bis della legge provinciale 23 marzo 1981, n. 8, e successive modifiche, è inserito il seguente comma:
"2-bis. Nel caso di effetti negativi sulla proprietà pubblica e privata nonché danni a persone, animali o cose
causati dalla violazione delle prescrizioni di cui ai commi 1 e 1-ter, ai responsabili di tali violazioni vengono attribuiti i relativi costi, nonché i costi degli interventi di risanamento o ripristino."
Änderungsantrag Nr. 7, eingebracht von den Abgeordneten Dello Sbarba, Foppa und Heiss: Absatz 1: Im
neuen Artikel 2-bis Absatz 3 des Landesgesetzes vom 23. März 1981, Nr. 8, in geltender Fassung, werden die
Worte "Die entsprechenden Verwaltungsstrafen werden vom zuständigen Bürgermeister verhängt und stehen der
Gemeindeverwaltung zu." durch folgenden Wortlaut ersetzt: "Die entsprechenden Verwaltungsstrafen werden vom
Direktor/von der Direktorin der Landesumweltagentur oder dessen/deren Stellvertreter/Stellvertreterin verhängt
und stehen der Gemeindeverwaltung zu, auf deren Gebiet die geahndete Zuwiderhandlung erfolgt ist."
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Comma 1: Nel comma 3 del nuovo articolo 2-bis della legge provinciale 23 marzo 1981, n. 8, e successive
modifiche, le parole "Le corrispondenti sanzioni amministrative sono irrogate dal sindaco competente e spettano
all'amministrazione comunale", sono sostituite con le parole: "Le corrispondenti sanzioni amministrative sono irrogate dal direttore/dalla direttrice dell'Agenzia provinciale per l'Ambiente o da un suo sostituto/una sua sostituta e
spettano all'amministrazione comunale nel cui territorio si è verificata l'infrazione sanzionata".
Änderungsantrag Nr. 8, eingebracht vom Abgeordneten Köllensperger: Absatz 1: Nach dem neuen Artikel
2-bis Absatz 3 des Landesgesetzes vom 23. März 1981, Nr. 8, in geltender Fassung, wird folgender Absatz eingefügt:
"4. Zur angemessenen Deckung allfälliger Schadensersatzansprüche für Folgeschäden aus der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln an öffentlichem und/oder privatem Eigentum sowie an Personen, Tieren oder
Sachen verabschiedet die Landesregierung eine Verordnung über den verpflichtenden Abschluss einer Haftpflichtversicherung durch alle Landwirte, die in Südtirol Pflanzenschutzmittel ausbringen."
Comma 1: Dopo il comma 3 del nuovo articolo 2-bis della legge provinciale 23 marzo 1981, n. 8, e successive modifiche, è aggiunto il seguente comma:
"4. Al fine di garantire un'adeguata copertura di eventuali danni causati dagli effetti negativi su proprietà
pubbliche e/o private nonché danni a persone, animali o cose dall'utilizzo di prodotti fitosanitari, la Giunta provinciale emanerà un regolamento che prevede l'obbligo di assicurazione per responsabilità civile a copertura delle
richieste di risarcimento di tali danni, per tutti i titolari di attività agricole che facciano uso di prodotti fitosanitari nel
territorio della Provincia."
Änderungsantrag Nr. 9, eingebracht von den Abgeordneten Dello Sbarba, Foppa und Heiss: Absatz 2: In
Artikel 3 Absatz 3 des Landesgesetzes vom 23. März 1981, Nr. 8, in geltender Fassung, wird die Ziffer "5.000,00"
durch die Ziffer "10.000,00" ersetzt.
Comma 2: Al comma 3 dell'articolo 3 della legge provinciale 23 marzo 1981, n. 8, e successive modifiche,
la cifra "5.000,00" è sostituita con la cifra "10.000,00".
Abgeordneter Dello Sbarba, bitte.
DELLO SBARBA (Grüne Fraktion - Gruppo verde - Grupa vërda): Questo è un articolo quadro che riguarda la questione dei pesticidi e ha come obiettivo quello di creare i presupposti giuridici per la delibera della
Giunta provinciale. In commissione c'è stata una lunga discussione su questo articolo. L'unico emendamento che
è stato approvato riduceva maggiormente le sanzioni. Ricordo che le sanzioni previste in provincia di Bolzano
sono la metà di quelle previste a livello nazionale, però noi abbiamo rinunciato ad intervenire su questa parte delle
sanzioni. In commissione abbiamo posto anche questo problema, ma in aula non vogliamo concentrarci su questa
questione, vogliamo cercare di rendere più efficace l'impegno per evitare la contaminazione dell'ambiente da parte
dei prodotti fitosanitari. Questo è l'obiettivo definito anche in sede europea e su questo non credo ci possa essere
discussione. La discussione è sul come. La risposta dello Stato, dell'Unione Europea e anche della Provincia di
Bolzano è che si evita la contaminazione regolando in un certo modo l'utilizzo dei pesticidi. L'esperienza che abbiamo fatto dimostra che il fatto che distribuisco i pesticidi nel mio campo con una certa tecnica o con certe distanze non dà la garanzia che non ci sia contaminazione. Che non ci sia contaminazione va verificato costantemente sul territorio intorno. Non si può dire che la contaminazione non c'è per fede, perché io utilizzo una certa
tecnica quindi la contaminazione non ci deve essere, perché è dimostrato sia da noi che in Trentino che la contaminazione ci può essere, perché le condizioni dei territori sono diverse, perché una misura applicata in un certo
territorio può dare un certo risultato, una misura applicata in un altro territorio con certe condizioni di vento, di
struttura sociale, di distribuzione delle coltivazioni ecc. può dare un risultato completamente diverso.
Con questi emendamenti vogliamo fare alcune cose. Con il primo emendamento vogliamo che venga scritto
"emana" e non "può emanare". A me sembra che questa "Kannbestimmung" possa diventare una indicazione
univoca, perché la Giunta provinciale ha già emanato una delibera che contiene una serie di indicazioni, quindi
riservarsi la possibilità di non emanare mi sembra una cosa inutile e controproducente.
Con il secondo emendamento proponiamo che la Provincia con i suoi uffici svolga un costante monitoraggio
sul territorio per capire se c'è contaminazione o no. Il collega Stocker aveva posto il problema di cosa controlla la
Provincia anno per anno dato che il territorio è sconfinato ecc. Per recuperare la Sua affermazione abbiamo
messo che la Giunta provinciale approva entro il 30 novembre il programma di monitoraggio per l'anno successivo. La Giunta provinciale dà all'Agenzia per l'ambiente delle indicazioni in base ad un programma che individui le
parti del territorio dal monitorare ecc. In questo emendamento abbiamo aggiunto anche che i comuni possono
chiedere che sul proprio territorio venga svolto questo monitoraggio. Naturalmente i comuni non faranno questa
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richiesta a cuor leggero, se un comune ha bisogno di capire se sul territorio c'è davvero contaminazione o no, vuol
dire che nel comune c'è un dibattito, magari sono state fatte delle prove autogestite, e allora il comune vuole verificare con soggetti terzi come può essere l'Agenzia per l'ambiente se effettivamente questo monitoraggio sia giusto.
Il secondo emendamento prevede quindi il monitoraggio sul territorio sulle possibili contaminazioni in base ad un
programma annuale che la Giunta provinciale entro il 30 novembre promulga e la possibilità per i comuni di chiedere delle indagini sul proprio territorio.
Il terzo emendamento è quello forse più importante. Allarga una norma già prevista nella delibera del
1.7.2014 che ad un certo punto dice che i comuni possono aggiungere proprie prescrizioni naturalmente in campo
molto limitato. Noi chiediamo che in casi da motivare in base o ai risultati delle indagini sulle contaminazioni oppure anche in base alle condizioni sociali, economiche e ambientali del territorio, i comuni territorialmente competenti possono individuare nel proprio territorio delle zone specifiche che meritano una tutela rafforzata. Questo
concetto "zone specifiche" lo si prende dal decreto legislativo 14 agosto 2012, n. 150, cioè quello che a livello
statale regola l'utilizzo dei prodotti fitosanitari. Lì si prevede che sui territori si possono individuare delle zone specifiche. Per noi devono essere i comuni territorialmente competenti a poter individuare queste zone specifiche che
vengono sottoposte ad una tutela rafforzata, e per queste zone i comuni devono poter definire ulteriori misure di
tutela rispetto alle prescrizioni che dà la Provincia. Questa non è una cosa estremamente alternativa rispetto alla
delibera del luglio 2014 firmata dall'assessore Schuler, perché anche lì in un punto si dà la possibilità ai comuni di
andare oltre le prescrizioni date. Viene dato in un caso molto ristretto, cioè nell'utilizzo delle tecniche di riduzione
del pericolo di contaminazione, noi proponiamo che i comuni abbiano un maggior "Spielraum". Però qualitativamente questa misura non si distanzia troppo da quella che è già prevista, per cui se l'assessore mi dice che questa misura è in contrasto con le norme europee, la stessa cosa dovrebbe valere anche per quel passo della Sua
delibera.
Con l'emendamento n. 4 si dice che le violazioni per cui si fanno le sanzioni riguardano sia la regola provinciale che le norme aggiuntive che i comuni possono prevedere.
Con l'emendamento n. 5 si porta di nuovo da 250 euro a 1.000 euro la sanzione minima, perché 250 euro è
veramente ridicolo.
Con l'emendamento n. 6 si afferma il principio della responsabilità, cioè il principio che chi inquina, paga.
Nel caso di effetti negativi sulla proprietà pubblica, sulla proprietà privata, sulle persone, sugli animali, sulle cose,
sulle coltivazioni, causati da una violazione delle norme emanate sia dalla Provincia che eventualmente aggiuntive
dei comuni, si paga. Se queste norme sono insufficienti e uno le rispetta tutte ma c'è contaminazione, sono le
norme sbagliate, mentre in caso di violazione dimostrata di un soggetto, quindi bisogna dimostrare, attraverso le
analisi, da dove proviene la contaminazione ovviamente, ma nel caso in cui si riesca ad individuare il fatto che
una persona ha utilizzato in maniera contraria alle norme rilasciate dalla Provincia o dai comuni i pesticidi, e questo abbia causato danni a proprietà, coltivazioni, animali, persone intorno, la persona deve pagare i danni.
Infine l'emendamento n. 7 riguarda le sanzioni. I casi da sanzionare sono stabiliti per legge, però chi decide
sulle sanzioni? La legge propone che siano i sindaci, noi proponiamo che sia il direttore/la direttrice dell'Agenzia
provinciale per l'ambiente, questo in base anche alla legge provinciale sulle sanzioni, perché è l'autorità più alta a
livello provinciale che è chiamata a tutelare l'ambiente che viene danneggiato dalla violazione della legge, per cui
si dà la sanzione. Queste sanzioni però spettano all'amministrazione comunale nel cui territorio si è verificata l'infrazione. Il collega Wurzer prima diceva che il sindaco dà la sanzione così almeno il comune riscuote, ma basta
scrivere nella legge che anche se la sanzione la stabilisce il direttore dell'Agenzia per l'ambiente comunque la
incassa il comune.
Infine proponiamo di equiparare, con l'emendamento n. 9, la sanzione prevista nel comma 2, da 500 euro a
5.000 euro, mentre per il resto da 5.000 euro a 10.000 euro. A me sembra assurdo che una violazione delle norme
sull'uso dei pesticidi perché sta in un'altra parte della legge venga sanzionata con una cifra diversa da quella prevista per tutte le altre violazioni. Al comma 2 ci si riferisce alla sanzione per chi usa pesticidi durante la fioritura,
cioè c'è una norma particolare messa da un'altra parte della legge, che vieta di usare pesticidi durante la fioritura,
a proposito anche di api. Deve essere un pazzo colui che usa pesticidi durante la fioritura! C'è una sanzione per
chi viola questo divieto, a me sembra assurdo che nella legge si prevedano delle multe per chi viola tutte le prescrizioni che la Giunta provinciale dà, e chi invece viola questa prescrizione sull'uso dei pesticidi durante la fioritura paga di meno, solo perché casualmente questo divieto si trova in un altro articolo e un altro comma. Chiediamo che anche questa sanzione debba essere sanzionata come tutte le altre.
Questi sono i nostri emendamenti che hanno lo scopo di dare una risposta alla spinta che è venuta anche
dai risultati del referendum di Malles Venosta che non dico debbano essere applicati uno a uno. A Malles Venosta
91
c'è un dibattito, un confronto, nessuno ha chiesto il 100% del risultato, ma la questione di sapere se c'è veramente
contaminazione o no, la questione di dare competenze ai comuni di aggiungere delle prescrizioni alle prescrizioni
della Provincia a partire da dati di monitoraggio o da condizioni particolari del comune credo che sia la risposta
minima che dobbiamo ai cittadini della val Venosta e non solo, di tutta la provincia.
KÖLLENSPERGER (Movimento 5 Stelle - 5 Sterne Bewegung - Moviment 5 Steiles): Es ist ein Thema,
das bereits Kollege Dello Sbarba aufgeworfen hat, und ein grundlegendes Thema für ganz vieles in Südtirol, nämlich dahingehend, dass man die Befugnisse und Zuständigkeiten der Gemeinde generell stärken muss. Ganz
wichtig in diesem Zusammenhang, was den Schutz der Gesundheit anbelangt, ist, dass die Bürgermeister, meines
Erachtens, eindeutig mehr Zuständigkeiten haben sollen. Hier gilt sicher das Vorsorgeprinzip. Aus diesem Grunde
begrüße ich den Änderungsantrag Nr. 3, der den Gemeinden die Möglichkeiten geben würde, weitere Schutzmaßnahmen zu treffen.
Genauso finde ich den Änderungsantrag Nr. 6 korrekt. Wenn jemand einen Schaden verursacht, dann haftet er dafür. Das gilt überall. Wieso soll dies beim gesetzeswidrigen Einsatz auch von Pflanzenschutzmitteln nicht
gelten? Dies gilt nicht für jene, die es korrekt machen, aber jene, die es nicht korrekt machen und einen Schaden
verursachen, sollen dafür haften.
In diesem Sinne habe ich den Änderungsantrag Nr. 8 eingebracht. Wenn jemand für einen Schaden haften
soll, dann ist es gut, wenn es dafür eine Haftpflichtversicherung gibt. Dies zum Schutz der Geschädigten, aber
auch und vor allem zum Schutz jener, die einen eventuellen Schaden begleichen müssen. In diesem Sinne der
Änderungsantrag Nr. 8, der versucht, eine Haftpflichtversicherung einzuführen. Es ist etwas ähnliches, wie es die
Gemeinde Vallarsa schon vor einiger Zeit gemacht hat, und zwar einen "Regolamento sull'attività produttiva agricola". In Artikel 3/a steht: "Stipula di apposita polizza assicurativa di responsabilità civile per risarcimento di spese
danni cagionate a terzi in conseguenza dell'inquinamento causato dall'attività di coltivazione o allevamento". Dies,
um für den entstandenen Schaden aufzukommen und durch eine Versicherung abzudecken und dadurch auch
effektiver zu gestalten.
SCHULER (Landesrat für Land- und Forstwirtschaft, Zivilschutz und Gemeinden - SVP): Über das
Thema Pflanzenschutz hatten wir heute schon reichlich Gelegenheit zu diskutieren. Deshalb werde ich hier keine
grundsätzlichen Dinge mehr sagen, sondern kurz noch zu den vorgelegten Änderungsanträgen und zu dem, was
die Kollegen Dello Sbarba und Köllensperger gesagt haben, Stellung nehmen.
Den Änderungsantrag Nr. 1 könnte man annehmen, weil es um die Festlegung geht, dass das Land diesbezüglich Richtlinien erlassen muss. Inzwischen sind sie schon erlassen. Deshalb erübrigt sich dieser Änderungsantrag, aber diesem können wir auch gerne zustimmen.
Beim Änderungsantrag Nr. 2 geht es um die Untersuchungen, die das Land flächendeckend durchführen
soll. Ich habe bei der Vorstellung unserer Leitlinien ein ganzes Maßnahmenpaket präsentiert. Wir haben immer
schon gesagt, dass es nicht nur um diese Abstandsregelungen gehen soll, sondern auch darum, das Thema
Pflanzenschutzabdrift grundsätzlich anzugehen und es auch wissenschaftlich zu begleiten. Einiges ist schon auf
den Weg gebracht worden, anderes wird man in diesem Bereich noch starten, aber wir alle, glaube ich, sind daran
interessiert, dieses Thema umfassend aufzuarbeiten, um, einerseits, Bedenken aus dem Weg zu räumen und,
andererseits, dort, wo man feststellt, dass es Probleme gibt, darauf entsprechend zu reagieren. In dieser Form ist,
aus meiner Sicht, der Änderungsantrag nicht sinnvoll, weil wir, zum einen, wie ich schon gesagt habe, bereits ein
Maßnahmenpaket vorgesehen haben. Zum anderen können die Gemeinden heute schon autonom solche Untersuchungen durchführen bzw. die Gemeinden, auch das Land bzw. die einzelnen Stellen beauftragen, diese Untersuchungen durchzuführen. Deshalb hat dieser Änderungsantrag, außer dass er gut klingt, wenig Sinn.
Beim Änderungsantrag Nr. 3 geht es um die Ausweisung von sensiblen Zonen. Den entsprechenden Passus hat Kollege Wurzer heute Vormittag in der Aula vorgelesen. Mit Dekret Nr. 150 wird klar festgelegt, wer die
Zuständigkeiten für die Ausweisung sensibler Zonen hat. In diesem Fall haben sie die Regionen bzw. in unserem
Fall das Land und nicht die Gemeinden. Das ist ein festgeschriebenes Prinzip, von dem wir nicht abweichen können. Hier gibt es, glaube ich, Kollege Dello Sbarba, ein Missverständnis. Wir müssen hier schon unterscheiden, ob
es um die Ausweisung von sensiblen Zonen oder um die Abstandsregelung zu diesen sensiblen Zonen geht. Wir
haben sehr wohl - das ist richtig - in den Landesleitlinien festgelegt, dass die Gemeinden einen bestimmten Spielraum haben, wenn es um abdriftende Maßnahmen geht, für diesen Bereich eine eigene Regelung vorzusehen,
aber nicht, wenn es um sensible Zonen geht, denn hier hätten wir als Land nicht die Möglichkeit, dies für die Gemeinden vorzusehen. Hier muss man diese zwei Dinge schon auseinanderhalten.
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Was die Strafen anbelangt, Folgendes. Dies war schon Thema im Gesetzgebungsausschuss, weil wir
Strafen in der Höhe von 250 bis 5.000 bzw. 10.000 Euro vorgesehen haben. An denen sollten wir, glaube ich,
auch festhalten, denn bei den Strafen muss man immer wieder die Verhältnismäßigkeit sehen. Sonst geht es uns
wie dem Staat beim Straßenverkehrskodex. Wenn man die Strafen plötzlich – es klingt alles gut – ins Astronomische erhöht, dann hat man ein Riesenproblem, wenn man von manchen Kleinigkeiten oder kleinen Übertretungen
Riesensummen verlangen muss. Dann hat man auch die Akzeptanz für diese Strafen nicht mehr. Diesen Fehler
sollten wir hier nicht machen, denn es gibt sicher Übertretungen, die eigentlich minimal sind. Ein Beispiel: Wenn
man jetzt bei den Injektordüsen – diese waren heute schon das Thema - statt den vorgeschriebenen sechs nur
fünf oben hat, dann kann man doch nicht eine Strafe von 1.000 Euro verhängen, weil dies beim Ausbringen eigentlich nicht relevant ist, aber eine Strafe muss auch vorgesehen werden. Ich appelliere daran, dass man auch
die Verhältnismäßigkeiten sieht. Wenn man Strafen bis 10.000 Euro im Falle von wiederholten Übertretungen
vorgesehen hat, dann sind diese, glaube ich, schon saftige Strafen. Man sollte sie nicht noch einmal erhöhen
müssen.
Das Thema, das auch Kollege Köllensperger aufgeworfen hat. Dazu sind zwei Änderungsanträge eingebracht worden. Sollten Schäden an Personen oder Sachschäden durch unsachgemäßes Ausbringen entstanden
sein, dann ist es, auf der einen Seite, sehr schwer, diese zu quantifizieren. Ich will mir dann anschauen, was in
Vallarsa, sollte ein solcher Fall eintreten, gemacht wird. Auf der anderen Seite ist es privatrechtlich geregelt und
sollte privatrechtlich geregelt bleiben. Wir müssen als Gesetzgeber nicht in eine privatrechtliche Angelegenheit
eingreifen.
Im Änderungsantrag Nr. 7 geht es darum, wer die Strafen verhängen kann. Auch dazu haben nicht nur
Kollege Dello Sbarba, sondern auch Kollege Köllensperger das Wort ergriffen. Eines wundert mich schon ein bisschen. Man sagt, dass man den Gemeinden mehr Autonomie, mehr Spielraum geben solle, aber dann traut man
ihnen nicht zu, Strafen zu verhängen. Das widerspricht sich auch. Ich traue den Bürgermeistern sehr wohl zu,
diese Strafen auch zu verhängen. Es gibt viele andere Bereiche, die man hier als Beispiele aufzählen könnte, wo
Bürgermeister Strafen verhängen müssen und es auch tun, weil wenn sie dies nicht tun und eine Anzeige oder
Meldung vorliegt, sie eine Amtsunterlassung begehen. Dann werden sie die entsprechenden Konsequenzen zu
tragen haben. Wenn es bestimmte Meldungen und Berichte gibt, dass ein Bürgermeister sagen kann, dass, nachdem es sein Kollege wäre, er ihm nicht die Strafe verhänge. Diese ganzen Bereiche, von denen wir sprechen, sind
mit dem Südtiroler Gemeindenverband abgeklärt und waren einverstanden, dass wir diese Bestimmung in dieser
Form belassen oder festgelegt haben.
Was den Änderungsantrag Nr. 8 anbelangt, gilt dasselbe wie beim Änderungsantrag Nr. 6. Hier geht es um
die Schadenersatzforderungen. Es ist eine Materie, die eigentlich privatrechtlich geregelt ist und privatrechtlich
geregelt werden soll. Wenn mir jemand einen Schaden zufügt, dann kann ich diesen auch verklagen. Dazu
braucht man nicht eine gesetzliche Bestimmung einfügen.
PRÄSIDENT: Wir kommen zur Abstimmung. Ich eröffne die Abstimmung über den Änderungsantrag Nr. 1:
mit 27 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen genehmigt.
Ich eröffne die Abstimmung über den Änderungsantrag Nr. 2: mit 4 Ja-Stimmen, 18 Nein-Stimmen und 10
Stimmenthaltungen abgelehnt.
Ich eröffne die Abstimmung über den Änderungsantrag Nr. 3: mit 7 Ja-Stimmen, 25 Nein-Stimmen und 1
Stimmenthaltung abgelehnt.
Änderungsantrag Nr. 4 ist hinfällig.
Ich eröffne die Abstimmung über den Änderungsantrag Nr. 5: mit 4 Ja-Stimmen, 26 Nein-Stimmen und 3
Stimmenthaltungen abgelehnt.
Ich eröffne die Abstimmung über den Änderungsantrag Nr. 6: mit 4 Ja-Stimmen, 20 Nein-Stimmen und 8
Stimmenthaltungen abgelehnt.
Ich eröffne die Abstimmung über den Änderungsantrag Nr. 7: mit 7 Ja-Stimmen und 26 Nein-Stimmen abgelehnt.
Ich eröffne die Abstimmung über den Änderungsantrag Nr. 8: mit 4 Ja-Stimmen, 19 Nein-Stimmen und 9
Stimmenthaltungen abgelehnt.
Ich eröffne die Abstimmung über den Änderungsantrag Nr. 9: mit 4 Ja-Stimmen, 25 Nein-Stimmen und 3
Stimmenthaltungen abgelehnt.
Wer wünscht das Wort zum Artikel 2? Frau Klotz, bitte.
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KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Es ist ein ewiger Kampf, Herr Landesrat Schuler. Im deutschen Text in
der vorletzten Zeile steht "unter Beachtung der geltenden gemeinschaftlichen und nationalen Bestimmungen". Ich
bitte dies mit den Worten "der staatlichen" zu ergänzen. Danke, das nächste Mal bitte ich dies gleich von Amts
wegen auszubessern.
PRÄSIDENT: Gibt es weitere Wortmeldungen? Keine. Ich eröffne die Abstimmung über den so abgeänderten Artikel 2: mit 18 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 10 Stimmenthaltungen genehmigt.
Ich schlage vor, mit Ihnen gemeinsam zu überlegen, wie wir fortfahren. Es gibt zwei Möglichkeiten, die ich
vorschlagen würde. Entweder legen wir sehr bald eine Pause ein und machen danach weiter oder wir versuchen
bis 20 oder 20.30 weiterzumachen und dann eventuell eine Pause einzulegen und dann weitergehen.
Der Abgeordnete Dello Sbarba hat das Wort zum Fortgang der Arbeiten, bitte.
DELLO SBARBA (Grüne Fraktion - Gruppo verde - Grupa vërda): È una lunga giornata, molto produttiva ma lunga. È arrivato adesso un subemendamento su una questione delicata come il commercio al dettaglio
nelle zone produttive composto da 4 pagine. Noi dobbiamo avere la possibilità di leggerlo, studiarlo e mangiare un
panino, quindi chiedo una sospensione della seduta prima della trattazione dell'articolo 6.
PRÄSIDENT: Einverstanden!
Art. 3
Änderung des Landesgesetzes vom 28. November 2001, Nr. 17, „Höfegesetz“
1. Artikel 21 des Landesgesetzes vom 28. November 2001, Nr. 17, in geltender Fassung, erhält folgende Fassung:
„Art. 21 (Schlichtungsversuch) - 1. Wer vor Gericht eine Klage hinsichtlich des Ausgedinges, der
Nachtragserbteilung, der Pflichtteilsergänzung oder der Erbteilung in Fällen, in denen ein geschlossener Hof Teil der Erbmasse bildet, oder eine Klage auf Ersitzung des Eigentumsrechts an einem
geschlossenen Hof oder Teilen davon erheben will, ist verpflichtet, den Schlichtungsversuch gemäß
Artikel 11 des gesetzesvertretenden Dekrets vom 1. September 2011, Nr. 150, bei der Landesabteilung Landwirtschaft vorzunehmen.
2. Auf Vorschlag des Landesrates/der Landesrätin für Landwirtschaft kann die Landesregierung anstelle des Direktors/der Direktorin der Landesabteilung Landwirtschaft auch eine andere geeignete
Person mit dem Schlichtungsversuch betrauen.
3. Zur Schlichtungsverhandlung können von Amts wegen Sachverständige im Bereich Landwirtschaft
und/oder Beamte/Beamtinnen der Landesabteilung Landwirtschaft hinzugezogen werden.
4. Die den Schlichtungsversuch einleitende Mitteilung muss den Streitgegenstand beinhalten.
5. Die persönliche Anwesenheit der Parteien ist nicht erforderlich, sofern sie von Personen vertreten
werden, die hierzu bevollmächtigt sind. Zu diesem Zweck bedarf es nur einer vom Vollmachtgeber
unterschriebenen Vertretungsbefugnis, welche auch das Recht zum Vergleichsabschluss beinhaltet.
6. Das Schlichtungsergebnis wird in einem Schlichtungsprotokoll festgehalten, welches von den
Parteien und dem Direktor/der Direktorin der Landesabteilung Landwirtschaft oder der mit dem
Schlichtungsversuch betrauten Person unterzeichnet wird.
7. Im Sinne des Artikels 23 Absatz 2 des gesetzesvertretenden Dekretes vom 4. März 2010, Nr. 28,
wird in den Sachbereichen laut Absatz 1 dieses Artikels das hier geregelte Schlichtungsverfahren
anstelle des Mediationsverfahrens zur Schlichtung von zivil- und handelsrechtlichen Streitigkeiten
beschritten.
8. Auf die Klageerhebung findet Artikel 5 Absatz 1 des gesetzesvertretenden Dekretes vom 4. März
2010, Nr. 28, in geltender Fassung, Anwendung.”
2. Artikel 22 Absatz 2 des Landesgesetzes vom 28. November 2001, Nr. 17, in geltender Fassung,
erhält folgende Fassung:
„2. Auf alle Streitigkeiten des Sachbereichs der geschlossenen Höfe, welche die Bestimmung des
Hofübernehmers/der Hofübernehmerin und die Festsetzung des Hofübernahmepreises betreffen,
finden die Bestimmungen des 2. Buches 4. Titels 1. Abschnittes der Zivilprozessordnung Anwendung. Der in Artikel 410 der Zivilprozessordnung vorgesehene Schlichtungsversuch ist vor der Lan-
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desabteilung Landwirtschaft durchzuführen. Auf das Verfahren findet Artikel 21 Absätze 2 bis 8 dieses Gesetzes Anwendung.“
----------Art. 3
Modifica della legge provinciale 28 novembre 2001, n. 17, “Legge sui masi chiusi”
1. L’articolo 21 della legge provinciale 28 novembre 2001, n. 17, e successive modifiche, è così sostituito:
“Art. 21 (Tentativo di conciliazione) - 1. Chi intende proporre in giudizio una domanda relativa al diritto vita natural durante a un adeguato mantenimento secondo le condizioni di vita locali e la capacità produttiva del maso chiuso, alla successione suppletoria, all’integrazione della quota riservata ai
legittimari o alla divisione ereditaria, nei casi in cui il maso chiuso costituisca parte dell’asse ereditario, oppure propone in giudizio una domanda di usucapione del diritto di proprietà di un maso chiuso
o parte di esso, è tenuto a esperire il tentativo di conciliazione ai sensi dell’articolo 11 del decreto legislativo 1° settembre 2011, n. 150, presso la Ripartizione provinciale Agricoltura.
2. Su proposta dell'assessore/assessora provinciale all'agricoltura la Giunta provinciale può incaricare un'altra persona idonea, invece del direttore/della direttrice della Ripartizione provinciale Agricoltura, di esperire il tentativo di conciliazione.
3. Al tentativo di conciliazione possono partecipare d'ufficio esperti in materia di agricoltura e/o funzionari e funzionarie della Ripartizione provinciale Agricoltura.
4. La comunicazione introduttiva del tentativo di conciliazione deve contenere l’oggetto della controversia.
5. Non è necessario che le parti siano presenti personalmente, purché siano rappresentate da persone a tal fine delegate. A tale scopo basta soltanto una procura semplice sottoscritta dalla persona
rappresentata, che contempli anche il diritto di conciliare.
6. L’esito della conciliazione è formalizzato in un verbale di conciliazione, che è sottoscritto dalle parti
e dal direttore/dalla direttrice della Ripartizione provinciale Agricoltura o dalla persona incaricata di
esperire il tentativo di conciliazione.
7. Ai sensi dell’articolo 23, comma 2, del decreto legislativo 4 marzo 2010, n. 28, nelle materie di cui
al comma 1 del presente articolo il tentativo di conciliazione qui disciplinato viene esperito in luogo
del procedimento di mediazione finalizzata alla conciliazione delle controversie civili e commerciali.
8. Alla proposizione della domanda si applica l’articolo 5, comma 1, del decreto legislativo 4 marzo
2010, n. 28, e successive modifiche.”
2. Il comma 2 dell’articolo 22 della legge provinciale 28 novembre 2001, n. 17, e successive modifiche, è così sostituito:
“2. In tutte le controversie in materia di masi chiusi concernenti la determinazione dell’assuntore o
dell’assuntrice del maso chiuso e la determinazione del prezzo di assunzione si osservano le disposizioni dettate dal capo I del titolo IV del libro II del codice di procedura civile. Il tentativo di conciliazione previsto dall’articolo 410 del codice di procedura civile è esperito presso la Ripartizione provinciale Agricoltura. Alla procedura si applicano i commi da 2 a 8 dell’articolo 21 della presente legge.”
Gibt es Wortmeldungen? Keine. Ich eröffne die Abstimmung: mit 24 Ja-Stimmen und 6 Stimmenthaltungen genehmigt.
Art. 3-bis
Änderung des Landesgesetzes vom
14. Dezember 1998, Nr. 11, „Bestimmungen über die Förderung der Landwirtschaft“
1. Artikel 4 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 14. Dezember 1998, Nr. 11, in geltender Fassung, erhält folgende Fassung:
„1. Für die in Artikel 1 angeführten Ziele kann die Landesregierung Direktzahlungen, Beiträge laufender Natur, Kapital- und Zinsbeiträge sowie Beiträge für die Rückzahlung von Anleihen für folgende
Vorhaben gewähren:
a. bauliche und technische Investitionen bei landwirtschaftlichen Einzelbetrieben oder deren
Vereinigungen,
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b.
bauliche und technische Investitionen sowie die Ausbildung bei Verarbeitungs- und
Vermarktungsbetrieben,
c. landwirtschaftliche Wohnbauten,
d. Infrastrukturen im ländlichen Raum,
e. Besitz- und Betriebsstrukturverbesserungen bäuerlicher Betriebe,
f. Schutz und Verbesserung der Umwelt,
g. Verbesserung der Tierzucht und der Tiergesundheit sowie Förderung der Tätigkeit der
Organisationen im Bereich der Vieh- und Milchwirtschaft,
h. Viehausfälle,
i. Seuchenbekämpfung,
j. Notfälle in der Landwirtschaft, Vertretungsdienste,
k. Behebung von Schäden, die durch Naturkatastrophen oder Unwetter verursacht wurden,
und passiver Schutz mittels Versicherung,
l. Erzeugung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte, Absatzförderung,
m. Qualitäts- und Strukturverbesserung in der pflanzlichen Produktion,
n. außerordentliche Pflanzenschutzmaßnahmen,
o. Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen,
p. Beratungsdienste,
q. Innovationen und Demonstrationsvorhaben,
r. Erstniederlassung der Junglandwirtinnen und Junglandwirte,
s. Investitionen, die der Erhöhung der Familienfreundlichkeit dienen.“
----------Art. 3-bis
Modifica della legge provinciale 14 dicembre 1998, n. 11, “Disposizioni relative all’incentivazione
in agricoltura”
1. Il comma 1 dell’articolo 4 della legge provinciale 14 dicembre 1998, n. 11, e successive modifiche,
è così sostituito:
“1. Per le finalità di cui all’articolo 1 la Giunta provinciale può concedere pagamenti diretti, contributi
di parte corrente, contributi in conto capitale, contributi sugli interessi e contributi per il rimborso di
prestiti per:
a) investimenti tecnici ed edili in aziende rurali singole o associate;
b) investimenti edili e tecnici nonché la formazione in imprese di trasformazione e commercializzazione;
c) edilizia abitativa rurale;
d) infrastrutture in zone rurali;
e) promozione della proprietà coltivatrice e miglioramento delle strutture aziendali rurali;
f) tutela e miglioramento dell’ambiente;
g) miglioramento della zootecnia e del benessere animale nonché promozione dell’attività delle
organizzazioni nel settore della zootecnia e in quello lattiero-caseario;
h) mortalità del bestiame;
i) lotta alle epizoozie;
j) misure di emergenza in agricoltura, servizi di sostituzione;
k) rimozione dei danni causati da calamità naturali o avverse condizioni atmosferiche e difesa passiva attraverso assicurazione;
l) produzione e commercializzazione di prodotti agricoli, azioni promozionali;
m) miglioramento qualitativo e strutturale nella produzione vegetale;
n) provvedimenti straordinari nella difesa delle piante;
o) trasferimento di conoscenze ed azioni di informazione;
p) servizi di consulenza;
q) innovazione e progetti dimostrativi;
r) primo insediamento di giovani agricoltrici e agricoltori;
s) investimenti finalizzati a creare una situazione più favorevole alla famiglia.”
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Änderungsantrag Nr. 1, eingebracht von den Abgeordneten Foppa, Dello Sbarba und Heiss: Absatz 1:
Der erste Satz des neuen Artikels 4 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 14. Dezember 1998, Nr. 11, in geltender
Fassung, erhält folgende Fassung:
"1. Für die in Artikel 1 angeführten Ziele kann die Landesregierung Direktzahlungen, Beiträge laufender
Natur, Kapital- und Zinsbeiträge sowie Beiträge für die Rückzahlung von Anleihen für die in der Folge aufgelisteten
Vorhaben gewähren, wobei den ökologischen Anbauweisen eine Vorrangstellung zugeteilt wird:"
Comma 1: II primo periodo del nuovo articolo 4, comma 1 della legge provinciale 14 dicembre 1998, n. 11,
e successive modifiche, è così modificato:
"1. Per le finalità di cui all'articolo 1 la Giunta provinciale può concedere pagamenti diretti, contributi di parte
corrente, contributi in conto capitale, contributi sugli interessi e contributi per il rimborsi di prestiti per i progetti qui
di seguito elencati, dando la priorità all'agricoltura ecologica:"
Änderungsantrag Nr. 2, eingebracht von den Abgeordneten Foppa, Dello Sbarba und Heiss: Absatz 1: Im
neuen Artikel 4 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 11. Dezember 1998, Nr. 11, in geltender Fassung, wird der
Buchstabe f) folgendermaßen ergänzt:
"f) Schutz und Verbesserung der Umwelt, insbesondere Maßnahmen und Investitionen, die der Erweiterung
von biologischen Anbaumethoden dienen,"
Comma 1: Nel nuovo articolo 4, comma 1 della legge provinciale 14 dicembre 1998, n. 11 e successive
modifiche la lettera f) è così modificata:
"f) tutela e miglioramento dell'ambiente, in particolare misure e investimenti volti a diffondere l'agricoltura
biologica;"
Änderungsantrag Nr. 3, eingebracht von den Abgeordneten Foppa, Dello Sbarba und Heiss: Absatz 1: Im
neuen Artikel 4 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 11. Dezember 1998, Nr. 11, in geltender Fassung, wird der
Buchstabe g) folgendermaßen ergänzt:
"g) Verbesserung der Tierzucht, des Tierwohls und der Tiergesundheit sowie Förderung der Tätigkeit der
Organisationen im Bereich der Vieh- und Milchwirtschaft,"
Comma 1: Nel nuovo comma 1 dell’articolo 4 della legge provinciale 14 dicembre 1998, n. 11 e successive
modifiche la lettera g) è così modificata:
"g) miglioramento della zootecnia, del benessere e della salute animale nonché promozione dell'attività
delle organizzazioni nel settore della zootecnia e in quello lattiero-caseario;"
Frau Foppa, bitte.
FOPPA (Grüne Fraktion - Gruppo verde - Grupa vërda): Wenn ich richtig informiert bin, wurden mit Artikel 3-bis eine Serie von Änderungen in die Kommission eingebracht, in denen es um die Förderungskriterien geht.
Ich möchte jetzt nicht die einzelnen Änderungen nachvollziehen, wenngleich es schon ein Stück Arbeit war, weil
die ganze Aufzählung da war und man sich dies selbst vergleichen gehen konnte, wobei es bequemer wäre, wenn
man die einzelnen Änderungen sichtbarer haben würde, aber egal.
Ich habe die Überarbeitung der Förderungen zum Anlass genommen, um auf die biologische Landwirtschaft hinzuweisen, und zwar nicht nur, weil es eine fixe Idee von uns wäre, sondern weil gerade im "piano nazionale", der oft zitiert wurde, unter anderem auch auf die Wichtigkeit der biologischen Landwirtschaft hingewiesen
wird. Da wird auch eine EU-Verordnung vom Jahr 2007 zitiert und gesagt, dass die Anwendung von Techniken
der biologischen Landwirtschaft gefördert und vorangetrieben werden soll. Unser Landesrat hat immer gesagt,
dass dieser Plan mit seinem Beschluss noch sehr viel weitergebracht wird. Deswegen müsste es ganz im Sinne
der biologischen Landwirtschaft sein, eine Vorrangstellung einzuräumen.
Im Detail die drei Änderungsanträge. Einmal geht es darum, zu den genannten Beiträgen den ökologischen
Anbauweisen eine Vorrangstellung zuzuteilen. Das hieße, dass, wenn zwei Anträge nebeneinander liegen würden, jenem mit der ökologischen Anbauweise der Vorrang gegeben würde. Die ökologische Anbauweise ist hier
ein bisschen weit gefasst oder ein bisschen schwammig formuliert. Ich würde es so belassen, damit eine gewisse
Diskrezionalität, wie man hier sagen würde, verbleibt. Wir haben das nicht zu sehr einzugrenzen.
Im zweiten Änderungsantrag wird Bezug genommen auf den Punkt f) des Kriterienkatalogs, in dem es um
den Schutz und um die Verbesserung der Umwelt geht. Hier ist es logisch, folgende Worte hinzuzufügen: "insbesondere Maßnahmen und Investitionen, die der Erweiterung von biologischen Anbaumethoden dienen", und zwar,
weil unbestritten ist, dass biologische Landwirtschaft weniger als andere Arten des Anbaus im Kontrast mit der
Umwelt sind und weil es außerdem ganz im Sinne der Arbeit von Landesrat Schuler ist.
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Beim Punkt g) schlage ich vor, das Wort "Tierwohl" einzufügen. Es gibt nämlich einen Unterschied zwischen Tiergesundheit und Tierwohl. Das Wort "Tierwohl" ist ein Begriff, der ein Stück weitergeht, denn ein Tier
kann gesund sein, wenn es mit Medikamenten gesund gehalten wird. Unter dem Begriff "Tierwohl" versteht man
hingegen, dass sich die Gesundheit auch von einem Tier zu Zuchtzwecken aus guter Haltung und ausgewogener
Fütterung ergibt. "Bioland" hat zum Beispiel eine ganze Serie von Punkten gesammelt, die das Tierwohl ausmachen. Da geht es um die Liegeflächebeschaffenheit, um die Laufflächenbeschaffenheit, um das Stallklima, um das
Licht, um die Krankenbuchten, um die Weide, um den Auslauf, um die Triebwege und schließlich auch um die
Mensch-Tier-Beziehung, denn auch diese schlägt sich im Tierwohl und in der Tiergesundheit letztlich nieder. Es ist
ein Begriff, der auch in unserer Gesetzgebung schon Eingang finden sollte, weil es gerade heuer einen ganzen
Plan gibt, um das Tierwohl zu sensibilisieren und es hier voranzutreiben. Deshalb ist es, glaube ich, ein Vorschlag,
dem man mit gutem Hausverstand zustimmen kann, der unseren Tieren sicher nicht schadet und folglich ganz
sicher nicht jenen, die sie dann am Ende essen.
WURZER (SVP): Ich wollte mich eigentlich nicht zu Wort melden, aber ich war der Einbringer dieses Artikels in der Gesetzgebungskommission. In meiner Version ist schon evidenziert, welche Punkte geändert werden.
Es sind dies ganz konkret unter Buchstabe j) Vertretungsdienste, unter Buchstabe l) Absatzförderung, unter Buchstabe o) Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen und unter Buchstaben p) Beratungsdienste. Das ist einzig
und allein deshalb geschehen, weil die neuen staatlichen Leitlinien und die Freistellungsverordnung diese vorsehen. Die Landesregierung ist gerade dabei, die Förderkriterien zu aktualisieren. Wenn hier in diesem Bereich Förderungen vorgesehen sind, dann verlangt die EU bei der Notifizierung genau den Wortlaut, der im Gesetz steht,
und das ist der einzige Grund.
Zu den Änderungsanträgen lasse ich den Landesrat Stellung nehmen.
SCHULER (Landesrat für Land- und Forstwirtschaft, Zivilschutz und Gemeinden - SVP): Zum Änderungsantrag Nr. 1. Hier würden verpflichtend zusätzlich Beiträge für Biobetriebe vorgesehen. Ich muss darauf
hinweisen, dass wir dort, wo wir in den allermeisten Fällen die Möglichkeit hatten, diese zusätzlichen Beiträge
vorgesehen haben, und zwar im Gründlandbereich bis zu einem maximal Ausmaß, weil das zugelassen ist. Ich
würde es aber trotzdem nicht zielführend finden, dies jetzt grundsätzlich vorzuschreiben, aber dort, wo es irgendwie möglich ist, haben wir es bereits gemacht. Deshalb bin ich gegen ein grundsätzliches Festschreiben dieser
Regelung.
Die anderen zwei Änderungsanträge könnte man in dieser Form ruhig annehmen.
PRÄSIDENT: Wir kommen zur Abstimmung über die Änderungsanträge. Ich eröffne die Abstimmung über
den Änderungsantrag Nr. 1: mit 4 Ja-Stimmen, 21 Nein-Stimmen und 3 Stimmenthaltungen abgelehnt.
Ich eröffne die Abstimmung über den Änderungsantrag Nr. 2: einstimmig genehmigt.
Ich eröffne die Abstimmung über den Änderungsantrag Nr. 3: einstimmig genehmigt.
Gibt es Wortmeldungen zum Artikel 3-bis? Ich eröffne die Abstimmung: mit 29 Ja-Stimmen und 3 Stimmenthaltungen genehmigt wird.
Art. 4
Änderung des Landesgesetzes vom 17. Juli 1987, Nr. 14, „Bestimmungen über die Wildhege und die
Jagdausübung“
1. Im gesamten Landesgesetz vom 17. Juli 1987, Nr. 14, sind die Worte „Organe der Forstpolizei“
bzw. „Organen der Forstpolizei“ durch die Worte „Angehörigen des Landesforstkorps“ ersetzt.
2. Artikel 40-bis des Landesgesetzes vom 17. Juli 1987, Nr. 14, in geltender Fassung, erhält folgende Fassung:
„Art. 40-bis (Aussetzung der Jagderlaubnis) - 1. Der Direktor des für die Jagd zuständigen Landesamtes verfügt, nach Abschluss des entsprechenden Verwaltungs- oder Strafverfahrens gegenüber dem Jäger, je nach Schwere der Übertretung, die Aussetzung der Jahres- oder Gastkarte für
einen Zeitraum von einem Monat bis zu vier Jahren oder schränkt die Jagderlaubnis auf einzelne
jagdbare Wildarten in folgenden Fällen ein:
a) bei Jagdausübung mit verbotenen Mitteln oder ohne den vorgeschriebenen Versicherungsschutz,
ohne Jagderlaubnisschein oder während der allgemeinen bzw. Tagesschonzeit oder in Verbotszonen,
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b) bei Abschuss von nicht freigegebenen Arten oder von Exemplaren nicht freigegebener Altersoder Geschlechtsklassen von jagdbaren Arten,
c) bei sonstigen Verstößen gegen die Jagdvorschriften,
d) bei Verstößen gegen die geltenden Bestimmungen über die öffentliche Sicherheit und den Tierschutz.
2. Die Maßnahme wird ab Beginn der Jagdsaison wirksam, die auf den neunzigsten Tag nach Zustellung der Mitteilung über die Aussetzung der Jagderlaubnis folgt.
3. Die Kriterien für die Aussetzungen oder Einschränkungen der Jagderlaubnis werden mit Beschluss der Landesregierung festgelegt.“
---------Art. 4
Modifica della legge provinciale 17 luglio 1987, n. 14, “Norme per la protezione della fauna selvatica
e per l'esercizio della caccia”
1. Ovunque ricorrano nella legge provinciale 17 luglio 1987, n. 14, le parole: “organi di polizia forestale” sono sostituite con le parole: “appartenenti al Corpo forestale provinciale”.
2. L’articolo 40-bis della legge provinciale 17 luglio 1987, n. 14, e successive modifiche, è così sostituito:
“Art. 40-bis (Sospensione del permesso di caccia) -1. Il direttore dell’ufficio provinciale competente
per la caccia dispone, dopo la conclusione del relativo procedimento amministrativo o penale nei
confronti del cacciatore, a seconda della gravità dell'infrazione, la sospensione del permesso annuale o del permesso d’ospite di caccia, per un periodo da un mese a quattro anni, oppure limita il
permesso a singole specie cacciabili nei seguenti casi:
a) esercizio di caccia con mezzi vietati oppure senza la prescritta copertura assicurativa, senza permesso di caccia o durante il periodo di divieto generale o giornaliero o in zone di divieto;
b) abbattimento di specie non autorizzate oppure di esemplari di specie cacciabili non autorizzati per
sesso o classi d’età;
c) per altre infrazioni delle norme sulla caccia;
d) per l’infrazione delle norme vigenti in materia di sicurezza pubblica e tutela degli animali.
2. Il provvedimento diviene efficace con decorrenza dalla stagione venatoria successiva al novantesimo giorno dalla notificazione della sospensione del permesso di caccia.
3. La Giunta provinciale stabilisce i criteri per la sospensione oppure la limitazione del permesso di
caccia.”
Gibt es Wortmeldungen zum Artikel 4? Keine. Ich eröffne die Abstimmung: mit 24 Ja-Stimmen und 4
Stimmenthaltungen genehmigt.
Art. 5
Änderung des Landesgesetzes vom 16. März 2000, Nr. 8, „Bestimmungen zur Luftreinhaltung“
1. Nach Artikel 7-bis des Landesgesetzes vom 16. März 2000, Nr. 8, in geltender Fassung, wird folgender Artikel eingefügt:
„Art. 7-ter (Einteilung und Kontrolle) - 1. Eine Verbrennungsanlage ist eine technische Einrichtung, in
der Brennstoffe oxidiert werden, um die dadurch gewonnene Energie zu nutzen.
2. Eine Feuerungsanlage ist eine Verbrennungsanlage, die zur Gewinnung von Nutzwärme bestimmt
ist und aus einem oder mehreren Wärmeerzeugern besteht. Eine Feuerungsanlage wird als häuslich
bezeichnet, wenn die Wärme ausschließlich zum Beheizen von Gebäuden oder zur Warmwasseraufbereitung für hygienischen und sanitären Gebrauch produziert wird.
3. Bei den in den Anhängen A und B vorgesehenen Verbrennungsanlagen müssen die Emissionsgrenzwerte und die Vorschriften gemäß Anhang C eingehalten werden.
4. Anhang D legt die Emissionsgrenzwerte, die Periodizität und die Art und Weise der Kontrollen für
Feuerungsanlagen fest, die nicht in den Anwendungsbereich des Absatzes 3 fallen. Weiters werden
die Art der Anlagen und die Modalität der Kontrollen festgelegt, die von den Feuerungskontrolleuren
und Feuerungskontrolleurinnen durchgeführt werden können. Die Ermächtigung zur Durchführung
der Kontrollen wird von der Landesagentur für Umwelt erlassen.
99
5. Mit Anhang D werden die Anforderungen für den „Feuerungskontrolleur“ und die „Feuerungskontrolleurin“ festgelegt. Die Feuerungskontrolleure und Feuerungskontrolleurinnen müssen den Kriterien nachgewiesener Fachkompetenz, Unparteilichkeit und korrekter Datenverwaltung entsprechen.
Stellen die zuständigen Landesämter Unregelmäßigkeiten oder Gesetzesverstöße bei der Kontrolltätigkeit der genannten Personen fest, wird diesen eine Verwaltungsstrafe auferlegt, die das 10- bis
20-fache des Tarifes für die Prüfung der betreffenden Heizanlage ausmacht; bei Wiederholung entzieht die Landesregierung dem Feuerungskontrolleur oder der Feuerungskontrolleurin die Ermächtigung, die im Absatz 4 vorgesehenen Kontrollen durchzuführen.“
---------Art. 5
Modifica della legge provinciale 16 marzo 2000,
n. 8, “Norme per la tutela della qualità dell'aria”
1. Dopo l’articolo 7-bis della legge provinciale 16 marzo 2000, n. 8, e successive modifiche, è inserito
il seguente articolo:
“Art. 7-ter (Classificazione e controllo) - 1. Per impianto di combustione si intende un dispositivo tecnico in cui sono ossidati combustibili al fine di utilizzare l’energia così prodotta.
2. Per impianto termico si intende un impianto di combustione destinato alla produzione di calore,
costituito da uno o più generatori di calore. Un impianto termico si definisce civile quando la produzione di calore è esclusivamente destinata al riscaldamento di edifici o al riscaldamento di acqua per
usi igienici e sanitari.
3. Gli impianti di combustione previsti negli allegati A e B devono rispettare i valori limite di emissione
e le disposizioni di cui all’allegato C.
4. L’allegato D stabilisce i valori limite di emissione, la periodicità e le modalità dei controlli per gli impianti termici non rientranti nelle fattispecie di cui al comma 3. Nello stesso allegato sono inoltre specificati i tipi d’impianto e le tipologie dei controlli che possono essere eseguiti dai controllori e dalle
controllore fumi. L’autorizzazione all’esecuzione dei controlli è rilasciata dall’Agenzia provinciale per
l’ambiente.
5. L’allegato D fissa i requisiti per il “controllore fumi” e la “controllora fumi”. I controllori e le controllore fumi devono soddisfare criteri di comprovata competenza, imparzialità e corretta gestione delle
informazioni. Se gli uffici provinciali competenti accertano delle irregolarità o violazioni di legge
nell’attività di controllo e verifica effettuata dalle persone in argomento, a carico delle stesse si applica una sanzione amministrativa da 10 fino a 20 volte la tariffa di controllo dell’impianto in questione; in caso di recidiva la Giunta provinciale revoca al controllore o alla controllora fumi
l’autorizzazione a eseguire i controlli di cui al comma 4.”
Gibt es Wortmeldungen zum Artikel 5? Keine. Ich eröffne die Abstimmung: mit 19 Ja-Stimmen und 13
Stimmenthaltungen genehmigt.
Art. 5-bis
Änderung des Landesgesetzes vom 12. Juli 1975, Nr. 34, „Vorbeugungs-, Soforthilfe- und Wiederinstandsetzungsmaßnahmen nach Erdrutschen, Lawinen, Überschwemmungen und anderen Naturkatastrophen“
1. Nach Artikel 8-bis des Landesgesetzes vom 12. Juli 1975, Nr. 34, in geltender Fassung, wird folgender Artikel eingefügt:
„Art. 8-ter - 1. Um der von den Überschwemmungen im Jahr 2013 betroffenen Bevölkerung der Region Sardinien eine konkrete Unterstützung zu geben, wird eine Ausgabe in Höhe von 500.000,00
Euro zu Lasten des Landeshaushaltes 2014 genehmigt, welche für die von der Landesregierung
vorgegebenen Initiativen und nach den von der Landesregierung vorgegebenen Modalitäten zweckgebunden wird.“
2. Die Deckung der sich aus der Durchführung von Absatz 1 ergebenden Mehrausgaben, in Höhe
von 500.000,00 Euro, erfolgt durch die entsprechende Kürzung des Sammelfonds zur Deckung von
mit neuen Gesetzgebungsmaßnahmen verbundenen Auslagen laut Kapitel 27210.00 des Gebarungsplans des Haushaltes 2014.”
----------
100
Art. 5-bis
Modifica della legge provinciale 12 luglio 1975, n. 34, “Interventi per opere di prevenzione, di pronto
soccorso e di ripristino a seguito di frane, valanghe, alluvioni e altre calamità naturali”
1. Dopo l’articolo 8-bis della legge provinciale 12 luglio 1975, n. 34, e successive modifiche, è aggiunto il seguente articolo:
“Art. 8-ter - 1. Al fine di dare un concreto aiuto alle popolazioni della Regione Sardegna colpite dagli
eventi alluvionali del 2013 è autorizzata la spesa di 500.000,00 euro a carico del bilancio provinciale
2014, da impegnarsi per le iniziative e con le modalità indicate dalla Giunta provinciale.
2. Alla copertura delle maggiori spese derivanti dall’attuazione del comma 1, ammontanti a
500.000,00 euro, si provvede mediante riduzione di pari importo del fondo globale per far fronte ad
oneri derivanti da nuovi provvedimenti legislativi, di cui al capitolo 27210.00 del piano di gestione del
bilancio 2014.“
Gibt es Wortmeldungen zum Artikel 5-bis? Keine. Ich eröffne die Abstimmung: mit 25 Ja-Stimmen und 7
Stimmenthaltungen genehmigt.
Art. 5-ter
Änderung des Landesgesetzes vom 5. Dezember 2012, Nr. 20, „Bestimmungen zur
Lärmbelastung”
1. In der Tabelle 1 des Anhanges A zum Landesgesetz vom 5. Dezember 2012, Nr. 20, wird in den
Spalten „Urbanistische Zweckbestimmung“ und „Akustische Klasse und Farbe“ die Zeile „Gewerbegebiet mit durchgehendem Betrieb – VI“ gestrichen.
---------Art. 5-ter
Modifica della legge provinciale 5 dicembre 2012, n. 20, “Disposizioni in materia
di inquinamento acustico”
1. Nella tabella 1 dell’allegato A della legge provinciale 5 dicembre 2012, n. 20, la riga con la dicitura:
“Zona per insediamenti produttivi a ciclo continuo - VI” nelle colonne: “Destinazione urbanistica” e
“Classe acustica e colore” è soppressa.
Streichungsantrag Nr. 1, eingebracht von Landesrat Theiner: "Der Artikel ist gestrichen." "L'articolo è
soppresso."
Wer wünscht das Wort zum Streichungsantrag? Niemand. Ich eröffne die Abstimmung: mit 21 Ja-Stimmen
und 11 Stimmenthaltungen genehmigt.
Auf Wunsch des Abgeordneten Dello Sbarba unterbrechen wir jetzt die Sitzung bis 19.00 Uhr.
ORE 18.15 UHR
---------ORE 19.04 UHR
Namensaufruf - appello nominale
PRÄSIDENT: Die Sitzung ist wieder aufgenommen. Wir fahren mit der Behandlung der Landesgesetzeswurfes Nr. 17/14 fort.
Art. 6
Änderung des Landesgesetzes vom 11. August 1997, Nr. 13, „Landesraumordnungsgesetz“
1. Artikel 2 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 11. August 1997, Nr. 13, in geltender Fassung, erhält
folgende Fassung:
„1. Die Kommission für Natur, Landschaft und Raumentwicklung ist das technisch-beratende Organ
der Landesregierung; ihr obliegt der Erlass von Gutachten und technischen Bewertungen im Rahmen der in die Zuständigkeit des Landes fallenden Verfahren zur Raumentwicklung und zum Schutz
der Landschaft. Sie ist zusammengesetzt aus:
a. dem Direktor der Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung als Vorsitzendem,
101
b.
c.
d.
einer Fachperson auf dem Gebiet der Orts- oder Landesplanung,
einer Fachperson auf dem Gebiet der Landschaftsökologie,
einer von der Landesabteilung Forstwirtschaft namhaft gemachten Fachperson auf dem
Gebiet der Forstwirtschaft,
e. einer von der Landesabteilung Landwirtschaft namhaft gemachten Fachperson auf dem
Gebiet der Landwirtschaft,
f. einer vom Rat der Gemeinden namhaft gemachten Fachperson,
g. einer Fachperson auf dem Gebiet der Naturwissenschaften.”
2. Die Überschrift von Artikel 40 des Landesgesetzes vom 11. August 1997, Nr. 13, in geltender Fassung, erhält folgende Fassung: „Vereinbarung mit den Eigentümern oder Zuweisungsempfängern“.
3. Artikel 40 Absatz 2 des Landesgesetzes vom 11. August 1997, Nr. 13, in geltender Fassung, erhält folgende Fassung:
„2. Vor der Erteilung einzelner Baukonzessionen schließt die Gemeinde mit den Eigentümern oder
Zuweisungsempfängern der jeweiligen Baugrundstücke eine Vereinbarung ab, worin Folgendes vorzusehen ist:
a) die Übernahme seitens des Eigentümers oder Zuweisungsempfängers der Lasten für die Ausarbeitung des Durchführungsplanes und für die Projektierung und den Bau der primären Erschließungsanlagen, eines Anteiles jener Arbeiten, die notwendig sind, um die Zone an die außerhalb derselben liegenden Versorgungsanlagen anzuschließen, sowie des Beitrages für die sekundäre Erschließung; die Belastungen werden im Verhältnis zu der gemäß Durchführungsplan zulässigen
Baumasse festgesetzt. Auf Arbeiten unterhalb des EU-Schwellenwertes, die den Eigentümern oder
Zuweisungsempfängern übertragen werden, findet das gesetzesvertretende Dekret vom 12. April
2006, Nr. 163, in geltender Fassung, im Sinne von Artikel 16 des Dekrets des Präsidenten der Republik vom 6. Juni 2001, Nr. 380, in geltender Fassung, keine Anwendung,
b) die Fristen, innerhalb welcher die Bauarbeiten, in Übereinstimmung mit den im mehrjährigen
Durchführungsprogramm laut Artikel 24 angegebenen Zeiträumen, abgeschlossen werden müssen.“
4. Am Ende von Artikel 44 Absatz 2 des Landesgesetzes vom 11. August 1997, Nr. 13, in geltender
Fassung, wird folgender Satz hinzugefügt: „Baukonzessionen können bei fehlendem Durchführungsplan für den Umbau von bereits bestehenden Gebäuden und für den Abriss und Wiederaufbau von
Gebäuden erteilt werden sowie in Gewerbegebieten, in denen mindestens 75 Prozent der Flächen
bereits bebaut sind.“
5. Am Ende von Artikel 48 Absatz 2 des Landesgesetzes vom 11. August 1997, Nr. 13, in geltender
Fassung, wird folgender Satz hinzugefügt: „Die zuständige Körperschaft lastet den Eigentümern der
Flächen die Zahlung der jeweiligen Anteile nach Fertigstellung der Arbeiten an.“
6. In Artikel 48 Absatz 3 des Landesgesetzes vom 11. August 1997, Nr. 13, in geltender Fassung,
wird nach dem ersten Satz folgender Satz eingefügt: „Für nachträgliche Maßnahmen zur Instandhaltung oder Verbesserung der primären Erschließungsanlagen ist die gebietsmäßig zuständige
Gemeinde verantwortlich, welche auch die dafür anfallenden Kosten übernimmt.“
7. In Artikel 66 Absatz 5 des Landesgesetzes vom 11. August 1997, Nr. 13, in geltender Fassung,
sind die Worte „zu Wohnzwecken“ gestrichen.
8. Nach Artikel 73 Absatz 2 des Landesgesetzes vom 11. August 1997, Nr. 13, in geltender Fassung,
ist folgender Absatz eingefügt:
„2-bis. In den Gewerbegebieten gilt jener Anteil an den Konzessionsgebühren, der die primäre Erschließung betrifft, mit der Zahlung der Kosten gemäß Artikel 48 als entrichtet. Für nachfolgende
Baumaßnahmen in bereits erschlossenen Gewerbegebieten, mit denen eine höhere Baumasse realisiert wird als jene, die bei der Erschließung der Fläche zulässig war, wird der Erschließungsbeitrag
gemäß Absatz 2 dieses Artikels berechnet.“
9. Nach Artikel 126 des Landesgesetzes vom 11. August 1997, Nr. 13, wird folgender Artikel eingefügt:
„Art. 126-bis (Authentische Auslegung des Artikels 126) - 1. Unter Verweis auf Artikel 30 Absatz 1
Buchstabe 0a) des Gesetzesdekrets vom 21. Juni 2013, Nr. 69, mit Gesetz vom 9. August 2013, Nr.
98, zum Gesetz erhoben, wird Artikel 126 Absatz 1 dieses Gesetzes in Bezug auf den nachfolgenden Artikel 134, mit dem Artikel 51 des Dekretes des Landeshauptmannes vom 23. Juni 1970, Nr.
20, aufgehoben wurde, in dem Sinne interpretiert, dass bis zum Erlass der Durchführungsverordnung
102
laut Artikel 126 Absatz 2 dieses Gesetzes die urbanistischen Standards mit den urbanistischen Planungsinstrumenten laut Artikel 21 Absatz 2 des Dekrets des Präsidenten der Republik vom 22. März
1974, Nr. 381, festgelegt werden.”
10. Die Bestimmungen gemäß Absätze 5, 6 und 8 dieses Artikels kommen bei sämtlichen Maßnahmen und Forderungen zur Anwendung, welche die Anlastung der Erschließungskosten laut Artikel 48
des Landesgesetzes vom 11. August 1997, n. 13, in geltender Fassung, zum Gegenstand haben und
zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes noch nicht definitiv bzw. nicht erfüllt sind, oder für
welche bei Inkrafttreten dieses Gesetzes Gerichtsverfahren anhängig sind.
11. Artikel 44-ter Absatz 3 des Landesgesetzes vom 11. August 1997, Nr. 13, in geltender Fassung,
erhält folgende Fassung:
„3. Die Gewerbegebiete sind zur Ansiedlung von Industrie- und Handwerkstätigkeiten, von Einzelund Großhandel sowie von Dienstleistungen bestimmt”.
12. Nach Artikel 44-ter Absatz 3 des Landesgesetzes vom 11. August 1997, Nr. 13 in geltender Fassung sind folgende Absätze 4, 5 und 6 hinzugefügt:
„4. Zum Zweck der Vereinbarkeit der Handelstätigkeiten mit dem Erhalt der Umwelt- und Landschaftspflege, ausgerichtet auf den Verbraucherschutz und den Wettbewerb sowohl in Wohngebieten, städtischen Bereichen sowie in Berggebieten erlässt die Landesregierung innerhalb eines Jahres ab Inkrafttreten dieses Gesetzes eigene Richtlinien mit entsprechender Durchführungsverordnung.
5. Die Eröffnung, die Verlegung des Sitzes sowie die Erweiterung der Verkaufsfläche über 500
Quadratmeter und einer mittleren Verkaufsstruktur in Gewerbegebieten unterliegen der mittels Einhaltsschalter (SUAP) erlassenen Ermächtigung.
6. In den Gewerbegebieten können höchstens 25 Prozent der höchstzulässigen Kubatur den
Dienstleistungstätigkeiten sowie dem Einzelhandel zugeordnet werden.“
---------Art. 6
Modifica della legge provinciale 11 agosto 1997,
n. 13, “Legge urbanistica provinciale”
1. Il comma 1 dell’articolo 2 della legge provinciale 11 agosto 1997, n. 13, e successive modifiche, è
così sostituito:
“1. La Commissione per la natura, il paesaggio e lo sviluppo del territorio è l’organo tecnico-consultivo della Giunta provinciale, preposto ad esprimere pareri e valutazioni tecniche nell’ambito dei procedimenti di sviluppo del territorio e di tutela del paesaggio di competenza della Provincia. La Commissione è composta da:
il direttore della Ripartizione provinciale Natura, paesaggio e sviluppo del territorio, in qualità di presidente;
a. un esperto in materia di pianificazione territoriale o urbanistica;
b. un esperto in materia di ecologia del paesaggio;
c. un esperto in materia di silvicoltura designato dalla Ripartizione provinciale Foreste;
d. un esperto in materia di agricoltura designato dalla Ripartizione provinciale Agricoltura;
e. un esperto designato dal Consiglio dei comuni;
f. un esperto in scienze naturali.“
2. La rubrica dell’articolo 40 della legge provinciale 11 agosto 1997, n. 13, e successive modifiche, è
così sostituita: “Convenzione con i proprietari o assegnatari”.
3. Il comma 2 dell’articolo 40 della legge provinciale 11 agosto 1997, n. 13, e successive modifiche, è
così sostituito:
“2. Prima del rilascio di singole concessioni edilizie il comune stipula una convenzione con i proprietari o assegnatari delle relative aree che preveda:
a) l'assunzione a carico del proprietario o degli assegnatari degli oneri relativi all'elaborazione del
piano di attuazione ed alla progettazione e realizzazione delle opere di urbanizzazione primaria, di
una quota parte di quelle opere che siano necessarie per allacciare la zona alle opere esistenti al di
fuori della zona, nonché del contributo per l'urbanizzazione secondaria; gli oneri sono determinati in
proporzione alla volumetria ammessa in base al piano di attuazione. Per i lavori di importo inferiore
alla soglia comunitaria, delegati ai proprietari o assegnatari, non trova applicazione il decreto legisla-
103
tivo 12 aprile 2006, n. 163, e successive modifiche, in base all’articolo 16 del decreto del Presidente
della Repubblica 6 giugno 2001, n. 380, e successive modifiche;
b) i termini entro i quali le opere devono essere realizzate, in osservanza dei periodi di tempo previsti
dal programma pluriennale di attuazione di cui all'articolo 24.”
4. Alla fine del comma 2 dell’articolo 44 della legge provinciale 11 agosto 1997, n. 13, e successive
modifiche, è aggiunto il seguente periodo: “In assenza di piano di attuazione possono essere rilasciate concessioni edilizie per la ristrutturazione di edifici esistenti, per la demolizione e ricostruzione
degli stessi, nonché in zone produttive in cui siano state edificate più del 75 per cento delle aree.”
5. Alla fine del comma 2 dell’articolo 48 della legge provinciale 11 agosto 1997, n. 13, e successive
modifiche, è aggiunto il seguente periodo: “L’ente competente addebita ai proprietari delle aree il pagamento delle relative quote dopo l’ultimazione dei lavori.”
6. Al comma 3 dell’articolo 48 della legge provinciale 11 agosto 1997, n. 13, e successive modifiche,
dopo il primo periodo è inserito il seguente periodo: “Gli interventi successivi per la manutenzione o il
potenziamento delle opere di urbanizzazione primaria sono di competenza e a carico del comune
territorialmente competente.”
7. Al comma 5 dell’articolo 66 della legge provinciale 11 agosto 1997, n. 13, e successive modifiche,
le parole “a scopo residenziale” sono soppresse.
8. Dopo il comma 2 dell’articolo 73 della legge provinciale 11 agosto 1997, n. 13, e successive modifiche, è inserito il seguente comma:
“2-bis. Nelle zone produttive la parte del contributo di concessione relativa alle opere di urbanizzazione primaria si intende corrisposta con il pagamento dei costi determinati ai sensi dell’articolo 48.
Per successivi interventi edilizi in zone già urbanizzate che riguardino cubature superiori rispetto a
quelle ammesse al momento dell’urbanizzazione dell’area, il contributo di urbanizzazione è calcolato
in base alle modalità di cui al comma 2 del presente articolo.”
9. Dopo l’articolo 126 della legge provinciale 11 agosto 1997, n. 13, è inserito il seguente articolo:
“Art. 126-bis (Interpretazione autentica dell’articolo 126) - 1. Richiamato l’articolo 30, comma 1, lettera 0a), del decreto legge 21 giugno 2013, n. 69, convertito nella legge 9 agosto 2013, n. 98,
l’articolo 126, comma 1, della presente legge, in relazione al successivo articolo 134, abrogativo
dell’articolo 51 del decreto del Presidente della Giunta provinciale 23 giugno 1970, n. 20, si interpreta
nel senso che, fino alla emanazione del regolamento di attuazione di cui al comma 2 dell’articolo 126
della presente legge, gli standard urbanistici sono definiti con gli strumenti urbanistici di cui
all’articolo 21, comma 2, del decreto del Presidente della Repubblica 22 marzo 1974, n. 381.”
10. Le disposizioni di cui ai commi 5, 6, e 8 del presente articolo trovano applicazione in relazione a
tutti i provvedimenti e pretese che abbiano ad oggetto l’addebito dei costi di urbanizzazione di cui
all’articolo 48 della legge provinciale 11 agosto 1997, n. 13, e successive modifiche, e che al momento dell’entrata in vigore della presente legge non siano ancora definitivi o assolti oppure contro i
quali al momento dell’entrata in vigore della presente legge siano pendenti controversie giuridiche.
11. Il comma 3 dell’articolo 44-ter della legge provinciale 11 agosto 1997, n. 13, e successive modifiche, è così sostituito:
“3. Le zone per insediamenti produttivi sono destinate all’insediamento di attività industriali, artigianali, di commercio al dettaglio e all’ingrosso e di prestazioni di servizi.”
12. Dopo il comma 3 dell’articolo 44-ter della legge provinciale 11 agosto 1997, n. 13, e successive
modifiche, sono aggiunti i seguenti commi 4, 5 e 6:
“4. Al fine di assicurare che lo sviluppo delle attività commerciali sia compatibile con la salvaguardia
del territorio e la tutela dell’ambiente, orientato alla tutela del consumatore e della concorrenza e a
salvaguardare il servizio commerciale nelle aree urbane, rurali e montane, la Giunta provinciale, entro e non oltre un anno dall’entrata in vigore della presente legge, adotta un regolamento contenente
appositi indirizzi.
5. L’apertura, il trasferimento di sede, l’ampliamento della superficie di vendita oltre i 500 metri quadrati e di una media struttura di vendita da localizzarsi in zona produttiva sono soggetti ad autorizzazione rilasciata dal SUAP.
6. Nelle zone per insediamenti produttivi può essere destinato ad attività di prestazioni di servizi e di
commercio al dettaglio al massimo il 25 per cento della cubatura massima ammissibile.”
104
Abänderungsantrag Nr. 1, eingebracht von den Abgeordneten Dello Sbarba, Foppa und Heiss: "Absatz 1
Im neuen Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b) des Landesgesetzes vom 11. August 1997, Nr. 13, in geltender Fassung, wird folgender Wortlaut hinzugefügt: ", die von der Abteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung namhaft gemacht wird"."
"Comma 1 Alla lettera b) del nuovo comma 1 dell'articolo 2 della legge provinciale 11 agosto 1997, n. 13, e
successive modifiche, vengono aggiunte le parole "designato dalla Ripartizione natura, paesaggio e sviluppo del
territorio"."
Abänderungsantrag Nr. 2, eingebracht von den Abgeordneten Dello Sbarba, Foppa und Heiss: "Absatz 1
Im neuen Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c) des Landesgesetzes vom 11. August 1997, Nr. 13, in geltender Fassung, wird folgender Wortlaut hinzugefügt: ", die von der Abteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung namhaft gemacht wird"."
"Comma 1 Alla lettera c) del nuovo comma 1 dell'articolo 2 della legge provinciale 11 agosto 1997, n. 13, e
successive modifiche, vengono aggiunte le parole "designato dalla Ripartizione natura paesaggio e sviluppo del
territorio"."
Abänderungsantrag Nr. 3, eingebracht von den Abgeordneten Dello Sbarba, Foppa und Heiss: "Absatz 1
Der neue Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe g) des Landesgesetzes vom 11. August 1997, Nr. 13, in geltender Fassung, wird wie folgt ersetzt: "g) einer Fachperson auf dem Gebiet der Natur- und Umweltwissenschaften, die von
der Landesregierung aus einem Dreiervorschlag des repräsentativsten Naturschutzverbands des Landes ausgewählt wird,"."
"Comma 1 La lettera g) del nuovo comma 1 dell'articolo 2 della legge provinciale 11 agosto 1997, n. 13, e
successive modifiche, è così sostituita: "g) un esperto in scienze naturali e ambientali scelto dalla Giunta provinciale da una terna di nomi proposta dall'associazione ambientalista più rappresentativa della Provincia,"."
Abänderungsantrag Nr. 4, eingebracht von den Abgeordneten Dello Sbarba, Foppa und Heiss: "Absatz 4
wird gestrichen."
"Il comma 4 è soppresso".
Abänderungsantrag Nr. 5, eingebracht vom Landeshauptmann Kompatscher: "Absatz 4 erhält folgende
Fassung: 4. Artikel 44 des Landesgesetzes vom 11. August 1997, Nr. 13, in geltender Fassung, erhält folgende
Fassung: Art. 44 (Gewerbegebiete) - 1. Die Gewerbegebiete sind für die Ansiedlung von Industrie-, Handwerks-,
Großhandels-, Einzelhandels- und Dienstleistungstätigkeiten bestimmt. In Gewerbegebieten können Körperschaften ohne Gewinnabsicht Aus- und Weiterbildungstätigkeiten ausüben und es können außerdem Einrichtungen von öffentlichem Belang errichtet werden. Tätigkeiten, die direkt oder indirekt auf den Straßenverkehr zurückzuführende starke, auch geruchsbelästigende Emissionen, verursachen, sind nur in den eigens dafür ausgewiesenen Zonen zulässig. Diese Tätigkeiten werden mit Durchführungsverordnung festgelegt. Diese Regelung gilt
auch dann, wenn die emissionsstarke Tätigkeit in Zonen für öffentliche Einrichtungen angesiedelt werden soll.
2. Der Einzelhandel in Gewerbegebieten wird gemäß den staatlichen und den EU-Rechtsvorschriften geregelt,
unter Beachtung des Autonomiestatuts laut Dekret des Präsidenten der Republik vom 31. August 1972, Nr. 670,
sowie der Vorschriften von Artikel 6 der Italienischen Verfassung und von Artikel 8 des Unesco-Übereinkommens
vom 20. Oktober 2005, da die Aufrechterhaltung einer stabilen Bevölkerung Schutzelement für das Gebiet ist und,
im Falle der Provinz Bozen, Voraussetzung für den Erhalt der hier ansässigen Sprachminderheiten darstellt.
3. Bei Gewerbegebieten unterscheidet man solche von Gemeindeinteresse, für die die jeweiligen Gemeinden,
einzeln oder zusammengeschlossen, zuständig sind, und solche von Landesinteresse, für welche das Land zuständig ist. Sie sind in den Bauleitplänen der Gemeinden vorgesehen. Für neue Gewerbegebiete sind Durchführungspläne zu erstellen, außer bei geringfügigen Erweiterungen oder wenn ein Gebiet nur für die Ansiedlung eines
einzigen Unternehmens bestimmt ist. Im Falle von Einzelhandels- und/oder Dienstleistungstätigkeiten muss immer
der Durchführungsplan erstellt werden. Baukonzessionen können bei fehlendem Durchführungsplan für den Umbau von bereits bestehenden Gebäuden und für den Abriss und Wiederaufbau von Gebäuden erteilt werden sowie
in Gewerbegebieten, in denen mindestens 75 Prozent der Flächen bereits bebaut sind. Im Falle von neuen Betriebsansiedlungen legt die Landesregierung im Sinne von Artikel 45 Absatz 1 dieses Gesetzes die Flächen fest,
die für den Gemeingebrauch, für Gemeinschaftstätigkeiten, für öffentliche Grünanlagen und für Parkplätze zu
bestimmen sind. Im Fall von neuen Einzelhandels- und oder Dienstleistungstätigkeiten müssen eigene Flächen für
öffentliche Einrichtungen, Grünanlagen und Parkplätze vorbehalten werden, und zwar in dem von Artikel 5 Absatz
1 Ziffer 2 des Ministerialdekrets vom 2. April 1968, Nr. 1444, festgelegten Ausmaß.
4. In Gewerbegebieten können insgesamt 25 Prozent, in Gemeinden mit mehr als 30.000 Einwohnern höchstens
40 Prozent, der zulässigen Baumasse der Zone für Dienstleistungs- und/oder Detailhandelstätigkeiten bestimmt
105
werden, dabei sind mindestens zwei Drittel dieses Prozentsatzes für die Dienstleistungstätigkeit reserviert. Abweichungen von diesen Prozentsätzen sind nur für die Tätigkeiten gemäß Absatz 5 erlaubt. Der Durchführungsplan
kann einen niedrigeren Prozentsatz oder eine Konzentration der für das Gewerbegebiet verfügbaren Quote auf
einzelne Baulose vorsehen. Bei der Festlegung der verfügbaren für den Einzelhandel werden auch die von Absatz
5 vorgesehenen Tätigkeiten berücksichtigt. Die Bestimmungen dieses Absatzes gelten auch für Verkaufsstrukturen, welche zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes in Gewerbegebieten rechtmäßig ihre Tätigkeit aufgenommen haben oder dazu bereits ermächtigt wurden, wenn sie beabsichtigen, die Verkaufsfläche für den Verkauf von anderen Waren zu bestimmen als die laut bisher geltendem Artikel 44-ter Absatz 3 des Landesgesetzes
vom 11. August 1997, Nr. 13.
5. In Gewerbegebieten ist der Einzelhandel, mit den Waren laut bisher geltendem Artikel 44-ter Absatz 3 Buchstabe a) des Landesgesetzes vom 11. August 1997, Nr. 13, ohne Flächenbeschränkung zulässig.
6. In Gewerbegebieten unterliegt der Einzelhandel in Form des Einkaufszentrums, und der Großverteilungsbetriebe laut Artikel 4 Buchstaben f) und g) des gesetzesvertretenden Dekretes vom 31. März 1998, Nr. 114, bis zur
Anpassung des Landesgesetzes vom 5. April 2007, Nr. 2, der Überprüfung, ob die Bewertung der Umweltbelastung laut Artikel 20 des gesetzesvertretenden Dekretes vom 3. April 2006, Nr. 152, durchgeführt werden muss,
wobei man als „zuständige Stelle“ den Umweltbeirat laut Artikel 3 des Landesgesetzes vom 5. April 2007, Nr. 2,
versteht."
"Il comma 4 è così sostituito: 4. L’articolo 44 della legge provinciale 11 agosto 1997, n. 13, e successive
modifiche, è così sostituito: Art. 44 (Zone per insediamenti produttivi) - 1. Le zone per insediamenti produttivi sono
destinate all’insediamento di attività industriali, artigianali, di commercio all’ingrosso, di commercio al dettaglio e di
prestazione di servizi. Nelle zone per insediamenti produttivi può essere svolta anche attività di formazione e di
aggiornamento da parte di enti senza scopo di lucro, e possono essere inoltre realizzate strutture d’interesse pubblico. Le attività che, direttamente o per il traffico veicolare indotto, comportano forti emissioni, anche odorigene,
sono ammissibili solo in zone appositamente individuate. Tali attività sono individuate con regolamento di esecuzione. Questa disciplina si applica anche qualora l’attività che causa forti emissioni intenda insediarsi in una zona
per attrezzature collettive.
2. Il commercio al dettaglio nelle zone produttive è disciplinato nel rispetto della legislazione statale e comunitaria,
in ossequio allo Statuto di Autonomia di cui al decreto del Presidente della Repubblica 31 agosto 1972, n. 670,
nonché in conformità con il dettato dell’articolo 6 della Costituzione italiana e dell'articolo 8 della Convenzione
Unesco del 20 ottobre 2005, in quanto il mantenimento di una popolazione stabile costituisce elemento di salvaguardia dell’assetto del territorio e, nel caso della provincia di Bolzano, presupposto per la permanenza delle minoranze linguistiche ivi insediate.
3. Le zone per insediamenti produttivi si distinguono in zone di interesse comunale, di competenza dei rispettivi
comuni, singoli o associati, ed in zone di interesse provinciale, per le quali è competente la Provincia. Esse sono
previste nei piani urbanistici comunali. Per le nuove zone per insediamenti produttivi deve essere predisposto un
piano di attuazione ad eccezione di piccoli ampliamenti, oppure nel caso in cui una zona sia destinata
all’insediamento di un’unica impresa. Nel caso di attività di commercio al dettaglio e/o di prestazione di servizi
deve essere sempre predisposto un piano di attuazione. In assenza di piano di attuazione possono essere rilasciate concessioni edilizie per la ristrutturazione di edifici esistenti, per la demolizione e ricostruzione di edifici,
nonché in zone produttive in cui siano state edificate più del 75 per cento delle aree. Nel caso di nuovi insediamenti produttivi la superficie da destinare a spazi ad uso pubblico o ad attività collettive, a verde pubblico e a parcheggi, è determinata dalla Giunta provinciale ai sensi dell’articolo 45, comma 1 della presente legge. Nel caso di
nuove attività di prestazione di servizi e/o commercio al dettaglio devono essere riservati spazi per attrezzature
collettive, verde pubblico e parcheggi nella misura stabilita dall’articolo 5, comma 1, punto 2, del decreto ministeriale 2 aprile 1968, n. 1444.
4. Nelle zone per insediamenti produttivi può essere destinato ad attività di prestazione di servizi e/o commercio al
dettaglio complessivamente il 25 per cento della cubatura ammissibile della zona, mentre nei comuni con più di
30.000 abitanti la relativa percentuale è pari al 40 per cento; di dette percentuali almeno i due terzi sono riservati
alle attività di prestazione dei servizi. Tali percentuali possono essere derogate solamente per le attività previste al
comma 5. Il piano di attuazione può prevedere una percentuale inferiore o una concentrazione della quota disponibile per la zona su singoli lotti. Nella determinazione della quota disponibile per il commercio al dettaglio si tiene
conto anche delle attività previste al comma 5.
Le disposizioni del presente comma si applicano altresì alle strutture di vendita che all’entrata in vigore della presente legge sono già state autorizzate o hanno legittimamente iniziato la propria attività nelle zone per insedia-
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menti produttivi, qualora intendano destinare la propria superficie alla vendita di merci diverse da quelle di cui al
previgente articolo 44-ter, comma 3, della legge provinciale 11 agosto 1997, n. 13.
5. Nelle zone per insediamenti produttivi il commercio al dettaglio è ammesso senza limitazioni di superficie per le
merci di cui al previgente articolo 44-ter, comma 3, della legge provinciale 11 agosto 1997, n. 13.
6. Nelle zone per insediamenti produttivi il commercio al dettaglio esercitato in forma di grande struttura di vendita
e del centro commerciale di cui all’articolo 4, comma 1, lettere f) e g), del decreto legislativo 31 marzo 1998, n.
114, è soggetto, nelle more dell’adeguamento della legge provinciale 5 aprile 2007, n. 2, alla verifica di assoggettabilità alla valutazione di impatto ambientale di cui all’articolo 20 del decreto legislativo 3 aprile 2006, n. 152, ove
per "autorità competente" si intende il comitato ambientale di cui all’articolo 3 della legge provinciale 5 aprile 2007,
n. 2."
Abänderungsantrag Nr. 5.1 zum Abänderungsantrag Nr. 5, eingebracht vom Landeshauptmann Kompatscher: "Der Abänderungsantrag zum Absatz 4 erhält folgende Fassung: 4. Artikel 44 des Landesgesetzes vom
11. August 1997, Nr. 13, in geltender Fassung, erhält folgende Fassung: Art. 44 (Gewerbegebiete) - 1. Die Gewerbegebiete sind für die Ansiedlung von Industrie-, Handwerks-, Großhandels-, Einzelhandels- und Dienstleistungstätigkeiten bestimmt. In Gewerbegebieten können Körperschaften ohne Gewinnabsicht Aus- und Weiterbildungstätigkeiten ausüben und es können außerdem Einrichtungen von öffentlichem Belang errichtet werden. Tätigkeiten oder deren Konzentration, die direkt oder indirekt auf den Straßenverkehr zurückzuführende starke, auch
geruchsbelästigende Emissionen, verursachen, sowie die Einzelhandelstätigkeiten sind nur in den eigens dafür
ausgewiesenen Zonen mittels Änderung des Bauleitplanes der Gemeinde auf Initiative der Interessierten zulässig.
Diese Tätigkeiten und die Regelung dieser Zonen sind mit Durchführungsverordnung festgelegt, welche die Landesregierung innerhalb von 180 Tagen ab Inkrafttreten dieses Gesetzes, erlassen muss. Diese Regelung gilt auch
dann, wenn die emissionsstarke Tätigkeit in Zonen für öffentliche Einrichtungen angesiedelt werden soll.
2. Der Einzelhandel in Gewerbegebieten wird gemäß den staatlichen und den EU-Rechtsvorschriften geregelt,
unter Beachtung des Autonomiestatuts laut Dekret des Präsidenten der Republik vom 31. August 1972, Nr. 670,
sowie der Vorschriften von Artikel 6 der Italienischen Verfassung und von Artikel 8 des Unesco-Übereinkommens
vom 20. Oktober 2005, da die Aufrechterhaltung einer stabilen Bevölkerung Schutzelement für das Gebiet ist und,
im Falle der Provinz Bozen, Voraussetzung für den Erhalt der hier angesiedelten Sprachminderheiten darstellt.
3. Bei Gewerbegebieten unterscheidet man solche von Gemeindeinteresse, für die die jeweiligen Gemeinden,
einzeln oder zusammengeschlossen, zuständig sind, und solche von Landesinteresse, für welche das Land zuständig ist. Sie sind in den Bauleitplänen der Gemeinden vorgesehen. Für den Einzelhandel müssen dazu bestimmte Zonen vorgesehen werden. Für neue Gewerbegebiete sind Durchführungspläne zu erstellen, deren Regelung einer entsprechenden Durchführungsverordnung übertragen ist, die innerhalb von 180 Tagen ab Inkrafttreten dieses Artikels zu erlassen ist, außer bei geringfügigen Erweiterungen oder wenn ein Gebiet nur für die
Ansiedlung eines einzigen Unternehmens bestimmt ist. Im Falle von Einzelhandels- und/oder Dienstleistungstätigkeiten muss immer der Durchführungsplan erstellt werden. Baukonzessionen können bei fehlendem Durchführungsplan für den Umbau von bereits bestehenden Gebäuden und für den Abriss und Wiederaufbau von Gebäuden erteilt werden sowie in Gewerbegebieten, in denen mindestens 75 Prozent der Flächen bereits bebaut sind.
Im Falle von neuen Betriebsansiedlungen legt die Landesregierung im Sinne von Artikel 45 Absatz 1 die Flächen
fest, die für den Gemeingebrauch, für Gemeinschaftstätigkeiten, für öffentliche Grünanlagen und für Parkplätze zu
bestimmen sind. Im Fall von neuen Einzelhandels- und oder Dienstleistungstätigkeiten, die sich in bestehenden
Gewerbegebieten als auch in neuen Gewerbegebieten ansiedeln, müssen im Grundstück eigene Flächen für öffentliche Einrichtungen, Grünanlagen und Parkplätze vorbehalten werden, und zwar in dem von Artikel 5 Absatz 1
Punkt 2 des Ministerialdekrets vom 2. April 1968, Nr. 1444, festgelegten Ausmaß.
4. Um sicherzustellen, dass die Entwicklung der Handelstätigkeiten mit dem Umweltschutz und mit dem Schutz
des urbanen Lebensraums sowie des Berggebietes vereinbar ist und um den Verbrauch von Grund im Sinne des
Gemeinwohls und als nicht erneuerbare Ressource zu begrenzen und somit die Priorität der baulichen Wiedernutzung der bestehenden bebauten Fläche zu gewährleisten, können in Gewerbegebieten insgesamt 25 Prozent, in
Gemeinden mit mehr als 30.000 Einwohnern höchstens 40 Prozent, der zulässigen Baumasse der Zone für
Dienstleistungs- und/oder Detailhandelstätigkeiten bestimmt werden. Der Durchführungsplan kann einen niedrigeren Prozentsatz oder eine Konzentration der für das Gewerbegebiet verfügbaren Quote auf einzelne Baulose vorsehen. In Erstanwendung der genannten Prozentsätze sind, angesichts des hohen Nutzungsgrades der nicht dem
Einzelhandel zugeordneten Tätigkeiten in den bestehenden Gewerbegebieten in Folge der mit Landesgesetz vom
20. August 1972, Nr. 15, eingeführten und bis zum Landesgesetz vom 19. Juli 2013, Nr. 10, geltenden Bestimmungen, mindestens 90 Prozent für die Dienstleistungstätigkeiten vorbehalten. Dieser Prozentsatz unterliegt in-
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nerhalb von 12 Monaten nach Inkrafttreten dieses Artikels, in Folge einer Erhebung der bestehenden Verteilung
der in Gewerbegebieten zugelassenen Tätigkeiten und deren Auswirkungen und urbanistische Belastung für das
Territorium, einer Überprüfung und eventuellen Änderung. Besagte Erhebung wird von der Landesverwaltung in
Zusammenarbeit mit den Gemeinden durchgeführt. Aufgrund der Ergebnisse der Erhebung kann die Obergrenze
von 90 Prozent für die Dienstleistungstätigkeiten mit Durchführungsverordnung auf 75 Prozent gesenkt werden.
Falls die genannte Erhebung nicht innerhalb dieser 12 Monate erfolgt, wird der für die Dienstleistungstätigkeiten
vorbehaltene Prozentsatz automatisch auf 75 Prozent gesenkt. Bei der Festlegung der verfügbaren Quote für den
Einzelhandel werden auch die gemäß bisher geltenden Artikel 44-ter Absatz 3 des Landesgesetzes vom 11. August 1997, Nr. 13 bereits bestehenden Tätigkeiten berücksichtigt. Die Bestimmungen dieses Absatzes gelten auch
für Verkaufsstrukturen, welche zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes in Gewerbegebieten rechtmäßig
ihre Tätigkeit aufgenommen haben oder dazu bereits ermächtigt wurden, wenn sie beabsichtigen, die Verkaufsfläche für den Verkauf von anderen Waren zu bestimmen als die laut bisher geltendem Artikel 44-ter Absatz 3 des
Landesgesetzes vom 11. August 1997, Nr. 13 so wie vom Beschluss der Landesregierung Nr. 1895 vom 9. Dezember 2013 bestimmt. Bis zum Erlass der Durchführungsverordnung wird der Einzelhandel in den Gewerbegebieten laut bisher geltender Regelung gemäß Artikel 44-ter Absatz 3 des Landesgesetzes vom 11. August 1997,
Nr. 13 ausgeübt.
5. In Gewerbegebieten ist der Einzelhandel, ohne Flächenbeschränkung, auch für Waren zulässig, die - aufgrund
ihres Volumens und ihrer Sperrigkeit bzw. aufgrund der Schwierigkeit ihres Zu- und Abtransports sowie aufgrund
allfälliger Verkehrseinschränkungen - in den Wohngebieten nicht bedarfsgerecht und bedarfsdeckend angeboten
werden können. Das sind: zwei- und mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit autonomen Antrieb, einschließlich Baumaschinen, Maschinen und Produkte für die Landwirtschaft, Baumaterialien, Werkzeugmaschinen und Brennstoffe,
Möbel und Getränke in Großhandelspackungen.
6. In Gewerbegebieten unterliegt der Einzelhandel in Form des Einkaufszentrums, und der Großverteilungsbetriebe gemäß Artikel 4 Buchstaben f) und g) des gesetzesvertretenden Dekretes vom 31. März 1998, Nr. 114, bis
zur Anpassung des Landesgesetzes vom 5. April 2007, Nr. 2, der Überprüfung, ob die Bewertung der Umweltbelastung laut Artikel 20 des gesetzesvertretenden Dekretes vom 3. April 2006, Nr. 152, durchgeführt werden muss,
wobei man als „zuständige Stelle“ den Umweltbeirat laut Artikel 3 des Landesgesetzes vom 5. April 2007, Nr. 2,
versteht. Diese Regelung gilt auch für die Meldungen, die laut Landesgesetz vom 17. Februar 2000, Nr. 7, und
Landesgesetz vom 16. März 2012, Nr. 7, vorgenommen worden sind, wenn diese Meldungen nach in Kraft treten
dieses Artikels für die Ausübung in Form eines Einkaufszentrums oder Großverteilungsbetriebs laut Artikel 4 Absatz 1 Buchstaben f) und g) des gesetzesvertretenden Dekretes vom 31. März 1998, Nr. 114, verwendet werden."
"L'emendamento al comma 4 è così sostituito: 4. L’articolo 44 della legge provinciale 11 agosto 1997, n. 13,
e successive modifiche, è così sostituito: Art. 44 (Zone per insediamenti produttivi) - 1. Le zone per insediamenti
produttivi sono destinate all’insediamento di attività industriali, artigianali, di commercio all’ingrosso, di commercio
al dettaglio e di prestazione di servizi. Nelle zone per insediamenti produttivi può essere svolta anche attività di
formazione e di aggiornamento da parte di enti senza scopo di lucro, e possono essere inoltre realizzate strutture
d’interesse pubblico. Le attività o la concentrazione delle stesse che, direttamente o per il traffico veicolare indotto,
comportano forti emissioni, anche odorigene, nonché le attività di commercio al dettaglio, sono ammissibili solo in
zone appositamente individuate, mediante modifica del piano urbanistico comunale su iniziativa degli interessati.
Tali attività e la disciplina di tali zone sono individuate con regolamento di esecuzione che la Giunta provinciale
deve emanare entro il termine perentorio di 180 giorni dall’entrata in vigore della presente legge. Questa disciplina
si applica anche qualora l’attività a forte emissione intenda insediarsi in una zona per attrezzature collettive.
2. Il commercio al dettaglio nelle zone per insediamenti produttivi è disciplinato nel rispetto della legislazione statale e comunitaria, in ossequio allo Statuto di Autonomia di cui al decreto del Presidente della Repubblica 31 agosto 1972, n. 670, nonché in conformità con il dettato dell’articolo 6 della Costituzione italiana e dell'articolo 8 della
Convenzione Unesco del 20 ottobre 2005, in quanto il mantenimento di una popolazione stabile costituisce elemento di salvaguardia dell’assetto del territorio e, nel caso della provincia di Bolzano, presupposto per la permanenza delle minoranze linguistiche ivi insediate.
3. Le zone per insediamenti produttivi si distinguono in zone di interesse comunale, di competenza dei rispettivi
comuni, singoli o associati, ed in zone di interesse provinciale, per le quali è competente la Provincia. Esse sono
previste nei piani urbanistici comunali. Per il commercio al dettaglio devono essere individuate apposite zone. Per
le nuove zone per insediamenti produttivi deve essere predisposto un piano di attuazione la cui disciplina è demandata ad apposito regolamento di esecuzione da emanare entro 180 giorni dall’entrata in vigore del presente
articolo, ad eccezione di piccoli ampliamenti, oppure se una zona è destinata all’insediamento di un’unica impresa.
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Nel caso di attività di commercio al dettaglio e/o di prestazione di servizi deve essere sempre predisposto un piano
di attuazione. In assenza di piano di attuazione possono essere rilasciate concessioni edilizie per la ristrutturazione di edifici esistenti, per la demolizione e ricostruzione di edifici, nonché in zone produttive in cui siano state
edificate più del 75 per cento delle aree. Nel caso di nuovi insediamenti produttivi la superficie da destinare a spazi
ad uso pubblico o ad attività collettive, a verde pubblico e a parcheggi, è determinata dalla Giunta provinciale ai
sensi dell’articolo 45, comma 1. Nel caso di nuove attività di prestazione di servizi e/o commercio al dettaglio che
si insediano sia in zone per insediamenti produttivi esistenti, che in nuove, devono essere riservati spazi in sedime
di zona per attrezzature collettive, verde pubblico e parcheggi nella misura stabilita dall’articolo 5, comma 1, punto
2, del decreto ministeriale 2 aprile 1968, n. 1444.
4. Al fine di assicurare che lo sviluppo delle attività commerciali sia compatibile con la tutela dell’ambiente e
dell’ambiente urbano, nonchè con la salvaguardia del territorio montano, e al fine di contenere il consumo di suolo
quale bene comune e risorsa non rinnovabile e di assicurare la priorità del riuso edilizio del suolo edificato esistente, nelle zone per insediamenti produttivi può essere destinato ad attività di prestazione di servizi e/o commercio al dettaglio complessivamente il 25 per cento della cubatura ammissibile della zona, rispettivamente il 40 per
cento nei comuni con più di 30.000 abitanti. Il piano di attuazione può prevedere una percentuale inferiore o una
concentrazione della quota disponibile per la zona su singoli lotti. In sede di prima applicazione, di dette percentuali, visto l’elevato grado di utilizzo per le attività diverse dal commercio al dettaglio nelle zone per insediamenti
produttivi esistenti, a seguito della disciplina introdotta dalla legge provinciale 20 agosto 1972, n. 15, e conservata
sino alla legge provinciale 19 luglio 2013, n. 10, almeno il 90 per cento è riservato alle attività di prestazione di
servizi. Tale percentuale è soggetta a verifica ed eventuale modifica entro 12 mesi dall’entrata in vigore del presente articolo, a seguito di una rilevazione dell’esistente distribuzione delle attività ammesse nelle zone per insediamenti produttivi e del loro impatto e carico urbanistico sul territorio, svolta dall’amministrazione provinciale in
collaborazione con i Comuni. In relazione agli esiti della rilevazione, con regolamento di esecuzione, il limite del 90
per cento previsto per le attività di prestazione di servizi, può essere abbassato fino al 75 per cento. Ove la suddetta verifica non intervenga nel termine dei 12 mesi, la percentuale riservata per le attività di prestazioni di servizi
viene automaticamente ridotta al 75 per cento. Nella determinazione della quota disponibile per il commercio al
dettaglio si tiene conto anche delle attività già esistenti in base al previgente articolo 44-ter, comma 3 della legge
provinciale 11.8.1997, n. 13. Le disposizioni del presente comma si applicano altresì alle strutture di vendita che
all’entrata in vigore della presente legge sono già state autorizzate o hanno legittimamente iniziato la propria attività nelle zone per insediamenti produttivi, qualora intendano destinare la propria superficie alla vendita di merci
diverse da quelle di cui al previgente articolo 44-ter, comma 3 della legge provinciale 11.8.1997, n. 13, come definite dalla delibera della Giunta provinciale n. 1895 del 9 dicembre 2013. Fino all’emanazione del regolamento di
esecuzione, nelle zone per insediamenti produttivi il commercio al dettaglio viene esercitato secondo la disciplina
del previgente articolo 44-ter, comma 3 della legge provinciale 11.8.1997, n. 13.
5. Nelle zone per insediamenti produttivi il commercio al dettaglio è ammesso senza limitazioni di superficie per le
merci che, per volume ed ingombro, per difficoltà connesse alla loro movimentazione, nonché a causa di eventuali
limitazioni al traffico, non possano essere offerte in misura sufficiente a soddisfare la richiesta ed il fabbisogno
nelle zone residenziali. Tali merci sono: auto e motoveicoli a due o più ruote a propulsione autonoma, incluse le
macchine edili, macchinari e prodotti per l’agricoltura, materiali edili, macchine utensili e combustibili, mobili e
bevande in confezioni formato all’ingrosso.
6. Nelle zone per insediamenti produttivi il commercio al dettaglio esercitato nella forma del centro commerciale e
della grande struttura di vendita di cui all’articolo 4, comma 1, lettere f) e g), del decreto legislativo 31 marzo 1998,
n. 114, è soggetto, nelle more dell’adeguamento della legge provinciale 5 aprile 2007, n. 2, alla verifica di assoggettabilità alla valutazione di impatto ambientale di cui all’articolo 20 del decreto legislativo 3 aprile 2006, n. 152,
ove per “autorità competente” si intende il comitato ambientale di cui all’articolo 3 della legge provinciale 5 aprile
2007, n. 2. Questa disciplina trova applicazione anche alle comunicazioni presentate ai sensi della legge provinciale 17 febbraio 2000, n. 7, e della legge provinciale 16 marzo 2012, n. 7, qualora tali comunicazioni, successivamente all’entrata in vigore del presente articolo, vengano utilizzate nella forma del centro commerciale o della
grande struttura di vendita cui all’articolo 4, comma 1, lettere f) e g), del decreto legislativo 31 marzo 1998, n. 114."
Abänderungsantrag Nr. 6, eingebracht von den Abgeordneten Dello Sbarba, Foppa und Heiss: "Absatz 5
Der Absatz erhält folgende Fassung: 5. Artikel 48 Absatz 2 des Landesgesetzes vom 11. August 1997, Nr. 13, in
geltender Fassung, wird gestrichen."
"Comma 5 Il comma è così sostituito: 5. Il comma 2 dell'articolo 48 della legge provinciale 11 agosto 1997,
n. 13, e successive modifiche, è soppresso."
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Abänderungsantrag Nr. 7, eingebracht von den Abgeordneten Dello Sbarba, Foppa und Heiss: "Der Absatz 6 wird gestrichen."
"Il comma 6 è soppresso."
Abänderungsantrag Nr. 8, eingebracht von den Abgeordneten Dello Sbarba, Foppa und Heiss: "Der Absatz 8 wird gestrichen."
"Il comma 8 è soppresso."
Abänderungsantrag Nr. 9, eingebracht vom Abgeordneten Köllensperger: "Der Absatz 8 wird gestrichen."
"Il comma 8 è soppresso."
Abänderungsantrag Nr. 10, eingebracht von den Abgeordneten Dello Sbarba, Foppa und Heiss: "Der Absatz 9 wird gestrichen."
"Il comma 9 è soppresso."
Abänderungsantrag Nr. 11, eingebracht von den Abgeordneten Dello Sbarba, Foppa und Heiss: "Der Absatz 10 wird gestrichen."
"Il comma 10 è soppresso."
Abänderungsantrag Nr. 12, eingebracht vom Abgeordneten Köllensperger: "Der Absatz 10 wird gestrichen."
"Il comma 10 è soppresso."
Abänderungsantrag Nr. 13, eingebracht vom Landeshauptmann Kompatscher: "Absatz 10 erhält folgende
Fassung: 10. Die Bestimmungen gemäß Absätze 5, 6 und 8 dieses Artikels kommen bei sämtlichen Maßnahmen
und Forderungen zur Anwendung, welche die Anlastung der Erschließungskosten laut Artikel 48 des Landesgesetzes vom 11. August 1997, n. 13, in geltender Fassung, zum Gegenstand haben und zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes noch nicht definitiv sind, bzw. nicht erfüllt sind, ausgenommen jene, gegen die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes Gerichtsverfahren anhängig sind."
"Il comma 10 è così sostituito: 10. Le disposizioni di cui ai commi 5, 6, e 8 del presente articolo trovano applicazione in relazione a tutti i provvedimenti che abbiano ad oggetto l’addebito dei costi di urbanizzazione di cui
all’articolo 48 della legge provinciale 11 agosto 1997, n. 13, e successive modifiche, e che al momento dell’entrata
in vigore della presente legge non siano ancora definitivi o assolti, ad eccezione di quelli contro i quali, al momento
dell’entrata in vigore della presente legge, siano pendenti controversie giuridiche.
Abänderungsantrag Nr. 14, eingebracht vom Landeshauptmann Kompatscher: "Nach Absatz 10 wird folgender Absatz 10-bis eingefügt: 10-bis. Einzelhandelstätigkeiten in Gewerbegebieten, die bei Inkrafttreten dieses
Gesetzes bereits gemeldet waren, aber noch nicht aufgenommen wurden, sowie jene, die aufgenommen wurden,
aber nicht in völliger Übereinstimmung mit der Meldung ausgeübt werden, gelten bei Inkrafttreten dieses Gesetzes
als nicht bestehend; die diesbezügliche Meldung ist unwirksam. Wird die Meldung erneut eingereicht, so wird sie
im Sinne von Absatz 4 überprüft. Die Bestimmungen dieses Absatzes werden auch dann angewandt, wenn die
Tätigkeiten im Zuge von Verwaltungsmaßnahmen nicht aufgenommen wurden, oder wenn sie Gegenstand von
Rechtsstreitigkeiten sind, es sei denn, die betreffenden Verwaltungsmaßnahmen wurden aufgrund rechtskräftiger
Urteile annulliert."
"Dopo il comma 10 è inserito il seguente comma 10-bis: 10-bis. Le attività di commercio al dettaglio in zone
per insediamenti produttivi per le quali, alla data di entrata in vigore della presente legge, sia stata inoltrata la relativa comunicazione, ma alle quali non corrisponda un effettivo esercizio, nonché le attività a cui sia stato dato inizio, ma il cui esercizio non sia totalmente conforme alla comunicazione inoltrata, sono considerate, alla data di
entrata in vigore della presente legge, non in essere e la relativa comunicazione inefficace. Questa, se inoltrata
nuovamente, viene esaminata ai sensi delle disposizioni di cui al comma 4. Le disposizioni di cui al presente
comma trovano applicazione anche nel caso in cui l’attività non abbia avuto inizio in forza di provvedimenti amministrativi, anche se oggetto di contenzioso giudiziario, salvo i casi di loro annullamento in base a sentenza passata
in giudicato."
Abänderungsantrag Nr. 15, eingebracht vom Landeshauptmann Kompatscher: "Absätze 11 und 12 sind
grstrichen." "I commi 11 e 12 sono soppressi".
Abänderungsantrag Nr. 16, eingebracht von den Abgeordneten Dello Sbarba, Foppa und Heiss: "Der Absatz 11 wird gestrichen."
"Il comma 11 è soppresso."
Abänderungsantrag Nr. 17, eingebracht von den Abgeordneten Dello Sbarba, Foppa und Heiss: "Der Absatz 12 wird gestrichen."
"Il comma 12 è soppresso."
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Abgeordneter Dello Sbarba, bitte.
DELLO SBARBA (Grüne Fraktion - Gruppo verde - Grupa vërda): L'articolo 6 riguarda la legge urbanistica provinciale ma è praticamente una legge nella legge, perché c'è di tutto, dalla composizione della commissione per la natura, paesaggio e sviluppo del territorio, alla questione della divisione dei costi di urbanizzazione
delle zone produttive alla questione grande come una casa del commercio al dettaglio nelle zone produttive di cui
abbiamo avuto il "sub-sub-sub" emendamento negli ultimi cinque minuti.
Parto dalla commissione per la natura, paesaggio e sviluppo del territorio. Noi riteniamo che anche l'esperto
in materia di pianificazione territoriale urbanistica così come l'esperto in materia di ecologia e paesaggio debba
essere designato dalle rispettive ripartizioni così come quello delle foreste e agricoltura. Se è sottinteso è meglio
esplicitarlo.
Al punto g) riteniamo che l'esperto di scienze naturali debba essere scelto dalla Giunta provinciale da una
terna di nomi proposti dalle associazioni ambientaliste più rappresentative della provincia, perché questo all'origine
il senso di questo posto, cioè avere presente, all'interno della commissione, la voce dell'ambiente.
Per quanto riguarda il comma 4 che riguarda il commercio al dettaglio nelle zone produttive ci arriverò alla
fine.
I commi 5, 6, 8 e 10 sono particolarmente gravi, perché riguardano la divisione dei costi di urbanizzazione
tra imprese e comuni e incidono, come ho detto nella relazione di minoranza, su processi in corso. C'è una sentenza del 20 agosto 2014 che dà ragione al Comune di Bolzano del TAR, a settembre arriva la BLS con questo
emendamento che dice che rispetto ai costi di urbanizzazione delle zone produttive, l'impresa paga la prima urbanizzazione e poi la manutenzione delle opere di manutenzione – questo sarebbe giusto – o il loro potenziamento
sono sempre a carico dei comuni. Qui si incide su vertenze che sia il Comune di Bolzano, tre vertenze davanti al
TAR, sia il Comune di Silandro, una vertenza davanti al TAR, e il TAR ha sempre dato ragione ai comuni, con
questo articolo si ribalta la faccenda e al Consiglio di Stato queste imprese otterranno ragione contro i comuni. La
questione era il riparto degli oneri di urbanizzazione, erano coinvolte delle imprese che in loco erano già insediate
negli anni 50, e non volevano pagare il contributo per le nuove opere di urbanizzazione, perché dicevano che le
opere di urbanizzazione loro le avevano, erano quelle degli anni 50. Però il Comune ha ribattuto che le loro opere
erano inesistenti, perché erano state fatte ciclabili, fognature nuove, banda larga ecc. quindi praticamente sono
nuove opere di urbanizzazione. Le imprese sostenevano invece che si trattava del potenziamento delle vecchie,
per cui avevano già pagato. Il Tar ha dato ragione al Comune, dicendo alle imprese che dovevano pagare perché,
tra l'altro banalmente, queste opere di urbanizzazione avevano aumentato persino il loro valore immobiliare. Con
questo articolo, che poi al comma 10 si dice addirittura che questi articoli si applicano a vertenze giudiziarie in
corso, quindi sono retroattivi, queste imprese andranno davanti al Consiglio di Stato e riusciranno a ribaltare il
giudizio. Quindi chiediamo che questi commi 5, 6 e 8 vadano eliminati ma Vi prego, colleghi, se volete mantenerli,
che valgano per il futuro, lo chiede anche il Consorzio dei comuni, e cancelliamo almeno il comma 10, quello che
vale retroattivamente, per cui incide anche per processi in corso davanti al TAR. Una regola valga da ora in poi,
ma non si può entrare in processi aperti tra soggetti aperti e determinare uno spostamento di dover dare ragione o
torto in appello, perché questi hanno perso in primo rado.
Infine la questione del commercio al dettaglio nelle zone produttive. Noi abbiamo letto questo articolo proposto dal presidente Kompatscher, che va visto in collegamento con l'art. 13 dove tra l'altro, c'è scritto che "queste
disposizioni si attuano anche nel caso in cui l'attività non abbia avuto inizio in forza di provvedimenti amministrativi
anche se oggetto di contenzioso giudiziario". Ci siamo di nuovo: si interviene in contenziosi giudiziari aperti davanti
ai giudici. Questa è una cosa veramente discutibile. Io ho letto: noi non vogliamo il commercio al dettaglio nelle
zone produttive. E su questo siamo d'accordo, siamo per non svuotare i paesi, siamo per mantenere i centri dei
paesi vivi. Il problema è se questo è uno strumento adatto. A me sembra che questo subemendamento n. 5.1 sia
la continuazione della vecchia linea. Mi spiego. A noi era stato spiegato che ci sarebbe stato un tentativo di accordo con il Governo, che sarebbe confluito nella legge attraverso un emendamento. Evidentemente l'accordo con
il Governo non c'è sul commercio al dettaglio nelle zone produttive, quindi siamo sulla barricata su questo punto,
che è il subemendamento 5.1. Scherzando al bar con alcuni colleghi dicevo che avevo letto questo emendamento,
se qualcuno volesse mettere una centrale nucleare nella zona produttiva forse troverebbe meno ostacoli, perché è
veramente un emendamento che usa tutti gli strumenti per ostacolare un certo esito, sul quale, ripeto, siamo d'accordo. Il punto è se questo è uno strumento utile e quali possono essere le conseguenze di questa norma.
Ci sono dei punti abbastanza paradossali. Ad esempio nell'articolo che riguarda le abrogazioni, abrogheremo l'art. 44-ter, l'articolo che regola il commercio al dettaglio nelle zone produttive. Però in questo emendamento
111
c'è scritto per tre volte che si applica il previgente art. 44-ter. Sostanzialmente noi facciamo fuori l'art. 44-ter, però
lo resuscitiamo in alcuni casi. Questo è un esempio tra i tanti, di quanto si rischi di creare un'incertezza del diritto.
Questa legge stasera la approviamo, fra una settimana verrà pubblicata e passano 15 giorni prima che entri in
vigore. Che cosa succede in questi 20 giorni? Io scommetto che ci saranno 5 richieste di licenze al giorno, o 5
presentazioni di autorizzazioni da parte dei soggetti che vogliono eludere questa norma. Poi questa norma verrà
impugnata, perché abbiamo già una norma più debole di questa che è davanti alla Corte Costituzionale ed è molto
probabile che venga annullata. Per questo tra l'altro facciamo una nuova norma, e questo è il modo con cui siamo
andati avanti fino adesso, cioè facciamo una legge, questa viene impugnata, nel momento in cui la Corte Costituzionale rischia di sospenderla, cancelliamo la legge oggetto di ricorso davanti alla Corte Costituzionale e ne facciamo un'altra, e ricominciamo daccapo.
Siamo d'accordo sull'obiettivo, che è quello di impedire la proliferazione di centri commerciali che svuotano
le città, e su questo siamo d'accordo, stiamo andando avanti da almeno 5 anni con questa tattica di fare barriera
sapendo che verranno aperti dei varchi, e quando questo succede si abbandona quella barriera e se ne fa un'altra.
In realtà è successo che chi aveva buoni avvocati, che magari operano anche nel campo politico come politici,
questi varchi li ha potuti utilizzare per aprire spazi in giro. Ci doveva essere un solo centro commerciale, ce ne
sono almeno 5 in provincia di Bolzano. Non ci dovevano essere, ma ci sono perché in questa guerriglia noi diamo
lavoro agli avvocati, perché creiamo una incertezza del diritto. A questo punto chiedo alla Giunta provinciale: se la
strategia generale è quella di impedire il commercio al dettaglio nelle zone produttive, che strada ha in testa facendo questa legge? Che cosa si aspetta che succeda e quali sono le strategie successive che chi propone questo emendamento si immagina sulla strada di una regolazione definitiva, organica e in grado di tenere sul tema del
commercio al dettaglio nelle zone produttive. Io non la vedo questa strada, adesso il collega me la spiegherà,
spero in maniera convincente, ma io in questo momento questa strada non la vedo, vedo solo una tattica di ostruzionismo ma che ha dimostrato di avere fiato abbastanza corto. Si prende un po' di tempo, si guadagna qualche
mese ma non si sa dove si va a parare.
Ultima annotazione. Scusate se ritorno sul tema che ci è caro della questione dei pesticidi, su cui abbiamo
discusso a colpi di fioretto sulla normativa europea, sulla normativa statale, che cosa ci permette ecc. Noi abbiamo
detto di forzarla un po', l'assessore Schuler ci ha detto no, forzarla è una stupidaggine perché poi tanto non reggi.
Beh, questa è una forzatura forte! Quando si tratta di interessi economici la forzatura si fa e alla grande! Questo
dimostra ancora una volta che l'ambiente, le api e gli altri esseri che non hanno voce hanno proprio bisogno della
nostra voce per essere difesi!
KÖLLENSPERGER (Movimento 5 Stelle - 5 Sterne Bewegung - Moviment 5 Steiles): Herr Präsident!
Artikel 6 ist mit ziemlich problematischen Eingriffen vollgepackt. Kollege Dello Sbarba hat vieles schon vorweggenommen, was ich im Grunde genommen teile.
In Absatz 4 sehen wir wieder die sogenannte Anlassgesetzgebung. Die darin vorgesehene Bestimmung mit
Verweis auf den fehlenden Durchführungsplan ist so nicht akzeptabel. Sie sieht eine totale Liberalisierung vor und
kann meiner Meinung nach so nicht stehen bleiben.
In Absatz 5 hätte ich auch eine Frage, die der zuständige Landesrat vielleicht klären kann, wenn es heißt,
dass hier die Zahlung der jeweiligen Anteile erst nach Fertigstellung der Arbeiten anstatt davor anfällt. Wer streckt
hier vor, wenn der Private nicht gleich bezahlt? Die Gemeinde? Das wäre zu klären, weil es durchaus finanzielle
Auswirkungen hat.
Absatz 6. Am Anfang war es so, dass sich die Privaten die Erschließungskosten selbst bezahlt haben.
Dann kam der Passus, dass diese Kosten zwischen Privaten und Gemeinden aufgeteilt werden. Jetzt wird es
soweit kommen, dass die Gemeinde die anfallenden Kosten für sukzessive Verbesserungen der Erschließungsanlagen selbst übernehmen soll. In einer Zeit, in der die Gemeinden eh schon aus dem letzten Loch pfeifen, ist es
für mich völlig unverständlich, wieso man die privaten vor die öffentlichen Interessen stellt. Diesen Passus kann
ich beim besten Willen nicht nachvollziehen und auch nicht unterstützen.
Absatz 8 legt fest, dass die neuen Erschließungskosten für Baumaßnahmen in bereits erschlossenen Gewerbegebieten, mit denen eine höhere Baumasse realisiert wird als jene, die bei der Erschließung der Fläche
zulässig war, in eine höhere Baumasse genehmigt wird, nicht mehr zusätzlich berechnet werden. Also, wenn man
die Erschließungskosten anfangs auf die virtuell genehmigte Kubatur berechnen würde, dann wäre das in Ordnung. Nachdem es nicht so ist, dass man das auf die effektiv errichtete Kubabur bezahlt, wenn man weitere Kubatur errichtet, dann wäre es nur folgerichtig und logisch, dass man anteilsmäßig auch an den Erschließungskosten weiterzahlt. Das sieht auch das Verwaltungsgericht in seinem Urteil vor, wenn es ganz klar heißt: "Das Auftei-
112
lungskriterium der Kosten darf nicht die zulässige Baumasse sein und es muss nach dem Schlüssel der effektiv
reduzierten Baumasse vorgegangen werden." Im Absatz danach besagt dieses Urteil auch: "Sollte in der Zone in
Zukunft weitere Kubatur verbaut werden, dann sind Konzessionsgebühren zu entrichten." In Absatz 8 wird dieses
Prinzip auf den Kopf gestellt.
Absatz 10 ermöglicht es, all diese Eingriffe auch auf laufende Gerichtsverfahren anzuwenden. Das ist natürlich absolut inakzeptabel. Wenn wir Rom schon immer eine etwas laxe Auslegung von Rechtsstaat und Rechtssicherheit vorwerfen, dann sollten wir uns hier nicht an den gleichen Vergehen schuldig machen. Was sagen hier
jene Firmen, die ihren Anteil der Erschließungskosten bereits gezahlt haben? Wie stehen diese Firmen da, wenn
wir jetzt die Regelungen ändern und andere, die Rekurse machen, in Zukunft diese Kosten nicht mehr bezahlen
müssen? Das ist meines Erachtens vollkommen inakzeptabel. Hier greift man wiederum in bestehende Gerichtsverfahren ein. Dies geschieht zum Nachteil anstatt zum Vorteil der Gemeinden. Man sollte überhaupt nicht in Gerichtsverfahren, die noch im Laufen sind, eingreifen. Wenn hier nicht grundlegende Änderungen erfolgen, dann ist
dieser Artikel ganz klar abzulehnen und in der Konsequenz davon auch das ganze Landesgesetz negativ zu bewerten.
PRÄSIDENT: Abgeordneter Leitner, Sie haben das Wort.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Danke, Herr Präsident! Für diese Materie hätte es wirklich ein eigenes Gesetz gebraucht. All das in ein Omnibusgesetz zu verpacken, ist natürlich äußerst problematisch. Es ist hier vieles
gesagt worden, was ich nicht wiederholen will. Man geht jetzt natürlich von Prinzipien ab, die man viele, viele
Jahre lang als heilige Kuh dargestellt hat. Ich verweise auf das Verbot von Detailhandel in Gewerbegebieten. Jetzt
gibt es Regelungen, die den Detailhandel in Gewerbegebieten mit bestimmten Auflagen, die ebenso problematisch sind, ermöglichen. Was bedeutet beispielsweise der Passus: "Für den Einzelhandel müssen dazu bestimmte
Zonen vorgesehen werden."? Was meint man mit dem Verweis auf "bestimmte Zonen"? Sind damit eigene Zonen
für den Detailhandel gemeint? Diese Formulierung verstehe ich nicht und sie widerspricht genau dem Grundsatz,
den wir bisher in dieser Handelspolitik vertreten haben, nämlich, dass Detailhandel in Gewerbegebieten nicht zulässig ist. Jetzt wird dies im Gesetz verankert, was aus meiner Sicht problematisch ist. Dieser Abänderungsantrag,
der jetzt im letzten Moment hereingeschneit ist, würde natürlich einer genaueren Überprüfung bedürfen. In dieser
kurzen Zeit ist es se sehr, sehr schwer, alle Details zu analysieren.
Ich bekomme Bauchschmerzen, wenn ich an Absatz 10 denke! Ich bin gegen diesen Sanierungsartikel.
Dass man sich getraut, in ein Gesetz hineinzuschreiben, dass etwas nicht für jene Fälle gilt, die bei Inkrafttreten
dieses Gesetzes Gerichtsverfahren anhängig haben. Unglaublich! Es ist unglaublich, dass man sich getraut, so
etwas in ein Gesetz hineinzuschreiben! Ihr habt Viechereien gemacht und jetzt macht ihr schnell ein Gesetz, um
all das vom Tisch zu wischen, wobei die Gerichtsurteile ja nicht einmal da sind. Es ist ja nicht gesagt, dass jemand
verurteilt wird. Wenn der Gesetzgeber in laufende Verfahren eingreift, denke ich zugleich an die Geschichte mit
dem Strom. Wenn das eine gute Gesetzgebung ist, dann weiß ich nicht, wohin uns das führen soll. Ich finde es
wirklich unglaublich, dass man sich etwas Derartiges erlaubt. Wie schaut die Öffentlichkeit auf uns, wenn wir als
Landtag hergehen und ein solches Gesetz machen? Weil hier Verfahren vor dem Gericht offen sind, damit wir das
beseitigen können, sanieren wir, indem wir ein neues Gesetz machen. Das finde ich haarsträubend, das muss ich
ganz ehrlich sagen. Deshalb kann ich diesem Artikel grundsätzlich, aber auch einzelnen Passagen nicht zustimmen.
Noch einmal! Mit diesem letzten Änderungsantrag in Bezug auf die Gewerbegebiete, der hier eingebracht
wurde, gehen wir vollkommen von der bisherigen Politik weg. Es ist auch so, dass wir immer im Nachhinein reagieren. Wir haben immer gesagt, dass wir keinen Detailhandel in den Gewerbegebieten, auf der grünen Wiese
usw. zulassen möchten. In Realität aber ist das längst schon passiert! Das ist heute bereits in der Generaldebatte
gesagt worden. Die Realität hat uns überholt und jetzt machen wir ein Gesetz, um anzupassen, was schon vollzogen worden ist. Es handelt sich um eine Sanierung im Nachhinein!
Absatz 9 hat Kollege Heiss in der Generaldebatte zitiert. Um diesen Absatz zu lesen, muss man schon sehr
viel Phantasie oder Geduld haben. Um all diese Bestimmungen genau nachzulesen, auf die hier verwiesen wird,
bedarf es eines Studiums von mehreren Stunden. Eine authentische Interpretation auf diese Art verstehen wahrscheinlich nicht einmal jene, die sie geschrieben haben. Das ist keine gute Gesetzgebung. Da sieht man, was man
mit Omnibusgesetzen im wahrsten Sinne des Wortes anrichten kann. Vor so einer Gesetzgebung kann man eigentlich nur warnen.
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KNOLL (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Herr Präsident! Ich möchte es einmal unkommentiert lassen, wenn die
Regierung einen Änderungsantrag zum Änderungsantrag zum Änderungsantrag bringt. Ich bitte Sie jetzt einen
Moment die Aufmerksamkeit auf den Abänderungsantrag Nr. 5.1 zum Abänderungsantrag Nr. 5 Absatz 2 zu lenken, da hier ein Passus enthalten ist, in dem falsche Artikel zitiert werden. Ich glaube, dass dieser Absatz 2 etwas
ganz anderes zum Ausdruck bringt, als die Regierung vielleicht sagen möchte. Ich lese ihn kurz vor: "2. Der Einzelhandel in Gewerbegebieten wird gemäß den staatlichen und den EU-Rechtsvorschriften geregelt, unter Beachtung des Autonomiestatuts laut Dekret des Präsidenten der Republik vom 31. August 1972, Nr. 670, sowie der
Vorschriften von Artikel 6 der Italienischen Verfassung und von Artikel 8 des Unesco-Übereinkommens vom 20.
Oktober 2005, da die Aufrechterhaltung einer stabilen Bevölkerung Schutzelement für das Gebiet ist und, im Falle
der Provinz Bozen, Voraussetzung für den Erhalt der hier angesiedelten Sprachminderheiten darstellt." Wer soll
das sein? Wer ist die angesiedelte Sprachminderheit? Ist das ein Gesetz, das zum Schutze der Italiener gemacht
wird? Letztere wären in Südtirol de facto die angesiedelte Sprachminderheit. Wir reden hier ja von Südtirol. Die
deutsch- und ladinischsprachige Bevölkerung ist weder eine Minderheit im Land noch ist sie hier angesiedelt, aber
das mag noch sprachlich auszubessern sein. Ganz doll wird es dann, wenn man den Artikel 8 des Unesco-Übereinkommens von 2005 zitiert. Im Artikel 8 besagten Übereinkommens ist nicht der Schutz der sprachlichen Minderheiten geregelt, sondern der Dialog der Interkulturalität. Der Schutz der Sprachen und Kulturen ist in Artikel 6
und in Artikel 7 des Unesco-Übereinkommens von 2005 geregelt. Ich weiß nicht, ob es möglich ist, dies formell
abzuändern, oder ob man noch einen Änderungsantrag einbringen muss. Ich denke jedenfalls, wir sollten a)
wennschon die richtigen Artikel zitieren und b) festlegen, dass wir nicht ein Gesetz machen müssen, um die hier
angesiedelten Italiener zu schützen.
DELLO SBARBA (Grüne Fraktion - Gruppo verde - Grupa vërda): Prima della replica della Giunta provinciale vorrei chiedere alla presidenza un'informazione sull'emendamento n. 14 che è stato presentato il 15 ottobre. Noi avevamo il disegno di legge all'ordine del giorno della sessione della scorsa settimana e il termine per
presentare gli emendamenti era il 2 ottobre. Domanda, ed è sincera, in modo che la prossima volta lo possiamo
fare anche noi, non è retorica: il fatto che non si sia trattato il disegno di legge nella scorsa sessione ha riaperto i
termini di presentazione degli emendamenti?
PRÄSIDENT: Es ist genau so, wie Sie annehmen. Sie sind auch ein Profi der Geschäftsordnung und kennen die Regelungen in Bezug auf die Termine. Kollege Florian Zelger wird dies nachlesen und ich werde Ihnen
dann den entsprechenden Artikel vorlesen. Sie bekommen danach eine Antwort.
Landesrat Theiner, Sie haben das Wort für die Replik.
THEINER (Landesrat für Umwelt und Energie - SVP): Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte zu
den Abänderungsanträgen Nr. 1, Nr. 2, Nr. 3 und Nr. 10 Stellung nehmen.
Ich komme zunächst zu den Abänderungsanträgen Nr. 1 und Nr. 2. Nachdem der Beschlussentwurf für die
Ernennung der Mitglieder der Kommission für Natur, Landschaft und Raumentwicklung von der entsprechenden
Abteilung ausgearbeitet wird, ist implizit schon vorgesehen, dass die Mitglieder von dieser Abteilung vorgeschlagen werden. Etwas anderes wäre, wenn ich Mitglieder von einer anderen Abteilung vorschlagen würde. Deshalb
erübrigen sich die Abänderungsanträge Nr. 1 und Nr. 2. Kollege Dello Sbarba, ich hoffe, dass Sie mich verstanden
haben. Die jeweiligen Mitglieder werden von der Abteilung vorgeschlagen. Deshalb erübrigen sich die Abänderungsanträge Nr. 1 und Nr. 2.
Ich komme nun zum Abänderungsantrag Nr. 3 betreffend die Zusammensetzung dieser Kommission für
Natur, Landschaft und Raumentwicklung. Hier wird vorgeschlagen, dass die Fachperson auf dem Gebiet der Naturwissenschaft, die der Kommission angehört, aus einem Dreier-Vorschlag des repräsentativsten Naturschutzvereins ausgewählt wird. Wir hätten im Prinzip hier keine Schwierigkeiten, das sage ich ganz offen. Nur würde es
einen Gleichheitsgrundsatz verletzen, außer die Mitglieder der Gemeinden sind hier wie alle anderen genauso
ernannt und werden nicht aus einem Dreier-Vorschlag einer Organisation ernannt. Wenn wir also den Gleichheitsgrundsatz beachten wollen, kommt das nicht in Betracht.
Abänderungsantrag Nr. 10 betreffend Gebäudeabstand. Darüber haben wir uns schon heute Früh unterhalten. Ich bin auf die Äußerungen von Kollegen Hans Heiss eingegangen. Sie wissen, welches der Grund für
diesen Änderungsantrag ist, den wir hier eingebracht haben. Die Gesetzesidee ist davon ausgegangen, dass der
Verfassungsgerichtshof die entsprechende Bestimmung des Landesraumordnungsgesetzes im Jahre 2012 außer
Kraft gesetzt hat. Insbesondere in den Stadtgemeinden gibt es diesbezüglich große Probleme. Die Stadtgemein-
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den üben enormen Druck aus, dass man hier versucht, eine lokale Zuständigkeit zu erwerben. Wir haben uns mit
der ganzen Thematik intensiv auseinandergesetzt. Die Parlamentarier haben versucht, Lösungsvorschläge zu
erarbeiten, bzw. sich mit Regierungsvertretern abgesprochen. Dieser Entwurf ist nicht von unserer Abteilung ausgearbeitet worden, sondern stammt von den Vorschlägen, die die Parlamentarier mit Regierungsvertretern abgesprochen haben.
KOMPATSCHER (Landeshauptmann - SVP): Herr Präsident, zur Regelung der Tätigkeit in den Gewerbegebieten! Es ist das Prinzip bestätigt, dass Gewerbegebiete grundsätzlich der Produktions- und der Großhandelstätigkeit vorbehalten sind. Das hatten wir immer schon und das bleibt auch so aufrecht. Ich rede jetzt vom
Text, wie er dann mit den Abänderungsanträgen vorgeschlagen ist, damit das auch einmal gesagt ist. Bisher war
vorgesehen, dass in Gemeinden mit mehr als 30.000 Einwohnern bis zu 40 Prozent und in den anderen Gemeinden bis zu 25 Prozent für eine andere Tätigkeit verwendet werden können. Dies galt ausschließlich für Dienstleistungen. Jetzt kommt der Detailhandel neu dazu und ist in diesem Fall auch möglich, allerdings darin nur zu
10 Prozent, das heißt 2,5 Prozent in den Gemeinden bis 30.000 Einwohnern und 4 Prozent in den Gemeinden
über 30.000 Einwohnern. Dies ist nur dann möglich, wenn die Gemeinde das will. Das ist der Punkt. Deshalb
muss die Zone ausgewiesen werden. Es muss gesagt werden, dass es eine Zone ist, in der auch die Detailhandelstätigkeit in diesem Sinne vorgesehen wird. Das ist keine großartige Besonderheit. Es war bisher schon so,
dass die Gemeinden darüber entscheiden konnten, obwohl das Prinzip bis zu 25 Prozent Dienstleistung galt. Deshalb ist diese Bestimmung immer in Linie mit den vergangenen Regelungen. Es geht hier darum, zu sagen, dass
Detailhandel möglich sein kann, wenn die Gemeinde das will, aber nur in einem sehr beschränkten Ausmaß. Es
geht auch darum, unsere gewachsene Handelsurbanistik und unsere Handelssituation in Südtirol, die sehr viele
Vorteile für die Bevölkerung gebracht hat, Nahversorgung usw., entsprechend zu schützen. Außerdem muss die
genannte Überprüfung bezüglich der Einflüsse auf Umwelt, auf das Territorium insgesamt, auf die urbanistische
Situation und auf die Verkehrssituation dieser Ausweisung stattfinden. Das ist das Prinzip dieses Gesetzes. Ich
denke, dass das eine vernünftige Regelung ist. Ein absolutes Verbot ist nicht durchsetzbar. Eine Regelung, bei
der man die Hoheit in der Gemeinde darüber hat, zu entscheiden, ob wir das wollen oder nicht, und dann entsprechend die Prüfung zu machen, welche Auswirkungen das hat, ist die Voraussetzung dafür, dass die Ausweisung
auch genehmigt werden kann. Das ist der Inhalt dieses Gesetzes.
Ich komme nun zu der vielkritisierten Übergangsbestimmung in Bezug auf die Gewerbegebiete und die Erschließungskosten. Ich darf auf den Abänderungsantrag Nr. 13 verweisen. Die Regelung besagt jetzt ausdrücklich, dass jene ausgenommen sind, gegen die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes Gerichtsverfahren anhängig sind.
Diese Abänderung nimmt Rücksicht auf die Kritik, die geäußert worden ist. Somit ist dieser Punkt erledigt. Wir
greifen also nicht in laufende Gerichtsverfahren ein. Das ist in diesem Abänderungsantrag Nr. 13 ausdrücklich
vorgesehen. Somit haben wir schlicht und einfach auf die geäußerte Kritik reagiert, welche ja schon im Vorfeld
aufgekommen ist.
Zu den Gewerbegebieten bzw. zur Regelung selbst! In den Wohnbauzonen war es immer so und hat auch
gut funktioniert. Wer hat die Finanzierung bei der Errichtung der Zone bzw. bei Ersterschließung übernommen?
Ein Teil wird von der öffentlichen Hand mit den Beiträgen des Landes und ein Teil von Privaten übernommen, also
jenen Personen, die dann in dieser Wohnbauzone bauen. Wenn dann zu einem späteren Zeitpunkt eine außerordentliche Instandhaltung bzw. Erweiterung aufgrund eines größeren Bedarfs notwendig war, hat dies die Gemeinde finanziert. Die Leute zahlen Steuern und diese Steuern sind auch dazu da, das zu finanzieren. In der Gewerbezone lautete die Regelung allerdings anders. Trotzdem haben die meisten Gemeinden und das Land sie
bisher gleich interpretiert wie die Regelung in der Wohnbauzone. Da sie aber nun mal anders lautete, war dies ein
Problem, weil sie manche Gemeinden so und manche wieder anders angewandt haben. Manche Gemeinden
haben die außerordentliche Instandhaltung bzw. die Nachbesserung selbst finanziert, andere hingegen haben
Zahlungsaufforderungen gemacht. Es ist dann herausgekommen - dazu gibt es ein Urteil -, dass die letztere Interpretation scheinbar die richtige ist. Das war aber nicht der Wille des Gesetzgebers. Gerade in Gewerbegebieten,
genauso wie in der Wohnbauzone zahlen die Betriebe bei der Ersterrichtung jenen Teil, der nicht mit Steuermitteln
finanziert ist. Dann zahlen sie die Gemeindeimmobiliensteuer, Abgaben auf die Dienste usw. So ist beispielsweise
bei der Abwassergebühr auch ein Teil Kanalgebühr dabei, welche den Sinn hat, die Kosten für anschließende
Instandhaltungsarbeiten zu finanzieren. Es ist richtig, dass diese anschließenden Maßnahmen aus den Steuermitteln finanziert werden. Deshalb wollen wir die Regelung jetzt gleichstellen. Wie gesagt, mit der Korrektur dieses
Änderungsantrages werden wir nicht in laufende Verfahren eingreifen und eine einheitliche Regelung für die Zukunft erzielen. Die meisten Gemeinden haben die Regelung bereits so interpretiert. Es hat sich aber zuletzt her-
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ausgestellt, dass jene Gemeinden, die das anders gesehen haben, Recht hatten. Die Formulierung war somit
unklar. Jetzt wird Klarheit geschaffen. Es erfolgt die Erstfinanzierung, Steuermittel werden von den Betroffenen für
die Erschließung bezahlt. Dann erfolgt die Nachbesserung von der öffentlichen Hand, weil bereits Steuermittel
kassiert wurden. Wir haben somit eine einheitliche Regelung für Wohnbau und Gewerbe, sodass Klarheit herrscht.
Ich komme noch auf den Hinweis vom Abgeordneten Knoll. Es handelt sich zum einen wirklich um einen
sprachlichen Fehler, wenn hier von "angesiedelten Sprachminderheiten" gesprochen wird. Das ist ein Begriff, den
wir noch nicht verwendet haben. Es geht natürlich um die "ansässige Bevölkerung", also die "residenti" im Italienischen. Ich hoffe, dass diese sprachliche Korrektur vorgenommen wird.
Der Hinweis auf die Artikel! Wenn man es genau nimmt, sind es die Artikel 6, 7 und 8, die die Materie regeln. Hier wird nur Artikel 8 zitiert, was nicht falsch ist, aber betroffen sind natürlich auch die beiden Artikel davor.
Ich frage den Präsidenten, ob man diesen Gesetzesverweis als technische Korrektur vornehmen kann. Es geht
immer um den Schutz der kulturellen Eigenheiten bzw. Besonderheiten. Es handelt sich um eine technische Anpassung mit dem Verweis auf Artikel 6, 7 und 8.
PRÄSIDENT: Ich gebe Ihrem Antrag auf die sprachliche Änderung und die Änderung technischer Natur
statt.
Wir kommen zur Abstimmung. Abgeordneter Dello Sbarba zieht die Abänderungsanträge Nr. 1 und 2 zurück.
Wir stimmen über Änderungsantrag Nr. 3 ab: mit 7 Jastimmen, 21 Nein-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen
abgelehnt.
Wir stimmen über Änderungsantrag Nr. 4 ab: mit 7 Ja-Stimmen und 25 Nein-Stimmen abgelehnt.
Wir stimmen über Änderungsantrag Nr. 5.1 ab: mit 18 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und
6 Stimmenthaltungen genehmigt.
Der Änderungsantrag Nr. 5 ist hinfällig.
Wir stimmen über Änderungsantrag Nr. 6 ab: mit 4 Ja-Stimmen, 21 Nein-Stimmen und
6 Stimmenthaltungen abgelehnt.
Wir stimmen über Änderungsantrag Nr. 8 ab: mit 7 Ja-Stimmen, 20 Nein-Stimmen und
4 Stimmenthaltungen abgelehnt.
Wir stimmen über Änderungsantrag Nr. 9 ab: mit 7 Ja-Stimmen, 19 Nein-Stimmen und
6 Stimmenthaltungen abgelehnt.
Wir stimmen über Änderungsantrag Nr. 10 ab: mit 13 Ja-Stimmen und 18 Nein-Stimmen abgelehnt.
Wir stimmen über Änderungsantrag Nr. 11 ab: mit 15 Ja-Stimmen und 18 Nein-Stimmen abgelehnt.
Änderungsantrag Nr. 12 ist hinfällig.
Wir stimmen über Änderungsantrag Nr. 13 ab: mit 19 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und
10 Stimmenthaltungen genehmigt.
Wir stimmen über Änderungsantrag Nr. 14 ab: mit 18 Ja-Stimmen und 14 Stimmenthaltungen genehmigt.
Wir stimmen über Änderungsantrag Nr. 15 ab: mit 26 Ja-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen genehmigt.
Die Änderungsanträge Nr. 16 und Nr. 17 sind hinfällig.
Bevor ich zur Behandlung des Artikels komme, möchte ich die vorhin aufgeworfene Frage von Kollegen
Dello Sbarba beantworten. Im Artikel 97/bis Absatz 4 der Geschäftsordnung des Südtiroler Landtages heißt es:
"Wird ein Gesetzentwurf laut Artikel 47 oder Artikel 62 auf die Tagesordnung gesetzt, werden die Fristen laut Absatz 1 nicht angewandt, weshalb diesbezügliche Änderungsanträge bis zum Abschluss der Generaldebatte über
den Gesetzentwurf eingebracht werden können. Sollte der auf die Tagesordnung gesetzte Gesetzentwurf, aus
welchem Grund auch immer, nicht in der betreffenden Sitzung bzw. Sitzungsfolge behandelt werden, wird die Frist
für die Einbringung von Änderungsanträgen wieder eröffnet und endet zwei Werktage vor der darauffolgenden
Sitzung - das heißt 48 Stunden, was in unserem Fall der 14. gewesen wäre und am 14. sind diese Anträge eingelangt - bzw. Sitzungsfolge, auf deren Tagesordnung der entsprechende Gesetzentwurf steht." Es ist also ganz
klar, explizit geregelt, um Ihre Antwort jetzt korrekt zu beantworten.
Wer möchte zu Artikel 6 sprechen? Niemand. Dann stimmen wir darüber ab: mit 18 Ja-Stimmen und 14
Nein-Stimmen genehmigt.
Art. 6-bis
116
Änderung des Landesgesetzes vom 10. Oktober 1997, Nr. 14, „Maßnahmen zur Durchführung des
Dekretes des Präsidenten der Republik vom 26. März 1977, Nr. 235, über die Erzeugung und Verteilung von elektrischer Energie“
1. Nach Artikel 2 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 10. Oktober 1997, Nr. 14, wird folgender Absatz
eingefügt:
„1-bis. Das Land beabsichtigt, den Elektrizitätssektor in Südtirol neu zu organisieren. Zu diesem
Zweck fördert es die Gründung einer Kapitalgesellschaft mit ausschließlicher Beteiligung der größten
öffentlich-rechtlichen Körperschaften Südtirols, die durch Gesellschaften, an denen sie beteiligt sind,
einschlägig tätig sind, und kann es sich am Gesellschaftskapital der genannten Kapitalgesellschaft
beteiligen oder an einer bereits bestehenden Gesellschaft Anteile oder Quoten erwerben. Die Beteiligung kann auch mittels Gesellschaften erfolgen, deren gesamtes Kapital letztendlich von den genannten Körperschaften gehalten wird. Das Land ist weiters zur Einbringung oder Abtretung von Aktien oder Anteilen von Gesellschaften, an denen es eine Beteiligung hält, ermächtigt.“
---------Art. 6-bis
Modifica della legge provinciale 10 ottobre 1997, n. 14, “Provvedimenti di attuazione del decreto del
Presidente della Repubblica 26 marzo 1977, n. 235, in materia di produzione e distribuzione di energia elettrica”
1. Dopo il comma 1 dell’articolo 2 della legge provinciale 10 ottobre 1997, n. 14, è inserito il seguente
comma:
“1-bis. La Provincia intende dare avvio ad una riforma gestionale nel settore dell’energia elettrica in
Alto Adige. A tale scopo promuove la costituzione di una società di capitali a partecipazione totalitaria da parte dei maggiori enti pubblici della provincia di Bolzano operanti nel settore a mezzo di società dagli stessi partecipate, e può partecipare al capitale sociale della stessa o assumere partecipazioni in una società già esistente. La partecipazione può avvenire anche per mezzo di società il cui
capitale in ultima analisi è detenuto per intero dai predetti enti. Inoltre la Provincia è autorizzata al
conferimento o alla cessione di azioni o quote di società da essa partecipate.”
Abänderungsantrag Nr. 1, eingebracht vom Abgeordneten Köllensperger: "Der Artikel wird gestrichen".
"L'articolo è soppresso".
Abänderungsantrag Nr. 2, eingebracht vom Abgeordneten Pöder: "Der Artikel wird gestrichen".
"L'articolo è soppresso".
Abänderungsantrag Nr. 3, eingebracht vom Landesrat Theiner: "Artikel 6/bis erhält folgende Fassung:
Änderung des Landesgesetzes vom 10. Oktober 1997, Nr. 14, „Maßnahmen zur Durchführung des
Dekretes des Präsidenten der Republik vom 26. März 1977, Nr. 235, über die Erzeugung und Verteilung von
elektrischer Energie“
1. Nach Artikel 2 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 10. Oktober 1997, Nr. 14, wird folgender Absatz eingefügt: 1bis. Das Land beabsichtigt, den Elektrizitätssektor in Südtirol neu zu organisieren. Zu diesem Zweck fördert es die
Gründung einer Kapitalgesellschaft mit ausschließlicher Beteiligung der größten öffentlich-rechtlichen Körperschaften Südtirols, die durch Gesellschaften, an denen sie beteiligt sind, einschlägig tätig sind, und kann sich am
Gesellschaftskapital der genannten Kapitalgesellschaft beteiligen oder an einer bereits bestehenden Gesellschaft
teilhaben. Die Beteiligung kann auch mittels Gesellschaften erfolgen, deren gesamtes Kapital letztendlich von den
genannten Körperschaften gehalten wird. Das Land ist weiters zur Einbringung oder Abtretung von Aktien oder
Anteilen von Gesellschaften, an denen es eine Beteiligung hält, ermächtigt. In Berücksichtigung der strategischen
Bedeutung, welche die Reform für Südtirol einnimmt, zielt sie auf die Koordinierung und die effizientere Handhabung aus unternehmerischer Sicht der Tätigkeiten laut Artikel 1 des Dekrets des Präsidenten der Republik vom
26. März 1977, Nr. 235, in geltender Fassung; sie bewirkt, dass gegenüber der besagten Kapitalgesellschaft, sobald die formellen Abkommen oder die entsprechenden Beschlüsse der genannten öffentlichen Körperschaften
vorliegen, die Inhaberschaft der vom Land oder den örtlichen Körperschaften ausgestellten Ermächtigungen und
verwaltungsrechtlichen Konzessionen betreffend die verschiedenen Betriebszweige, die Gegenstand der Zusammenlegung infolge der genannten gesellschaftsrechtlichen Operationen sind, bestätigt wird beziehungsweise
diese auf sie übertragen wird; weiters bewirkt sie den Abschluss eventueller laufender Verfahren."
"L'articolo 6/bis è così sostituito:
117
Modifica della legge provinciale 10 ottobre 1997, n. 14, “Provvedimenti di attuazione del decreto del Presidente della Repubblica 26 marzo 1977, n. 235, in materia di produzione e distribuzione di energia elettrica”
1. Dopo il comma 1 dell’articolo 2 della legge provinciale 10 ottobre 1997, n. 14, è inserito il seguente comma: 1bis. La Provincia intende dare avvio ad una riforma gestionale nel settore dell’energia elettrica in Alto Adige. A tale
scopo promuove la costituzione di una società di capitali a partecipazione totalitaria da parte dei maggiori enti
pubblici della provincia di Bolzano operanti nel settore a mezzo di società dagli stessi partecipate, e può partecipare al capitale sociale della stessa o assumere partecipazioni in una società già esistente. La partecipazione può
avvenire anche per mezzo di società il cui capitale in ultima analisi è detenuto per intero dai predetti enti. Inoltre la
Provincia è autorizzata al conferimento o alla cessione di azioni o quote di società da essa partecipate. In considerazione della strategicità che la riforma riveste per il territorio dell'Alto Adige, essa è finalizzata al coordinamento
ed alla più efficiente gestione industriale delle attività di cui all'articolo 1 del decreto del Presidente della Repubblica 26 marzo 1977, n. 235, e successive modifiche, e comporta, una volta intervenute le formali intese o le convergenti deliberazioni dei suddetti enti pubblici, la conferma o il trasferimento in favore della predetta società di
capitali della titolarità delle autorizzazioni e delle concessioni amministrative, rilasciate dalla Provincia o dagli enti
locali, inerenti ai vari rami aziendali interessati dall'aggregazione e comporta altresì la chiusura degli eventuali
procedimenti in corso, aventi ad oggetto le autorizzazioni e le concessioni amministrative interessate dalle operazioni societarie di cui al presente articolo."
Abänderungsantrag Nr. 4, eingebracht von den Abgeordneten Dello Sbarba, Foppa und Heiss: "Nach Absatz 1 wird folgender Absatz eingefügt: 2. Nach Artikel 2 Absatz 1-bis des Landesgesetzes vom 10. Oktober 1997,
Nr. 14, wird folgender Absatz eingefügt: '1-ter. Die Gründung von Kapitalgesellschaften gemaß Absatz 1-bis kann
unter folgenden Bedingungen erfolgen:
1. Die Rechtmäßigkeit der wasserrechtlichen Konzessionen zur Stromerzeugung, die Gegenstand des Urteils des
Bozner Landesgerichts Nr. 138/2013 vom 28. Februar 2013 sind, ist durch eine erneute Prüfung der Anträge
und der bis zum 30. Dezember 2005 rechtmäßig eingereichten Projekte sowie durch die Neuvergabe der Konzessionen an den Bestbieter wiederherzustellen.
2. Das Land darf weder eine (auch nur relative) Anteilsmehrheit an der neuen Kapitalgesellschaft gemäß Absatz
1-bis halten noch eine beherrschende Stellung in dieser Gesellschaft innehaben, um jedweden Interessenkonflikt mit seiner Befugnis zur Vergabe von wasserrechtlichen Konzessionen zur Stromerzeugung zu vermeiden'."
"Dopo il comma 1 è inserito il seguente comma: 2. Dopo il comma 1-bis dell'articolo 2 della legge provinciale 10 ottobre 1997, n. 14, è inserito il seguente comma: '1-ter. La costituzione della società di capitali di cui al
comma 1-bis può avvenire alle seguenti condizioni:
1. che sia prima ripristinata la legalità nelle concessioni idroelettriche oggetto della sentenza del Tribunale di Bolzano n. 138/2013 del 28 febbraio 2013, attraverso il riesame delle domande e dei progetti legittimamente presentati entro il termine del 30 dicembre 2005, assegnando nuovamente le concessioni alla migliore offerta;
2. che nella nuova società di capitali di cui al comma 1-bis la Provincia non abbia né la maggioranza, anche relativa, né una posizione di controllo, al fine di evitare ogni possibile conflitto di interessi con la propria competenza nell'assegnazione delle concessioni idroelettriche'."
Gibt es dazu Wortmeldungen? Abgeordneter Dello Sbarba, Sie haben das Wort .
DELLO SBARBA (Grüne Fraktion - Gruppo verde - Grupa vërda): Si tratta della famosa fusione tra AE e
SEL. All'inizio questo articolo diceva una cosa molto più semplice, cioè che la Giunta provinciale ha intenzione di
mettere ordine sulla questione dell'energia, della produzione idroelettrica e lo continua a dire con una forma che è
più l'annuncio di un'intenzione che altro. Io non ho mai visto un articolo formulato così: "La Giunta provinciale ha
intenzione di…" mi sembra una cosa più adatta ad un programma di governo, ad un discorso che non ad un articolo di legge. Poi diceva che si autorizza la Giunta a creare una nuova società fatta di enti pubblici - quindi capisco
che nella riorganizzazione del tessuto idroelettrico in provincia di Bolzano la vecchia questione tirata fuori ogni
tanto dell'azionariato popolare non è più attuale – che porti insieme le più grandi realtà, SEL e AE, e a spostare le
proprie partecipazione che in questo momento ha in SEL in questa nuova società. Questo era l'articolo iniziale.
Poi è arrivato da parte del collega Theiner, questa volta datato 2 ottobre quindi è quello che noi abbiamo
avuto l'altra volta, un emendamento che dice molto di più. Innanzitutto dice che a questa nuova società vengono
trasferite tutte le autorizzazioni e le concessioni in mano alle precedenti società. Questa è la fusione delle due
società, perché se una società elettrica non ha più la titolarità delle concessioni idroelettriche, questa società è
una scatola vuota, non esiste più.
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Ricordo che il dibattito fino a questo momento, anche nei consigli comunali di Merano e Bolzano, si è sviluppato nel senso che i sindaci hanno detto che non è stato ancora deciso niente, non è deciso quindi se si fa una
forma di collaborazione o no, e non è decisa la forma di questa eventuale collaborazione, tanto è vero che nei due
consigli comunali sono state presentate diverse alternative. Si è detto che la società unica non è l'unica alternativa, ci possono essere anche delle sinergie fra le due società, ci possono essere delle cessioni fra le due società
per indennizzare la società che si è vista sottrarre illegalmente le concessioni. Qualcuno ha detto che ha senso
mettere insieme la distribuzione, e io sono d'accordo, ha senso mettere insieme in trading. Per esempio ci potrebbe essere la distribuzione dove è più forte SEL che gestisce la rete e l'altra sul trading in cui AE è molto più
avanti di SEL, perché accede direttamente al mercato elettrico, fa politica di trading mentre la SEL è chiusa dentro
il sistema Enel, cioè la SEL è SEL-Hydropower e Hydros che vengono presentate sul mercato elettrico rispettivamente da Enel e Edison, non ci vanno direttamente a vendere la propria energia, poi SEL ricompra l'energia sul
mercato elettrico ecc., per esempio ci potrebbe essere una società di trading che assorbe più know out da AE che
non da SEL. I sindaci hanno detto che c'è l'opzione zero: non se ne fa niente, oppure ci sono più opzioni aperte di
collaborazione, di cui la fusione è una variante, ma ci possono essere forme intermedie di collaborazione per
mettere insieme quello che ha senso mettere insieme. È inutile che ci siano due centri di telecontrollo delle centrali
nella stessa provincia, quello di SEL e quello di AE quando uno solo di quelli potrebbe gestire le centrali di tutto il
nord-est d'Italia, perché sono centri avanzati.
Votando questo articolo noi scegliamo già, perché votiamo la fusione in un'unica società, perché si dice che
una volta fatto l'accordo questo prevede il conferimento di tutte le concessioni e le autorizzazioni alla nuova società. Questa è la fusione, perché una SEL o una AE senza la titolarità delle concessioni non vale niente. Del resto
quando si è fatta SE-Hydropower è successo questo, SEL e Enel hanno conferito addirittura le domande di concessione, infatti gestisce le centrali. Le due società perdono le concessioni, questa è la prima cosa che si dice.
Allora, a favore della società di capitali nuova va la titolarità delle autorizzazioni e delle concessioni amministrative in capo alle vecchie società, c'è proprio uno svuotamento delle due società, il secondo punto che dice è
che comporta la chiusura di eventuali procedimenti in corso aventi ad oggetto le autorizzazioni e le concessioni
amministrative interessate dalle operazioni societarie. È un giro di parole che si chiude con la rivalutazione – non
penso si sia così matti da voler dire che si chiudono le controversie davanti al Magistrato delle acque, voi sapete
che ci sono 12 centrali impugnate, sarebbe assurdo, una legge provinciale non può chiudere le controversie –
anche se potrebbe dire che il ritiro dei ricorsi è condizione per aderire alla nuova società. Se AE vuole aderire alla
nuova società deve ritirare i ricorsi. È una stupidaggine scriverlo, tanto è ovvio che se fanno l'accordo, AE ritira i
ricorsi! Ma vuol dire che si chiude la procedura Caia, la vecchia Giunta provinciale ha fatto una delibera sul riesame delle concessioni, perché Caia aveva detto che le concessioni sono illegali dato che sono state ottenute con
gare manipolate, l'ha detto la sentenza del Tribunale nel 2013. Quindi le concessioni sono illegali, Caia, pagato
dalla Giunta provinciale e approvato dalla Giunta provinciale con delibera, ha detto che non si può andare avanti
così, e cosa si deve fare? Ha detto che non si devono rifare le gare europee, per riportare la legalità nelle concessioni. E ha detto di dirlo in giro, perché i sindaci vanno a dire che se non si fa l'accordo si rifanno le gare europee.
Caia ha detto no, bisogna rivedere le assegnazioni, rivalutarle riprendendo la gara nel momento in cui c'è stata
l'illegalità. Quindi non bisogna ribandire le concessioni a livello europeo, bisogna riprendere in mano i progetti già
presentati, quelli validi, poi la Giunta provinciale deve decidere qual è il progetto migliore senza manipolazioni.
Qui quando si dice che si chiudono eventuali procedimenti in corso aventi per oggetto le autorizzazioni si
dice non solo che per aderire, AE deve ritirare i ricorsi, e deve ritirare anche le pretese di indennizzo – AE ha chiesto 800 milioni, lo diceva Pius Leitner prima – ma si chiude anche la procedura Caia. Per chiudere la procedura
Caia voi potreste fare una delibera di revoca della delibera precedente. Nessuno vi impone di ordinarvelo per
legge! Ma perché fate la legge? Per coprirvi le spalle, perché il tema è delicato, sono in gioco centinaia di milioni,
quindi invece di fare una delibera che revoca la procedura Caia, che era stata attivata con una delibera della
Giunta provinciale, ho fatto il conto che ci sono decine di delibere della nuova Giunta provinciale che revocano
delibere della vecchia Giunta provinciale, quindi potevate fare una delibera che revocava, ma per coprirvi le spalle
perché la questione implica conseguenze patrimoniali notevoli, voi ci chiedete di autorizzarvi per legge a chiudere
questa cosa. Attenzione che non ci sono AE e SEL come protagonisti, perché ci sono anche altri soggetti privati
che hanno fatto ricorso, che a me sono meno simpatici, ma voi chiudete la procedura di rivalutazione anche di
quella concessione. Voi dite di no, ma la procedura Caia riguardava anche S. Antonio.
Questa norma ha la coda di paglia. Il fatto che vi fate autorizzare per legge a chiudere una procedura che
avete aperto con una semplice delibera dimostra che il tema è pericoloso e potrebbe avere delle conseguenze
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patrimoniali notevoli. Per questo, presidente Widmann, chiedo la votazione per appello nominale sull'emendamento n. 4, perché è bene che chi vota si assuma la responsabilità anche per il futuro.
Noi non siamo contro una possibile collaborazione fra le due grandi società elettriche. Se viene approvato il
nostro emendamento, voteremo a favore dell'articolo. Il nostro emendamento dice due cose. La prima è che per
fare la nuova società bisogna riportare prima la legalità nelle concessioni. Ci deve essere una sistemazione nelle
concessioni, bisogna sapere a chi appartengono legittimamente le concessioni, perché se non si sa a chi appartengono legittimamente, a parte che non c'è lo stato di diritto, ma non si riesce neanche a valutare il valore di queste due società. A chi attribuiamo la centrale di Tell? A chi attribuiamo la centrale di S. Antonio? E Cardano? Sono
tutte concessioni ottenute con la manipolazione. Facevamo l'esempio prima, quando parlavamo del patto con
Roma, che se qualcuno ti ha rubato 10.000 euro e tu gli dai 4.000 euro, ma qui c'è qualcuno che ha rubato 10.000
euro! E questo viene sanato. Noi facciamo le trattative sulla base di una illegittimità. Prima cosa bisogna ripristinare la legalità nelle concessioni. La Giunta provinciale deve rivalutare le concessioni e la seconda cosa è che la
Provincia non abbia né la maggioranza nella nuova società né una posizione di controllo perché, ricordiamoci che
la legge statale che regola le concessioni in assenza della legge provinciale, parla anche di assenza di conflitto di
interesse, cioè chi decide sulle concessioni non deve avere un conflitto di interesse, e se la Provincia continua ad
avere il 65% e ciascun comune il 17%, - quando qualcuno dice di dare il 34% a Bolzano e Merano bisogna fare
attenzione, perché nella nuova società hanno il 17% a testa -, Merano e Bolzano stanno insieme in AE perché è la
loro società e sono costrette a farlo, e ogni tanto litigano anche, ma immaginate se perdono l'aggancio reale in AE
e vanno a finire in una società in cui la Provincia ha il 65% e loro hanno il 17% a testa!
Questo noi proponiamo. Se queste due condizioni vengono accettate voteremo volentieri a favore di questa
ipotesi, altrimenti è un colpo di spugna sull'illegalità.
KÖLLENSPERGER (Movimento 5 Stelle - 5 Sterne Bewegung - Moviment 5 Steiles): Herr Präsident!
Ich habe einen Streichungsantrag zu diesem Artikel eingereicht, und zwar nicht deshalb, weil ich der Meinung bin,
dass man nicht über eine eventuelle Zusammenarbeit oder einen eventuellen Zusammenschluss von Etschwerken
und SEL reden sollte, sondern vielmehr deshalb, weil man dies nicht mit einem blinden Passagier in ein Omnibusgesetz einbauen kann. Und dies kann schon gar nicht unter den Voraussetzungen geschehen, die wir hier vorfinden, nämlich, dass laufende Gerichtsverfahren anhängig sind. Die Konzessionen sollten alle in diese neue Gesellschaft eingebracht werden. Wir erstellen hier de facto ein Monopol. Es wird gerade eine "Due Diligence" gemacht.
Damit wir diese Unternehmen bewerten können, müssen wir wissen, wem die Konzessionen zustehen. Die SELKonzessionen sind das Resultat von Straftaten. So sieht es aus! Es wird ermittelt und bald einen Gerichtsbeschluss geben. Es geht um eine Klage der Etschwerke gegen die SEL von 807 Millionen Euro, von der man nicht
weiß, wie es ausgeht. Wie kann man hier eine Unternehmensberatung vornehmen? Es ist absolut unumgänglich,
dass hier Klarheit geschaffen wird, bevor man solche Schritte in die Wege leitet. Wenn man diesen Artikel genehmigt, bevor das genannte Gerichtsurteil erfolgt, dann liegt natürlich der Verdacht nahe, dass es hier um eine Rettungsaktion für die SEL geht und um nichts anderes.
Es gibt noch weitere Fragen. Es geht nicht nur um die "Due Diligence", wie viel die Unternehmen wert sind
und wem die Konzessionen bei der Bewertung auf dem Papier zugewiesen werden. Auch die SEL-Verträge selbst
mit ENEL und Edison sind nicht gerade sehr vorteilhafte Verträge für uns. Für ENEL und Edison sind sie sehr
vorteilhaft. Sie fließen in dieses neue Gemeinschaftsunternehmen ein. Weiters sind die Etschwerke der große
Dividendenbringer für die Gemeinden Meran und Bozen. Jeder, der einmal bei einem Unternehmen war, weiß, wie
es mit der Dividendenausschüttung funktioniert. Der Vorstand bzw. der Geschäftsführer macht einen Vorschlag
und die Mitgliedervollversammlung muss diesen mehrheitlich annehmen. Derjenige, der die Mehrheit des Unternehmens hat, beschließt, ob und wie viel Dividenden ausgeschüttet werden. Wenn die Gemeinden Bozen und
Meran ihre Konzessionen an den Etschwerken in ein neues Unternehmen einbringen, an dem sie nicht die Mehrheit haben, dann geben sie die Führung über dieses Unternehmen und die potentiellen Dividenden für morgen aus
der Hand. Diese Entscheidung richtet sich meines Erachtens komplett gegen die Interessen der Bürger in Bozen
und Meran. Ich möchte wirklich wissen, wie ein Bürgermeister so etwas seinen Leuten erklären könnte. Es wäre
sehr interessant, das noch einmal zu hinterfragen.
Im Änderungsantrag von Landesrat Theiner heißt es im letzten Satz, dass die Fusion bzw. der Zusammenschluss den Abschluss eventueller laufender Verfahren und umgekehrt bewirkt. Man könnte dem zustimmen,
wenn es hieße, dass die Fusion nach Abschluss eventueller laufender Verfahren möglich sein kann. In diesem
Falle könnte man im Hinblick auf das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit damit leben. Nichtsdestotrotz bin ich der Meinung - wie auch beantragt -, dass dieser Artikel gestrichen gehört. Erst soll Klarheit geschaffen werden. Wenn
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Klarheit besteht, wem die Konzessionen gehören, dann kann man die Unternehmen bewerten und darüber reden,
ob ein Zusammenschluss für Südtirol interessant sein könnte oder nicht. Aber unter diesen Voraussetzungen ist
es für mich absolut unmöglich, diesem Artikel zuzustimmen. Ich beantrage die namentliche Abstimmung.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Danke, Herr Präsident! Wir erleben heute das zweite Mal eine außergerichtliche Einigung. Zuerst gab es diese beim Sicherungspakt und jetzt soll diese beim Strom erfolgen. Eine außergerichtliche Einigung muss per se nicht schlecht sein und kann auch vernünftig sein. In diesem Fall ist sie es
leider nicht! Ich kann dem Kollegen Dello Sbarba in dieser Angelegenheit nur Recht geben. Ich sehe die Sache
ähnlich. Der erste Satz in diesem Artikel hat es in sich. Es ist bereits darauf hingewiesen worden. Das kann eine
Regierungserklärung sein, aber in einem Gesetz habe ich noch nie gelesen, dass jemand etwas beabsichtigt. Es
heißt folgendermaßen: "Das Land beabsichtigt, den Elektrizitätssektor in Südtirol neu zu organisieren." Ich habe
das bereits in der Generaldebatte kritisiert. Nachdem man schon seit langem eine Neuausrichtung der Energiepolitik ankündigt, hätte ich mir erwartet, dass es in dieser Angelegenheit ein organisches Gesetz gibt. Stattdessen
will man die Fusion von SEL und Etschwerken in ein Omnibusgesetz hineinpacken. Das ist aus meiner Sicht nicht
akzeptabel. Dass diese Materie zu regeln ist, darüber besteht kein Zweifel. Aber so sehe ich keine Neuausrichtung
der Energiepolitik. Was sagt der Rat der Gemeinden, was sagt der Gemeindenverband und was sagen die Gemeinden dazu? Betroffen sind nicht nur die Strecken Bozen und Meran. Dazu die Frage: Haben die Gemeinden
Bozen und Meran in dieser Sache schon etwas beschlossen? Sind sie damit einverstanden? Ich weiß es nicht.
Wenn Sie ein Gesetz machen und dann die Gemeinden andere Beschlüsse erlassen, wäre das dann im wahrsten
Sinne des Wortes für die Katz? Es könnte so sein. Es kann nicht sein, dass wir einfach einmal etwas vorlegen und
schauen, was daraus wird, wie reagiert wird. Ich glaube nicht, dass das klug ist, Landesrat Theiner. Ich habe volles Verständnis dafür, dass man versucht, diesen Streitereien auszuweichen, weil hohe Geldforderungen im Raum
stehen. Ich verstehe, dass Sie das mit einer Einigung beseitigen möchten, aber ob die Eigentümer damit einverstanden sind, wage ich zu bezweifeln. Wenn man dann am Schluss den Halbsatz hinzufügt: "weiters bewirkt sie
den Abschluss eventueller laufender Verfahren", frage ich mich, wer laufende Verfahren anhängig hat! Betrifft das
jetzt nur die Etschwerke oder betrifft das auch alle anderen? Das können wir doch nicht verfügen. Da ergibt sich
für mich eine Reihe von Fragen. Noch etwas ist für mich nicht schlüssig, wenn es heißt: "In Berücksichtigung der
strategischen Bedeutung, welche die Reform für Südtirol einnimmt, zielt sie auf die Koordinierung und die effizientere Handhabung aus unternehmerischer Sicht der Tätigkeiten …" Das Land hat in dieser Sache nicht unternehmerisch tätig zu sein. Das war immer unsere Kritik. Das Land soll sich zurückziehen und die Gemeinden an
seine Stelle treten lassen. So besagt auch die EU-Richtlinie, dass die örtlichen Körperschaften die Träger der
Strompolitik sind, also nicht das Land. Das Land soll die koordinierende Funktion ausüben, die ihm zusteht, aber
nicht unternehmerisch tätig werden. Auf diese Weise ist der Interessenskonflikt nicht aufgehoben. Er besteht nach
wie vor. Kollege Dello Sbarba hat richtig gesagt: Solange das Land Mehrheitseigentümer, egal welcher Gesellschaft ist, wird der Interessenkonflikt bleiben. Was sagen die Zweitgereihten zu den zu Unrecht vergebenen Konzessionen? Dieses Problem ist auf diese Art und Weise nicht gelöst. Da versucht man vorauseilend etwas abzubiegen, was man nicht abbiegen kann. Ich kann diesem Antrag nicht zustimmen. Wenn die Grünen sagen, dass
sie dem zustimmen, wenn ihr Antrag angenommen wird, dann muss man - nachdem der Antrag der Regierung
zuerst zur Abstimmung kommt und eurer erst danach - vorher wissen, ob sie dem auch wirklich zustimmt. Das
möchte ich schon wissen. Sonst ist es gut gemeint. Wir beschließen zuerst den Antrag der Regierung und der
Antrag der Grünen bleibt womöglich außen vor. Dann hätte man uns gelinkt! Das muss vorher geklärt werden.
Wie gesagt, ich bin grundsätzlich gegen diese Art von Gesetzeswerdung und Gesetzesschaffung. Außergerichtliche Einigungen mögen gut und recht sein, aber wenn das zur Methode wird, dann ist das keine gute Gesetzgebung.
NOGGLER (SVP): Herr Präsident! Ich möchte zu allererst sagen - wie ich bereits im Gesetzgebungsausschuss gesagt habe -, dass ich froh bin, dass das Gesetz "Gründung zur SEL-AG" jetzt doch etwas ausgeweitet
wird. Es besteht mittlerweile nur mehr aus einem Satz. Gesetze können auch sehr kurz sein, wenn es heißt: "Die
Autonome Provinz Bozen ist ermächtigt, die Gründung einer Aktiengesellschaft mit der Bezeichnung SEL-AG zu
fördern und sich an deren Gesellschaftskapital zu beteiligen." Jetzt kommt etwas dazu. Ich interpretiere diesen
Abänderungsantrag so, dass man versucht, eine Möglichkeit bzw. einen Verhandlungsspielraum zu bekommen,
um dieses Chaos, in welchem wir uns mittlerweile seit einigen Jahren befinden, irgendwie zu Ende zu bringen. Wir
haben gesagt, dass irgendwie eine Lösung gefunden werden muss. Ich finde es nicht so schlecht, wenn es im
Abänderungsantrag heißt, dass das Land etwas beabsichtigt. Das bedeutet, dass das Land, der Landesrat bzw.
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seine Mitarbeiter in Verhandlung mit den Etschwerken gehen. Natürlich werden sie auch in Verhandlung mit Edison und Enel gehen. Sie werden versuchen, das Beste für das Land und die SEL herauszuholen. Abgeordneter
Köllensberger, Sie haben Recht, wenn Sie sagen, dass das eine Rettungsaktion für die SEL ist. Wir wissen, in
welcher Situation sich die SEL momentan befindet. Es ist eine sehr, sehr miese Situation, und zwar aus den bekannten Gründen. Bei der Konzessionsvergabe ist Unrecht getan worden. Dieses Unrecht wiederherzustellen, ist
nicht möglich. Ein "riesame" ist nicht möglich. Ein "riesame" würde weiterhin - so wie es Professor Caia vorschlägt
- enorme Probleme aufwerfen. Ich glaube, es ist hier möglich, eine Verhandlung mit allen Betroffenen zu führen
und dann abzuwägen, ob wir diesen Verhandlungen zustimmen können. Eine Kritik, die ich hier anbringen muss,
ist natürlich, dass Edison und Enel ihre Positionen mit diesen famosen Verträgen gefestigt haben. Der Inhalt dieser Verträge ist zum Teil bekannt, zum Teil aber auch nicht bekannt. Natürlich haben sie sich abgesichert, das ist
sicherlich kein Problem. Die Etschwerke sind in der besten Position von allen. Die Etschwerke haben natürlich das
Recht auf ihrer Seite und sie werden das auch geltend machen. Deshalb habe ich kein Problem damit, dass möglicherweise die Interessen der zwei Gemeinden Bozen und Meran untergehen oder die Förderungen der Etschwerke nicht berücksichtigt werden könnten. Als SEL-AG müssen wir schauen, wie wir drinnen bleiben. Ich glaube,
dass es hier um ein öffentliches Interesse geht. Wenn wir nicht endlich einmal Verhandlungen führen und nicht
irgendwann einmal zu einem Ziel kommen, dann wird uns diese ganze Energie-Geschichte noch auf den Kopf
fallen. Deshalb ist es schon wichtig, hier einen ersten Schritt zu machen. Mit diesen Möglichkeiten hat der Landesrat einen gewissen Spielraum.
Natürlich ist es ein Problem, denn es handelt sich um einen Freibrief. Damit habe ich auch ein Problem. Wir
können bei den ganzen Verhandlungen, die geführt worden sind, wieder zur gleichen Situation kommen wie bei
Enel und Edison. Letztendlich wird es wieder heißen, dass die Gesellschaft die Verhandlungen geführt hat und
dass man darüber nichts sagen dürfte usw. Das würde natürlich wieder zu Problemen führen. Ich würde mir wünschen, dass wir als Abgeordnete auch von Zwischenresultaten bzw. Zwischenverhandlungen Bescheid bekommen würden, denn es ist wirklich ein Neustart. Diesen Neustart sollte man nicht jetzt schon im Vorfeld - bevor die
Möglichkeit zur Verhandlung besteht - Wege stehen. Deshalb werde ich mich für diesen Änderungsantrag aussprechen und hoffe natürlich auch auf ein gutes Verhandlungsgeschick seitens des Landesrates, sodass wir diese
leidige Geschichte endlich hinter uns lassen können.
THEINER (Landesrat für Umwelt und Energie - SVP): Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich für die sehr sachlichen Stellungnahmen bedanken. Alle Abgeordneten, die
schon länger im Landtag sind, kennen die Tragweite dieses Passuses, über den wir heute diskutieren. Es ist in der
Tat so, dass wir ganz offen angetreten sind, mit dem Wunsch, die Energiepolitik neu auszurichten. Es gibt schon
seit längerem Gespräche mit verschiedenen Akteuren, nicht nur - wie es Kollege Noggler richtig gesagt hat - mit
den Etschwerken, sondern auch mit anderen Akteuren im Strombereich. Es wäre nicht möglich, nur mit einem
Partner zu sprechen. Es ist auch bekannt, dass hier es sehr viele Gespräche mit der Eigentümerseite der SEL
bzw. der Etschwerke, also sprich auf der einen Seite mit den Stadtgemeinden Bozen und Meran und auf der anderen Seite mit der Landesregierung gegeben hat. Man ist übereingekommen, in diesem Zusammenhang zwei Tische einzurichten. Ein Tisch beschäftigt sich ganz klar mit allen rechtlichen Fragen, die eine zukünftige Zusammenarbeit aufwerfen könnte. Und ein weiterer Tisch beschäftigt sich mit den wirtschaftlichen Perspektiven. Dabei
wird analysiert, welche Auswirkungen eine Zusammenarbeit für die jeweiligen Gesellschaften hätte. Es wird auch
untersucht, welche Auswirkungen es hätte, wenn keine Zusammenarbeit stattfinden würde und hier in Zukunft
nicht gemeinsam vorangegangen würde. Analysiert werden die Perspektiven für die Etschwerke und für die SELAG. Noch innerhalb dieses Monats sollen die Ergebnisse den Gesellschaften unterbreitet werden. Das, was bisher
vorliegt, stimmt uns sehr zuversichtlich, sowohl auf Seiten der Stadtgemeinden Bozen und Meran als auch auf
Seiten der Landesregierung.
Ich habe heute schon in der Generaldebatte gesagt, dass hier keine dunklen Machenschaften im Spiel sind
und wir beabsichtigt hätten, mit einem Trick etwas - "colpo di spugna" usw. war zu lesen - vom Tisch zu wischen.
In der heutigen Ausgabe der Zeitschrift Corriere dell'Alto Adige nimmt der Bürgermeister von Bozen in einem Artikel sehr ausführlich Stellung und stellt sich ausdrücklich hinter diese Norm, was nicht verwunderlich ist. Ich habe
bereits in der Generaldebatte erwähnt, dass diese Norm auf Anregung der Rechtsberater der Etschwerke entstanden ist. Die Etschwerke haben gesagt, dass wir zunächst einmal die rechtlichen Voraussetzungen schaffen müssen, damit eine Zusammenarbeit möglich ist. Das war die Anregung von dieser Seite. Wir haben uns intensiv mit
der Thematik auseinandergesetzt und gesagt, dass wir damit einverstanden sind. Deshalb unterbreiten wir jetzt
diese Norm. Niemand wird hier verpflichtet, etwas zu machen. Kollege Pius Leitner hat die Frage aufgeworfen,
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was passiert, wenn beispielsweise die Eigentümer, die Stadtgemeinden Bozen und Meran oder die Gesellschaft
Etschwerke nicht einverstanden sind. Es ist ganz klar, dass es dann nicht gemacht wird. Niemand wird hier gezwungen. Man schafft die Möglichkeit.
Weiters wurde die Frage gestellt, welche Einflussmöglichkeiten dieser Passus auf andere Gesellschaften sagen wir ganz klar auf die Eisackwerke - haben könnte. Die Antwort ist: Keine! Hier sind ausdrücklich die öffentlichen Körperschaften betroffen. Nur davon ist die Rede. Hier wird die Voraussetzung dafür geschaffen, dass öffentliche Körperschaften und nicht etwa Gesellschaften, an denen Private beteiligt sind, zusammenarbeiten können.
Es ist angebracht, auf die Frage des Kollegen Noggler einzugehen. Wenn diese Norm da ist, haben wir
nicht vor, einfach zu handeln. Wir alle vertreten das Land. Wir werden auch diese Berichte, sobald sie vorliegen,
öffentlich machen. Auf der Grundlage dieser Berichte, die von international renommierten Fachleuten erstellt werden, kann sich jeder von Ihnen ein Urteil bilden. Danach können wir bzw. die Stadtgemeinden Bozen und Meran
entscheiden, ob es für sie interessant sein könnte oder nicht. Nur wenn hier ein Mehrwert sowohl für die beiden
Stadtgemeinden Bozen und Meran als auch für das Land und somit für die Bürger dieses Landes herauskommt,
wird man dem zustimmen. Ansonsten wird es keine Zustimmung geben. Ich verstehe sehr gut, dass man, nach all
dem, was im Energiebereich passiert ist, mit Argusaugen darauf schaut, was in diesem Sektor passiert. Ich kann
Ihnen aber versichern, dass wir hier völlig transparent vorgehen. Es würde in dieser Phase keinen Sinn ergeben,
einseitig zu handeln. Wir können nur in engster Abstimmung mit den beiden Stadtgemeinden verhandeln. Wie
gesagt, der Beweis dafür ist dieser Zeitungsartikel im Corriere dell'Alto Adige, in dem der Bozner Bürgermeister
ganz eindeutig Stellung bezieht und keinen Zweifel offen lässt, wie er dazu steht. Deshalb ersuche ich, dass diesem Abänderungsantrag zugestimmt wird. Das impliziert aber auch, dass wir die anderen Abänderungsanträge
ablehnen.
PRÄSIDENT: Wir kommen nun zur Abstimmung, wobei ich vorher noch festhalten möchte, dass Kollege
Dello Sbarba und Kollege Köllensberger die namentliche Abstimmung beantragt haben, und zwar zum Änderungsantrag Nr. 1 und Nr. 4. Wir brauchen drei Personen für die Abhaltung der namentlichen Abstimmung. Super,
somit ist sie ermöglicht. Wir können mit der namentlichen Abstimmung zum Änderungsantrag Nr. 1 beginnen.
Abgeordneter Dello Sbarba, Sie haben das Wort zum Fortgang der Arbeiten.
DELLO SBARBA (Grüne Fraktion - Gruppo verde - Grupa vërda): Sull'ordine dei lavori, chiederò la votazione per appello nominale sull'intero articolo a seconda di come va la votazione sugli emendamenti, quindi per
quanto riguarda il nostro emendamento n. 4 ritiro la richiesta.
KÖLLENSPERGER (Movimento 5 Stelle - 5 Sterne Bewegung - Moviment 5 Steiles): Zum Fortgang der
Arbeiten! Ich habe die namentliche Abstimmung auch zum Artikel und nicht zu den Änderungsanträgen beantragt.
PRÄSIDENT: Ich eröffne die Abstimmung zum Änderungsantrag Nr. 1: mit 14 Ja-Stimmen, 18 Nein-Stimmen und 1 Stimmenthaltung abgelehnt.
Änderungsantrag Nr. 2 ist hinfällig.
Ich eröffne die Abstimmung zum Ersetzungsantrag Nr. 3: mit 18 Ja-Stimmen und 15 Stimmenthaltungen
genehmigt.
Ich eröffne die Abstimmung zum Änderungsantrag Nr. 4: mit 14 Ja-Stimmen und 19 Nein-Stimmen abgelehnt.
Kollege Dello Sbarba, mit dem Ersetzungsantrag - sagt mir gerade der Generalsekretär des Landtages - ist
der Artikel erledigt und wird nicht mehr abgestimmt. Wir haben aber noch die Abstimmung zum Änderungsantrag
Nr. 7 des Artikels 6 nachzuholen. Davor - in der Eile des Gefechtes - ist uns das entgangen. Kollegin Foppa, es
gab aus Ihrer Seite ein leichtes Missverständnis, und zwar in dem Sinn, dass der Artikel durch den Ersetzungsantrag praktisch nicht mehr gegeben ist. Ich habe zwei Mal nachgefragt, ob wir darüber namentlich abstimmen sollen. Da der Ersetzungsantrag genehmigt wurde, ist der Artikel nicht mehr gegeben. Somit können wir jetzt auch
nicht mehr namentlich über den Artikel abstimmen.
Kollege Dello Sbarba, Sie haben das Wort zum Fortgang der Arbeiten.
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DELLO SBARBA (Grüne Fraktion - Gruppo verde - Grupa vërda): Ha ragione, presidente. Ci è sfuggito
il fatto che l'emendamento fosse sostitutivo dell'intero articolo. Questo è il risultato di discutere cose così complicate alle 9 di sera. Sull'urbanistica e sull'energia io ho sempre discusso la notte, quando la lucidità viene meno.
PRÄSIDENT: Kollege Dello Sbarba, Sie haben vollkommen Recht! Ich unterstreiche aber, dass ich vorgeschlagen habe, zuerst diesen Artikel zu behandeln und danach den Bericht des Landeshauptmannes zu verlesen.
Somit werden wir jetzt noch ein bisschen durchhalten müssen.
Kollege Pöder, Sie haben das Wort zum Fortgang der Arbeiten.
PÖDER (BürgerUnion – Südtirol - Ladinien): Herr Präsident! Da der Antrag auf namentliche Abstimmung
zum Artikel lautete, hätten wir über diesen Ersetzungsantrag namentlich abstimmen sollen. Es stimmt, dass dies
niemandem aufgefallen ist, Ihnen wahrscheinlich auch nicht. Aber wenn der Antrag auf namentliche Abstimmung
zum Artikel bestand und es klar war, dass keine Abstimmung zum Artikel stattfinden konnte, dann hätte man uns
darauf aufmerksam machen können, dass die namentliche Abstimmung über den Ersetzungsantrag zu erfolgen
hätte. Ich persönlich - wenn es möglich ist - würde beantragen, die Abstimmung zu wiederholen, weil es ohnehin
keine Diskussion mehr zum Ersetzungsantrag gibt.
PRÄSIDENT: Kollege Pöder, ich kann Ihrem Antrag leider nicht stattgeben. Sie haben nur zum Teil Recht,
und zwar zu 50 Prozent. Es gab nämlich zwei Möglichkeiten. Wenn der Änderungsantrag von Kollegen Theiner
nicht genehmigt worden wäre, hätten wir über den Artikel namentlich abgestimmt. Wenn es nur eine Möglichkeit
gegeben hätte, würde ich Ihrem Antrag stattgeben, aber es gab nun mal zwei Möglichkeiten. Somit muss ich bei
diesem Iter bleiben. Danke, Kollege Pöder, Sie verstehen, dass ich Ihrem Antrag nicht stattgeben kann.
Es tut mir leid, dass ich auf Artikel 6 zurückkommen muss. Dort müssen wir die Abstimmung über Änderungsantrag Nr. 7 von Kollegen Dello Sbarba nachholen: mit 7 Ja-Stimmen, 18 Nein-Stimmen und 6 Stimmenthaltungen abgelehnt.
Art. 6-ter
Änderung des Landesgesetzes vom
14. Dezember 1999, Nr. 10, „Dringende Maßnahmen im Bereich der Landwirtschaft'
1. Nach Artikel 1-bis des Landesgesetzes vom 14. Dezember 1999, Nr. 10, wird folgender Artikel
eingefügt:
„Art. 1-ter (Eintragung in das Handelsregister) – 1. In Südtirol findet die Befreiung der Eintragung ins
Handelsregister laut Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 25. März 1997, Nr. 77, auch dann Anwendung, wenn der Betrieb eine Tätigkeit im Sinne des Artikels 1 ausübt."
---------Art. 6-ter
Modifica della legge provinciale
14 dicembre 1999, n. 10, "Disposizioni urgenti nel settore dell'agricoltura"
1. Dopo l'articolo 1-bis della legge provinciale 14 dicembre 1999, n. 10, è inserito il seguente articolo:
“Art. 1-ter (Iscrizione nel registro delle imprese) – 1. In Alto Adige sono esentate dall'iscrizione al registro delle imprese di cui all'articolo 2, comma 3, della legge 25 marzo 1997, n. 77, anche le imprese che svolgono un'attività di cui all’articolo 1."
Gibt es Wortmeldungen? Keine. Dann kommen wir zur Abstimmung: mit 27 Ja-Stimmen und 5 Stimmenthaltungen genehmigt.
Art. 6-quater
Änderung des Landesgesetzes vom 21. Mai 2002, Nr. 7,
„Bestimmungen zur Förderung der Überwindung oder Beseitigung architektonischer Hindernisse“
1. Artikel 6 Absatz 3 des Landesgesetzes vom 21. Mai 2002, Nr. 7, in geltender Fassung, erhält folgende Fassung:
„3. Einrichtungen zu Beherbergungszwecken im Sinne des Landesgesetzes vom 11. Mai 1995, Nr.
12, in geltender Fassung, unterliegen nicht den Bestimmungen dieses Gesetzes.“
124
---------Art. 6-quater
Modifica della legge provinciale 21 maggio 2002, n. 7,
“Disposizioni per favorire il superamento o l'eliminazione delle barriere architettoniche”
1. Il comma 3 dell'articolo 6 della legge provinciale 21 maggio 2002, n. 7, e successive modifiche, è
così sostituito:
“3. Non sono soggette alle disposizioni della presente legge le strutture ricettive ai sensi della legge
provinciale 11 maggio 1995, n. 12, e successive modifiche."
Gibt es Wortmeldungen? Keine. Wir stimmen ab: mit 24 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 4 Stimmenthaltungen genehmigt.
II. ABSCHNITT
Vereinfachungen
Art. 7
Änderung des Landesgesetzes vom 21. Oktober 1996, Nr. 21, „Forstgesetz“
1. Am Ende von Artikel 13 Absatz 3 des Landesgesetzes vom 21. Oktober 1996, Nr. 21, in geltender
Fassung, wird folgender Satz hinzugefügt: „Der Plan ist in jeder Hinsicht der Durchführungsverordnung zu diesem Gesetz gleichgestellt.“
2. Artikel 14 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 21. Oktober 1996, Nr. 21, in geltender Fassung, erhält folgende Fassung:
„1. Wer Holz schlägern möchte, meldet seinen Bedarf der Forstbehörde. Die Entscheidung derselben
ersetzt alle anderen Ermächtigungen, die gemäß Landesgesetz vom 25. Juli 1970, Nr. 16, in geltender Fassung, sowie von anderen einschlägigen Rechtsvorschriften vorgeschrieben sind.“
3. Artikel 14 Absatz 5 des Landesgesetzes vom 21. Oktober 1996, Nr. 21, in geltender Fassung, erhält folgende Fassung:
„5. Im Sinne dieses Gesetzes versteht man unter ordentlicher Schlägerung die Entnahme des im
Behandlungsplan oder in der Waldkartei laut Artikel 13 festgelegten Zehnjahreshiebsatzes.“
4. Artikel 17 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 21. Oktober 1996, Nr. 21, erhält folgende Fassung:
„1. Die Forsttagsatzung ist öffentlich und findet in der Regel in jeder Gemeinde einmal jährlich statt.
In der Forsttagsatzung werden Neuerungen vorgestellt, Ziele und Jahresprogramme mit anderen
Verwaltungen vereinbart und Ermächtigungen erteilt.“
5. Artikel 25 Absatz 2 des Landesgesetzes vom 21. Oktober 1996, Nr. 21, erhält folgende Fassung:
„2. Die angekauften Ausrüstungsgegenstände kann die Landesabteilung Forstwirtschaft dem Landesverband der freiwilligen Feuerwehren Südtirols übergeben. In diesem Fall werden die betroffenen Ausrüstungsgegenstände ab dem Datum des Übergabeprotokolls aus dem Inventar der beweglichen Vermögensgüter des Landes gestrichen.“
6. Die Überschrift von Artikel 29 des Landesgesetzes vom 21. Oktober 1996, Nr. 21 erhält folgende
Fassung: „Wald und Wild”.
7. Artikel 29 Absätze 3 und 4 des Landesgesetzes vom 21. Oktober 1996, Nr. 21, erhalten folgende
Fassung:
„3. Mit Durchführungsverordnung zu diesem Gesetz werden entsprechende Maßnahmen vorgesehen um das Gleichgewicht zwischen Wald und Schalenwild zu gewährleisten.
4. Wer eine Bestimmung dieses Artikels nicht beachtet, unterliegt einer verwaltungsrechtlichen Geldbuße von 300 Euro. Kann der Übertreter nicht ermittelt werden, haftet der gesetzliche Vertreter des
Revieres kraft Gesetzes oder des Eigenjagdrevieres.“
8. In Artikel 56 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 21. Oktober 1996, Nr. 21, ist der Buchstabe f) gestrichen.
9. Artikel 56 Absatz 3 des Landesgesetzes vom 21. Oktober 1996, Nr. 21, erhält folgende Fassung:
„3. Mit Durchführungsverordnung zum vorliegenden Gesetz werden die Anzahl, die Bezeichnung und
die Zuständigkeiten der Forststationen und Dienststellen für Jagd- und Fischereiaufsicht festgelegt“.
---------CAPO II
Semplificazioni
125
Art. 7
Modifica della legge provinciale 21 ottobre 1996, n. 21, “Ordinamento forestale”
1. Alla fine del comma 3 dell’articolo 13 della legge provinciale 21 ottobre 1996, n. 21, e successive
modifiche, è aggiunto il seguente periodo: “Il piano è parificato a tutti gli effetti al regolamento di esecuzione della presente legge.”
2. Il comma 1 dell’articolo 14 della legge provinciale 21 ottobre 1996, n. 21, e successive modifiche,
è così sostituito:
“1. Chi intende tagliare il legname deve comunicare il proprio fabbisogno all’autorità forestale. La relativa decisione sostituisce qualsiasi altra autorizzazione prevista dalla legge provinciale 25 luglio
1970, n. 16, e successive modifiche, nonché da altre disposizioni vigenti in materia.”
3. Il comma 5 dell’articolo 14 della legge provinciale 21 ottobre 1996, n. 21, e successive modifiche,
è così sostituito:
“5. Ai sensi della presente legge, per taglio ordinario si intende il prelievo della ripresa decennale
prevista nel piano di gestione ovvero nella scheda boschiva di cui all’articolo 13”.
4. Il comma 1 dell’articolo 17 della legge provinciale 21 ottobre 1996, n. 21, è così sostituito:
“1. La sessione forestale è pubblica ed è tenuta in ogni comune di norma una volta all’anno. Nella
sessione forestale vengono presentate innovazioni, concordati obiettivi e programmi annuali con altre amministrazioni e rilasciate autorizzazioni.”
5. Il comma 2 dell’articolo 25 della legge provinciale 21 ottobre 1996, n. 21, è così sostituito:
“2. Le attrezzature acquistate possono essere affidate dalla Ripartizione provinciale Foreste
all’Unione provinciale dei corpi dei vigili del fuoco volontari dell’Alto Adige. In tal caso dette attrezzature vengono dismesse dall'inventario dei beni mobili della Provincia dalla data del verbale di consegna.”
6. La rubrica dell’articolo 29 della legge provinciale 21 ottobre 1996, n. 21, è così sostituita: “Bosco e
selvaggina”.
7. I commi 3 e 4 dell’articolo 29 della legge provinciale 21 ottobre 1996, n. 21, sono così sostituiti:
“3. Con regolamento di esecuzione della presente legge vengono previste apposite misure per garantire l’equilibrio tra bosco e ungulati.
4. Chi non osserva una disposizione del presente articolo, soggiace alla sanzione amministrativa pecuniaria di 300 euro. Qualora il trasgressore non possa essere individuato, per la violazione risponde
il legale rappresentante della riserva di caccia di diritto oppure della riserva privata di caccia.”
8. La lettera f) del comma 1 dell’articolo 56 della legge provinciale 21 ottobre 1996, n. 21, è soppressa.
9. Il comma 3 dell’articolo 56 della legge provinciale 21 ottobre 1996, n. 21, è così sostituito:
“3. Con regolamento di esecuzione della presente legge vengono fissati il numero, la denominazione
e le competenze delle stazioni forestali e dei posti di custodia ittico-venatoria.”
Gibt es Wortmeldungen? Keine. Ich eröffne die Abstimmung: mit 24 Ja-Stimmen und 9 Stimmenthaltungen
genehmigt.
Art. 8
Änderung des Landesgesetzes vom 30. September 2005, Nr. 7,
„Bestimmungen auf dem Gebiet der Nutzung öffentlicher Gewässer und elektrischer Anlagen“
1. In Artikel 6 Absatz 2 des Landesgesetzes vom 30. September 2005, Nr. 7, in geltender Fassung,
wird das Wort „sofortige“ gestrichen.
2. In Artikel 8 Absatz 2 des Landesgesetzes vom 30. September 2005, Nr. 7, in geltender Fassung,
werden nach dem Wort „welche“ die Worte „die Änderung des Nutzungszweckes,“ eingefügt.
---------Art. 8
Modifica della legge provinciale 30 settembre 2005, n. 7,
“Norme in materia di utilizzazione di acque pubbliche e di impianti elettrici”
1. Al comma 2 dell’articolo 6 della legge provinciale 30 settembre 2005, n. 7, e successive modifiche,
la parola: “immediata” è soppressa.
126
2. Al comma 2 dell’articolo 8 della legge provinciale 30 settembre 2005, n. 7, e successive modifiche,
dopo la parola: “riguardano” sono inserite le parole: “la modifica dello scopo di utilizzo,”.
Abänderungsantrag Nr. 1, eingebracht von den Abgeordneten Dello Sbarba, Foppa und Heiss: "Der Absatz 1 wird gestrichen."
"Il comma 1 è soppresso."
Abänderungsantrag Nr. 2, eingebracht vom Abgeordneten Köllensperger: "Absatz 1 Am Ende von Artikel
6 Absatz 2 des Landesgesetzes vom 30. September 2005, Nr. 7, in geltender Fassung, wird folgender Satz hinzugefügt: "Etwaige Gewinne, die zwischen der Anordnung zur Einstellung der Ableitung und der effektiven Einstellung generiert werden, stehen der öffentlichen Körperschaft zu."
"Comma 1 Alla fine del comma 2 del'articolo 6 della legge provinciale 30 settembre 2005, n. 7, e successive
modifiche, è aggiunto il seguente periodo: "Nel caso in cui, dopo l'ordine di interruzione della derivazione e fino
all'effettiva interruzione della stessa si generino eventuali profitti, questi ultimi vanno trasferiti all'ente pubblico."
Abänderungsantrag Nr. 2.1 zum Abänderungsantrag Nr. 2, eingebracht von Landesrat Theiner: "Absatz 1
Am Ende von Artikel 6 Absatz 2 des Landesgesetzes vom 30. September 2005, Nr. 7, wird folgender Satz hinzugefügt: "Im Falle von Ableitungen für die Erzeugung von Elektroenergie hat die Einstellung ausnahmslos sofort zu
erfolgen"."
"Comma 1 Alla fine del comma 2 del'articolo 6 della legge provinciale 30 settembre 2005, n. 7, è aggiunto il
seguente periodo: "Per le derivazioni a scopo idroelettrico l'interruzione della derivazione deve essere immediata
senza eccezioni"."
Abgeordneter Dello Sbarba, Sie haben das Wort, bitte.
DELLO SBARBA (Grüne Fraktion - Gruppo verde - Grupa vërda): Chiedo all'assessore Theiner di spiegare il suo emendamento perché, a seconda di come è illustrato, possiamo ritirare il nostro. Si tratta della derivazione dell'utilizzo dell'acqua in caso non ci fosse la concessione. L'assessore Theiner aveva detto che intendeva
solo l'acqua potabile, per cui sarebbe stato possibile accettarlo, mentre non sarebbe accettabile l'utilizzo industriale dell'acqua. Vorrei quindi sentire la spiegazione dell'assessore Theiner.
THEINER (Landesrat für Umwelt und Energie - SVP): Danke, Herr Kollege Dello Sbarba! Wir sind in der
Gesetzgebungskommission so verblieben - gerade auf den Einwand von Ihnen -, dass wir in diesem Zusammenhang einen Änderungsantrag einbringen. Es war von vorne herein nicht beabsichtigt, dass man bei Konzessionsverfall gedenkt, provisorisch mit Elektrokonzessionen weiterzufahren. Es ging hier ausdrücklich um den Bereich
der Trinkwasserversorgung oder den Bereich der Bewässerung. Wenn ein Konsortium beispielsweise vergisst, um
die Erneuung der Konzession anzusuchen - und es gibt einige solcher Fälle -, dann können wir nicht einfach hergehen und die Trinkwasserversorgung einstellen. Das wäre absurd. Aber es hätte völlig andere Auswirkungen,
wenn es um die Stromkonzessionen ginge. Wir haben uns damals im Rahmen der Gesetzgebungskommission
dazu verpflichtet, einen Abänderungsantrag in diesem Sinne vorzubringen. Der vorliegende Abänderungsantrag
beinhaltet genau das, was von den Kommissionsmitgliedern in der zweiten Gesetzgebungskommission zu Recht
eingefordert wurde. Wir sind diesem Wunsch nachgekommen.
DELLO SBARBA (Grüne Fraktion - Gruppo verde - Grupa vërda): Ritiro l'emendamento n. 1.
PRÄSIDENT: In Ordnung. Ich eröffne die Abstimmung zum Abänderungsantrag Nr. 2.1: mit 25 Ja-Stimmen
und 6 Stimmenthaltungen genehmigt.
Abänderungsantrag Nr. 2 ist hinfällig.
Wer wünscht das Wort zu Artikel 8? Niemand. Dann kommen wir zur Abstimmung: mit 28 Ja-Stimmen und
5 Stimmenthaltungen genehmigt.
Art. 9
Änderung des Landesgesetzes vom 20. Juli 2006, Nr. 7,
„Bestimmungen in Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt des Landes Südtirol für das Finanzjahr 2006 und für den Dreijahreszeitraum 2006-2008“
1. Am Ende des vorletzten Satzes des Artikels 19-bis Absatz 1 des Landesgesetzes vom 20. Juli
2006, Nr. 7, in geltender Fassung, wird folgender Satzteil hinzugefügt: „ , wobei ein Teil dieses zu-
127
sätzlichen Jahreszinses im Einvernehmen mit den Ufergemeinden und dem Konzessionär auch direkt den Ufergemeinden entrichtet werden kann.“
2. Nach Artikel 19-bis Absatz 1 des Landesgesetzes vom 20. Juli 2006, Nr.7 , in geltender Fassung,
wird folgender Absatz eingefügt:
„1-bis. Für die großen Wasserkraftkonzessionen, die innerhalb 31. Dezember 2010 verfallen sind
und für welche zum besagten Datum das Verfahren mit öffentlicher Ausschreibung zur Feststellung
des neuen Konzessionsinhabers abgeschlossen worden ist, muss der Nutzer des Kraftwerkes dem
Land und/oder den Ufergemeinden ab dem 1. Jänner 2011 einen zusätzlichen Jahreszins für Vorhaben zum teilweisen Ausgleich von Umweltschäden in dem Ausmaß entrichten, wie der Gewinner im
besagten Verfahren angeboten hat.”
---------Art. 9
Modifica della legge provinciale 20 luglio 2006, n. 7,
“Disposizioni in connessione con l’assestamento del bilancio di previsione della Provincia autonoma
di Bolzano per l’anno finanziario 2006 e per il triennio 2006-2008”
1. Prima dell’ultimo periodo del comma 1 dell’articolo 19-bis della legge provinciale 20 luglio 2006, n.
7, e successive modifiche, è inserito il seguente periodo: “Una parte di questo canone annuo aggiuntivo può anche essere versato, d’intesa con i comuni rivieraschi e il concessionario, direttamente ai
comuni rivieraschi.”
2. Dopo il comma 1 dell’articolo 19-bis della legge provinciale 20 luglio 2006, n. 7, e successive modifiche, è inserito il seguente comma:
“1-bis. Per le grandi concessioni idroelettriche scadute entro il 31 dicembre 2010 e per le quali alla
data suddetta si sia conclusa la procedura a evidenza pubblica per l’individuazione del nuovo concessionario, il fruitore della centrale è tenuto a versare alla Provincia e/o ai comuni rivieraschi, a partire dal 1° gennaio 2011, un canone annuo aggiuntivo per progetti di compensazione ambientale
nella misura pari a quanto offerto dal vincitore in sede di detta procedura.”
Abänderungsantrag Nr. 1, eingebracht von Landesrat Theiner: "Absatz 2 erhält folgende Fassung: 2.
Nach Artikel 19-bis Absatz 1 des Landesgesetzes vom 20. Juli 2006, Nr. 7, in geltender Fassung, wird folgender
Absatz eingefügt: 1-bis. Für die großen Wasserkraftkonzessionen betreffend Laufwasserkraftwerke, die innerhalb
31. Dezember 2010 verfallen sind und für die am genannten Stichtag das Verfahren mit öffentlicher Ausschreibung zur Ermittlung des neuen Konzessionsinhabers abgeschlossen ist, die aber von Dritten genutzt werden,
muss der Nutzer des Kraftwerkes dem Land oder den Ufergemeinden oder beiden einen zusätzlichen Jahreszins
für Vorhaben zum Ausgleich von Umweltschäden in Höhe von 44 Euro pro kW der mittleren Nennleistung der
Konzession für den Zweijahreszeitraum 2014/2015 entrichten. Für den Dreijahreszeitraum 2011/2013 hingegen
hat der Nutzer weiterhin die Pflicht, einen zusätzlichen Jahreszins für Vorhaben zum Ausgleich von Umweltschäden in der Höhe zu entrichten, die der Gewinner im genannten Verfahren angeboten hat, wobei die Höchstgrenze
von 2 Prozent der im gleichen Zeitraum vom Kraftwerk erzielten Erträge nicht überschritten werden darf."
"Il comma 2 è così sostituito: 2. Dopo il comma 1 dell’articolo 19-bis della legge provinciale 20 luglio 2006,
n. 7, e successive modifiche, è inserito il seguente comma: 1-bis. Per le grandi concessioni idroelettriche riguardanti le centrali ad acqua fluente scadute entro il 31 dicembre 2010 e per le quali alla data suddetta si sia conclusa
la procedura a evidenza pubblica per l’individuazione del nuovo concessionario, ma utilizzate da terzi, l’utilizzatore
della centrale deve versare alla Provincia e/o ai comuni rivieraschi un canone annuo aggiuntivo per progetti di
compensazione ambientale nella misura di 44 euro per ogni kW di potenza nominale media di concessione per il
biennio 2014/2015. Per il triennio 2011/2013 resta fermo l’obbligo per l’utilizzatore di versare un canone aggiuntivo
per progetti di compensazione ambientale nella misura pari a quanto offerto dal vincitore in sede di detta procedura, nel limite massimo del 2 per cento dei ricavi realizzati nello stesso periodo dalla centrale."
Abgeordneter Dello Sbarba, bitte.
DELLO SBARBA (Grüne Fraktion - Gruppo verde - Grupa vërda): Credo che anche su questo emendamento sia necessaria un'illustrazione da parte dell'assessore Theiner, perché nel comma 2 che viene sostituito
nella versione originaria c'era proprio una cosa specifica che riguarda la centrale di Tell che è stata assegnata a
SEL sulla base della manipolazione delle gare. Quindi c'è stato un accordo per cui SEL ha lasciato continuare a
128
gestire la centrale ad Azienda Elettrica. Tutti davamo per scontato che ovviamente AE gestisca la centrale alle
condizioni alle quali SEL aveva vinto, quindi pagando i contributi ambientali che tra l'altro sono stati introdotti in
queste gare per la prima volta. Si scopre che questi soldi non sono stati pagati, quindi è giusto che AE - io di solito
difendo sempre AE ma quel che è giusto è giusto - paghi i contributi ambientali in base ai quali è stata vinta la
gara, anche perché la gara viene vinta in base anche al giudizio che danno i Comuni ecc. L'articolo originario che
era stato inserito nel disegno di legge diceva proprio che SEL aveva promesso tot di investimento ambientale e
AE deve pagare tot. Invece dall'emendamento capisco che c'è stata una trattativa, o sbaglio? Perché mi pare che
ci sia un forfait per un certo periodo. Vorrei che l'assessore ci spiegasse che tipo di trattativa c'è stata, se in base a
questo emendamento AE dovrà pagare di più o di meno, anche se io capisco che pagherà meno, e su che base si
fa lo sconto, se i Comuni sono stati consultati sulla base di questo sconto, perché qui si gioca sulle finanze dei
comuni.
Attendo delle spiegazioni da parte dell'assessore su un punto che mi sembra abbastanza importante.
NOGGLER (SVP): Herr Präsident! Natürlich hat der Abgeordnete Dello Sbarba richtig gesehen, dass es in
erster Linie um das Kraftwerk Töll geht. Damit habe ich immer ein Problem. Bei diesem Änderungsantrag geht es
um eine Anlassgesetzgebung, wovon wir in der Vergangenheit ja schon einige hatten. Wir sehen für die Vergabe
dieses Werkes eine separate Modalität vor. Bereits im vorigen Jahr wurde der Passus laut Artikel 19/bis eingefügt,
wobei wir darauf verwiesen haben: Wenn die Konzession nicht vergeben wird, sollten die Gemeinden nicht die
Leidtragenden sein. Die Gemeinden sollten ihre Umweltgelder bekommen. Deshalb haben wir ursprünglich einen
Betrag von 28 Euro je Kilowatt mittlerer Nennleistung vorgeschlagen. Hier ist natürlich die Situation eingetreten,
dass man nicht imstande war, die Konzession zu vergeben bzw. jenen zu geben, die das bessere Projekt vorgelegt haben. Man verhandelt. Deshalb verstehe ich nicht, weshalb man jetzt hergeht und sagt: Für dieses Werk gilt
nicht die Regelung laut Artikel 19/bis, welche wir für solche Konzessionen vorgesehen haben. Wir führen eine
neue Regelung ein - und das macht man ganz geschickt -, welche nur für die Laufwasserkraftwerke gilt. Es gibt
nicht viele Laufwasserkraftwerke. Im ersten Moment dachte ich auch an das Kraftwerk in Bruneck, aber dessen
Konzession hätte bis zum 5. März 2012 ausgeschrieben werden müssen. Dann fiel mir das Werk in St. Anton ein,
aber auch da war die Konzession schon vor dem 31. Dezember 2010 verfallen. Deshalb bleibt nur mehr das
Kraftwerk Töll übrig. Ich verstehe nicht, weshalb in diesem Zusammenhang jetzt andere Summen eingesetzt werden. Es ist so, wie Kollege Dello Sbarba gesagt hat, nämlich, dass die Ufergemeinden hier die Leidtragenden sind.
Ich gehe davon aus, dass all dies plus 41 Euro für die ersten zwei Jahre und eine bestimmte Summe, bei der die
Höchstgrenze von 2 Prozent im gleichen Zeitraum von Kraftwerken erzielt wird, nicht überschritten werden kann.
Also, der Erlös ist unklar. Wennschon müsste man von Produktion sprechen. Der Erlös variiert natürlich ständig.
Ich bin unglücklich über diesen Änderungsantrag, weil er möglicherweise zu Lasten der Gemeinden geht. Ufergemeinden sind auch Gemeinden, die hier nicht an den Etschwerken beteiligt sind. Die Gemeinde Meran ist beteiligt.
Wenn die Etschwerke letztendlich weniger bezahlen müssen und die Gemeinde Meran, die ja Eigentümerin der
Etschwerke ist, das Umweltgeld nicht bekommt, dann in Gottes Namen! Aber es sind auch andere Gemeinden wie
Partschins, Marling und Algund Ufergemeinden. Wenn wir dieses Gesetz abändern, dann sollte dies sicher nicht
zu Ungunsten der Ufergemeinden sein. Es stellt sich die Frage: Wurde mit den Gemeinden gesprochen bzw. sind
die Gemeinden damit einverstanden? Danke schön!
FOPPA (Grüne Fraktion - Gruppo verde - Grupa vërda): Danke, Herr Präsident! Ich möchte nur eine
Überlegung in diese Diskussion einwerfen. Es hat sich mir jetzt noch mal so richtig entblättert, was mit diesen
Konzessionen passiert ist. Wenn ich mir als Privatperson überlege, inwieweit eigentlich das Recht in unserem
Land mit Regelungen und mit Vorschriften versehen ist und wie genau bestimmte Details geregelt sind, wenn wir
beispielsweise ein Fenster hinaus schlagen wollen - das berühmte Fenster, das immer wieder zitiert wird -, dann
ist es wirklich erstaunlich, dass wir hier einen vertragsfreien Raum haben, der so groß wie ein Wasserkraftwerk ist.
Dass auf so lange Zeit ein vertragsfreier Raum mit diesen Summen, mit diesen Werken und mit diesen vielen
Menschen, die dranhängen, besteht, ist mir immer noch unerklärlich. Ich möchte hier nochmals darauf verweisen,
wie es möglich ist, dass es so etwas überhaupt noch geben kann. Wenn ich beispielsweise das Auto von meinem
Bruder drei Jahre lang verwende, dann werden wir uns irgendwann auch einmal zusammensetzen und festlegen
müssen, wie wir das mit dem Benzin regeln, und was passiert, wenn ich zum Beispiel ein Unfall bauen würde usw.
In diesem Bereich ist alles offen geblieben. Es gibt keine Verträge. In der Stadtgemeinde Bozen hat es immer
geheißen, dass die Verträge kommen werden, aber so richtig transparent war hier gar nichts.
129
Da ich nicht noch einmal bei den Stimmabgabeerklärungen das Wort ergreifen möchte, erinnere ich an die
Zeit vor einem Jahr. Im Rahmen von verschiedenen Podiumsdiskussionen saßen wir sehr oft gemütlich beisammen, um über das Thema Energie zu diskutieren. Ihr werdet euch sicher daran erinnern! Damals war noch diese
Schockstarre nach dem SEL-Skandal sehr stark spürbar, und zwar sowohl bei der Mehrheit als auch bei den anderen. Eine gewisse Ratlosigkeit - was tut man jetzt - war allgemein verbreitet. Wir alle wurden immer wieder darauf angesprochen, wie es mit der Energie in Südtirol weitergehen soll. Es ist mir aufgefallen, dass an jedem Podium das gleiche gesagt wurde, nämlich, dass wir in Richtung Subsidiarität, in Richtung Gemeinden und in Richtung Genossenschaften gehen müssen. Erinnert euch! Gerade aufgrund dessen, was in der ganzen SEL-Geschichte schief gelaufen ist, ist Subsidiarität die Lösung. Heute habe ich eine Gesetzesänderung gesehen, die
genau in die andere Richtung geht. Auf einmal geht man in Richtung Großkartell, das den Strom in unserem Land
verwaltet und bei dem für die Subsidiarität kaum mehr Platz ist. Wir sollten den Leuten in unserem Land erklären,
warum das eigentlich so anders gekommen ist, als es damals versprochen wurde.
THEINER (Landesrat für Umwelt und Energie - SVP): Sehr geehrte Damen und Herren! In der Tat ist
dieser Abänderungsantrag zum Artikel 9 Absatz 2 sehr interessant. Ich möchte auch auf die Geschichte eingehen.
Frau Kollegin Foppa, es ist in der Tat so, dass hier sehr vieles aufzuarbeiten ist. Das ist aber nur möglich, indem
man mit allen Akteuren, die beteiligt sind, spricht. Es waren damals die Kollegen Noggler und Schuler, die diesen
Gesetzesvorschlag eingebracht haben, der dann auch angenommen wurde. Die SEL hält sich selbstverständlich
an diese Bestimmung. Wir bestehen darauf, dass diese Gelder zur Auszahlung gelangen.
Ganz offen gesagt, wir rekurrieren gegen diesen Artikel. Die Sache selbst ist in der Tat sehr verzwickt. Es
gibt einen offiziellen Gewinner und einen anderen Betreiber. Uns ging es darum, hier pragmatisch eine Lösung zu
finden, denn die beiden Ufergemeinden möchten endlich auch Geld sehen. Es hat hier Gespräche und Verhandlungen zwischen den Etschwerken und den beiden Gemeinden Algund und Partschins gegeben. Es handelt sich
hier also um das Ergebnis der Verhandlungen von den beiden Ufergemeinden Algund und Partschins und den
Etschwerken. Ansonsten hätte ich diesen Änderungsantrag nicht eingebracht. Die Gemeinden haben großes Interesse daran, dass das Geld ausbezahlt wird. Mit diesem Betrag haben sich die Etschwerke einverstanden erklärt.
Natürlich wäre mir - das sage ich ohne Umschweife - auch lieber gewesen, wenn wir bei der Regelung geblieben
wären, dass die Etschwerke die gleiche Entschädigung wie die SEL-AG zu entrichten hätte. Wie gesagt, es war
eine ganz besondere Geschichte. Hier galt es, endlich diesen Teil der Vergangenheit aufzuarbeiten. Das ist das
Ergebnis der Verhandlungen, die letztendlich zwischen den beiden Ufergemeinden Algund und Partschins und
den Etschwerken stattgefunden haben.
PRÄSIDENT: Wir stimmen über Abänderungsantrag Nr. 1 ab: mit 26 Ja-Stimmen und 6 Stimmenthaltungen
genehmigt.
Gibt es Wortmeldungen zu Artikel 9? Keine. Ich eröffne die Abstimmung: mit 24 Ja-Stimmen und 3 Stimmenthaltungen genehmigt.
Art. 10
Änderung des Landesgesetzes vom 7. Juli 2010, Nr. 9,
„Bestimmungen im Bereich der Energieeinsparung und der erneuerbaren Energiequellen“
1. Artikel 2 Absatz 6 des Landesgesetzes vom 7. Juli 2010, Nr. 9, erhält folgende Fassung:
„6. Die Beiträge laut den Absätzen 1 und 2 sind mit Beiträgen oder Begünstigungen jeglicher Art, die
von staatlichen Bestimmungen oder von anderen Gesetzen zu Lasten des Landeshaushaltes vorgesehen sind, nicht kumulierbar.“
---------Art. 10
Modifica della legge provinciale 7 luglio 2010 , n. 9,
“Disposizioni in materia di risparmio energetico e energia rinnovabile”
1. Il comma 6 dell’articolo 2 della legge provinciale 7 luglio 2010, n. 9, è così sostituito:
“6. I contributi di cui ai commi 1 e 2 non sono cumulabili con contributi o agevolazioni di qualunque
tipo previsti dalla normativa statale o da altre leggi a carico del bilancio provinciale.”
130
Gibt es Wortmeldungen zu Artikel 10? Keine. Dann stimmen wir darüber ab: mit 21 Ja-Stimmen und 11
Stimmenthaltungen genehmigt.
Art. 11
Änderung des Landesgesetzes vom 12. März 1981, Nr. 7,
„Bestimmungen und Maßnahmen für die Entwicklung und Pflege der Naturparke“
1. Artikel 4 Absatz 7 des Landesgesetzes vom 12. März 1981, Nr. 7, in geltender Fassung, erhält folgende Fassung:
„7. Die Teilnahme an den Sitzungen wird nicht vergütet.“
---------Art. 11
Modifica della legge provinciale 12 marzo 1981, n. 7,
“Disposizioni o interventi per la valorizzazione dei parchi naturali”
1. Il comma 7 dell’articolo 4 della legge provinciale 12 marzo 1981, n. 7, e successive modifiche, è
così sostituito:
“7. Per la partecipazione alle sedute non sono liquidati compensi.”
Wünscht jemand das Wort zu Artikel 11? Niemand. Dann kommen wir zur Abstimmung: mit 31 Ja-Stimmen
und 1 Stimmenthaltung genehmigt.
Art. 11-bis
Änderung des Landesgesetzes vom 12. Juli 1975, Nr. 34,
„Vorbeugungs-, Soforthilfe- und Wiederinstandsetzungsmaßnahmen nach Erdrutschen, Lawinen,
Überschwemmungen und anderen Naturkatastrophen“
1. Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe b) des Landesgesetzes vom 12. Juli 1975, Nr. 34, in geltender Fassung, erhält folgende Fassung:
„b) den Gemeinden, Bezirksgemeinschaften und Bonifizierungskonsortien Beihilfen gewähren,"
---------Art. 11-bis
Modifica della legge provinciale 12 luglio 1975, n. 34,
“Interventi per opere di prevenzione,di pronto soccorso e di ripristino a
seguito di frane, valanghe, alluvioni e altre calamità naturali”
1. La lettera b) del comma 1 dell'articolo 1 della legge provinciale 12 luglio 1975, n. 34, e successive
modifiche, è così sostituita:
“b) concedere sussidi ai comuni, alle comunità comprensoriali e ai consorzi di bonifica;"
Abänderungsantrag Nr. 1, eingebracht von den Abgeordneten Dello Sbarba, Foppa und Heiss: "Der Artikel wird gestrichen."
"L'articolo è soppresso:"
Abänderungsantrag Nr. 2, eingebracht vom Landesrat Schuler: "Der Artikel wird gestrichen."
"L'articolo è soppresso:"
Abänderungsantrag Nr. 3, eingebracht vom Abgeordneten Pöder: "Der Artikel wird gestrichen."
"L'articolo è soppresso:"
Gibt es dazu Wortmeldungen? Keine. Dann stimmen wir über Änderungsantrag Nr. 1 ab: mit 29 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung genehmigt.
Die Änderungsanträge Nr. 2 und 3 sind hinfällig.
III. ABSCHNITT
Aufhebung von Rechtsvorschriften
Art. 12
Aufhebungen
1. Ab Inkrafttreten dieses Gesetzes werden folgende Gesetzesbestimmungen aufgehoben:
a) Artikel 48 Absatz 3 des Landesgesetzes vom 28. November 2001, Nr. 17,
b) Artikel 13 Absatz 4 des Landesgesetzes vom 21. Oktober 1996, Nr. 21, in geltender Fassung,
131
c) Artikel 29 Absatz 5 des Landesgesetzes vom 21. Oktober 1996, Nr. 21,
d) Artikel 36-bis des Landesgesetzes vom 17. Juli 1987, Nr. 14.
---------CAPO III
Abrogazioni
Art. 12
Abrogazioni
1. A decorrere dalla data di entrata in vigore della presente legge sono abrogate le seguenti disposizioni di legge:
a) il comma 3 dell’articolo 48 della legge provinciale 28 novembre 2001, n. 17;
b) il comma 4 dell’articolo 13 della legge provinciale 21 ottobre 1996, n. 21, e successive modifiche;
c) il comma 5 dell’articolo 29 della legge provinciale 21 ottobre 1996, n. 21;
d) l’articolo 36-bis della legge provinciale 17 luglio 1987, n. 14.
Abänderungsantrag Nr. 1, eingebracht vom Landesrat Theiner: "Absatz 1 erhält folgende Fassung: 1. Ab
Inkrafttreten dieses Gesetzes werden folgende Gesetzesbestimmungen aufgehoben:
a) Artikel 48 Absatz 3 des Landesgesetzes vom 28. November 2001, Nr. 17,
b) Artikel 13 Absatz 4 des Landesgesetzes vom 21. Oktober 1996, Nr. 21, in geltender Fassung,
c) Artikel 29 Absatz 5 des Landesgesetzes vom 21. Oktober 1996, Nr. 21,
d) Artikel 36-bis des Landesgesetzes vom 17. Juli 1987, Nr. 14,
e) Artikel 52 Absatz 3 Satz 2 des Landesgesetzes vom 11. August 1997, Nr. 13."
"Il comma 1 è così sostituito: 1. A decorrere dalla data di entrata in vigore della presente legge sono abrogate le seguenti disposizioni di legge:
a) il comma 3 dell’articolo 48 della legge provinciale 28 novembre 2001, n. 17;
b) il comma 4 dell’articolo 13 della legge provinciale 21 ottobre 1996, n. 21 e successive modifiche;
c) il comma 5 dell’articolo 29 della legge provinciale 21 ottobre 1996, n. 21;
d) l’articolo 36-bis della legge provinciale 17 luglio 1987, n. 14;
e) la seconda frase del comma 3 dell’articolo 52 della legge provinciale 11 agosto 1997, n. 13."
Abänderungsantrag Nr. 1.1 zum Abänderungsantrag Nr. 1, eingebracht von den Abgeordneten Dello
Sbarba, Foppa und Heiss: "Absatz 1, der Buchstabe b) wird gestrichen."
"Comma 1 la lettera b) è soppressa."
Abänderungsantrag Nr. 1.2 zum Abänderungsantrag Nr. 1, eingebracht von Landeshauptmann Kompatscher: "Absatz 1, nach Buchstabe e) werden folgende Buchstaben f) und g) eingefügt:
f) Artikel 44-ter des Landesgesetzes vom 11. August 1997, Nr. 13, in geltender Fassung;
g) Artikel 5 des Landesgesetzes vom 16. März 2012, Nr. 7, in geltender Fassung."
"Comma 1, dopo la lettera e) sono aggiunte le seguenti lettere f) e g):
f) l’articolo 44-ter della legge provinciale 11 agosto 1997, n. 13 e successive modifiche;
g) l’articolo 5 della legge provinciale 16 marzo 2012, n. 7, e successive modifiche."
Abänderungsantrag Nr. 1.3 zum Abänderungsantrag Nr. 1, eingebracht vom Abgeordneten Köllensperger: "Absatz 1 Nach Buchstabe d) wird folgender Buchstabe hinzugefügt: e) Artikel 16 Absatz 5 letzter Satz des
Landesgesetzes vom 12. Mai 2010, Nr. 6, in geltender Fassung."
"Comma 1 dopo la lettera d) è aggiunta la seguente lettera: e) l'ultimo periodo del comma 5 dell'articolo 16
della legge provinciale 12 maggio 2010, n. 6, e successive modifiche."
Abänderungsantrag Nr. 1.4 zum Abänderungsantrag Nr. 1, eingebracht vom Landesrat Theiner: "Dem
Änderungsantrag Nr. 1 wird folgender Punkt eingefügt: f) Artikel 35 Absatz 2, des Landesgesetzes vom 11. August
1997, Nr. 13."
"All'emendamento n. 1 è aggiunta la seguente lettera: f) articolo 35, comma 2 della legge provinciale 11
agosto 1997, n. 13."
Wer wünscht das Wort? Abgeordneter Dello Sbarba, bitte.
DELLO SBARBA (Grüne Fraktion - Gruppo verde - Grupa vërda): È l'ultimo articolo, spero che l'assessore Theiner e il presidente Kompatscher ci spieghino i loro subemendamenti. Il presidente Kompatscher credo
faccia pulizia di tutte le norme che riguardano il commercio al dettaglio nelle zone produttive in modo tale da compattare tutto.
132
Noi proponiamo di non eliminare la previsione di cui al punto b), comma 4 dell'art. 13 della legge provinciale
21.10.1996, n. 21 e successive modifiche che riguarda l'ordinamento forestale. C'è stata una certa discussione e
anche un chiarimento all'interno della commissione, e alla fine mi sono convinto sulla storia del taglio degli alberi,
dei boschi ecc. però resto convinto che togliere questo comma all'art. 13 della legge provinciale sia sbagliato.
Questo comma prevede che i piani di gestione delle aree boschive per le aree di più di 100 ettari debbano essere
pubblicati all'albo dei comuni. Qui si prevede di non pubblicare più i piani di gestione. Io penso che bisogna pubblicarli non per una questione burocratica, ma è un fatto di trasparenza e di comunicazione verso il cittadino. I piani
di gestione delle aree boschive descrivono quanto si taglia, come si taglia, dove si taglia ecc., per chi vive sui territori sono di impatto immediato, di mutazione dell'ambiente immediato e anche di come ci si regola verso l'ambiente. Credo che l'atto di comunicazione all'albo per zone di più di 100 ettari sia corretto mantenerlo.
KÖLLENSPERGER (Movimento 5 Stelle - 5 Sterne Bewegung - Moviment 5 Steiles): Io propongo di
aggiungere un'abrogazione, che è quella che permette lo sfalcio delle fosse di bonifica anche nel periodo dal 15
marzo al 15 luglio, il periodo di riproduzione e nidificazione, perché ci sono già tante eccezioni come per esempio
quando ci sono le piene e andare a sfalciare quando i nidi sono pieni anche nella zona fra Vadena e Salorno dove
c'è il rarissimo martin pescatore mi sembra uno sfregio inutile.
THEINER (Landesrat für Umwelt und Energie - SVP): Ich möchte diesen Abänderungsantrag erklären. In
den Zentren und A-Zonen sind Mischnutzungen als wichtiges Ziel anzusehen. Die Regelung zur Sicherung des
Wohnungsbestandes in allen Zonen ist in Artikel 28 Absatz 1 enthalten. Die Doppelnennung derselben Regel in
Artikel 52 Absatz 3 - der zweite Absatz sollte gelöscht werden -, das auch als Einschränkung für Planungsinhalte
des Wiedergewinnungsplanes gelesen wird. Solange kein Wiedergewinnungsplan vorliegt, gelten jedenfalls die
allgemeinen Regeln. Das ist der Grund, wieso das hier vom Amt vorgeschlagen wird.
PRÄSIDENT: Wir stimmen über Änderungsantrag Nr. 1.1 ab: mit 22 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 7
Stimmenthaltungen genehmigt.
Ich eröffne die Abstimmung zu Änderungsantrag Nr. 1.2: mit 16 Ja-Stimmen und 13 Stimmenthaltungen
genehmigt.
Wir kommen zur Abstimmung über Änderungsantrag Nr. 1.3: mit 7 Ja-Stimmen, 19 Nein-Stimmen und 6
Stimmenthaltungen abgelehnt.
Ich eröffne die Abstimmung zu Änderungsantrag Nr. 1.4: mit 18 Ja-Stimmen und 11 Stimmenthaltungen
genehmigt.
Wir stimmen über Änderungsantrag Nr. 1 ab: mit 19 Ja-Stimmen und 12 Stimmenthaltungen genehmigt.
Gibt es Wortmeldungen zu Artikel 12? Keine. Dann stimmen wir darüber ab: mit 18 Ja-Stimmen und 12
Stimmenthaltungen genehmigt.
Art. 13
Finanzbestimmung
1. Unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 5-bis bringt dieses Gesetz keine neuen oder Mehrausgaben für das Haushaltsjahr 2014 mit sich.
2. Die Ausgabe zu Lasten der folgenden Haushaltsjahre wird mit jährlichem Finanzgesetz festgelegt.“
---------Art. 13
Disposizione finanziaria
1. Fatto salvo quanto previsto all’articolo 5-bis, la presente legge non comporta nuovi o maggiori
oneri per l’esercizio finanziario 2014.
2. La spesa a carico dei successivi esercizi finanziari è stabilita con legge finanziaria annuale.”
Wer wünscht das Wort zu Artikel 13? Niemand. Dann stimmen wir darüber ab: mit 17 Ja-Stimmen und
14 Stimmenthaltungen genehmigt.
Wir kommen zur Stimmabgabeerklärung. Wer wünscht das Wort? Abgeordneter Dello Sbarba, bitte.
133
DELLO SBARBA (Grüne Fraktion - Gruppo verde - Grupa vërda): Voteremo contro questo disegno di
legge perché deludente. Si è promesso un riordino della materia urbanistica, ma non c'è. L'assessore in commissione ci ha promesso che sarà l'ultima volta, allora sarà l'ultima volta che voteremo contro sulla materia urbanistica.
Votiamo contro perché in questo disegno di legge in più punti si crea un'incertezza del diritto, incide in più
punti su procedimenti in corso e anche su vertenze giudiziarie in corso, quindi non può essere accettato. Non si è
fatto quel passo verso un maggiore rigore nel combattere la possibilità di contaminazione da parte dei prodotti
fitosanitari in agricoltura, non si è fatto un gesto verso chi nella nostra provincia chiede una maggiore tutela della
salute e dell'ambiente e delle coltivazioni biologiche.
Infine si è approvata questa norma sulla fusione SEL-AE come operazione "salva SEL" supportato da AE.
Su questo abbiamo fortissimi dubbi, l'ho ribadito sia io che la collega Foppa. Volevo aggiungere solo una cosa. So
benissimo che il sindaco di Bolzano è a favore di questa norma, ha ragione l'assessore Theiner, non è detto che io
debba essere sempre d'accordo con il sindaco anche se lo apprezzo molto, ma su questa cosa sono in dissenso,
e vorrei che il sindaco tenesse conto di una cosa. Mettiamo il caso che si faccia una società fra SEL e AE e che i
comuni di Bolzano e Merano in questa società abbiano il 35% e la Provincia abbia il 65%. Io ho fatto un paio di
conti. Quest'anno AE ha dato ai comuni 21 milioni di dividendi, cioè 10,5 milioni a testa e SEL ha dato alla Provincia 20 milioni di dividendi. Sapete cosa verrebbe fuori se ci fosse stata una società comune in cui questi dividendi,
41 milioni in tutto, fossero confluiti nella società comune e fossero stati divisi per quote, 35% ai due Comuni e 65%
alla Provincia? Che i Comuni anziché 21 milioni avrebbero preso 14 milioni e che la Provincia anziché 20 milioni
ne avrebbe ricevuti 27 milioni, quindi i Comuni ci avrebbero rimesso 7 milioni a testa e la Provincia ci avrebbe
guadagnato 7 milioni. Questo sarebbe il risultato della grande fusione per il bene dei cittadini della nostra provincia.
Noi siamo contro questo disegno di legge e chiedo al presidente, visto che esso comporta in molti articoli
delle conseguenze patrimoniali, chiedo la votazione per appello nominale.
KÖLLENSPERGER (Movimento 5 Stelle - 5 Sterne Bewegung - Moviment 5 Steiles): Ich schließe mich
dem Antrag auf namentliche Abstimmung des Kollegen Dello Sbarba an. So holen wir das nach, was wir vorhin
verschlafen haben. Von allen vier Omnibusgesetzen ist das meines Erachtens das schlechteste bzw. der problematischste. Das beweisen auch diese Last-Minute-Eingaben von Unter-Unter-Unteränderungsanträgen. Ein Mix
aus Anlassgesetzgebung schafft vielerorts mehr Rechtsunsicherheit als Rechtssicherheit. Private Interessen werden vor die Interessen der Allgemeinheit oder der Gemeinden gestellt. Deswegen ist das Gesetz im Plenum nicht
entscheidend verbessert worden, nur in ganz kleinen Punkten. Deshalb bleibt mein Urteil negativ. Problematisch
ist meines Erachtens vor allem Artikel 2, bei dem wir nicht viel ändern konnten. Dasselbe gilt für Artikel 6 zur
Raumordnung und Artikel 6/bis zur Fusion SEL-Etschwerke, wie wir bereits besprochen haben. Es ist unnütz, das
noch einmal zu wiederholen. Ich werde gegen diesen Gesetzentwurf stimmen und beantrage die namentliche
Abstimmung!
LEITNER (Die Freiheitlichen): Herr Präsident! Wir haben jetzt ein Sammelsurium aus den Bereichen
Raumordnung, Landschaftsschutz, Forstwirtschaft, öffentliche Gewässer, Energie, Luft, Zivilschutz und Landwirtschaft beschlossen. Wenn jemand jetzt nicht aufgepasst hätte, könnte er vielleicht verstanden haben, dass man in
Gewerbezonen keine Spritzmittel ausbringen kann, weil man sonst keine Ufergelder kassiert! Also, man könnte
alles durcheinanderbringen. Das ist mit diesem Gesetz natürlich nicht gemeint. Wir stimmen aus zwei Gründen
dagegen, weil diese beiden Artikel, die von der Regierung nachträglich im Zusammenhang mit den Gewerbezonen
bzw. Detailhandel und mit der Fusion SEL-Etschwerke eingebracht worden sind, nicht nur nicht ausgereift sind,
sondern die angekündigte Neuausrichtung in der Energiepolitik vorne weg nehmen. Die Hauptakteure, die eigentlich Träger dieser Stromwirtschaft in Südtirol sein sollten, sprich die Gemeinden, sind nicht eingebunden worden.
Man macht den gleichen Konstruktionsfehler, den man schon bei der Gründung der SEL gemacht hat.
PRÄSIDENT: Wir kommen zur Schlussabstimmung. Der Antrag einer namentlichen Abstimmung wird angenommen. Ich eröffne die Abstimmung.
(Namentliche Abstimmung mit elektronischer Abstimmung –
Votazione per appello nominale con procedimento elettronico)
134
Ich gebe das Abstimmungsergebnis bekannt: 34 anwesende Abgeordnete, 31 abstimmende Abgeordnete
und 3 nicht abstimmende Abgeordnete (Klotz, Pöder, Urzì). Der Gesetzentwurf Nr. 17/14 ist mit 18 Ja-Stimmen
und 13 Nein-Stimmen genehmigt.
Folgende Abgeordnete haben mit Ja gestimmt: Achammer, Amhof, Bizzo, Deeg, Hochgruber Kuenzer,
Kompatscher, Mussner, Noggler, Renzler, Schiefer, Schuler, Steger, Stocker M., Theiner, Tommasini, Tschurtschenthaler, Widmann, Wurzer.
Folgende Abgeordnete haben mit Nein gestimmt: Artioli, Blaas, Dello Sbarba, Foppa, Heiss, Knoll, Köllensperger, Leitner, Mair, Oberhofer, Stocker S., Tinkhauser, Zimmerhofer.
Ich wünsche noch einen schönen Abend!
Danke die Sitzung ist geschlossen.
Ore 21.09 Uhr
Es haben folgende Abgeordnete gesprochen:
Sono intervenuti i seguenti consiglieri/le seguenti consigliere:
ARTIOLI; 60
BLAAS; 70
DELLO SBARBA; 1; 18; 40; 68; 71; 80; 86; 87; 89; 93; 110; 113; 117; 122; 123; 126; 127; 131; 133
FOPPA; 65; 96; 128
HEISS; 36; 58; 67; 76; 85
HOCHGRUBER KUENZER; 35; 83
KLOTZ; 3; 80; 93
KNOLL; 4; 44; 57; 82; 113
KÖLLENSPERGER; 56; 79; 80; 91; 111; 119; 122; 132; 133
KOMPATSCHER; 1; 3; 50; 54; 60; 114
LEITNER; 2; 38; 54; 72; 75; 77; 79; 84; 112; 120; 133
NOGGLER; 66; 69; 120; 128
PÖDER; 4; 43; 55; 123
SCHIEFER; 39
SCHULER; 32; 63; 67; 69; 91; 97
STEGER; 45
STOCKER S.; 31; 66
THEINER; 62; 71; 72; 77; 80; 85; 113; 121; 126; 129; 132
TSCHURTSCHENTHALER; 38
URZÌ; 41; 59
WURZER; 30; 86; 97
ZIMMERHOFER; 35
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Resoconto integrale - Südtiroler Landtag